(Aktuarielle) Anmerkungen zur Zukunft der PKV. Heinz-Werner Richter Barmenia Versicherungen, Wuppertal

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1 (Aktuarielle) Anmerkungen zur Zukunft der PKV Heinz-Werner Richter Barmenia Versicherungen, Wuppertal

2 Ausgangssituation Grundsätzliche Kritikpunkte Vorwurf der Rosinenpickerei Abschlußkosten und Qualität der Vermittlung PKV-Mindestschutz Nachteilsfreier Unternehmenswechsel Beitragsentwicklung 2

3 Ausgangssituation Kritik an der Beitragsentwicklung in der PKV AOK Studie (Quelle: stern.de ) Die neun Millionen Privatversicherten müssen mit stark steigenden Beiträgen in der Zukunft rechnen. IGES-Studie Gerade ältere Versicherten bekommen die Prämienerhöhungen wegen der Nachfinanzierungserfordernisse überproportional stark zu spüren Abkassiert und alleine gelassen (Quelle: Panorama, ) Für viele sind die Beiträge der Privaten Krankenversicherung im Alter nicht bezahlbar, weil sie dann explosionsartig in die Höhe gehen. 500 oder 600 Euro sind ebenso wenig eine Seltenheit wie Selbstbeteiligungen von bis zu 3000 Euro im Jahr. 3

4 Ausgangssituation Frage: Was ist dran an diesen Vorwürfen? Was unternimmt die PKV gegen diese Entwicklung? Welche Maßnahmen sind zusätzlich denkbar? 4

5 Agenda Grundsätzliche Anmerkungen Vorwurf der Rosinenpickerei Abschlußkosten PKV-Mindestschutz Portabilität Beitragsentwicklung Das Kalkulationsmodell der PKV Ursachen für Beitragssteigerungen im Alter Welche Maßnahmen setzt die PKV zur Beitragstabilisierung im Alter ein? Das Mittelalterproblem Diskussion weiterer Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung 5

6 Agenda Grundsätzliche Anmerkungen Vorwurf der Rosinenpickerei Abschlußkosten PKV-Mindestschutz Portabilität Beitragsentwicklung Das Kalkulationsmodell der PKV Ursachen für Beitragssteigerungen im Alter Welche Maßnahmen setzt die PKV zur Beitragstabilisierung im Alter ein? Das Mittelalterproblem Diskussion weiterer Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung 6

7 Grundsätzliche Anmerkungen Subsidiarität ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, Selbsbestimmung und Eigenverantwortung anstrebt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich unternommen werden, also wenn möglich vom Einzelnen, vom Privaten, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform. Nur wenn dies nicht möglich ist oder mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform die Aufgaben und Handlungen subsidiär unterstützen und übernehmen. Dafür wird ein Zurückdrängen der individuellen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für den jeweiligen Zweck in Kauf genommen. 7

8 Grundsätzliche Anmerkungen 8

9 Generationengerechtigkeit Grundsätzliche Anmerkungen 9

10 Generationengerechtigkeit Grundsätzliche Anmerkungen 10

11 Generationengerechtigkeit Grundsätzliche Anmerkungen 11

12 Generationengerechtigkeit Grundsätzliche Anmerkungen 12

13 Eigenverantwortung Grundsätzliche Anmerkungen 13

14 Freiheit Grundsätzliche Anmerkungen 14

15 Leistungsstärke Grundsätzliche Anmerkungen 15

16 Solidarität Grundsätzliche Anmerkungen 16

17 Solidarität Grundsätzliche Anmerkungen Krankenhaus: 0,6 Mrd. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel: 2,6 Mrd. Zahnmedizin: 2,2 Mrd. Arztbehandlung: 5,2 Mrd. 17

18 Gut für alle Grundsätzliche Anmerkungen 18

19 Gut für alle Grundsätzliche Anmerkungen 19

20 Grundsätzliche Anmerkungen Vorwurf der Rosinenpickerei (denkbare Ansätze) Öffnungsaktionen für Arbeitnehmer (!) Öffnungsaktionen für Beihilfeberechtigte (!) Öffnungsaktionen für Selbständige (?) Abschlußkosten Hier wurde in diesem Jahr gehandelt! Qualität der Vermittlung PKV-Mindestschutz Wird in der Unisex-Welt umgesetzt! Problem: Bestandsschutz 20

21 Grundsätzliche Anmerkungen Portabilität Alterungsrückstellung ist für Versicherte der neuen Welt (GKV-WSG) portabel (aber mit Selektionsproblemen behaftet) Eine DAV-Arbeitsgruppe hat ein theoretisches Modell zur Individualisierung der Alterungsrückstellung erarbeitet. Hier fehlen aber noch praktische (pragmatische) Ansätze zur Einteilung des Bestandes in entsprechende Risikogruppen oder klassen. 21

22 Agenda Grundsätzliche Anmerkungen Vorwurf der Rosinenpickerei Abschlußkosten PKV-Mindestschutz Portabilität Beitragsentwicklung Das Kalkulationsmodell der PKV Ursachen für Beitragssteigerungen im Alter Welche Maßnahmen setzt die PKV zur Beitragstabilisierung im Alter ein? Das Mittelalterproblem Diskussion weiterer Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung 22

23 IGES-Studie Beitragsentwicklung PKV-GKV IGES - These: Der fehlende Bestandswettbewerb in der PKV führt zu überproportionalen Beitragssteigerungen Aussage hierzu: Als Ausprägungen dieses Wettbewerbsmangels gelten überproportionale Prämiensteigerungen für typischerweise ältere Bestandsversicherte bzw. spiegelbildlich hierzu "unterkalkulierte" Einstiegsprämien für typischerweise jüngere Neuversicherte. Beleg u.a mit einem Beitragsentwicklungsvergleich PKV GKV 23

24 IGES-Studie Beitragsentwicklung PKV-GKV IGES weist zwar hin, dass: der Vergleich der Entwicklung nur eingeschränkt möglich ist, wegen differierenden Versicherungsleistungen Möglichkeit der Leistungskürzung in der GKV Bundeszuschüsse für die GKV Aber vergleicht trotzdem: Unter diesen einschränkenden Prämissen lassen sich die Beitragsentwicklungen in den beiden Versicherungssystemen auf höchstaggregierter Ebene vergleichen Ergebnis: : PKV + 3,9% p.a. GKV + 2,4% p.a. 24

25 IGES-Studie Beitragsentwicklung PKV-GKV 160% PKV incl. BfP (Beitragseinnahme je Krankheitskostenvollversicherten) 150% GKV excl. GMG (Beitragseinnahme je Versicherten) 140% 130% 120% 110% 100%

26 IGES-Studie Beitragsentwicklung PKV-GKV Wie kann man die Beitragsentwicklungen vergleichen? durch: die Bezifferung der Leistungskürzungen durch das GMG (Quelle: Gesetzesbegründung) die Berücksichtigung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen und in der PKV: die Berücksichtigung der Einführung des gesetzlichen Zuschlags 26

27 IGES-Studie Beitragsentwicklung PKV-GKV 160% PKV incl. BfP (Beitragseinnahme je Krankheitskostenvollversicherten) PKV excl. BfP (Beitragseinnahme je Krankheitskostenvollversicherten) GKV excl. GMG (Beitragseinnahme je Versicherten) 150% GKV incl. GMG (Beitragseinnahme je Versicherten) 140% 130% 120% 110% 100%

28 IGES-Studie Beitragsentwicklung PKV-GKV Ergebnis: : PKV: 3,3% p.a. GKV: 3,1% p.a. Zusätzlich: in der gleichen Zeit fortwährende Aktualisierung der Restlebenserwartung in der PKV doppeltes Demografieproblem (auf Beitrags- und Leistungsseite) weiterhin ungelöst gerade in den letzten Jahren deutlich stärkere Steigerungen in der GKV 28

29 Das Äquivalenzmodell Das Kalkulationsmodell der PKV im Neugeschäft: Barwert der zukünftigen Beiträge = Barwert der zukünftigen Leistungen P mit x P x K x + k ω ν q x + j w x + j ω x k ν k k= 0 j= 0 (1 q ω x k k x+ j wx+ j) = Kx+ k ν (1 qx + j wx+ j) k= 0 j= 0 Nettoprämie eines bei Vertragsabschluss x-jährigen erwartete Leistung eines x+k-jährigen kalkulatorisches Höchstalter =1/(1+r); Abzinsungsfaktor zum Rechnungszins r Sterbewahrscheinlichkeit im Alter x+j Stornowahrscheinlichkeit im Alter x+j 29

30 Das Äquivalenzprinzip Das Kalkulationsmodell der PKV Die Kalkulation erfolgt dabei bzgl. der Leistungen auf Beobachtungswerten der Vergangenheit und extrapoliert diese zwei Jahre in die Zukunft. Keine Berücksichtigung der Inflation über die 2 Jahre hinaus, da damit eine Erwartungshaltung bei den Leistungserbringern erzeugt werden könnte. Das Äquivalenzprinzip gilt somit nur für das Jahr nach Einführung der neuen Beiträge. Langfristige dauerhafte Veränderungen der Rechnungsgrundlagen werden nicht berücksichtigt. Änderungen nur über Beitragsanpassungen möglich. 30

31 für Bestandskunden Das Kalkulationsmodell der PKV 8a (2) Teil I MB/KK: Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen des Versicherers wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch während der Dauer des Versicherungsverhältnisses ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist. Vertragsbeginn: Beitrag > Leistung Bildung von Rückstellungen Dauerhafte Erfüllbarkeit des gegebenen Leistungsversprechens Leistungsbarwert = Alterungsrückstellung + Nettoprämienbarwert 31

32 Warum steigen die Beiträge? Ursachen für die Beitragssteigerungen im Alter Wesentliche Ursache: Änderung der Rechnungsgrundlagen: allgemeine inflationäre Preissteigerungen mit fortschreitender Kalenderzeit zunehmende Krankheitskosten ( medizinische Inflation ) mit fortschreitender Kalenderzeit steiler werdende Profile (Änderung der altersbedingten Inanspruchnahme) mit fortschreitender Kalenderzeit sinkende Ausscheideintensitäten: dauerhafte Verlängerung der Lebenserwartung faktisches Rückkehrverbot in die GKV (geringeres Storno) dauerhafte Änderung des Kapitalmarktes: Rechnungszinsabsenkung 32

33 Warum steigen die Beiträge? Ursachen für die Beitragssteigerungen im Alter Gemäß gesetzlichen Vorgaben (KalV) werden in der Kalkulation für die Festlegung der Rechnungsgrundlagen nur statische, der künftigen Realität nicht entsprechende Annahmen zugrunde gelegt. Die zeitliche Entwicklung der Rechnungsgrundlagen wird in der Kalkulation nicht berücksichtigt. Statt dessen: Gesetzliche Verpflichtung der Beitragsüberprüfung Rechtliches Instrumentarium: Beitragsanpassungsklausel Anpassung aller Rechnungsgrundlagen, falls eine nicht nur als vorübergehend anzusehende Änderung der Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten festgestellt wird. 33

34 Auswirkungen einer Beitragsanpassung Ursachen für die Beitragssteigerungen im Alter Strikte Gesetzesvorgaben ( 14 bzw. 14a KalV i.v.m. 12b (2) Satz 1 und 2 bzw. 12b (2a) VAG): Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen um (i.a.) mehr als 10 % Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 % Nachteile: Konstruktion des AF passt nicht zur Kalkulationssystematik Ausschließlich getrennte Betrachtung der Abweichungen Fehlende Erfassung von Zins, Storno- und Kostenänderungen Verspätete Anpassungsmöglichkeit Kumulation ungünstiger Effekte Der Rückstellungsfehlbetrag wird über die Restlaufzeit nachfinanziert Ggf. starker Nachholbedarf 34

35 Auswirkungen einer Beitragsanpassung Ursachen für die Beitragssteigerungen im Alter Neuzugang Bestand ALT NEU ALT NEU + 10 % + 10 % + x % + 10 % + 10 % Prämienbarwert Prämienbarwert Leist.- Prämienbarwert barwert Leist.- Prämienbarwert barwert Leist.- barwert Leist.- barwert AR AR 35

36 Auswirkungen einer Beitragsanpassung Ursachen für die Beitragssteigerungen im Alter Die Alterungsrückstellung wird bei der Beitragsanpassung nicht mit angepasst. Für die höheren Leistungen muss die AR aufgestockt werden. Zur Finanzierung dieser Aufstockung steht bei älteren Versicherten ein kürzerer Zeitraum zur Verfügung als bei jüngeren Versicherten. Bei einer Beitragsanpassung muss auch der Sparanteil, der in die Alterungsrückstellung fließt, angepasst werden. Folgerung: Bei Beitragsanpassungen fallen die prozentualen Beitragssteigerungen bei bestandsalten Versicherten höher aus als bei bestandsjungen Versicherten. mathematisches Altenproblem in der PKV 36

37 Verschärfungen einer Beitragsanpassung Ursachen für die Beitragssteigerungen im Alter Selbstbehalte (sofern diese nicht dynamisiert werden): Die Beitragsanpassungen auf Grund gestiegener Leistungsausgaben fällt prozentual umso höher aus, je höher der expizite (in ) oder implizite ( Billigtarife ) Selbstbehalt eines Tarifes ist. Antiselektion: Gute Risiken verlassen das Kollektiv Kopfschäden der verbleibenden im Durchschnitt höher Anpassung der Beiträge erforderlich Ggf. weiterer Anreiz für gute Risiken, das Kollektiv zu verlassen Folge: Weitere Beitragsanpassungen 37

38 Unterteilung der Maßnahmen je nach Wirkungsweise in drei Bereiche Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung im Alter Beeinflussung der Bruttobeiträge Älterer Zeitliche Umverteilung der Beitragsforderungen Beeinflussung der Kopfschadenentwicklung oder Leistungsseinschränkung 38

39 Beeinflussung der Bruttobeiträge Älterer Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung im Alter Beeinflussung der Bruttobeiträge Älterer Zeitliche Umverteilung der Beitragsforderungen Beeinflussung der Kopfschadenentwicklung oder Leistungseinschränkung Verwendung von Stückkosten gemäß 8 (4) KalV statt bruttobeitragsproportionale Kostenzuschläge => Einmaleffekt Überzinsverwendung gemäß 12a VAG und 2, 3 ÜbschV Verwendung anderer, in die RfeaB eingestellter Überschussmittel zwecks Beitragsentlastung 39

40 Entstehung und Verwendung von Überschüssen Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung im Alter Limitierung mittels RfB-Mittel Durch ausreichender Kalkulation entstehen systematisch Überschüsse, an denen laut 4 ÜberschV die Versicherten zu mindestens 80 % zu beteiligen sind. Dieser Teil der Überschüsse wird der RfB zugeführt und muss zeitnah aus steuerlichen Gründen innerhalb von 3 Jahren an die Versicherten wieder ausgeschüttet werden. Bei Beitragsanpassungen kann AR durch Einmalbeträge aus der RfB erhöht werden (Limitierung). Einsatz von Überzinsen gemäß 12a VAG Gutschrift von 90% der Überzinsen auf die AR (Direktgutschrift zur AR bzw. Zuführung zur RfeuB). Verwendung zur Vermeidung von Mehrprämien ab Alter 65 bzw. zur Beitragssenkung ab Alter 80 40

41 Entstehung und Verwendung von Überschüssen Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung im Alter x - 3,5 % q x w x K x γ, σ 90 % 10 % Rohüberschuss 20 % 80 % Direktgutschrift RfeuB Eigenkapital RfeaB innerhalb von 3 Jahren Ausschüttung ab Alter 65: Minderung BAP, Minderungsbetrag ab Alter 80: Milderung BAP Milderung BAP Bar-BRE 41

42 Zeitliche Umverteilung der Beitragsforderungen Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung im Alter Zeitliche Umverteilung der Beitragsforderungen Beeinflussung der Bruttobeiträge Älterer Beeinflussung der Kopfschadenentwicklung oder Leistungseinschränkung 42 gesetzlicher 10%ige Bruttobeitragszuschlag gemäß 12 (4a) VAG Vorsorgetarife zur Beitragsentlastung im Alter in der PKV Vorsorgetarife zur Beitragsentlastung im Alter in der Rentenversicherung

43 Gesetzlicher Zuschlag (GZ) Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung im Alter Einführung im Jahr (4a) VAG: alle Versicherten von 21 bis 60 Jahren in unbefristeten Tarifen mit AR zahlen einen Zuschlag von 10 % auf die jährliche Bruttoprämie (ohne RZ). Zuführung zur Alterungsrückstellung Verwendung: dient der Beitragsentlastung nach dem vollendeten 65. Lebensjahr gemäß 12a (2a) VAG Übergangsregelung für den Altbestand. implizite Anpassung des GZ durch Anpassung der Bezugsgröße Vorteile: einfache Handhabung individuelle Vorsorge in jüngeren Jahren zur Verstetigung der Beitragsentwicklung im Alter effektive Maßnahme, Wirkung noch nicht voll entfaltet 43

44 Beeinflussung der Kopfschadenentwicklung: Tarifwechselrecht Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung im Alter Beeinflussung der Bruttobeiträge Älterer Beeinflussung der Kopfschadenentwicklung oder Leistungseinschränkung Zeitliche Umverteilung der Beitragsforderungen Niedrigerversicherung unter qualitativer Beibehaltung des Versicherungsschutzes gemäß 204 VVG Wechsel in den Standardtarif / Basistarif mit Höchstbeitragsgarantie Steuerung des subjektiven Risikos: Tarife mit (höheren) SB BRE bei Leistungsfreiheit Managed Care Med. Hotlines, Gesundheitskurse etc. 44

45 Auswirkung der Maßnahmen der Beitragsentwicklung im Alter Das Mittelalterproblem GZ entfaltet bislang noch nicht seine volle Wirkung. Zinsgutschrift gemäß 12a (2)+(3) zeigt bereits messbare Erfolge, da sie bis zur vollen Wirksamkeit des GZ zu 50 % den heute Älteren zugute kommt. Auch das Tarifwechselrecht gemäß 204 VVG zeigt Wirkung. Folge: Beitragsentwicklung ab Alter 65 relativ stabil. Dies zeigen auch Querschnittsanalysen der DAV in den Beständen großer deutscher Krankenversicherer (u. a. Barmenia, Debeka, Deutscher Ring, HUK Coburg und SIGNAL) 45

46 Auswirkung der Maßnahmen der Beitragsentwicklung im Alter Das Mittelalterproblem 300 Bestandsbeiträge Durchschnittliche eines großen Bestandsbeiträge PKV-Unternehmens: - Vollversicherung Vollversicherung Beihilfe Beihilfe Männer Frauen

47 Auswirkung der Maßnahmen der Beitragsentwicklung im Alter Das Mittelalterproblem 600 Bestandsbeiträge Durchschnittliche eines Bestandsbeiträge großen PKV-Unternehmens: - Vollversicherung Vollversicherung Nichtbeihilfe Beihilfe Beitrags- entwicklung stabil Beitragsentwicklung kritisch Männer Frauen Alter

48 Auswirkung der Maßnahmen der Beitragsentwicklung im Alter Das Mittelalterproblem 48 Beitragsentwicklung ab Alter 65 recht stabil Effekt wird sich noch verstärken, wenn der GZ volle Wirkung entfaltet. Voraussetzung für Überschüsse aus Zins: Erwirtschaftung eines Überzinses. Nettoverzinsung branchenweit in den letzten Jahren aufgrund der negativen Kapitalmarktsituation kontinuierlich gesunken. Folge: Rückstellung zur Beitragsermäßigung im Alter aus Überzinsen wird kaum noch aufgebaut! Limitierungsmittel fehlen in der Zukunft!

49 Auswirkung der Maßnahmen der Beitragsentwicklung im Alter Das Mittelalterproblem Es bleiben die Probleme: viele Maßnahmen wirken nicht für die Alter oftmals hohe Beitragssteigerungen in diesem Altersbereich dadurch hohes Beitragsniveau für höhere Alter Das mathematische Altenproblem wird zum Mittelalterproblem 49

50 Diskussion von möglichen Maßnahmen Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung Erhöhung des GZ; Flexibilisierung des Verwendungszweck s Tarifzusammen -legung Beitragsgaranti e- Modelle Öffnung des Standardtarifes in der neuen Welt Senkung des Rechnungszinses 50 Härtefallfond s für Einzelfälle Einkalkulation der med. Inflation bis Alter 60 Neufassung des AF und Senkung des Schwellenwertes

51 Öffnung des Standardtarifes in der neuen Welt Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung PVK als System der Eigenverantwortung muss Alternativen bieten für Menschen, die nicht hilfebedürftig, aber beitragsmäßig überfordert sind. geeignetes Instrument: Standardtarif, weil kompatibel zum PKV-System geeignet für langjährig Versicherte mit Alterungsrückstellung, denn i. d. R. deutliche Beitragssenkung durch Anrechnung AR Standardtarif wird in der neuen Welt nicht mehr angeboten Vorschlag: Öffnung 51

52 Erhöhung des GZ und Flexibilisierung der Verwendung Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung Wirksames Instrument für die über 65-Jährigen Um die Rückstellung aus dem GZ auch für die 50- bis 65 Jährigen einsetzen zu können, ist eine Flexibilisierung der Verwendungsmöglichkeiten im Gesetz zu Regeln. Um aus dem GZ eine ausreichende Rückstellung zur Beitragsstabilisierung ab Alter 50 zu ermöglichen, ist der GZ zu erhöhen (z. B. auf 15 %) sicherzustellen, dass alle Versicherten (auch diejenigen Bestandskunden, die widersprochen haben) den Zuschlag zahlen aber: zusätzliche Verteuerung der PKV-Beiträge 52

53 Senkung des Rechnungszinses Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung ausreichender Überzins zur Stabilisierung der Beiträge im Alter wird aufgrund der aktuellen Kapitalmarktsituation nicht mehr erwirtschaftet Absenkung des Rechnungszinses im Neugeschäft und sukzessive im Bestand generiert höheren Überzins zudem: gesetzliche Änderung zur flexibleren Verwendung der 12a (2)-Rückstellung erforderlich Anpassung im Bestand derzeit nur über das AUZ-Verfahren möglich Alternative: Zur Erzeugung einer ausreichenden Zinsmarge zur Finanzierung der med. Inflation dürfen VU nur mit Zins r=min(3,5 ; AUZ Zinsmarge) rechnen (Zinsmarge z. B. 1,0 %). 53

54 Neufassung des AF und Senkung des Schwellenwertes Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung 54 Kritik am heutigen AF-Verfahren: bildet den Anpassungsbedarf nicht adäquat ab durch Trennung von AF-Schaden und AF Sterblichkeit werden Anpassungen verschleppt AF passt nicht zur Kalkulationslogik, kein AF Zins Schwellenwerte zu hoch Ziel eines neuen AF-Verfahrens: Verstetigung der Beitragsentwicklung durch regelmäßige und frühzeitige Beitragsüberprüfung Voraussetzungen: Gesetzesänderungen (KalV, VAG); ist in der Diskussion mit der BaFin

55 Neufassung des AF und Senkung des Schwellenwertes Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung Bisherige AF Leistung wird als Teil-AF beibehalten wie bisher. Teil-AF Sterblichkeit vom Verfahren her analog Festlegung in der KalV: 55 mit: AF Sterb 45 erf 70 erf 95 1 A = x 1 A x 1 A max ; ; rm rm 25 x= 21Ax 25 x= 46Ax 25 x= 71A rm AF = rechnungsmäßiger Leistungsbarwert unter Verwendung von: Rechnungszins gemäß Kalkulation Kopfschaden gemäß Kalkulation Sterbetafel gemäß Kalkulation erf x rm x

56 Neufassung des AF und Senkung des Schwellenwertes Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung mit: erf AF = erforderlicher Leistungsbarwert unter Verwendung von: Rechnungszins gemäß AUZ-Verfahren Kopfschaden gemäß Kalkulation zuletzt von der BaFin veröffentlichte Sterbetafel, modifiziert durch die in der Kalkulation verwendeten Formel bei Unisex: Berücksichtigung des im letzten Beob.jahr festgestellten Geschlechtermixes 56 Multiplikative Verknüpfung der beiden Teil-AF zu Gesamt-AF: AF= AF Leist AF Sterb Weicht der AF um mehr als 0,05 von 1 ab, so erfolgt eine Überprüfung der Kalkulation.

57 Härtefallfonds für Einzelfälle Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung Einrichtung eines Härtefallfonds für besondere schwerwiegende Einzelfälle Finanzierung durch gesonderten Zuschlag oder aus bestehendem Omegazuschlag für den Basistarif, sofern Spielräume vorhanden sind. Überprüfung der Überforderung durch Stelle beim Verband, beim Ombudsmann oder bei den Mitgliedsunternehmen. 57 Vorteile: positive politische Botschaft Nachteile: weiteres Umlageelement Überprüfung der Überforderung nicht einfach Leistungsversprechen der Tarife in der PKV sehr unterschiedlich VU begünstigt, die in früheren Jahren eine großzügigere Risikoprüfung durchgeführt haben

58 Tarifzusammenlegung Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung Status Quo: insbes. bei älteren VU große Anzahl von Tarifen mit zum Teil geringen oder auslaufenden Beständen Folge: Erfordernis von Stütztarifkalkulationen; Gefahr von Schwankungen in der Kalkulation; heterogene Höhe von Beitragsanpassungen der Tarife durch Risikoentmischung und ungünstigen Schadenverläufen Lösungsvorschlag: Befugnis zur Tarifzusammenlegung, wenn Tarife gleichwertig sind und Kunde keinen nennenswerten Beitrags- oder Leistungsnachteil durch Umstellung hat. Vorteile: Verbreiterung der Kalkulationsbasis, Nutzung des versich.math. Prinzip der großen Zahlen, Verringerung von Zufallsschwankungen Verringerung der Komplexität Nachteile: Nachweis der dauerhaften Beitrags- und Leistungsneutralität schwierig 58

59 Einkalkulation der medizinischen Inflation Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung 59 Berücksichtigung der erwarteten Differenz zwischen med. Inflation und normaler Inflation bis Alter 60 (r K ) bei der Erstkalkulation. dynamisierter Leistungsbarwert: Vorteile: A dyn x mit r Kk, = ω x k k rkk, Kx+ k ν k= 0 j= 0 = r k K (1 q fürk 60 xundr 60 x K sonst. Bei Beitragsanpassungen fallen die proz. Beitragssteigerungen entsprechend der bei der Kalkulation schon getroffenen Vorsorge geringer aus. ), gleichmäßigere Beitragsbelastung der Versicherten x+ j Kk, w r x+ j

60 Einkalkulation der medizinischen Inflation Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung Problem: Durch die Einkalkulation der med. Inflation könnte eine gewisse Erwartungshaltung der Leistungserbringer erzeugt werden. Festlegung des Inflationsfaktors (in KalV oder im VU (tarifbezogen)? Nachweis?) Modifikation des AF: nur die Entwicklungen, die über die kalk. berücksichtigte hinausgehen, dürfen bewertet werden. doppelter Erklärungsbedarf, bei Beitragsanpassungen im Falle starker Abweichung der med. Inflation stark verteuernde Wirkung. Lösung: Dynamisierung auch auf der Beitragsseite einkalkulieren. 60

61 Beitragsgarantie-Modelle Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung Optimale Garantie: Jedem Versicherten wird der Beitrag zum ursprünglichen Eintrittsalter garantiert unter fiktiver Anrechnung der Rückstellungen für Beitragsermäßigung im Alter (10%- Rückstellung, Überzins-Rückstellung etc.) Für die Finanzierung stehen zur Verfügung: Einnahmen aus dem 10%-Zuschlag der bis 60-Jährigen Überzins auf die AR Nettozins auf EK + RfB + Schadenrückstellung Kostenergebnis + Risikoergebnis + Sicherheitszuschla Voraussetzung: Liberalisierung der Zuordnung und Verwendung der Mittel aus Überzins und 10%-Zuschlag Verbleibende Lücke in der Deckungsrückstellung muss finanziert werden. 61

62 Beitragsgarantie-Modelle Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung 62 Finanzierungsbedarf hängt ab vom Verhältnis Alterungsrückstellung zu Beitragseinnahmen (wegen Nachfinanzierung der AR im Bestand bei einer Beitragsanpassung): Je größer die Quote AR/BE im Bestand, desto höher der Finanzierungsbedarf. Maßnahmen zur Finanzierung der Lücke in der AR: Rechnungszinsabsenkung, um die Finanzierung über jährliche Überschüsse sicherstellen zu können AUZ-Verfahren sollte Marge von mind. 1% enthalten: Neugeschäft: sofort Bestand: sukzessive, z. B. in 0,1%-Schritten, bis Zinsmarge erreicht ist Alternative: keine sofortige Finanzierung der fehlenden AR, sondern Finanzierung über jährliche Umlage

63 Beitragsgarantie-Modelle Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung 63 Beispiel: Es ergebe sich z. B. eine Lücke von 9,2%. Notwendige Rechnungszinsabsenkung, um die (Aus-)Finanzierung über jährliche Überschüsse sicherzustellen: Delta / (AR / BE) =9,2% / 6 = ca. 1,5% Falls Rechnungszinsabsenkung (im Bestand) nicht im erforderlichen Umfang möglich: jährliche Finanzierung in Form einer Umlage Zuschlag in Höhe von Delta / durchschn. RBW (z. B. 17,5) = 9,2% / 17,5 = ca. 0,53 % notwendig. Problem: Kumulierung des Umlagebedarfs bei Folgeanpassungen: Bei ausschließlicher Umlagefinanzierung wächst der Zuschlag infolge von regelmäßigen Beitragsanpassungen kontinuierlich an. jährliche Finanzierung über eine Umlage kann keine Dauerlösung sein. Umverteilung ist abhängig von Bestandsverteilung und Neugeschäft.

64 Beitragsgarantie-Modelle Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung offene Punkte / Probleme Die zu finanzierende Lücke wird von Versicherer zu Versicherer variieren. Je höher das Verhältnis Alterungsrückstellung zu Beitragseinnahmen ist, desto höher der Finanzierungsbedarf bzw. desto höher die Umlage. Prinzipiell dürften ältere Versicherer stärker betroffen sein als jüngere. Finanzierungsbedarf ist abhängig von der Höhe der BAP. Bei Ausfinanzierung erfolgt eine Verstärkung des Basiseffektes, d. h., nachfolgende Beitragsanpassungen fallen proz. höher aus bei Änderung des Rentenbarwertes. Bei überwiegender Umlagefinanzierung besteht die Gefahr der Aushöhlung des PKV-Kalkulationsmodells und der Angleichung an das GKV-System. Umlageanteil steigt, AR verliert an Bedeutung. In Tarifen ohne Neugeschäft besteht die Gefahr der Festsetzung zu hoher Neugeschäftsbeiträge. 64

65 Beitragsgarantie-Modelle Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung offene Punkte / Probleme Bei Deckung des Finanzierungsbedarf durch Rechnungszinsabsenkung: Stufenweise Absenkung des RZ soll sanften Anstieg ermöglichen, da bei deutlicher Senkung in einem Schritt überproportionale Beitragsanpassungen zu erwarten sind. RZ-Absenkung voraussichtlich nicht ausreichend für die Garantie Absenkung des RZ verschärft zunächst das Altenproblem im betroffenen Bestand. Es müsste eine transparente und verständliche Kommunikation dieser Beitragsgarantie entwickelt werden. 65

66 Beitragsgarantie-Modelle Weitere Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung Zuweisung eines Garantiealters Um eine rückwirkende Limitierung im Bestand auf das ursprüngliche Eintrittsalter durchzuführen, stehen nicht die Mittel in der RfB zur Verfügung. Variante: Jede versicherte Person bekommt ein Garantiealter zugewiesen, sodass folgendes gilt: UrEA Garantiealter Tarife mit/ohne Beitragsgarantie Alter, welches zum heute aktuell gezahlten Beitrag passt Jedes Unternehmen darf beliebig viele Tarife mit oder ohne Beitragsgarantie im Neugeschäft anbieten. Die vorhandenen Bestandstarife werden ebenfalls als Garantietarife oder traditionell kalkulierte Tarife definiert. Jeder Bestandsversicherte bekommt die Möglichkeit, einen Zuschlag abzuwählen. Wer den Zuschlag nicht abwählt, erhält sofort ein Garantiealter 66

67 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Konfuzius: Den Mann, der sich um Fernes nicht bekümmert, erwartet schon in nächster Nähe Kummer. 67

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