Bericht der Landesregierung
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- Nora Pfaff
- vor 8 Jahren
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1 Nr 72 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (1. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Bericht der Landesregierung über den Stand und die Gebarung des Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen im Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 29. Februar 2008 Die Landesregierung erstattet in Vollziehung der Bestimmung des 9 Salzburger Kleingewerbe-Darlehensfondsgesetz 1955, LGBl. Nr. 35 idgf, nachstehenden Bericht über den Stand und die Gebarung des Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen im Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 29. Februar 2008: I. Präambel: Hingewiesen wird, dass der im Jahr 1953 eingerichtete Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen das älteste Wirtschaftsförderungsinstrument des Landes am 29. Februar 2008 die ihm übertragenen Aufgaben zur Förderung der Salzburger Klein- und Familienbetriebe beendet hat. Im Hinblick auf die Auflösung des Fonds im ersten Quartal 2008 erfolgt die Berichtslegung über den Stand und die Gebarung des Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen für den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 29. Februar Mit dem Inkrafttreten des Salzburger Wachstumsfondsgesetzes am 1. März 2008 hat das Kernstück der Reform der Wirtschaftsförderung, der Salzburger Wachstumsfonds, seine Förderungstätigkeit begonnen. Zeitgleich wurden das Salzburger Kleingewerbedarlehensfondsgesetz 1955, LGBl Nr 35 einschließlich der dazu erlassenen Verordnungen der Salzburger Landesregierung außer Kraft gesetzt. Die mit der Auflösung des Kleingewerbe- Förderungs-fonds verbundenen Rechte und Pflichten sowie das Fondsvermögen sind auf den Salzburger Wachstumsfonds übergegangen. Um die Kontinuität bei den bisherigen Förderadressaten des Kleingewerbe-Förderungsfonds, den Klein- und Familienbetrieben, fortzusetzen, wurde vom Salzburger Wachstumsfonds die neue Förderaktion "Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe" geschaffen. Dabei handelt es sich um ein flexibles, für die unterschiedlichen Investitionsfinanzierungsbedarfe der Förderadressaten einsetzbares Förderinstrument. Mit der Einrichtung des Salzburger Wachstumsfonds wurde auch eine wesentliche Beschleunigung der Förderungsabwicklung bewirkt.
2 2 II. Bericht über die von der Fondskommission genehmigten Förderungen im Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 29. Februar 2008: 1. Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen: 1.1. Kleingewerbeförderungs-Aktion: Die Nachfrage in der Kleingewerbe-Förderungsaktion und damit die Förderungsbilanz 2007/08 stehen in einer Korrelation mit dem Investitionsverhalten des Adressatenkreises dieser Förderungsinstrumente, den Salzburger Familien- und Kleinbetrieben. Innerhalb dieses vorangeführten Adressatenkreises wurde die Kleingewerbeförderungsaktion im Berichtszeitraum am stärksten von Hotel-/Beherbergungs- sowie Gast- und Schankbetrieben (Anteil am geförderten Kreditvolumen: 35,9 %), dem Personenbeförderungsgewerbe (4,3 %), dem Bauhilfsgewerbe (3,6 %) und Werbung, Marktkommunikation (3,0 %) in Anspruch genommen. Die 10 TOP-Branchen, von denen die maßgeblichen vorher angeführt sind, haben am gesamten geförderten Kleingewerbekreditvolumen im Berichtszeitraum mit rd. 61,0 % partizipiert. Die Fondskommission genehmigte in fünf Vergabesitzungen im Berichtszeitraum für 457 Förderungsanträge von Salzburger Familien- und Kleingewerbebetrieben aus Fondsmitteln Zinsenzuschüsse mit einer Laufzeit bis zu sieben Jahren zu Investitionskrediten im Gesamtbetrag von ,-- (Förderungsvolumen). Der genehmigte Förderungsbarwert betrug ,--. Die Anzahl der bewilligten Förderungsanträge hat im Vergleich zur Vorperiode um 48 oder 10,5 %, das Förderungsvolumen um ,--, oder 14,5 % zugenommen. Das durchschnittlich geförderte Kreditnominale je genehmigtem Förderungsantrag betrug im Berichtszeitraum ,--. Die Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft haben die geförderten Kleingewerbekredite insbesondere zur Finanzierung von Qualitätsverbesserungen der Beherbergungs- und Verpflegungseinrichtungen sowie Personalunterkünfte, zur Schaffung/Ausbau von Wellness-, Fitness- und Freizeiteinrichtungen, für Maßnahmen zur Angebotsverbreiterung und spezialisierung sowie zur Implementierung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt. Die in den Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungssparten tätigen Salzburger Unternehmen setzten die geförderten Kleingewerbekredite zur Finanzierung von Investitionen zum Zwecke der technischen Aufrüstung ihrer Betriebs- und Geschäftsausstattungen, zur Erweiterung von Betriebsstätten, für bauliche und technische Maßnahmen zur Erreichung nachhaltiger Energiespareffekte wie zb. wärmedämmende/energiesparende Fassaden- und Dacherneuerungen, Umstellung der Heizanlagen auf erneuerbare Energiequellen, Anschluss an Biomasse- Nahwärmeanlagen, Wärmerückgewinnung, Prozessoptimierungen uäein.
3 3 Das älteste Wirtschaftsförderungsinstrument des Landes, der Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen, hat sich auch im Berichtszeitraum wieder als wirksames Förderungs- und Unterstützungsinstrument bei der maßgeschneiderten Finanzierung wichtiger Investitionen der Salzburger Kleinbetriebe erwiesen. Durch die Bereitstellung von Zinsenzuschüssen, gekoppelt mit einem deutlich unter dem Marktzinsniveau liegenden attraktiven Förderungszinssatz (Jahresdurchschnitt 2007: 4,75 %) ermöglichte der Salzburger Kleingewerbefonds den Familienund Kleinbetrieben im Land Salzburg kostengünstige, fristenkonforme Finanzierungen betrieblicher Investitionen in enger Kooperation mit der Salzburger Kreditwirtschaft und der Wirtschaftskammer Salzburg. Während seines 55-jährigen Bestehens hat der Fonds rd mal kleinen Salzburger Unternehmen durch Zinsenzuschüsse bei Investitionen geholfen und eine Investitionskreditsumme von rd 232 Mio zur Finanzierung produktivitätssteigernder Investitionen unterstützt. Das Land Salzburg hat dem Fonds seit seiner Gründung Beiträge in Höhe von rd 17 Mio und die Wirtschaftskammer in Höhe von rd 3,1 Mio für die Gewährung von Zinsen- und Annuitätenzuschüssen zur Senkung der Fremdkapitalkosten für die Finanzierung von produktivitätssteigernden Investitionen zur Verfügung gestellt. Die regionale Förderungsbilanz im Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 29. Februar 2008 stellt sich wie folgt dar: Bezirk genehmigte Anträge gefördertes Kreditvolumen in Euro Stadt Salzburg Salzburg-Umgebung Hallein St. Johann Zell am See Tamsweg Summe: Seit seiner Gründung hat der Landesfonds für gewerbliche Darlehen einschließlich der in den Jahren 1961/62, 1966, 1968, 1972/73 und 1975 durchgeführten Sonderkreditaktionen sowie den Schwerpunktförderungsaktionen Bauinvestitionen und E-Business Förderungsfälle mit einem Förderungsvolumen von ,-- abgewickelt.
4 4 Dass die vom Fonds gewährten Förderungen den Kleingewerbebetrieben in allen Salzburger Regionen in ausgewogenem Maße Finanzierungsvorteile verschafft haben und einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft leisten konnten, belegt die nachstehende regionalisierte Förderungsstatistik. Bezirksweise Aufgliederung ( Februar 2008 inklusive Schwerpunktaktion Bauinvestitionen und E-Business ) Bezirk genehmigte gefördertes Kredit- Bevölkerung lt. Volkszäh- Anträge volumen lung absolut in % in Euro 2001 in % Stadt Salzburg , ,540 27,9 Sbg.-Umgebung , ,1 Hallein , ,5 St. Johann , ,1 Zell am See , ,3 Tamsweg , ,1 Summe: , ,0 2. Schwerpunktförderung Bauinvestitionen : Ergänzend zum Kleingewerbeförderungs-Programm wurden den Kleinbetrieben im Berichtszeitraum auch Zinsenzuschüsse zu Krediten für die Finanzierung von Bauinvestitionen bereitgestellt. Die Fondskommission genehmigte für 125 bauwirksame Projekte, zu deren Finanzierung Investitionskredite in Höhe von ,-- erforderlich waren, Förderungen mit einem Barwert von ,--. Seit der Einführung dieses Schwerpunkt-Förderungsprogrammes wurden im Zeitraum 28. Juni 2002 bis 29. Februar Förderanträge (bauwirksame Investitionsprojekte) mit einem geförderten Kreditnominale von ,-- und einer ausgelösten Bauwertschöpfung von rd 33 Mio. aus Mitteln des Kleingewerbeförderungsfonds unterstützt. Der Fonds hat den Kleinbetrieben dafür Zinsenzuschüsse mit einem Barwert von insgesamt ,-- (Barwertintensität bezogen auf das geförderte Kreditnominale 12,0%) überwiesen.
5 5 3. Förderungsaktion "Neugründung und Übernahme von Betrieben der gewerblichen Wirtschaft": Das Land Salzburg zeichnet sich im Bundesländervergleich durch die höchste Unternehmensquote aus. Auf SalzburgerInnen kommen rd 55 aktive UnternehmerInnen, während der österreichische Durchschnittswert nur bei rd 43 UnternehmerInnen liegt. Nachhaltig positiv beeinflusst wird diese hohe Unternehmerdichte im Land Salzburg durch die laufenden Betriebsneugründungen und Betriebsnachfolgen. GründerInnen und JungunternehmerInnen sind für Salzburg enorm wichtig, denn sie tragen maßgeblich zur wirtschaftlichen Entwicklung und künftigen Dynamik sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Wirtschaftsstandort Salzburg bei. Die Wirtschaftspolitik des Landes erachtet es daher seit vielen Jahren als besondere Aufgabe, die Rahmenbedingungen sowie Beratungs- und Förderungsangebote für GründerInnen und JungunternehmerInnen weiter zu verbessern. Dies geschieht durch die Landes-Mitfinanzierung des sogenannten Gründungs- und Nachfolgebonus der aws, die Mitwirkung am Businessplan- Wettbewerb i2b & GO!, die Unterstützung des Business Creation Center Salzburg für Hightech- Betriebsgründungen, eine umfassende Förderungsberatung sowie einem eigenen Förderungsprogramm für GründerInnen und JungunternehmerInnen. Unter Zuhilfenahme des Förderungsinstrumentes Betriebsneugründungs- und Übernahmeförderungsaktion des Landes Salzburg wurden im Berichtszeitraum 155 JungunternehmerInnen bei der Betriebsgründung bzw Übernahme bestehender Betriebe durch die Bereitstellung von 3 %- igen Zinsenzuschüssen pa mit einer Laufzeit von fünf Jahren zu einem Investitions- und Betriebsmittelkreditvolumen von insgesamt ,-- unterstützt. Die Zahl der genehmigten Förderansuchen hat sich im Zeitraum 2007/08 um 13 bzw 9,2 % und das geförderte Kreditnominale um ,-- bzw um 13,7 % erhöht. Das Land hat im Zeitraum 1978 bis 29. Februar 2008 mit diesem Förderungsinstrument Betriebsgründungen und Betriebsübernahmen durch JungunternehmerInnen erleichtert; das geförderte Gründungskapital belief sich auf rd 72,3 Mio; für die darauf zu leistenden Zinsenzuschüsse hat das Land bisher aus den Wirtschaftsförderungsbudgets rd 6,5 Mio aufgewandt.
6 6 III. Geldgebarung des Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen 1. Jänner 2007 bis 29. Februar 2008: Einnahmen EURO Ausgaben EURO Bankguthaben zum ,81 Zinserträge aus Wertpapierveranlagung ,47 Zinserträge aus Giro- und Festgeldguthaben ,77 Rückzahlung gewährter Förderungen ,05 Beitrag des Landes 0,- Beitrag der Wirtschaftskammer 0,- Zinsen- und Annuitätenzuschüsse ,67 Geldverkehrs- und Wertpapierspesen 768,00 Rechts- und Beratungskosten 242,00 Kapitalertragssteuer ,73 Bankguthaben zum , , ,10 IV. Fondsvermögen: Wie der G + V-Rechnung vom 1. Jänner 2007 bis 29. Februar 2008 zu entnehmen ist, betrug der gesamte Aufwand des Fonds aus der Geschäftstätigkeit ,40, dem Erträge in Höhe von ,29 gegenüberstanden, sodass der Fonds die Gebarung 2007/2008 mit einem Abgang (Verlust) von ,11 abgeschlossen hat. Dieser Abgang wurde aus dem Fondsvermögen bedeckt. Deshalb hat sich das Fondsvermögen von rd 2,37 Mio per 31. Dezember 2006 auf rd 2,11 Mio per 29. Februar 2008 verringert. Dieses Fondsvermögen wurde am 1. März 2008 an den neuen Salzburger Wachstumsfonds übertragen. Der Salzburger Wachstumsfonds hat gleichzeitig rechtsverbindliche Förderungszusagen des Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen an Förderungsempfänger im Ausmaß von rd ,-- übernommen. Für die Bedeckung dieser Förderungsverpflichtungen ist mit dem an den Wachstumsfonds übertragenen Fondsvermögen vorgesorgt worden. Der Gebarungsabschluss für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 29. Februar 2008 wurde vom Referat 8/04 (Landesbuchhaltung) erstellt.
7 7 V. Antrag der Landesregierung an den Landtag: Die Landesregierung stellt sohin den Antrag, der Salzburger Landtag wolle beschließen: 1. Der Bericht über den Stand und die Gebarung des Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen im Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 29. Februar 2008 werden zur Kenntnis genommen. 2. Dieser Bericht wird dem Finanzüberwachungsausschuss zur Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.
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