Beweisvorschriften in der eidas-verordnung. Symposium des EDV-Gerichtstag eidas-verordnung und E-Justice / E-Government 30.
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- Claudia Böhmer
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1 Beweisvorschriften in der eidas-verordnung Symposium des EDV-Gerichtstag eidas-verordnung und E-Justice / E-Government, Berlin
2 Übersicht Beweisvorschriften der eidas-vo Zukunft der Beweisführung Ungelöste Fragestellungen Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 2
3 Beweisvorschriften der eldas-vo Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 3
4 Beweisvorschriften der eidas-vo Systematik nationaler Beweisvorschriften Beweiseignung Qualifizierung des Beweismittels Beweiswert des Beweismittels Ab dem Novum europäischer Beweisvorschriften Elektronische Dokumente müssen als Beweismittel zugelassen sein, Art. 46 eidas-vo Beweiswirkung qualifizierte Siegel, Art. 35 II eidas-vo Beweiswirkung qualifizierte Zeitstempel, Art. 41 II eidas-vo Beweiswirkung qualifizierte elektronische Einschreiben, Art. 43 II eidas-vo Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 4
5 Beweisrichtungen bei Dokumenten Integrität: Unverändertheit des Inhalts Authentizität: Ursprung der Erklärung Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung Zeitpunkt der Absendung Zeitpunkt des Empfangs Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 5
6 Stufen der Beweisregeln Keine Beweissicherheit Freie Beweiswürdigung Beweis der Anscheinsbasis Erschütterung des Anscheinsbeweis möglich Anscheinsbeweis Beweis der Vermutungsbasis Beweis des Gegenteils erforderlich Rechtliche Vermutung Zunehmender Beweiswert Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 6
7 Beweisregeln der eidas-vo Elektronische Dokumente ohne und mit Signatur Keine Beweisregel Qualifiziertes Siegel Vermutung des Ursprungs und der Unversehrtheit damit verbundener Daten, Art. 35 II eidas-vo Elektronischer Zeitstempel Vermutung der Unversehrtheit der Daten und der Richtigkeit der Angabe zum Datum, Art. 40 II eidas-vo Qualifiziertes elektronisches Einschreiben Vermutung der Unversehrtheit der Daten, ihrer Absendung und ihres Empfangs durch den jeweils identifizierten Teilnehmer sowie der Korrektheit von Datum und Zeit, Art. 43 II eldas-vo Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 7
8 Elektronisches Siegel Voraussetzungen Fortgeschrittenes elektronisches Siegel Eindeutige Zuordnung zum Siegelersteller Eindeutige Identifizierung des Siegelerstellers Siegel ist einer juristischen Person zugeordnet Verwendung der Signaturerstellungsdaten mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle Qualifizierte elektronische Siegelerstellungseinheit Qualifiziertes Zertifikat für elektronische Siegel Bewertung Absenkung des Sicherheitsniveaus im Vergleich zur bisherigen fortgeschrittenen Signatur Keine Prüfbarkeit der Berechtigung des Siegelerstellers Absicherung der Integrität, aber nicht der Authentizität Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 8
9 Elektronischer Zeitstempel Voraussetzungen Fortgeschrittenes elektronisches Siegel Korrekte Zeitquelle Koppelung der Zeitquelle mit der Weltzeit Sichere Verknüpfung von Datum und Zeit mit den Daten Bewertung Erstellung durch Vertrauensdiensteanbieter nur eine von mehreren Möglichkeiten Absicherung durch technische Anforderungen Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 9
10 Elektronisches Einschreiben Voraussetzungen Zustellung durch qualifizierten Dienst Konformitätsprüfung Verleihung des Qualifikationsstatus durch Aufsichtsstelle Katalog zulässiger Identifizierungsmethoden Öffentlich zugängliche Vertrauenslisten Bewertung Qualifizierter Vertrauensdienst entspricht akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter Hohe Sicherheit durch neutrale Dienste und technischorganisatorische Anforderungen Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 10
11 Zukunft der Beweisführung Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 11
12 Nationale Beweisregelungen Beweismittelkatalog Sachverständiger, Urkunde, Zeuge, Augenschein, Prozessbeteiligte Abgestufte Beweissystematik Keine Beweissicherheit Elektronische Dokumente Techn. Integritätsnachweis Fortgeschritten signierte Dokumente Anscheinsbeweis Zunehmender Beweiswert Qualif. signierte private Dokumente Beweis des beurkundeten Vorgangs Qualif. signierte öffentl. Dokumente Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 12
13 Neue Beweissystematik Vermutung Authentizität und Integrität Vermutung Integrität und Zeitpunkt Vermutung Integrität, Authentizität und Zeitpunkte Keine Beweissicherheit Elektr. Dokumente Anscheinsbeweis Qualif. signierte private Dokumente Elektr. Daten mit qualif. Siegel Elektr. Daten mit qualif. Zeitstempel Elektr. Einschreiben Zunehmender Beweiswert Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 13
14 Langfristige Beweissicherung Nationales Recht Neusignierung gem. 17 SigV durch den Aufbewahrenden Uneingeschränkter Beweiswerterhalt Neuregelung in eidas-vo Qualifizierter Bewahrungsdienst für qualifiziert signierte elektronische Dokumente gem. Art. 34 eldas-vo durch qualifiziertern Vertrauensdienstleister Rechtswirkungen insb. im Vergleich zum einfachen Bewahrungsdienst und zur Selbstvornahme der Neusignierung unklar Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 14
15 Ungelöste Fragestellungen Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 15
16 Ungelöste Beweisprobleme Beweismittelkatalog Erweiterung durch neue Formen des Urkundsbeweises Neue Beweissystematik Beweiswirkung Fehlende Beweisregelung für elektronische Dokumente Beweiswirkung rein automatisiert erfasster Daten Anwendbarkeit von 371a ZPO für qualifiziert signierte öffentliche Urkunden neben Art. 35 II eidas-vo für qualifizierte Siegel Fehlender sachlicher Grund für gegenüber Privaturkunden höhere Beweiswirkung von qualifiziert gesiegelten Privaturkunden juristischer Personen Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 16
17 Ungelöste Beweisprobleme II Regelungsdefizite Keine beweisrechtlichen Lösungen für das Präsentationsproblem und die Fremdsignatur Validierung der qualifizierten Elemente ist keine Voraussetzung für Beweiskraftregeln Keine Unterscheidung der Gerichtszweige Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 17
18 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Universität Kassel, Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) Dr. Silke Jandt Pfannkuchstraße Kassel Tel: +49 (0)561/ Fax: +49 (0)561/ s.jandt@uni-kassel.de Beweisvorschriften in der eidas-vo/ Dr. Silke Jandt 18
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