Holzbautag BMW-Welt München
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- Albert Meyer
- vor 8 Jahren
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1 Holzbautag 2011 BMW-Welt München Chance Fördermittelberatung und Energieberatung. Mehraufträge durch sachgerechte Kundenberatung im Gebäudebestand.
2 BayWa Baustoffe Energieberater Arndt Jänsch 43 Jahre Gebäude-Energieberater HWK Gebäude-Energieberater IBN Passivhaus-Berater zert. PHI SV für Erk./Bew./San. von Schimmelpilzbel. zert. TÜV Handelsfachwirt IHK Maurer/Baustoffkaufmann BayWa Baustoffe Schwaben seit 1993 Seit 08/2006 Energieberater BayWa Baustoffe Schwaben Tel BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 2
3 Agenda 1. Grundlage EnEV Aktuelle Situation 2. Verknüpfung EnEV Fördermittel Chance Mehraufträge - Energieberatung BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 3
4 Energieverbrauch im Haushalt Geld verheizt! BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 4
5 BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 5
6 BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 6
7 Die energie- und klimapolitischen Ziele Das Energiekonzept der Bundesregierung: Primärenergieverbrauch % -50% Energiebedarf im Gebäude % Primärenergieverbrauch: bis 2020 gegenüber 2008 um 20%, bis 2050 um 50% senken klimaneutraler Gebäudebestand: bis 2050 Verdoppelung der energetischen Sanierungsrate für Gebäude von derzeit jährlich etwa 1% auf 2% -80% Wärmebedarf: bis 2020 Reduzierung um 20%, bis 2050 um 80% BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 7
8 Aktuelles: Hinweis-KfW-Aktionsplan Sorgenkind Sanierungsquote: Politisch gewollt ist die Senkung des Wärmebedarf um 20 % bis Dazu müsste jedoch die Sanierungsquote vier oder fünfmal höher werden, also zwei Drittel der Gebäude in den nächsten Jahren mit einer Energieeinsparung von 30 % saniert werden. Referatsleiter Bundesbauministerium Peter Rathert. Quelle: GEB Mögliche Maßnahmen/Aktuelle Meldungen zu Erreichung dieser Ziele: Ausbau der Energieberatung; Neugestaltung KfW-Programme. Start Pilotprojekt: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und KfW ab : Zuschüsse für energetische Stadtkonzepte und Sanierungsmanager, Energieeffizienz in Kommunen wird verbessert. Weiterentwicklung Ordnungsrecht EnEV, Stärkung Vollzug EEWärmeG und EnEV; Förderung CO2 Gebäudesanierungsprogramm; Aufstockung auf 1,5 Mrd. Euro und in gleicher Höhe bis 2014; Quelle: SW 34 Anfang 2012? Effizienzhausstandard Effizienzhaus Denkmal. bmvbs.de.pdf Steuerliche Anreize Vermieter/Selbstnutzer? Bundesrat 22. November. Quelle: Bundesregierung Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien; BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 8
9 Entwicklung der energetischen Anforderungen Wärmeschutzverordnung (WSchV) Ab 2002 EnEV Energieeinsparungsgesetz (EnEG) / Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) 25 l 18 l 13 l 10 l 7 l Energieverbrauch in Liter pro m² und Jahr 5 l? 4 l Bestand in Deutschland ca. 22 ltr/m2/jahr Potenzial + Zukunft!!! Gebäudebestand 39 Mio WE davon 75 % vor 1979 errichtet entspricht 17,3 Mio Wohngebäude + NWG/Schulen. BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 9
10 Zukunft der EnEV 2012 Hinweis auf Zukunft EnEV Prof. Dr. Gerd Hauser. Präsentation Seite 37 Hinweis neuer EnEV-Enwurf Anfang 2012 erwartet BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 10
11 Agenda. 1. EnEV Energieausweis 2. Verknüpfung EnEV Fördermittel Chance Mehraufträge - Energieberatung BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 11
12 Referenzgebäude (WG) nach EnEV 2009 Neubau-Umfassende Modernisierung KfW Das zu errichtende Wohngebäude wird mit dem Referenzgebäude nach EnEV (gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung) verglichen. Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes ergibt zul. Qp des Neubaus BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 12
13 Primärenergieverbrauch Achtung KfW Effizienzhaus Modernisierung HT` EnEV Tabelle 2 der Anlage 1 = 0,40 W/(m2K) normale Wohngebäude Quelle: Seite 9 Merkblatt KfW BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 13
14 Begriff KfW Effizienzhaus Erklärung: Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der KfW, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Deutschen Energie-Agentur entwickelt wurde. Die Zahl nach dem Begriff KfW Effizienzhaus gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung sein darf. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau. BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 14
15 KfW Modernisierung EnEV % KfW-Effizienzhaus 115 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 55 Tilgungszuschuss auf Kreditsumme 2,5 % max je WE 5,0 % max je WE 7,5 % max je WE 10,0 % max je WE 12,5 % max je WE Zuschuss 7,5 % max je WE 10 % max je WE 12,5 % max je WE 15,0 % max je WE 17,5 % max je WE KfW Effizienzhaus Zinssatz ab 1,00 % effektiv (immer prüfen) Je WE max ,- (Einzelmaßnahmen 5% aus max ,- ) BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 15
16 EFH, Bj. 1963, EG/OG beheizt, Keller nicht beheizt, Wohnfläche beheizt 165 m/2, beheiztes Volumen 619 m/3 Bauteile Ist Kfw 115 KfW 100 KfW 85 KfW 70 Dach 1, mm 0,032 Wand 1, mm 0, mm +200 mm mm +140 mm mm mm Fenster 2,7 + 1,1 Uw + 1,1 Uw + 1,1 Uw + 0,09 Kellerdecke 1, mm mm + 80 mm mm mm mm 022 Haustechnik Öl/NT ÖL/BW+ Solare Heizungsunt. 10 % ÖL/BW+ Solare Heizungsunt. 20 % Pellets Pellets Luftdichtheitstest? X X X Wärmebrücken? (AW 120mm) X 0,076 KfW Kredit 1% - 2,5% 1% - 5 % 1 % - 7,5 % 1 % - 10 % KfW Zuschuss 7,5 % 10 % 12,5 % 15,0 % Bafa ca. 1200,- ca. 1200,- ca. 2500,- ca. 2500,- Heizkosten 3500,- 1300,- 1150,- 600,- 510,- Ist , ,- = ,-
17 Energieeinsparverordnung 2009 Anforderungen an bestehende WG und N-WG ( 19 C) nach 9 EnEV / Anhang 3 gilt bei Änderung von mehr als 10% der gesamten Bauteilfläche des Gebäudes Bauteile Maßnahmen (die an den Bauteilen durchgeführt werden) U-Wert Außenwände Außenwände ersetzt, erstmalig eingebaut, außenseitige Bekleidungen/Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht; Dämmschichten einbaut; Außenputz erneuert (bei vorh. U-Wand > 0,9 W/m²K) 0,24 Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Verglasungen, Glasdächer Decken, Dächer, Dachschrägen und Flachdächer über beheizten Räumen Einbau von raumseitigen Dämmschichten z.b. Innendämmung (bei Fachwerk 0,35 abweichend) Außenliegende Fenster, Fenstertüren ersetzt, erstmalig eingebaut 1,30 Dachflächenfenster ersetzt, erstmalig eingebaut 1,40 Verglasungen ersetzt 1,10 Glasdächer ersetzt, erstmalig eingebaut sowie Verglasungen ersetzt 2,00 Steildach ersetzt, erstmalig eingebaut; Dachhaut bzw. außenseitige Bekleidungen / Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut; innenseitige Bekleidungen aufgebracht oder erneuert; Dämmschichten eingebaut; zusätzliche Bekleidungen oder Dämmschichten an Wänden zum unbeheizten Dachraum eingebaut 0,24 Flachdach ersetzt, erstmalig eingebaut; Dachhaut bzw. außenseitige Bekleidungen / Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut; innenseitige Bekleidungen / Verschalungen aufgebracht oder erneuert; Dämmschichten eingebaut 0,20 Wände und Decken gegen unbeheizte Räume / Erdreich und Außenluft außenseitige Bekleidungen/Verschalungen, Feuchtigkeitssperren / Drainagen angebracht oder erneuert; Deckenbekleidungen (Kaltseite z.b. Kellerdecke) angebracht; Wände gegen unbeheizte Räume ersetzt, erstmalig eingebaut oder erneuert werden Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite aufgebaut/erneuert 0,50 Decken nach unten an Außenluft erneuert 0,24 0,30 BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 17
18 Warum? Chance Energieeinsparung! Beispiel: Bei Einzelmaßnahmen immer gesamtes Bauvorhaben prüfen!!!! AW ist die Mindestanforderung bei Bauteiländerung U-Wert von 0,24 W/(m2K) Hinweis an Unternehmer Angebot mit U-Wert von 0,20 W/(m2K) dann je Wohneinheit auf die Maßnahme max. 2500,- Zuschuss. - Bessere Dämmausführung/Energieeinsparung/Kostenersparnis. Bestandswand 30 cm Lambda 0,58 = U-Wert 1,4 Mit 120 mm WLG 032 = U-Wert 0,22 Mit 140 mm WLG 032 = U-Wert 0,20 Je WE ,- zu 1 % oder 5 % Zuschuss! Chance Beratungsqualität/Umweltschutz Energieeinsparung Gesamtkosten prüfen!!!! BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 18
19 Warum? Chance Energieeinsparung! Beispiel: Bei Einzelmaßnahmen immer gesamtes Bauvorhaben prüfen!!!! Dach ist die Mindestanforderung bei Bauteiländerung U-Wert von 0,24 W/(m2K) Hinweis an Unternehmer Angebot mit U-Wert von 0,14 W/(m2K) dann je Wohneinheit auf die Maßnahme max. 2500,- Zuschuss. - Bessere Dämmausführung/Energieeinsparung/Kostenersparnis. z. B. 0,022/0,13+ 0,160/0,024 Je WE ,- zu 1 % oder 5 % Zuschuss! Chance Beratungsqualität/Umweltschutz Energieeinsparung Gesamtkosten prüfen!!!! BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 19
20 Förderfähige Kosten Gilt bei KfW Effizienzhaus sowie bei Einzelmaßnahmen: BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 20
21 Achtung - Istbestand Dann zählt nicht Einzelmaßnahme sondern Gesamtkonzept!!! BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 21
22 Achtung: Kombinationsmöglichkeiten! Energieeffizient Sanieren: Zuschuss oder Kredit mit Teilschulderlass Einzelmaßnahmen: Kredit oder Zuschuss Energieeffizient Bauen. Kredit mit Teilschulderlass Programm Wohnraum Modernisieren ab 2,62%/3,54% (Eigenleistung) bis Ende 2011! Programm Altersgerecht Umbauen ab 1,00%/1,56 % oder Zuschuss 5 % max. 2500,- je WE Sonderförderung Qualifizierte Baubegleitung von 50 % max. 2000,- und ab auch für Einzelmaßnahmen. BAFA Energiesparberatung ( 300,- bei Ein- und Zweifamilienhäuser) KfW Wohneigentumsprogramm ab 2,68%/3,34 % ; LABO Bayern BAFA Nutzung erneuerbarer Energien (Haushaltssperre aufgehoben) Achtung Effizienzhaus zusätzliche Förderung über BAFA!!! Steuerbonus für Handwerksleistungen (Zinssätze immer prüfen!) BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 22
23 Oder ganz einfach!!! BayWa-Fördermittelauskunft!!! Start mit PLZ und Auswahl der Maßnahmen Über oder über BayWa AG Baustoffe Energiefachberater vor Ort! BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 23
24 Was ändert sich bei Anforderungen der KfW für 2012? Newsletter Jänsch Hinweis Newsletter BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 24
25 Chance/EnEV/Energie/Fördermittelberatung!!! Umwelt, Energetische Effizienz, Zukunft! Bessere Finanzierung und Amortisation! Höhere Energieeinsparung für Kunde/Umwelt! Zufriedene Kunden, Kundenbindung! Marketing und Zukunftsabsicherung! Wettbewerb! KfW-Programm Energetisch Bauen und Sanieren: -Staatshaushalt profitiert bis zu fünffach von Förder-Euros -Stärkt Konjunktur/Arbeitsmarkt -Zusätzliche Einnahmen an Steuern und Sozialabgaben -Stärkung des regionalen Handwerks Quelle: Pressemitteilung KfW BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 25
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Gracias por su atención Thanks for your attention
27 Chance: Energieberatung/Fördermittelberatung: Super Erfolgsjahr 2012!!! Mehrwert durch Energieberatung: Gemeinsam mit Ihrer BayWa Baustoffe!!! BayWa AG, Energieberater, Arndt Jänsch Seite 27
28 Sie sind hier: --> Startseite --> Inlandsförderung --> Programmübersicht --> Energieeffizient Sanieren - Kredit, Einzelmaßnahmen --> Förderfähige Kosten Förderfähige Kosten Programmnummer 152 Kredit 1. Überblick 2. Was wird gefördert? 3. Konditionen 4. Antrag, Formulare, Merkblätter 5. Beispiele 6. Häufige Fragen 7. Förderfähige Kosten Liste der förderfähigen Kosten Stand: März Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 2. Einzelmaßnahmen 3. Förderfähige Investitionskosten 4. Grundsätzliches 5. Baunebenkosten 6. Dämmung von Wänden 7. Dämmung von Dachflächen 8. Dämmung von Geschossdecken 9. Erneuerung und Austausch von Fenstern und Außentüren 10. Austausch der Heizung 11. Einbau einer Lüftungsanlage Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können grundsätzlich alle von einem im Programm zugelassenen Sachverständigen zur Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Niveaus empfohlenen energetischen Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien können bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus in den förderfähigen Kosten berücksichtigt werden (z. B. Pelletheizungen, solarthermische Anlagen). Biomassezentralheizungsanlagen können nur gefördert werden, wenn sie automatisch beschickt sind oder es sich um eine Holzvergaserzentralheizungsanlage handelt (jeweils ausschließliche Beheizbarkeit mit Biomasse). Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen, etc. sowie Kohle- und Elektroheizungen werden nicht gefördert :09:54 Seite 1
29 Eine Förderung von Photovoltaikanlagen ist im Programm Energieeffizient Sanieren nicht möglich. Einzelmaßnahmen Gefördert werden ausschließlich die im Programm-Merkblatt genannten energetischen Maßnahmen zur Wärmedämmung, Erneuerung der Fenstern und Außentüren von beheizten Räumen, Austausch der Heizung und Einbau von Lüftungsanlagen. Bei der Durchführung der Maßnahmen gelten anspruchsvolle technische Anforderungen. Diese werden in den technischen Mindestanforderungen (Anlage zum Programm-Merkblatt) detailliert dargestellt und müssen von einem Sachverständigen im Antrag bestätigt werden. Förderfähige Investitionskosten Es werden grundsätzlich alle Kosten gefördert, die unmittelbar für die Ausführung der förderfähigen Maßnahmen erforderlich sind. Dies sind die Materialkosten sowie die Kosten für den fachgerechten Einbau/ Verarbeitung durch die einzelnen Handwerker/Fachunternehmer (Rechnung eines Fachunternehmens). Weiterhin werden die Kosten für die notwendigen Nebenarbeiten gemäß nachfolgender detaillierter Aufstellung gefördert. Bei separatem Kauf des Materials können die Kosten hierfür gefördert werden, wenn die Anbringung bzw. der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt oder die fachgerechte Durchführung der Maßnahme und die hierfür angefallenen Materialkosten formlos zusätzlich zu den Angaben in der "Bestätigung über Merkblatt bestätigt werden. Grundsätzliches Bei gemischt genutzten Objekten (Gebäude mit wohnwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung) können nur die Kosten berücksichtigt werden, die sich auf den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Objektes beziehen (im Verhältnis der Wohnfläche zur gewerblichen Nutzfläche). Kosten, die direkt der wohnwirtschaftlich genutzten Fläche zugeordnet werden können, wie z. B. der Austausch der Fenster in den Wohnungen, dürfen in voller Höhe als Investitionskosten angesetzt werden. Wohnfläche Tipp die antragsgerechte Durchführung der Maßnahmen" durch einen Sachverständigen gemäß Programm- Wohnflächenverordnung II. Berechnungsverordnung Bei Investitionen an bestehenden Wohngebäuden können auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert werden, die sich auf neue Wohnflächen beziehen. Wohnflächenerweiterungen :09:54 Seite 2
30 ergeben sich z. B. durch Ausbau oder Umnutzung bisher nicht als Wohnfläche genutzter Flächen, Anbauten oder Aufstockungen. Bemessungsgrundlage für den Förderhöchstbetrag ist stets die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung/Erweiterung (Ausnahme: Ersterwerb, siehe FAQ-Liste). Die reinen Ausbauoder Errichtungskosten sind nicht förderfähig. Es können grundsätzlich Bruttokosten (d. h. inklusive Mehrwertsteuer) berücksichtigt werden. Sofern (für Teile des Investitionsvorhabens) eine Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers besteht (z. B. bei Installation eines Blockheizkraftwerkes) können für diese Maßnahme nur die Nettokosten berücksichtigt werden. Baunebenkosten Eine anteilige Einbeziehung der Baunebenkosten (in Anlehnung an die II. Berechnungsverordnung) ist möglich. Förderfähig sind insbesondere: Architekten- und Ingenieurleistungen dem Bauherren obliegende Verwaltungsleistungen (z. B. Baubetreuungsgebühren) Kosten von Behördenleistungen (Baugenehmigung, Gebrauchsabnahme, etc.) Sicherheitseinbehalte können mitgefördert werden. Darüber hinaus werden die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung, die direkt im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen, anerkannt. Gefördert werden weiterhin die anteiligen Kosten für vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der förderfähigen Maßnahmen: Baustelleneinrichtung (Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen) Rüstarbeiten (Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge) Nicht gefördert werden: Kosten der Beschaffung der Finanzierungsmittel Kosten der Zwischenfinanzierung Kapitalkosten Steuerbelastung des Baugrundstückes Umzugskosten Ausweichquartiere. Leitfaden "Baubegleitung durch Sachverständige" Welche Kosten werden bei der zusätzlichen Dämmung von Wänden berücksichtigt? Abbrucharbeiten (Abklopfen des alten Putzes, Abbruch von nicht thermisch getrennten Balkonen oder Treppenhäusern, inklusive dann notwendiger Neuerrichtung) und Entsorgung :09:54 Seite 3
31 Erdaushub bei Dämmung von erdberührten Außenflächen notwendige Bauwerkstrockenlegung Erhöhung des Dachüberstandes Bohrungen für Kerndämmungen Ein- bzw. Anbringen der Wärmedämmung Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion wie thermische Ertüchtigung bestehender Balkone/Loggien Einbau neuer bzw. Erneuerung der Fensterbänke Einbau bzw. Erneuerung von Rollläden/Verschattungselementen Dämmung der Rollladenkästen Maler- und Putzarbeiten (inklusive Stuckateurarbeiten), Fassadenverkleidung (Klinker etc.) Austausch von Glasbausteinen durch Mauerwerk Erneuerung der Briefkasten- und Klingelanlage Erneuerung Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen Verlegung der Regenrohre Wiederherstellung der Außenanlage/Rabatte hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems inklusive Strangregulierung, Ventil und Pumpenerneuerung Welche Kosten werden bei der zusätzlichen Dämmung von Dachflächen berücksichtigt? Abbrucharbeiten (alte Dämmung, Dacheindeckung, Dachpappe oder Schweißbahnen, Asbestentsorgung) Erneuerung der Dachlattung oder des Dachstuhls Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre Ein- bzw. Aufbringen der Wärmedämmung Vergrößerung der Sparren bei Zwischensparrendämmung Dämmung/Erneuerung/Erstellung von Dachgauben Verkleidung der Dämmung (z. B. Rigipsplatten) sowie Maler- und Tapezierarbeiten bei bereits ausgebautem Dachgeschoss Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion Austausch von Dachziegeln (inklusive Versiegelung), Abdichtungsarbeiten am Dach Neueindeckung des Daches bzw. Dachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn etc. (auch Gründach) Änderung des Dachüberstands Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche notwendige Arbeiten an Antennen, Elektrik, Blitzableiter Schornsteinkopf neu einfassen hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems inklusive Strangregulierung, Ventil und Pumpenerneuerung :09:54 Seite 4
32 Welche Kosten werden bei der zusätzlichen Dämmung von Geschossdecken berücksichtigt? notwendige Abbrucharbeiten Bauwerkstrockenlegung Aufbringen der Wärmedämmung Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen notwendige Maler- und Putzarbeiten Estrich, Trittschalldämmung, Fußboden (sofern Kellerdecke "von oben" gedämmt wird) Wiederherstellung der Begehbarkeit des neu gedämmten Bodens notwendige Arbeiten an den Versorgungsleitungen, z. B. Verlegung von Elektroanschlüssen Erneuerung von energetisch relevanten Türen oder wärmedämmenden Bodentreppen, z. B. zum Keller oder Dachboden hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems inklusive Strangregulierung, Ventil und Pumpenerneuerung Welche Kosten werden bei der Erneuerung und Austausch von Fenstern und Außentüren berücksichtigt? Ausbau und Entsorgung der alten Fenster Einbau neuer Fenster (inklusive Balkontüren, Verglasung von Loggien und Balkonen sowie Austausch der bereits vorhandenen Fensterelemente von Wintergärten) Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion Abdichtung der Fugen Dämmung der Rollladenkästen Einbau neuer Fensterbänke und von Rollläden/Verschattungselementen notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (gegebenenfalls anteilig) Erneuerung Hauseingangstüren und anderer Außentüren beheizter Räume Nicht übernommen werden die Kosten für die Neuerrichtung von Wintergärten. Welche Kosten werden beim Austausch der Heizung berücksichtigt? Ausbau Gas-/Öltank einschließlich Entsorgung des alten Tanks Ausbau Altheizung einschließlich Entsorgung Austausch Heizkessel und Heizkörper Einbau einer neuen Heizungsanlage Austausch und Erneuerung Fernwärmeübergabestation Anschlusskosten Fernwärme (inklusive vom Antragsteller zu tragende Baukostenzuschüsse bei erstmaligem Anschluss an Fernwärme) :09:54 Seite 5
33 Installationskosten bei Anschluss an Versorgungsnetz Fußbodenheizung (inklusive Fußboden) Lieferung und Einbau der solarthermischen Anlage (Einschränkung bei "Einzelmaßnahmen" - siehe Programm-Merkblatt) Anschluss solarthermische Anlage an das Warmwasser- und/oder Heizsystem, inklusive Solarspeicher, Steigleitungen Einbau von Steuerungs- und Regelungstechnik, notwendige Elektroarbeiten Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe Einbau oder Austausch von Thermostatventilen hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems Austausch oder Dämmung des Rohrsystems Nebenarbeiten wie Austausch oder Anpassung von Fensterbänken und Fensternischen notwendige Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten Umstellung des Warmwassersystems bei Integration in die Heizungsanlage (inklusive notwendige Sanitärarbeiten, z. B. Austausch der Armaturen) Erneuerung des Schornsteins oder Erstellung von Steigsträngen inklusive Verkleidung Einrichtung oder Neubau eines Heizraums bzw. eines Bevorratungsbehälters für Biomasse notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum Welche Kosten werden beim Einbau einer Lüftungsanlage berücksichtigt? Einbau der Lüftungsanlage Wand- und Durchbrucharbeiten Lüftungsdurchlässe Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelement Elektroanschlüsse Verkleidungen notwendige Putz- und Malerarbeiten (gegebenenfalls anteilig) bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale Glossar Hydraulischer Abgleich Wärmebrücken 1. Überblick 2. Was wird gefördert? 3. Konditionen 4. Antrag, Formulare, Merkblätter 5. Beispiele 6. Häufige Fragen 7. Förderfähige Kosten :09:54 Seite 6
34 :09:54 Seite 7
35 Sie sind hier: --> Startseite --> KfW-Konzern --> Presse --> Aktuelles --> KfW-Programme Energetisch Bauen und Sanieren: Staatshaushalt profitiert bis zu fünffach von "Förder-Euros" Donnerstag, 27. Oktober 2011 KfW-Programme Energetisch Bauen und Sanieren: Staatshaushalt profitiert bis zu fünffach von "Förder-Euros" Gutachten des Forschungszentrums Jülich veröffentlicht KfW-Förderung hat 2010 Investitionen von 22 Mrd. Euro angestoßen Öffentliche Haushalte nehmen für jeden eingesetzten Förder-Euro vier bis fünf Euro zusätzlich ein Aktueller KfW-Zinssatz für energieeffiziente Sanierungen von 1 % effektiv p. a. in Verbindung mit Tilgungszuschüssen bis zu 12,5 % der Investitionssumme Für jeden Euro, der 2010 in die Förderung des energieeffizienten Bauens und Sanierens geflossen ist, nahmen die öffentlichen Haushalte zwischen vier und fünf Euro ein. Diese Zahlen hat das Forschungszentrum Jülich in einem jetzt veröffentlichten Gutachten berechnet. Die Studie hat die Ausgaben für die KfW-Förderung den damit zusammenhängenden Einnahmen und verringerten Kosten der öffentlichen Haushalte in verschiedenen Szenarien gegenüber gestellt. Die Studie des Forschungszentrums Jülich belegt: Die Förderung energieeffizienter Baumaßnahmen lohnt sich nicht nur für Umwelt und Klima. Sie stärkt auch die Konjunktur und den Arbeitsmarkt. Davon profitiert der Staat durch zusätzliche Einnahmen an Steuern und Sozialabgaben und verringerten Kosten der Arbeitslosigkeit, sagt Dr. Norbert Irsch, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe. Der Bund stellt der KfW über das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Haushaltsmittel aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm zur Verfügung (2010: 1,4 Mrd. Euro). Im Rahmen des damit aufgelegten KfW-Programms erhalten Bauherren zinsverbilligte Kredite oder Investitionszuschüsse, um ihre Häuser und Wohnungen energieeffizient zu bauen oder zu sanieren. Diesen eingesetzten Bundesmitteln stehen die Zusatzeinnahmen und niedrigere Ausgaben entgegen, die aus den positiven Investitions- und Arbeitsmarktwirkungen der Förderprogramme resultieren. Für das Jahr 2010 sehen die positiven Effekte für Gesamtwirtschaft und Staat wie folgt aus: Durch die KfW-Förderkredite in Höhe von 8,9 Mrd. Euro wurden Investitionen von 21,5 Mrd. Euro angestoßen. Das kommt vor allem regionalen Handwerkern und Bauunternehmen zu Gute, an die die Neu :00:52 Seite 1
36 und Umbau aufträge meist vergeben werden. In der Folge haben diese rd Arbeitsplätze für ein Jahr geschaffen oder gesichert. Die angestoßenen Bauinvestitionen und Beschäftigungseffekte wirken in zweierlei Hinsicht auf die öffentlichen Haushalte: Auf der Einnahmenseite ergeben sich zusätzliche Abgaben und Steuern der Unternehmen sowie der Arbeitnehmer in Höhe von 5,4 Mrd. Euro. Durch Neueinstellungen sinken darüber hinaus vor allem die Ausgaben für Arbeitslosengeld und Soziales. Durch eingesparte Kosten aufgrund sinkender Arbeitslosigkeit haben die öffentlichen Haushalte bis zu 1,8 Mrd. Euro mehr zur Verfügung. Zusammen genommen profitiert der Staat von Mehreinnahmen und geringeren Ausgaben in Höhe von bis zu 7,2 Mrd. Euro. Für das Jahr 2010 ergab sich damit folgende Hebelwirkung der 1,4 Mrd. Euro Haushaltsmittel: Jeder eingesetzte Förder-Euro spült den öffentlichen Haushalten einen Ertrag von bis zu fünf Euro in die Kassen. Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist für das Jahr 2012 eine Aufstockung der Bundesmittel auf 1,5 Mrd. Euro vorgesehen (2011: 936 Mio. Euro). Dieselbe Summe ist jährlich bis 2014 eingeplant und schafft Planungssicherheit für Immobilieneigentümer. Diese verlässlichen und ausreichenden Spielräume ermöglichen es der KfW bereits jetzt, die Zinssätze deutlich zu verbessern und abzusenken, z. B. im Programm Energieeffizient Sanieren auf 1 % p. a. in Verbindung mit Tilgungszuschüssen von bis zu 12,5 % der Investitionssumme. Informationen zu den Fördermöglichkeiten auf oder beim KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / Service: Das Kurzgutachten steht online bereit unter Die Presseerklärung im PDF-Format zumdownload :00:52 Seite 2
37 Neues KfW-Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" aufgelegt Energiekonzepte für Stadtquartiere Das Bundesbauministerium hat ein neues Förderprogramm für integrierte Quartierskonzepte aufgelegt. Es sollen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur, insbesondere zur Wärmeversorgung, entwickelt und umgesetzt werden. Zu den Quartieren zählen auch die Gebiete der Städtebauförderung. Anträge können ab sofort Kommunen, deren Eigenbetriebe, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften stellen. Für 2012 stehen dafür 92 Millionen Euro zur Verfügung. Integrierte Quartierskonzepte berücksichtigen alle relevanten Aspekte. Die Konzepte bilden die zentrale strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Investitionen in Stadtquartieren städtebaulich, denkmalpflegerisch, baukulturell, wohnungswirtschaftlich und sozial. Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer stellte das Programm vor: "Wir wollen den Sanierungsprozess über das Einzelgebäude hinaus auf das Quartier ausweiten und so auf eine breitere städtebauliche Basis stellen. Private Eigentümer und Vermieter scheuen derzeit noch oftmals Aufwand und Komplexität von umfassenden Sanierungsmaßnahmen." Eigentümer werden mit diesem Programm in die Stadtentwicklung und energetische Sanierung intensiv einbezogen, selbstverständlich auf freiwilliger Basis, so Ramsauer weiter. Konditionen Finanziert werden bis zu 65 % der förderfähigen Kosten für die Erstellung eines integrierten Konzeptes auf Quartiersebene und die Kosten für einen Sanierungsmanager, der die Planung sowie die Realisierung, der in den Konzepten vorgesehenen Maßnahmen begleitet und koordiniert. In der Regel sollte das Energiekonzept 12 Monaten nach Auftragserteilung vorliegen. Ausführliche Informationen bietet die KfW. Mehr Förderprogramme entdecken Neben den Förderprogrammen der KfW gibt es weitere interessante Möglichkeiten, Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für den Einsatz energiesparender Maßnahmen zu erhalten. BINE Informationsdienst recherchiert aktuelle Förderprogramme und bietet mit dem Förderkompass Energie eine Datenbank mit umfangreichen Informationen zu den vielfältigen Förderhilfen von EU, Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern an. Der Förderkompass Energie des BINE Informationsdienstes ermöglicht eine komfortable Recherche über alle relevanten Förderprogramme für private, gewerbliche, institutionelle und öffentliche Investoren. Die nutzerfreundliche Oberfläche bündelt die Informationen übersichtlich in einem Fenster. (mm)
38 GEB-Newsletter: FÖRDERUNG KfW-Aktionsplan zur Energiewende hat die KfW veröffentlicht: Durch den von der Bundesregierung beschleunigten Umbau der Energieversorgung rechnet die KfW kurzund mittelfristig mit einem erhöhten Investitionsbedarf. Die KfW will die Umsetzung der Energiewende durch passende Finanzierungsangebote unterstützen. Die dafür relevanten Förderprogramme sollen zum 1. Januar 2012 ausgebaut werden. Ende September hat die Bankengruppe bereits über Eckpunkte informiert. Details zu den einzelnen Programmen sollen nach Abschluss der Abstimmungsgespräche mit den Ministerien bekanntgemacht werden, auch soll es dann entsprechende Merkblätter geben. Folgende Eckpunkte 1. Programme für private Haushalte und die Wohnungswirtschaft: Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2011 beschlossen, die Mittel für das CO 2- Gebäudesanierungsprogramm in 2012 auf 1,5 Mrd. Euro aufzustocken und in gleicher Höhe bis 2014 zu verstetigen. Diese Entscheidung schafft für die Programme Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren Planungssicherheit für Investoren und gibt Spielraum, die im Marktvergleich inzwischen sehr attraktiven Konditionen aufrecht zu erhalten. Im Programm Energieeffizient Sanieren können beispielsweise aktuell Förderdarlehen mit Zinssätzen von 1,00 % p.a. in Verbindung mit Tilgungszuschüssen von bis zu 12,5 % beantragt werden. Zudem soll ab 2012 die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden und erhaltenswerter Bausubstanz substantiell vereinfacht werden. 2. Programme für Investitionen im kommunalen und sozialen Bereich: a) Kommunal Investieren und Sozial Investieren: Im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur werden wir bereits zum 1. Oktober 2011 unser Förderangebot insbesondere für große Vorhaben im Bereich der Energieeffizienz in den Basisprogrammen für kommunale Unternehmen (Kommunal Investieren) und soziale Organisationen (Sozial Investieren) durch Anhebung der Förderhöchstbeträge auf 50 Mio. Euro pro Vorhaben verbessern. Zudem werden wir im I. Quartal 2012 ein neues, besonders zinsgünstiges Förderangebot für Kommunen und kommunale Unternehmen zum Ausbau von Netz- und Speicherkapazitäten sowie zur zinsgünstigen Finanzierung von hocheffizienten Kraftwerken auf fossiler Basis (Gas) einführen. b) Energetische Stadtsanierung: Darüber hinaus entwickeln wir gemeinsam mit dem Bund ein neues Förderangebot Energetische Stadtsanierung im Ergebnis des Energiekonzepts der Bundesregierung, um künftig Energieeffizienzinvestitionen in Stadtquartieren noch stärker zu fördern. Mit diesem Angebot wollen wir neben Kommunen auch die Initiative privater Akteure im Quartier stärken. Über die Gebäudesanierung hinaus sollen zusätzliche Effizienzpotenziale in Energieverbrauchssektoren, z.b. in der Wärmeversorgung, erschlossen werden. 3. Programme für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: a) KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard: Im KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard soll der Kredithöchstbetrag für alle Maßnahmen von bislang 10 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro angehoben werden. Damit soll dem gestiegenen Finanzierungsbedarf, u.a. beim sogenannten Repowering bestehender Anlagen, Rechnung getragen werden. Darüber hinaus freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Kredite für Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von mehr als 500 Mio. Euro und kommunale Unternehmen ebenfalls zu den Konditionen des KfW-Programms Erneuerbare Energien Standard angeboten werden sollen. Bislang gelten für diesen Antragstellerkreis die Konditionen des KfW-Unternehmerkredits außerhalb KMU. Für Kredite zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen sollen dann ebenfalls einheitliche Konditionen, unabhängig vom Antragsteller, gelten. b) ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm: Die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen soll ab 1. Januar 2012 in einem eigenen Programm gebündelt werden. Der Kredithöchstbetrag von 10 Mio. Euro soll ebenfalls deutlich erhöht werden. Die förderfähigen Maßnahmen und die Kriterien hinsichtlich der nachzuweisenden Effizienzverbesserungen bei Neu- und Ersatzinvestitionen sowie bei Investitionen im Gebäudebereich bleiben unverändert. Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sollen ebenfalls in einem eigenen Programm gefördert werden. Hierfür soll der Regelhöchstbetrag von derzeit 2 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro angehoben werden. Diese Kreditobergrenze kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere umweltpolitische Förderwürdigkeit besitzt.
39 2011 GEB Gentner Verlag Karriere Autorenhinweise AGB Impressum Datenschutz
40 Start: News Bundesweiter Heizspiegel 2011 veröffentlicht Bundesweiter Heizspiegel 2011 veröffentlicht Die Heizkosten ölbeheizter Häuser sind im vergangenen Jahr um rund 35 Prozent gestiegen. Bei Erdgas und Fernwärme fiel der Anstieg weniger drastisch aus. Das geht aus dem siebten Bundesweiten Heizspiegel hervor, den die gemeinnützige co2online GmbH gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund (DMB) veröffentlicht. Kalter Winter und Preisanstieg sorgen für steigende Kosten Der aktuelle Heizspiegel zeigt: Das Beheizen einer 70-Quadratmeter-Wohnung mit Heizöl kostete im vergangenen Jahr durchschnittlich 850 Euro. Das sind 220 Euro (+ 34,9 %) mehr als Mieter mit Erdgasheizungen zahlten 805 Euro und damit 20 Euro mehr (+ 2,5 %) als im Vorjahr. Die Heizkosten für Fernwärme stiegen ebenfalls um 20 Euro auf 880 Euro (+ 2,3 %). Verantwortlich für diese Entwicklung ist vor allem die Preisexplosion beim Heizöl und der im Schnitt um 13 Prozent gestiegene Heizenergieverbrauch in Folge des harten Winters, sagt Dr. Johannes D. Hengstenberg, Geschäftsführer von co2online. Keine Entwarnung für das Abrechnungsjahr 2011 Eine Entlastung der Verbraucher ist nicht in Sicht. Gegenüber dem Vorjahr sind die Heizölpreise in diesem Jahr weiter gestiegen im Schnitt um 25 Prozent. Die Gaspreise liegen zwar nur knapp vier Prozent über dem Erdgaspreis von 2010, dafür hat ein Viertel der Versorger für den Herbst weitere Preiserhöhungen von durchschnittlich elf Prozent angekündigt. Deshalb bleibt die energetische Modernisierung von Wohngebäuden unverzichtbar. Nur so können Eigentümer sich und ihre Mieter auf lange Sicht unabhängig von der Energiepreisentwicklung machen, sagt Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes. Heizspiegel bietet Vergleichsmöglichkeit Ein erster Schritt zur Modernisierung ist die Kenntnis des eigenen Verbrauchs. Genau dabei hilft der Bundesweite Heizspiegel. Der vom Bundesumweltministerium geförderte Bundesweite Heizspiegel 2011 liefert Vergleichswerte zu Heizkosten, Heizenergieverbrauch und CO 2-Emissionen zentral beheizter Wohngebäude für das Abrechnungsjahr Mit diesen Werten und ihrer Heizkostenabrechnung können Mieter und Eigentümer feststellen, ob die aktuellen Heizkosten günstig oder zu hoch sind. Dafür wurden bundesweit knapp Gebäudedaten ausgewertet. Wichtige Informationen auf einen Blick: Download Bundesweiter Heizspiegel 2011 (PDF, 497 kb) Weitere Informationen zum Bundesweiten Heizspiegel sowie die Heizspiegel aus den Jahren 2005 bis 2010 finden Sie an dieser Stelle Ein Aktions-Gutschein für ein kostenloses Heizgutachten befindet sich im Bundesweiten Heizspiegel 2011 oder kann hier runtergeladen werden Sie wollen es schnell wissen? Mit dem Online-Ratgeber HeizCheck erfahren Sie innerhalb weniger Minuten, ob Ihr Gebäude wärmetechnisch in Ordnung ist und Ihre Heizkosten angemessen sind Kommunen und Beratungseinrichtungen können größere Mengen des Bundesweiten Heizspiegels 2011 über unser Bestellformular bestellen DIESE ARTIKEL KÖNNTEN SIE AUCH INTERESSIEREN: Aktion läuft Heizgutachten für kurze Zeit gratis Bundesweiter Heizspiegel 2010 veröffentlicht Bundesweiter Heizspiegel 2009 veröffentlicht Bundesweiter Heizspiegel neu erschienen
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42 GEB-Newsletter: ENEV Neuer EnEV-Entwurf Anfang 2012 erwartet Am Referentenentwurf für die EnEV 2012 wird derzeit gearbeitet. Die ursprünglich geplante Verschärfung der Anforderungen um etwa 30 % ist vom Tisch. Der Entwurf wird voraussichtlich im Januar 2012 veröffentlicht. Das berichtete Ministerialrat Peter Rathert, Referatsleiter im Bundesbauministerium, bei einer Veranstaltung am 22. Oktober 2011 in Stuttgart. Eine Novellierung der EnEV ist erforderlich, um die EU- Gebäuderichtlinie von 2010 umzusetzen. Dabei soll eine moderate Verschärfung für Neubauten und den Bestand aufgenommen werden, jedoch unter der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit für Mieter und Eigentümer. Wie hoch sie ausfallen wird, hänge von einem noch in Arbeit befindlichen Gutachten ab. Im Jargon der Bundesregierung wird sie trotzdem schon als ambitionierte Erhöhung der Effizienzstandards bezeichnet. Qualitätssicherung von Energieausweisen noch offen Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt den Niedrigstenergiegebäude -Standard ab spätestens 1. Januar 2021 für Neubauten vor, bereits ab 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude. Allerdings muss noch national geklärt werden, was unter diesem Begriff konkret zu verstehen ist. Auch die Qualitätssicherung von Energieausweisen durch nationale Kontrollstellen muss umgesetzt werden. Wie dieser Punkt konkret geregelt wird, ist noch offen. Laut Rathert wird man aber wohl eher auf Bestehendes zurückgreifen, anstatt ein neues Kontrollsystem zu schaffen. Möglicherweise wird die Qualitätssicherung auch in die Hand der Bundesländer gegeben. Anmerkung: Die EU- Gebäuderichtlinie fordert hierzu von den Mitgliedstaaten das Erlassen und Veröffentlichen der zugehörigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 9. Juli 2012 und die Anwendung spätestens ab 9. Januar Laut 18 Abs. 2 können die Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten für die Einrichtung der unabhängigen Kontrollsysteme delegieren. Energieausweise sollen verständlicher werden Eine weitere Änderung der kommenden EnEV betrifft die Grenze für die Aushangpflicht für Energieausweise in öffentlichen Gebäuden und Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, die von 500 m 2 auf 250 m 2 gesenkt wird. Weiterhin muss die Gesamteffizienz gemäß Richtlinie künftig in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen angegeben werden. Festgelegt werden muss noch, welcher Wert dafür herangezogen wird. Im Gespräch ist außerdem, Energieausweise zum einfacheren Verständnis mit einer Symbolik auszustatten ähnlich wie bei den Energieeffizienzklassen der Weisen Ware. Es ist geplant, die Ansätze der Fraunhofer IBP-Studie EnEV easy aufzunehmen. Sorgenkind Sanierungsquote Rathert berichtete auch vom Sanierungsplan, an dem derzeit gearbeitet wird. Politisch gewollt ist die Senkung des Wärmebedarfs um 20 % bis Dazu müsste jedoch die Sanierungsquote vier- oder fünfmal höher werden. Konkret würde das am Beispiel bedeuten, dass zwei Drittel der Gebäude in den nächsten Jahren mit einer Energieeinsparung von 30 % saniert werden müssten, um dieses Ziel erreichen zu können. Selbst mit einer Kombination von Fördermaßnahmen und gesetzlichen Anforderungen dürfte dies kaum realisierbar sein. GLR Uns interessiert Ihre Meinung: redaktion.geb-letter@geb-info.de 2011 GEB Gentner Verlag Karriere Autorenhinweise AGB Impressum Datenschutz
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