Fragen zu ihrem Ehepartner / Lebensgefährten (nur im eigenen Haushalt lebend)

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1 Fragen zum Antragsteller: Name*: Strasse/Nr.*: Telefon Büro: Alter *: Handy: Internetadresse: Religionszugehörigkeit*: berufstätig*: Vorname*: PLZ / Ort*: Telefon privat*: Telefax: Staatsangehörigkeit*: Beruf*: Familienstand*: Fragen zu ihrem Ehepartner / Lebensgefährten (nur im eigenen Haushalt lebend) Name des Ehepartners/Lebensgefährten*: Alter des Ehepartners/Lebensgefährten*: Staatsangehörigkeit des Ehepartners/Lebensgefährten*: Religion des Ehepartners/Lebensgefährten*: Beruf des Ehepartners/Lebensgefährten*: berufstätig*: Familiäre Angaben: Fremdsprachen in der Familie*: Kinder - Anzahl*: Kinder Name/Alter*: Haben Sie ein behindertes Kind?*: Allgemeine Angaben: Ihr zust. Landratsamt/Ausländeramt: Ihr zust. Arbeitsamt: Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe?*: Hatten Sie schon ein Au-Pair?*: Wenn Ja. waren Sie zufrieden?: Aus welchem Land /Länder hatten Sie schon ein Au-Pair?:

2 Haben Sie Haustiere?*: Sie wohnen in einer(m)*: Stadt Kleinstadt Dorf Sie wohnen in einer(m)*: Wohnung Haus Nächste größere Stadt*: km Erreichbar mit*: Nächste Volkshochschule in*: km Erreichbar mit*: Hobbys in der Familie*: Situation und Wünsche für das Au-Pair Gewünschter Beginn ab*: für die Dauer von*: Geschlecht*: weiblich männlich egal Würden Sie auch ein Au-Pair nehmen, das weniger deutsch spricht?*: Ja Nein Vielleicht Führerschein erwünscht?*: Ja Nein Aufgaben des Au-Pairs*: Kinderbetreuung Haushaltshilfe Haustiere betreuen Babysitten Einkaufen Kochen Bügeln Können Sie dem Au-Pair ein eigenes Zimmer in der Familienwohnung stellen?*: Ja Nein Mitnahme in den Urlaub?: Ja Nein Vielleicht Sonstige Wünsche: Woher Kennen Sie unsere Agentur?: Unterschrift: Für einen Vermittlungsauftrag hat es sich als schöne Geste herausgestellt, wenn Sie, liebe Gastfamilie, 1.) ein ARBEITSPLAN ; 2.) ein paar Bild von sich (Eltern und Kinder), 3.) sowie einen kurzen Brief LIEBES AU PAIR beilegen. Zudem wird dieses zum Nachweis eines Familienanschlusses bei der Antragstellung des Visums beim jeweiligen Konsulat verlangt.

3 Au-Pair Vermittlung Föry e.k. Reisigstraße 54a Berg Tel: 07273/ Fax: 07273/ Hiermit wird Das Au-pair: (Personalien des Au-pair:) Einladungsbrief-Seite 1 von 2 Name: Vorname(n): Wohnort: Anschrift: Geb.am: Passnummer: herzlich in unseren Haushalt: (Personalien Gastfamilie:): Name: Vorname(n): Wohnort: Anschrift: Kind(er) unter 18 Jahren Name und Geburtsdatum: 1.) 2.) 3.) 4.) eingeladen. Gewünschter Beginn :

4 Hier eine ergänzende Ausführung: Arbeitszeiten der Gastfamilie: Einladungsbrief-Seite 2 von 2 Gastmutter: Gastvater: *Das Taschengeld beträgt 205 Euro, vom an 260 Euro. Die Arbeitszeit beträgt in allen Fällen maximal 30 Stunden pro Woche. Auflistung der Au Pair Tätigkeiten: Sonstige Bemerkungen der Gastfamilie: Bestätigung: Die Gastfamilie übernimmt alle Kosten bezüglich Unterkunft, Verpflegung, Unfall und Krankenversicherung. Ort: Datum: Unterschrift(en) - Gastfamilie

5 Au-Pair Vermittlung Föry Reisigstraße 54 a, Berg, Tel: 07273/919812, Geschlossen wird ein Vertrag zwischen den unten bezeichneten Vertragsparteien über eine Au-pair-Aufnahme gemäß des Europäischen Abkommens über die Au-Pair Beschäftigung vom zuzüglich der Bedingungen der Bundesanstalt für Arbeit Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien Fußnote 4. Gastfamilie: Herrn/Frau: Wohnort : Straße : Au-Pair: Herrn/Frau: geb. am: Wohnort : Nationalität: Straße : gewünschter Beginn: gewünschte Dauer : I - Allgemeine Bedingungen: Das Au-pair wird von der Gastfamilie während des Zeitraumes von Monaten gemäß den folgend festgesetzten Bestimmungen in die Familie wie ein eigenes Kind aufgenommen. Während dieses Zeitraumes erhält das Au-pair Gelegenheit, sich weiterzubilden, insbesondere in der Sprache des Gastlandes und in gewünschten kulturellen Bereichen. Der Vertrag tritt mit Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung und der Zustimmung des Arbeitsamtes in Kraft. II Bedingungen des Zusammenlebens: Die Gastfamilie verpflichtet sich, das Au-pair in der Familie wie ein eigenes Kind aufzunehmen und am täglichen Familienleben teilhaben zu lassen. Die Gastfamilie bietet dem Au-pair Unterkunft und Verpflegung und stellt ihm ein eigenes Zimmer zur gänzlich eigenenverfügung. Die Gastfamilie zahlt dem Au-pair für die gesamte Dauer des Aufenthaltes monatlich ein Taschengeld in Höhe von 205 Euro, ab dem an 260 Euro aus. Zur Teilnahmemöglichkeit an Sprachkursen wird die Familieteilung in ihrer zeitlichen Aufteilung zu einer Teilnahmemöglichkeit angepasst, die Kursgebühren des ersten Sprachkurses eines Au-pair werden durch die Gastfamilie bezahlt. Die Fahrtkosten zu den Fortbildungskursen übernimmt die Gastfamilie. Dem Au-pair stehen weiter mind. 1,5 freie Tage in der Woche zu, darüber hinaus erhält das Au-pair Gelegenheit zur freien Ausübung seiner Religion. Im Krankheitsfall sichert die Gastfamilie weiterhin Unterkunft, Verpflegung Betreuung und Bezahlung, bis die erforderlichen Regelungen getroffen sind. Es gelten insbesondere die jeweils gültigen Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeit, eine nachträgliche Änderung dieser Richtlinien durch die Bundesanstalt für Arbeit kann u.u. zur Änderung der Bedingungen führen. Das Au-pair wird wöchentlich maximal 30 Stunden familiären Aufgaben in gegenseitiger Absprache nachkommen. Die Zeit der täglichen Inanspruchnahme wird grundsätzlich nicht mehr als 5 Stunden betragen, die Aufgabe wird hauptsächlich die Betreuung der leiblichen Kinder der Gastfamilie sein. Wird aus besonderem Anlass eine längere Inanspruchnahme erforderlich, so bedarf dies der vorherigen gegenseitigen Absprache, Mehrzeiten werden immer zeitlich ausgeglichen. Die Einteilung der Inanspruchnahme richtet sich nach den häuslichen- und familiären Gegebenheiten und Bedürfnissen der dann gesamten Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann erwartet werden. Dem Au-pair steht mindestens eihalb freie Tage in der Woche zur gänzlich eigenen Einteilung zur Verfügung (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat sollte jedoch frei sein). Wird das Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihr eine Unterbrechung (ggfs.urlaub) von 4 Wochen Dauer zu, bei geringerer Zeit für 2 Tage je begonnener Monat des Aufenthaltes, in der das Taschengeld durch die Gastfamilie weiter bezahlt werden wird Sonnund Feiertage in dieser Zeit sind nicht als Urlaubstag zu werten. Gesetzliche Feiertage sind stets frei oder durch Freizeit auszugleichen. Fährt die Familie selbst in Urlaub und nimmt sie das Au-pair mit, zählt dies nur dann als auch für das Au-pair als Unterbrechung (ggfs. Ur-laub), wenn das Au-pair ihre Aktionen frei bestimmen kann und keinerlei Anwesenheitserfordernis besteht, ausgenommen unwesentliche Aufgaben im Rahmen des täglichen Miteinanders. Auch im Urlaub (immer) stehen dem Au-pair die o.g. Voraussetzungen wie z.b. freie Kost und Logis, d.h. Unterbringung im eigenen Zimmer und volle Verpflegung, sowie das Taschengeld ugeschränkt zu. III - Kündigung Ist dieser Vertrag geschlossen, kann er durch beide Vertragsparteien binnen einer ZWEIWÖCHIGEN Kündigungsfrist gelöst werden. Unabhängig hiervon kann er im Falle einer schweren Verfehlung mit sofortiger Wirkung durch die jeweilig andere Vertragspartei gelöst werden. Auch kann jede Partei den Vertrag fristlos beenden, wenn schwerwiegende Umstände eine solche Lösung unumgänglich machen. * IV Versicherung Das Au-pair wird zu lasten der Gastfamilie zu den Bedingungen der Versicherungskombination Au-pair Plus ab Einreise versichert. Dafür werden die für die Versicherung notwendigen Daten von der Au-Pair-Vermittlung-Föry e.k. an die Versicherung Büro Dr. Walter GmbH weitergeleitet. Die Monatsprämie beträgt 35 (incl. schmerzstillende Zahnbehandung OHNE KOSTENLIMIT) und wird vom Büro Dr. Walter monatlich im voraus eingezogen. Bei vorzeitiger Beendigung der vertraglichen Vereinbarung wird die Prämie für alle nicht angefangenen Monate zurücküberwiesen. Bei nichtgewünschter Versicherung durch die Fa. Büro Dr. Walter GmbH hat Absatz V keine Gültigkeit. * Versicherungsangaben wenn Versicherung G9 Büro Dr. Walter GmbH: * Kontonummer: bei der BLZ Ort: Unterschriften: Datum: Zustandegekommen durch: Gastfamilie Au-pair-Vermittlung (nicht Vertragspartner) Au-pair

6 EINZUGSERMÄCHTIGUNG Zur Vereinfachung des Zahlungsverfahrens stimme ich hiermit zu, dass das fällige Bearbeitungsbzw. Vermittlungshonorar Honorar: 290,-- dabei ist beinhaltet der Au-pair-Ausweis (Euro) inkl. UST. in Worten: zweihunderneuzig Euro EINMALIG * 350,-- für Au-pairs aus den neuen EU Ländern dabei ist beinhaltet der Au-pair-Ausweis (Euro) inkl. UST oder nach Sondervereinbarung: SOMMER Au-pair : 90,- *oder ein Verrechnungsscheck beilegen, der erst bei Fälligkeit eingelöst werden wird. zur Vermittlung eines Au-pairs durch die Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. per Lastschriftverfahren von meinem Konto: BLZ : Kontonummer: Institut : Kontoinhaber: (bitte immer und in Druckbuchstaben ausfüllen) abgebucht wird. Die folgenden Honorare gelten als von beiden Vertragsparteien als brotto incl. USt unanfechtbar gültig anerkannt: Bearbeitungshonorar: Die Höhe beträgt 190, bei EU Mitgliedsstaat als Herkunft eines(er)bewerbers(in) 250 die Fälligkeit tritt ein, wenn Unterlagen zur Einladung eines Au-pairs an die Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. übersandt werden, eine Rückzahlung ist in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, ein aus den Vorschlägen der Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. ausgesuchtes und eingeladenes Au-pair erscheint überhaupt nicht. Ausgeschlossen ist hierbei eine Rückzahlung jedoch bei einem Besuch eines Au-pairs vor Visaerteilung ab einer Dauer von 8 Kalenderagen, bei vorgenommener Einladung eines Aupairs nicht aus Vorschlägen der Au-pair-Vermittlung Föry e.k. oder bei Kün-digung der Vermittlung vor Erscheinen des Au-pairs. Bei allen Honoraren ist immer der Anteil des Bearbeitungshonorares jeder Betrag bis 190, bei EU Mitgliedsstaat als Herkunft eines(er)bewerbers(in) 250 anzusehen. Vermittlungshonorar: Die Höhe beträgt 100, die Fälligkeit tritt ein, wenn das aus den Vorschlägen der Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. ein Au-pair ausgesucht und für eine vorausssichtliche Dauer von mehr als 6 Monaten eingeladen und die hierfür benötigten Unterlagen an die Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. übersandt werden Ort/Datum Unterschrift: d. Kontoinhabers

7 Au-pair bei deutschen Familien Inhalt: I. Die Aufgaben eines Au-pairs II. Rechte und Pflichten III. Bewerbung, Vermittlung und Beschäftigung IV. Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsbestimmungen V. Zu guter Letzt BA PP 52 AVPriv Informationsblätter der Bundesagentur für Arbeit - Nürnberg I. Die Aufgaben eines Au-pairs Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat.zum Alltag eines Au-pairs gehört im Allgemeinen: - Leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten sowie die Wäsche zu waschen und zu bügeln; - das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten; - die jüngeren Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen; - das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen. Nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs gehört die Kranken- und Altenpflege (Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger). II. Rechte und Pflichten Das Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung enthält Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pairs. Dieses Abkommen wurde zwar von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifiziert, es wird jedoch in der Praxis im Allgemeinen nach ihm verfahren. Hinzu kommen, da man das Au-pair-Verhältnis in Deutschland schon seit vielen Jahren kennt, gewisse Gepflogenheiten: Dauer des Au-pair-Verhältnisses Zumeist werden Au-pairs für die Dauer von 10 bis 12 Monaten in die Familie aufgenommen. In manchen Fällen kann der Aufenthalt auch kürzer sein. Bei Au-pairs aus Nicht-EU-/ EWR-Staaten oder aus Staaten, die der EU am beigetreten sind*, muss der Aupair- Vertrag jedoch für mindestens 6 Monate geschlossen werden. Eine erneute Beschäftigung als Au-pair ist nicht möglich, auch wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde. Arbeits- und Freizeit Die täglichen Aufgaben im Haushalt dürfen das Au-pair grundsätzlich nicht mehr als 5 Stunden in Anspruch nehmen (einschließlich Babysitting). Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlass überschritten werden, so bedarf dies der vorherigen Absprache. Die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden. Von der Familie kann verlangt werden, dass das Au-pair die ihm übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit erledigt. Die Besorgung privater Angelegenheiten (z. B. das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeitszeit. Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann jedoch erwartet werden. Dem Au-pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zu (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch frei sein). Außerdem sind ihm mindestens 4 freie Abende pro Woche zu gewähren. Erholungsurlaub Wird das Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen Dauer zu, ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von 2 Werktagen. Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie häufig das Aupair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen muss (z. B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt jedoch nur dann als Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig. Sprachkurs Jedem Au-pair ist die Möglichkeit zu geben, in seiner Freizeit an einem Deutsch- Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Für die Kosten des Sprachlehrgangs und der Veranstaltungen muss es jedoch selbst aufkommen. Unterkunft und Verpflegung Unterkunft und Verpflegung werden selbstverständlich von der Familie unentgeltlich gestellt. Grundsätzlich steht dem Au-pair ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungsform gewünscht, sollte man dies in der Bewerbung angeben. Taschengeld und Reisekosten Im Vordergrund des Au-pair-Verhältnisses steht, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern. Ein Au-pair erhält daher keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschengeld. Es beträgt zur Zeit mindestens 205 Euro, je nach Gültigkeit der neuen Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit auch 280 Euro im Monat, und zwar unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. Die Kosten für die An- und Rückreise trägt in der Regel das Au-pair.

8 Kranken- und Unfallversicherung, Schwangerschaft Auf jeden Fall muss für das Au-pair in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen werden. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie. Auflösung des Au-pair- Verhältnisses Das Au-pair-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden (Auflösungsvertrag). In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, dass das Au-pair so lange bleibt, bis es eine andere Familie gefunden hat. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann jedoch fristlos gekündigt werden. Abgesehen von diesem Fall dürfte es selbstverständlich sein, dass man sich nicht schon während der ersten Tage des Zusammenlebens trennt; der erste Kulturschock (z. B. aufgrund der andersartigen Lebens- und Essensgewohnheiten) wird bei gutem Willen erfahrungsgemäß nach einiger Zeit überwunden. Sollte jedoch ein harmonisches Zusammenleben nicht möglich sein, sollte die Au-pair-Agentur hierüber so bald wie möglich informiert werden. Sie wird versuchen, sich ein möglichst objektives Bild zu verschaffen und eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. III. Bewerbung, Vermittlung und Beschäftigung Au-pairs müssen bei Beginn der Beschäftigung mindestens 17 Jahre alt sein. Bei Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Auch verheiratete Bewerber(innen) können zugelassen werden. Es wird erwartet, dass gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache vorhanden sind. Interessentinnen bzw. Interessenten sollten ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf) sorgfältig und genau in deutscher Sprache abfassen und ein ansprechendes Passbild beifügen (bitte auf dem Lebenslauf befestigen). Viele Au-pair- Agenturen verlangen darüber hinaus das Ausfüllen eines Fragebogens. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Bei der Vermittlung wird die Au-pair-Agentur die Vorstellungen der Familie und der Bewerberin bzw. des Bewerbers soweit wie möglich berücksichtigen. Das Angebot an interessierten Familien ist in der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen groß. Bei Bewerber(innen) aus Nicht-EU-/EWR-Staaten und aus den Staaten, die der EU am beigetreten sind, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: In der Gastfamilie muss wenigstens ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Deutsch als Muttersprache sprechen. Möglich ist auch eine Tätigkeit in einer Familie, die aus einem deutschsprachigen Land oder Landesteil stammt und in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, in besonderen Ausnahmefällen auch in einer ausländischen Familie, in der Deutsch die Umgangssprache ist. Die Bewerberin bzw. der Bewerber darf mit den Gasteltern nicht verwandt sein. Die Bewerberin bzw. der Bewerber darf nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen. Au-pair-Agenturen mit Sitz in Deutschland dürfen von Au-pairs für die Vermittlung eine Vergütung von höchstens 150 Euro verlangen (einschließlich Umsatzsteuer). Vorschüsse auf diese Vergütung dürfen nicht erhoben werden. Die Vergütung wird erst dann geschuldet, wenn der Au-pair-Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist. Bei Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR- Staaten und aus den Staaten, die der EU am beigetreten sind, ist dies erst dann der Fall, wenn die erforderliche Arbeitsgenehmigung erteilt wurde. IV. Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsbestimmungen Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten Es wird eine Aufenthalts- und eine Arbeitsgenehmigung benötigt. Die Aufenthaltsgenehmigung muss vor der Ausreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (das ist die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland oder ein regional zuständiges Konsulat) in Form eines Sichtvermerks (Visum) beantragt werden. Der Einreisesichtvermerk bedarf der vorherigen Zustimmung der für den Wohnort der Gastfamilie zuständigen Ausländerbehörde. Bei Beantragung des Visums darf man noch nicht 25 Jahre alt sein. Das Visum sollte zur Vermeidung von Schwierigkeiten so rechtzeitig beantragt werden, dass diese Altersgrenze bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über die Aufenthaltsgenehmigung nicht überschritten wird. Die Arbeitsgenehmigung wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit erteilt. Sie setzt das Vorhandensein einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung oder deren Zusage voraus. Die Arbeitsgenehmigung muss nach der Einreise, aber noch vor der Arbeitsaufnahme eingeholt werden. Deshalb darf die Beschäftigung erst nach der Erteilung der Arbeitsgenehmigung aufgenommen werden. Für die Einreise und für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts ist ein gültiger Reisepass des Herkunftslandes erforderlich. Au-pairs aus Staaten, die der EU am beigetreten sind Zur Einreise ist nur ein gültiger Personalausweis erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch (für den Fall eines Verlustes des Personalausweises), auch den Reisepass mitzunehmen. Bei der in Deutschland örtlich zuständigen Ausländerbehörde muss eine Aufenthaltserlaubnis EG beantragt werden. Außerdem wird eine Arbeitsgenehmigung benötigt. Sie wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit erteilt. Die Arbeitgenehmigung muss bei der Agentur für Arbeit nach der Einreise, aber noch vor der Arbeitsaufnahme eingeholt werden. Deshalb darf die Beschäftigung erst nach der Erteilung der Arbeitsgenehmigung aufgenommen werden. Au-pairs aus EU-/EWR-Mitgliedstaaten Zur Einreise ist nur ein gültiger Personalausweis erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch (für den Fall eines Verlustes des Personalausweises), auch den Reisepass mitzunehmen. Bei der in Deutschland örtlich zuständigen Ausländerbehörde muss eine Aufenthaltserlaubnis EG beantragt werden. Eine Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich. V. Zu guter Letzt Es empfiehlt sich, nur eine Au-pair-Agentur in Anspruch zu nehmen, die sich verpflichtet, Ihnen während des Aufenthalts z. B. bei Schwierigkeiten mit der Gastfamilie beizustehen. Anderenfalls sind Sie unter Umständen in Deutschland auf sich allein gestellt. Bei Verstößen der Au-pair-Agentur gegen die unter III. angesprochenen Vergütungsvorschriften kann man sich an die für den Geschäftssitz der Agentur zuständige Agentur für Arbeit oder an die zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit wenden. Wenn Sie sich entschlossen haben, als Au-pair in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen, gehen Sie aufgeschlossen auf Ihre Gastfamilie zu und teilen Sie mit ihr unvoreingenommen ihre Lebensgewohnheiten und Gepflogenheiten - die Sie in Deutschland kennen lernen möchten. Bemühen Sie sich ernsthaft und nachdrücklich um die Vervollständigung Ihrer Kenntnisse der deutschen Sprache und nehmen Sie sich vor, aus den vielen neuen und zum Teil ungewohnten, manchmal schwierigen, aber auch schönen Eindrücken eine wertvolle Lebenserfahrung zu gewinnen. Einem erfolgreichen Aufenthalt in Deutschland dürfte dann nichts im Wege stehen. * Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Republik Zypern, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn

9 Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien 1. Au-pairs Au-pairs sind junge Menschen, die als Gegenleistung für eine begrenzte Mitwirkung an den laufenden familiären Aufgaben (leichte Haushaltsarbeiten, Kinderbetreuung) in Familien aufgenommen werden, um insbesondere ihre Sprachkenntnisse zu vervollständigen und ihre Allgemeinbildung durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern. Das vom Europarat 1969 verabschiedete Europäische Abkommen über die Au-pair- Beschäftigung ist von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifiziert worden und hat somit hier keinen Rechtscharakter angenommen. Die wesentlichen Kriterien dieses Abkommens sind aber auch in der Bundesrepublik Deutschland als maßgeblich anerkannt. Sie und die bestehenden Usancen lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen (siehe dazu das Merkblatt Au-pair bei deutschen Familien): - Mindestalter grundsätzlich 17 Jahre; Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter, - Integration in die Gastfamilie, - Mitwirkung insbesondere bei leichten Haushaltsarbeiten und bei der Kinderbetreuung einschließlich Babysitting (insgesamt grundsätzlich nicht mehr als 5 Stunden täglich), - Gewährung von mindestens einem freien Tag pro Woche (der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt) und von mindestens vier freien Abenden pro Woche, - Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen, - bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat), - Versicherung durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls, - Zahlung eines bestimmten Betrages als Taschengeld (zur Zeit mindestens 205 Euro, je nach Gültigkeit der neuen Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit auch 280 Euro monatlich, und zwar unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit), - angemessene Unterkunft (grundsätzlich eigenes Zimmer in der Familienwohnung) und Verpflegung durch die Gastfamilie, - Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten. BA PP 52 AVPriv Das Au-pair-Verhältnis unterliegt den Vorschriften über die Anwerbung, Arbeitsvermittlung und Arbeitsgenehmigung, jedoch nach übereinstimmender Auffassung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (jetzt Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht (einschließlich Unfallversicherung). 2. Anwerbung und Vermittlung von Au-pairs Jede angehende Gastfamilie darf sowohl Au-pairs, die Staatsangehörige anderer EU- EWR Mitgliedstaaten sind, als auch Nicht-EU-/EWR-Au-pairs selbst anwerben. Es besteht also keine Verpflichtung, einen Vermittler in Anspruch zu nehmen. Auch angehende EU-/EWR-Au-pairs und Nicht-EU-/EWR-Au-pairs müssen keinen Vermittler einschalten. Sie dürfen sich eine Gastfamilie selbst suchen. Die Au-pair-Vermittlung sowohl von und nach anderen EU-/EWR-Staaten als auch von und nach Nicht-EU-/EWR-Staaten wird in der Bundesrepublik Deutschland fast ausschließlich von privaten Vermittlern durchgeführt. Diese benötigen für ihre Vermittlungstätigkeit lediglich eine entsprechende Gewerbeanmeldung. Es können auch Vermittler mit Sitz im Ausland in Anspruch genommen werden. Da Au-pair-Vermittler im Allgemeinen sowohl den von ihnen vermittelten Au-pairs als auch den Gastfamilien bei Problemen persönlich zur Seite stehen, empfiehlt es sich, grundsätzlich einen Vermittler in Anspruch zu nehmen. 3. Vergütung für die Vermittlung Ein privater Au-pair-Vermittler darf von den Beteiligten für die Vermittlung eine Vergütung verlangen oder entgegennehmen. Verlangt er eine Vergütung vom Au-pair, darf diese höchstens 150 Euro betragen (einschließlich Umsatzsteuer). Vorschüsse auf diese Vergütung dürfen nicht erhoben werden. Die Vergütung wird erst dann geschuldet, wenn der Au-pair-Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist. Bei Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten und aus den Staaten, die der EU am beigetreten sind1, ist dies erst dann der Fall, wenn die erforderliche Arbeitsgenehmigung erteilt wurde. Verlangt der Vermittler nur oder zusätzlich von der Gastfamilie eine Vergütung, kann deren Höhe und Fälligkeit etc. frei vereinbart werden. 4. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung Eine Arbeitsgenehmigung benötigen Au-pairs, die Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-Staaten sind oder von Staaten, die der EU ab beigetreten sind. Sie wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit erteilt. Die Arbeitsgenehmigung muss nach der Einreise, aber noch vor der Arbeitsaufnahme eingeholt werden. Deshalb darf das Au-pair erst nach der Erteilung der Arbeitsgenehmigung beschäftigt werden. Die Arbeitsgenehmigung kann nur bis zu einer Geltungsdauer von einem Jahr erteilt werden und nur an Au-pairs unter 25 Jahren und nur für eine Beschäftigung in einer Familie2, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird (grundsätzlich muss mindestens ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen)3. Nicht berücksichtigt werden können Aupairs, die aus den Heimatländern der Gasteltern stammen oder die mit den Gasteltern verwandt sind. Auch verheiratete Au-pairs können zugelassen werden. Die gleichzeitige Beschäftigung von zwei Au-pairs kann genehmigt werden, wenn vier oder mehr Kinder unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben. Der Au-pair-Vertrag muss über mindestens sechs Monate geschlossen werden. Eine wiederholte Zulassung ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde. Eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen alle Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten. Sie wird grundsätzlich allen Personen erteilt, die eine Arbeitsgenehmigung erhalten können. Au-pairs aus EU-/EWR-Staaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis-EG. 1 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Republik Zypern, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn 2 Als Familie zählen Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Alleinerziehende. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass sie mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre im gemeinsamen Haushalt leben. 3 Es kann auch eine Beschäftigung in einer Familie zugelassen werden, die aus einem deutschsprachigen Land oder Landesteil stammt und in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, in besonderen Ausnahmefällen auch eine Beschäftigung in einer ausländischen Familie, in der Deutsch die Umgangssprache ist.

10 Name : Vorname: Straße: PLZ, Ort: Tel.(dienstl.) Fax. Ich beauftrage hiermit die Au-Pair Vermittlung Föry e.k. mit der Vermittlung eines Au-Pair in meine Familie. Ich habe die Informationen über Kosten und Gebühren und das Informationsblatt vom Arbeitsamt, die Bestandteile des Vertrags sind, erhalten, verstanden und akzeptiert. Ich weiß, daß das Au-Pair nur mit einem gültigen Visum (bei Au-Pairs aus Nicht-EU-Ländern) in meiner Familie beschäftigt sein darf. Das Au-Pair muß innerhalb der ersten Woche nach Ankunft und in jedem Fall vor einer Beschäftigung beim Einwohnermeldeamt und Arbeitsamt angemeldet werden, beim Ausländeramt muß das Visum innerhalb der ersten drei Monate auf l Jahr verlängert werden und außerdem muß beim Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis beantragt werden: I Geltung, Gerichtsstand Ausserhalb einer gesonderten schriftlichen und beiderseits unterzeichneten Vereinbarung gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle vorgenommener Änderungen im Wortlaut oder Streichungen durch eine der Vertragsparteien ist diese Änderung immer ungültig. Als Gerichtsstand ist in jedem Fall ausschließlich der Sitz der Vermittlungsagentur anzusehen, dies gilt als vereinbart. Sollte eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden andere Bestimmungen und deren Wortlaut, Intention oder Bedeutung hiervon nicht berührt. II - Datenspeicherung Der Vermittler ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten schriftlich und auf EDV-Datenträger zu speichern und im Rahmen der zur Vermittlung notwendigen Tätigkeiten und Datenaustauschvorgänge zu verwenden. Weitere Verwendungsarten oder gar Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen Au pair Vermittlung sind ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Kunden nicht gestattet. Die Daten bleiben für die Dauer eines Vermittlungsvorganges und darüberhinaus für die Dauer eines bestehenden Au-Pair-Aufenthaltes gespeichert. Die Löschung erfolgt, so kein erneuter Vermittlungsvorgang binnen 2 Monaten nach Beendigung des Au-Pair-Aufenthaltes in Gang gesetzt wird. Weitere Speicherungen erfolgen zu Buchungszwecken im nötigen Umfang. III Vermittlung, Haftung, Rücktritt Eine Vermittlung von Au Pairs erfolgt ausschließlich an Familien mit Kind oder Kindern. Die Vermittlungsagentur übernimmt für das Zustandekommen einer Vermittlung oder wie auch immer geartete eventuelle Reisemodalitäten keinerlei Gewährleistung. Auch werden bei Nichtzustandekommen oder Verzögerungen keinerlei Haftungen für daraus resultierende Kosten des Kunden übernommen. Zeitplanabsprachen oder Zusagen für Vermittlungsvorgänge sind aufgrund vieler möglicher Unwegsamkeiten als von vornherein nicht gemacht zu beurteilen. Desweiteren wird nach erfolgter Vermittlung keinerlei Haftung für das termingerechte Erscheinen oder nur das Erscheinen des Au Pairs übernommen. Völlig ausgeschlossen ist die Haftung für Taten oder Unterlassungen, verlängerte oder verkürzte Aufenthalte des Au-pairs oder an oder bei allen Orten oder Personen, entstandene Kosten sowie für eventuell verursache Schäden. Ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund behördlicher Bearbeitungszeiten ist nicht möglich, kann jedoch aufgrund beiderseitigigen Einverständnisses vorgenommen werden. Im Falle von Besuchen vor der Visaerteilung (Kennenlernbesuch) wird hiermit darauf hingewiesen, dass eine Beschäftigung bzw. Erwerbstätigkeit nicht stattfinden darf. Eine Haftung seitens der Agentur bei Nichteinhalten ist nicht möglich. Im Falle einer bestehenden Sozialversicherungspflicht wurde auf die derzeitige Praxis der Einzelfallprüfung durch Einzugsstellen hingewiesen, eine Haftung der Agentur ist nicht möglich. IV Honorare, Fälligkeiten, Probezeit, Kündigung, Auswahl Die folgenden Honorare gelten als von beiden Vertragsparteien als brotto incl. USt unanfechtbar gültig anerkannt: Bearbeitungshonorar: Die Höhe beträgt 190, bei EU Mitgliedsstaat als Herkunft eines(er)bewerbers(in) 250 die Fälligkeit tritt ein, wenn Unterlagen zur Einladung eines Au-pairs an die Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. übersandt werden, eine Rückzahlung ist in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, ein aus den Vorschlägen der Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. ausgesuchtes und eingeladenes Au-pair erscheint überhaupt nicht. Ausgeschlossen ist hierbei eine Rückzahlung jedoch bei einem Besuch eines Au-pairs vor Visaerteilung ab einer Dauer von 8 Kalenderagen und/oder einer Beschäftigung (auch ohne Entlohnung) in dieser Besuchszeit, bei vorgenommener Einladung eines Au-pairs nicht aus Vorschlägen der Au-pair-Vermittlung Föry e.k. oder bei Kündigung der Vermittlung vor Erscheinen des Au-pairs. Bei allen Honoraren ist immer der Anteil des Bearbeitungshonorares jeder Betrag bis 190, bei EU Mitgliedsstaat als Herkunft eines(er)bewerbers(in) 250 anzusehen. Vermittlungshonorar: Die Höhe beträgt 100, die Fälligkeit tritt ein, wenn das aus den Vorschlägen der Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. ein Au-pair ausgesucht und für eine vorausssichtliche Dauer von mehr als 6 Monaten eingeladen und die hierfür benötigten Unterlagen an die Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. übersandt werden. Alle Honorare sind nach Eintritt der Fälligkeit umgehend auf das Konto der Au-Pair-Vermittlung Föry e.k., VR-Bank Südpfalz, BLZ , Kontonummer zu überweisen oder werden bei vorliegender Ermächtigung abgebucht. Bei Fehlabbuchungen, welche durch nicht zutreffende Angaben der Gasteltern entstanden sind oder bei Widerspruch tritt die Fälligkeit einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 10, 50 bei jedem vorgenommenen Vorgang ein. Probezeit: Die Probezeit eines Au-pairs beträgt drei Monate. Kündigt das Au-pair innerhalb der Probezeit und muss eventuell umvermittelt werden, ist das zuvor entrichtete Vermittlungshonorar, in keinem Fall das Bearbeitungshonorar, auf eine erneute Vermittlung anzurechnen oder rückerstattbar. Die Rückerstattung ist gänzlich ausgeschlossen bei einem Besuch eine(s/r) Bewerber(in) vor Visaerteilung oder Anmeldung als Besuch zum Kennenlernen ab einer Dauer von 8 Tagen und/oder einer Beschäftigung (auch ohne Entlohnung) innerhalb dieser Besuchszeit. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits ein Kennenlernbesuch ab einer Dauer von mehr als 8 Tagen von Behörden als unerlaubte Beschäftigung angesehen werden kann und eine Beschäftigung (auch ohne Entlohnung) in dieser Zeit ungesetzlich ist. Vorgänge dieser Art liegen nicht in der Verantwortung der Agentur. Unabhängig vom Ablauf der Probezeit ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, wenn durch das Au-pair eine Arbeitsbelastung außerhalb der Au-pair Bedingungen und/oder Arbeitszeiten, oder eine Arbeitszeiteinteilung, welche die Teilnahme an einem Sprachkurs nicht ermöglicht hat, berichtet werden sollte oder Mängel in Versorgung und/oder Unterbringung und/oder Taschengeldentrichtung bestanden. Nach Ablauf der Probezeit werden keinerlei Gewährleistungen mehr vorgenommen. Kündigung: Die Kündigung einer Vermittlung kann lediglich schriftlich erfolgen. Eine Kündigung vor Einreise des Au-pairs mit Visum und einem eventuell zuvor durchgeführten Kennenlernbesuch von nicht länger als 8 Tagen führt zur Rückerstattung des Vermittlungshonorares, nicht jedoch des Bearbeitungshonorares. Auswahl: Die Auswahl eines Au-pairs aus den Vorschlägen der Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. erfolgt ausschließlich durch die Gastfamilie. Die Gastfamilie hat die Möglichkeit, Sprachkenntnisse vor der Vornahme einer Einladung auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst zu überprüfen. Vermittlung: Es gilt als vereinbart, dass bei einer Auswahl eines Au-pairs aus dem Bestand der Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. und einer nicht über die Au- Pair-Vermittlung Föry e.k. vorgenommenen Einladung die Fälligkeit eines Honorares in Höhe von 290 zugunsten der Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. sofort eintritt, ohne Möglichkeit einer Gewährleistung aus welchen Gründen auch immer. VI - Au Pair Aufenthalt Ankunft, Abfahrt (ohne Urlaub) oder sonstige Änderungen im Au Pair Verhältnis sind der Vermittlung umgehend mitzuteilen. Die Mitteilung kann schriftlich oder mündlich, auch über Telefonat, erfolgen. Im Verlauf eines eventuellen Besuches vor Visaerteilung darf keine Beschäftigung erfolgen. Darüberhinaus sind folgende Fakten und Grundregeln mitgeteilt worden: Für den Au Pair Aufenthalt gelten die Bestimmungen des Bundesamtes für Arbeit. Mit Vertragsunterzeichnung versichere ich die Einhaltung aller Richtlinien und Vorschriften. Diese werden mit zur Vertragsunterzeichnung zugesandt. Mit der Vertragsunterzeichnung erkläre ich, daß es meine finanzielle Situation erlaubt, einem Au pair das zustehende Taschengeld monatlich bar auszuzahlen. Desweiteren ist mir bekannt, daß ein Längeraufenthalt eines Au Pair u.u. gegen Gesetze verstößt und die Ausweisung des Au Pair nach sich ziehen kann. Ort, Datum Unterschrift

11 Checkliste (für Au-pairs aus Nicht- EU Staaten) Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. Reisigstraße 54a Berg Gastfamilie: Au-pair: Sehr geehrte Gastfamilie, liebes Au-pair. Nach Ankunft des Au-pair mit dem gültigem Visum sind einige dringende Erledigungen zu tätigen. Diese können leider nur durch Sie und Ihr Au-pair gemeinsam persönlich erledigt werden Da es laut Auskunft vor allem der Arbeitsämter in der Vergangenheit sehr häufig zu Versäumnissen gekommen ist, wurde zu aller Schutz diese Checkliste entwickelt. Die Agenturen wurden hierbei durch die Behörden gebeten, stärker auf die Erfüllung der einzelnen Punkte zu achten. Deshalb möchten wir sie bitten, diese Liste nach der Erledigung an uns zurück zu senden. Fügen Sie bitte einen Durchschlag der Arbeitsgenehmigung bei. Dies dient sowohl zu Ihrer, als auch zu unserer Sicherheit. Versäumnisse in dieser Hinsicht führen häufig zu Bußgeldbescheiden in erheblicher Höhe seitens der Behörden gegen Gasteltern, was es natürlich dringend zu vermeiden gilt. I. Arbeitsamt. NUR FÜR EU- HERKUNFT Bitte begeben Sie und Ihr Au-pair aus einem EU-Land sich zu Anfang schnellstmöglich zum Arbeitsamt. Dort muss umgehend die Arbeitserlaubnis beantragt werden. Sehr geehrtes Arbeitsamt. Bitte bestätigen Sie hier den Antrag bzw. die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung. Stempel / Unterschrift Arbeitsamt Datum: II. Einwohnermeldeamt. EU und NICHT-EU Stempel/Unterschrift Einwohnermeldeamt Bitte suchen Sie und Ihr Au-pair Ihr Einwohnermeldeamt auf. Dort muss das Au-pair angemeldet werden. Sehr geehrtes Einwohnermeldeamt, Bitte bestätigen Sie hier den Eintrag des o.g. Au-pairs in Ihr Einwohnermelderegister. III. Ausländeramt. EU und NICHT EU Bitte suchen Sie und Ihr Au-pair hernach unter Mitnahme der jeweilig oben ausgestellten Formulare ihr zuständiges Ausländeramt auf. Hier muss das Visum von derzeit drei Monaten Geltungsdauer um weitere 9 Monate auf insg. 12 Monate verlängert werden. *Bei EU-Ländern muss das Au-pair bei der zuständigen Ausländerbehörde angemeldet werden, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen Datum: Stempel / Unterschrift Ausländeramt Datum: Sehr geehrtes Ausländeramt. Bitte bestätigen Sie hier die Verlängerung des Visums des o.g. Au-pair bzw. die Stellung des entsprechenden Antrages. Senden Sie bitte diese Checkliste unter Beifügen eines Durchschlages der Arbeitserlaubnis nach Erledigung an die Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. zurück.

12 Liebe Gastfamilie, diese Seite ermöglicht Ihnen den einfachen Abschluß einer guten Au-pair Versicherung. Entscheiden Sie selbst über Preis und Leistung.Das Verfahren wurde speziell für Kunden der Au-pair Agentur Föry entwickelt, und ist nur für diese gültig. Beachten Sie bitte folgendes: 1. Bitte drucken Sie diese Seite aus 2. Wählen Sie zwischen den Produktvarianten S, M und XL mit unterschiedlichen Preisen und Leistungen. (Bei Fragen steht Ihnen die Firma Care Concept unter der kostenlosen Servicenummer: 0800/ gerne zur Verfügung) 3. Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Seite mit den anderen Au-Pair Vertragsunterlagen an die Agentur Föry 4. Sie erhalten innerhalb einer Woche von Care Concept eine Versicherungsbestätigung mit Versicherten - Karte und Behandlungsscheinen per Post zugesandt 5. Von der Agentur Föry erhalten Sie die dazugehörige Blockpolice mit dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Bitte füllen Sie später auch das Antragsformular der Blockpolice aus, und senden es im kostenlosen Rückumschlag an Care Concept. 6. Die Versicherungsbedingungen können Sie auch vor Abschluß unter einsehen Care Au Pair - Alle Leistungen auf einem Blick S M XL Gebührenfreie Service-Nummern Ambulante Heilbehandlung beim Arzt Stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen; Entbindung (nach Ablauf der Wartezeit) Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen Ärztlich verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall Ärztlich verordnete Krankentransporte Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten Schmerzstillende Zahnbehandlung 100 %, (Heil- und Kostenplan ab) ( 250,-) ( 500,-) ( 1.000,-) Privathaftpflicht inkl. Berufshaftpflicht , 1,5 Mio 2,5 Mio Abschiebekosten bis zu einer Höhe von ( 500,00) ( 3.000,-) ( 5.000,-) Unfallversicherung Direkte Leistungsabwicklung mit den Ärzten, Kliniken etc. durch Behandlungsscheine Unfallbedingte Zahnersatzkosten bis zu 1.000, EUR je Versicherungshr Ausfallgeld bei stationärer Krankenhausbehandlung (pro Tag bis max. 90 Tage) ( 10,00) ( 20,00) Mitversicherung von Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen Erhöhte Invaliditätsleistung in der Unfallversicherung Unfallbedingte kosmetische Operationen bis 4.000, EUR Unfallversicherung: Todesfallsumme , EUR Unfallversicherung: Bergungskosten 5.000, EUR Mitversicherung von Mietsachschäden an beweglichen Gegenständen Kosten für Besuch eines Familienangehörigen bei stationärer Krankenhausbehandlung bis max.1.500, EUR Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung ( 35,00) keine keine Beitrag monatlich 27,00 EUR 37,00 EUR 46,00 EUR

13

14 Axsender: Agentur für Arbeit Betreff: Arbeitserlaubnisverfahren für Au-pair-Beschäftigte (Fragebogen) Name des Au-pairs: Nationalität: Einreise zur Familie: Vorname: Geburtsdatum: Telefon: Anschrift: Die Au-pair-Beschäftigung muss in einer Familie erfolgen. Als Familie zählen nur Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Alleinerziehende. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass sie mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre im gemeinsamen Haushalt leben. Die Familie besteht aus: (Ehe-) Mann (Name) (Ehe-) Frau (Name) Zahl der im gem. Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahre: Beabsichtigte Dauer der Au-pair-Tätigkeit von bis Erklärung der gastgebenden Familie Der / Die vorgesehene Au-pair-Beschäftigte 1. ist mit den Gasteltern verwandt 2. kommt in eine Familie in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird (mindestens ein erwachsenes Familienmitglied ist von Geburt an Deutsche/r; in besonderen Ausnahmefällen können auch Gasteltern berücksichtigt werden, in denen Deutsch als Umgangssprache gesprochen wird) 3. verfügt über gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache 4. kommt, um seine/ihre Sprachkenntnisse zu vervollständigen und sein/ihr Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis der Bundesrepublik Deutschland zu erweitern 5. hat die Möglichkeit zum Besuch eines Sprachkurses bei

15 kommt zur Mithilfe im Haushalt mit Familienanschluss 7. soll im gemeinsamen Haushalt lebende pflegebedürftige Familienmitglieder/ Personen betreuen (ambulante häusliche Kranken- oder Altenpflege) 8. soll auch für andere Arbeiten eingesetzt werden (z. B. im Familienbetrieb) 9. wird täglich mehr als 6 Stunden und mehr als 30 Std/Woche (einschl. Babysitting) eingesetzt 10. hat wöchentlich mindestens einen freien Tag (der einmal monatlich auf einen Sonntag fällt) und vier freie Abende 11. erhält den zustehenden bezahlten Urlaub (in der Regel 4 Wochen pro Jahr) 12. erhält freie Unterkunft im eigenen Zimmer (innerhalb der Familienwohnung) 13. erhält volle kostenlose Verpflegung 14. nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienmitglieder 15. erhält ein Taschengeld von mind. 205 Euro, ab dem Euro monatlich. 16. wird für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls versichert bei 17. hat ggf. die Möglichkeit zur Religionsausübung 18. hat den Sichtvermerk (Visum) beantragt bzw. fällt nicht unter den Sichtvermerkszwang (ab. 01. Mai 2004 neuen EU-Bürger (Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Ungarn, Lettland, Estland, Litauen, Slowenien) und Staaten wie USA, Schweiz u. a.) 19. wurde vermittelt durch Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. Reisigstraße 54a, Berg 20. hat sich selbst (initiativ) bei mir/uns beworben. 21. wird während des Aufenthaltes betreut von (s. Ziff. 19) 22. in eine Familie, in der noch bis zum ein Au-pair zugelassen ist nxin (Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) Der vorgesehene Au-pair-Vertrag ist beigefügt Ich habe / Wir haben die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien erhalten Ausfüllanleitung des Fragebogens - Arbeitserlaubnisverfahren für Au-pair-Beschäftigte Unterschrift, Datum bei Ehepaaren und unverheirateten Paaren Unterschriften beider Partner

16 Frage 1: - (Verwandte dürfen nicht Aupair werden) Frage 2: - Frage 3: - Frage 4: - Frage 5: - bitte die bei Ihnen lokal vorhandenen Möglichkeiten eintragen, z.b die Volkshochschule ihres Wohnortes, Goethe-Institut, private Sprachschulen. Frage 6: - Frage 7: - (Pflegeleistungen sind als Tätigkeit nicht erlaubt) Frage 8: - (Auch die Beschäftigung anderweitig z.b. im Familienbetrieb ist nicht erlaubt) Frage 9: - (Vorsicht Fangfrage, aufgrund der Formulierung wird leicht mit geantwortet, was zu einer Ablehnung führt selbstverständlich werden 30 Stunden maximal gefordert werden) Frage 10: - Frage 11: - Frage 12: - Frage 13: - Frage 14: - Frage 15: - Frage 16: - und bitte die von Ihnen gewälte Versicherung eintagen Frage 17: - Frage 18: - Frage 19: - ist bereits vorausgefüllt vermittelt durch die Au-Pair-Vermittlung Föry e.k. Frage 20: - Frage 21: - Frage 22: - sollte in Ihrer Familie noch ein Aupair angemeldet sein, hier bitte mit antworten und die verbliebene Verweildauer eintragen, ansonsten mit antworten. Der vorgesehene Au-pair-Vertrag ist beigefügt: - Und die letzte Frage bezüglich der Merkblätter: - (diese sind Bestandteil) Das zudem mit den notwendigen Eintragungen auf Seite 1 des Fragebogens versehene Dokument: Bei Aupairs aus Nicht-EU-Staaten senden Sie bitte nach Aufforderung an Ihr zuständiges Arbeitsamt. Bei Aupairs aus EU-Staaten nehmen Sie bitte bei Ihrem Besuch mit der Bewerberin bei Ihrem Arbeitsamt mit und legen dieses, zusammen mit dem Ausweisdokument und dem Au-pair Vertrag, dort dem Sachbearbeiter vor.

17 BITTE DENKEN SIE BEI DER EINTEILUNG AN DIE 30 STUNDEN MAXIMAL-MITHILFE WOCHENARBEITSPLAN zur Einteilung der Mithilfe eines Au-pair Tag Zeit Aufgabe Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

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