Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts
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- Til Müller
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1 Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober Oktober 2012 Seite 1
2 Häufige Fragen im internationalen Sozialversicherungsrecht Laurence Uttinger 30. Oktober 2012 Page Seite 23
3 Überblick Ausgangslage Bilaterale Abkommen Schwerpunkt: Verträge mit EU-/EFTA-Staaten Entsendung Fazit 30. Oktober 2012 Seite 24
4 Ausgangslage Sozialversicherungssysteme sind national ausgerichtet - Leistungen werden oft an den inländischen Wohnsitz einer Person und/oder ihre Nationalität geknüpft (kein Leistungsexport) - Leistungen hängen von Mindestversicherungsdauer oder ununterbrochenen Beitragskarrieren ab Arbeitsverhältnisse werden immer internationaler 30. Oktober 2012 Seite 25
5 Ausgangslage Folge: Nachteile für international tätige Personen, wenn die beteiligten nationalen Sozialversicherungssysteme ohne Rücksicht aufeinander gelten Unterschiedliche Problemstellungen - mehrere Tätigkeiten gleichzeitig in verschiedenen Staaten Beitragsproblematik (später ev. zusätzliche Leistungsproblematik) - mehrere aufeinanderfolgende Tätigkeiten in verschiedenen Staaten Leistungsproblematik 30. Oktober 2012 Seite 26
6 Lösungsmöglichkeiten Gleichstellung der ausländischen Arbeitnehmer hinsichtlich Staatsbürgerschaft aber Trennung der jeweiligen Einkünfte (System bilaterale Verträge) Koordination zwischen den nationalen Sozialversicherungssystemen (System EU/EFTA) Vereinheitlichung der Systeme (nicht umgesetzt) 30. Oktober 2012 Seite 27
7 Bilaterale Sozialversicherungsabkommen Sozialversicherungsabkommen mit 44 Staaten Kernpunkte: - Gleichbehandlung der Ausländer mit den Inländern - Unterstellung am Erwerbsort für jede Tätigkeit (Trennung des Einkommens) - Möglichkeit der Entsendung - Export von Renten 30. Oktober 2012 Seite 28
8 Bilaterale Sozialversicherungsabkommen Beispiel Herr Meier soll für ein Jahr in einer ausländischen Tochterfirma «nach dem Rechten sehen». - Tochterfirma ist in Brasilien (kein Sozialversicherungsabkommen) Sozialversicherungsbeiträge in CH (freiwillige Weiterführung); volle Sozialversicherungsabgaben in Brasilien - Tochterfirma ist in Australien (Sozialversicherungs-abkommen vom 9. Oktober 2006) Herr Meier wird entsandt; nur Sozialversicherungsbeiträge in CH 30. Oktober 2012 Seite 29
9 Verträge mit EU und EFTA Unterschied bilaterale Verträge: Koordination statt Split VO 883/2004 ersetzt 1408/71 seit 1. April 2012 (Achtung: nur EU) Einheitliche Unterstellung - Grundsatz 1: Eine Person soll nicht gleichzeitig in mehreren Sozialversicherungssystemen versichert sein - Grundsatz 2: Zuständig ist das Sozialversicherungssystem des Staates, in dem eine Person unselbständig erwerbstätig ist Entsendung Nur für Staatsangehörige der EU und der EFTA 30. Oktober 2012 Seite 30
10 Verträge mit EU und EFTA Unterstellung - Unselbständige Erwerbstätigkeit: definiert nach dem Recht am Arbeitsort - Arbeitsort: Wo die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird (Achtung: Ausnahmen z.b. VR) Unselbständige und selbständige Erwerbstätigkeit Rechtsanwalt Müller ist deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland ist freiberuflich in Deutschland tätig. Gleichzeitig ist er Verwaltungsrat der X. AG in Zürich. Selbständige Erwerbstätigkeit in DE / unselbständige Erwerbstätigkeit in CH Unterstellung in CH für gesamtes Einkommen 30. Oktober 2012 Seite 31
11 Freizügigkeitsabkommen mit EU Mehrere unselbständige Erwerbstätigkeiten für den gleichen Arbeitgeber - Unterstellung im Wohnsitzland, wenn dort ein wesentlicher Teil der Tätigkeiten ausgeübt wird (> 25%) - Ansonsten: Unterstellung am Sitz des Arbeitgebers Frau Fleissig steht verschiedenen europäischen Divisionen eines internationalen Unternehmens mit Sitz in London vor und arbeitet in London, in Rom und auch von ihrem Wohnsitz in Zug aus. Falls mehr als 25% in Zug CH, ansonsten GB Mehrere unselbständige Erwerbstätigkeiten für verschiedene Arbeitgeber Wohnland 30. Oktober 2012 Seite 32
12 Entsendung Ziel: Die entsandte Person bleibt im bisherigen Sozialversicherungssystem versichert Voraussetzungen - Staatsvertrag (bilateral oder multilateral) - Person hat vorher im Entsendestaat gearbeitet - Es besteht weiterhin ein Arbeitsvertrag mit dem bestehenden Arbeitgeber - Der Aufenthalt im Gastland ist befristet und danach ist die Rückkehr ins Entstendestaat geplant 30. Oktober 2012 Seite 33
13 Entsendung EU-Staaten: Entsendungsdauer 24 Monate (nur Schweizer und EU-Bürger) EFTA-Staaten: Entsendungsdauer 12 Monate; Verlängerung um weitere 12 Monate möglich (nur EFTA-Bürger) Bilaterale Abkommen unterschiedlich: von 12 bis 60 Monaten (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) 30. Oktober 2012 Seite 34
14 Fazit Mitarbeiter mit ausländischem Wohnsitz und mehreren Tätigkeiten (Nebentätigkeiten, Teilzeiterwerbstätige etc.) korrekte Versicherungsunterstellung prüfen Mitarbeiter kommen in die Schweiz Wo sind sie zu versichern? Mitarbeiter gehen ins Ausland Frühzeitige Planung erforderlich, um Nachteile zu vermeiden Immer frühzeitig Sozialversicherungsabkommen prüfen 30. Oktober 2012 Seite 35
15 Fragen? 30. Oktober 2012 Seite 36
16 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 30. October Oktober 31, 2012 Page Seite 73
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