Fernkurs zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung. Arbeits- und Lernskript mit naturheilkundlicher Begleittherapie:

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1 Seit 1998 erfolgreich in der Ausbildung zum/zur Heilpraktiker/in Fernkurs zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung Arbeits- und Lernskript mit naturheilkundlicher Begleittherapie: Thema: Desinfektion und Hygiene

2 2 Inhaltsverzeichnis Desinfektion und Hygiene Thema Seite 1. Hygiene Gesetzliche Grundlagen Begriffe Die Desinfektion Die Sterilisation Aufbereitung von Medizinprodukten Berufsbekleidung Hygienegerechte Praxiseinrichtung Beseitigung von Abfällen Der Hygieneplan Fragen zur Selbstüberprüfung Überprüfen Sie Ihr Wissen! Abschlussklausur Literaturliste Impressum... 25

3 3 Desinfektion und Hygiene Sehr geehrte Kursteilnehmerin, sehr geehrter Kursteilnehmer! Mit Ihrem neuen Skript erwartet Sie ein Thema, das Sie für die Gründung und den Betrieb einer eigenen Praxis beherrschen müssen. Wenn der Stoff auch zugegebener Maßen zunächst etwas trocken erscheint, so ist er doch wichtig und notwendig und wieder ein Baustein in Ihrem Gesamtwissen, der auch für das Verständnis anderer Themen unentbehrlich ist. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Lernen! 1. Hygiene Die Hygiene ist die Lehre von der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten. Das Gesamtgebiet wird unterteilt in: A) Arbeits- und Sozialhygiene, die sich mit der Gesundheit des einzelnen Individuums im Verhältnis zur Gesellschaft und zur Arbeitsumwelt befasst, B) Umwelthygiene, die die Einflüsse von Klima sowie die Einflüsse von Nutz- und Schadstoffen in Luft, Wasser, Boden und Nahrung auf die Gesundheit des Menschen untersucht und C) Krankenhaus- und Praxishygiene, die sich mit der Vorbeugung und Verhütung von Krankheitsübertragung durch Krankheitserreger befasst und zu diesem Zwecke alle Maßnahmen zur Desinfektion und Sterilisation, zur hygienegerechten Klinik- und Praxiseinrichtung, zum sachgerechten Umgang mit Wäsche und Abfällen, mit Instrumenten und mit Geräten untersucht Gesetzliche Grundlagen Im Infektionsschutzgesetz, dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, ist im 4 geregelt, dass das Robert Koch Institut die Aufgabe hat, Konzepte zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zur Erkennung und Verhinderung der Verbreitung von Infektionen zu entwickeln. Dazu werden Richtlinien, Empfehlungen und Merkblätter erstellt, die in Abstimmung mit verschiedenen Bundes- und Länderbehörden Fachkreisen zugänglich zu machen sind. Zu den Fachkreisen gehören alle medizinischen Berufe, also auch Heilpraktiker. Behörden, mit denen Abstimmungen erfolgen und die ihrerseits hygienerechtliche Festlegungen treffen können oder überwachen sind Landesgesundheitsbehörden, Gesundheitsämter, Landesärztekammern, Krankenkassen, die Landesverbände der Berufsgenossenschaften und die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch Instituts ist die Grundlage aller Hygienemaßnahmen. In den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder, auch Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst genannt, werden die verwaltungs- und aufsichtsrechtlichen Aufgaben im öffentlichen Gesundheitsdienst geregelt. In Ländern, in denen keine eigenen Gesetze erlassen wurden, gilt das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens mit seinen Durchführungsverordnungen. Insbesondere regeln alle diese Gesetzestexte die Zuständigkeiten und Aufgaben der Gesundheitsämter. Die Gesundheitsämter sind zuständig für die Aufsicht über die Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Im Rahmen dieser Zuständigkeit überwachen sie auch die Einhaltung der Hygienevorschriften. Sie haben darauf hinzuwirken, dass die Herstellung von strukturellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen für einwandfreies hygienisches Handeln gefördert wird. Dazu sind Gesundheitsämter z. B. bei Bauplanungen für Praxen zu beteiligen. Gesundheitsämter können zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht alle erforderlichen Auskünfte verlangen, Unterlagen und Bücher einsehen und Ablichtungen daraus herstellen, alle Räume, Grundstücke und sonstigen Einrichtungen während der Geschäftszeiten betreten, Gegenstände untersuchen und Proben entnehmen. Verstöße gegen die allgemein anerkannten Richtlinien der Hygiene sind eine Sorgfaltspflichtverletzung und nicht selten Ursache von Schadenersatzprozessen.

4 Die einzelnen Bundesländer haben Hygiene Verordnungen aufgestellt, die die hygienischen Standards bei allen Tätigkeiten, die zu Verletzungen, Blutkontakt oder Blutungen führen können regeln. Die verschiedenen Verordnungen wurden seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetztes untereinander angeglichen. In einigen Bundesländern erstreckt sich der Gültigkeitsbereich der Hygiene Verordnungen aber nur auf Berufe, die nicht zu den Behandelnden kranker Menschen gehören. Dazu zählen Kosmetiker, Fußpfleger, Friseure, Piercingstudios u.a. Erkundigen Sie sich nach den Regelungen im Einzelnen bei dem für Ihren Prüfungsort zuständigen Gesundheitsamt, bevor Sie in die amtsärztliche Prüfung gehen Begriffe 4 - Infektion: Die Übertragung, das Haftenbleiben, das Eindringen und die Vermehrung von Mikroorganismen im menschlichen Körper. - Infektionskrankheit: Erkrankung durch Eindringen und Vermehrung von Mikroorganismen in den menschlichen Körper. - Mikroorganismen: Kleinlebewesen zu denen Bakterien, Viren, Pilze und Protozoen gehören. - Infektionsquelle: Infizierte Personen oder Tiere, die Reservoir infektiöser Erreger sind. Außerhalb von Makroorganismen bestehen primäre Erregerreservoire an Gegenständen und Geräten, im Wasser (z. B. Legionellen) oder im Staub (Tetanussporen), an Nahrungsmitteln (Salmonellen), in der Luft (Windpockenviren) und an Abfällen. - Infektionskette: Übertragungsmodus von Krankheitserreger, bei dem der Krankheitserreger von einer Infektionsquelle über einen Infektionsweg auf den Menschen oder ein Tier übertragen wird. Der Empfänger kann nicht nur erkranken sondern auch seinerseits wieder zur Infektionsquelle für andere werden. Als Infektionswege kommen Übertragungen durch die Luft (aerogen, Tröpfcheninfektion), über die Nahrung (alimentär), durch direkten Kontakt und indirekten, über infizierte Gegenstände vermittelten Kontakt (Kontakt- und Schmierinfektionen), über Körperflüssigkeiten (parenteral, sexuell), von der Mutter über die Plazenta auf das ungeborene Kind (diaplazentar) und über Vektoren (Zwischenüberträger wie die Anophelesmücke bei der Übertragung der Plasmodien, die die Erreger der Malaria sind) in Betracht. - Kontamination: Verunreinigung durch Mikroorganismen. - Antisepsis: Maßnahmen zur Abtötung, irreversiblen Inaktivierung und Wachstumshemmung von Mikroorganismen - Asepsis: Alle Maßnahmen zum Erreichen von Keimfreiheit. - Viruzid: Viren abtötend - Bakterizid: Bakterien abtötend - Fungizid: Pilze abtötend - Virostatika: chemische Substanzen zur Therapie virusbedingter Infektionen - Bakteriostatika: Substanzen, die geeignet sind, eine Keimverminderung ohne Abtötung zu erreichen - Antiseptika: mikrobizide und viruzide Wirkstoffe zur Antisepsis auf Haut und Schleimhäuten 1.4. Desinfektion Unter Desinfektion versteht man alle Maßnahmen, die durch Abtöten, Inaktivieren und Entfernen von Mikroorganismen eine Keimzahlreduktion um mindestens fünf Zehnerpotenzen erreichen, so dass von dem infizierten Gewebe oder Material keine Infektion mehr ausgehen kann. Die Vorschriften bezüglich der Anforderungen an Desinfektionsmittel regeln die Richtlinien zur Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch Institutes, das Infektionsschutzgesetz und die Hygieneverordnungen der Länder. Die Listen über zugelassene und ausreichend geprüfte Desinfektionsmittel und Desinfektionsverfahren haben das Robert Koch Institut (Nordufer 20, Berlin) und die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (Universität Würzburg, Josef Schneider Str. 2, Würzburg). Die Wahl des jeweiligen Desinfektionsmittels richtet sich nach dem Anwendungszweck. So erfordert eine Hautdesinfektion ein anderes Mittel als eine Flächendesinfektion oder eine Instrumentendesinfektion. Grundsätzlich sollten nur Verfahren und Mittel eingesetzt werden, bei denen die Inaktivierung von Viren gewährleistet ist.

5 Geeignete Verfahren zur Desinfektion sind: - chemische Desinfektion durch Desinfektionsmittel (Haut- und Händedesinfektion, Flächenund Instrumentendesinfektion) - thermische Desinfektion durch Verbrennen (wertlose oder anderweitig nicht desinfizierbare Gegenstände), Abkochung (mindestens 3 Minuten), strömenden Wasserdampf (mindestens 5 Minuten bei 100 C), Abflammen und Ausglühen (über offener Flamme, z. B. Lanzetten im Labor) - chemothermische Desinfektion (Kombination von Desinfektion durch Einwirkung von Hitze und Desinfektionsmittel, z. B. Instrumentenreinigung und Desinfektion in Instrumentenspülmaschinen oder Wäscheaufbereitung) Regeln zum Umgang mit Desinfektionsmitteln Bei jeder Desinfektion ist die vorgeschriebene Konzentration einzuhalten, weil durch Unterdosierung keine ausreichende Wirksamkeit erreicht wird und außerdem eine Erregerresistenz gezüchtet wird, dass heißt, der Erreger kann sich durch Mutation an das Desinfektionsmittel anpassen und wird im Laufe der Zeit unempfindlich. Durch Überdosierung können unerwünschte, toxische Nebenwirkungen des Desinfektionsmittels provoziert werden. Dazu können Schleimhautreizungen, Hautschäden und Allergieprovokationen zählen. Beim Umgang mit Desinfektionsmitteln werden grundsätzlich Handschuhe getragen, da Desinfektionsmittel Zellgifte sind. Einzige Ausnahme sind natürlich Desinfektionsmittel, die für die Haut bestimmt sind. Bei der Anwendung chemischer Desinfektionsmittel kann es zu Seifen- und Eiweißfehlern kommen. Viele Desinfektionsmittel werden in ihrer Wirkung abgeschwächt, wenn an Gegenständen und Flächen Kontakt mit Seifen oder Eiweißen z. B. aus Blut und Stuhl entsteht. Es gibt Desinfektionsmittel, die Eiweiß- oder Seifenfehler nicht aufweisen. Instrumente und Gegenstände die in Lösungen eingelegt desinfiziert werden, müssen vollständig von der Lösung bedeckt sein. Desinfektionslösungen werden täglich frisch angesetzt wenn sie mit organischen Substanzen Kontakt hatten. Ansonsten sind die Herstellerangaben zur Haltbarkeit der Lösungen zu beachten. Gebrauchsfertige Lösungen, die aus Konzentraten selber hergestellt werden, werden in kühles Wasser gemischt, damit keine gesundheitsschädlichen Dämpfe entstehen. Dabei wird das Konzentrat dem Wasser zugemischt, nicht andersherum, damit keine Schäume und Verspritzungen entstehen Flächendesinfektion In der Praxisroutine müssen Arbeitsflächen und Fußböden am Behandlungsplatz täglich nach Arbeitsschluss durch feuchtes Abwischen und nasses Aufwischen mit einer gebrauchsfertigen Desinfektionslösung desinfiziert werden. Nach jeder sichtbaren Kontamination wie z. B. durch Blut, Sputum, Urin usw. ist eine Desinfektion notwendig. Patientenliegen werden nach jedem Patientenwechsel desinfiziert, also auch bei nicht sichtbarer Kontamination. Es gibt zu diesen Zwecken Desinfektionsmittelkonzentrate, die Sie selber zu gebrauchsfertigen Lösungen in der auf der Verpackung vorgeschriebenen prozentualen Konzentration mit Wasser mischen können, so dass Sie eine Wischdesinfektion durchführen können. Außerdem stehen Sprühdesinfektionsmittel für Flächen zur Verfügung und desinfektionsmittelgetränkte Einmaltücher. Die Sprühdesinfektionsmittel sollten nicht der Routineanwendung dienen, da sie ineffizienter wirken und die Raumluft mehr belasten, als die Wischdesinfektionsverfahren. Bei der Anwendung von Desinfektionsmitteln sind grundsätzlich die vorgeschriebenen Einwirkzeiten zu beachten, die der Hersteller vorgibt und die je nach gewählter Konzentration des Mittels unterschiedlich lang sind. Gewischte Flächen werden also nicht abgetrocknet oder nachpoliert, bevor die Einwirkzeit verstrichen ist. Zur Desinfektion von Fußböden wird derzeit das Bezugswechselverfahren empfohlen. Dabei wird ein abgegrenzter Bereich, z. B. ein einzelner Raum, mit einem desinfektionsmittelgetränkten Wischtuch gewischt und anschließend wird das Wischtuch gewechselt. Es kann in chemothermischen Waschverfahren aufbereitet oder entsorgt werden Instrumentendesinfektion Jedes benutzte Instrument, wie z. B. eine Pinzette oder Schere, die Sie zu einem Verbandwechsel gebraucht haben oder ein Lebenswecker nach Baunscheidt oder auch der Schröpfkopf, wird erst

6 6 desinfiziert, dann gereinigt und anschließend sterilisiert. Zur Desinfektion werden Instrumente im Eintauchverfahren in vorschriftsmäßig konzentrierte und zur Instrumentendesinfektion zugelassene, viruzid wirkende Desinfektionsmittel eingelegt. Dabei müssen sie vollständig von der Lösung bedeckt sein. Es ist die vorgeschriebene Einwirkzeit zu beachten Wäschedesinfektion Infizierte Wäsche wird in chemothermischen Verfahren desinfizierend behandelt, das heißt, sie wird bei C, je nach textiler Beschaffenheit, mit einem zur Wäschedesinfektion zugelassenen Waschpulver in der Waschmaschine gewaschen. Geben Sie Wäsche in eine Wäscherei, dann muss diese Wäscherei zur Wäscheaufbereitung aus medizinischen Einrichtungen zugelassen und zertifiziert sein Haut- und Schleimhautdesinfektion Vor jeder diagnostischen und therapeutischen Maßnahme, die mit einer Hautverletzung einhergeht, muss die Haut des Patienten desinfiziert werden. Die zur Hautdesinfektion zugelassenen Mittel wirken vornehmlich auf alkoholischer Basis. Nach den geltenden Vorschriften wird die Haut, z. B. vor Injektionen und Blutentnahmen, mit einem sterilen Tupfer, der mit dem geeigneten Desinfektionsmittel getränkt bzw. eingesprüht wurde in einem ausreichend großen Areal abgewischt. Die vorgeschriebene Einwirkzeit ist abzuwarten. Verletzungen und Wunden werden mit zugelassenen Antiseptika desinfiziert, die oft auf einer Jodbasis hergestellt sind. Bei großflächigen, länger dauernden Anwendungen und bei Kleinkindern kann es durch diese jodhaltigen Mittel zur Hyperthyreose kommen. Bei Jodallergien sind alternative Antiseptika auszuwählen. Hautdesinfektionsmittel sind nur in Originalflaschen verwendbar. Sie dürfen, wegen der Gefahr von Sporenübertragungen nicht umgefüllt werden. Jedes Umfüllen von Haut- und Schleimhautdesinfektionsmitteln ist ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz Händedesinfektion Hygienische Händedesinfektion: Vor jeder Tätigkeit mit aseptischen Anforderungen (Injektionen, Blutentnahmen, Aufziehen von Medikamenten in Spritzen, Richten von Infusionslösungen usw.) und nach jeder möglichen Kontamination der Hände (nach Blut-, Stuhl- und Urinkontakt, nach Kontakt mit Erbrochenem oder Sputum, nach Verbandwechseln und Einläufen) muss eine Händedesinfektion erfolgen. Außerdem müssen Sie Ihre Hände desinfizieren, wenn Patienten in einem erhöhten Maße vor Infektionen zu schützen sind, wie das z. B. auf immunsupprimierte Patienten, Leukämiekranke und alle Schwererkrankten zutrifft. Vor dem Anziehen von Schutzhandschuhen und nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe sind die Hände ebenfalls zu desinfizieren. Für die hygienische Händedesinfektion gilt: Erst desinfizieren, dann waschen! Es gibt wieder Ausnahmen von dieser Grundregel: Wenn Sie äußerlich sichtbare, starke Verschmutzungen an den Händen haben, können Sie die Hände zunächst vorsichtig unter fließendem Wasser abspülen, ohne dass Sie die Verschmutzung verteilen und verspritzen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie ein Waschbecken haben, bei dem Sie die Wasserhähne nicht mit den Händen aufdrehen müssen, sondern bei dem Sie mit dem Ellenbogen oder Fuß einen Hebel betätigen können. Gibt es starke punktuelle Verschmutzungen, können Sie diese mit einem in Desinfektionsmittel getränkten Zellstoffstück oder einem Einmalhandtuch abwischen und danach die Hände desinfizieren. Zur Händedesinfektion benutzen Sie zugelassene Mittel aus einem Wandspender, der einen mit dem Ellenbogen oder Fuß zu betätigender Hebel hat. Die Menge des Mittels muss ausreichen, um die gesamte Hand, einschließlich der Fingerzwischenräume und der Nagelfalze und die Handgelenke gründlich zu befeuchten. Das Desinfektionsmittel wird verrieben bis es getrocknet ist. Die Mindesteinwirkzeit ist zu berücksichtigen. Sie ist vom Hersteller angegeben, sollte aber auf jeden Fall 30 Sekunden nicht unterschreiten. Auf der hygienisch desinfizierten Haut sind die Anflugkeime auf der Hautoberfläche entfernt Chirurgische Händedesinfektion

7 7 Vor Operationen und vor der Punktion von Körperhöhlen und Gelenken ist eine chirurgische Händedesinfektion durchzuführen. Dabei werden außer den oberflächlichen Anflugkeimen auch die Keime der physiologischen Hautflora stark reduziert, inaktiviert und in ihrem Wachstum gehemmt. Für die chirurgische Händedesinfektion gilt: Erst waschen, dann desinfizieren! Hände und Unterarme bis zu den Ellenbogen sind ein oder zwei Minuten unter fließendem, warmem Wasser mit medizinischen Seifen zu waschen, die Fingernägel und Nagelfalze sind mit einer weichen Handbürste zu reinigen. Anschließend werden Hände und Unterarme mit einem Einmalhandtuch abgetrocknet. Danach wird aus dem Spender das zugelassene Händedesinfektionsmittel benutzt, um beide Hände und Unterarme vollständig damit einzureiben. Zur Technik dieser Einreibung ist ein europäisches Standardverfahren entwickelt worden, das verhindern soll, dass Fingerzwischenräume, Nagelfalze und Fingerkuppen nicht ausreichend in die Desinfektion einbezogen werden. Die Einwirkzeit des Desinfektionsmittels richtet sich wieder nach den Herstellerangaben zur chirurgischen Händedesinfektion. In der Regel muss das Desinfektionsmittel mehrfach entnommen werden. Bevor nach der chirurgischen Händedesinfektion sterile Handschuhe angezogen werden, muss die Haut getrocknet sein. Eine ordnungsgemäße Desinfektion kann nur erreicht werden, wenn an den Händen und Unterarmen kein Schmuck getragen wird und die Fingernägel kurz und gepflegt sind. Auch Nagellack ist in der Krankenbehandlung an den Fingern nicht erlaubt. Desinfektionsmittel trocknen die Haut aus. Sie sollten daher immer auf ausreichend Hautpflege achten Sterilisation Die Sterilisation ist ein Verfahren zur Abtötung und irreversiblen Inaktivierung aller an und in einem Objekt vorhandenen Mikroorganismen einschließlich ihrer Dauerformen. Zur Sterilisation sind verschiedene Geräte und Einrichtungen entwickelt worden, die Sterilisatoren genannt werden. Sie werden mit den zu sterilisierenden Objekten beschickt (beladen). Dabei werden diese Objekte je nach möglichem und gewähltem Sterilisationsverfahren eine bestimmte Zeit bestimmten Temperaturen oder Drücken, Gasen, Strahlen oder anderen Stoffen ausgesetzt, so das der gewünschte Effekt eintritt. An Sterilisatoren werden strenge Anforderungen zu Herstellung, Personaleinweisung, Wartung und Funktionsprüfung gestellt Gassterilisation Ethylenoxidgas oder Formaldehydgas eignen sich zur Sterilisation von thermolabilen Kunststoffen, optischen Instrumenten, Gefäß- und Herzklappenprothesen und Gelenkprothesen. Dieses Verfahren wird in Praxen nicht angewandt Sterilisation mit ionisierenden Strahlen Das Verfahren wird zur Sterilisation von Einmalartikeln aus Kunststoffen, zur Sterilisation von Nahtmaterial und von Verbandstoffen angewandt. Auch dieses Verfahren wird in Praxen nicht eingesetzt Heißluftsterilisation Der Heißluftsterilisator wird nicht mehr empfohlen. Er hat mit auf zwischen 100 bis 180 C erhitzter, trockener Luft thermostabile Gegenstände sterilisiert. Das Heißluftsterilisationsverfahren gilt nicht mehr als ausreichend validierbar, das heißt, die Sammlung der Kriterien, nach denen die Zuverlässigkeit der Methode und die Anfälligkeit der Abläufe für Störpotentiale geprüft, gemessen und verglichen werden, hat ergeben, das das Verfahren nicht ausreichend sicher ist Hochdruckdampfsterilisation Die Hochdruckdampfsterilisation, die auch kurz als Dampfsterilisation bezeichnet wird heißt auch autoklavieren. Der Sterilisator ist ein Autoklav. Er arbeitet mit gesättigtem, gespanntem

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