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1 A r, ' i;v P r o t o k o l l?';,djer Sitzung des Direktionskomitees der Stiftung "Für das Alter" "'^om-28. März 1966, 14.15: U^^-Bahnhof L b v uff ; e^ Zürich-Enge, Zürich Anweäend; die Herren W. Gürtler, Ehrenpräsident,' Prof. Dr. P ; ' v W. Saxer, Präsident, Staatsrat F. Bourquin, Vize- j j Präsident, Dr. H. Hafner, Quästor, Dr. K. Keller; ; "')- Frau Dr. M..Bohren,. Frl. D. Stockmann; die Herren v:- Direktor M. Amberger,.G. Bernasconi, Gemeindehaupt-.; - mann A. Brunner, Direktor Dr. M. Frauenfelder, Dr. V- A. Puchs, Dekan J. Kessler, U.- Perucchini, Direktor Dr» Ai Saxer, Dr. 0. Stebler, Dr. A-.Iw Vischer, H, ; " Weber; Dr. TJ. Braun, Zentral Sekretär. Zentralsekre- '. r tariat: Frl. A. Bucher (Protokoll), Frau E.Fassina. V,-; - Als Gast ab Trakt. 3: Dr. A.-Granacher BSV. Entschuldigt: Frl. M. Ehlers; die Herren B. Eggenberger, H. Landry,!. Ständerat A. Roggo und Pfr. 0. «Schwitzgu^bel. T. r a k t and en : 1. Protokoll 2. Stand der Organisation und Mitteilungen 3«Ergebnis der Sammlung i*Orientierung über die Ergebnisse der Besprechung vom ' 9. März 1966 beim Bundesamt für Sozialversicherung hinsichtlich von Problemen, die sich aus einer Anwendung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV und der Leitsätze der Stiftung "Für das Alter" ergeben 5. Orientierung von Direktor Dr. A.Saxer über den Stand der Arbeiten im Rahmen der Kommission für Altersfragen 6. Aussprache über die Durchführang einer besonderen Geldsammlung im Zusammenhang mit dem im nächsten Jahr stattfindenden 50-jährigen Jubiläum der Stiftung "Für das Alter" 7. Verschiedenes. Der Präsident eröffnet die Sitzung mit einem herzli chen Willkommen an die Anwesenden, gibt die Namen der sich entschuldigenden Mitglieder des Direktionskomitees bekannt und erklärt die Sitzung als eröffnet. Er begrüsst irisbesondere Gemeinde
2 2. Hauptmann A. Brunner, Herisau, als neuen Vertreter des Bundes und den neuen Zentralsekretär Dr. Braun, der sein" Amt dank einem Entgegenkommen des Regierungsrates des Kantons Zürich schon am l.märz ^antreten konnte. Die Traktandenliste wird genehmigt. ;J *., 1. Das Protokoll der ausserordentlichen Sitzung Jldes" Direktionskomitees vom 24. November 1965 wird einstimmig ge- 4 nehmigt. 2. Stand der Organisation \_ : Der Sekretär verliest den Bericht über den Ablauf der-geschäfte seit der letzten Sitzung, spricht aber zuerst seinen herzlichen Dank für das ihm durch seine Wahl als Zentralsekretär ''entgegengebrachte Vertrauen aus. Er wird bestrebt sein, dieses - durch den Einsatz all seiner Kräfte auch zu rechtfertigen. Seit der letzten Sitzung des Direktionskomitees trat das Büro im Dezember 1965 und ein zweites Mal am 16. März 1966 zusammen, wo auch die heutige Sitzung vorbereitet wurde. Es wurde in- Uebereinstimmung mit dem Bundesamt für Sozialversicherung beschlossen, zur Entlastung des bisherigen einzigen Revisors, Herrn Huber, einen weiteren Revisor mit der Kontrolle der Verwendung der Bundesmittel durch die Kantonalkomitees zu beauftragen. Derselbe konnte in der Person von Albert Frei, Bankverwalter der Zürcher Kantonalbank in Uster, gefunden werden. Als Nachfolger von Nationalrat Keller, Reute AR, wurde Adolf Brunner, Gemeindehauptmann in Herisau und Präsident des Kantonalkomitees Appenzell A.Rh., als Vertreter des Bundes in das Direktionskomitee gewählt. Zum neuen Sekretär des Kahtonalkomitees Obwalden wurde Gemeinderat Hans Roth und zumv neuen Kassier des Kantonalkomitees Thurgau, kath. r Sektiony Franz, Spielmann, Betriebschef der Schuhfabrik "Alma"-in Weinfelderi- er*-* 1 nannt. Der Zentralquästor und der Sekretär führten am 9.-März 1966
3 eine Unterredung mit Beamten des Bundesamtes für Sozialversicherung / "'über die sich aus dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Brgänzungsleistungen zur AHV und IV sowie einer Anwendung der neuen. r Leitsätze ergebenden Problemen durch. Das Resultat dieser Besprechung darf als erfreulich angesehen werden; eine Orientierung wird unter Traktandum 4 folgen. ' Die Schweizerische Gesellschaft für Gerontologie tagte am 12. Februar 1966 in Bern, wobei die Organisation und der Betrieb geriatrischer Einrichtungen zum Thema genommen wurde. Im Mittelpunkt stand der Vortrag von Prof. Dr*'L. Cosin, klinischer Direktor der geriatrischen Abteilung der vereinigten Spitäler von Oxford und Dozent an der Universität. Ein zusammenfassender Bericht über die Tagung, insbesondere über den erwähnten Vortrag, ist in der Märznummer 1966 der Zeitschrift PRO SENECTUTE enthalten. Am ' 12. März fand die Frühjahrssitzung der Gesellschaft in Basel statt, in welcher spezifisch medizinische Probleme des Alterns aufgezeigt wurden und an welcher der Sekretär Gelegenheit hatte., erste Kontakte mit dem Präsidenten, Professor Delachaux, und dem Vizepräsidenten, Prof. Steinmann, aufzunehmen... Mit Zustimmung des Büros ist die Stiftung mit Wirkung ab 1. Januar 1966 der Europäischen Arbeitsgemeinschaft für Alten-^ Selbsthilfe (EURAG) beigetreten. - Zu erwähnen ist noch, dass Grossrat Haller, der eigentliche Vater der "Aktion P" in den Nationalrat gewählt worden ist. Der Präsident dankt für diesen.bericht und fügt bei, der Quästor habe am 25. März 1966 an der Eröffnung der Bauten der Stiftung "Obesunne" (Alterswohnungen und Pflegeheim) in Ariesheim teilgenommen, die ihm einen vorzüglichen Eindruck hinterliessen. Der Präsident kommt im weiteren auf die bereits in der Presse erwähnte 7. AHV-Revision zu sprechen. Die technische Subkommission hat vorbereitend die Berechnungsgrundlagen besprochen, o die AHV-Kommission wird im April tagen und dem Bundesrat einen-vor-? schlag betr. Erhöhung der AHV-Renten - wahrscheinlich lofo - mn-fcerbreiten. Der Präsident berichtet sodann von seiner Aussprache mit
4 Bundesrat Etter vom vergangenen Freitag, den 25. März 1966, im Hinblick auf die Neuwahlen infolge Ablauf der Amtsdauer des Präsidenten, Vizepräsidenten und. Sekretärs der Abgeordnetenversammlung, der Rechnungsrevisoren und der Mitglieder des Direktionskomitees Ende dieses Jahres und wegen der Jubiläumsversammlung der Stiftung, die nächstes Jahr stattfinden wird (vgl. Traktandum 6), Das Wort wird nicht verlangt, 'der Bericht des Sekretärs wird genehmigt. 3- Ergebnis der Sammlung Der Sekretär teilt mit, das Kettosammlungsergebnis sei'von fr im Jahr 1964 auffr gestiegen..-trotz der neuerlichen Erhöhung dürfe der Rückgang des Ertrages in einzelnen Kantonen aber nicht übersehen werden. \ ' H. Weber erkundigt sich nach den Gründen des Rückganges im Wallis. Der Präsident weist auf die Schwierigkeiten der Stellung des Kantonalkomitees Wallis seit dem Bestehen des kantonalen Altersbeihilfegesetzes hin, über die der Präsident des Kantonalkomitees Wallis, Dr. Bayard, das Direktionskomitee orientiert * hat. Durch das ELG wird nun auch im Wallis eine neue Lage geschafr fen. Ob sie sich-für die Sammlung günstiger auswirken'werde; be- * zweifelt der Präsident. Möglicherweise wird das Ergebnis auch in "# anderen Kantonen zurückgehen. H. Weber dankt für die Auskunft und regt an, das Direktionskomitee möge das Problem mit der gebührenden Aufmerksamkeit verfolgen. Dr. Keller wünscht, die Gründe'des Rückgangs der Sammlung in Basel-Stadt analysieren zu"lassen und insbesondere die Stellungnahme des Kantonalkomitees kennen zu lernen.
5 4. Orientierung über die Ergebnisse der Besprechung vom 9. März 1966 beim Bundesamt für Sozialversicherung hinsichtlich von Problemen, die sich aus einer Anwendung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistuhgen zur AKV und IV und der Leitsätze der Stiftung "Für das Alter" ergeben Der Präsident weist einleitend auf die- Ende 1965 herausgekommenen Leitsätze der Stiftung hin und übergibt das Wort Quästor - Hafner, der freundlicherweise an den Verhandlungen mit dem Bundes- ' amt für Sozialversicherung teilgenommen hat. Der Quästor orientiert über die Auswirkungen des Ergänzungsleistungsgesetzes in finanzieller Hinsicht. Die Stiftung erhält statt wie bisher 2 Millionen 3 Millionen Franken Bundesbeitrag, wobei den Kantonalkomitees zu überweisen sind, die restlichen fr zur Verfügung des Direktionskomitees stehen. Hingegen wird die Stiftung vorläufig nichts mehr aus dem Fonds Isler/von Smolenski (bisher jährlich fr ) erhalten. Die aus. diesem Fonds gewährten Beiträge können künftig aus den Bundes- mittein erfolgen«neu ist die Bestimmung, dass sowohl Zentralkasse wie auch die Kantonalkomitees die Bundesmittel gesondert verwaltaa nüssen, wobei zwischen Geld-, Sach- oder Dienstleistungen zu unterscheiden ist. Die Anpassung an die neuen Vorschriften, die ver-r mehrt Arbeit und Neuorganisationen erfordern, hätte auf den 1. Januar 1966 vorgenommen werden sollen. Es gelang aber, für diese um- fangreichen Arbeiten eine Uebergangsfrist von einem Jahr zu erwirken. All die Fragen wurden in verschiedenen Besprechungen mit einzelnen Kantonalkomitees und Revisor Huber besprochen. Die nachher folgenden Verhandlungen mit dem Bundesamt für Sozialversicherung zeitigten in buchhalterischen Belangen folgende Ergebnisse: a) den Kantonalkomitees wird eine Frist bis zum 31- Dezember 1966 zur Einrichtung eines neuen oder ergänzten Buchhaitungs- oder AuszaJilungssystems eingeräumt; b) es ist nicht nötig, bereits auf dem Quittungsformular eine Aufteilung in Bundes- und stiftungseigene Mittel vorzunehmen; diese Aufteilung kann nachträglich intern durchgeführt werden.
6 6. c) die Revisoren Huber und Frei werden die Einzelheiten einer Einführung der neuen Systeme mit den einzelnen Kantonalkomitees besprechen und, wenn nötig, diesen an die Hand gehen. Ab 1.- Januar 1967 muss aber die Trennung in Bundesmittel und stiftungseigene Mittel durchgeführt sein. d) Sach- und Dienstleistungen sind "bereits im laufenden Jahr auszuscheiden, was ohne grosse Schwierigkeiten möglich sein sollte, Der Sekretär berichtet über die Ergebnisse der Aussprache in juristischer Hinsicht: a) Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen gilt ab 1. Januar 1966 nach den neuen Leitsätzen, gleichgültig ob im Kanton die Ergänzungsleistungen bereits eingeführt sind oder nicht. b) Die Ausrichtung von periodischen Geldleistungen sowie die damit zusammenhängende Anwendung der Einkommensgrenzen kann erst nach Auszahlung von Ergänzungsleistungen im Kanton vorgenommen werden. c) Einmalige Geldleistungen gelangen auf Grund, der neuen Leitsätze zur Anwendung, auch wenn der Kanton die Brgänzungsleistungen noch nicht eingeführt haben sollte. Für die Ausrichtung der einmaligen Beiträge können die Einkommensgrenzen hingegen nur dann zur Anwendung kommen, wenn Ergänzungsleistungen bereits ausbezahlt werden. Andernfalls würden die Einkommens- und Vermögensgrenzen, wie sie in den Leitsätzen der Kantonalkomitees vor dem 1. Januar 1966 enthalten sind, weiterhin Gültigkeit haben. d) Die Sach- und Dienstleistungen sind im Rahmen der Bundesmittel neu und gelangen auch dann zur Ausrichtung, wenn im Kanton die Ergänzungsleistungen noch nicht eingeführt sind. Die Kantonalkomitees werden in den nächsten Tagen mit einem Kreisschreiben eingehend informiert werden. Der Präsident dankt für die beiden Berichte; die Lage ist in den einzelnen Kantonen je nach dem Stand der Gesetzgebung sehr verschieden, zudem gibt es Kantone,.die Ergänzungsleistungen auf Grund einer Uebergangsordnung auszahlen, um die Betagten nicht warten zu lassen. Dr. Granacher ist der Ansicht, das Wesentliche sei bereits dargelegt worden. Die Rückstellung der Auszahlung aus dem
7 7. Fonds Isler/von Smolenski habe den Sinn, eine Aussprache über die künftige "Verwendung dieser Mittel zu führen. Der Präsident verdankt diese Mitteilungen und eröffnet die Diskussion. H. Weber kommt auf die Ausführungen von Quästor Dr. Hafner zurück. Der Sprechende hatte während seiner Quästoratszeit bewusst immer vermieden, in den Rechnungs ab lagen erhebliche Mehreinnahmen auszuweisen, indem er diese zum grossen Teil für Rückstellungen,u. a. für den Haushilfedienst verwendete. Letztere habe er geschaffen in der Meinung, dort nachhelfen zu können, wo dieser Dienst noch im Rückstand sei oder mit Anfangsschwierigkeiten zu kämpfen habe. Er bedauert nochmals aehr, dass im vergangenen Jahr den Haushilfedienstorganisationen nicht besser geholfen wurde. Die Legate sollen der Hilfe an die Betagten und nicht der allzu grossen Aeufnung der Stiftungsreserve dienen. Der Präsident weist darauf hin, der Quästor wolle "den Haushilfedienst dieses Jahr aus Bundesmitteln kräftig unterstützen und dabei die aus stiftungseigenen Mitteln geschaffene Rückstellung schonen. Direktor Dr. Frauenfelder hält fest, der Anteil der Zentralkasse aus der Bundessubvention sei als Ausgleich zu verwenden. Der Quästor ist nach wie vor der Ansicht, die Hilfe aus der Rückstellung wäre unbedeutend gewesen und grössere Legate, die der Stiftung zufallen, sollen im Hinblick auf finanziell schlechtere Zeiten thesauriert werden, wobei deren Zinserträgnisse zur Verwendung stehen. Dr. Stebler erkundigt sich nach den Gründen, die 1965 zu einer Herabsetzung der Beiträge an den Haushilfedienst geführt haben, was zur Folge hatte, dass das Kantonalkomitee Solothurn die Differenz aus eigenen Mitteln zu tragen hatte. Der Quästor erklärt, der jährlich feste Anteil der Stiftung aus dem Fonds Isler/von Smolenski betrage fr , wovon vorab in Einzelfällen geholfen und der Saldo unter die Haushilfedienstorganisationen verteilt werde waren die Beiträge an Einzelhilfen höher als sonst, diejenigen an die stets wachsende
8 Zahl von Haushilfedienstorganisationen daher kleiner. Hit 'der Rück- Stellung hätte nur in unbedeutender Weise geholfen werden können; es ist aber eine wirksame, systematische Hilfe anzustreben* Frau Fassina berichtet, die Kommission für Altersfragen prüfe die finanzielle Lage der Haushilfedienstorganisationen. Die Erhebung von Taxen bei den bedürftigen Betagten, die Beitrage der öffentlichen Hand sind von Organisation au Organisation derart verschieden, dass bei der Aufstellung von Richtlinien mit aller Vorsicht vorgegangen werden muss* Dr Vischer glaubt, die Kantonalkomitees seien noch nicht genügend orientiert über die nun an invalide Betagte zu gewährenden Leistungen. Dr. Granacher weist auf Artikel 18 der "Verordnung zum Bundesgesetz über Ergänsungsleistungen zur AHV und IV hin, wonach über 65-jährige Männer und über 62-jährige Frauen sowie den.über 60-jährigen Ehefrauen, deren Mann das 65«Altersjähr zurückgelegt hat, sich an die Stiftung "Für das Alter" zu wenden haben, Bei invaliden Betagten sollen gernass den Leitsätzen (Abschnitt D Ziffer 3) Abklärung des Sachverhaltes und Antragstellung durch die Vereinigung Pro Infirmis, die dafür notwendigen finanziellen Beiträge durch die Stiftung erfolgen. Dr. Stebler erwähnt anerkennend die Einräumung einer Uebergangsfrist von einem Jahr bis zur Schaffung der neuen Ordnung; sei doch beim Inkrafttreten der kantonalen Ergänzungsleistungen jeder Fall neu zu prüfen, was einen grossen Arbeitsaufwand erfordere, Direktor Frauenfelder hält fest, das Ergänzungsleistungsgesetz sei ein Subventionsgesetz, der Bund zahle im Durch- schnitt die Hälfte an die Aufwendungen-der Kantone, Dieselben müssen ihrerseits sehen, wie sie den Schwierigkeiten der TJebergangsseit begegnen können, das Bundesamt für Sozialversicherung wird jede Erleichterung gewähren; ab 1. Januar 1967 sollte dann alles eingespielt sein- Dr. Granacher ergänzt, der Bund habe gewisse minimale Vorschriften herausgegeben; Einzelleistungen können nur auf Gesuch erfolgen^ Diese Gesuche sind von der Ortsbehörde zu bescheinigen^ Der Sekretär teilt ergänzend mit, die Leitsätze
9 9. gelten nur für die Bundesmittel; die Verwendung der stiftungseigenen Mittel werde durch die neu zu erstellenden Reglemente der Kantonal-- komitees festzuhalten sein. Pause von bis Uhr. 5. Orientierung von Direktor'Dr. A. Saxer über den Stand der Arbeiten im Rahmen der Kommission für Altersfragen Direktor A. Saxer führt aus,,., die Ausarbeitung des Kommissionsberichtes verzögere sich wegen Krankheit und wiederholt nötig gewordenen umfangreichen statistischen Erhebungen, Die Kommission trat in fünf Plenarsitzungen zusammen'} die Teilberichte können als abgeschlossen gelten. Sie gliedern sich in folgende Themen: 1 - Altersprobleme in bevölkerungspolitischer Hinsicht 2 - Das Alter in biologischer und medizinischer Hinsicht 3 - Die wirtschaftliche Lage und Sicherung des Alters a) Arbeitnehmer b) Selbständigerwerbende c) Gewerbe d) Bauern e) Freie Berufe f) Nichterwerbstätige g) mit Anhang Bericht Dr. Eimer über den Existenzbedarf im Alter (Kosten der Lebenshaltung, Indexierung) 4 - Existenzmittel (AHV, ELG) 5 - Besondere Probleme (soziale Sicherheit, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Suva, Hilflosenentschädigung) 6 - Wohnungsproblem 7 - Betreuung und Freizeit Die Besprechung der vorliegenden Texte erfolgt im April durch die Gesamtkommission, worauf der Entwurf für den Gesamtbericht von den Herren Dr. Granacher und Dr. Güpfert in Übersicht-
10 10. licher und lesbarer Form redigiert wird; der Bericht sollte auf das Stiftungsjubiläum hin erscheinen. Am Schluss desselben werden die Postulate aufgeführt sein. Die grosse Frage, in wessen Zuständigkeit diese Aufgaben fallen, wird sich stellen. Der Präsident verdankt diese Ausführungen und hat gerne zur Kenntnis genommen, dass der Bericht auf das Jubiläum hin vorliegen wird. G v Bernasconi fragt sich, was mit den Ergänzungsleistungen geschieht, wenn die AHV-Renten der Teuerung..angepasst werden; es scheint ihm, die Erhöhungen dürfen bei den Ergänzungsleistungen nicht angerechnet werden.-- Direktor Frauenfelder ist ebenfalls der Meinung, eine Erhöhung der AHV-Renten dürfe bei den Ergänzungsleistungen nicht berücksichtigt werden, können doch die diesbezüglichen kantonalen Gesetze, die in einigen Kantonen schon in Kraft sind, in anderen erst noch geschaffen werden, nicht schon auf den 1. Januar"1967 wieder revidiert werden. Der Präsident schliesst sich dieser Meinung an. Frau Fassina berichtet, die Kommission für Altersfragen habe untersucht, was in der Schweiz zum Wohle der Betagten getan wird. Nach dem Bericht wird ein Teil der darin aufgestellten Postulate der Stiftung überwiesen werden. Sie ist der Ansicht, dass abgeklärt werden soll, was die einzelnen Kantonalkomitees leisten und was sie übernehmen können. Der Präsident findet, das Problem stelle sich für das Zentralorgan der Stiftung, vor einer Stellungnahme soll der Bericht der Plenarsitzung der Kommission abgewartet werden, Dr. G-ranacher führt aus, die Schwierigkeiten beim Bericht liege in der Begrenzung des Stoffes und in einer angemessenen Berücksichtigung der einzelnen Abschnitte. Der Vorentwurf zum Gesamtbericht wird einem beschränkten Kreis von Personen u. a. den Obmännern der Arbeitsgruppen zugestellt. Der Gesamtbericht geht an das Departement des Innern. Werden in der Plenarsitzung vom April neue Wünsche für den Gesamtbericht laut, kann er die vorgesehenen Termine nicht garantieren. Frau Dr. Bohren bittet, denjenigen Mitgliedern des Direktionskomitees, die nicht in der Kommission vertreten sind, die Postulate - wenn auch in gekürzter Form - bekannt zu geben, um ihnen die Möglichkeit zu geben, die daraus sich ergebenden
11 11. Folgen in Ruhe überlegen zu können. Es wird sowieso nicht möglich sein, alle aufgestellten Postulate in einer Sitzung des Direktionskomitees zu behandeln. Der Präsident bestätigt, es werde sich für das Direktionskomitee nach dem Erscheinen dieses Berichtes eine ganz neue Lage ergeben. ' 6. Aussprache über die Durchführung einer besonderen G-eldsammlung im Zusammenhang mit dem im nächsten Jahre stattfindenden 50-jährigen Jubiläum der Stiftung "Für das Alter" Der Präsident berichtet von seiner kürzlichen Unterredung mit a. Bundesrat Etter. Pur.die Jubiläumsversammlung 1967 wird auf Vorschlag des letzteren eine Ansprache von Bundesrat Tschudi und eine des Präsidenten des Direktionskomitees vorgesehen; die Entscheidung, ob Bundesrat Etter noch präsidieren wird,.liegt bei ihm selbst«der Präsident hat zu seinem Bedauern gehört, dass alt Ständerat Picot, dessen Schlussworte an den Abgeordnetenversammlungen immer ausgezeichnet waren, in letzter Zeit leidend war. Die Stiftung Pro.Juventute hat anlässlich ihres 50-jährigen Bestehens eine schöne Feier veranstaltet und eine umfangreiche Jubiläumsschrift veröffentlicht. Drin-. gend gilt es vor allem abzuklären, ob eine besondere Jubiläumssammlung durchgeführt werden soll (Pro Juventute sammelte etwa 3 Millionen), und wenn ja, sollte sie mit einer besonderen Zielsetzung erfolgen. Alt Bundesrat Etter begrüsse eine Sammlung unter dem Titel "Altersund Pflegeheime 11. Der Sprechende bittet die Anwesenden, sich kurz zu aus s ern Vizepräsident Bourquin ist der Ansicht, 50-jährige Jubiläen seien feierlich aber nicht zu luxuriös zu begehen. Dr. Keller hält dafür, eine wenn auch bescheidene, knapp gefasste, aber gut fundierte Jubiläumsschrift herauszugeben mit einer Schilderung über die Verhältnisse während des ersten Weltkrieges, der Zwischenzeit sowie des 2. Weltkrieges und der Nachkriegszeit. Ehrenpräsident Gürtler unterstützt das Votum von Dr. Keller. Dr. Vischer ist ebenfalls der Ansicht, dass eine Festschrift, sofern sie erstellt werden soll, sehr einfach zu halten ist.
12 12. Fräulein Stockmann, Dr. Stebler und Gemeindehauptmann Brunner teilen diese Meinung. Frau Fassina ist der gleichen Auffassung und regt an, in die Vorschau ein Konzentrat des Berichtes der Kommission für Altersfragen, der auf jenen Zeitpunkt hin erscheint, aufzunehmen. Direktor Amberger und Dr. Fuchs sprechen sich ebenfalls für die Herausgabe einer Jubiläumsschrift aus.,. Frau Dr. Bohren kommt auf die vorgeschlagene Zielsetzung der Sammlung zurück. Wohl fehlen Plätze für die Betagten, aber noch mehr das notwendige Personal. Es können nicht nur Heime gebaut werden, wenn nachher das Personal fehlt. Eine andere wesentliche Frage ist deshalb die Schulung und Weiterbildung des Personals; es sollte neben den Heimen auch für eine Schule für das Personal in Wohnstätten für Betagte gesammelt werden, G. Bernasconi findet die Herausgabe einer Jubiläumsschrift als selbstverständlich. Im ersten Teil soll die historische Entwicklung dargestellt werden, im zweiten ein Ausblick, wobei es eine andere Frage ist, ob dieser ein Konzentrat des Kommissionsberichtes sein soll. Mit der Redaktion soll ein Historiker oder ein Student in fortgeschrittenen Semestern, allenfalls ein Schüler oder eine Schülerin einer Schule für soziale Arbeit betraut werden. Eine Zusammenarbeit solcher Personen wäre auch denkbar. Wegen dem Sammlungszweck schliesst er sich der Meinung von Frau Dr. Bohren an. Direktor Frauenfelder findet, Personal für die-heime sei ebenso wichtig wie die Erhöhung der AHV-Renten. Im Gegensatz zur AIT/ hat die IV die Möglichkeit, Heime zu unterstützen, was sich sehr segensreich auswirkt«auch den Heimen für Betagte sollte in diesem Sinne geholfen werden, wichtig sei die Ueberbrückung von Personalschwierigkeiten. Direktor A. Saxer befürwortet ebenfalls den Druck einer Denkschrift. Pro Juventute führte ihre Sammlung ohne einschränkenden Zweck durch. Allenfalls müsste als weiterer Zweck einer Sammlung unserer Stiftung die Finanzierung des Haushilfedienstes erwähnt werden. Der Quästor weist ebenfalls auf die Wichtigkeit einer neuen Ausbildungsstätte für Altersheimpersonal hin, Heime allein genügen nicht.
13 13- Dr. Vischer zählt die bereits bestehenden Schulen für besondere Ausbildung für'pflegerinnen von Betagten und Chronischkranken auf, Dr. Keller hält die Wünschbarkeit fest, eine Festschrift in bescheidenem Rahmen herauszugeben und schlägt vor, das Büro zu ermächtigen, deren Verfasser zu bestimmen- Auf die Anregung von Frau Dr. Bohren entgegnet er, man könne nicht vorschlagen, für eine Schule für Altersheimpflegerinnen su sammeln. Es werden in den jetzt bestehenden Schulen Krankenpflegerinnen, Pflegerinnen für Betagte und Chronischkranke sowie Hauspflegerinnen ausgebildet. Dr. Stebler rät davon ab, einen Besucher einer Schule für soziale Arbeit mit der Redaktion zu betrauen und fragt, ob nicht Di^ rektor Saxer den Abschnitt über die künftigen Aufgaben schreiben könnte, da er ja diese als Präsident der Kommission für Altersfragen sehr gut kenne. Dr. Fuchs befürwortet einen Aufruf an die Jugend zum Erlernen eines Pflegeberufes, um die Nachwuchsfrage zu fördern. Frau Dr. Bohren schlägt vor, die Frage der Durchführung einer besonderen Jubiläumssainmlung, insbesondere die Tangierung mit der regulären Sammlung der Kantonalkomitees, durch das Büro abklären zu lassen. Der Präsident fasst das Ergebnis der Diskussion wie folgt zusammen: 1) eine Jubiläumsversammlung soll in bescheidenem Rahmen durchgeführt werden; 2) eine Gedenkschrift soll in bescheidenem Umfang herausgegeben werden, Verfasser und Ausstattung sind noch nicht bekannt; allenfalls soll eine kleine ad hoc Kommission einen Antrag stellen. 3) Ein Beschluss hinsichtlich einer Sammlung wurde noch nicht gefasst Durchführung und Zielsetzung sollen noch weiter abgeklärt werden. Ehrenpräsident Gürtler ist erfreut zu vernehmen, dass die Jubiläumsversammlung in Winterthur, dem Gründungsort, tagen soll«dr. Stebler ist der Ansicht, eine Jubiläumssammlung dürfe die traditionelle Sammlung der Kantonalkomitees im Herbst nicht tangieren, da dieselben auf diese Einnahme sehr angewiesen sind«eventuell könne aber die Jubiläumssammlung nit der ordentlichen Sammlung verbunden werden.
14 Dr. Keller findet, bei der ordentlichen Sammlung der Kantonal-» komitees ist der Spenderkreis gross und weit gefasst, während eine Jubiläumssammlung auf bestimmte Kreise abgegrenzt werden könnte (z.b. Banken, Industrie usw. ) Die Frage muss mit den Kantonalkonitees vorher abgeklärt werden, G. Bernasconi unterstützt diese Ausführungen und wirft auch noch die Frage der Herausgabe einer Sonderbriefmarke auf. Ehrenpräsident Gürtler berichtet, das Kantonalkomitee Zürich wende sich im Rahmen seiner traditionellen Sammlung bereits an die grossen Firmen. Der Präsident glaubt, bei einer Abklärung mit den Kantonalkomitees werde von einer besonderen Jubiläumssammlung Abstand genommen werden müssen, da diese keine Beeinträchtigung wünschen werden. Eine Sonderbriefmarke werde im nächsten Jahr erscheinen, allerdings ohne Taxzuschlag; ein solcher ist ausschliesslich der Pro Juventute und der Pro Patria vorbehalten. Schluss der Sitaung: Uhr Der Präsident-* Die Protokollführerin: en:
15 shweizerische Stiftung "Für das Alter" 8002 Zürich, den 17. März B/b Seestrasse 2 Tel E i n l a d u n zur Sitzung des Direktionskomitees der Stiftung "Für das Alter" auf Montag, den 28. März 1966, Uhr in Z ü r i c h, Bahnhofbuffet Zürich - E n ^ e. - Traktanden: 1. Protokoll. 2. Stand der Organisation und Mitteilungen. 3. Ergebnis der Sammlung 1965» 4. Orientierung über die Ergebnisse der Besprechung vom 9. März 1966 beim Bundesamt für Sozialversicherung hinsichtlich von Problemen, die sich aus einer Anwendung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV und der Leitsätze der Stiftung "Für das Alter" ergeben. 5. Orientierung von Direktor Dr. A. Saxer über den Stand der Arbeiten im Rahmen der Kommission für Altersfragen, 6. Aussprache über die Durchführung einer besonderen Geldsammlung im Zusammenhang mit dem im nächsten Jahre stattfindenden 50-jährigen Jubiläum der Stiftung "Für das Alter" (vgl. Beilage). 7. Verschiedenes. Im Namen des Direktionskomitees der Präsident: der Sekretär: Prof. W. Saxer U. Braun Beilage: Bemerkungen zu Traktandum 6 Die Damen und Herren, die an der Sitzung teilnehmen können, sind zum gemeinsamen Mittagessen um Uhr im Bahnhofbuffet Zürich Enge herzlich eingeladen. "* +
16 Schweizerische Stiftung "Pur das Alter" Sitzung des Direktionskomitees vom 28. März 1966 Bemerkungen zu Träktandum 6 Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie aus dem Titel des erwähnten Traktändums ersehen können, feiert unsere Stiftung im nächsten Jahre das 50-jährige Jubiläum. Es liegt uns daran, dass dieses Pest in einem würdigen Rahmen abgewickelt werden kann. Aus diesem Grunde ist es aber unumgänglich, schon frühzeitig mit den Vorarbeiten zu beginnen. Neben der Bestimmung des Ortes zur Abhaltung der Feierlichkeiten steht heute vor allem die Präge zur Diskussion, ob in diesem Zusammenhang eine spezielle Geldsammlung durchgeführt werden soll oder nicht. Es ist vielleicht interessant zu wissen, dass die Stiftung "Pro Juventute" aus Anlass ihres 50-jährigen Jubiläums rund 3 Millionen Franken gesammelt hat. Um jedoch für unsere Stiftung ein befriedigendes Sammlungsergebnis zu erreichen, scheint vor allem die genaue Festlegung des Zwecks der Sammlung von ausschlaggebender Bedeutung zu sein. Eine unbestimmte Ziele verfolgende Sammlung dürfte in der heutigen Zeit zu keinem befriedigendem Ergebnis mehr führen. Beispielsweise käme als Zweck eine Förderung der Bauten von Alters- und Pflegeheimen in Betracht. Für eine entsprechende Propaganda könnte die Firma Edmonä Tondeur herangezogen werden. Wegen der grundlegenden Bedeutung der Frage hinsichtlich einer Sammlung möchten wir Sie bitten, in der Sitzung einige Gedanken oder Vorschläge auf folgende Fragen zu äussern: a) Soll eine spezielle JubiläumsSammlung überhaupt durchgeführt werden? b) Welchen Zweck soll die allfällige Sammlung verfolgen? Schliesslich möchten wir wissen, ob Sie die Herausgabe einer Gedenkschrift als angezeigt betrachten. Selbstverständlich sollen unter allen Umständen die Jubiläumsreden in der Zeitschrift "PRO SENEC- TUTE" veröffentlicht werden. Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen bestens. Mit freundlichen Grüssen der Zentralsekretär: U. Braun.
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