ABER SICHER! Tagung für soziale Sicherheit und Altersvorsorge

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1 ABER SICHER! Tagung für soziale Sicherheit und Altersvorsorge Zürich, 22. März 2013 Tagungsunterlagen Kurt Seifert, Leiter Forschung & Grundlagenarbeit bei Pro Senectute Es gilt das gesprochene Wort Altersarmut gibt es das noch? Trotz dem seit etwas mehr als einem Vierteljahrhundert geltenden Pensionskassen-Obligatorium verfügen längst noch nicht alle Rentner und Rentnerinnen über Leistungen aus der zweiten Säule. Der Abdeckungsgrad der beruflichen Vorsorge beläuft sich auf schätzungsweise 50 bis 60 Prozent der Rentnerhaushalte. 1 Ohne Ergänzungsleistungen, die «Pensionskasse der kleinen Leute» 2, kämen viele Menschen im AHV-Alter wirtschaftlich gar nicht über die Runden. Etwa zwölf Prozent der Altersrentnerinnen und -rentner sind auf EL-Zahlungen angewiesen. Dieser Anteil blieb während der letzten Jahre stabil. «Damit erweist sich das Plus im Dreisäulenprinzip als tragfähiges und wirksames Instrument in der Alterssicherung der Schweiz», schreibt Amélie Pilgram in unserer Studie über Altersarmut. 3 Die konstant hohe Quote zeige allerdings auch an, dass die Generation der Rentnerinnen und Rentner ohne Transferleistungen des Sozialstaats in Form von Ergänzungsleistungen immer noch überdurchschnittlich stark von Armut betroffen wäre. Die Unterschiede beim Bedarf an Unterstützung durch Ergänzungsleistungen machen auf potenzielle Risikogruppen und Risikosituationen im Alter aufmerksam. So beanspruchen 25 von 100 Rentenbezügerinnen und -bezügern mit ausländischer Nationalität derzeit solche Leistungen. 1 Bundesamt für Statistik: Statistik Alterssicherung. Analyse der Vorsorgesituation der Personen rund um das Rentenalter anhand der Daten der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) 2002 und Neuchâtel: BFS, 2007, S. 43. Dabei ist zu beachten, dass diese Untersuchung nur Rentnerinnen- und Rentnerjahrgänge bis maximal fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter erfasst. Neuere Daten gehen von einem höheren Abdeckungsgrad aus. Siehe dazu Bundesamt für Statistik: Indikatoren zur Alterssicherung. Resultate der Schlüsselindikatoren. Neuchâtel: BFS, 2011, S Amélie Pilgram, Kurt Seifert: Leben mit wenig Spielraum. Altersarmut in der Schweiz. Zürich: Pro Senectute Schweiz, 2009, S Ebd. *** Die Tagung ABER SICHER! wird getragen von folgenden Organisationen: AVIVO, CSP Christlich-Soziale Partei, Junge Grüne, PVB Personalverband des Bundes, SEV Gewerkschaft des Verkehrspersonals, SP Sozialdemokratische Partei Kanton Zürich, syndicom Gewerkschaft Medien und Kommunikation, VPOD Verband des Personals öffentlicher Dienste. Unterstützt vom Gewerkschaftsverband travail.suisse, der Gewerkschaft syna und der Alternativen Liste AL Horgen. organisiert vom Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich GBKZ. Dokumentation:

2 Bei der Altersbevölkerung mit schweizerischem Pass sind es lediglich zehn von hundert. 4 In diesen Daten widerspiegelt sich die Tatsache, dass die ausländische Wohnbevölkerung der Schweiz insgesamt stärker von Armut betroffen ist als die einheimische. Dies hat bekanntermassen mit einem häufig geringen schulisch-beruflichen Ausbildungsstand ausländischer Arbeitskräfte und ihrer Familienangehörigen zu tun. Die Zahl und der Anteil ausländischer AHV-Rentner und - Rentnerinnen werden in den nächsten Jahren weiter steigen. Angesichts der Einkommenssituation dieser Bevölkerungsgruppen muss auch mit einer bedeutenden Zunahme von EL-Bezügerinnen und -Bezügern ausländischer Nationalität gerechnet werden. 5 Frauen sind doppelt so häufig wie Männer auf bedarfsbezogene Leistungen angewiesen. Das liegt in erster Linie an ihrer durchschnittlich höheren Lebenserwartung, die auch zu erhöhter Pflegebedürftigkeit führen kann. Sehr oft sind die Betroffenen nicht in der Lage, die teure stationäre Pflege, deren Kosten sich auf durchschnittlich Franken pro Jahr belaufen, aus eigenen Mitteln zu bezahlen, und benötigen deshalb Ergänzungsleistungen. Nach Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) bezieht rund die Hälfte aller Rentnerinnen und Rentner im Heim Ergänzungsleistungen. Trotzdem wird der grösste Teil der Kosten von den privaten Haushalten getragen nämlich rund 70 Prozent. 6 Pflegebedürftigkeit im Alter kann dazu führen, dass Menschen bis weit in den Mittelstand hinein einem gewissen Verarmungsrisiko ausgesetzt sind. Bevor die Ergänzungsleistungen greifen, muss nämlich soweit vorhanden und unter Beachtung bestimmter Freigrenzen zuerst das eigene Vermögen verbraucht werden. Das ist grundsätzlich nicht zu kritisieren, denn andernfalls fände ein Schutz des privaten Besitzes zulasten des Staates (und zugunsten der durch den Wegfall von Erbschaftssteuern bereits privilegierten Nachkommen) statt. Trotzdem schliesst diese Regelung Ungerechtigkeiten nicht aus und lässt schicksalhaften Fügungen allzu viel Raum: So wird der eine zufälligerweise nicht pflegebedürftig (bzw. kostengünstig von seinen Angehörigen gepflegt) und kann sein Vermögen weitergeben; die andere hingegen muss ins Pflegeheim gehen und dafür einen guten Teil ihrer Rücklagen aufbrauchen. Eine obligatorische Pflegeversicherung könnte hier Abhilfe schaffen. In keiner anderen Altersgruppe sind Einkommen und vor allem Vermögen in der Schweiz ungleicher verteilt als bei den über 60-Jährigen. So gehört beispielsweise im besonders wohlhabenden Kanton Zürich beinahe jedes vierte Ehepaar im Ruhestand zu den Vermögensmillionären. «Oder anders betrachtet: Mehr als die Hälfte der im Kanton Zürich veranlagten Vermögenswerte werden von Rentnern versteuert, obschon sie nur einen Fünftel der steuerpflichtigen Bevölkerung ausmachen.» 7 Auf der anderen Seite besitzt jeder zehnte Rentnerhaushalt nicht einmal Franken an Ersparnissen, jeder vierte verfügt über weniger als Franken Reserve. 8 Der Prozess der Vermögenskonzentration bei einer Minderheit von älteren Personen wird durch Vererbungsvorgänge noch verstärkt: Zum einen erben wegen der 4 Ebd. 5 Siehe dazu Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung. Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion ( ) der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR (SGK-N) vom 13. Januar Bern: 31. März 2010, S Diese Angaben stammen aus einem unveröffentlichten Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom 24. April Amélie Pilgram, Kurt Seifert: Leben mit wenig Spielraum. Altersarmut in der Schweiz. Zürich: Pro Senectute Schweiz, 2009, S Philippe Wanner, Alexis Gabadinho: Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand. Beiträge zur Sozialen Sicherheit. Forschungsbericht 1/08. Bern: BSV, 2008, S. 49ff.

3 steigenden Lebenserwartung vor allem jene, die bereits pensioniert sind oder vor der Pensionierung stehen. Zum anderen ist die Verteilung der Erbschaften sehr ungleich: Ein Drittel der Menschen in der Schweiz erbt gar nie, während auf die obersten zehn Prozent der Erbenden drei Viertel der gesamten Erbsumme entfallen, wie eine detaillierte Analyse über das Erben in der Schweiz belegt. 9 Die beträchtlichen Ungleichheiten hinsichtlich der Vermögensverteilung in der Schweiz werden in wissenschaftlichen Diskursen und publizistischen Beiträgen immer wieder thematisiert, aber von vielen Bürgern und Bürgerinnen offenbar noch nicht als Politikum betrachtet. Möglicherweise ist aber die vertiefte Auseinandersetzung mit Armut eine Chance, auch die andere Seite der Medaille genauer unter die Lupe zu nehmen. 10 *** Die von Pro Senectute Schweiz 2009 veröffentlichte Studie Leben mit wenig Spielraum. Altersarmut in der Schweiz soll die Lebenswirklichkeit von Menschen beleuchten, die normalerweise im Schatten stehen und nicht ins Bild von den «reichen Alten» passen. Dies tut sie auf indirektem Weg: über Beschreibungen und Reflexionen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, die in den Beratungsstellen von Pro Senectute tätig sind. Durch ihre Beratungsund Unterstützungsangebote kommen die Mitarbeitenden der Fach- und Dienstleistungsorganisation für ältere Menschen sehr nahe an die Betroffenen heran und erhalten dadurch einen tiefen und breiten Einblick in die Lage ihrer Klientinnen und Klienten. In der Praxis von Pro Senectute liegt also ein reiches Erfahrungswissen vor, das wertvolle Erkenntnisse über die Erscheinungs- und Ausdrucksformen von Armut im Alter liefern kann. Das Ziel der Studie sollte es sein, dieses Erfahrungswissen zu sammeln und daraus Schlussfolgerungen und Anregungen für den weiteren Kampf gegen Altersarmut zu entwickeln. Die Soziologin Amélie Pilgram führte problemzentrierte Experteninterviews mit Sozialarbeitenden in 17 Kantonen und allen vier Sprachregionen der Schweiz durch. Ausserdem wurden die Daten von rund 5000 Klientinnen und Klienten der Sozialberatungsstellen in der Westschweiz sowie im Tessin ausgewertet. Sie wurden ergänzt durch Darstellungen zum aktuellen Erkenntnisstand über die finanzielle Lage der Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz. Die Erfahrungen von Pro Senectute belegen die Tatsache, dass im System der schweizerischen Alterssicherung Störungen bestehen: Eine beachtliche Zahl von Rentnerinnen und Rentnern gerät trotz der Existenz von Ergänzungsleistungen und anderen staatlichen Transferleistungen in finanzielle Notlagen. Gemäss Berechnungen des Soziologen François Höpflinger sind dies drei bis vier Prozent der Altersrentnerinnen und -rentner also rund Menschen, die von der so genannten Nachtransferarmut betroffen sind. 11 Neuere Untersuchungen kommen auf weit höhere Zahlen. 9 Heidi Stutz, Tobias Bauer, Susanne Schmugge: Erben in der Schweiz. Eine Familiensache mit volkswirtschaftlichen Folgen. Zürich/Chur: Rüegger, 2007, S François Höpflinger: Erbschaften und Schenkungen finanzielle Transfers zwischen den Generationen. In: Pasqualina Perrig-Chiello, François Höpflinger, Christian Suter: Generationen Strukturen und Beziehungen. Generationenbericht Schweiz. Synthesebericht des Nationalen Forschungsprogramms 52 «Kind, Jugend und Generationenbeziehungen in einer sich wandelnden Gesellschaft». Zürich: Seismo, 2008, S Siehe dazu beispielsweise Ueli Mäder, Ganga Jey Aratnam, Sarah Schilliger: Wie Reiche denken und lenken. Reichtum in der Schweiz: Geschichte, Fakten, Gespräche. Zürich: Rotpunkt, Amélie Pilgram, Kurt Seifert: Leben mit wenig Spielraum. Altersarmut in der Schweiz. Zürich: Pro Senectute Schweiz, 2009, S. 41

4 Ein erstes Störungsfeld hängt damit zusammen, dass sozialstaatliche Leistungen ihre Adressaten in der Regel nur über aktive Nachfrage erreichen. Dies gilt auch für die Ergänzungsleistungen zur AHV. Längst nicht alle Anspruchsberechtigten beziehen tatsächlich die ihnen zustehenden Leistungen. Genügsamkeit, Pflichtbewusstsein oder Selbstverantwortungsgefühl können ebenso Gründe für einen Nichtbezug sein wie Stigmatisierungsängste oder Informations- und Verständnisdefizite. Nicht jeder und jede ist gleichermassen in der Lage, die eigenen Rechte einzufordern. Hier muss von einer «Selektivität» der sozialen Sicherheit gesprochen werden, die Fragen nach der sozialen Gerechtigkeit aufwirft. 12 Ein zweites Störungsfeld ergibt sich aus so genannten Schwelleneffekten: Wer knapp über der Anspruchsgrenze für Ergänzungsleistungen lebt, muss am Ende nicht selten mit weniger Geld auskommen als EL-Bezüger und landet damit unter dem Existenzminimum gemäss Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Das hat damit zu tun, dass Betroffene mit dem Wegfall des EL-Anspruchs gleichzeitig von einer weiteren Reihe von Vergünstigungen (z.b. kantonalen und kommunalen Bedarfsleistungen) ausgeschlossen und zusätzlich benachteiligt werden vor allem deshalb, weil Ergänzungsleistungen nicht versteuert werden müssen und nicht gepfändet werden können. Zudem gibt es auch Rentnerinnen und Rentner, die sich zu wenig lange an ihrem Wohnort aufhalten, um Anspruch auf Bedarfsleistungen zu haben. Der Regelung auf Bundesebene entsprechend gilt nämlich auch für die kantonale und kommunale Beihilfe eine Karenzfrist von zehn Jahren. Ein weiteres Störungsfeld entsteht dadurch, dass Ergänzungsleistungen einen gewissen Standardisierungsgrad aufweisen müssen und damit der individuellen Lebenssituation nur begrenzt Rechnung tragen können. So ergeben sich immer wieder Kosten, die durch die Bedarfsleistungen nicht oder nur ungenügend abgedeckt werden. Prominentestes Beispiel dafür sind die Auslagen für Wohnen und Energie, welche in den vergangenen Jahren massiv stiegen, während der Maximalbetrag für anrechenbare Mietkosten im ELG seit 2001 unverändert geblieben ist. 13 Auch im Bereich «Gesundheit» decken die Ergänzungsleistungen nicht den gesamten Bedarf ab. Steuern stellen für einkommensschwache Rentnerhaushalte vielfach eine enorme Belastung dar. Zwar sind Ergänzungsleistungen selbst nicht steuerbar, AHV-Renten hingegen schon. Das Geld für die Steuerrechnungen müssen Betroffene vom knapp bemessenen allgemeinen Lebensbedarf abzweigen. Die Geschichten von Rentnerinnen und Rentnern, die trotz des Bezugs staatlicher Transferleistungen, welche die Existenz sichern sollten, nicht über die Runden kommen, sind keine Einzelfälle. Die Stiftung Pro Senectute unterstützt jährlich etwa Personen mit zusätzlicher Individueller Finanzhilfe aus Mitteln des Bundes gemäss Art. 17 und 18 ELG. 14 Die Studie Leben mit wenig Spielraum ist nicht auf eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem System der schweizerischen Altersvorsorge angelegt. Sie verweist jedoch auf Schwachstellen im System und will darauf aufmerksam machen, dass es dort Lücken gibt, die nicht nur Einzelfälle betreffen. Die Studie zieht Schlussfolgerungen und schlägt eine Reihe von Massnahmen vor, welche die Sozialpolitik, aber auch die Tätigkeit der Altershilfe selbst betreffen Siehe dazu ebd., S Siehe dazu ebd., S. 65f. 14 Siehe dazu ebd., S. 85ff. 15 Siehe dazu ebd., S

5 Eine zentrale Forderung zielt auf die Steuerbefreiung des Existenzminimums ab. Aus den Interviews mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und aus der vorhandenen Literatur zum Thema wird deutlich, dass Steuerverpflichtungen zu den häufigsten Risikofaktoren für Nachtransferarmut im Alter gehören. 16 Je nach Wohnkanton und Wohnort sowie Zusammensetzung der Einkommen werden Rentnerhaushalte sehr ungleich behandelt. Eine Steuerbefreiung des Existenzminimums gemäss ELG könnte hier eine Erleichterung bringen. Der Vorteil einer solchen Regelung wäre, dass sie auch andere Altersgruppen einkommensschwacher Personen erreichen würde. Besonders vordringlich erscheint die Anpassung der Höchstsätze der anrechenbaren Mietkosten im ELG. Die Studie schlägt dazu ein dreistufiges Verfahren vor: Anhebung zum Ausgleich der seit 2001 aufgelaufenen Teuerung der Mieten und Energiepreise, Indexierung dieser Höchstsätze analog zum Modell der Prämienregionen bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie Ausbau kantonaler und kommunaler Beihilfen in jenen Regionen, wo in den letzten Jahren die Mietkosten überdurchschnittlich stark gestiegen sind. Ein weiterer Vorschlag betrifft die Einführung eines soziokulturellen Grundbedarfs im ELG. Krankheits- und behinderungsbedingte Kosten werden unter bestimmten Bedingungen erstattet. Hingegen lassen sich Auslagen für soziale und kulturelle Kosten nicht gesondert abrechnen sie sind vielmehr aus den Mitteln für den allgemeinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Darin drückt sich ein bestimmtes, durch Krankheit und Rückzug geprägtes Bild des Alters aus. Aber auch ältere Menschen mit schmalem Einkommen möchten am sozialen Leben teilnehmen. Die Einführung eines soziokulturellen Grundbedarfs könnte die Selbstbewältigungskräfte älterer Menschen stärken, ist die begründete Hoffnung, die hinter dem Vorschlag steht. Zudem wird angeregt, den Hilfsmittelkatalog im ELG zu überprüfen. Heute muss in vielen Fällen die Individuelle Finanzhilfe von Pro Senectute einspringen, obwohl es bei der Anschaffung von Gegenständen (beispielsweise einer Brille oder einem Rollator) sehr oft darum geht, bei einer Reihe von alterstypischen Einschränkungen die selbständige Lebensweise weiterführen zu können und nicht um aussergewöhnliche Bedürfnisse. Ausserdem wird vorgeschlagen, die Zahlung von Ergänzungsleistungen künftig nach dem Bring-Prinzip zu organisieren. Eine Vereinfachung des Bezugssystems könnte durch eine automatische Anspruchsüberprüfung ermöglicht werden, wie sie in verschiedenen Kantonen beim System der Prämienverbilligungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereits praktiziert wird. Unsere Untersuchung hatte sich zum Ziel gesetzt, auf die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im Alter hinzuweisen und Massnahmen vorzuschlagen, welche die gröbsten Missstände beseitigen könnten. Der Fokus liegt dabei auf der Fragestellung, was Armut im Alter für die davon Betroffenen bedeutet und welche politischen Schritte notwendig wären, um ihre Lage zu verbessern. In der Öffentlichkeit zeigt sich eine gewisse Sensibilität für das Thema, wie dies die zahlreichen Medienberichte über und Veranstaltungen zur Studie deutlich gemacht haben. Dank entsprechender politischer Lobbyarbeit und der Bereitschaft verschiedener Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sich des Themas anzunehmen, sind seit Veröffentlichung unserer Untersuchung vor bald vier Jahren erste Fortschritte zu verzeichnen. So hat das 16 Mit diesem Begriff ist jene Einkommensarmut gemeint, die auch nach dem Erhalt von Transferleistungen, zu denen die Ergänzungsleistungen gehören, noch bleibt.

6 Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in seinen Leitlinien der Reform der Altersvorsorge vom November 2012 festgehalten, dass die anrechenbaren Mietzinsmaxima «möglichst schnell indexbasiert» und anhand der Vorgaben der vom Parlament angenommenen Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates ( ) «an die tatsächlichen Kosten angepasst werden». 17 Das EDI werde dem Bundesrat im Verlauf des Jahres 2013 einen Entwurf zur Vernehmlassung vorlegen. *** Solche Fortschritte sind notwendig und erfreulich, ändern allerdings noch wenig an der Tatsache, dass die gesellschaftliche Lobby für die Armen in unserem Land schwach ist und handlungsorientierte Strategien noch weitgehend fehlen. Solche Strategien müssten Armut in den Kontext von gesellschaftlichem und privatem Reichtum stellen, wie dies in der Studie zumindest ansatzweise geschieht. Der Blick sollte geöffnet werden für den Zusammenhang zwischen individuellen Schicksalen und sozialen Strukturen, die den Rahmen bestimmen, in dem sich Menschen entfalten können. Die Studie von Pro Senectute wendet sich gegen monokausale Erklärungsmuster und beschreibt Altersarmut als Ergebnis von Wirkungsketten im Zusammenspiel zwischen Individuen und den gesellschaftlichen Systemen, in denen sie eingebunden sind. Es geht also nicht primär um die Klärung der Frage, wer denn an der Armut «schuld» sei: der Einzelne oder die Gesellschaft. «Schuld»-Diskurse führen zumeist in Sackgassen, weil sie Armut unter den Vorzeichen der Moral verhandeln. So wurde bis ins 20. Jahrhundert hinein versucht, zwischen «würdigen» und «unwürdigen» Armen zu unterscheiden. Heute hingegen laufen entsprechende Diskussionen unter dem Schlagwort «Missbrauch» mit wechselnden Aktionsfeldern: Einmal betrifft es die Sozialhilfe, dann die Invalidenversicherung, schliesslich den Sozialstaat im Allgemeinen. Jenen, die den «Missbrauch» zum Thema machen, geht es in den allermeisten Fällen um etwas ganz Grundsätzliches und nicht nur um möglicherweise unkorrektes Verhalten, zum Beispiel von Sozialhilfebezügern. Am deutlichsten kam dies Mitte der 1990er-Jahre im damaligen Weissbuch Mut zum Aufbruch zum Ausdruck, in dem ein neoliberales Umbauprogramm für die Schweiz formuliert worden war. Der Sozialstaat solle sich «auf die wirklich Bedürftigen» konzentrieren. Leitendes Kriterium für öffentliche Unterstützung müsse «die erwiesene Unfähigkeit sein, einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit nachzugehen», wurde dort gefordert. 18 Das Weissbuch ist längst vergessen, doch der Geist wirkt weiter. Ein besonders beliebtes Thema der Neoliberalen stellt die Demografie dar. Für Avenir Suisse, die Denkfabrik der Schweizer Grossunternehmen, ist der Fall klar: Das Rentenalter muss erhöht werden. Die längere Lebenserwartung könne nur finanziert werden, wenn auch die Lebensarbeitszeit ausgedehnt werde. Dabei werden allerdings die sozialen Unterschiede bei der durchschnittlichen Lebenserwartung ausser Acht gelassen. 19 Organisationen wie Avenir Suisse nehmen offenbar auch nicht zur Kenntnis, dass gerade gut Verdienende sich vorzeitig pensionieren lassen, um ein doppeltes Privileg geniessen zu können: ein im Durchschnitt 17 Eidgenössisches Departement des Innern: Leitlinien der Reform der Altersvorsorge Mediendokumentation. Bern: 21. November 2012, S David de Pury, Heinz Hauser, Beat Schmid (Hg.): Mut zum Aufbruch. Eine wirtschaftspolitische Agenda für die Schweiz. Zürich: Orell Füssli, 1995, S Siehe dazu Gabriela Künzler, Carlo Knöpfel: Arme sterben früher. Soziale Schicht, Mortalität und Rentenalterspolitik in der Schweiz. Luzern: Caritas, 2002.

7 längeres Leben in materiell besseren Verhältnissen als diese den «kleinen Leuten» zu Gebote stehen. Für weniger gut gestellte und durch ihre Arbeit physisch, aber auch psychisch oft vorzeitig gealterte Männer und Frauen bestand in der Vergangenheit noch der Ausweg über eine IV-Rente. Inzwischen sind deren Eintrittsbedingungen deutlich restriktiver geworden. Eine von den Sozialpartnern vereinbarte Regelung für vorzeitige Pensionierungen gibt es lediglich im Baugewerbe dies vor allem dank der Tatsache, dass die Gewerkschaften dort über genügend organisatorische Stärke und Verhandlungsmacht verfügen. Beschäftigten aus anderen Branchen bleibt bloss die Hoffnung, bis zur Rente irgendwie über die Runden zu kommen. Die heute oft gehörte Behauptung, ältere Arbeitskräfte seien wieder gefragt, gilt gerade für beruflich gering, aber auch für viele normal Qualifizierte nur in seltenen Fällen. Soziale Ungleichheit im Alter ist für die von neoliberalen Denkweisen geprägten Kräfte in unserem Land kein Thema. Die Altersarmut sei dank der ersten Säule «praktisch ausgemerzt» worden, schreibt die St. Galler Ökonomin Monika Bütler im Vorwort eines 2009 veröffentlichten Buches von Avenir Suisse zur AHV. 20 Die Altersvorsorge habe sich von «einer Versicherung gegen Altersarmut [...] in die Garantie eines sorgenfreien dritten Lebensabschnitts gewandelt», halten Christina Zenker und Katja Gentinetta fest. 21 «Sorgenfrei»: Das gilt gewiss für jenes Sechstel der schweizerischen Altersbevölkerung, das gemäss einer Studie des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) aus dem Jahr 2008 wirtschaftlich sehr gut gestellt ist. 22 Dieses Sechstel prägt das Bild von den «reichen Alten» und es weiss sich seiner Vorrechte zu erwehren. Als der damalige BSV-Direktor Yves Rossier im Vorwort zur erwähnten Studie ganz vorsichtig die Möglichkeit einer verstärkten finanziellen «Solidarität» zwischen wohlhabenden und weniger wohlhabenden Rentnern und Rentnerinnen andeutete, fielen die Antworten zumeist sehr negativ aus. Insbesondere der Schweizerische Seniorenrat (SSR) verwahrte sich mit Recht gegen eine Gleichsetzung zwischen «Alt» und «Reich», war aber nicht bereit, einen Vorschlag zu diskutieren, der zumindest im Grundsatz auf eine Verringerung der materiellen Unterschiede innerhalb der älteren Generationen zielt. 23 Dieses Verhalten ist bemerkenswert, denn der SSR repräsentiert keineswegs nur die Bessergestellten. Trotzdem erfolgte eine beinahe reflexartige Abwehr gegen den Versuch, Ungleichheiten zu thematisieren als ob dieser Versuch, ein gesellschaftliches Tabu zur Sprache zu bringen, einer Diskriminierung der älteren Generation gleichkommen würde. Die Studie von Pro Senectute macht darauf aufmerksam, dass Altersarmut kein Thema der Vergangenheit ist, sondern ein sehr gegenwärtiges und, so ist zu befürchten, auch eines mit Zukunft. Vieles spreche dafür, dass Pro Senectute in Zukunft vermehrt mit Klientinnen und Klienten zu tun haben werde, die nicht schon immer arm waren, sondern erst in einer bestimmten Phase ihres Lebens, möglicherweise auch erst im Alter, in prekäre wirtschaftliche Verhältnisse geraten. Eine «Entgrenzung des Phänomens» lasse sich beobachten: «Die so genannte Neue 20 Christina Zenker, Katja Gentinetta: Die AHV eine Vorsorge mit Altersblindheit. Zürich: Neue Zürcher Zeitung, 2009, S Ebd., S Philippe Wanner, Alexis Gabadinho: Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand. Beiträge zur Sozialen Sicherheit. Forschungsbericht 1/08, Bern: BSV, 2008, S Schweizerischer Seniorenrat: Nur reiche Rentner? Ein Vorurteil? In: SSR-News, Nr. 18, September 2009, S. 1 ff.

8 Armut durchdringt heute den ganzen Sozialkörper.» 24 Selbst in der Schweiz wachse das Risiko für einen sozialen Abstieg und damit werde auch die mögliche Fallhöhe grösser, so die Studie. Zum Schluss soll auf eine aktuelle Untersuchung hingewiesen werden. Sie unterstreicht die Bedeutung der Frage nach der Altersarmut und macht noch einmal deutlich, dass dieses Thema keineswegs erledigt ist. Diese Untersuchung des Bundesamtes für Statistik trägt den Titel Armut in der Schweiz. Einkommensarmut der Schweizer Wohnbevölkerung von 2008 bis 2010 und beruht auf der Auswertung von Daten im Rahmen der Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, SILC). 25 Gemäss den Kriterien der Europäischen Union, die von «Armutsgefährdung» spricht, wenn das verfügbare Einkommen 60 Prozent und weniger des Median-Äquivalenz-Einkommens beträgt, ist in der Schweiz fast jede siebte Person davon betroffen. 26 Von «absoluter Armut» ist gemäss Definition des Bundesamtes für Statistik betroffen, dessen Einkommen unter einer Schwelle liegt, die durch die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) bestimmt wird. Für eine Einzelperson betrug die Armutsgrenze im Jahr 2010 durchschnittlich 2243 Franken. Besonders aufschlussreich sind die Untersuchungsergebnisse bezüglich der Personen ab 65 Jahren. Deren Armutsquote liegt mit 16,0 Prozent deutlich über jener der Gesamtbevölkerung (7,8 Prozent). Bei Alleinstehenden liegt diese Quote sogar bei 25,9 Prozent. Mit anderen Worten: Jede vierte alleine lebende Person über 65 Jahren ist gemäss dieser Erhebung von Armut betroffen! Und dabei sind die Ergänzungsleistungen bereits berücksichtigt. In absoluten Zahlen gerechnet wären dies armutsbetroffene Frauen und Männer im Alter 65+. Diese Zahl liegt deutlich über jener, die in unserer Studie genannt wurde und die sich auf eine Schätzung des Soziologen François Höpflinger bezieht. Die Untersuchungen zur Armut in der Schweiz, insbesondere auch jener von älteren Menschen, bewegen sich noch immer in Grauzonen. Tom Priester und Martina Guggisberg, der Autor und die Autorin der erwähnten Veröffentlichung, weisen darauf hin, «dass bei den Berechnungen allfällige Vermögensbestände nicht berücksichtigt werden konnten». Sie mutmassen, dass die finanziellen Ressourcen von Personen im Rentenalter «tendenziell unterschätzt werden». 27 In welchem Ausmass sich die statistisch nachweisbare Armut im Alter durch die Berücksichtigung der Vermögenssituation verringern würde, bleibt Spekulation. Das Vermögen ist in der Schweiz eine besonders «heilige Kuh» und deshalb ist dessen statistische Erfassung ein heikles Kapitel. Trotzdem darf bezweifelt werden, dass der Einbezug der Vermögenssituation und die Berücksichtigung des Vermögensverzehrs das Bild grundlegend ändern würde. Auf jeden Fall wird anhand der Auswertung der SILC-Erhebung deutlich, dass Armut im Alter ein Thema ist, das nicht unterschätzt werden darf. 24 Amélie Pilgram, Kurt Seifert: Leben mit wenig Spielraum. Altersarmut in der Schweiz. Zürich: Pro Senectute Schweiz, 2009, S Bundesamt für Statistik: Armut in der Schweiz. Einkommensarmut der Schweizer Wohnbevölkerung von 2008 bis Neuchâtel: BFS, Das Medianeinkommen wird dadurch bestimmt, dass 50 Prozent aller Fälle darüber und 50 Prozent darunter liegen. Das Äquivalenz-Einkommen wird anhand des Haushaltseinkommens unter Einbezug der Personen im Haushalt berechnet. Die einzelnen Personen des Haushalts werden dabei gewichtet, um den Skaleneinsparungen Rechnung zu tragen. (So benötigt eine vierköpfige Familie nicht viermal höhere Ausgaben als eine alleinlebende Person, um den gleichen Lebensstandard zu erreichen.) 27 Ebd., S. 7.

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