?';,djer Sitzung des Direktionskomitees der Stiftung "Für das Alter" "'^om-28. März 1966, 14.15: U^^-Bahnhof L b v uff ; e^ Zürich-Enge, Zürich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "?';,djer Sitzung des Direktionskomitees der Stiftung "Für das Alter" "'^om-28. März 1966, 14.15: U^^-Bahnhof L b v uff ; e^ Zürich-Enge, Zürich"

Transkript

1 A r, ' i;v P r o t o k o l l?';,djer Sitzung des Direktionskomitees der Stiftung "Für das Alter" "'^om-28. März 1966, 14.15: U^^-Bahnhof L b v uff ; e^ Zürich-Enge, Zürich Anweäend; die Herren W. Gürtler, Ehrenpräsident,' Prof. Dr. P ; ' v W. Saxer, Präsident, Staatsrat F. Bourquin, Vize- j j Präsident, Dr. H. Hafner, Quästor, Dr. K. Keller; ; "')- Frau Dr. M..Bohren,. Frl. D. Stockmann; die Herren v:- Direktor M. Amberger,.G. Bernasconi, Gemeindehaupt-.; - mann A. Brunner, Direktor Dr. M. Frauenfelder, Dr. V- A. Puchs, Dekan J. Kessler, U.- Perucchini, Direktor Dr» Ai Saxer, Dr. 0. Stebler, Dr. A-.Iw Vischer, H, ; " Weber; Dr. TJ. Braun, Zentral Sekretär. Zentralsekre- '. r tariat: Frl. A. Bucher (Protokoll), Frau E.Fassina. V,-; - Als Gast ab Trakt. 3: Dr. A.-Granacher BSV. Entschuldigt: Frl. M. Ehlers; die Herren B. Eggenberger, H. Landry,!. Ständerat A. Roggo und Pfr. 0. «Schwitzgu^bel. T. r a k t and en : 1. Protokoll 2. Stand der Organisation und Mitteilungen 3«Ergebnis der Sammlung i*Orientierung über die Ergebnisse der Besprechung vom ' 9. März 1966 beim Bundesamt für Sozialversicherung hinsichtlich von Problemen, die sich aus einer Anwendung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV und der Leitsätze der Stiftung "Für das Alter" ergeben 5. Orientierung von Direktor Dr. A.Saxer über den Stand der Arbeiten im Rahmen der Kommission für Altersfragen 6. Aussprache über die Durchführang einer besonderen Geldsammlung im Zusammenhang mit dem im nächsten Jahr stattfindenden 50-jährigen Jubiläum der Stiftung "Für das Alter" 7. Verschiedenes. Der Präsident eröffnet die Sitzung mit einem herzli chen Willkommen an die Anwesenden, gibt die Namen der sich entschuldigenden Mitglieder des Direktionskomitees bekannt und erklärt die Sitzung als eröffnet. Er begrüsst irisbesondere Gemeinde

2 2. Hauptmann A. Brunner, Herisau, als neuen Vertreter des Bundes und den neuen Zentralsekretär Dr. Braun, der sein" Amt dank einem Entgegenkommen des Regierungsrates des Kantons Zürich schon am l.märz ^antreten konnte. Die Traktandenliste wird genehmigt. ;J *., 1. Das Protokoll der ausserordentlichen Sitzung Jldes" Direktionskomitees vom 24. November 1965 wird einstimmig ge- 4 nehmigt. 2. Stand der Organisation \_ : Der Sekretär verliest den Bericht über den Ablauf der-geschäfte seit der letzten Sitzung, spricht aber zuerst seinen herzlichen Dank für das ihm durch seine Wahl als Zentralsekretär ''entgegengebrachte Vertrauen aus. Er wird bestrebt sein, dieses - durch den Einsatz all seiner Kräfte auch zu rechtfertigen. Seit der letzten Sitzung des Direktionskomitees trat das Büro im Dezember 1965 und ein zweites Mal am 16. März 1966 zusammen, wo auch die heutige Sitzung vorbereitet wurde. Es wurde in- Uebereinstimmung mit dem Bundesamt für Sozialversicherung beschlossen, zur Entlastung des bisherigen einzigen Revisors, Herrn Huber, einen weiteren Revisor mit der Kontrolle der Verwendung der Bundesmittel durch die Kantonalkomitees zu beauftragen. Derselbe konnte in der Person von Albert Frei, Bankverwalter der Zürcher Kantonalbank in Uster, gefunden werden. Als Nachfolger von Nationalrat Keller, Reute AR, wurde Adolf Brunner, Gemeindehauptmann in Herisau und Präsident des Kantonalkomitees Appenzell A.Rh., als Vertreter des Bundes in das Direktionskomitee gewählt. Zum neuen Sekretär des Kahtonalkomitees Obwalden wurde Gemeinderat Hans Roth und zumv neuen Kassier des Kantonalkomitees Thurgau, kath. r Sektiony Franz, Spielmann, Betriebschef der Schuhfabrik "Alma"-in Weinfelderi- er*-* 1 nannt. Der Zentralquästor und der Sekretär führten am 9.-März 1966

3 eine Unterredung mit Beamten des Bundesamtes für Sozialversicherung / "'über die sich aus dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Brgänzungsleistungen zur AHV und IV sowie einer Anwendung der neuen. r Leitsätze ergebenden Problemen durch. Das Resultat dieser Besprechung darf als erfreulich angesehen werden; eine Orientierung wird unter Traktandum 4 folgen. ' Die Schweizerische Gesellschaft für Gerontologie tagte am 12. Februar 1966 in Bern, wobei die Organisation und der Betrieb geriatrischer Einrichtungen zum Thema genommen wurde. Im Mittelpunkt stand der Vortrag von Prof. Dr*'L. Cosin, klinischer Direktor der geriatrischen Abteilung der vereinigten Spitäler von Oxford und Dozent an der Universität. Ein zusammenfassender Bericht über die Tagung, insbesondere über den erwähnten Vortrag, ist in der Märznummer 1966 der Zeitschrift PRO SENECTUTE enthalten. Am ' 12. März fand die Frühjahrssitzung der Gesellschaft in Basel statt, in welcher spezifisch medizinische Probleme des Alterns aufgezeigt wurden und an welcher der Sekretär Gelegenheit hatte., erste Kontakte mit dem Präsidenten, Professor Delachaux, und dem Vizepräsidenten, Prof. Steinmann, aufzunehmen... Mit Zustimmung des Büros ist die Stiftung mit Wirkung ab 1. Januar 1966 der Europäischen Arbeitsgemeinschaft für Alten-^ Selbsthilfe (EURAG) beigetreten. - Zu erwähnen ist noch, dass Grossrat Haller, der eigentliche Vater der "Aktion P" in den Nationalrat gewählt worden ist. Der Präsident dankt für diesen.bericht und fügt bei, der Quästor habe am 25. März 1966 an der Eröffnung der Bauten der Stiftung "Obesunne" (Alterswohnungen und Pflegeheim) in Ariesheim teilgenommen, die ihm einen vorzüglichen Eindruck hinterliessen. Der Präsident kommt im weiteren auf die bereits in der Presse erwähnte 7. AHV-Revision zu sprechen. Die technische Subkommission hat vorbereitend die Berechnungsgrundlagen besprochen, o die AHV-Kommission wird im April tagen und dem Bundesrat einen-vor-? schlag betr. Erhöhung der AHV-Renten - wahrscheinlich lofo - mn-fcerbreiten. Der Präsident berichtet sodann von seiner Aussprache mit

4 Bundesrat Etter vom vergangenen Freitag, den 25. März 1966, im Hinblick auf die Neuwahlen infolge Ablauf der Amtsdauer des Präsidenten, Vizepräsidenten und. Sekretärs der Abgeordnetenversammlung, der Rechnungsrevisoren und der Mitglieder des Direktionskomitees Ende dieses Jahres und wegen der Jubiläumsversammlung der Stiftung, die nächstes Jahr stattfinden wird (vgl. Traktandum 6), Das Wort wird nicht verlangt, 'der Bericht des Sekretärs wird genehmigt. 3- Ergebnis der Sammlung Der Sekretär teilt mit, das Kettosammlungsergebnis sei'von fr im Jahr 1964 auffr gestiegen..-trotz der neuerlichen Erhöhung dürfe der Rückgang des Ertrages in einzelnen Kantonen aber nicht übersehen werden. \ ' H. Weber erkundigt sich nach den Gründen des Rückganges im Wallis. Der Präsident weist auf die Schwierigkeiten der Stellung des Kantonalkomitees Wallis seit dem Bestehen des kantonalen Altersbeihilfegesetzes hin, über die der Präsident des Kantonalkomitees Wallis, Dr. Bayard, das Direktionskomitee orientiert * hat. Durch das ELG wird nun auch im Wallis eine neue Lage geschafr fen. Ob sie sich-für die Sammlung günstiger auswirken'werde; be- * zweifelt der Präsident. Möglicherweise wird das Ergebnis auch in "# anderen Kantonen zurückgehen. H. Weber dankt für die Auskunft und regt an, das Direktionskomitee möge das Problem mit der gebührenden Aufmerksamkeit verfolgen. Dr. Keller wünscht, die Gründe'des Rückgangs der Sammlung in Basel-Stadt analysieren zu"lassen und insbesondere die Stellungnahme des Kantonalkomitees kennen zu lernen.

5 4. Orientierung über die Ergebnisse der Besprechung vom 9. März 1966 beim Bundesamt für Sozialversicherung hinsichtlich von Problemen, die sich aus einer Anwendung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistuhgen zur AKV und IV und der Leitsätze der Stiftung "Für das Alter" ergeben Der Präsident weist einleitend auf die- Ende 1965 herausgekommenen Leitsätze der Stiftung hin und übergibt das Wort Quästor - Hafner, der freundlicherweise an den Verhandlungen mit dem Bundes- ' amt für Sozialversicherung teilgenommen hat. Der Quästor orientiert über die Auswirkungen des Ergänzungsleistungsgesetzes in finanzieller Hinsicht. Die Stiftung erhält statt wie bisher 2 Millionen 3 Millionen Franken Bundesbeitrag, wobei den Kantonalkomitees zu überweisen sind, die restlichen fr zur Verfügung des Direktionskomitees stehen. Hingegen wird die Stiftung vorläufig nichts mehr aus dem Fonds Isler/von Smolenski (bisher jährlich fr ) erhalten. Die aus. diesem Fonds gewährten Beiträge können künftig aus den Bundes- mittein erfolgen«neu ist die Bestimmung, dass sowohl Zentralkasse wie auch die Kantonalkomitees die Bundesmittel gesondert verwaltaa nüssen, wobei zwischen Geld-, Sach- oder Dienstleistungen zu unterscheiden ist. Die Anpassung an die neuen Vorschriften, die ver-r mehrt Arbeit und Neuorganisationen erfordern, hätte auf den 1. Januar 1966 vorgenommen werden sollen. Es gelang aber, für diese um- fangreichen Arbeiten eine Uebergangsfrist von einem Jahr zu erwirken. All die Fragen wurden in verschiedenen Besprechungen mit einzelnen Kantonalkomitees und Revisor Huber besprochen. Die nachher folgenden Verhandlungen mit dem Bundesamt für Sozialversicherung zeitigten in buchhalterischen Belangen folgende Ergebnisse: a) den Kantonalkomitees wird eine Frist bis zum 31- Dezember 1966 zur Einrichtung eines neuen oder ergänzten Buchhaitungs- oder AuszaJilungssystems eingeräumt; b) es ist nicht nötig, bereits auf dem Quittungsformular eine Aufteilung in Bundes- und stiftungseigene Mittel vorzunehmen; diese Aufteilung kann nachträglich intern durchgeführt werden.

6 6. c) die Revisoren Huber und Frei werden die Einzelheiten einer Einführung der neuen Systeme mit den einzelnen Kantonalkomitees besprechen und, wenn nötig, diesen an die Hand gehen. Ab 1.- Januar 1967 muss aber die Trennung in Bundesmittel und stiftungseigene Mittel durchgeführt sein. d) Sach- und Dienstleistungen sind "bereits im laufenden Jahr auszuscheiden, was ohne grosse Schwierigkeiten möglich sein sollte, Der Sekretär berichtet über die Ergebnisse der Aussprache in juristischer Hinsicht: a) Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen gilt ab 1. Januar 1966 nach den neuen Leitsätzen, gleichgültig ob im Kanton die Ergänzungsleistungen bereits eingeführt sind oder nicht. b) Die Ausrichtung von periodischen Geldleistungen sowie die damit zusammenhängende Anwendung der Einkommensgrenzen kann erst nach Auszahlung von Ergänzungsleistungen im Kanton vorgenommen werden. c) Einmalige Geldleistungen gelangen auf Grund, der neuen Leitsätze zur Anwendung, auch wenn der Kanton die Brgänzungsleistungen noch nicht eingeführt haben sollte. Für die Ausrichtung der einmaligen Beiträge können die Einkommensgrenzen hingegen nur dann zur Anwendung kommen, wenn Ergänzungsleistungen bereits ausbezahlt werden. Andernfalls würden die Einkommens- und Vermögensgrenzen, wie sie in den Leitsätzen der Kantonalkomitees vor dem 1. Januar 1966 enthalten sind, weiterhin Gültigkeit haben. d) Die Sach- und Dienstleistungen sind im Rahmen der Bundesmittel neu und gelangen auch dann zur Ausrichtung, wenn im Kanton die Ergänzungsleistungen noch nicht eingeführt sind. Die Kantonalkomitees werden in den nächsten Tagen mit einem Kreisschreiben eingehend informiert werden. Der Präsident dankt für die beiden Berichte; die Lage ist in den einzelnen Kantonen je nach dem Stand der Gesetzgebung sehr verschieden, zudem gibt es Kantone,.die Ergänzungsleistungen auf Grund einer Uebergangsordnung auszahlen, um die Betagten nicht warten zu lassen. Dr. Granacher ist der Ansicht, das Wesentliche sei bereits dargelegt worden. Die Rückstellung der Auszahlung aus dem

7 7. Fonds Isler/von Smolenski habe den Sinn, eine Aussprache über die künftige "Verwendung dieser Mittel zu führen. Der Präsident verdankt diese Mitteilungen und eröffnet die Diskussion. H. Weber kommt auf die Ausführungen von Quästor Dr. Hafner zurück. Der Sprechende hatte während seiner Quästoratszeit bewusst immer vermieden, in den Rechnungs ab lagen erhebliche Mehreinnahmen auszuweisen, indem er diese zum grossen Teil für Rückstellungen,u. a. für den Haushilfedienst verwendete. Letztere habe er geschaffen in der Meinung, dort nachhelfen zu können, wo dieser Dienst noch im Rückstand sei oder mit Anfangsschwierigkeiten zu kämpfen habe. Er bedauert nochmals aehr, dass im vergangenen Jahr den Haushilfedienstorganisationen nicht besser geholfen wurde. Die Legate sollen der Hilfe an die Betagten und nicht der allzu grossen Aeufnung der Stiftungsreserve dienen. Der Präsident weist darauf hin, der Quästor wolle "den Haushilfedienst dieses Jahr aus Bundesmitteln kräftig unterstützen und dabei die aus stiftungseigenen Mitteln geschaffene Rückstellung schonen. Direktor Dr. Frauenfelder hält fest, der Anteil der Zentralkasse aus der Bundessubvention sei als Ausgleich zu verwenden. Der Quästor ist nach wie vor der Ansicht, die Hilfe aus der Rückstellung wäre unbedeutend gewesen und grössere Legate, die der Stiftung zufallen, sollen im Hinblick auf finanziell schlechtere Zeiten thesauriert werden, wobei deren Zinserträgnisse zur Verwendung stehen. Dr. Stebler erkundigt sich nach den Gründen, die 1965 zu einer Herabsetzung der Beiträge an den Haushilfedienst geführt haben, was zur Folge hatte, dass das Kantonalkomitee Solothurn die Differenz aus eigenen Mitteln zu tragen hatte. Der Quästor erklärt, der jährlich feste Anteil der Stiftung aus dem Fonds Isler/von Smolenski betrage fr , wovon vorab in Einzelfällen geholfen und der Saldo unter die Haushilfedienstorganisationen verteilt werde waren die Beiträge an Einzelhilfen höher als sonst, diejenigen an die stets wachsende

8 Zahl von Haushilfedienstorganisationen daher kleiner. Hit 'der Rück- Stellung hätte nur in unbedeutender Weise geholfen werden können; es ist aber eine wirksame, systematische Hilfe anzustreben* Frau Fassina berichtet, die Kommission für Altersfragen prüfe die finanzielle Lage der Haushilfedienstorganisationen. Die Erhebung von Taxen bei den bedürftigen Betagten, die Beitrage der öffentlichen Hand sind von Organisation au Organisation derart verschieden, dass bei der Aufstellung von Richtlinien mit aller Vorsicht vorgegangen werden muss* Dr Vischer glaubt, die Kantonalkomitees seien noch nicht genügend orientiert über die nun an invalide Betagte zu gewährenden Leistungen. Dr. Granacher weist auf Artikel 18 der "Verordnung zum Bundesgesetz über Ergänsungsleistungen zur AHV und IV hin, wonach über 65-jährige Männer und über 62-jährige Frauen sowie den.über 60-jährigen Ehefrauen, deren Mann das 65«Altersjähr zurückgelegt hat, sich an die Stiftung "Für das Alter" zu wenden haben, Bei invaliden Betagten sollen gernass den Leitsätzen (Abschnitt D Ziffer 3) Abklärung des Sachverhaltes und Antragstellung durch die Vereinigung Pro Infirmis, die dafür notwendigen finanziellen Beiträge durch die Stiftung erfolgen. Dr. Stebler erwähnt anerkennend die Einräumung einer Uebergangsfrist von einem Jahr bis zur Schaffung der neuen Ordnung; sei doch beim Inkrafttreten der kantonalen Ergänzungsleistungen jeder Fall neu zu prüfen, was einen grossen Arbeitsaufwand erfordere, Direktor Frauenfelder hält fest, das Ergänzungsleistungsgesetz sei ein Subventionsgesetz, der Bund zahle im Durch- schnitt die Hälfte an die Aufwendungen-der Kantone, Dieselben müssen ihrerseits sehen, wie sie den Schwierigkeiten der TJebergangsseit begegnen können, das Bundesamt für Sozialversicherung wird jede Erleichterung gewähren; ab 1. Januar 1967 sollte dann alles eingespielt sein- Dr. Granacher ergänzt, der Bund habe gewisse minimale Vorschriften herausgegeben; Einzelleistungen können nur auf Gesuch erfolgen^ Diese Gesuche sind von der Ortsbehörde zu bescheinigen^ Der Sekretär teilt ergänzend mit, die Leitsätze

9 9. gelten nur für die Bundesmittel; die Verwendung der stiftungseigenen Mittel werde durch die neu zu erstellenden Reglemente der Kantonal-- komitees festzuhalten sein. Pause von bis Uhr. 5. Orientierung von Direktor'Dr. A. Saxer über den Stand der Arbeiten im Rahmen der Kommission für Altersfragen Direktor A. Saxer führt aus,,., die Ausarbeitung des Kommissionsberichtes verzögere sich wegen Krankheit und wiederholt nötig gewordenen umfangreichen statistischen Erhebungen, Die Kommission trat in fünf Plenarsitzungen zusammen'} die Teilberichte können als abgeschlossen gelten. Sie gliedern sich in folgende Themen: 1 - Altersprobleme in bevölkerungspolitischer Hinsicht 2 - Das Alter in biologischer und medizinischer Hinsicht 3 - Die wirtschaftliche Lage und Sicherung des Alters a) Arbeitnehmer b) Selbständigerwerbende c) Gewerbe d) Bauern e) Freie Berufe f) Nichterwerbstätige g) mit Anhang Bericht Dr. Eimer über den Existenzbedarf im Alter (Kosten der Lebenshaltung, Indexierung) 4 - Existenzmittel (AHV, ELG) 5 - Besondere Probleme (soziale Sicherheit, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Suva, Hilflosenentschädigung) 6 - Wohnungsproblem 7 - Betreuung und Freizeit Die Besprechung der vorliegenden Texte erfolgt im April durch die Gesamtkommission, worauf der Entwurf für den Gesamtbericht von den Herren Dr. Granacher und Dr. Güpfert in Übersicht-

10 10. licher und lesbarer Form redigiert wird; der Bericht sollte auf das Stiftungsjubiläum hin erscheinen. Am Schluss desselben werden die Postulate aufgeführt sein. Die grosse Frage, in wessen Zuständigkeit diese Aufgaben fallen, wird sich stellen. Der Präsident verdankt diese Ausführungen und hat gerne zur Kenntnis genommen, dass der Bericht auf das Jubiläum hin vorliegen wird. G v Bernasconi fragt sich, was mit den Ergänzungsleistungen geschieht, wenn die AHV-Renten der Teuerung..angepasst werden; es scheint ihm, die Erhöhungen dürfen bei den Ergänzungsleistungen nicht angerechnet werden.-- Direktor Frauenfelder ist ebenfalls der Meinung, eine Erhöhung der AHV-Renten dürfe bei den Ergänzungsleistungen nicht berücksichtigt werden, können doch die diesbezüglichen kantonalen Gesetze, die in einigen Kantonen schon in Kraft sind, in anderen erst noch geschaffen werden, nicht schon auf den 1. Januar"1967 wieder revidiert werden. Der Präsident schliesst sich dieser Meinung an. Frau Fassina berichtet, die Kommission für Altersfragen habe untersucht, was in der Schweiz zum Wohle der Betagten getan wird. Nach dem Bericht wird ein Teil der darin aufgestellten Postulate der Stiftung überwiesen werden. Sie ist der Ansicht, dass abgeklärt werden soll, was die einzelnen Kantonalkomitees leisten und was sie übernehmen können. Der Präsident findet, das Problem stelle sich für das Zentralorgan der Stiftung, vor einer Stellungnahme soll der Bericht der Plenarsitzung der Kommission abgewartet werden, Dr. G-ranacher führt aus, die Schwierigkeiten beim Bericht liege in der Begrenzung des Stoffes und in einer angemessenen Berücksichtigung der einzelnen Abschnitte. Der Vorentwurf zum Gesamtbericht wird einem beschränkten Kreis von Personen u. a. den Obmännern der Arbeitsgruppen zugestellt. Der Gesamtbericht geht an das Departement des Innern. Werden in der Plenarsitzung vom April neue Wünsche für den Gesamtbericht laut, kann er die vorgesehenen Termine nicht garantieren. Frau Dr. Bohren bittet, denjenigen Mitgliedern des Direktionskomitees, die nicht in der Kommission vertreten sind, die Postulate - wenn auch in gekürzter Form - bekannt zu geben, um ihnen die Möglichkeit zu geben, die daraus sich ergebenden

11 11. Folgen in Ruhe überlegen zu können. Es wird sowieso nicht möglich sein, alle aufgestellten Postulate in einer Sitzung des Direktionskomitees zu behandeln. Der Präsident bestätigt, es werde sich für das Direktionskomitee nach dem Erscheinen dieses Berichtes eine ganz neue Lage ergeben. ' 6. Aussprache über die Durchführung einer besonderen G-eldsammlung im Zusammenhang mit dem im nächsten Jahre stattfindenden 50-jährigen Jubiläum der Stiftung "Für das Alter" Der Präsident berichtet von seiner kürzlichen Unterredung mit a. Bundesrat Etter. Pur.die Jubiläumsversammlung 1967 wird auf Vorschlag des letzteren eine Ansprache von Bundesrat Tschudi und eine des Präsidenten des Direktionskomitees vorgesehen; die Entscheidung, ob Bundesrat Etter noch präsidieren wird,.liegt bei ihm selbst«der Präsident hat zu seinem Bedauern gehört, dass alt Ständerat Picot, dessen Schlussworte an den Abgeordnetenversammlungen immer ausgezeichnet waren, in letzter Zeit leidend war. Die Stiftung Pro.Juventute hat anlässlich ihres 50-jährigen Bestehens eine schöne Feier veranstaltet und eine umfangreiche Jubiläumsschrift veröffentlicht. Drin-. gend gilt es vor allem abzuklären, ob eine besondere Jubiläumssammlung durchgeführt werden soll (Pro Juventute sammelte etwa 3 Millionen), und wenn ja, sollte sie mit einer besonderen Zielsetzung erfolgen. Alt Bundesrat Etter begrüsse eine Sammlung unter dem Titel "Altersund Pflegeheime 11. Der Sprechende bittet die Anwesenden, sich kurz zu aus s ern Vizepräsident Bourquin ist der Ansicht, 50-jährige Jubiläen seien feierlich aber nicht zu luxuriös zu begehen. Dr. Keller hält dafür, eine wenn auch bescheidene, knapp gefasste, aber gut fundierte Jubiläumsschrift herauszugeben mit einer Schilderung über die Verhältnisse während des ersten Weltkrieges, der Zwischenzeit sowie des 2. Weltkrieges und der Nachkriegszeit. Ehrenpräsident Gürtler unterstützt das Votum von Dr. Keller. Dr. Vischer ist ebenfalls der Ansicht, dass eine Festschrift, sofern sie erstellt werden soll, sehr einfach zu halten ist.

12 12. Fräulein Stockmann, Dr. Stebler und Gemeindehauptmann Brunner teilen diese Meinung. Frau Fassina ist der gleichen Auffassung und regt an, in die Vorschau ein Konzentrat des Berichtes der Kommission für Altersfragen, der auf jenen Zeitpunkt hin erscheint, aufzunehmen. Direktor Amberger und Dr. Fuchs sprechen sich ebenfalls für die Herausgabe einer Jubiläumsschrift aus.,. Frau Dr. Bohren kommt auf die vorgeschlagene Zielsetzung der Sammlung zurück. Wohl fehlen Plätze für die Betagten, aber noch mehr das notwendige Personal. Es können nicht nur Heime gebaut werden, wenn nachher das Personal fehlt. Eine andere wesentliche Frage ist deshalb die Schulung und Weiterbildung des Personals; es sollte neben den Heimen auch für eine Schule für das Personal in Wohnstätten für Betagte gesammelt werden, G. Bernasconi findet die Herausgabe einer Jubiläumsschrift als selbstverständlich. Im ersten Teil soll die historische Entwicklung dargestellt werden, im zweiten ein Ausblick, wobei es eine andere Frage ist, ob dieser ein Konzentrat des Kommissionsberichtes sein soll. Mit der Redaktion soll ein Historiker oder ein Student in fortgeschrittenen Semestern, allenfalls ein Schüler oder eine Schülerin einer Schule für soziale Arbeit betraut werden. Eine Zusammenarbeit solcher Personen wäre auch denkbar. Wegen dem Sammlungszweck schliesst er sich der Meinung von Frau Dr. Bohren an. Direktor Frauenfelder findet, Personal für die-heime sei ebenso wichtig wie die Erhöhung der AHV-Renten. Im Gegensatz zur AIT/ hat die IV die Möglichkeit, Heime zu unterstützen, was sich sehr segensreich auswirkt«auch den Heimen für Betagte sollte in diesem Sinne geholfen werden, wichtig sei die Ueberbrückung von Personalschwierigkeiten. Direktor A. Saxer befürwortet ebenfalls den Druck einer Denkschrift. Pro Juventute führte ihre Sammlung ohne einschränkenden Zweck durch. Allenfalls müsste als weiterer Zweck einer Sammlung unserer Stiftung die Finanzierung des Haushilfedienstes erwähnt werden. Der Quästor weist ebenfalls auf die Wichtigkeit einer neuen Ausbildungsstätte für Altersheimpersonal hin, Heime allein genügen nicht.

13 13- Dr. Vischer zählt die bereits bestehenden Schulen für besondere Ausbildung für'pflegerinnen von Betagten und Chronischkranken auf, Dr. Keller hält die Wünschbarkeit fest, eine Festschrift in bescheidenem Rahmen herauszugeben und schlägt vor, das Büro zu ermächtigen, deren Verfasser zu bestimmen- Auf die Anregung von Frau Dr. Bohren entgegnet er, man könne nicht vorschlagen, für eine Schule für Altersheimpflegerinnen su sammeln. Es werden in den jetzt bestehenden Schulen Krankenpflegerinnen, Pflegerinnen für Betagte und Chronischkranke sowie Hauspflegerinnen ausgebildet. Dr. Stebler rät davon ab, einen Besucher einer Schule für soziale Arbeit mit der Redaktion zu betrauen und fragt, ob nicht Di^ rektor Saxer den Abschnitt über die künftigen Aufgaben schreiben könnte, da er ja diese als Präsident der Kommission für Altersfragen sehr gut kenne. Dr. Fuchs befürwortet einen Aufruf an die Jugend zum Erlernen eines Pflegeberufes, um die Nachwuchsfrage zu fördern. Frau Dr. Bohren schlägt vor, die Frage der Durchführung einer besonderen Jubiläumssainmlung, insbesondere die Tangierung mit der regulären Sammlung der Kantonalkomitees, durch das Büro abklären zu lassen. Der Präsident fasst das Ergebnis der Diskussion wie folgt zusammen: 1) eine Jubiläumsversammlung soll in bescheidenem Rahmen durchgeführt werden; 2) eine Gedenkschrift soll in bescheidenem Umfang herausgegeben werden, Verfasser und Ausstattung sind noch nicht bekannt; allenfalls soll eine kleine ad hoc Kommission einen Antrag stellen. 3) Ein Beschluss hinsichtlich einer Sammlung wurde noch nicht gefasst Durchführung und Zielsetzung sollen noch weiter abgeklärt werden. Ehrenpräsident Gürtler ist erfreut zu vernehmen, dass die Jubiläumsversammlung in Winterthur, dem Gründungsort, tagen soll«dr. Stebler ist der Ansicht, eine Jubiläumssammlung dürfe die traditionelle Sammlung der Kantonalkomitees im Herbst nicht tangieren, da dieselben auf diese Einnahme sehr angewiesen sind«eventuell könne aber die Jubiläumssammlung nit der ordentlichen Sammlung verbunden werden.

14 Dr. Keller findet, bei der ordentlichen Sammlung der Kantonal-» komitees ist der Spenderkreis gross und weit gefasst, während eine Jubiläumssammlung auf bestimmte Kreise abgegrenzt werden könnte (z.b. Banken, Industrie usw. ) Die Frage muss mit den Kantonalkonitees vorher abgeklärt werden, G. Bernasconi unterstützt diese Ausführungen und wirft auch noch die Frage der Herausgabe einer Sonderbriefmarke auf. Ehrenpräsident Gürtler berichtet, das Kantonalkomitee Zürich wende sich im Rahmen seiner traditionellen Sammlung bereits an die grossen Firmen. Der Präsident glaubt, bei einer Abklärung mit den Kantonalkomitees werde von einer besonderen Jubiläumssammlung Abstand genommen werden müssen, da diese keine Beeinträchtigung wünschen werden. Eine Sonderbriefmarke werde im nächsten Jahr erscheinen, allerdings ohne Taxzuschlag; ein solcher ist ausschliesslich der Pro Juventute und der Pro Patria vorbehalten. Schluss der Sitaung: Uhr Der Präsident-* Die Protokollführerin: en:

15 shweizerische Stiftung "Für das Alter" 8002 Zürich, den 17. März B/b Seestrasse 2 Tel E i n l a d u n zur Sitzung des Direktionskomitees der Stiftung "Für das Alter" auf Montag, den 28. März 1966, Uhr in Z ü r i c h, Bahnhofbuffet Zürich - E n ^ e. - Traktanden: 1. Protokoll. 2. Stand der Organisation und Mitteilungen. 3. Ergebnis der Sammlung 1965» 4. Orientierung über die Ergebnisse der Besprechung vom 9. März 1966 beim Bundesamt für Sozialversicherung hinsichtlich von Problemen, die sich aus einer Anwendung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV und der Leitsätze der Stiftung "Für das Alter" ergeben. 5. Orientierung von Direktor Dr. A. Saxer über den Stand der Arbeiten im Rahmen der Kommission für Altersfragen, 6. Aussprache über die Durchführung einer besonderen Geldsammlung im Zusammenhang mit dem im nächsten Jahre stattfindenden 50-jährigen Jubiläum der Stiftung "Für das Alter" (vgl. Beilage). 7. Verschiedenes. Im Namen des Direktionskomitees der Präsident: der Sekretär: Prof. W. Saxer U. Braun Beilage: Bemerkungen zu Traktandum 6 Die Damen und Herren, die an der Sitzung teilnehmen können, sind zum gemeinsamen Mittagessen um Uhr im Bahnhofbuffet Zürich Enge herzlich eingeladen. "* +

16 Schweizerische Stiftung "Pur das Alter" Sitzung des Direktionskomitees vom 28. März 1966 Bemerkungen zu Träktandum 6 Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie aus dem Titel des erwähnten Traktändums ersehen können, feiert unsere Stiftung im nächsten Jahre das 50-jährige Jubiläum. Es liegt uns daran, dass dieses Pest in einem würdigen Rahmen abgewickelt werden kann. Aus diesem Grunde ist es aber unumgänglich, schon frühzeitig mit den Vorarbeiten zu beginnen. Neben der Bestimmung des Ortes zur Abhaltung der Feierlichkeiten steht heute vor allem die Präge zur Diskussion, ob in diesem Zusammenhang eine spezielle Geldsammlung durchgeführt werden soll oder nicht. Es ist vielleicht interessant zu wissen, dass die Stiftung "Pro Juventute" aus Anlass ihres 50-jährigen Jubiläums rund 3 Millionen Franken gesammelt hat. Um jedoch für unsere Stiftung ein befriedigendes Sammlungsergebnis zu erreichen, scheint vor allem die genaue Festlegung des Zwecks der Sammlung von ausschlaggebender Bedeutung zu sein. Eine unbestimmte Ziele verfolgende Sammlung dürfte in der heutigen Zeit zu keinem befriedigendem Ergebnis mehr führen. Beispielsweise käme als Zweck eine Förderung der Bauten von Alters- und Pflegeheimen in Betracht. Für eine entsprechende Propaganda könnte die Firma Edmonä Tondeur herangezogen werden. Wegen der grundlegenden Bedeutung der Frage hinsichtlich einer Sammlung möchten wir Sie bitten, in der Sitzung einige Gedanken oder Vorschläge auf folgende Fragen zu äussern: a) Soll eine spezielle JubiläumsSammlung überhaupt durchgeführt werden? b) Welchen Zweck soll die allfällige Sammlung verfolgen? Schliesslich möchten wir wissen, ob Sie die Herausgabe einer Gedenkschrift als angezeigt betrachten. Selbstverständlich sollen unter allen Umständen die Jubiläumsreden in der Zeitschrift "PRO SENEC- TUTE" veröffentlicht werden. Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen bestens. Mit freundlichen Grüssen der Zentralsekretär: U. Braun.

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1 Begrüssung: Präsident Michael Baader begrüsst die rund 110 Anwesenden im Gemeindesaal zur ersten Gemeindeversammlung 2002 und erklärt die Versammlung

Mehr

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden. ANTWORT auf die Motion 1.073 der Grossräte Pascal Luisier, PDCB, und Xavier Moret, PLR, betreffend vollumfänglicher Steuerabzug für Krankenkassenprämien (10.03.2010) Die Motionäre weisen darauf hin, dass

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

Inbetriebnahme eines neuen Handys

Inbetriebnahme eines neuen Handys Inbetriebnahme eines neuen Handys Stellen Sie sich vor, Sie haben sich ein neues Handy gekauft. Nun werden Sie in einem Text aufzeigen, wie Sie dieses neue Handy in Betrieb nehmen. 1) Der untenstehende

Mehr

Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014

Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Gemeinsames Sorgerecht ab 1. Juli 2014 Diana Berger-Aschwanden, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung»

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Im Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck sollen Sie zeigen, wie gut Sie Deutsch sprechen.

Im Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck sollen Sie zeigen, wie gut Sie Deutsch sprechen. Im Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck sollen Sie zeigen, wie gut Sie Deutsch sprechen. Dieser Teil besteht aus insgesamt 7 Aufgaben, in denen Ihnen unterschiedliche Situationen aus dem Universitätsleben

Mehr

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015)

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Insgesamt konnten in den 12 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes 2 676 Gesuche bewilligt werden.

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren

Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren 217 24 Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 15) Das selbstständige Beweisverfahren wurde bereits oben auf Seite 99 besprochen. Es kann bereits vor Einreichung der

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 5

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 5 Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 5 ]XP(QWZXUIHLQHV*URVVUDWVEHVFKOXVVHV EHUHL QHQ 1DFKWUDJVNUHGLW ]XP 6WDDWVYRUDQVFKODJ I U GDV -DKU 6WDDWVEHLWUlJH I U *HZlVVHU VFKXW]DQODJHQ 0DL hehuvlfkw

Mehr

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung vom 1. Januar 1970 Die Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, gestützt auf das Bundesgesetz über die

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig 100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen

Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 7..3.. Ausgabe vom. November 994 Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen vom 5. Juli 990 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12. Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung Bundesamt für Gesundheit Abteilung Kranken- und Unfallversicherung Abteilung Versicherungsaufsicht Hessstrasse 27E 3003 Bern corinne.erne@bag.admin.ch Bern, 8. Juli 2015 Verordnung betreffend die Aufsicht

Mehr

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa STATUTEN 1. Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht in Stäfa ein am 9. November 1862 gegründeter, 1869 aufgelöster und am 10. März 1877 erneut gebildeter, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 66

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

Protokoll der Sitzung des LAK Bildung am 10.12.04 in Nürnberg

Protokoll der Sitzung des LAK Bildung am 10.12.04 in Nürnberg Protokoll der Sitzung des LAK Bildung am 10.12.04 in Nürnberg Beginn 15.45 Ende gegen 19.00 Uhr Teilnehmer: Siehe Anwesenheitsliste Julia begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Anna ist entschuldigt.

Mehr

Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien

Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Infolge des vom Gemeinderat am 22. Mai 1978 gefassten Beschlusses (Pr.Z. 1697) unter dem Namen Medizinisch-Wissenschaftlicher

Mehr

Resultate 2. Umfrage «Reformakzeptanz Altersvorsorge 2020»

Resultate 2. Umfrage «Reformakzeptanz Altersvorsorge 2020» Resultate 2. Umfrage gfs.bern zur «Altersvorsorge 2020» Zürich, 29. November 2015 Resultate 2. Umfrage «Reformakzeptanz Altersvorsorge 2020» Zum zweiten Mal hat das Forschungsinstitut gfs.bern im Auftrag

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung vom 24. April 2014, 20:15 Uhr im Restaurant 8610, Friedhofstrasse 3a, 8610 Uster

Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung vom 24. April 2014, 20:15 Uhr im Restaurant 8610, Friedhofstrasse 3a, 8610 Uster Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung vom 24. April 2014, 20:15 Uhr im Restaurant 8610, Friedhofstrasse 3a, 8610 Uster Anwesend: 30 Mitglieder gemäss Präsenzliste Entschuldigt: 29 Mitglieder

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Bedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof

Bedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Bedienungsanleitung für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Matthias Haasler Version 0.4 Webadministrator, email: webadmin@rundkirche.de Inhaltsverzeichnis 1 Einführung

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern

Kanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern Kanton St.Gallen Amt für Soziales Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache Departement des Innern Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht.

Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht. Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht. Wenn Sie die Teilnehmer kennen, ein paar persönliche Worte... oder Alternativ eine Frage zum aktuellen

Mehr

Die Antworten von DIE LINKE

Die Antworten von DIE LINKE 27 Die Antworten von DIE LINKE 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir wollen, dass alle Menschen wählen dürfen. Wir haben

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären:

Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären: Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären: Gold Line International Ltd. Seite 1 STELLEN SIE SICH VOR: Jeder Mensch auf der Erde gibt Ihnen 1,- Dollar Das wäre nicht schwer

Mehr

1. TEIL (3 5 Fragen) Freizeit, Unterhaltung 2,5 Min.

1. TEIL (3 5 Fragen) Freizeit, Unterhaltung 2,5 Min. EINFÜHRUNG 0,5 Min. THEMEN: Freizeit, Unterhaltung (T1), Einkaufen (T2), Ausbildung, Beruf (T3), Multikulturelle Gesellschaft (T4) Hallo/Guten Tag. (Nehmen Sie bitte Platz. Können Sie mir bitte die Nummer

Mehr

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress.

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Anmeldung http://www.ihredomain.de/wp-admin Dashboard Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Das Dashboard gibt Ihnen eine kurze Übersicht, z.b. Anzahl der Beiträge,

Mehr

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.

Mehr

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 Stand am 1. Januar 2015 1 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2015 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Institutsordnung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik (SMT)

Institutsordnung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik (SMT) TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für (SMT) Institutsordnung Die Institutsordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät Informatik in seiner Sitzung am 16.04.2012 bestätigt. Ordnung

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz) 416.0 vom 6. Oktober 2006 1 (Stand am 1. Januar 2008)

Mehr

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena

Mehr

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009 1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

2.1 Präsentieren wozu eigentlich? 2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014

MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014 Schwellenkorporation Lenk 3775 Lenk BE MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014 Protokoll der Sitzung Nr. 1 Datum Donnerstag, 19. Juni 2014 Uhrzeit Ort Vorsitz Protokoll 20:15 20.45 Uhr Hotel Simmenhof

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de 1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;

Mehr

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015 Vorsitz: Protokoll: Ort: Entschuldigt: Stefan Schneider, Gemeindepräsident Beatrice Fink Gemeinderatszimmer

Mehr

Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines

Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens A) Allgemeines 1. Wo finden sich Rechtsvorschriften über den Gebrauch des burgenländischen Landeswappens?

Mehr

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. In leichter Sprache erklärt

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. In leichter Sprache erklärt Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung In leichter Sprache erklärt Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2005 gibt es das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. Das Persönliche Budget

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine

Mehr

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Name: Bruno Handler Funktion: Marketing/Vertrieb Organisation: AXAVIA Software GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Verordnung vom 8. November 2011 Inkrafttreten: 01.01.2012 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 24. November 1995

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate

Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate Wohn- und Eine Einrichtung der Seniorenhilfe SMMP ggmbh Ziemlich viel Text Unsere Beschäftigung mit der Charta begann mit der Selbstbewertung. Hierfür

Mehr