Mai 2018 MONTENEGRO. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Die schönsten Küsten der Adria

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1 Augustenstr. 124, Stutt gart -als Vermitt ler- Marti n-luther-str Ludwigsburg - Veranstalter - Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz Mai 2018 MONTENEGRO Die schönsten Küsten der Adria AtourO GmbH Gruppenreisen info@atouro.de

2 IHR REISEVERLAUF Routenkarte D as kleine Montenegro, auch genannt die Perle der Adria, hat fast 300 km Küste. Besucher finden hier fjordartige Meeresarme wie die Bucht von Kotor, Sandstrände mit schönen Badebuchten und gleich dahinter majestätisch aufragende Berge mit Gletscherseen und tiefen Schluchten. Der ehemalige Fischerort Sveti Stefan ist ein beliebtes Urlaubsziel von Berühmtheiten wie Sophia Loren und Claudia Schiffer. In der Architektur, Kultur und Küche des Landes erlebt der Gast die wechselvolle Geschichte dieses kleinen Staates, der sich 2006 unabhängig erklärt hat und stolz seine vielfältigen Natur- und Kulturschätze präsentiert. IHR REISEPROGRAMM: TAG 01: TAG 02: TAG 03: TAG 04: TAG 05: Anreise nach Montenegro IhreReisebeginntmitdemFlugvonFrankfurtnachMontenegro.HiererwartetSiebereitsIhreReiseleitungfürdieFahrtzum HotelinHercegNovi. Cetinje Njegusi Kotor Perast NachdemFrühstückverlassenSiedasHotelanderKüste,umaufeinerderspektakulärstenStraßendesLandesdenBlickauf diebergweltmontenegrosschweifenzulassen.immerwiederentdeckensieausdervogelperspektivekleinebuchtenmit traumhaftenstränden.schließlicherreichensiediealtehauptstadtdeslandes,cetinje.altebotschaftsgebäudeerzählen nochdiegeschichtedermetropoleeinesstaates,dereinstalsärmsteskönigreicheuropasgalt.einerspektakulärenbergstraßeentlangdeslovcennationalparkfolgendfahrensieindasdorfnjegusi.hierverkostensiedenberühmtenschinken. NachmittagsdernächsteHöhepunkt,nacheineratemberaubendenTalfahrterreichenSieKotor.GanzhinteninderBucht liegtdiebezauberndestadt,bis1918unterdemösterreichisch-italienischennamencattarobekannt.vollständigvoneiner imposantenmauerumgeben,konntediestadtihrmittelalterlichesambientewahren.auchihrelageistspektakulär:auf dereinenseitedrängtsichmitderbuchtvonkotor,demlängstenfjordsüdeuropas,dieadriabisunmittelbarvorihretore, aufderanderenseitetürmtsichabruptdasdunklebergmassivdeslovcenauf.dichtzusammengedrängtwirktdaherdas Zentrum,jederQuadratmeterwirddemUmlandabgetrotzt.ImAnschlussfahrenSiezurBarockstadtPerastundsetzenüber zurklosterinselmariaamfelsen. Titos Gebirgsbahn Der heutige Tag startet mit der Fahrt zur Hafenstadt Bar. Hier wartet bereits der Zug mit eigenem Waggon für Sie. Die ZugfahrtgehtentlangderKüstezumSkutariseeundweiternachPodgorica.DanachbeginntdiespektakuläreFahrtindie BergweltMontenegrosmitzahlreichenTunnel,BrückenundKehrenraufaufrund1.300MeterSeehöhe.Mittagserreichen SiedenWintersportortKolasinundhabenetwasZeitfürdieMittagspause.ZurückgehtesmitdemBusdurchdenMoraca Canyon,woSieauchdasgleichnamigeKlosterbesichtigen. Besichtigung von Budva und Bootsrundfahrt AmheutigenTagstehteinStadtspazierganginBudvaaufdemProgramm.DieStadtliegtaufeinerkleinenHalbinselund wurdevondenvenezianernalsauchvondenhabsburgernregiert.heutepräsentiertsiesichinschönem,neuemglanz.im AnschlussunternehmenSieeineentspannteBootsfahrtumdieInselSvetiNikolausundSvetiStefan.Transferzurückzum HotelundZeitzurfreienVerfügung. Bar Ulcinj Ada Bojana Bar,dieStadtimSüdenistdasersteZieldiesesAusfluges.DieAltstadtducktsichimSchutzeineraufeinemFelsendesRumija GebirgesthronendenBurg.HierherinsHinterlandwarendieursprünglichanderKüstelebendenBewohnerausAngstvor Pirateneinfällengezogen.Erstim19.Jh.entwickeltesichdannausdieserverlassenenSiedlungderneueStadtteilNoviGrad. Besichtigung der historischen Stadt Stari-Bar. Danach besuchen Sie die Flussmündungsinsel Ada Bojana, ein traumhaftes StückNatur.AnschließendstattenSiedersüdlichstenStadtMontenegros,Ulcinj,einenBesuchab.Hier,einstmalsunterosmanischerHerrschaft,gabeseinenberüchtigtenSklavenmarkt-einerderbekanntestenSklavenwarderspanischeDichter MiguelCervantes.

3 TAG 06: TAG 07: TAG 08: Ostrog Skutarisee Nach dem Frühstück fahren Sie zum Kloster Ostrog, die letzte Ruhestätte des Hl. Danilo, einem der wichtigsten Heiligen der serbisch-orthodoxen Kirche. Wie ein Vogelnest in die Felsen gebaut, erwartet Sie einer der imposantesten Sakralbauten des Landes. Mit dem Minibus geht es rauf und bei Ihrer Führung entdecken Sie unzählige Schätze des Mittelalters. Weiter geht es zum größten See des Balkans dem Skutari-See. Hier unternehmen Sie eine Schifffahrt und sehen unter anderem das Alkatraz von Montenegro, eine verlassene Gefängnisinsel. Mit lokalen Köstlichkeiten und Getränken werden Sie an Bord verwöhnt. Bauernleben - Podgorica - Weinprobe Vormittags unternehmen Sie einen kleinen Spaziergang in dem malerischen Fischerdorf Rijeka Crnojevica. Gegen Mittag erwartet Sie die Bauernfamilie Kovačević zu einer montenegrinischen Brotzeit. Hier lernen Sie das ehemalige Bauernleben auf dem Balkan kennen und lassen sich die liebevoll vorbereiteten Speisen und Getränke schmecken, während Ihnen der Hofherr auf dem landestypischen Musikinstrument Gusle vorspielt. Nachmittags fahren Sie in die Hauptstadt Podgorica und unternehmen eine Stadtrundfahrt. Zum Tagesabschluss besichtigen Sie bei Tuzi eines der großen montenegrinischen Weingüter. Die unterirdischen Weinkeller von Sipcanik erzeugen Spitzenweine, wovon Sie sich bei einer Weinprobe überzeugen können. Transfer zum Flughafen Podgorica und Rückflug Heute fliegen Sie schon wieder nach Hause. Zurück in Frankfurt endet eine herrliche Reise mit vielen neuen Eindrücken. (Programmänderungen vorbehalten) Einreisebestimmungen: Zur Einreise benötigen Gäste deutscher Staatsangehörigkeit einen bis nach Reiseende, 3 Monate gültigen Personalausweis oder Reisepass. Gäste anderer Nationalitäten erkundigen sich bitte bei Ihrem zuständigen Konsulat. Medizinischer Hinweis: Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen. AtourO-Reisebedingungen (Auszug) Abschluss des Reisevertrages: Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Bezahlung: Nach Erhalt der Reisebestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises zzgl. evtl. mitgebuchter Versicherungen zu leisten. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Zahlungsaufforderung zu leisten. Leistungen: Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus unserer Reiseausschreibung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Höhere Gewalt: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar höherer Gewalt (z.b. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Voraussetzung ist eine ausdrückliche Reisewarnung vom Auswärtigen Amt. Die Rechtfolgen ergeben sich aus 651 j II BGB. Leistungsänderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, sowie sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich zu informieren. Rücktritt durch den Kunden: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Unseren Ersatzanspruch für die getroffenen Reisevorkehrungen haben wir wie folgt pauschaliert: Flug-/Busreisen Rücktritt bis 30. Tag vor Abreise 20% vom 29. bis 15. Tag vor Abreise 30% vom 14. bis 8. Tag vor Abreise 50% vom 7. Tag bis 1. Tag vor Abreise 75% am Abreise/Nichterscheinen 90% Es bleibt Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Gewährleistung und Verjährung: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Erfolgt keine Abhilfe können Sie eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie den Mangel nicht unverzüglich einem Vertreter des Reiseveranstalters zur Kenntnis geben. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie uns gegenüber innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend machen. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften: Wir informieren deutsche Staatsangehörige rechtzeitig über Bestimmungen und Änderungen von Pass-, Visaund Gesundheitsvorschriften. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Reiseveranstalter: AtourO GmbH, Martin-Luther-Str. 69, Ludwigsburg, Tel.: , Fax:

4 Ihr Hotel: 4**** Iberostar Herceg Novi Das im Winter 2017/18 durch die Iberostar Gruppe übernommene und frisch renovierte Hotel liegt im Herzen von Herceg Novi, in der Bucht von Kotor. Genießen sie Ihre Zeit am Pool oder am ca. 700 m langen Strand. Das aus 3 Gebäuden bestehende Hotel hat insgesamt 180 Zimmer, welche großzügig und modern mit Klimaanlage, Safe, WLAN, Bad mit Dusche und Föhn sowie einem Balkon ausgestatt et sind. Ihr umfangreiches All Inklusive Angebot können Sie im Buff etrestaurant, an der Cocktailbar oder im Beach Club nutzen. Landeskategorie: 4 Sterne, AtourO-Bewertung: Im Preis enthalten: Flug ab/bis Frankfurt nach Podgorica (vorgesehene Fluggesellschaft : Montenegro Airlines) Flughafen- und Sicherheitssteuern (Stand: Oktober 2017) Transfer Flughafen - Hotel - Flughafen 7 Übernachtungen im 4****- Hotel Iberostar Herceg Novi Verpfl egung: All Inclusive innerhalb des Hotels 1 Zugfahrt Bar-Kolasin im eigenen Waggon 5 Tagesausfl üge lt. Programm 1 Schiff fahrt Skutarisee inkl. Snacks an Bord 1 Schiff fahrt Kotor Maria am Felsen Perast Besichti gung von Budva und Bootsrundfahrt Eintritt sgelder deutsch sprechende Reiseleitung Montenegro-Reiseführer je gebuchtem Zimmer Gemeindeblatt -Reisebegleitung und regelmäßige Andachten Preise in Euro (p. P. im Doppelzimmer) Grundpreis im Doppelzimmer Einzelzimmerzuschlag EUR 130 EUR Mindestt eilnehmerzahl: 15 Personen Anmeldeschluss: Reiseversicherungen: Wir empfehlen den Abschluss der Reise-Rücktritt sversicherung & Urlaubsgaranti e ohne Selbstbehalt (Ausnahme: 20% Selbstbehalt bei ambulanten Behandlungen) bei einem Reisepreis bis EUR p.p. für 63 EUR p.p. oder den 5-Sterne Premium-Schutz ohne Selbstbehalt inkl. Reiserücktritt skostenversicherung & Urlaubsgaranti e (Ausnahme: 20% Selbstbehalt bei ambulanten Behandlungen), ReiseKrankenversicherung, Notf all-versicherung, Reise-Unfallversicherung und Reisegepäckversicherung bei einem Reisepreis bis EUR p.p. für 95 EUR p.p. Evangelische Gemeindepresse GmbH -LeserreisenAugustenstr. 124 KONTAKT Stuttgart Telefon: / Fax: leserreisen@evanggemeindeblatt.de Information und Buchung: BUCHUNG, BERATUNG UND - als Vermittler- Erst nach Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars ist Ihre Buchung verbindlich. Die Berücksichti gung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.

5 Anmeldung bitte vollständig ausgefüllt einsenden an: Vermittler: Veranstalter: Evangelische Gemeindepresse GmbH AtourO GmbH -Leserreisen- Martin-Luther-Str. 69 Augustenstraße Ludwigsburg Stuttgart Tel.: Fax: A N M E L D U N G Ja, ich/wir komme/n mit nach Montenegro und buche/n wie folgt für (bitte Vor-, Zunamen und Geburtsdatum aller Personen laut Ausweis in DRUCKBUCHSTABEN angeben; falls der Platz nicht ausreicht, bitte Beiblatt mit weiteren Namen anfügen) Teilnehmer: Person 1:..., geb.:... Person 2:..., geb.:... Straße/Nr.:... PLZ/Ort.:... Telefon (tagsüber):... Mobil:... Bitte buchen sie verbindlich: (bitte jeweils Personenzahl angeben - nicht nur ankreuzen) Montenegro, 13. bis 20. Mai 2018 Anmeldeschluss: Grundpreis im Doppelzimmer (1.555 EUR p.p.) Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen... Einzelzimmer-Zuschlag (130 EUR) Reiseversicherungen:... 5-Sterne Premium-Schutz ohne Selbstbehalt inkl. Reiserücktrittskostenversicherung & Urlaubsgarantie (Ausnahme: 20% Selbstbehalt bei ambulanten Behandlungen), Reise-Krankenversicherung, Notfall- Versicherung, Reise-Unfallversicherung und Reisegepäckversicherung bei einem Reisepreis bis EUR p.p. für 95 EUR p.p.... Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie ohne Selbstbehalt (Ausnahme: 20% Selbstbehalt bei ambulanten Behandlungen) bei einem Reisepreis bis EUR p.p. für 63 EUR p.p. Zutreffendes bitte ankreuzen: Ich bin einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Wohnort und Telefonnummer an alle Teilnehmer der Reise verteilt wird. Vegetarier / sonstige Besonderheiten: Unterschrift: Hiermit melde ich mich zur oben genannten Reise an und trete mit meiner Unterschrift auch gleichzeitig für alle von mir angemeldeten Personen verbindlich ein. 2. Unterschrift: Ich erkenne die Zahlungs- und Reisebedingungen des Reiseveranstalters, die mir ausgehändigt wurden, auch im Namen aller von mir angemeldeten Personen an. Datum:... Unterschrift:... Datum:... Unterschrift:... Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.

6 Anmeldung An-/Abreise nach Frankfurt Leserreise Evangelische Gemeindepresse nach Montenegro Anmeldung bitte vollständig ausgefüllt einsenden an: Evangelische Gemeindepresse GmbH -Leserreisen- Augustenstr Stuttgart Telefon: / Telefax: / leserreisen@evanggemeindeblatt.de Bitte buchen Sie verbindlich für (bitte Vor- Zweit-, Zunamen und Geburtsdatum aller Personen laut Ausweis in DRUCKBUCHSTABEN angeben) 1. Teilnehmer (Rechnungsadresse) 2. Teilnehmer (Rechnungsadresse) Name Name Vorname (lt. Ausweis) Vorname (lt.ausweis) Geburtsdatum Geburtsdatum Straße Straße Postleitzahl / Ort Postleitzahl / Ort Telefon (tagsüber) (abends) Telefon (tagsüber) (abends) Handynummer Handynummer An- und Abreise nach Frankfurt zur Reise nach Montenegro Zug zum Flug Ticket (85,- EUR p.p.) Gültig für Hin- und Rückfahrt ab jedem Deutsche Bahn Bahnhof Es ist zu gewährleisten, dass Sie spätestens 2,5 Stunden vor Abfl ug am Flughafen Frankfurt sind. Bitte planen Sie die Anfahrt entsprechend unter Berücksichtung evtl. Verspätungen und Zugausfällen. Es gelten die Bedingungen der Deutschen Bahn. Das Ticket ist nicht erstattbar. Sie erhalten zur An-/Abreise eine separate Bestätigung/Rechnung von uns. 1. Unterschrift Hiermit melde ich mich zur oben genannten Reise an und trete mit meiner Unterschrift auch gleichzeitig für alle von mir angemeldeten Personen verbindlich ein. 2. Unterschrift Ich erkenne die Zahlungs- und Reisebedingungen des Reiseveranstalters, die mir ausgehändigt wurden, auch im Namen aller von mir angemeldeten Personen an. Datum Unterschrift Datum Unterschrift *Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn

7 Reisebedingungen für Abreisen ab dem: Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns, dem Reiseveranstalter AtourO GmbH, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gem BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus: 1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen. b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. c) Weicht der Inhalt unserer Annahmeerklärung (Reisebestätigung) vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der unserer Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.b. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: a) Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. b) Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen bieten Sieuns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. f) Ihnen wird der Eingang Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend Ihrer Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang unserer Buchungsbestätigung bei Ihnen zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per , Fax oder schriftlich erfolgen kann. h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen. 2. Bezahlung 2.1 Wir und unsere Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Zahlungsaufforderung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. 2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden 75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. 2.3 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 3. Leistungsänderungen 3.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3 Wir sind verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen. 3.5 Buchen Sie als Alleinreisender ein halbes Doppelzimmer und sollten wir keinen Reisegast mit gleichem Buchungswunsch finden, -erfolgt die Unterbringung in einem Einzelzimmer, der entsprechende Zuschlag wird fällig. Insofern handelt es sich nicht um eine nachträgliche Leistungs- oder Preisänderung und berechtigt nicht zum Rücktritt vom Reisevertrag. 4. Preisanpassung Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. 4.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. 4.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. 4.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben diesen Anspruch unverzüglich nach unserer Mitteilung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten 5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3 Wir haben diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: Rücktritt bis 30. Tag vor Abreise 20% vom 29. bis 15. Tag vor Abreise 30% vom 14. bis 8. Tag vor Abreise 50% vom 7. bis 1.Tag vor Abreise 75% am Abreisetag/Nichterscheinen 90% Gesonderte Pauschalen gelten für Kreuzfahrten. 5.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. 5.5 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6 Ihr gesetzliches Recht, gemäß 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 6. Umbuchungen 6.1 Nach Vertragsabschluss besteht für Sie kein Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Wird auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, können wir bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reisegast erheben. Dieses beträgt bei allen Pauschalreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn 30,00 zuzüglich der uns durch Ihre Umbuchung nachweislich entstandenen Kosten eines Leistungsträgers (z.b. Fluggesellschaft). 6.2 Umbuchungswünsche Ihrerseits, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Auf-

8 wendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn Ihnen spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben haben und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben haben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen haben. Ein Rücktritt ist spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt Ihnen gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurück. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10. Mitwirkungspflichten des Reisenden 10.1 Reiseunterlagen Sie haben uns zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z.b. Flugschein, Hotelgutschein) nicht spätestens 7 Tage vor Abreise erhalten haben Mängelanzeige/Abhilfeverlangen Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Versäumen Sie es schuldhaft, uns einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich Ihrem Gruppenleiter oder unserer Agenturvertretung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Gruppenleiter oder eine Agenturvertretung am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel uns an unserem Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit unserer Agenturvertretung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Unser Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche Ihrerseits anzuerkennen Fristsetzung vor Kündigung Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in 615c BGB bezeichneten Art nach 615e BGB oder aus wichtigem, uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird Gepäckverlust und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unserem Vertreter bzw. uns anzuzeigen. 11. Beschränkung der Haftung 11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt a) soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch für Leistungen, welche Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder, wenn und insoweit für Ihren Schaden die Verletzung unserer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist. 12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Ausschlussfristen 12.1 Ansprüche nach den 651c bis f BGB haben Sie spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag Die Geltendmachung kann fristwahrend uns gegenüber unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der First verhindert worden sind Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 13. Verjährung 13.1 Ihre Ansprüche nach den 651c-f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen Alle übrigen Ansprüche aus den 651c-f BGB verjähren in einem Jahr Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlung verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, müssen wir Sie über den Wechsel informieren. Wir müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ( Black List ) ist auf folgender Internetseite abrufbar: fety/air-ban/index_de.htm. 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 15.1 Wir werden Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.b. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben. 16. Versicherungen Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflicht-Versicherung, sofern diese im Reisepreis nicht bereits enthalten sind. Eine Reiserücktrittskosten- Versicherung kann nur bei der Buchung der Reise, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen werden. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Reiseveranstalter Reiseveranstalter im Sinne der Reisebedingungen ist die AtourO GmbH, Martin-Luther Str. 69, Ludwigsburg. Sitz der Gesellschaft: Ludwigsburg Rechtsform: GmbH Registergericht: Amtsgericht Stuttgart HRB Geschäftsführer: Bernhard Hofbauer, Patrik Weitzer Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle AtourO GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

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