6 BESTANDESRECHNUNG. 6.1 Bestandesrechnung Allgemeines. 6.2 Kontenartenplan Definitionen. 6.3 Anleitung zur Erstellung eines Kontenplans

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1 6 BESTANDESRECHNUNG 6.1 Bestandesrechnung Allgemeines 6.2 Kontenartenplan Definitionen 6.3 Anleitung zur Erstellung eines Kontenplans Aktiven Passiven Bestandesrechnung Inhalt Kapitel 6 Seite 1-18

2 6.1 Bestandesrechnung Allgemeines Die Bestandesrechnung umfasst sämtliche Aktiven und Passiven einer Gemeinde und gibt Auskunft über das Finanzvermögen, das Verwaltungsvermögen, die Spezialfinanzierungen sowie das Eigenkapital oder den Bilanzfehlbetrag. Die Bestandesrechnung wird abgeschlossen auf den 31. Dezember des Kalenderjahres. Die auf diesen Stichtag ermittelten Werte ergeben die Bilanz per 31. Dezember. Finanzvermögen Alle Aktiven einer Gemeinde, über welche sie nach kaufmännischen Grundsätzen verfügen kann und die realisierbar sind. Aktiven sind realisierbar, wenn sie ohne Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung verwertbar sind, d.h. wenn sie ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können. Darunter fallen somit alle Vermögensteile einer Gemeinde, die nicht für öffentliche Zwecke benötigt werden. Verwaltungsvermögen Alle Aktiven, die der Erfüllung öffentlichrechtlich festgelegter Verwaltungsaufgaben dienen wie Tiefbauten, Strassenbauten, Kanalisationen, Schulbauten, Altersheime, Alterssiedlungen und dergleichen, Investitionsbeiträge an andere Gemeinden und Zweckverbände usw. Im Verwaltungsvermögen werden alle Ausgaben aktiviert, die in der Investitionsrechnung im Laufe des Rechnungsjahres erfasst wurden und der Schaffung von dauernden Vermögenswerten für öffentliche Zwecke dienen. Spezialfinanzierungen Eine Spezialfinanzierung liegt vor, wenn bestimmte Einnahmen (ohne Steueranteile oder -prozente) für eine bestimmte Aufgabe aufgrund einer gesetzlichen Grundlage verwendet werden. Fremdkapital Schulden der Gemeinde gegenüber Dritten. Sie werden innerhalb des Fremdkapitals gegliedert nach Art der Schuld und nach deren Frist zur Rückzahlung. Eigenkapital Das Eigenkapital besteht aus jenem Teil des Vermögens, welches die Verpflichtungen übersteigt (Aktivenüberschuss). Es wird verwendet als Reserve für künftige Aufwandüberschüsse der Laufenden Rechnung oder zur Vorfinanzierung künftiger Investitionen. Bilanzfehlbetrag Der Bilanzfehlbetrag besteht aus der das Vermögen übersteigenden Summe der Verpflichtungen (Passivenüberschuss). Er ist innert längstens 5 Jahren abzutragen. Bestandesrechnung Allgemeines Kapitel 6.1 Seite 2-18

3 6.2 Kontenartenplan Definitionen Verbindlich sind die vierstelligen Kontonummern. Bei Erweiterungen sind die Gemeinden in der Zuweisung von Laufnummern frei. 1 AKTIVEN Die Aktiven setzen sich zusammen aus dem Finanzvermögen, dem Verwaltungsvermögen, den Spezialfinanzierungen und dem allfälligen Bilanzfehlbetrag. 10 Finanzvermögen Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können. 100 Flüssige Mittel Alle zur Verfügung stehenden Gelder, die jederzeit als Zahlungsmittel eingesetzt werden können Kasse 1001 Postcheck 1002 Banken Bankkontokorrente 101 Guthaben Guthaben, die kurzfristig realisierbar sind Vorschüsse Konten, die bestimmten Dienststellen der Gemeinde oder Dritten für die vorläufige Bestreitung ihrer Ausgaben eröffnet werden. Die Umlage auf die entsprechenden Konten der Verwaltungsrechnung erfolgt nach Prüfung der Abrechnung Kontokorrente Guthaben aus Kontokorrenten mit andern öffentlichen Gemeinwesen einschliesslich eigenen Gemeindebetrieben sowie Privaten (ohne Banken) Steuerrestanzen Steuerrestanzen (inkl. Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern) gemäss Abrechnung des Gemeindesteueramtes. Sofern notwendig, können für jedes Steuerjahr Einzelkonten mit Jahrgangsbezeichnung geführt werden ( = Steuerrestanzen 2004) Rückerstattungen von Gemeinwesen Ausstehende Rückerstattungen anderer Gemeinwesen, (Bezugsprovisionen, Strassenunterhaltsbeiträge, Besoldungsanteile usw.). Gegenbuchung in Kontengruppe Beiträge von Gemeinwesen Guthaben aus Beiträgen von Gemeinwesen. Gegenbuchung in Kontengruppe Übrige Debitoren Alle übrigen Forderungen, die in den Konten nicht erfasst wurden. Gegenbuchungen in den Kontengruppen 41, 42, 43, Festgelder Geldanlagen mit einer Laufzeit unter drei Jahren Übrige Guthaben Guthaben, die in den Konten nicht erfasst wurden (Vorauszahlungen an Lieferanten usw.). Kontenartenplan Definitionen Kapitel 6.2 Seite 3-18

4 102 Anlagen Anlagen des Finanzvermögens sind Aktiven, die veräussert werden können, ohne eine öffentliche Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen Festverzinsliche Wertpapiere Sparkonten, Anlagekonten, Depositenkonten, Obligationen und Schuldbriefe mit einem in der Regel festen Zinsfuss. Wertpapiere von zweckgebundenen Zuwendungen werden hier erfasst Aktien, Fondsanteile und Anteilscheine Aktien, Fondsanteile und Genossenschaftsanteile als Kapitalanlage. Die übrigen Beteiligungen werden dem Verwaltungsvermögen zugeordnet Darlehen Darlehen mit und ohne Sicherstellung (Kapitalanlagen, Personaldarlehen, Darlehen zu Unterstützungszwecken usw.) Grundeigentum Nichtüberbaute und überbaute Liegenschaften, Grundeigentum im Baurecht sowie Grundeigentumsanteile, die nicht für die öffentliche Aufgabenerfüllung benötigt werden sowie vorsorglicher Landerwerb Mobilien Mobiliar, Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, Viehhabe usw., die nicht für die öffentliche Aufgabenerfüllung benötigt werden Vorräte Alle Vorräte ohne Pflichtlagervorräte (Verkaufsholz, Treibstoffe, Baumaterial, Heizmaterial, Reisemarken usw.) Übrige Anlagen Alle übrigen Anlagen des Finanzvermögens, die nicht in den Konten verbucht werden können. 103 Transitorische Aktiven 1030 Transitorische Aktiven Transitorische Aktivposten per Ende Rechnungsjahr Verbindungskonto alte/neue Rechnung (gültig bis ) Schuld- und Forderungsverhältnisse zwischen dem alten und neuen Rechnungsjahr. 11 Verwaltungsvermögen Vermögenswerte, die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen. 114 Sachgüter Sachgüter, die für die öffentliche Aufgabenerfüllung benötigt werden und deshalb nicht realisierbar sind Grundstücke Grünzonen, Parkanlagen, Sportplätze, weitere Grundstücke für öffentliche Bauten und Anlagen sowie Grundstücke, die mit Baurechten im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung belastet sind Tiefbauten Ablagerungsplätze, Abwasserreinigungsanlagen, Fussgängerbauwerke, Gewässerschutzanlagen, Parkplätze, Strassenbauten, Wasserwerkbauten usw Hochbauten Verwaltungsgebäude, Friedhofhallen, Schulhäuser, Kindergärten, Turnhallen, Zivilschutzbauten usw. Kontenartenplan Definitionen Kapitel 6.2 Seite 4-18

5 1145 Waldungen Waldbestände, Aufforstungen, Entwässerungsbauten, Waldverbauungen usw Mobilien Mobiliar, Geräte, Maschinen, Fahrzeuge (Apparate, EDV-Anlagen, Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge, Strassenfahrzeuge, Schuleinrichtungen usw.) Pflichtlagervorräte 1149 Übrige Sachgüter Übrige für das Gemeinwesen unentbehrliche Sachgüter, die in den Konten nicht erfasst sind. 115 Darlehen und Beteiligungen Darlehen und Beteiligungen, die mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung in Zusammenhang stehen und deshalb nicht realisiert werden können Gemeinden Darlehen und Beteiligungen an Gemeinwesen Eigene Anstalten und Einrichtungen Darlehen und Beteiligungen an eigenen Anstalten und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Darlehen und Beteiligungen an Betrieben mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung am Kapital oder in den leitenden Organen Private Institutionen Nettoinvestitionen gemäss Kontengruppen 5250 und Private Haushalte Nettoinvestitionen gemäss Kontengruppen 5260 und Ausland Darlehen und Beteiligungen an Personen oder Organisationen im Ausland. 116 Investitionsbeiträge Einmalige, nicht rückzahlbare Beiträge des Gemeinwesens an Investitionen Dritter Bund Beiträge an Investitionen des Bundes (SBB, PTT usw.) Kanton Beiträge an Investitionen des Kantons Gemeinden Beiträge an Investitionen anderer Gemeinden, Zweckverbände Eigene Anstalten und Einrichtungen Beiträge an eigene Anstalten und Einrichtungen mit Sonderrechnungen Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Beiträge an Unternehmungen mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung am Kapital oder in den leitenden Organen Private Institutionen Beiträge an Institutionen mit ausschliesslich mehrheitlicher privater Beteiligung am Kapital oder in den leitenden Organen. Kontenartenplan Definitionen Kapitel 6.2 Seite 5-18

6 1166 Private Haushalte Beiträge an Investitionen natürlicher Personen Ausland Beiträge an Personen oder Organisationen im Ausland. 117 Übrige aktivierte Ausgaben Alle übrigen aktivierten Ausgaben für die öffentliche Aufgabenerfüllung Enteignungsentschädigungen Entschädigungen für Nutzungseinschränkungen im öffentlichen Interesse Planungsausgaben Ausgaben für Raumplanung, Leitungskataster, Grundbuchvermessung usw Übrige aktivierte Ausgaben Alle übrigen Ausgaben mit Investitionscharakter, die in den vorgenannten Konten nicht aktiviert sind ( ). 12 Spezialfinanzierungen Spezialfinanzierungen sind durch Gesetz, Verordnung oder Gemeindebeschluss gebundene Mittel zur Erfüllung einer besonderen Aufgabe. 128 Vorschüsse für Spezialfinanzierungen Reichen die zweckgebundenen Erträge einer Spezialfinanzierung nicht aus, den in der Rechnungsperiode entstandenen Aufwand abzudecken, muss der Aufwandüberschuss entweder einem aus früheren Ertragsüberschüssen stammenden Verpflichtungskonto (Sammelkonto 228) entnommen oder durch einen Vorschuss der Gemeinde abgedeckt werden Vorschüsse für Spezialfinanzierungen Vorschüsse an Gemeindebetriebe, welche als Spezialfinanzierung geführt werden (z.b. Wasserversorgungen, Elektrizitätswerke usw.) Vorschüsse für Globalbudgetbereiche (Einlage und Entnahmen Konten 3800/4800) 13 Bilanzfehlbetrag Überschuss der Verpflichtungen über die Gesamtaktiven. 139 Bilanzfehlbetrag 1390 Bilanzfehlbetrag Das Ergebnis der Laufenden Rechnung wird in die Bestandesrechnung übertragen. Wenn es sich um eine Kapitalabnahme handelt, ist zunächst ein allfällig vorhandenes Kapital zu verringern. Übersteigt die Kapitalabnahme das am Anfang des Rechnungsjahres vorhandene Kapital, ist die Differenz als Fehldeckung im Konto 1390 auszuweisen. Bestand jedoch bereits zu Beginn des Rechnungsjahres eine Fehldeckung, wird diese durch eine Kapitalabnahme entsprechend vergrössert bzw. durch eine Kapitalzunahme entsprechend verringert. Eventualguthaben Verpflichtungen Dritter zugunsten der Gemeinde, die vom Eintreten bestimmter Voraussetzungen abhängig sind (Eventualguthaben, Bürgschaften, Nachschussverpflichtungen, Verpflichtungsscheine usw.). Sie werden im Anhang an die Schlussbilanz aufgeführt. Kontenartenplan Definitionen Kapitel 6.2 Seite 6-18

7 2 PASSIVEN Die Passiven setzen sich zusammen aus dem Fremdkapital, den Verrechnungen, den Spezialfinanzierungen und dem Eigenkapital. 20 Fremdkapital Das Fremdkapital umfasst die Schulden der Gemeinde, die Rückstellungen und die transitorischen Passiven. 200 Laufende Verpflichtungen 2000 Kreditoren Verpflichtungen aus fakturierten Leistungen und Lieferungen. Versicherungsabzüge von Lohnzahlungen mit den Arbeitgeberbeiträgen (AHV/ALV, Pensionsversicherung usw.). Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge werden generell über dieses Konto verbucht. Die Belastung der Verwaltungsrechnung erfolgt jeweils auf dem Konto 3030 der entsprechenden Funktion Depotgelder Gelder, die in Verwahrung genommen und verwaltet werden und die nach Vereinbarung zurückerstattet werden können (Kautionen, Grabfonds) Arbeitsbeschaffungsreserven 2003 Entschädigungen an Gemeinwesen Noch nicht bezahlte Entschädigungen, die dem laufenden Rechnungsjahr zu belasten sind (Schulgelder usw.) Eigene Beiträge Noch nicht bezahlte eigene Beiträge, die dem laufenden Rechnungsjahr zu belasten sind (Betriebsdefizitbeiträge usw.) Durchlaufende Beiträge Im laufenden Rechnungsjahr eingegangene, noch nicht weitergegebene Beiträge Kontokorrente Kontokorrentschulden an andere Gemeinwesen einschliesslich eigene Gemeindebetriebe sowie Private (ohne Banken) Übrige laufende Verpflichtungen Verpflichtungen, die in den Konten nicht erfasst sind (Lohnzessionen, Vorauszahlungen usw.). 201 Kurzfristige Schulden Kontokorrentschulden an Banken sowie kurzfristige Darlehensschulden Banken Kontokorrentschulden, Baukredite und Überbrückungsdarlehen Gemeinwesen Darlehensschulden gegenüber andern Gemeinwesen Selbständige öffentliche Unternehmungen Darlehensschulden gegenüber nicht verwaltungseigenen, selbständigen öffentlichen Unternehmungen Anlagen des Personals Kontokorrente mit eigenem Personal Übrige kurzfristige Schulden Schulden, die in den Konten nicht enthalten sind. Kontenartenplan Definitionen Kapitel 6.2 Seite 7-18

8 202 Langfristige Schulden 2020 Hypotheken Grundpfandgesicherte Darlehensschulden Langfristige Darlehen 2022 Kassenschein-Darlehen 2023 Obligationenanleihen 2029 Übrige langfristige Schulden Schulden, die nicht in den Konten enthalten sind. 203 Verpflichtungen für Sonderrechnungen Verpflichtungen gegenüber selbständigen Sonderrechnungen und Einrichtungen (eigene Versicherungs- und Sparkassen, vom Gemeinwesen verwaltete zweckgebundene Zuwendungen usw.) Eigene Anstalten und Einrichtungen 2031 Personalvorsorgeeinrichtungen 2032 Sparkassen 2033 Zweckgebundene Zuwendungen Schenkungen, Vermächtnisse, Erbschaften mit Zweckbindung Übrige Sonderrechnungen Schulden gegenüber Sonderrechnungen, welche die Gemeinde nicht betreffen, von ihr aber treuhänderisch geführt und/oder verwaltet werden (Gemeindefest usw.). 204 Rückstellungen Bereits feststehende, in ihrer Höhe aber noch nicht in jedem Fall bekannte Verpflichtungen (für bereits erbrachte Lieferungen oder Leistungen), deren Berücksichtigung zur Feststellung des Aufwandes oder der Ausgaben am Ende eines Rechnungsjahres notwendig ist Rückstellungen der Laufenden Rechnung 2041 Rückstellungen der Investitionsrechnung 205 Transitorische Passiven 2050 Transitorische Passiven Transitorische Passivposten per Ende Rechnungsjahr Verbindungskonto alte/neue Rechnung (gültig bis ) Schuld- und Forderungsverhältnisse zwischen dem alten und neuen Rechnungsjahr. 21 Verrechnungen 210 Steuern Rechnungsjahr Staats- und Gemeindesteuern des laufenden Steuerjahres (bis zur J-Abrechnung) Zahlungen und Rückzahlungen Jahresabrechnung (J-Abrechnung) 20.. Die Laufnummer entspricht dem Steuerjahr, z.b Ablieferungen und Bezugskosten Jahresabrechnung (J-Abrechnung) 20.. Die Laufnummer entspricht dem Steuerjahr, z.b Kontenartenplan Definitionen Kapitel 6.2 Seite 8-18

9 212 Steuern früherer Jahre Staats- und Gemeindesteuern: Solländerungen und Restanzen Zahlungen und Rückzahlungen SR-Abrechnungen Zahlungen und Rückzahlungen, z.b SR-Abrechnung SR-Abrechnung 2002 usw Ablieferungen und Bezugskosten SR-Abrechnungen z.b Ablieferungen und Bezugskosten SR-Abrechnung Ablieferungen und Bezugskosten SR-Abrechnung 2002 usw. 213 Verzugszinsen 2130 Verzugszinsen auf ordentlichen Steuern z.b Verzugszinsen Steuern Rechnungsjahr Verzugszinsen Steuern früherer Jahre usw. Anstelle der Laufnummern kann auch die Jahreszahl (z.b ) verwendet werden. 214 Quellensteuern 2140 Quellensteuern I (gemäss Q-VO I) 2141 Quellensteuern II (gemäss Q-VO II) Verordnung über die Besteuerung von Personen mit Wohnsitz im Ausland für Einkünfte aus Erwerbstätigkeit im Kanton Zürich oder aus zürcherischen Quellen. 215 Nach- und Strafsteuern Nach- und Strafsteuern Zahlungen und Ablieferungen, Bezugskosten. 216 Steuerausscheidungen und pauschale Steueranrechnungen 2160 Aktive Steuerausscheidungen Zahlungen von andern Gemeinden Passive Steuerausscheidungen Zahlungen an andere Gemeinden sowie Rückzahlungen an Steuerpflichtige und Nachzahlungen von Steuerpflichtigen Pauschale Steueranrechnung Bundesgesetz zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen. Kontenartenplan Definitionen Kapitel 6.2 Seite 9-18

10 217 Verschiedene Steuern und Abgaben 2171 Bundessteuern Zahlungen und Ablieferungen Militärpflichtersatz Zahlungen und Ablieferungen Fahrrad- und Mofaschilder Zahlungen und Ablieferungen Liegenschaftenabgaben Zahlungen, Rückzahlungen, Ablieferungen, Umbuchungen. 218 Übrige Verrechnungskonten 2180 Baudepositen Laufnummer.01 ff entsprechend chronologischem Ablauf, Baugesuch-Nr., Jahr oder ähnlichem Alimentenbevorschussung Ein- und Auszahlungen. Laufnummern chronologisch, nach Schlüssel o.ä Übrige Verrechnungskonten Alle übrigen Verrechnungen, die in den Konten nicht enthalten sind. 219 Abschluss Verrechnungen 2190 Guthaben/Schulden aus Verrechnungskonten Die Verrechnungskonten der Gruppe 21 können Ende Rechnungsjahr auf Abschlusskonten übertragen und gesamthaft in einem Betrag bilanziert werden. 22 Spezialfinanzierungen Spezialfinanzierungen sind durch Gesetz, Verordnung oder Gemeindebeschluss gebundene Mittel zur Erfüllung einer besonderen Aufgabe. 228 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen Verpflichtungskonten werden eröffnet, wenn die zweckgebundenen Erträge die Aufwendungen der Spezialfinanzierung übersteigen. Ertragsüberschüsse sind dem Verpflichtungskonto gutzuschreiben, Aufwandüberschüsse sind dem Verpflichtungskonto bis zur Höhe des Bestandes zu belasten. Wenn ein Vorschuss der Gemeinde an eine Spezialfinanzierung besteht, ist dieser vorgängig abzutragen (Sammelkonto 128) Gemeindeeigene Spezialfinanzierungen z.b. Ausgleichskonten der Gemeindebetriebe Spezialfonds z.b. Fonds für Ersatzabgaben für Schutzraumbauten Vorfinanzierungen 2283 Rücklagen aus Globalbudgetbereichen (Einlage und Entnahmen Konten 3800/4800) Kontenartenplan Definitionen Kapitel 6.2 Seite 10-18

11 23 Eigenkapital Überschuss der Gesamtaktiven über die Verpflichtungen. 239 Eigenkapital 2390 Eigenkapital Das Ergebnis der Laufenden Rechnung wird in die Bestandesrechnung übertragen. Wenn es sich um eine Kapitalzunahme handelt, ist zunächst eine allfällig vorhandene Fehldeckung (Konto 1390) entsprechend zu verringern. Übersteigt die Kapitalzunahme die am Anfang des Rechnungsjahres vorhandene Fehldeckung, ist die Differenz als Kapital im Konto 2390 auszuweisen. Bestand jedoch bereits am Anfang des Rechnungsjahres ein Kapital, wird dieses durch eine Kapitalzunahme entsprechend vergrössert bzw. durch eine Kapitalabnahme entsprechend verringert. Eventualverpflichtungen Verpflichtungen des Gemeinwesens zugunsten Dritter, die vom Eintreten bestimmter Voraussetzungen abhängig sind (Nachschussverpflichtungen, Verpflichtungsscheine usw.). Sie werden im Anhang an die Schlussbilanz aufgeführt. Kontenartenplan Definitionen Kapitel 6.2 Seite 11-18

12 6.3 Anleitung zur Erstellung eines Kontenplans Aktiven Verbindlich sind die vierstelligen (einfachen) Kontennummern. Bei Erweiterungen sind die Gemeinden in der Zuweisung von Laufnummern frei. Kontonummer Einfach Erweitert Kontobezeichnung FINANZVERMÖGEN Flüssige Mittel: 1000 Kasse Hauptkasse Nebenkasse Einwohnerkontrolle Kasse Elektrizitätswerk 1001 Postcheck Gemeindegut Musikschule 1002 Banken Zürcher Kantonalbank UBS Guthaben: 1010 Vorschüsse Vorschusskonto X Vorschusskonto Y 1011 Kontokorrente (ohne Banken) Kontokorrent Wasserwerk Kontokorrent Kirchgemeinde 1012 Restanzen Steuern Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern Restanzen Steuern Restanzen Steuern Restanzen aus Kostenrückerstattungen anderer Gemeinden Restanzen Bundes-, Staats- und Gemeindebeiträge 1015 Debitoren-Guthaben Debitoren Verrechnungssteuer-Guthaben 1016 Festgelder Festgeldkonto Bank X Festgeldkonto Bank Y Übrige Guthaben Anleitung zur Erstellung eines Kontenplans; Aktiven Kapitel Seite 12-18

13 Kontonummer Einfach Erweitert Kontobezeichnung Anlagen: 1020 Festverzinsliche Wertpapiere Sparkonten, Anlagekonten, Depositenkonten Obligationen Schuldbriefe Aktien, Fondsanteile und Anteilscheine 1022 Darlehen Grundpfanddarlehen Personaldarlehen Übrige Darlehen 1023 Grundeigentum Nichtüberbaute Liegenschaften Überbaute Liegenschaften Grundeigentum mit Baurechten Grundeigentumsanteile Überbewertetes Grundeigentum (abzuschreiben) Mobiliar, Geräte, Maschinen, Fahrzeuge Vorräte Übrige Anlagen Transitorische Aktiven: Transitorische Aktiven Verbindungskonto alte/neue Rechnung (gültig bis ) VERWALTUNGSVERMÖGEN Sachgüter: 1140 Grundstücke Grundstücke Gemeindegut Grundstücke mit Baurechten Grundstücke Gemeindebetriebe 1141 Tiefbauten Tiefbauten Gemeindegut Tiefbauten Gemeindebetriebe 1143 Hochbauten Hochbauten Gemeindegut Hochbauten Gemeindebetriebe Waldungen Mobiliar, Geräte, Maschinen, Fahrzeuge Pflichtlagervorräte Übrige Sachgüter Anleitung zur Erstellung eines Kontenplans; Aktiven Kapitel Seite 13-18

14 Kontonummer Einfach Erweitert Kontobezeichnung Darlehen und Beteiligungen: Andere Gemeinden, Zweckverbände Eigene Anstalten und Einrichtungen Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Private Institutionen Private Haushalte Organisationen im Ausland Bund Kanton Investitionsbeiträge: Andere Gemeinden, Zweckverbände Eigene Anstalten und Betriebe Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Private Institutionen Private Haushalte Organisationen im Ausland Übrige aktivierte Ausgaben: Enteignungsentschädigungen Raumplanung 1179 Übrige aktivierte Ausgaben Gemeindegut Gemeindebetriebe SPEZIALFINANZIERUNGEN Vorschüsse für Spezialfinanzierungen: 1280 Vorschüsse für Spezialfinanzierungen Gemeindegut Spezialfinanzierungen Gemeindebetriebe Vorschüsse für Globalbudgetbereiche (Einlage und Entnahmen Konten 3800/4800) BILANZFEHLBETRAG Bilanzfehlbetrag: Bilanzfehlbetrag Anleitung zur Erstellung eines Kontenplans; Aktiven Kapitel Seite 14-18

15 6.3.2 Passiven Kontonummer Einfach Erweitert Kontobezeichnung FREMDKAPITAL Laufende Verpflichtungen: 2000 Kreditoren Kreditoren (Sammelkonto) Sozialversicherungen (AHV/ALV) Personalfürsorgeeinrichtungen Kranken- und Unfallversicherungen 2001 Depotgelder Depotgelder Kautionen Arbeitsbeschaffungsreserven 2003 Entschädigungen an Gemeinwesen Entschädigungen an andere Gemeinden Entschädigungen an den Kanton Eigene Beiträge Durchlaufende Beiträge 2006 Kontokorrente (ohne Banken) Kontokorrent X Kontokorrent Y Übrige laufende Verpflichtungen Kurzfristige Schulden: 2010 Banken ordentl. Kontokorrent Bank X Baukreditkonto Y Überbrückungsdarlehen Kurzfristige Darlehen von Gemeinwesen Kurzfristige Darlehen von selbständigen öffentlichen Unternehmungen Personal-Anlagekonten Übrige kurzfristige Schulden Passiven Kap Seite 15-18

16 Kontonummer Einfach Erweitert Kontobezeichnung Langfristige Schulden: Hypothekarschulden 2021 Langfristige Darlehen von Banken von andern Gemeinden von Versicherungsgesellschaften von Privaten übrige langfristige Darlehensschulden Kassaschein-Darlehen 2023 Obligationenanleihen eigene Emissionszentrale Darlehen des Gemeindeguts Übrige langfristige Schulden Verpflichtungen für Sonderrechnungen: Verpflichtungen gegenüber: eigenen Anstalten und Einrichtungen Personalversicherungskassen eigenen Sparkassen Zweckgebundene Zuwendungen den übrigen Sonderrechnungen Rückstellungen: Rückstellungen der Laufenden Rechnung Rückstellungen der Investitionsrechnung Transitorische Passiven: Transitorische Passiven Verbindungskonto alte/neue Rechnung (gültig bis ) VERRECHNUNGEN 2100 Steuern Rechnungsjahr J-Abrechnung Ablieferungen und Bezugskosten J-Abrechnung Steuern früherer Jahre SR-Abrechnung SR-Abrechnung Ablieferungen und Bezugskosten SR-Abrechnung Ablieferungen und Bezugskosten SR-Abrechnung Verzugszinsen Verzugszinsen Steuern Rechnungsjahr Passiven Kap Seite 16-18

17 Kontonummer Einfach Erweitert Kontobezeichnung Verzugszinsen Steuern früherer Jahre Quellensteuern I (gemäss Q-VO I) Quellensteuern II (gemäss Q-VO II) 2150 Nach- und Strafsteuern Nach- und Strafsteuern, Zahlungen und Ablieferungen Steuerausscheidungen und pauschale Steueranrechnungen: Aktive Steuerausscheidungen Passive Steuerausscheidungen Pauschale Steueranrechnung Bundessteuern Militärpflichtersatz Verschiedene Steuern und Abgaben: Liegenschaftenabgaben Baudepositen Übrige Verrechnungskonten: Alimentenbevorschussung Übrige Verrechnungen Abschluss Verrechnungskonten: Guthaben/Schulden aus Verrechnungskonten SPEZIALFINANZIERUNGEN Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen: 2280 Gemeindeeigene Spezialfinanzierungen Spezialfinanzierungen Gemeindegut Spezialfinanzierungen Gemeindebetriebe (Elektrizitätswerk usw.) Spezialfinanzierungen Gemeindebetriebe Einnahmenüberschüsse aus Investitionsrechnung 2281 Spezialfonds Ersatzabgaben für Schutzraumbauten Ersatzabgaben für Parkplatzbauten Vorfinanzierungen Rücklagen aus Globalbudgetbereichen (Einlage und Entnahmen Konten 3800/4800) EIGENKAPITAL Eigenkapital: Passiven Kap Seite 17-18

18 Kontonummer Einfach Erweitert Kontobezeichnung Eigenkapital Passiven Kap Seite 18-18

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