INFOTHEK 2 / OTH Ortenauer Treuhand Steuerberatungsgesellschaften Kehl Achern Offenburg steuerberater@oth.de

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "INFOTHEK 2 / 2015. OTH Ortenauer Treuhand Steuerberatungsgesellschaften Kehl Achern Offenburg www.oth.de steuerberater@oth.de"

Transkript

1 INFOTHEK 2 / 2015 Erster Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuer Vorsicht bei vorzeitiger Kapitalabfindung einer Pensionszusage Kündigung von gut verzinsten Bausparverträgen GoBD Neue Normen zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung Wichtiges in Kürze OTH intern OTH Ortenauer Treuhand Steuerberatungsgesellschaften Kehl Achern Offenburg steuerberater@oth.de

2 Liebe Mandanten, liebe OTH-Freunde, die deutsche Wirtschaft kämpft seit Monaten auf zwei Großbaustellen : Erbschaftsteuer und Mindestlohn. Zumindest das Thema Erbschaftsteuer scheint allmählich auf die Zielgerade zu steuern. Wir haben Ihnen die wichtigsten Änderungspläne der Bundesregierung in der heutigen INFOTHEK zusammengefasst. Gerne hätten wir Ihnen auch die vielen Fragen beantwortet, die in den letzten Wochen zum Thema Mindestlohn diskutiert wurden, zumal Anfang des Jahres aus Berlin zu hören war, dass man bis Ostern noch einmal über Einzelheiten nachdenken wird. Leider haben unsere Politiker nicht erwähnt, in welchem Jahr dieses Osterfest stattfindet. Ein Punkt ist aber mittlerweile geklärt: Das Mindestlohngesetz schafft mehr als neue Arbeitsplätze: So viele Beamte wird die deutsche Zollverwaltung einstellen, um die Dokumentationspflichten zu überwachen. Ihr Hermann Ruf

3 INHALTSVERZEICHNIS Erster Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuer 4 Vorsicht bei vorzeitiger Kapitalabfindung einer Pensionszusage 6 Kündigung von gut verzinsten Bausparverträgen 7 GoBD Neue Normen zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung 8 Wichtiges in Kürze 10 OTH intern 11 3

4 ERSTER GESETZESENTWURF ZUR ERBSCHAFTSTEUER LETZTE ANPASSUNGEN WERDEN NACH BUNDESKABINETTS-BESCHLUSS AKTUELL NOCH DISKUTIERT Die Sicherung der vorhandenen Beschäftigung in den übergehenden Betrieben und die Bewahrung der ausgewogenen deutschen Unternehmerlandschaft machen es nach Auffassung des Gesetzgebers weiterhin erforderlich, die Unternehmensnachfolge bei Erwerben von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden in den vom BVerfG aufgezeigten Grenzen zu erleichtern. Der am vorab beschlossene Gesetzesentwurf zielt auf eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens ab und damit auf eine verfassungskonforme Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

5 Die Verschonungsregelungen der 13a, 13b ErbStG bleiben dabei in ihrer Grundstruktur erhalten, werden jedoch in folgenden Bestandteilen angepasst: LOHNSUMMENREGELUNG bis 3 Arbeitnehmer unverändert; bei 4-10 Arbeitnehmer wird die Mindestlohnsumme bei einer Lohnsummenfrist von fünf Jahren auf 250 % bzw. von sieben Jahren auf 500 % abgesenkt. bei Arbeitnehmer wird die Mindestlohnsumme bei einer Lohnsummenfrist von fünf Jahren auf 300 % bzw. von sieben Jahren auf 565 % abgesenkt. VERSCHONUNGSREGELUNG Bei dem Erwerb von großem begünstigten Vermögen (Prüfschwelle 26 Mio/ 52 Mio im Einzefall) wird eine Verschonungsbedarfsprüfung eingeführt. Unterhalb der Schwelle verbleibt es hinsichtlich der Lohnsummenregelung sowie Behaltensfristen bei der bisherigen Steuerbefreiung. Oberhalb der beiden Prüfschwellen wird auf Antrag eine Verschonungsbedarfsprüfung durchgeführt. In Abhängigkeit vom vorhandenen Privatvermögen des Erwerbers kann eine mögliche Verschonung ausscheiden. Ein neu eingefügter 28a regelt die Verschonungsbedarfsprüfung: Reicht das derzeit vorhandene Vermögen des Erwerbers inklusive der Hälfte des mitübertragenen, nicht begünstigten Vermögens nicht zur vollen Entrichtung der Steuer aus, tritt solch eine Bedarfsprüfung dem Grunde nach ein. EINFÜHRUNG EINES ABSCHMEL- ZUNGS-MODELLS FÜR GRÖSSERE BETRIEBSVERMÖGEN Liegt der berechnete Steuerwert des Betriebsvermögens zwischen 26 Mio bis 116 Mio, so schmilzt der Verschonungsabschlag um einen Prozentpunkt je 1,5 Mio des jeweiligen über der Untergrenze liegenden Wertes ab. Mit dem Referentenentwurf kommt der Bundesfinanzminister der Kritik aus der Wirtschaft ein wenig entgegen. Es bleibt aber im Wesentlichen bei den bereits angekündigten Eckpunkten und damit einer minimal invasiven Reform der Erbschaftsteuer. Größere Änderungen ergeben sich vor allem für Erbschaften mit einem großen Betriebsvermögen sowie durch den möglichen Wegfall der Begünstigungen in Grenzfällen. Das Bundeskabinett hat am diesen Gesetzesentwurf zwar beschlossen, Lt. Handelsblatt am folgenden Tag lässt sich aber nicht ausschließen, dass Unionsparteien eine weitere Nachbesserung für Unternehmenserben fordern werden. UNSERE EMPFEHLUNG: Unter Abwägung aller gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen sowie familieninternen Gesichtspunkte empfehlen wir daher nach wie vor, sich rechtzeitig, noch in diesem Jahr, über eine steuerbegünstigte Übertragung von Unternehmensvermögen ernsthafte Gedanken zu machen. Bitte sprechen Sie uns an. Die Steuer wird in entsprechendem Umfang unter der Bedingung erlassen, dass der Erwerber die Lohnsummenund Behaltensregelungen einhält. 5

6 VORSICHT BEI VORZEITIGER KAPITALABFINDUNG EINER PENSIONSZUSAGE Wenn sich der Gesellschafter-Geschäftsführer seine Pension vorzeitig durch eine Abfindung auszahlt, lauern große steuerliche Risiken. DIESE ENTSCHEIDUNGEN SOLLTEN SIE KENNEN: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) verzichtete gegen vorzeitige Abfindung auf seine rückgedeckte Pensionszusage. Die mit Vollendung des 65. Lebensjahres fällig gewordene Rente ließ er sich im Rahmen der Übertragung der Geschäftsanteile auf seinen Sohn gegen Abfindung vor dem 65. Lebensjahr ausbezahlen. Damit war die vertragliche Voraussetzung nicht erfüllt und das Finanzamt wertete die Abfindung als verdeckte Gewinnausschüttung. Dasselbe gilt auch, wenn die Gesellschaft ihrem beherrschenden GGf spontan die Zahlung einer Kapital abfindung anstelle der vereinbarten monatlichen Rente zusagt. In einem anderen Fall war in der Pensionszusage vereinbart, dass eine einmalige Kapitalauszahlung erfolgt, wenn der GGf nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausscheidet. Die Zusage wurde durch eine Rückdeckungs versicherung finanziert, deren Auszahlungszeitpunkt auf den 60. Geburtstag des GGf terminiert war. Die Gesellschaft leitete die Auszahlung direkt an den Geschäftsführer weiter. Aus Sicht des Finanzamts bestand zu diesem Zeitpunkt aber noch kein Anspruch, da der Geschäftsführer weiterhin in seiner Funktion tätig war. Auch dieser Sachverhalt wurde vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet. Der Bundesfinanzhof hat nun in mehreren Urteilen die Sichtweise des Finanzamts bestätigt. Einer verdeckten Gewinnausschüttung steht es nicht entgegen, wenn die entstandene Vermögensminderung zeitgleich durch die Auflösung der Pensionsrückstellung ausgeglichen wird. In einem weiteren Urteil weist der BFH darauf hin, dass eine Gesellschaft einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführer nicht gleichzeitig Rente und volles Gehalt zahlen würde. Erreicht also der GGf die vereinbarte Altersgrenze und ist er weiterhin als Geschäftsführer tätig, so müsste entweder der Beginn der Rentenzahlung nach hinten verschoben werden oder es muss zu einer Verrechnung von Rente und Gehalt kommen. Andernfalls liegt in Höhe der Rentenzahlung eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. FAZIT: Das oberste deutsche Steuergericht lässt eine bedenkliche Tendenz erkennen und sieht immer öfter verdeckte Gewinnausschüttungen. Wenn Sie eine Pensionsvereinbarung haben, sollte diese genau überprüft werden, damit es später kein böses Erwachen gibt. 6

7 GUT VERZINSTE BAUSPARVERTRÄGE Wenn die Bausparkasse kündigt Bausparkassen kündigen immer häufiger ältere Bausparverträge, um sich von den früheren Zinszusagen befreien zu können. Nicht selten wurde in alten Verträgen eine Verzinsung der Guthaben von 4 % bis 5 % vereinbart. Bei Neuabschlüssen werden im Durchschnitt nur noch Zinsen von 0,25 % gewährt. Die rechtliche Zulässigkeit einer Kün digung hängt von den einzelnen Phasen des Bausparens ab. Spart der Bausparer die gesamte Bausparsumme an, nutzt diese aber nicht zur Immobilienfinanzierung, ist die Ge - währung eines Bauspardarlehens nicht mehr möglich. Er verzichtet faktisch auf ein Bauspardarlehen und muss deshalb hinnehmen, wenn der Vertrag gekündigt und sein Bau sparguthaben ausbezahlt wird. Nach Ansicht der Bausparkassen kommt eine Kündigung nach 489 BGB in Betracht. Danach kann ein Dar le hensnehmer einen Darlehensvertrag mit gebundenem Soll zinssatz nach Ablauf von 10 Jahren nach vollständigem Em - pfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Mo naten kündigen. Vor Zuteilung und Inanspruchnahme ist rechtlich die Bausparkasse als Darlehensnehmerin anzusehen. Ein vollständiger Empfang des Darlehens im Sinne von 489 BGB ist bei Eintritt der erstmaligen Zuteilungsreife anzunehmen. Betroffen sind demnach Verträge, die seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif sind. Nach der Rechtsprechung des OLG Stuttgart scheint eine Kündigung durch die Bausparkasse ausgeschlossen, bis die volle Bausparsumme angespart ist. Mangels höchstrichterlicher Klärung durch den BGH kann diese Rechtsauffassung jedoch noch nicht verbindlich bestätigt werden. Kündigungen sind rechtlich wirksam, wenn die Bau sparsumme erreicht wurde. Bei zuteilungsreifen Bausparverträgen, bei denen die vereinbarte Bausparsumme noch nicht erreicht ist, sollten Einzahlungen vor Erreichen der Bausparsumme bei 85 % gestoppt werden. Die Bausparkassen dürfen einen solchen Vertrag nicht ohne weiteres kündigen und sind verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Zinsen weiter zu zahlen. 7

8 GoBD Neue Normen zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung Mit Schreiben vom wurden die sogenannten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz GoBD, durch das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht. Die neuen Grundsätze konkretisieren die Ordnungs mäßigkeitsanforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen. Sie ersetzen mit Wirkung zum die bisherigen Grundsätze. Zahlreiche Verschärfungen und Konkretisierungen machen Anpassungen und Analysen bei Ihnen als Buchführungsbzw. Steuerpflichtigen, und bei uns, Ihrem steuerlichen Berater, und bei den eingesetzten IT-Systemen notwendig. Zu nennen sind vor allem die Ordnung und Zeitgerechtheit von Belegen, Aufzeichnungen und Buchungen, deren Unveränderbarkeit sowie bestimmte Aspekte der Aufbewahrung. Dies ist von besonderer Bedeutung, weil die GoBD neben den buchführungspflichtigen Bilanzierern ex plizit auch die steuerlichen Aufzeichnungspflichten von Einnahmen-Überschuss-Rechnern betreffen. Erstmals werden durch die GoBD für die buchungstechnische Erfassung und deren Unveränderbarkeit ( Festschreibung ) konkrete Fristen vorgegeben, die sich am Termin der USt-Voranmeldung orientieren. Eine geordnete Ablage von Papierbelegen wird zwar als Grund(buch)aufzeichnung anerkannt, sofern aber IT zum Einsatz kommt, werden leicht veränderbare Dateiformate wie Word oder Excel ausdrücklich problematisiert und erfordern zumindest weitergehende Maßnahmen und Verfahrens dokumentationen. Die Wahl der verwendeten IT-Unterstützung wird dadurch zusätzlich verschärft, dass die Finanzverwaltung bei der Aufbewahrung von Belegen und sonstigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen eine Ablage der Dateien nur auf Dateisystem-Ebene und ohne weitere Sicherungs maßnahmen ebenfalls problematisiert. WIR HABEN IHNEN DIE WESENT LICHEN ÄNDERUNGEN ZUSAMMENGESTELLT: Erfassung von unbaren Geschäftsvorfällen innerhalb von zehn Tagen als Orientierung. Acht-Tages - Orientierung bei der Erfassung von Kontokorrent - beziehungen. Funktion der Grund(buch)aufzeichnungen kann auf Dauer auch durch eine geordnete Belegablage erfüllt werden. Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen: Grundsätzlich gelten Aufzeichnungen mit Belegcharakter oder in Grundbüchern (z. B. Eingangsund Ausgangsbücher) mit dem Zeitpunkt der Erfassung (= erstmalige Aufzeichnung, die nicht zwingend IT-gestützt erfolgt) als unveränderbar. Das gilt auch für Vorsysteme (z. B. Material- und Warenwirtschaft, Lohnabrechnung, Zeiterfassung). Festschreibung: Die buchungstechnische Erfassung unter Einsatz eines IT-Systems und deren Unver - änderbarkeit unterliegen erstmals konkreten Fristen, die sich am Termin der USt-Voranmeldung (USt-VA) orientieren. Bestimmte Formate (Office) und Aufbewahrungsformen (Dateisystem) erfüllen ohne weitere Maßnahmen nicht die Ordnungsmäßigkeits anforderungen. Stammdaten mit Einfluss auf Buchungen oder ITgestützte Aufzeichnungen müssen nachvollziehbar sein (z. B. durch Protokollierung bzw. Verfahrensdokumentation). Aufbewahrungspflicht von elektronischen Belegen, Daten aus Vorsystemen und Stammdaten. Im Unternehmen entstandene oder dort in digitaler Form eingegangene aufzeichnungs-/aufbewahrungspflich tige Daten, Datensätze und elektronische Dokumente sind unverändert aufzubewahren und dürfen nicht vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden. 8

9 Sie müssen für Zwecke des maschinellen Datenzu griffs durch die Finanzverwaltung vorgehalten wer den. Das gilt neben den Daten für die Finanz buch führung auch für alle Einzelaufzeich nungen und Stammdaten mit steuerlicher Relevanz aus den Vor- und Nebensystemen der Finanzbuchführung. EMPFEHLUNG: Gerne analysieren wir mit Ihnen vor Ort Ihre Systeme und den Handlungs bedarf. 9

10 WICHTIGES IN KÜRZE NEUE AUFMERKSAMKEITSGRENZE Seit dem gilt eine neue Aufmerk samkeitsgrenze: Statt 40 können einem Mitarbeiter bei einem besonderen persönlichen Ereignis nun Sachzuwendungen i.h.v. 60 zugewendet werden. Zu diesen Ereignissen zählen z.b. Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, bestandene Prüfung, etc. In diesem Fall zählt die Sachzuwendung (z.b. Blumen, Bücher, Gutschein, etc.) nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Im Arbeitskreis der Steuerberaterkammer wird die Auffassung vertreten, dass die Freigrenze von 60 auch bei besonderen persönlichen Ereignissen von Geschäftskunden gelten soll und das Geschenk in diesem Fall auch nicht in die Bemessungsgrundlage der Pauschalversteuerung nach 37b EStG einzubeziehen ist. EuGH: Keine französischen Sozialabgaben (CSG, CRDS) für in Frankreich erzielte Vermögenseinkünfte, wenn die Personen einer ausländischen Sozialversicherung angeschlossen sind. Der französische Staat erhebt seit 2012 auf Einkünfte aus Vermietung und Verkaufsgewinne von in Frankreich gelegenen Immobilien Sozialabgaben. Diese Abgaben müssen auch Personen zahlen, die nicht in Frankreich leben. Dem hat der Europäische Gerichtshof mit seiner Ent scheidung vom eine Abfuhr erteilt: Der französische Staat darf von Personen, die einer ausländischen Sozialversicherung angegliedert sind, auf Vermögens einkünfte keine Sozialabgaben erheben. Bereits bezahlte Beträge können Sie zurückfordern. Rufen Sie uns an, falls Sie bereits zur Kasse gebeten wurden. 10

11 OTH INTERN Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Unsere Auszubildenden Caroline Schwarzkopf und Ebru Tütüncü haben mit einem sehr guten Ergebnis sie zählen zu den Besten in ganz Südbaden die Prüfung zur Steuerfachangestellten vor der Steuer be raterkammer abgeschlossen. Wir sind stolz auf sie und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit ihnen. CAROLINE SCHWARZKOPF EBRU TÜTÜNCÜ ANDREAS JÄGER Wir gratulieren zum Master of Arts Taxation (M.A.) Andreas Jäger war einer der Ersten, der an dem neuen Studienkonzept an der Universität Freiburg teilnahm. Der Masterstudiengang wird mit der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung verbunden und hat eine Dauer von sieben Semestern. Das Besondere dabei ist die Kom bination von Präsenzveranstaltungen und E-Learning. Dieses Konzept ermöglicht es, neben der Arbeit zu studieren. Nach Abschluss der Steuerberaterprüfung wird die Mas terthesis geschrieben. Durch das Masterstudium hat Andreas Jäger viele wichtige praktische Themenbereiche, wie z.b. Steuerplanung oder Steuergestaltung, betriebswirtschaftliche Beratung und Gestaltungsberatung bei mittelständischen Familienunternehmen, vertiefen können. 11

12 Diese Ausgabe wurde erstellt von HERMANN RUF SIMONE SCHEID ANDREAS GALLUS JONAS LUTZ GERHARD SUTTER DAVID DOERFLINGER Wir freuen uns auf Ihre Meinung, Anregungen oder Fragen zu dieser INFOTHEK: OTH Ortenauer Treuhand GmbH Kurt Lutz und Partner Steuerberatungsgesellschaft Kehl-Marlen OTH Ortenauer Treuhand Engel und Schwenk GmbH Steuerberatungsgesellschaft Achern OTH Ortenauer Treuhand Offenburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft Offenburg

Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater

Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater 24. Windenergietage 10. 12. November 2015 Digitale Buchführung gesetzliche Neuerungen. technische Möglichkeiten. Anwendungsbeispiele Digitale Buchführung

Mehr

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014 Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014

Mehr

Aktuelle Mandanteninformation. GoBD

Aktuelle Mandanteninformation. GoBD Aktuelle Mandanteninformation GoBD Mit Wirkung zum 1.1.2015 hat die Finanzverwaltung die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer

Mehr

Rechtslage. Folgen und Sanktionen bei Nichtbeachtung bzw. Verstoß

Rechtslage. Folgen und Sanktionen bei Nichtbeachtung bzw. Verstoß Seit 1937 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), veröffentlicht vom Bundesministerium der

Mehr

GoBD Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD und Umsetzungsempfehlungen von DATEV. Hier Position für Kanzleilogo

GoBD Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD und Umsetzungsempfehlungen von DATEV. Hier Position für Kanzleilogo GoBD Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD und Umsetzungsempfehlungen von DATEV Wesentliche Änderungen und Schwerpunkte der GoBD Allgemeines Die Regelungen gelten sowohl für die doppelte Buchführung

Mehr

Hier Position für Kanzleilogo. GoBD. Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD

Hier Position für Kanzleilogo. GoBD. Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD GoBD Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD Wesentliche Änderungen und Schwerpunkte der GoBD Allgemeines Die Regelungen gelten sowohl für die doppelte Buchführung wie auch explizit für sonstigen

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen

Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen Diplom Kaufmann Walter Mock Steuerberater Koblenz GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen

Mehr

Die neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse. Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse

Die neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse. Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Die neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Wesentliche Änderungen und Schwerpunkte der GoBD Die Regelungen gelten

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren

Sehr geehrte Damen und Herren Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) Sehr geehrte Damen und Herren das Schlagwort GoBD

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Frank Bischof, 4. Februar 2015. Steuerliche Änderungen durch die Einführung der GoBD

Frank Bischof, 4. Februar 2015. Steuerliche Änderungen durch die Einführung der GoBD GoBD Steuerliche Änderungen durch die Einführung der GoBD Wesentliche Änderungen und Schwerpunkte der GoBD Allgemeines Die Regelungen gelten sowohl für die doppelte Buchführung wie auch explizit für sonstigen

Mehr

SS 2014 Torsten Schreiber

SS 2014 Torsten Schreiber SS 2014 Torsten Schreiber 204 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Bei der Rentenrechnung geht es um aus einem angesparten Kapital bzw. um um das Kapital aufzubauen, die innerhalb

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Parkstraße 4, 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage

Parkstraße 4, 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage Parkstraße 4, 59439 Holzwickede Tel.: 02301 / 91209-0 Besuchen Sie auch unsere Homepage Mandanteninformation zu aktuellen relevanten Themen Stand: 26.4.2014 Problemkreis Sachzuwendungen / Geschenke an

Mehr

Ihr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit

Ihr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit Ihr Zeitwertkonto Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, die Entscheidung, aus dem aktiven Berufsleben auszu steigen, kann verschiedene

Mehr

Unternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld

Unternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Unternehmensnachfolge Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2014: Regelverschonung bisher Neuregelungen

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

1. Hintergrund. Für die Einhaltung der GoBD ist der Steuerpflichtige verantwortlich.

1. Hintergrund. Für die Einhaltung der GoBD ist der Steuerpflichtige verantwortlich. Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoDB) - ein Überblick 1. Hintergrund Die GoBD (Grundsätze

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November

Mehr

Kinderleicht für die Kinder vorsorgen. ZukunftsPlan

Kinderleicht für die Kinder vorsorgen. ZukunftsPlan Frankfurter Sparkasse 60255 Frankfurt am Main ServiceLine 069 24 1822 24 frankfurter-sparkasse.de Stand 6.2006 Kinderleicht für die Kinder vorsorgen. ZukunftsPlan Frankfurter Sparkasse 60255 Frankfurt

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland

Verlagerung der Buchführung ins Ausland Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger

Mehr

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006 Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Bausparen vermögensaufbau. Die eigene. Immobilie einfach. bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht.

Bausparen vermögensaufbau. Die eigene. Immobilie einfach. bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht. Bausparen vermögensaufbau Die eigene Immobilie einfach bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht. Schaffen Sie jetzt den FREIraum für Ihre eigenen Ideen. Ein eigenes Dach über dem Kopf gibt Ihrer Kreativität

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Steuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme

Steuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme Steuerliche Buchführungs-und und Aufzeichnungspflichten Anforderungen an Kassensysteme 2 Gesetzliche Grundlagen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 10.Oktober1961-BVerfG-Beschluss2BvL1/59,BVerfGE13S.153

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Sozietät Franz & Näther Steuerberater Rechtsanwalt/FA für Steuerrecht

Sozietät Franz & Näther Steuerberater Rechtsanwalt/FA für Steuerrecht Prenzlauer Allee 39 / Marienburger Str.1, 10405 Berlin Telefon: 030 / 44 36 99 0, Fax: 030 / 44 36 99 24, Email: mail@ franz-naether.de Internet: www.franz-naether.de Informationen zu den Grundsätzen zur

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Sterbegeldversicherung. Vorsorge treffen

Sterbegeldversicherung. Vorsorge treffen Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen In guten Händen. LVM Die finanziellen Belastungen tragen die Angehörigen allein Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen eine schmerzliche Erfahrung.

Mehr

Untätigkeit der Bürger

Untätigkeit der Bürger 1 Untätigkeit der Bürger Es ist zu kurz gesprungen, nur mit dem Finger auf die Finanzpolitiker zu zeigen. Wo liegen unsere eigenen Beiträge? Wir Bürger unterschätzen die Bedrohung. Auf die Frage: Welche

Mehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD 1 Ihre Referenten Harald Hensle Frank Behrens In Kooperation mit: Stb. Oliver Frank 2 Agenda GoBD seit 01.01.2015 (Frank

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1251 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Umsatzsteuer-Voranmeldung 3.2. Dauerfristverlängerung

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Einführung... 7. KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?...

Einführung... 7. KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?... Inhalt Inhalt Einführung................................................. 7 KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?......................

Mehr

Glossar Anteilseigner Bauspardarlehen Bausparguthaben Bausparen

Glossar Anteilseigner Bauspardarlehen Bausparguthaben Bausparen Glossar Anteilseigner Schwäbisch Hall ist die Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Anteilseigner sind die genossenschaftlichen Zentralbanken DZ BANK (81,8%) und WGZ BANK (15%) sowie rund

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011 Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard.

Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard. Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard. Die automatische Entgeltumwandlung mit Verzichts-Option. Jetzt einsteigen und die Rente Ihrer Mitarbeiter sichern! Die Zukunft liegt in der Vorsorge.

Mehr

Altersvorsorge. Aktuelle Neuerungen und Änderungen im Überblick. Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters

Altersvorsorge. Aktuelle Neuerungen und Änderungen im Überblick. Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Altersvorsorge Aktuelle Neuerungen und Änderungen im Überblick In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einleitung...1 2. Private Altersvorsorge

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis...

Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V IX 1. Kapitel Einführung... 1 2. Kapitel Grundsätzliche Fragen zur Privatinsolvenz... 3 3. Kapitel Einzelne Fragen in der Privatinsolvenz... 27 4. Kapitel

Mehr

Persönlich / vertraulich intern Musterschreiben Godeffroystraße 31 22587 Hamburg. Bisherige Archivierung Ihrer Buchhaltungsdaten.

Persönlich / vertraulich intern Musterschreiben Godeffroystraße 31 22587 Hamburg. Bisherige Archivierung Ihrer Buchhaltungsdaten. Persönlich / vertraulich intern Musterschreiben Godeffroystraße 31 22587 Hamburg 3. August 2015 99900 / Bisherige Archivierung Ihrer Buchhaltungsdaten Sehr geehrte* *, Ihre Buchführungsdaten haben wir

Mehr

Arbeitshilfe für die Kassenprüfung

Arbeitshilfe für die Kassenprüfung INFO VERBANDSLEBEN Arbeitshilfe für die Kassenprüfung Mit Checkliste und Prüfbericht Was haben Kassenprüfer/innen zu prüfen? Die Kassenprüfer/innen werden von der Mitgliederversammlung eingesetzt, damit

Mehr

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben! Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel:

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel: Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs. Damit Sie deren Bedeutung und den Inhalt der weiteren Korrespondenz richtig verstehen können, möchten wir Ihnen vorab die wichtigsten Begriffe, insbesondere

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Was ist meine Pensionszusage noch wert?

Was ist meine Pensionszusage noch wert? Was ist meine Pensionszusage noch wert? Referenten: StB Gerhard Bauer StB Christina Lauterbach 05.07.2006 1 Wie kann ich meine finanzielle Situation im Alter beeinflussen? Ich ziehe in eine Sozialwohnung

Mehr

Zeit für die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente.

Zeit für die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente. s- Sparkasse Zeit fr die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente. Sparkassen-Finanzgruppe Fr alle, die ihren Ruhestand genießen und dabei Steuern sparen wollen. Widmen Sie sich den schönen

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr