S. 1. Einzelvotum der FDP-Bundestagsfraktion zum 2. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode. Inhaltsverzeichnis

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1 Einzelvotum der FDP-Bundestagsfraktion zum 2. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode Inhaltsverzeichnis Deutscher Bundestag 2. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode Ausschussdrucksache 358 I. Geleitwort des Fraktionsvorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle 3 II. Einleitung zu den Einzelvoten der FDP.6 III. Aktenvernichtung in den Diensten Wir können nichts ausschließen (HWo) 32 IV. Die Finanzierung und Gestaltung des Lebens in der Illegalität (PKu)..40 V. Das Waffenarsenal des NSU (PKu).. 68 VI. Der NSU im Netzwerk von Blood & Honour (HWo) VII. Der Einsatz von V-Personen ist richtig, aber nur wenn er reformiert wird (HWo) VIII. Der Umgang mit den Opferfamilien (STö) IX. Baden-Württemberg (JSc) X. BAO und Bayern (JSc) XI. Anschläge in Köln (STö) XII. Weitere Stärkung des Generalbundesanwalts erforderlich (HWo) S. 1

2 XIII. Kein Unterlaufen des 4 BKAG durch informelle Innenministerkonferenz (HWo) XIV. Forderungen und Konsequenzen XV. Anlagen Positionspapier der Fraktion zur Geheimdienstkontrolle Gesetzentwurf PKGr-Kontrolle Wolff Positionspapier der Fraktion zur Sicherheitsarchitektur Bund-Länder-Erklärung Opferschutzpapier Wolff S. 2

3 I. Geleitwort Die NSU-Mordserie hat Deutschland erschüttert. Wie konnte es möglich sein, dass diese Mörderbande so lange von den Sicherheitsbehörden unbehelligt in Deutschland ihr Unwesen treiben konnte? Der Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Sicherheitsbehörden hinsichtlich ihrer Fähigkeiten als auch hinsichtlich ihres rechtsstaatlichen Engagements ist groß. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich zu recht: Wie konnte dies passieren? Wir sind es den Menschen in Deutschland und den Opferangehörigen schuldig, diese schrecklichen Taten bestmöglich aufzuklären und daraus für die Zukunft die nötigen Konsequenzen zu ziehen. Der 2. Untersuchungsausschuss hat mit seiner Arbeit bereits einiges bewirkt. Der Verfassungsschutz im Bund wird reformiert, wichtige Programme, wie das Aussteigerprogramm EXIT, werden weiter unterstützt und die Bekämpfung des Rechtsextremismus vorangetrieben. Doch dies reicht bei Weitem nicht aus. Zusätzlich zu den Empfehlungen im gemeinsamen Bewertungsteil aller Fraktionen in diesem Abschlussbericht ist für die FDP noch wichtig: Die Kontrolle der Nachrichtendienste muss deutlich verstärkt und eine wirkungsvolle, nachhaltige Prüfung dieser Behörden durch den Deutschen Bundestag und die Länderparlamente ermöglicht werden. Es gilt, die Sicherheitsarchitektur auf eine neue, rechtsstaatliche und bessere Grundlage zu stellen; althergebrachte Verfahrensgänge, Vorgehensweisen und Strukturen müssen hinterfragt und reformiert werden. Wir brauchen eine neue Strategie zur Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen, gerade auch des nationalen und internationalen Rechtsextremismus. Hier sind alle Demokraten in Bund und Ländern gefordert. S. 3

4 Es hat mich angesichts der Fülle an Informationen, Zeugenvernehmungen, Berichten und Akten beeindruckt, wie stark der Einsatz aller Abgeordneten parteiübergreifend im Untersuchungsausschuss war. Gerade die gemeinsame Vorgehensweise in einem Untersuchungsausschuss war und ist bisher einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und ist angesichts der Herausforderungen auch stilbildend. Gleichwohl gilt: Viel zu viele Fragen sind noch offen. Die Aufklärung hierzu kann nicht an Legislaturperioden gebunden sein und muss weitergehen. Den Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion möchte ich meinen Dank aussprechen: dem Obmann Hartfrid Wolff MdB ebenso wie Serkan Tören MdB, Patrick Kurth MdB und Jimmy Schulz MdB. Sie haben mit vielen Initiativen, Anregungen und Vorstößen einen maßgeblichen Anteil an der bisherigen Arbeit dieses 2. Untersuchungsausschusses geleistet. Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern der FDP-Bundestagsfraktion und in den Abgeordnetenbüros für ihr beispielgebendes Engagement: Dr. Christian Lange, Isabella Pfaff, Paolina Hagengruber, Andrea Camaj, Claudia Kuhlow und Julia Klein sowie Christoph von Diest, Manuela Göpel, Dr. Kurt Lehner, Linda van Renssen und Anika Scharlau. Unsere freie Gesellschaft lebt von der Freiheit des Einzelnen und seiner Menschenwürde, von Toleranz gegenüber Andersdenkenden und der Übernahme von Verantwortung füreinander, von der Vielfalt der Kulturen und Denkweisen, von einem demokratischen Diskurs und dem gemeinsamen Einstehen für unsere freiheitliche Demokratie und unseren Rechtsstaat auch gegen die Feinde unserer Verfassung und unserer liberalen Bürgergesellschaft. S. 4

5 Diese Freiheit muss jeden Tag neu erkämpft werden. Rainer Brüderle MdB Fraktionsvorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion S. 5

6 II. Einleitung Einzelvoten FDP II.1. Die Aufklärung muss weitergehen - für eine Fortsetzung des NSU-Untersuchungsausschusses in der nächsten Legislaturperiode. II.1.1. Die politischen Folgen der NSU-Mordserie im Überblick Der Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Sturm entfachen, heißt es. Und genau das ist am 4. November 2011 in der thüringischen Stadt Eisenach passiert. Das Ende eines erfolgreichen, aber keineswegs Aufsehen erregenden Banküberfalls wird zum Beginn der Entschlüsselung der größten rassistischen Mordserie in Deutschland. Die Eisenacher Polizei ist an diesem Freitagmorgen, dem 4. November 2011, auf der Suche nach zwei Bankräubern, die gegen 9.30 Uhr die Wartburg-Sparkasse am Nordplatz überfallen und rund Euro erbeutet haben. Gegen Mittag findet sie die Beiden tot in einem abgestellten Wohnwagen, mitten in einem Eisenacher Wohngebiet. Schnell stellt sich heraus, dass die Bankräuber, Uwe Bönhardt und Uwe Mundlos, Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sind, einer rechtsextremistischen Gruppe, die über ein Jahrzehnt eiskalt mordend und Bomben legend durch Deutschland gezogen ist. Zehn Morde, ein Mordversuch und etwa zwei Dutzend Schwerverletzte gehen auf ihr Konto. Daneben vermutlich rund 14 Banküberfälle. Am selben Tag, kurz nach 15 Uhr: Im rund 180 Kilometer entfernten Zwickau-Weißenborn, in der Frühlingstrasse, explodiert ein Haus. Die Brandstifterin ist Beate Zschäpe, und S. 6

7 sie ist flüchtig. Bereits wenig später ist klar: Sie ist das dritte Mitglied des NSU. Vier Tage später stellt sie sich der Polizei. Dieses Ereignis wird der Auftakt zu einer Reihe von Untersuchungsausschüssen in Bund und Ländern, die zu folgenschweren Konsequenzen in Nachrichtendiensten, Polizei, Behörden und Politik führen. Eisenach war der Flügelschlag des Schmetterlings, der den Sturm ausgelöst hat. Die Wissenschaft nennt das schlicht den Lorenzattraktor, nach ihrem Begründer Edward Lorenz, 1972, oder eben Schmetterlingstheorie. Sie besagt, verkürzt, dass kleine Ursachen große Wirkungen haben können - wie der Flügelschlag eines Schmetterlings eben. Denn noch nie hat eine Mordserie in Deutschland, seit den Anschlägen der Roten Armee Fraktion (RAF) in den 70ern, so viele Behörden unter Druck gesetzt und so viele und weitreichende politischen Folgen gehabt, wie die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Fünf Verfassungsschutzpräsidenten aus Bund und Ländern treten zurück - oder müssen zurücktreten: Heinz Fromm, der Präsident des Bundesverfassungsschutzes (BfV) macht am 2. Juli 2012 den Anfang. Er übernimmt die Verantwortung für die in seiner Behörde erfolgte Vernichtung von Akten der "Operation Rennsteig" durch einen Mitarbeiter. Durch diese Aktenvernichtung, so Fromm, sei ein erheblicher Ansehensverlust für seine Behörde eingetreten. (Protokoll UA vom , S. 13). S. 7

8 Bereits am Tag darauf wird der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Thomas Sippel von seinem Dienstherrn in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Und wenige Tage später, ebenfalls noch im Juli 2012, tritt dann Sachsens Verfassungsschutzpräsident Reinhard Boos zurück. Im September 2012 folgt Verfassungsschutzpräsident Volker Limburg aus Sachsen-Anhalt, und im November desselben Jahres Claudia Schmid aus Berlin. Knapp ein Jahr später, Ende Juni 2013, muss dann in Sachsen auch der bisherige Vizepräsident des Landesverfassungsschutzes, Olaf Vahrenhold, seinen Hut nehmen. Er wurde ins Staatsarchiv versetzt. Wieder mal sind überraschend neue Akten aus dem Umfeld des NSU aufgetaucht, die man zuvor verloren geglaubt hatte. Vier Untersuchungsausschüsse werden eingerichtet: in den Landtagen von Thüringen und Sachsen, in Bayern und im Bund. In Baden-Württemberg, der Schauplatz des Polizistenmordes an Michele Kiesewetter, sehen SPD und CDU dagegen keine Notwendigkeit einen eigenen Untersuchungsausschuss einzurichten und auch die Grünen halten einen Untersuchungsausschuss nicht für notwendig (Stuttgarter Zeitung vom ). Das Innenministerium aber gibt immerhin einen internen Bericht in Auftrag. In Hessen, dort ist der 21-Jährige Halit Yozgat in seinem Internetcafé erschossen worden, lehnen die Fraktionen von SPD und Grünen einen Untersuchungsausschuss ebenso ab, wie die Grünen-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern (Homepage der beiden Fraktionen). Auch in Hamburg, dem Schauplatz des dritten NSU-Mordes, wird kein Untersuchungsausschuss eingerichtet. S. 8

9 Sechs Ermittlungsbeauftragte mit ihren Teams werden im Zuge der Aufklärungsarbeit installiert: vier im NSU- Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, Prof. Bernd Heintschel-Heinegg und das Team um Dr. Gerhard Schäfer, Bundesrichter a. D., der auch in Thüringen als Ermittlungsbeauftragter tätig war. Einer im Land Berlin sowie ein interner Ermittlungsbeauftragter im Bundesinnenministerium für die Aktenvernichtung des BfV. Gleichzeitig wird eine hochkarätige Bund-Länder-Kommission eingesetzt, die untersuchen soll, zu welchen Reibungsverlusten es in der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsdiensten in Bund und Ländern gekommen ist. Drei ostdeutsche Länder, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen, bringen als Folge der Mordserie und unter dem Eindruck der Rücktritte der Präsidenten, Reformen ihrer Landesverfassungsschutzämter auf den Weg. Der bislang nahezu öffentlich unbekannte Militärische Abschirmdienst (MAD) will als Konsequenz aus der NSU Mordserie einen Paradigmenwechsel einleiten und vermehrt Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Nicht zuletzt präsentiert das Bundesamt für Verfassungsschutz im Februar 2012, unter seinem neuen Präsidenten Hans-Georg Maaßen, ein erstes Reformpapier für den Umbau der Behörde. Im September 2012 nimmt Innenminister Dr. Hans-Peter Friedrich die neue Anti-Terrordatei für Rechtsextremisten in Betrieb und im November 2012 wird das neue Abwehrzentrum gegen Terrorismus und Extremismus (GETZ) in Köln eröffnet, auf das Polizei wie Nachrichtendienste Zugriff haben. S. 9

10 Die FDP-Bundestagsfraktion beschließt einstimmig, ebenfalls noch im September 2012, eine deutlich stärkere Kontrolle der Nachrichtendienst. Einen entsprechenden Gesetzentwurf dazu legt Sie Anfang 2013 vor. Der Entwurf sieht vor, dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages zukünftig eine effektive Kontrolle der Dienste zu ermöglichen, z. B. durch einen ständigen Ermittlungsbeauftragten, der auch konkrete Prüfungen in den Diensten selbst vornehmen können soll. Die Geschäftsführung der CDU und die SPD allerdings lehnen eine Ausweitung der Kontrolle ab, obwohl ein entsprechendes Positionspapier mit dem CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss, Clemens Binninger, abgestimmt ist und auch den Zuspruch vieler anderer CDU-Innenpolitiker findet. Auf Intervention des FDP-Obmanns Hartfrid Wolff wird bereits in der ersten öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses, im März 2012, erreicht, dass die Opferbeihilfen für Hinterbliebene der NSU-Opfer nicht mit der Sozialhilfe oder dem BAFÖG verrechnet werden. Auf diesen Missstand hatte die Ombudsfrau für die Opferangehörigen, Prof. Barbara John, den Ausschuss aufmerksam gemacht. Als mittelbare Konsequenz aus der NSU-Mordserie und anderer schwerer Kriminalfälle wird auf Betreiben von Hartfrid Wolff sowie unter Mithilfe des Bundesjustiz- und ds Bundesinnenministeriums im April 2013 ein Lehrstuhl für Kriminalprävention an der Universität Tübingen eingerichtet. Hier soll zukünftig untersucht werden, warum Menschen zu Kriminellen und Gewalttätern werden und wie das verhindert werden kann. Dieser interdisziplinäre Lehrstuhl ist der erste seiner Art. S. 10

11 II.1.2. Ein erstes politisches Fazit der FDP- Bundestagsfraktion Dieser Bundestags-Untersuchungsausschuss war richtig, wichtig und notwendig! Denn der Ausschuss hat im Zuge seiner Aufklärung die gesamte föderale Sicherheitsarchitektur Nachkriegsdeutschlands auf den Prüfstand gestellt, durchleuchtet und transparent gemacht. Das Ergebnis dieser Aufklärungsarbeit allerdings ist nahezu erschütternd. Unsere deutsche Sicherheitsarchitektur hat diese Prüfung nicht bestanden. Im Gegenteil. Man muss von einem flächendeckenden Totalversagen der Polizei und Nachrichtendienste und einem Versagen einiger Anklagebehörden sprechen. So wird erst durch den Untersuchungsausschuss bekannt, dass es punktuell politische Einflussnahme auf die Polizeiarbeit gegeben hat, wie beispielsweise vom damaligen Innenminister Otto Schily, der beim Bombenanschlag in Nordrhein-Westfalen durch eine vorschnelle und durch nichts belegte Äußerung die Aufklärung in die falsche Richtung lenkte. Er hat bereits einen Tag nach dem Attentat in seiner öffentlichen Stellungnahme jeden terroristischen Hintergrund ausgeschlossen. Es hat auch Rücksichtnahmen auf politische Länderinteressen gegeben, wie, dass sich das Bundesinnenministerium nicht traute, die laufenden Mordermittlungen der BAO-Bosporus (Besondere Aufbauorganisation) unter der Federführung Bayerns dem BKA zu übertragen. Die Bayern wollten diese Federführung mit aller Macht behalten. Alles andere hätten die Bayern als "Kriegserklärung" betrachtet, so der BKA- Referatsleiter Christian Hoppe vor dem S. 11

12 Untersuchungsausschuss (Augsburger Allgemeine vom 9. April 2013). Der damalige bayerische Innenminister und spätere Ministerpräsident Dr. Günter Beckstein hat die Nichtübertragung der Ermittlungen von Bayern ans BKA vor dem Ausschuss so begründet: Er habe es für einen schweren Fehler gehalten, in vollem Galopp die Pferde zu wechseln (Tagesspiegel vom 25. Mai 2012). Was aber, wenn die Pferde in vollem Galopp in die falsche Richtung laufen? Durch die beharrliche Weigerung Bayerns im Jahr 2006 ist die große Chance ungenutzt vergeben worden, dass neue Kriminalbeamte mit einem frischen Blick und vielleicht anderen Ermittlungsansätzen diese Mordserie nochmals überdenken konnten. Dazu hätte gleichwohl auch das BKA umdenken müssen, denn es lehnte ebenfalls die Möglichkeit eines rechtsextremistischen Hintergrundes ganz überwiegend ab. Die FDP-Fraktion will deshalb als erstes Ergebnis festhalten, dass politische Einflussnahme auf polizeiliche Ermittlungsarbeit, sei sie bedingt durch föderale oder persönliche Egoismen, die Ermittlungen in der Regel verzögern, behindern und im schlimmsten Fall - siehe Innenminister a.d. Schily - in eine völlig falsche Richtung lenken. Ohne den Ausschuss hätte diese, eben kurz angerissene politische Aufklärungsarbeit, nicht begonnen, ohne ihn hätte es die weitreichenden bundesweiten politischen Konsequenzen nie gegeben und ohne ihn wäre das Behördenversagen nicht öffentlich geworden. Dieser Ausschuss hat weitreichende Veränderungen in Ministerien, Diensten, bei der Polizei und in S. 12

13 der Politik angestoßen - und dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Darauf kann der NSU- Untersuchungsausschuss mit Recht stolz sein. Dieser Untersuchungsausschuss hat dabei durch seine überparteiliche Zusammenarbeit mehr erreicht, als viele Untersuchungsausschüsse zuvor. Vor allem aber haben alle Fraktionen des Deutschen Bundestages durch ihre gemeinsame Aufklärungsarbeit ein starkes Zeichen gesetzt, gegen Rechtsradikalismus und Rechtsterrorismus. Ein solches überparteiliches Zusammenstehen ist in der politischen Tagesarbeit, zumal in einem Wahlkampfjahr, durchaus nicht selbstverständlich. So weitreichend die Konsequenzen aus der Einsetzung des Ausschusses auch bereits gewesen sind und vielleicht auch noch sein werden - es bleibt dennoch ein Gefühl großen Unbehagens zurück. Rund Akten sind gelesen, durchgearbeitet und rund 100 Zeugen angehört worden. Und doch bleiben für die FDP- Fraktion viele wichtigen Fragen unbeantwortet, auch die Grundlegendste: "Wie konnte ein Heer von bundesweiten Ermittlern und der Verfassungsschutz über zehn Jahre lang diese Mörder nicht finden? Vor allem, nachdem man schon früh auf der richtigen Spur gewesen war. Polizei und Verfassungsschutz hatten das Trio von Anfang an auf dem Schirm und haben deren Gefährdungspotential durchaus richtig eingeschätzt. In einer Analyse des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) in Sachsen heißt es im Jahr 2000: S. 13

14 "Das Vorgehen der Gruppe ähnelt der Strategie terroristischer Gruppen, die durch Arbeitsteilung einen gemeinsamen Zweck verfolgen." Außerdem heißt es weiter: Der Zweck der Vereinigung sei es, "schwere Straftaten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu begehen". Bei dem Trio sei "eine deutliche Steigerung der Intensität bis hin zu schwersten Straftaten feststellbar, so im Schreiben des LfV Sachsens vom 28. März 2000 an das Landesinnenministerium, zitiert in Report Mainz vom 21. Mai Und über mögliche Unterstützer heißt es in diesem Dokument, dass die professionelle, spurlose Flucht des Trios im Jahr 1998 ein Anhaltspunkt dafür sei, dass sie "ohne die entsprechende Unterstützung [ ] so nicht realisierbar gewesen wäre. Nur durch engste Bindungen in einem abgeschlossenen Zirkel mit wenigen verschwiegenen Mitwissern wird eine solche Flucht möglich." (Report Mainz vom 21. Mai 2013) II.1.3. Vier Kernergebnisse unserer Arbeit im Ausschuss Der Ausschuss hat selbstverständlich versucht, auf diese und andere grundlegende Fragen Antworten zu finden. Unsere vielleicht wichtigste Erkenntnis aber lautet, dass es die eine letztgültige Antwort auf diese Frage nicht gibt. Es gibt viele Erklärungsansätze, die ebenso vielschichtig wie - für die FDP- Fraktion - auch unbefriedigend sind. Die vier wichtigsten Erklärungsansätze und Erkenntnisse der FDP-Fraktion aus der Arbeit des Ausschusses sollen hier vorab dargestellt werden: S. 14

15 Wir sind erstens der Meinung, dass Polizei und Dienste, aber auch die Politik, Opfer ihres eigenen und vielfach unzutreffenden Bildes über den Rechtsradikalismus geworden sind. Das hat verhindert, dass neue Ermittlungsansätze aufgegriffen und wahrgenommen wurden und ist nach Auffassung der FDP-Fraktion ein wesentlicher Punkt zur Erklärung des bundesweiten Behördenversagens. Dem Bundesverfassungsschutz, den Landesämtern, aber auch der ermittelnden BAO-Bosporus ist es nicht möglich gewesen, neu gebildete Neonazi-Netzwerke und Strukturen zu erkennen und sie sauber zu analysieren. Vielversprechende andere Ermittlungsansätze, die es durchaus gab, wurden nicht konsequent weiterverfolgt, aus den Augen verloren oder auf Arbeitsebene nicht ernsthaft umgesetzt. Das zeigt vor allem die Operative Fallanalyse (OFA) des Profilers Alexander Horn, die durchaus Serientäter mit einer Abneigung gegen Migranten und rechtsradikalen Hintergrund in Betracht gezogen hat. Nach den Anhörungen vieler Verfassungsschutzmitarbeiter aus Bund und Ländern im Ausschuss kommen wir zu dem Ergebnis, dass bei der Informationsabschöpfung von rechtsradikalen V-Männern durch den Verfassungsschutz vorwiegend das eigene Bild, die eigenen Erwartungen, abgefragt wurden. Wer und wie viele Kameraden aus welchen Bundesländern waren bei welchen rechtsradikalen Konzerten und wo? Und wer hat welche Aufgabe in der NPD übernommen? Das waren die Standardfragen. Es war ein eher mechanisches Abfragen und Abhaken von Orten, Namen und Fakten, selten eine qualitative Befragung durch die V-Mann- Führer. Hintergründe haben eher nicht interessiert. Hier bildete immerhin der MAD mit seinen weitergehenden Befragungen eine positive Ausnahme. S. 15

16 Neonazis und Rechtsradikale sind vorwiegend als latent gewalttätige Störenfriede der öffentlichen Ordnung wahrgenommen worden, die verbotene Kennzeichen benutzen, Konzerte besuchen, grölen, pöbeln und saufen. Dass dahinter der Aufbau strukturierter Netzwerke und organisierte Kameradschaften stehen könnte oder die massive Missionierung durch extremistische und terroristische Ideologieansätze, wird kaum einmal als Erklärungsmuster herangezogen - ganz einfach: Man traut gezieltes strategisches Handeln den Rechtsextremen nicht zu. Wolfgang Geier, leitender Kriminaldirektor Unterfranken und ehemaliger Leiter der BAO Bosporus hat diese Denkweise vor dem bayerischen Untersuchungsausschuss am 20. Februar 2013 wie folgt zusammengefasst: Man konnte sich nicht vorstellen, dass es in Deutschland Rechtsterroristen gibt (Endstation Rechts 23. Februar 2013) Dieses Zerrbild der "rechten Suff-Köpfe", so ist unser Fazit, ist auch von den V-Männern in der rechten Szene gerne und gezielt aufrechterhalten worden und ihre Befrager aus dem Verfassungsschutz haben sich somit selbst bestätigt gesehen. Es wurde viel gefragt, aber die Verfassungsschützer habe sich dabei nur selbst gespiegelt - und es nicht bemerkt. So konnten sich hinter der Spiegelfläche - zwar nicht ganz unbemerkt - aber relativ ungestört, rechte, terroristische Strukturen ausbilden. Der Umgang von Verfassungsschutz und Polizei mit Rechtsextremen zeigt, dass deren Entschlossenheit und deren Organisationsgrad vollkommen unterschätzt wurden. Offenbar haben Verfassungsschützer geglaubt, sie könnten die Szene einfach durchleuchten und unter Kontrolle halten, indem man ordentlich Geld an diverse Kader zahlt. Der NSU bewies auf grausame Art, wie falsch diese Annahme gewesen ist. Der S. 16

17 Geheimdienst hat die rechte Szene durch eine Zerrbrille gesehen, nämlich durch die Darstellungen der Neonazis (V- Leute) selbst. Oder wie der Sachverständige und Diplom-Kriminalist Günter Schicht in der Abschlusssitzung des Ausschusses des Deutschen Bundestages, am 16. Mai 2013, sagte: Wissen macht lernbehindert. Wenn man also glaubt, alles über einen Fall oder eine Szene zu wissen, ist man nicht mehr offen für Anderes - man lernt nichts mehr dazu. Günter Schicht nennt das das routinemäßige Wissen der Sicherheitsbehörden, die glauben, aufgrund ihrer Erfahrung einen Fall bereits einschätzen zu können und die aus dieser Erfahrung Schlussfolgerungen für die Ermittlungen ziehen. Damit werden aber andere Ermittlungsansätze einfach beiseitegeschoben (Protokoll der Ausschusssitzung vom 16. Mai, S. 63). Das Verkennen rechter Netzwerke und Strukturen zieht sich bis hinein in Polizei und Justiz. Der staatliche Verfolgungsdruck durch Zielfahndung und normaler Polizeiarbeit war schlicht unzureichend. Fahndungsmaßnahmen sind nur punktuell anberaumt oder zeitlich auf wenige Tage beschränkt gewesen. Überwachungs- oder G10-Maßnahmen sind lückenhaft und nicht konsequent durchgeführt worden. Waren länder- oder dienstübergreifende Maßnahmen geplant, verliefen sie mangels Informationsaustausch unkoordiniert und somit ergebnislos. Wir sind zweitens der Meinung, dass sich der Fokus der Polizei und der Nachrichtendienste sowie die politische Aufmerksamkeit nach den Anschlägen in New York 2001 fast komplett auf den islamistischen Terror gerichtet hat. Bedingt dadurch ist das Thema Rechtsradikalismus aus dem Fokus verschwunden und wurde nahezu unwichtig. Die Fahndungserfolge deutscher Dienste im Bereich islamistischer S. 17

18 Terror - zum Beispiel das Aufspüren verdächtiger deutscher Islamisten im tiefsten Pakistan und Afghanistan - wie auch das radikale und entschlossene Vorgehen der Dienste in rechtlichen Grauzonen (siehe BND-Untersuchungsausschuss) zeigen, dass die Dienste und Behörden übergreifend schnell und erfolgreich arbeiten können, wenn sie denn wollen. Angesichts dieses Wissens, dass Informationen über eine Person und ihre Reisewege im Bereich Islamistischer Terror schnell und gezielt sogar Staatsgrenzen überschreiten können und von mehreren Geheimdiensten, den deutschen, makedonischen (El Masri), amerikanischen, pakistanischen, etc. geteilt werden und Zugriffe erfolgen, fragt man sich, warum es in Deutschland Informationen über Rechtsradikale nicht einmal rechtzeitig von Thüringen nach Sachsen oder umgekehrt schaffen? Wir sind drittens der Meinung, dass es ein katastrophales Defizit in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, zwischen den Ländern, zwischen den Diensten untereinander, zwischen BKA und den Länderpolizeien und in den Ländern wiederum zwischen den LKA und den zuständigen Polizeipräsidien gibt. Das Defizit macht sich am eklatantesten am jeweiligen Informationsaustausch fest: Ohne dem Zentralismus das Wort zu reden, muss aber festgehalten werden, dass sich bei Polizeiermittlungen und beim Erkenntnisaustausch des Verfassungsschutzes der Sicherheitsföderalismus extrem negativ bemerkbar macht. Eine länderübergreifende Ermittlungsgruppe wie die BAO Bosporus, die quasi eine politisch gewollte Organisationsform war, um es jedem betroffenen Bundesland recht zu machen, ist eine Zumutung für die Polizeiarbeit. Polizeiliche Ermittlungen dürfen nicht zum Spielball politischer Länderinteressen werden, und eine länderübergreifende Ermittlung braucht eine zentrale S. 18

19 Koordination und eine zentrale Führung. Das muss nicht unbedingt, kann aber das BKA sein, so wie es das BKA-Gesetz nach 4 Abs. 2 Nr. 1 BKAG auch vorsieht. Christian Hoppe, damals zuständiger Referatsleiter im BKA sagte vor dem Ausschuss: Und mit den Morden 8 und 9 hatte sich für mich die Lage grundlegend verändert, weil zwei weitere Bundesländer hinzugekommen waren, nämlich Hessen und Nordrhein-Westfalen,... [man hatte festgestellt], dass es an der einen oder anderen Stelle, zum Beispiel der Datenverarbeitung, Optimierungsbedarf geben kann, und hatte für mich die Bewertung getroffen, dass eine echte zentrale Ermittlungsführung, die ein zentrales Ermittlungskonzept, Fahndungskonzept, Öffentlichkeitskonzept vorsieht, der richtige Weg sei, und habe deswegen meiner Amtsleitung vorgeschlagen, diesen Weg zu gehen. (Protokoll vom 11. Mai 2012, S. 3) In aller Deutlichkeit stellt sich hier die Frage, ob ein informelles Gremium, wie die Untergruppe der Innenministerkonferenz (IMK), der AK II, auf Ebene der Fachgruppenleiter, gesetzliche Regelungen unterlaufen darf, wie geschehen 2006, als sich bei einer Tagung in Garmisch Partenkirchen der AKII der IMK darauf einigte, die Ermittlungen nicht dem BKA zu übertragen. Die Entscheidung wurde also nicht von der Amtsleitung sondern von Abteilungsleitern getroffen. Wir kommen viertens zum Ergebnis, dass der Ausbildungsstand der Verfassungsschutzmitarbeiter extrem verbesserungswürdig ist. Der Verfassungsschutz, vor allem der Länder, rekrutiert sich vorwiegend aus Quereinsteigern, die nur eine Minimalausbildung durchlaufen, und dabei auf eigenes S. 19

20 Learning by Doing angewiesen sind. In ihrer Arbeit werden sie oft alleine gelassen durch teilweise unzureichende Landesgesetze oder Dienstvorschriften, die keinerlei Orientierung geben - beispielsweise bei der V-Mann- Gewinnung oder V-Mann-Führung. Zur Verbesserung der Ausbildung in den Verfassungsschutzämtern hat die FDP- Fraktion umfangreiche Vorschläge gemacht, wie beispielsweise, dass Verfassungsschutzbeamte auch eine dreijährige Ausbildungsphase durchlaufen müssen, analog der Polizeiausbildung. Für seine Aufklärungsarbeit hat der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages nur eineinhalb Jahre Zeit gehabt. Die Verbrechensserie des NSU aber dauerte über zehn Jahre. Und ebenso lange ist die endlose Kette von Behördenversagen in fast allen Bundesländern. Aufarbeitungszeitraum und Tatzeitraum stehen deshalb in keinem Verhältnis zueinander. Die Zeit für die Aufklärung durch den Ausschuss war zu knapp! Deshalb setzt sich die FDP-Fraktion dafür ein, den NSU- Ausschusses nach der Bundestagswahl erneut einzusetzen und fortzuführen. Dass die anderen Fraktionen dem bislang nicht zugestimmt haben, bedauern wir sehr. Denn auf allen anderen Ebenen gehen die Ermittlungen und Aufklärungsarbeiten weiter: Bei der Generalbundesanwaltschaft sind zwei neue Ermittlungsverfahren anhängig, eines gegen neun Beschuldigte und eines gegen Unbekannt. Der Untersuchungsausschuss in Thüringen wird noch mindestens ein weiteres Jahr, bis 2014, seine Aufklärungsarbeit fortsetzen; der Innenminister von Baden-Württemberg, Reinhold Gall, hat erst im März 2013 die Ermittlungsgruppe Umfeld eingesetzt, die die engen Verbindungen zwischen dem NSU und Baden- Württemberg untersuchen soll (Badische Zeitung vom 5. März 2013). Und das BKA untersucht derzeit noch weitere 700, S. 20

21 bislang ungeklärte Gewaltfälle, auf mögliche rechtsterroristische Hintergründe. Der Prozess gegen Beate Zschäpe und ihre Mitangeklagten hat im April 2013 eben erst begonnen und dauert voraussichtlich bis Ende Und aus München kommen neue Erkenntnisse an die Öffentlichkeit: So hat es vermutlich bereits 1999 einen Rohrbombenanschlag auf ein türkisches Lokal in Nürnberg gegeben, der eventuell dem NSU zuzuordnen ist. Das deutete der Mitangeklagte und Zeuge, Carsten Schultze, am 11. Juni 2013 bei seiner Vernehmung vor dem Oberlandesgericht in München an (Tagesspiegel vom 11.Juni 2013). Auch sind im Zuge von Medienrecherchen im Juli 2013 neue und zum Teil bislang unbekannte Zusammenhänge aufgetaucht: So, dass der Verfassungsschutz versucht hat, 2001 eben diesen Carsten Schultze als V-Mann anzuwerben. Im Anwerbungsbogen hat er den Decknamen "Dehli" bekommen, weil er in Neu Dehli geboren wurde. Vor Gericht hatte Carsten Schultze eine Anwerbung durch den Verfassungsschutz aber bislang verneint (Spiegel vom 10. Juli 2013). Bekannt wurde auch, dass die ehemalige Freundin von Ralf Wohlleben kurzzeitig und gegen Geld als V-Frau unter dem Decknamen "Jule" für den Thüringer Verfassungsschutz gearbeitet hat. Sie sollte mithelfen, das untergetauchte Trio zu finden (MDR, 8. Juli 2013). Das sind Erkenntnisse, die der Untersuchungsausschuss während seiner Arbeit nicht vorliegen hatte, ebenso wenig wie das gesamte Videomaterial im Zusammenhang mit dem Nagelbombenattentat in Köln. Der Ausschuss hatte nur wenige Minuten zur Einsicht aus den Videoaufnahmen in der S. 21

22 Keupstraße erhalten. Das gesamte Videomaterial aber hat eine Länge von insgesamt 18 Stunden. Die aktuellen Entwicklungen und unsere Erfahrungen lassen vermuten, dass noch weitere wichtige Erkenntnisse ihren Weg in die Öffentlichkeit finden werden. Das Ganze gleicht einem Puzzleteil, von dem der Ausschuss wichtige aber noch unzureichende Teile kennt. Zu wenige, um sich ein Gesamtbild zu machen. Eine Erstellung eines Gesamtbildes war und ist aber Auftrag des gemeinsam beschlossenen Untersuchungsauftrages des Ausschusses. Wir sind deshalb der Meinung, dass der Bundestag das falsche Signal setzt, wenn er seine Aufklärungsarbeit für beendet erklärt und sich nicht fraktionsübergreifend dafür einsetzt, die Aufklärung in der nächsten Legislaturperiode fortzuführen. Der Bundestags-Untersuchungsausschuss war und ist das einzige Gremium, bei dem alle bundesweiten Erkenntnisse zusammengetragen worden sind und auch weiterhin zusammen getragen werden können. Es ist das einzige Gremium, das genügend Druck auf Behörden und Dienste machen kann, um Veränderungen herbeizuführen. Das Thema NSU und dessen Umfeld sind keineswegs ausermittelt. Das sieht wohl auch der Generalbundesanwalt so, der wie erst am 11. Juni 2013 bekannt geworden ist, mittlerweile rund 500 Personen und nicht wie bislang bekannt, nur 129 Personen aus dem Umfeld des NSU abgeprüft hat. Deshalb kann für die FDP-Fraktion dieser Bericht auch nur ein vorläufiger Zwischenbericht, aber kein Abschlussbericht sein. Es bleiben - für uns - mehr offene Fragen als Antworten. Deutlich muss in diesem Zusammenhang auch angesprochen werden, dass die Aufklärungsarbeit immer wieder erschwert S. 22

23 wurde durch die Tatsache, dass wichtige Akten von V-Männern sowohl im Bundesamt für Verfassungsschutz, wie auch in einigen Landesämtern bereits vernichtet waren, bzw. noch nach dem 4. November 2011 unter fragwürdigen Umständen geschreddert worden sind. Sie stehen für die Aufklärungsarbeit somit nicht mehr zur Verfügung. Hier erwartet die FDP-Fraktion von den betroffenen Bundesbehörden, dem BfV und BMI noch eine komplette Aufklärung darüber, wie es zu diesen Aktenvernichtungen kommen konnte. Mit dem Bericht, die der hausinterne Ermittlungsbeauftragte, Hans-Georg Engelke, im Auftrag des BMI fertig erstellt hat, ist die FDP-Fraktion nicht zufrieden. Eine weitere wesentliche Behinderung der Aufklärungsarbeit ist und war die Weigerung verschiedener Landesverfassungsämter wie auch des BfVs, dem Ausschuss zunächst wichtige Akten zur Verfügung zu stellen, oder das Unvermögen, sie rechtzeitig zu den anstehenden Vernehmungen zu liefern. Auch die Informationspolitik über die, den Ausschuss interessierende Akten aus den Ländern, ist teilweise mangelhaft. So musste zum Beispiel Sachsen-Anhalt mehrfach aufgefordert werden, Akten nach Berlin zu liefern, wie auch das Land Berlin mit einer Informations-Salamitaktik dem Ausschuss wichtige Informationen über V-Männer zunächst vorenthalten hatte. Ebenso wie Innenminister Reinhold Gall in Baden-Württemberg. Erst Ende Mai 2013 und somit schon am Ende des Ausschusses wurde klar, dass das Landesamt für Verfassungsschutz mit Krokus eine langjährige Informantin in der rechten Szene hatte. Krokus hat dem Landesamt in Stuttgart angeblich gemeldet, dass Rechtsextremisten versucht haben sollen, den Gesundheitszustand des schwerverletzten Kollegen der ermordeten Polizistin Michele Kiesewetter auszuforschen. Auch wenn die Glaubwürdigkeit von Krokus nicht eindeutig beantwortet werden konnte, war dies für den S. 23

24 Ausschuss Anlass genug, nochmals eine Sondersitzung mit Vertretern des Landes Baden-Württemberg nach Beendigung des Ausschusses anzuberaumen. Da aber eine solche verhindernde Informationspolitik keine Ausnahme ist, gehen wir davon aus, dass es im näheren oder weiteren NSU-Umfeld noch Informanten oder V-Leute gegeben hat. Diese Verzögerungs- und Behinderungspraxis kann im besten Fall als unkooperativ bezeichnet werden, in manchen Fällen - wie teilweise beim BfV, aber auch im Land Berlin könnte man den Eindruck gewinnen, dass es absichtliches und vorsätzlichen Vorenthaltens oder Vernichten von Aktenmaterial gegeben habe. Das Baden-Württemberg wichtige Akten erst im August 2013 lieferte und schon zuvor durch wenig kooperatives Verhalten aufgefallen ist, hat ein besonderes Gschmäckle. Der Streit um Aktenlieferungen hat dann im Oktober 2012 einen noch nie dagewesenen Höhepunkt des politischen Kräftemessen erreicht, zwischen dem NSU- Untersuchungsausschuss des Bundestages und dem Bundesinnenministerium und dessen ausführendem Organ, dem Bundesamt für Verfassungsschutz unter seinem neuen Präsidenten, Hans-Georg Maaßen. Das Land Thüringen ist 2012 bereit gewesen, alle noch verfügbaren Akten ungeschwärzt an den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages zu liefern. Das Bundesinnenministerium und das BfV sowie Vertreter der anderen Bundesländer haben versucht das zu verhindern. Sie haben Thüringen vorgeworfen, durch seine Aktenlieferungen die Arbeit deutscher Sicherheitsbehörden zu gefährden. Thüringen wird in einer gemeinsame Telefonkonferenz von Bund und Ländern angeblich des Landesverrates und des Geheimnisverrat bezichtigt, ebenso wird Thüringen vorgeworfen, mit diesen Aktenlieferungen Leib und Leben von V-Leuten zu gefährden S. 24

25 (Thüringer Allgemeine vom 2. Oktober 2012). Nach Meldungen des Mitteldeutschen Rundfunks vom 10. Oktober 2012 haben sich Bundes- und Landesämter sogar ernsthaft überlegt, den Transport dieser Akten aus Thüringen nach Berlin auf offener Straße abzufangen und zu stoppen. Das wäre ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, und eine erhebliche Verletzung der staatsorganisationsrechtlichen Strukturen gewesen. Die angespannte Situation zwischen dem Ausschuss des Bundestages und dem Innenministerium sowie der Länder, außer Thüringen, wird dadurch gelöst, dass die Akten in Treptow eingelagert wurden und dort nur von den Ermittlungsbeauftragten des Ausschusses, von Dr. Schäfer und seinem Team eingesehen werden dürfen. Dr. Schäfer hat dann über die Vorschläge der Länder zur Einstufung und die geschwärzte Weitergabe an die Mitglieder des Ausschusses entschieden. Gleichwohl hat sich der Ausschuss das Recht vorbehalten, sämtliche Akten auch ohne Einstufungen nach wie vor vorzuhalten. II.2. Die Einzelvoten der FDP zu einzelnen Punkten im Überblick Die FDP-Fraktion hat als erste Fraktion im Deutschen Bundestag am 23. November 2011 einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der Mordserie und der dahinterliegenden rechtsradikalen Netzwerke gefordert. Dieser Forderung hat sich einen Tag später die Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag angeschlossen. S. 25

26 Auch wenn damals natürlich die bis heute bekannte Dimension des "Falles NSU" nicht absehbar war, sind wir bereits damals der Meinung gewesen, dass die gesamten Zusammenhänge und Implikationen auch in einem politischen Untersuchungsausschuss aufgeklärt werden müssen. Das Bundesinnenministerium (BMI) dagegen, mit dem CSU- Minister Dr. Hans-Peter Friedrich an der Spitze, hat damals im Gegensatz zur FDP nur eine interne Aufklärung favorisiert. Das BMI wollte zunächst nur die Aufarbeitung durch einen Sonderermittler des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). Diesem Vorschlag der rein internen Aufklärung hat sich auch die SPD-Fraktion angeschlossen. So hatten damals sowohl der Erste Parlamentarische Geschäftsführer, Thomas Oppermann, als auch der innenpolitische Sprecher Michael Hartmann, die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses abgelehnt. Erst unter dem Eindruck der massiven öffentlichen Berichterstattung hat das Innenministerium seinen Vorschlag erweitert und die Einsetzung einer Bund-Länder-Kommission zur politischen Aufklärung der Morde befürwortet. Die FDP-Fraktion aber hat im November und Dezember 2011 weiterhin an ihrer Überzeugung festgehalten, dass ein mögliches Totalversagen der Behörden nicht durch diese selbst oder andere Behördenvertreter aufgeklärt werden könne, sondern nur durch einen unabhängigen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Die FDP-Fraktion hat aber auch der Einsetzung einer Bund-Länder-Kommission, zusätzlich zu einem Untersuchungsausschuss zugestimmt. Die Zeugenvernehmung des NSU-Ausschusses ist im Juni 2013 abgeschlossen gewesen; die Bund-Länder- Kommission hatte schon im Mai 2013 ihren Abschlussbericht vorgelegt; die S. 26

27 in Thüringen eingesetzte Schäfer-Kommission bereits ein Jahr zuvor, im Mai Im Ausschuss selbst sind Sachverständige aus Wissenschaft, der Sozialarbeit oder aus dem Polizeidienst gehört worden, sowie auch die Ombudsfrau für die NSU-Opfer, Prof. Barbara John. Diese Aussagen, Feststellungen und Gutachten sind alle in das Meinungsbild der FDP-Fraktion ebenso eingeflossen, wie auch die Erkenntnisse aus eigenem, langem Aktenstudium und der Zeugenbefragung im Ausschuss. Auch wenn es eine große Übereinstimmung aller Fraktionen bei der Bewertung der dargelegten Sachverhalte gibt, so hat die FDP-Fraktion doch bei einigen wichtigen Themenbereichen eine abweichende Meinung: Sei es, weil aus liberaler Sicht politische Entscheidungen anderes gewertet werden als von anderen Fraktionen; sei es, weil die Aufarbeitungszeit des Ausschusses zu kurz bemessen war und Themenfelder nach Ansicht der FDP-Fraktion deshalb nicht genügend ausgeleuchtet worden sind. So sind beispielsweise die Verbindungen des NSU in die Schweiz nicht im Ausschuss behandelt worden, obwohl die FDP-Fraktion den Ausschuss- Vorsitzenden immer wieder gebeten hatte, mit der Schweizer Botschaft Kontakt aufzunehmen um an Informationen aus erster Hand zu kommen. Die Schweiz wäre dazu bereit gewesen. Für die Aufklärung der Fehler der Berliner Innenbehörde und des Berliner LKA hat es im Ausschuss eben so wenig eine Mehrheit gegeben, wie dafür, den ehemaligen Präsidenten des BfV, Heinz Fromm, oder der Präsident des BKA, Jörg Ziercke, mehrfach vor den Ausschuss zu laden, um Widersprüche aufzuklären. Für beides hatte sich der Obmann der FDP im Ausschuss, Hartfrid Wolff, eingesetzt. Einige Themen sind im Ausschuss auch eher beiläufig behandelt worden, wie beispielsweise die Aufarbeitung des rechtsradikalen Netzwerkes Blood & Honour, das das Trio seit S. 27

28 seiner Flucht 1998 bis zu seiner Entdeckung 2011 unterstützt und geschützt hatte. Und das, obwohl die Organisation im Jahr 2000 eigentlich verboten und aufgelöst wurde. Nach Ansicht der FDP hätte der Ausschuss durchaus auch für die Zeugenvernehmung noch vermehrt die sitzungsfreien Wochen nutzen können. Die FDP-Fraktion hatte sich von Anfang an, angesichts des Umfangs des Themas, dazu bereit erklärt, mehr Sitzungen durchzuführen als letztlich gemacht wurden. Ein vertiefter Blick auf Blood & Honour wie auch auf andere rechte Netzwerke, wie beispielsweise auf die Hilfsorganisation für nationale Gefangene (HNG), wäre aber unseres Erachtens immens wichtig gewesen, weil diese Netzwerke, damals wie heute, hervorragende internationale Verbindungen in fast alle angrenzenden Nachbarstaaten hatten und noch haben, sogar in die USA und nach Russland. Ebenso international sind auch ihre die Geldflüsse und die Unterstützung für die deutsche rechte Szene durch diese informellen Netzwerke. Unseres Erachtens greift der rein nationale Blick auf die deutsche rechte Szene im Zusammenhang mit dem NSU viel zu kurz. Denn nicht nur die Mordwaffe, die Ceska 83, kam aus der Schweiz, sondern auch ein Telefonanruf von Uwe Mundlos nach dem Untertauchen des Trios. Aus einer Telefonzelle in Concise, im Schweizer Kanton Waadt, hatte ein gewisser "Ralf" seinen deutschen Freund Jürgen H. angerufen, dass das Trio Hilfe von den Eltern brauche. Wie sich später herausstellte war Mundlos selbst am Telefon (Ulrich Gundlach, BKA, Sitzungsprotokoll vom 8. Mai 2013, S. 123). Außerdem soll es eine Postkarte des Trios nach ihrem Untertauchen aus Bulgarien geben, in der sie schreiben, dass man sie so schnell nicht wiedersehen werde. Im Zuge der Arbeit im Ausschuss haben wir auch erfahren, dass der Angeklagte und NSU- S. 28

29 Unterstützer Ralf Wohlleben 2009 rund Euro zur Unterstützung der rechten Szene nach Meran in Südtirol gebracht hatte. Die Kameradschaft Südtirol - Sektion Meran wurde damals von Patrick Ennemoser vertreten - einem aktiven Blood & Honour und Combat 18-Mitglied (l Espresso ). Da die internationalen Verbindungen des NSU und dessen Einbindung in internationale Netzwerke wie Blood & Honour und HNG im Ausschuss zu kurz kamen, werden wir diese in Kapitel VI aufgreifen und genauer analysieren. Auch wenn aus guten Gründen das Versagen des BfV und der Landesämter für Verfassungsschutz zu Recht im Fokus der Ausschussarbeit standen, so hätte es die zum Teil ebenso katastrophale Polizeiarbeit genauso verdient gehabt. So gibt der Mord an der Polizistin Michele Kiesewetter in Baden- Württemberg bis heute Rätsel auf - und das vor allem auch durch schlampige polizeiliche Ermittlungen und entsetzliche Fehler in der Polizeiarbeit. Tatortspuren, wie blutige Taschentücher am Tatort und Beweisvideos, sind beispielsweise nach dem Mord nicht ausgewertet worden, und auch das persönliche Umfeld von Michele Kiesewetter wurde nicht näher durchleuchtet, ihre s nicht ausgewertet und Zeugenaussagen nicht ordentlich analysiert. Der Fall Kiesewetter ist eine unglaubliche Anhäufung von Fehlern und Fehlentscheidungen. Darum bedauert es die FDP-Fraktion sehr, dass wir uns gegen die Ausschuss-Mehrheit nicht durchsetzen und dem Komplex Baden-Württemberg mehr Zeit in der Aufklärung einräumen konnten. So hat es nämlich bereits damals Spuren gegeben, die auf eine mögliche rechte Tat hingewiesen haben, wie beispielsweise die Aussage des Onkels von Michele Kiesewetters. Deshalb wollen wir uns in Kapitel IX mit dem Fall Kiesewetter nochmals befassen. S. 29

30 In diesem Zusammenhang wollen wir auch die Einrichtung der BAO Bosporus, die egoistischen Länderinteressen, die dabei eine Rolle gespielt haben, und die Bilanz der Arbeit der BAO in Kapitel X erneut analysieren und einordnen. In neun von zehn Mordfällen hat es ein Verbindungsglied gegeben und damit den einzigen konkreten Hinweis auf die Täter überhaupt: Die Pistole vom Typ Ceska 83. Obwohl das BKA jahrelang die Spur der Ceska verfolgt hatte, hat sie die Ermittler nicht zu den Tätern geführt. Während sich die gesamte Ermittlung auf diese eine Waffe konzentriert hat, sind Ermittlungen zu der - zumindest am Anfang verwendeten sehr seltenen Munition - fast unterblieben. Dabei ist der Hauptimporteur dieser seltenen Munition in Mellrichstadt, in der Nähe einer Bundeswehrkaserne ansässig, in dem ein guter Freund von Ralf Wohlleben seinen Dienst abgeleistet hatte. Auch die Ermittlungen zur zweiten Mordwaffe sind nicht mit derselben Intensität betrieben worden, wie die Spur der Ceska 83. Im Ausschuss ist das wichtige Thema Waffen aber nur kurz angerissen worden, obwohl die Herkunft des großen Waffenarsenals, das beim Trio gefunden wurde, nach wie vor unklar ist. Auch hier führen die Spuren wahrscheinlich wieder ins Ausland (Schweiz und Portugal) und wieder zum Blood & Honour Netzwerk. Diese Verbindungen arbeiten wir in Kapitel V heraus. Der Frage, wie das Trio über 13 Jahre lang sein Leben im Untergrund finanzieren konnte, ist unseres Erachtens der Ausschuss nicht im gebotenen Umfang nachgegangen. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass das Geld aus den Banküberfällen für ein Leben im Untergrund mit Haustieren, Urlaub und Mietautos nicht ausgereicht hat. Aber Hinweisen, dass das Trio eventuell Geld mit Montagearbeiten in der S. 30

31 Schweiz verdient habe, wurde nicht nachgegangen. Wir wollen das in Kapitel IV tun. Der Generalbundesanwalt (GBA) ist auf die Aktenkenntnis und Beurteilung einer Straftat auf die Landessstaatsanwaltschaften angewiesen. Die Rechtsordnung sieht vor, dass der Informationsweg von den Staatsanwaltschaften der Länder zum Generalbundesanwalt verläuft. In der Praxis aber ist der GBA oft auf Informationen aus den Medien angewiesen, um einen Fall zu beurteilen, denn die Informationszuleitung aus den Ländern ist meist unzureichend. Wir sind deshalb der Meinung, dass der GBA eine eigene Informationsbefugnis bekommen muss und begründen dies in Kapitel XII. Ein Fall, der im Untersuchungsausschuss leider nur marginal zur Sprache gekommen ist, war der (bislang) erste bekannte Bombenanschlag des NSU im Jahr 2000 auf ein Lebensmittelgeschäft in der Kölner Probsteigasse. Eine Bombe ist in einer Stollendose versteckt gewesen, die in diesem Laden zurück gelassen wurde. Die Tochter des Ladenbesitzers hat sich beim Öffnen der Dose schwer verletzt. Obwohl der Anschlag nicht aufgeklärt werden konnte, wurden die Beweise bereits nach fünf Jahren ohne Begründung vernichtet. Diesen Anschlag greifen wir ebenso in Kapitel XI auf, wie den Nagelbombenanschlag 2004 in der Keupstraße in Köln, der durch die politische Einflussnahme von Bundesminister Otto Schily in die falsche Richtung gelenkt wurde. Was uns im Ausschuss dabei ebenfalls erschüttert hat, war die uninteressierte und anscheinend abgebrühte Haltung des NRW-Innenministers Dr. Fritz Behrens, der, über die Tat informiert, ungerührt seinen privaten Umzug fortgesetzt hat, anstatt die mehr als 20 schwerverletzten Opfer der Keupstraße zu besuchen. S. 31

32 Am 11. November 2011, also nach Bekanntwerden des NSU, sind auf Veranlassung eines Referatsleiters im BfV Akten zu V- Männern aus dem Umfeld des Thüringer Heimatschutzes vernichtet worden. Kurze Zeit später sogar noch einmal. Insgesamt sind 26 Ordner zu G 10-Maßnahmen, 94 Personen-, 8 Sach- und 137 Beschaffungsordner geschreddert worden. Obwohl zu der Zeit bereits der Untersuchungsausschuss des Bundestages eingesetzt worden war, hat das BfV erst im Juli 2012 einen Stopp der Aktenvernichtung angeordnet. Das BMI hat zwar mit Hans-Georg Engelke einen internen Sonderermittler eingesetzt, doch dieser konnte nur einen Teil der Akten einsehen, nämlich die, die aus den geschredderten Akten technisch wiederhergestellt werden konnten. Sein dazu abgefasster Bericht ist insofern für die FDP-Fraktion nur beschränkt aussagefähig. Auch geht aus seinem Bericht nicht hervor, warum diese Akten durch das BfV vernichtet worden sind und ob der Referatsleiter allein handelte. Die Hintergründe der Aktenschredderei und das unzureichende Aktenmanagement des BfV, aber auch verschiedener LfV, wie beispielsweise des Berliner LfV, werden von uns nochmals in Kapitel III bewertet. Die Betrachtung dieser Vorkommnisse, die bei uns nach wie vor mehr Fragen als Antworten hervorrufen, bestärken den Obmann der FDP-Fraktion im Ausschuss, Hartfrid Wolff, nach wie vor für eine Fortsetzung des Ausschusses in der nächsten Legislaturperiode zu plädieren. Die bisher geleistete Aufklärung war ein wichtiger Schritt - aber von der Wahrheit sind wir noch weit entfernt. Doch Transparenz und auch bittere Wahrheiten gehören zu einer Demokratie. III. Aktenvernichtung in den Diensten Wir können nichts ausschließen S. 32

33 Auf Veranlassung eines Referatsleiters im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wurden am und kurze Zeit später erneut in einem nicht ordnungsgemäß durchgeführten Verfahren Akten zu V-Männern aus dem Umfeld des Thüringer Heimatschutzes (Operation Rennsteig) vernichtet. Die Akten waren zuvor als prüfungsrelevant angesehen worden. Bestandteile der Akten konnten wiederhergestellt werden. Am wurde für das BfV ein genereller Vernichtungsstopp für sämtliche Unterlagen aus dem Bereich Rechts angeordnet. Bis dahin waren zumindest Ordner zu 26 G10-Maßnahmen, 94 Personen-, 8 Sach-, 137 Beschaffungsund 45 Gewährspersonenakten vernichtet worden. Andere Bundes- und Landesbehörden haben ebenfalls erst mehrere Monate nach dem Entdecken des NSU einen Vernichtungsstopp verhängt. Der Sonderbeauftragte, Ministerialdirigent Hans-Georg Engelke, untersuchte die Vorgänge im BfV, insbesondere die vom Referatsleiter angeordneten Aktenvernichtungen. Die Vorgänge sind aus mehreren Gründen bedeutsam: - Zunächst stellt sich die Frage nach den Gründen für die Aktenvernichtungen im November 2011: Sollten frühere Informationen der Dienste zum NSU vertuscht werden? Wurde der Referatsleiter zu seinen Handlungen angestiftet? Dieser hat hierzu in der Zeugenvernehmung durch den 2. Untersuchungsausschuss geschwiegen. - Darüber hinaus gewähren die Vorgänge einen Einblick in die Aktenführung der Dienste. - Schlussendlich lässt sich an ihnen die Reaktion der Behörden auf das Bekanntwerden des NSU und seiner Taten beleuchten. III.1. Aktenvernichtung im BfV im November 2011 S. 33

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