Eine Rückzahlung des Entgeltes ist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausgeschlossen. Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung Musik Bachelor

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1 Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung Musik Bachelor Wann muss man sich bewerben? Die Bewerbungsfrist läuft vom für das Wintersemester. Die Zugangsprüfung findet einmal jährlich zum Wintersemester statt. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober, die Vorlesungszeit dauert von Mitte Oktober bis Mitte Februar. Das Sommersemester beginnt am 1. April, die Vorlesungszeit dauert von Mitte April bis Mitte Juli. Wie lange dauert das Studium? Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Wie ist das Studium aufgebaut und welchen Abschluss erhält man? Das Studium ist modularisiert. Es umfasst insgesamt 240 Leistungspunkte und durchschnittlich 30 Leistungspunkte pro Semester. Im Bachelorstudiengang gibt es drei verschiedene Studienprofile: 1. Instrumentalpädagogik (Hauptinstrument kann jedes an der Fakultät Musik angebotene Instrument sein) 2. Gesangspädagogik 3. Musik und Bewegung (Rhythmik/EMP) Der Studiengang gliedert sich in acht künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Module: Modul 1: Basismodul Künstlerische Fächer Modul 2: Vertiefungsmodul Künstlerische Fächer Modul 3: Pädagogische Fächer Modul 4: Musikalische Gruppenarbeit Modul 5: Musiktheorie Modul 6: Musikwissenschaft Modul 7: Musikmanagement Modul 8: Bachelorarbeit Genaue Angaben zu den Studieninhalten sowie die Studienpläne finden Sie in der Studienordnung. Das mit Erfolg absolvierte Studium wird auf einer Urkunde und einem Zeugnis bescheinigt. Mit der Urkunde wird der Hochschulgrad Bachelor of Arts (B. A.) verliehen. Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang? Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeine Hochschulreife und eine künstlerische Begabung voraus. In Ausnahmefällen können Bewerber auch ohne allgemeine Hochschulreife bei Nachweis einer besonderen künstlerischen Begabung zugelassen werden. Für die Studienrichtung Gesangpädagogik wird zusätzlich eine für die Anforderungen des Berufs des Gesanglehrers bzw. der Gesanglehrerin geeignete körperliche und stimmliche Konstitution gefordert. für Ausländer/-innen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse Zahlung in Höhe von 30,-- Euro als Entgelt für die Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens. Eine Rückzahlung des Entgeltes ist auch bei Rücknahme der Bewerbung ausgeschlossen. Wie und mit welchen Unterlagen muss man sich bewerben? Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unterlagen einzureichen: Zulassungsantrag ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über den bisherigen Ausbildungsgang enthält ggf. Nachweise bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen unbeglaubigte Fotokopie der allgemeinen Hochschulreife bzw. des letzten Schulzeugnisses (Originale oder beglaubigte Kopien sind erst zur Immatrikulation vorzulegen), Schüler/innen können zunächst zur Bewerbung eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses der Abschlussklasse und eine Bescheinigung der Schule einreichen, dass sie sich in der Abiturprüfung befinden Kontoauszug (bei Überweisung aus dem Ausland Einzahlungsnachweis) über ein Entgelt in Höhe von 30,00 EUR für die Bearbeitung der Bewerbung. Bitte überweisen Sie das Geld wie folgt: Empfänger: Kasse der Technischen Universität Berlin, Kontonummer , Bankleitzahl (Berliner Volksbank), Verwendungszweck 35/ Entgelt Zugangsprüfung Musik. Bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzlich: Internationale Banknummer IBAN DE BIC/SWIFT-Code BE VO DE BB Bankspesen OUR Regelung (Auftraggeber übernimmt alle anfallenden Entgelte) Hinweis: Alle Gebühren sind von der Bewerberin/ dem Bewerber zu tragen - der Betrag von 30, 00 EUR muss vollständig dem o.g. Konto gutgeschrieben werden, sonst wird die Bewerbung nicht akzeptiert. nur für ausländische Bewerber: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse: Mindestvoraussetzung bis zum Ende der Bewerbungsfrist: Sprachnachweis entsprechend der abgeschlossenen Qualifikationsstufe B1 Voraussetzung bis zur Immatrikulation: Sprachnachweis entsprechend der abgeschlossenen Qualifikationsstufe C2 Bildungsinländer (Ausländerinnen u. Ausländer mit deutschem Schulabschluss) müssen diese Nachweise nicht erbringen. Ausländische Zeugnisse müssen, sofern sie als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife gelten sollen, vor der Bewerbung anerkannt werden. Diese Anerkennung kann von der Leiterin des Immatrikulations- und Prüfungsamtes (IPA) der UdK, jeweils vor den Bewerbungszeiträumen vorgenommen werden. Susanne Hagen, Einsteinufer 43-53, Berlin, Zimmer 403 C, susanne.hagen@intra.udk-berlin.de. Für Bewerber/-innen aus der VR China gibt es ein spezielles Visumverfahren. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall vor der Bewerbung an die Akademische

2 Prüfstelle APS der Deutschen Botschaft in Peking. Ausführliche Informationen und Formulare finden Sie auf Allgemeine Hinweise zur Bewerbung Entscheidend ist der Tag des Eingangs der vollständigen Bewerbungsunterlagen, nicht der Poststempel. Sollte der letzte Tag der Bewerbungsfrist ein Samstag, Sonn- oder Feiertag sein, gilt der darauf folgende Werktag als letzter Tag der Frist. Bewerbungen per Fax oder sind nicht möglich. Bitte verzichten Sie bei der Übersendung der Bewerbungsunterlagen auf Sichthüllen und Ähnliches. Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist aus Kostengründen leider nicht möglich. Wenn Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben, reichen Sie bitte jeweils einen Zulassungsantrag einschließlich der kompletten Unterlagen (Zeugniskopien etc.) ein. Wo muss man sich bewerben? Die kompletten Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die auf dem Zulassungsantrag angegebene Adresse. Wann sind die Aufnahmeprüfungen und wie gestalten sie sich? Die Prüfungen finden in der Regel im Zeitraum von Mitte Juni bis Mitte Juli statt. Das Immatrikulations- und Prüfungsamt teilt spätestens 4 Wochen vor der Zugangsprüfung Termin und Ort der Prüfung mit. Gegenstände und Anforderungen der Zugangsprüfungen Die Zugangsprüfung besteht grundsätzlich aus drei Teilen: A) der Hauptfachprüfung im jeweiligen Profil B) der Prüfung im instrumentalen Beifach Klavier C) der Prüfung in Musiktheorie (Gehörbildung und Tonsatz). A) Hauptfächer 1. Profil Instrumentalpädagogik Prüfung im instrumentalen Hauptfach Nachweis eines Ausbildungsstandes, der den erfolgreichen Abschluss in der vorgesehenen Studienzeit erwarten lässt, durch Vorspiel von mindestens 3 Stücken aus verschiedenen Stilepochen. Vomblattspiel eines leichten Stückes. Gespräch über pädagogisch-interpretatorische Fragen. Die Zugangsprüfung im instrumentalen Hauptfach Schlagzeug findet in den Bereichen klassisches Schlagzeug und Drumset statt. 2. Profil Gesangspädagogik: Prüfung im Hauptfach Gesang Nachweis eines Ausbildungsstandes, der den erfolgreichen Abschluss in der vorgesehenen Studienzeit erwarten lässt durch: Vorsingen von mindestens drei Stücken aus verschiedenen Epochen, darunter ein Kunstlied sowie ein Stück aus Oratorium oder Oper, davon eines in deutscher Sprache. ggf. eine Stimmprüfung, die auf Antrag der Zulassungskommission durchgeführt wird; vom-blatt-singen eines leichteren Stückes; ein fachliches Gespräch. Im Zweifelsfall kann auf Beschluss der Kommission ein ärztliches Gutachten zur körperlichen und stimmlichen Konstitution angefordert werden. 3. Profil Musik und Bewegung: Prüfung im instrumentalen bzw. vokalen Hauptfach Vorzutragen sind zwei Stücke mittlerer Schwierigkeit. Hauptfachprüfung Rhythmik/EMP Die Prüfung besteht aus einer Gruppenprüfung (Dauer: 1,5 Stunden) und einer Einzelprüfung (Dauer: 30 Minuten). a) Musik: vorbereitete eigene Komposition über ein Thema (z.b. Thema und Variationen, Liedbearbeitung; Improvisation am Instrument (tonal und freitonal); Umsetzung von Rhythmen und Taktarten; Singen eines Liedes (z.b. Kinderlied, Tanzlied, Volkslied, Song). b) Bewegung: vorbereitete Bewegungsgestaltung zu einer selbst gewählten Musik; Bewegungsimprovisation mit und ohne Musik; rhythmisch-metrische Aufgaben. c) Interaktion: Partner- und Gruppenaufgaben, deren Lösungen Fähigkeiten differenzierter Wahrnehmung und situationsgerechten Verhaltens erfordern. d) Lehrversuch: Anregung und Führung einer Unterrichtsgruppe (ca. 10 Min.) zu einem selbst gewählten Thema aus dem Gesamtgebiet Musik Bewegung. e) Colloquium: Begründung der Studienwahl; Stellungnahme zu Fachliteratur eigener Wahl. B) Instrumentales Beifach Klavier Durch Vortrag von mindestens zwei vorbereiteten Stücken, vom-blatt-spiel und Spiel von Kadenzen bzw. Improvisationen Nachweis der Voraussetzungen, um im Studium die für die Unterrichtspraxis des Hauptinstruments erforderlichen klavierpraktischen Fähigkeiten erwerben zu können. Die Zugangsprüfung im Beifach Klavier ist auch für Bewerber mit dem Hauptfach Gitarre obligatorisch. Die Möglichkeit, nach der Zugangsprüfung ein anderes instrumentales oder vokales Beifach zu wählen, bleibt hiervon unberührt. C) Musiktheorie Gehörbildung und Tonsatz Folgende Qualifikationen sind nachzuweisen: Gehördiktat, Höranalyse ( einstündige Klausur); schriftliche Ausarbeitung einfacher Tonsatz-Beispiele: Intervall- und Akkordbestimmungen, Generalbass, Grundlagen der klassischen Harmonielehre, Syntax- und Formbestimmungen ( einstündige Klausur). Gegebenenfalls findet eine mündliche Nachprüfung statt. Musterklausuren können im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

3 Orientierung und Empfehlung zum Schwierigkeitsgrad für die Zulassungsprüfung in einigen instrumentalen Hauptfächern Hauptfach: Klavier: z. B. Präludium und Fuge oder Suite von Bach, eine klassische Sonate (Haydn, Mozart, Beethoven), ein romantisches oder neueres Werk Orgel: z. B. aus der Zeit vor Bach oder von Bach (Präludium und Fuge), aus dem 19. und 20. Jahrhundert (Reger, Pepping u. a.) Cembalo: z. B. englisch (Byrd, Bull); italienisch (Frescobaldi, Scarlatti); Suite oder Tokkata von Bach Violine: z. B. ein Konzert (Bach, Mozart), eine Sonate, ein Spielstück bzw. eine anspruchsvolle Etüde Viola: z. B. ein Konzert, eine Sonate und ein Spielstück bzw. eine Etüde Violoncello: z. B. ein Konzert im Schwierigkeitsgrad der Konzerte von Boccherini, Saint-Saens oder Lalo, eine Sonate, ein weiteres Stück bzw. eine Etüde z. B. von Duport oder Popper Kontrabass: z. B. ein Konzert oder eine Sonate, eine Etüde (Simhandl Nr.15-20) Gitarre: z. B. ein technisch anspruchsvolles Spielstück bzw. eine entsprechende Etüde (z. B. Sor-Etüde op. 29) Flöte: darunter ein Konzert (z. B. Stamitz, Haydn) Oboe: darunter ein Konzert (z. B. Haydn) Klarinette: darunter ein Konzert, ein Sonatensatz und ein technisch orientiertes Spielstück bzw. eine Etüde (z. B. Stamitz) Fagott: darunter ein Konzert, ein Sonatensatz, ein Spielstück bzw. eine Etüde Waldhorn: Vortrag eines Stückes der klassischen Epoche (Haydn, Mozart) oder eines der beiden Hornkonzerte von Richard Strauss Trompete: z. B. Konzert (Hummel) oder Sonate (Hindemith) Posaune: ein Konzert mit Klavierbegleitung, z. B. Sachse: Concertino B-Dur, Gräfe: Konzert B-Dur, Paudert: Arie - Andante, Allegro, Moderato Blockflöte: aus dem 18. bzw. 20. Jahrhundert (Konzert, Sonate, Spielstück). Was muss man bei einem Hochschul bzw. Studiengangwechsel beachten? Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Studium absolviert haben und /oder von einer anderen Hochschule wechseln wollen, haben sich grundsätzlich einer Aufnahmeprüfung zu unterziehen. Über die Befreiung von einzelnen Prüfungsteilen aufgrund vorangegangener Studien entscheidet der Prüfungsausschuss. Wo sind die Studienorte? Mierendorffstrasse 30, (Mie), Berlin-Charlottenburg Bundesallee 1-12, (Bu), Berlin-Wilmersdorf Fasanenstrasse 1B, (Fa), Berlin-Charlottenburg Lietzenburger Strasse 45, (Lie), Berlin-Wilmersdorf

4 Adressen Allgemeine Studienberatung der Universität der Künste Berlin Die Allgemeine Studienberatung richtet sich mit ihrem Beratungsangebot sowohl an Studieninteressierte als auch an Studierende aller Semester. Das Beratungsangebot umfasst alle das Studium betreffenden Fragen und Schwierigkeiten sowie Hilfe bei psychosozialen Problemen, die sich aus der studentischen Lebenssituation ergeben. Marion Arnold, Sabine Carossa, Sekretariat: Heike Schiemanowski Einsteinufer Berlin-Charlottenburg Anmeldung und Ausgabe der Wartenummern: Raum 16 b mo Uhr, di Uhr, do Uhr, fr nur nach Vereinbarung mi nur Kurzauskünfte: Uhr Telefonische Auskünfte: mo Uhr, di Uhr, mi Uhr und fr Uhr Tel. (030) , Fax (030) beratung@udk-berlin.de Akademisches Auslandsamt Das Akademische Auslandsamt ist zuständig für: Beratung und Betreuung von ausländischen Studierenden bzw. Studieninteressenten sowie Deutsche, die im Ausland studieren möchten, Informationen zu Stiftungen und Stipendien (z. B. vom Deutschen Akademischen Austauschdienst), Informationen über Studienmöglichkeiten im Ausland. Ursula Stephan Einsteinufer 43-53, Berlin-Charlottenburg Raum 16 a Tel. (030) Fax (030) aaa@udk-berlin.de Sprechzeiten: mo, di, do von Uhr Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) Das IPA bearbeitet alle Unterlagen im Zusammenhang mit: Bewerbungen und Zulassungen, Immatrikulationen, Rückmeldungen, Prüfungsanträge, Exmatrikulationen, Gast- und Nebenhörerschaft. Postanschrift: Universität der Künste Berlin - IPA Studiengang.... Besucheradresse: Einsteinufer (Ein) Berlin-Charlottenburg, IPA Sprechzeiten: mo und do Uhr, di Uhr Tel. (030) 3185-App., Fax (030) IPA Fakultät Bildende Kunst Bildende Kunst und Art in Context Karin Püllmann, Zi 403 A, (030) Lehrämter Bildende Kunst: Ine-Christiane Rieger, Zi 403 B, (030) IPA Fakultät Gestaltung Architektur Ariane Scherlé, Zi 403 K, (030) Design Visuelle Kommunikation sowie Kunst und Medien Eva Hirthe, Zi 403 G, (030) Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation Heidemarie Helmin (A-M) Zi 403 D, (030) Petra Strebe (N-Z) Zi 403 D, (030) IPA Fakultät Musik Künstler. Ausbildung /Instrumente (ohne Blas-/ Schlaginstrumente), Kirchenmusik, Komposition Mirjam Lehmann, Zimmer 403 i, (030) Künstler. Ausbildung -Blas-/Schlaginstrumente, Dirigieren, Ergänzungsst. Chordirigieren, Ariane Scherlé, Zimmer 403 K, (030) Lehrämter Musik Pia Krämer, Zi 403 F, (030) Tonmeister, Musiktherapie, Künstlerisch-pädagogische Ausbildung, Jazz-Institut Berlin Ute Potthoff-Vötig, Zi 403 F, (030) Nachwuchsförderung (Musik) IPA Falultät Darstellende Kunst Gesang/Musiktheater Petra Strebe, Zi 403 F, (030) Schauspiel Ine-Christiane. Rieger. Zi 403 B, (030) Musical-Show Ariane Scherlé, Zi 403 K, (030) Szenisches Schreiben Eva Hirthe, Zi 403 G, (030)

5 Bühnenbild/ Kostümbild Pia Krämer, Zi 403 F, (030) Theaterpädagogik und Darstellendes Spiel Ine-Christiane Rieger, Zi 403 B, (030) Nachwuchsförderung (Gesang) Praktikumsbüro für die Lehrämter: Beratung und Organisation der Schulpraktika in den lehramtsbezogenen Studiengängen: Pia Krämer, Raum 403 F Einsteinufer 43-53, Berlin-Charlottenburg Öffnungszeiten sind: mo und do Uhr und di Uhr Hardenbergstraße 33, Zimmer Berlin-Charlottenburg Tel. (030) , -2465, Studentenwerk Berlin Informationen zum BAföG, zu Wohnheimen, zu Kinderbetreuung etc. finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks unter Das Studienangebot und die Adressen der Universitäten und Hochschulen in Berlin und Brandenburg finden Sie unter Tel. (030) Fax (030) Akademische Prüfstelle in Peking (APS) Deutsche Botschaft der Kulturreferate in Peking Land Mark Tower 2 Bureau Dongsanhuanbeilu Chao yang Bezirk Beijing Tel.:(0086) kuaps@163bj.com Beratung für behinderte und chronisch kranke Studierende an der UdK Susanne Hagen Einsteinufer 43-53, Zimmer 403C Berlin-Charlottenburg Tel. (030) mo und do Uhr, di Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. Beratung für behinderte und chronisch kranke Studierende an der UdK Susanne Hagen Beauftragte für Behindertenfragen an der UdK Einsteinufer 43-53, Zimmer 403 C Berlin-Charlottenburg Tel. (030) mo und do Uhr, di Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. ASTA Allgemeiner Studierender-Ausschuss (AStA) Der AStA ist das ausführende Organ aller Studierenden einer Hochschule und wird vom Studentenparlament gewählt. Die AStA-Mitglieder vertreten die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschulleitung und - verwaltung, den Gremien und Fakultäten sowie der Öffentlichkeit, beziehen zu den fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belangen der Studierenden Stellung und koordinieren hochschul- und bildungspolitische Aktionen.

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