Weiterbildungsermächtigungen in Fachkliniken
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- Reinhardt Roth
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1 Weiterbildungsermächtigungen in Fachkliniken WB-Befugnisse in Westfalen-Lippe 23. Fachtagung Management in der Suchttherapie 23. und 24. September 2014 in Kassel Dr. med. Markus Wenning Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Westfalen-Lippe
2 Das Ziel aller Weiterbildung: Seite 2
3 1. Kriterien Weiterbildungsbefugnis - Allgemein 2. WB- Befugnis Fachkliniken Suchttherapie 3. Ideen Seite 3
4 1. Kriterien Weiterbildungsbefugnis - Allgemein Seite 4
5 23. Fachtagung Management in der Suchttherapie Würden Sie ihm eine WB- Befugnis erteilen? Seite 5
6 23. Fachtagung Management in der Suchttherapie Weiterbildungsbefugnisse - Grundvoraussetzungen und Kriterien zugelassene Weiterbildungsstätte? Antragsteller in verantwortlicher Leitung tätig? Prüfung des Dienstvertrages Leitungsfunktion Weisungsrecht Zeugniserteilungsrecht Seite 6
7 23. Fachtagung Management in der Suchttherapie Weiterbildungsbefugnisse - Grundvoraussetzungen und Kriterien führt der Antragsteller die Bezeichnung? spricht etwas gegen die fachlicheund persönlich Eignung? mehrjährigetätigkeitnach Abschluss seiner Weiterbildung? (Westfalen-Lippe: 2 Jahre) Seite 7
8 23. Fachtagung Management in der Suchttherapie Weiterbildungsbefugnisse - Grundvoraussetzungen und Kriterien Stellvertertreteram gleichen WB-Standort mit der gleichen Qualifikation? Strukturierter WB-Plan? Umfang der Befugnis: Eigenangaben ggf. QS-Berichte Seite 8
9 Berechnungssystematik pro Assistenzarzt am Beispiel Kinderund Jugendmedizin FA Kinder- und Jugendmedizin M 1 Kinder- und Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchungen (200) M 2 Elektrokardiogramm einschließlich Langzeit-EKG (50) M 3 Langzeit-Blutdruckmessung (BK) M 4 spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion (25) Ultraschalluntersuchungen, M 5 - des Abdomens, des Retroperitoneums, der Urogenitalorgane (300) M 6 - des Gehirns (100) M 7 - der Schilddrüse, der Nasennebenhöhlen sowie der Gelenke und Weichteile (100) M 8 - der Säuglingshüfte (200) M 9 - Punktions- und Katheterisierungstechniken (BK) M 10 Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung (50) Richtwert pro Jahr: M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M BK BK 10 Kliniken Mittelwert pro Assistent bei 60 Monaten: M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M Mittelwert pro Assistent bei 48 Monaten: M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M Mittelwert pro Assistent bei 36 Monaten: M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M Mittelwert pro Assistent bei 24 Monaten*: M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M Mittelwert pro Assistent bei 18 Monaten: M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M Mittelwert pro Assistent bei 12 Monaten*: M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M * Anmerk.: Die Mittelwerte bei 24 und 12 Monaten basieren jeweils auf nur einem Antrag Antragsteller: 12 Ass. Leistungszahlen des Antragstellers pro Assistent: M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M im Vergleich mit dem Richtwert: Seite 9
10 23. Fachtagung Management in der Suchttherapie Chefarztwechsel Der neue Chefarzt erhält grundsätzlich befristet für 12 Monate (ab Tätigkeitsübernahme) die Befugnis in Höhe der Befugnis des Vorgängers. Damit die Befugnis nach Ablauf der 12 Monate nicht erlischt, muss der neue Chefarzt ca. 2 Monate vor Ablauf der Befristung einen neuen Antrag mit eigenen Leistungszahlen für den Berichtszeitraum unter seiner Leitung stellen, sowie ein WB-Konzept einreichen. Seite 10
11 23. Fachtagung Management in der Suchttherapie Gründung neuer Abteilung Befugnis zur Weiterbildung bzw. Zulassung als Weiterbildungsstätte frühestens nach einem Jahr individuelle Prüfung der Anrechenbarkeit von Zeiten / Leistungen der Weiterbildungsärzte => keine Nachteile für Assistenten Seite 11
12 23. Fachtagung Management in der Suchttherapie Befristungen und regelmäßige Überprüfung von Befugnissen Befugnisse werden nur befristet erteilt regelmäßige Überprüfung ca. alle 8 Jahre Beispiel: Befugnisse in Kinder- und Jugendmedizin einheitlich bis zum befristet 2014 Überprüfung aller Befugnisse dann: auf 8 Jahre befristete Befugnis bis zum Seite 12
13 1. Kriterien Weiterbildungsbefugnis - Allgemein 2. WB- Befugnis Fachkliniken Suchttherapie Seite 13
14 23. Fachtagung Management in der Suchttherapie WB-Befugnisse an Fachkliniken enges Indikationsspektrum ZB Suchtmedizinische Grundversorgung ist Kursweiterbildung => keine Befugnis i.e.s. Seite 14
15 1. Kriterien Weiterbildungsbefugnis - Allgemein 2. WB- Befugnis Fachkliniken Suchttherapie 3. Denkanstöße Seite 15
16 23. Fachtagung Management in der Suchttherapie WB-Befugnisse an Fachkliniken Verbundweiterbildung mit WBB Psychiatrie bzw. KuJ- Psychiatrie Seite 16
17 23. Fachtagung Management in der Suchttherapie Suchtmedizinische Grundversorgung einschließlich der Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeit ist integraler Bestandteil der Weiterbildung im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie nicht alle Kliniken können diese Inhalte vermitteln Seite 17
18 23. Fachtagung Management in der Suchttherapie WB-Befugnisse an Fachkliniken Verbundweiterbildung mit WBB Psychiatrie bzw. KuJ- Psychiatrie andere Gebiete, z.b. Allgemeinmedizin gute Rahmenbedingungen für WB Teilzeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf Betriebsklima gute Organisation der WB Seite 18
19 Vermittlung Fachkenntnissee Wertschätzunge Organisation der WBe Seite 19
20 Antwort mit JA An meiner Weiterbildungsstätte findet die Einarbeitung und Unterweisung unter verantwortlicher Anleitung statt, die weit über eine gelegentliche Korrektur meiner ärztlichen Tätigkeit hinausgeht. 66 % Die für meine Weiterbildung ggf. erforderlichen Rotationen/ Weiterbildungsabschnitte kann ich an meiner Weiterbildungsstätte voraussichtlich innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens durchlaufen. An meiner Weiterbildungsstätte werde ich voraussichtlich die in den Richtlinien zur Weiterbildungsordnung vorgesehenen Mindestzahlen von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (z. B. Richtzahlen für diagnostische und therapeutische Interventionen, Operationen) realisieren können. 73 % 73 % Mir wurde ein schriftlicher Weiterbildungsplan ausgehändigt. 26 % Falls ja: Wird der Weiterbildungsplan wird eingehalten? 76 % Seite 20
21 Antwort mit JA Ist Ihnen bekannt, dass der/die in Weiterbildung befindliche Arzt/Ärztin selbst für die Dokumentation der geleisteten Weiterbildungsinhalte verantwortlich ist? Die gesetzlich vorgesehenen/tariflich vereinbarten Arbeitszeitregelungen werden eingehalten. Wird von Ihnen erwartet, dass Sie vorgeschriebene Weiterbildungsinhalte außerhalb der regulären Arbeitszeit absolvieren? Der Weiterbildungsbefugte führt mindestens einmal pro Jahr ein Weiterbildungsgespräch mit mir durch. 77 % 65 % 32 % 68 % Insgesamt kann ich meine Weiterbildungsstätte weiterempfehlen. 69 % Seite 21
22 Seite 22 noch Fragen?
23 Rechtsgrundlagen der WB-Befugnis Seite 23
24 37 Abs. 2 Heilberufsgesetz NRW Die Ermächtigung zur Weiterbildung nach Absatz 1 kann nur erteilt werden, wenn Kammerangehörige fachlich und persönlich geeignet sind. Sie kann Kammerangehörigen grundsätzlich nur für das Gebiet, Teilgebiet oder den Bereich erteilt werden, dessen Bezeichnung sie führen; sie kann mehreren Kammerangehörigen gemeinsam erteilt werden. Seite 24
25 37 Abs. 3 Heilberufsgesetz NRW Ermächtigte Kammerangehörige sind verpflichtet, die Weiterbildung entsprechend den Bestimmungen dieses Gesetzes sowie der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Weiterbildungsordnung durchzuführen. Über die Weiterbildung haben sie in jedem Einzelfall ein Zeugnis auszustellen und die Richtigkeit der Dokumentation der Weiterbildung zu bestätigen, soweit diese nach 42 Abs. 2 Satz 2 vorgeschrieben ist. Seite 25
26 Pflichten des Weiterbilders ( 5 M-WBO) WB persönlich leiten WB zeitlich und inhaltlich entsprechend der WO gestalten grundsätzlich ganztägig an nur einer Weiterbildungsstätte Richtigkeit der Dokumentation des in WB befindlichen Arztes bestätigen gegliedertes Programm der WB an den Assistenten übergeben Seite 26
27 Pflichten des Weiterbilders ( 9 M-WBO) Zeugnis erstellen auf Antrag grundsätzlich innerhalb von drei Monaten bei Ausscheiden unverzüglich Zeugnis muss enthalten im Einzelnen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten Frage der fachlichen Eignung Teilzeit / Unterbrechungen Seite 27
28 Anforderungen an Befugnis ( 5 M-WBO) 5 Abs 2 und 3 WBO fachliche und persönliche Eignung mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung kann befristet und mit dem Vorbehalt des Widerrufs versehen werden weitere Nebenbestimmungen sind zulässig Seite 28
29 Anforderungen an Befugnis ( 5 M-WBO) 5 Abs. 2 und 3 WBO nur für eine Facharztweiterbildung und/oder einen zugehörigen Schwerpunkt und/oder grundsätzlich für eine Zusatzweiterbildung Aufteilung auf mehrere teilzeitbeschäftigte Weiterbildungsbefugte nur dann möglich, wenn durch komplementäre Arbeitszeiten eine ganztägige Weiterbildung gewährleistet ist Seite 29
30 Umfang einer Befugnis ( 5 M-WBO) 5 Abs. 4 WBO Versorgungsauftrag Leistungsstatistik (qualitative und quantitative Dimension) personelle und materiellen Ausstattung der Weiterbildungsstätte (Stellvertreter?) Seite 30
31 Seite 31
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