LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode
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- Gertrud Dittmar
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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Unterbringung der Asylsuchenden in Mecklenburg-Vorpommern im 1. Halbjahr 2010 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Asylsuchende aus welchen Herkunftsländern befinden sich gegenwärtig in der zentralen Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Nostorf/Horst (bitte getrennt nach Männern, Frauen, Kindern, Familien und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aufführen)? Wie lang ist deren jeweilige tatsächliche Aufenthaltsdauer (durchschnittliche, kürzeste und längste Dauer angeben)? Am 20. Juli 2010 hielten sich 131 Asylsuchende in der Aufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Personen insgesamt Männer Frauen Kinder (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) Afghanistan Algerien Ghana Irak Iran Kosovo Mauretanien Russ. Föderation Der Innenminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juli 2010 beantwortet.
2 Drucksache 5/3661 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Herkunftsland Personen insgesamt Männer Frauen Kinder (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) Somalia Syrien Türkei Vietnam sonst. afrikan Staaten Ungeklärt Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge waren zu diesem Zeitpunkt nicht in der Aufnahmeeinrichtung aufhältig. Eine Erfassung der Familienstrukturen der in der Aufnahmeeinrichtung des Landes untergebrachten Ausländer erfolgt nicht. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der in der Übersicht erfassten Personen betrug 51 Tage, die kürzeste einen Tag, die längste 402 Tage. Dabei wurde der Zeitraum seit der Meldung in der Aufnahmeeinrichtung berücksichtigt, unabhängig davon, ob sich der Ausländer seitdem in der Aufnahmeeinrichtung aufgehalten hat. Die maximale Aufenthaltsdauer in der Aufnahmeeinrichtung beträgt gemäß 47 Absatz 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz drei Monate. Eine längere Aufenthaltsdauer ergibt sich lediglich, wenn die Asylbewerber die Aufnahmeeinrichtung ohne Verlassenserlaubnis für unbestimmte Zeit oder mit unbekanntem Aufenthalt verlassen haben. 2. Wie viele Asylsuchende aus welchen Herkunftsländern befinden sich gegenwärtig in der Landesgemeinschaftsunterkunft (LGU) in Nostorf/Horst (bitte getrennt nach Männern, Frauen, Kindern, Familien und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aufführen)? Welche Gründe werden im Einzelnen für deren Zuweisung in die LGU geltend gemacht und wie lang ist deren jeweilige tatsächliche Aufenthaltsdauer (durchschnittliche, kürzeste und längste Dauer angeben)? Am 20. Juli 2010 hielten sich 59 Ausländer (Asylbewerber und ehemalige Asylbewerber mit Duldung) in der LGU auf. Es wird auf die nachfolgende Übersicht sowie hinsichtlich der Gründe für die Zuweisung und die regelmäßige Aufenthaltsdauer auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 3 und 5 der Landtagsdrucksache 4/2361 vom 27. Juli 2006 verwiesen. 2
3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/3661 Herkunftsland Personen insgesamt Männer Frauen Kinder (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) Afghanistan Algerien Ghana Irak Iran Kosovo Mauretanien Russ. Föderation Syrien Tadschikistan Togo Vietnam sonst. asiat Staaten Ungeklärt Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge waren zu diesem Zeitpunkt nicht in der LGU aufhältig. Eine Erfassung der Familienstrukturen der in der Aufnahmeeinrichtung des Landes untergebrachten Ausländer erfolgt nicht. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der in der Übersicht erfassten Personen betrug 117 Tage, die kürzeste 7 Tage, die längste 333 Tage. Dabei wurde der Zeitraum seit Zuweisung in die LGU berücksichtigt, unabhängig davon, ob sich die Ausländer seitdem in der LGU aufgehalten haben. 3
4 Drucksache 5/3661 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 3. Wie viele Asylsuchende aus welchen Herkunftsländern befinden sich gegenwärtig im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Stadtstaat Hamburg in der zentralen Landesaufnahmestelle sowie in der LGU? Am 20. Juli 2010 waren 24 Ausländer in der Einrichtung des Landes Mecklenburg- Vorpommern, die die Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen der Vereinbarung als Wohnaußenstelle der Hamburger Aufnahmeeinrichtung mit nutzt, anwesend. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Afghanistan 11 Irak 2 Iran 4 Mazedonien 2 Kenia 1 Polen 1 Türkei 1 sonst. europ. Staaten 2 In der LGU sind keine Asylbewerber aus Hamburg untergebracht. 4. Wie viele Asylsuchende aus welchen Herkunftsländern befinden sich gegenwärtig in welchem Asylbewerberheim in Mecklenburg- Vorpommern (bitte jeweils getrennt nach der Anzahl der Männer, Frauen, Kinder, Familien und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aufführen)? Wie lang ist deren jeweilige tatsächliche Aufenthaltsdauer in Deutschland (bitte durchschnittliche, kürzeste und längste Dauer angeben)? 5. Wer sind die Betreiberinnen und Betreiber der jeweiligen Asylbewerberheime und bis wann laufen deren Verträge zum Betreiben der Heime? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. In Mecklenburg-Vorpommern wurden zum 1. Juli 2010 die nachfolgenden Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber betrieben. 4
5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/3661 Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Kommunale Gemeinschaftsunterkunft/Landkreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl der Asylbewerber und ehem. Asylbewerber mit Duldung Betreiber Laufzeit des Betreibervertrages Walkenhagen/ 101 Malteser Werke Bad Doberan gemeinnützige GmbH Jürgenstorf/ 99 Malteser Werke Demmin gemeinnützige GmbH Neustrelitz/ 68 Gesellschaft für kommunale Mecklenburg-Strelitz Dienstleistungen mbh (GeKom) Markscheiderweg/ 109 Malteser Werke Neubrandenburg gemeinnützige GmbH Ludwigsluster 78 Heim- und Betriebsdienste Chaussee/Parchim Koltz GmbH & Co. KG Satower Straße/ 122 Ökohaus e. V Rostock Dänholm/ 60 Malteser Werke Stralsund gemeinnützige GmbH Haffburg/Wismar 56 Hansestadt Wismar unbefristet Die Daten weisen die Anzahl der monatlich durchschnittlich tatsächlich anwesenden Flüchtlinge aus (gemäß den aktuellen monatlichen Abrechnungen). In den Unterkünften sind teilweise deutlich mehr Flüchtlinge mit einem Anspruch auf einen Unterkunftsplatz gemeldet. In Bezug auf die Trennung nach Herkunftsländern, dem Geschlecht, dem Alter und der Familienzugehörigkeit sowie der Aufenthaltsdauer wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Landtagsdrucksache 5/395 vom 2. Mai 2007 verwiesen. Die Gemeinschaftsunterkunft in Neustrelitz wird zum 31. Juli 2010 geschlossen. Die bisher dort wohnhaften Flüchtlinge wurden in den letzten Wochen dezentral im Landkreis Mecklenburg-Strelitz oder in Gemeinschaftsunterkünften anderer Kommunen untergebracht. Der letzte Bewohner verlässt am 26. Juli 2010 die Unterkunft. 6. Wie hoch sind die Investitionen, die von den jeweiligen Betreiberinnen und Betreibern der Asylbewerberheime seit Vertragsbeginn getätigt wurden und welche sind für 2010 vorgesehen? Von den Betreibern der Gemeinschaftsunterkünfte werden keine Investitionen getätigt, wohl aber von den Trägern der Gemeinschaftsunterkünfte (den Landkreisen und kreisfreien Städten) beziehungsweise bei Mietobjekten durch den jeweiligen Vermieter. 5
6 Drucksache 5/3661 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Über die Höhe der durch die Vermieter getätigten Investitionen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Auf die nachfolgende Übersicht wird im Übrigen verwiesen. Landkreis bzw. kreisfreie Stadt Kommunale Gemeinschaftsunterkunft Investitionen seit Bestehen der Unterkunft Bad Doberan Walkenhagen 9.846,50 Demmin Jürgenstorf ,83 Mecklenburg-Strelitz Neustrelitz ,00 Neubrandenburg Markscheiderweg ,32 Parchim Ludwigsluster Chaussee Keine Rostock Satower Straße ,89 Stralsund Dänholm Keine Wismar Haffburg ,68 Die Angaben berücksichtigen Investitionen seit 1993, soweit sie durch das Land erstattet wurden. Für das Jahr 2010 ist eine Investition in der Gemeinschaftsunterkunft Jürgenstorf (Landkreis Demmin) für den Ausbau der sanitären Anlagen in voraussichtlicher Höhe von ca ,00 vorgesehen. 7. Welche finanziellen Mittel haben die Betreiberinnen und Betreiber der Asylbewerberheime in den letzten fünf Jahren für welche Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt und welche Mittel und Maßnahmen sind für 2010 geplant (bitte jeweilige Themen und Stundenanzahl der Maßnahmen nennen)? Die Betreiber führen für ihre Mitarbeiter interne und externe Fortbildungsmaßnahmen durch. Dabei werden u. a. folgende Themen behandelt: - Aktuelles aus dem Asyl- und Ausländerrecht, - Deeskalation, - Traumabewältigung, - interkulturelle Mittler, - psychosoziale Arbeit mit Migranten, - Umgang mit Vorurteilen und Diskriminierungen, - Arbeitsschutz, - Erste Hilfe. Über den genauen Umfang der bisherigen Maßnahmen, die in 2010 geplanten Maßnahmen sowie die eingesetzten finanziellen Mittel liegen der Landesregierung mit Blick auf jene eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung keine Informationen vor. 6
7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Wie hoch ist die derzeitige Auslastung der jeweiligen Asylbewerberheime und wie entwickelte sich diese Auslastung in den vergangenen fünf Jahren? Welche dieser Heime sollen bis wann geschlossen werden? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis bzw. kreisfreie Stadt Kommunale Gemeinschaftsunterkunft Auslastung Bad Doberan Walkenhagen 65,6 % Demmin Jürgenstorf 41,3 % Mecklenburg-Strelitz Neustrelitz 45,3 % Neubrandenburg Markscheiderweg 31,1 % Parchim Ludwigsluster Chaussee 39,0 % Rostock Satower Straße 42,8 % Stralsund Dänholm 60,0 % Wismar Haffburg 58,3 % Die Auslastung der Gemeinschaftsunterkünfte sank in den letzten Jahren von landesweit etwa 60 % auf ca. 40 % zum Ende des letzten Jahres. Insbesondere aufgrund der Schließung der Gemeinschaftsunterkünfte in Malchow zum 30. Juni 2010 und Neustrelitz zum 31. Juli 2010 liegt die aktuelle Auslastung der Unterkünfte bei durchschnittlich ca. 50 %. Aufgrund der bundesweit seit 2007 ansteigenden Asylbewerberzahlen (aktuelle Zuwachsrate ca. 25 %) ist derzeit keine Schließung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte geplant. 7
8 Drucksache 5/3661 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 9. Wie viele Asylsuchende und ehemalige mit Duldung (bitte getrennt nach Männern, Frauen, Kindern, Familien und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aufführen) sind derzeit in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten dezentral untergebracht und wie entwickelte sich deren Anzahl in den vergangenen fünf Jahren? Auf die Antwort zu Frage 4 und die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl der dezentral untergebrachten Asylbewerber und ehemaligen Asylbewerber mit Duldung Bad Doberan 24 Demmin 46 Greifswald 9 Güstrow 80 Ludwigslust 61 Mecklenburg-Strelitz 27 Müritz 34 Neubrandenburg 4 Nordvorpommern 6 Ostvorpommern 39 Parchim 56 Rostock 36 Rügen 23 Schwerin 41 Stralsund 17 Uecker-Randow 29 Wismar 17 Die Anzahl der dezentral untergebrachten Asylbewerber lag im Zeitraum 2005 bis 2007 landesweit bei ca Personen. Die Zahl der dezentral untergebrachten Asylbewerber sank seit 2007 auf zurzeit ca. 570 Personen. Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 7 der Landtagsdrucksache 5/395 vom 2. Mai 2007 wird verwiesen. 10. Seit wann leben die in Frage 9 genannten jeweiligen Personengruppen in dezentraler Unterbringung (durchschnittliche, kürzeste und längste Dauer angeben)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 8
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