B A V U s e r G r. BAV User Group 2008 Titel des Vortrags Name
|
|
- Jutta Jaeger
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BAV User Group 2008 Titel des Vortrags Name BAV User Group 2009 Strukturreform Versorgungsausgleich Ergänzungen der PPS Christian Strasser
2 Ablauf Versorgungsausgleich Erster Schritt: Zweiter Schritt: 2
3 Erster Schritt (1) Erfassung relevanter Informationen in einem eigenen Infotyp Beginn und Ende der Ehezeit Bei individueller Bewertung Geburtsdatum des Ehepartners Weitere Informationen (Daten zum Gericht, ) Berechnung des Anrechts Allgemeingültiger Ansatz: zeitratierliche Bewertung nach 40 VersAusglG - Berechnung des Leistungsvektors (Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistung) über den Rentenermittler - Quotierung des Leistungsvektors (Ehezeit während der tatsächlichen Dienstzeit bis Scheidung / mögliche Dienstzeit) Individueller Ansatz: unmittelbare Bewertung nach 39 VersAusglG - Umsetzung in Abhängigkeit der Versorgungsordnung 3
4 Berechnung des Anrechts Berechnung des zu teilenden Anrechts ist abhängig von der Versorgungsordnung Eine einfache Aufteilung in unmittelbare Methode oder zeitratierliche Methode oft nicht möglich Anrechnungen von Leistungen Teilung von Startbausteinen Fehlende Historie Aus jetziger Sicht sind die Lösungen kundenindividuell Evtl. können Templates für verschiedene Sachverhalte erstellt werden 4
5 Erster Schritt (2) Berechnung des Ausgleichswerts Ermittlung des Barwerts des Leistungsvektors - Auf Basis der Richttafeln von Heubeck 2005G - Zinssatz variabel - Evtl. Berücksichtigung von Dynamiken Festlegung der Kosten als Prozentsatz des Ausgleichswertes mit oberer und unterer Grenze Meldung an das Gericht Neue Bescheinigung Begründung 5
6 Ermittlung des Barwerts Im Allgemeinen ist eine versicherungsmathematische Bewertung der Anrechte erforderlich Ausnahmen: Keine alters- oder dienstjahresabhängige Leistungshöhe Reine Altersrente Ermittlung der Leistungsvektoren ist individuell pro Versorgungsordnung Versicherungsmathematische Bewertung auf Basis der Leistungsvektoren ist bei Berücksichtigung von bestimmten Parametern Standard 6
7 Add-On zum SAP Standard SAP ERP HCM BAV Leistungsvektoren (in der Ehezeit ermittelten Anrechte) Add-On zu SAP ERP HCM BAV Grundwahrscheinlichkeiten Upload- Programm Ermittlung über Faktorentabelle Korrespondierender Kapitalwert Versicherungsmathematische Barwertermittlung Customizing Anspruchs- / Leistungsträgerabhängig - Zahlweise - vor-/nachschüssig - Dynamiken - Finanzierungsendalter - Zinssatz 7
8 Geplante Eigenschaften des Add-On Add-On mit Produktcharakter Geringer Einführungsaufwand Einspielung eines Transports Upload der Grundwahrscheinlichkeiten (aus Heubeck 2005 G) Customizing der Parameter Aktivierung der versicherungsmathematischen Bewertung Einführung kann vom Kunden übernommen werden 8
9 Erster Schritt (2) Berechnung des Ausgleichswerts Ermittlung des Barwerts des Leistungsvektors - Auf Basis der Richttafeln von Heubeck 2005G - Zinssatz variabel - Evtl. Berücksichtigung von Dynamiken Festlegung der Kosten als Prozentsatz des Ausgleichswertes mit oberer und unterer Grenze Meldung an das Gericht Neue Bescheinigung Begründung 9
10 Zweiter Schritt (1) Erfassung relevanter Informationen der Gerichtsentscheidung in einem eigenen Infotyp Festgestellter Ausgleichswert Weitere Informationen Berechnung der Kürzung Kürzung ausschließlich der Altersrente - Umrechnung des Ausgleichswerts in eine Altersrente und Abspeichern (Faktorentabelle oder Barwertformel) Alternativ: Proportionale Kürzung aller zugesagten Leistungen - Quotierung des ursprünglichen quotierten Leistungsvektors und Abspeichern (Ausgleichswert / Barwert des quotierten Leistungsvektors) 10
11 Zweiter Schritt (2) Weiterverarbeitung der Kürzungsbeträge Gespeicherte Kürzungsbeträge werden bei einer folgenden Leistungsermittlung am Ende der Berechnung vom Rentenermittler berücksichtigt Berücksichtigung der Kürzung bei der Meldung an den Gutachter zur korrekten Rückstellungsberechnung (Teilwert des ungekürzten Anspruchs Barwert der Kürzung) Anlage Ausgleichsberechtigter Ausgleichsberechtigter mit neuer Personalnummer Referenz beim Ausgleichsberechtigten auf Ausgleichpflichtigen Eigener Anspruch - Ausschließlich Altersleistung? - Rentendynamik analog zum Ausgleichspflichtigen 11
12 Noch Fragen? 12
Versorgungsausgleich in der BAV Erweiterungen 2010
Versorgungsausgleich in der BAV Erweiterungen 2010 Dr. Rudolf Mutter, Entwicklung HCM, SAP AG BAV User Group 15. September 2010 Agenda 1. Prozessablauf 2. Stammdaten 3. Bescheinigung Versorgungsübersicht
MehrBAV User Group 2008 Titel des Vortrags Name. Strukturreform des Versorgungsausgleichs. Berechnungsbeispiele für Teilung, Kürzung und neues Anrecht
BAV User Group 2008 Titel des Vortrags Name ele VersAusgl Berechnungsbeispie Strukturreform des Versorgungsausgleichs Berechnungsbeispiele für Teilung, Kürzung und neues Anrecht Inhalt Beschreibung der
MehrBetriebsrenten im neuen Versorgungsausgleich aus der Sicht eines Aktuars
Betriebsrenten im neuen Versorgungsausgleich aus der Sicht eines Aktuars Dipl.-Math. Hartmut Engbroks, Köln Düsseldorf, 3. Februar 2009 qx-club Schriftstelle 2 Kor 8,13 Denn es geht nicht darum, dass ihr
MehrAktuarielle Fragestellungen des Versorgungsausgleichs
Aktuarielle Fragestellungen des Versorgungsausgleichs Korbinian Meindl Institut Prof. Neuburger & Partner GmbH 7. IVS-Forum in Köln, 25. September 2012 Agenda 7. IVS-Forum in Köln, 25. September 2012 1.
MehrSolution. Korrespondierender Kapitalwert für Versorgungsausgleich. Version 1.0. Pecaso Pension Services GmbH. Weipertstr D Heilbronn
Solution Korrespondierender Kapitalwert für Versorgungsausgleich Pecaso Pension Services GmbH Weipertstr. 8-10 D-74076 Heilbronn Ansprechpartner Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zum Versorgungsaugleich
MehrTeilungsordnung. Inhaltsverzeichnis. Vorwort. 1 Anwendungsbereich. 2 Form des Versorgungsausgleichs. 3 Bestimmung des Ausgleichswertes
Richtlinie für den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) auf der Grundlage des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) in der seit dem 10.12.2015 gültigen Fassung Teilungsordnung Inhaltsverzeichnis
MehrVersorgungsausgleich in der BAV
Versorgungsausgleich in der BAV HCM Entwicklung DE Dr. Rudolf Mutter BAV User Group 16. September 2009 Legal disclaimer The following part of the presentation is not subject to your license agreement or
Mehr(Teilungsordnung) Versorgungsträger: Deutscher Pensionsfons AG (DPAG)
Ordnung für die interne und externe Teilung aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs einer Pensionsfondsversorgung als Leistungszusage mit freier Kapitalanlage (Teilungsordnung)
MehrAllianz Pensionsfonds AG
Ordnung für die Teilung von Pensionsfonds-Versorgungsverträgen in Form von Leistungszusagen ohne versicherungsförmige Garantie aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der
MehrAktuarielle Sonderfragen zur Neuregelung des Versorgungsausgleichs. 4. IVS-Forum, Baden-Baden, 29. Oktober 2009
Aktuarielle Sonderfragen zur Neuregelung des Versorgungsausgleichs 4. IVS-Forum, Baden-Baden, 29. Oktober 2009 Gliederung Der neue Versorgungsausgleich Grundkonzept und Gestaltungsspielräume Aufgaben mit
MehrRückstellungen für Pensionen schnell, sicher und effizient direkt in SAP ERP HCM ermitteln
BAV User Group 2008 Titel des Vortrags Name Rückstellungen für Pensionen schnell, sicher und effizient direkt in SAP ERP HCM ermitteln Agenda Solution Bewertung von Personalverpflichtungen Datenfestschreibung
MehrRichtlinie Versorgungsausgleich Freiwillige Höherversicherung, Ansprüche aus bis 2004 beantragten Riesterzulagen
Richtlinie Versorgungsausgleich Freiwillige Höherversicherung, Ansprüche aus bis 2004 beantragten Riesterzulagen 1. Grundzüge der Teilung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs Der Ausgleichsberechtigte
Mehrfolgende Satzung über die versicherungsmathematischen Rechengrößen der Apothekerversorgung Mecklenburg-Vorpommern
Satzung über die versicherungsmathematischen Rechengrößen der Apothekerversorgung Mecklenburg-Vorpommern vom 11. November 2015 Auf Grund 5 i.v.m. 23 Abs. 2 Nr. 6 des Heilberufsgesetzes vom 22. Januar 1993
MehrGesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG)
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 21 Einleitung 23 Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG) Teill Der Versorgungsausgleich Kapitel 1 Allgemeiner
MehrS a t z u n g. über die versicherungsmathematischen Rechengrößen. des. Versorgungswerkes (Apothekerversorgung)
S a t z u n g über die versicherungsmathematischen Rechengrößen des Versorgungswerkes (Apothekerversorgung) der Apothekerkammer Schleswig-Holstein vom 17. November 2005 (zuletzt geändert am 7. November
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 13 Versorgungsausgleich - Die Reform Abschnitt A: Allgemeine Einführung 15 1 I. Aufgabe des Versorgungsausgleichs 15 2 II. Grundzüge des bisher geltenden Versorgungsausgleichs..16
MehrSolution. Korrespondierender Kapitalwert für Versorgungsausgleich. Version Leistungsbeschreibung. Pecaso Pension Services GmbH
Solution Korrespondierender Kapitalwert für Versorgungsausgleich Pecaso Pension Services GmbH Leistungsbeschreibung Weipertstr. 8-10 D-74076 Heilbronn Ansprechpartner Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen
MehrRichtlinie Versorgungsausgleich Freiwillige Höherversicherung (1972), Ansprüche aus bis 2004 beantragten Riesterzulagen
Richtlinie Versorgungsausgleich Freiwillige Höherversicherung (1972), Ansprüche aus bis 2004 beantragten Riesterzulagen 1. Grundzüge der Teilung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs Der Ausgleichsberechtigte
MehrSolution. Korrespondierender Kapitalwert für Versorgungsausgleich. Version 1.1 Leistungsbeschreibung. Pecaso Pension Services GmbH
Solution Korrespondierender Kapitalwert für Versorgungsausgleich Pecaso Pension Services GmbH Leistungsbeschreibung Weipertstr. 8-10 D-74076 Heilbronn Ansprechpartner Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen
MehrSolution. Korrespondierender Kapitalwert für Versorgungsausgleich. Version 1.2 Leistungsbeschreibung. Pecaso Pension Services GmbH
Solution Korrespondierender Kapitalwert für Versorgungsausgleich Pecaso Pension Services GmbH Leistungsbeschreibung Weipertstr. 8-10 D-74076 Heilbronn Ansprechpartner Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen
Mehr3. Kurze Ehezeit Grobe Unbilligkeit a) Voraussetzungen b) Fallgruppen c) Rechtsfolgen V. Ausgleich nach der
Inhaltsverzeichnis A. Grundlagen... 11 I. Zweck des Versorgungsausgleichs... 11 II. Verhältnis zum Unterhalt... 11 III. Verhältnis zum Güterrecht... 12 IV. Grundzüge des Versorgungsausgleichs... 13 B.
Mehr63. Änderung der Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost
63. Änderung der Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost vom 20.11.1969, zuletzt geändert durch die 62.
MehrS a t z u n g. über die versicherungsmathematischen Rechengrößen des Versorgungswerkes (Apothekerversorgung) der Apothekerkammer Schleswig-Holstein
S a t z u n g über die versicherungsmathematischen Rechengrößen des Versorgungswerkes (Apothekerversorgung) der Apothekerkammer Schleswig-Holstein vom 10. Juli 2017 Gemäß 4 i.v.m. 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer
MehrS a t z u n g. über die versicherungsmathematischen Rechengrößen des Versorgungswerkes (Apothekerversorgung) der Apothekerkammer Schleswig-Holstein.
S a t z u n g über die versicherungsmathematischen Rechengrößen des Versorgungswerkes (Apothekerversorgung) der Apothekerkammer Schleswig-Holstein vom 28. November 2016 Gemäß 4 i.v.m. 21 Absatz 2 Satz
MehrEinführung Pensionsrückstellungen
UAG Versorgungsadministration Einführung Pensionsrückstellungen 28. Oktober 2009 Motivation Die Umstellung von der Kameralistik zur Doppik erfordert eine Bewertung der Personalverpflichtungen Versorgungsanwartschaften
MehrSwiss Life Pensionskasse AG Teilungsordnung zum Versorgungsausgleich
Stand: 23.09.2014 Swiss Life Pensionskasse AG Teilungsordnung zum Versorgungsausgleich Inhaltsverzeichnis: Präambel 1. Anwendungsbereich 2. Grundsatz der internen Teilung 3. Ermittlung des Ehezeitanteils
MehrRichtlinie. zum Versorgungsausgleich gemäß 58a Abs. 1 VAPS. Richtl VersAusgl. der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost
VERSORGUNGSANSTALT DER DEUTSCHEN BUNDESPOST Der Vorstand VAP Richtlinie zum Versorgungsausgleich gemäß 58a Abs. 1 VAPS Richtl VersAusgl der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost Inkrafttreten: 01.
Mehr(Teilungsordnung) Versorgungsträger: Zurich Deutscher Herold überbetriebliche Unterstützungskasse e.v. (ZDHUK) 1 Anwendungsbereich
Ordnung für die interne und externe Teilung aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs von Leistungszusagen im Wege einer Unterstützungskassenversorgung (Teilungsordnung) Versorgungsträger:
Mehr(Teilungsordnung) Versorgungsträger: Zurich Deutscher Herold überbetriebliche Unterstützungskasse e.v. (ZDHUK)
Ordnung für die interne und externe Teilung aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs von beitragsorientierten Leistungszusagen im Wege einer Unterstützungskassenversorgung (Teilungsordnung)
Mehr1. Anpassung (Wegfall bzw. teilweiser Wegfall) der Kürzung nach 57 BeamtVG unter bestimmten Voraussetzungen
Bundeseisenbahnvermögen Merkblatt zum Versorgungsausgleich für Versorgungsempfänger mit einer - zu erwartenden - Kürzung ihrer Versorgungsbezüge nach 57 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) 1. Anpassung
Mehrdann abschließend den Wert, nachdem die Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich eingetreten ist. Im Falle der externen Teilung wird der entsprechende Kapitalwert beim maßgebenden Versorgungsträger
MehrPENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN
1 des PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs für Versorgungsverpflichtungen, die im Rahmen des Betriebsrentengesetzes
MehrSwiss Life Products (Luxembourg) S.A. Teilungsordnung zum Versorgungsausgleich. Inhaltsverzeichnis: Präambel. 1. Anwendungsbereich
Stand: 31.08.2013 Swiss Life Products (Luxembourg) S.A. Teilungsordnung zum Versorgungsausgleich Inhaltsverzeichnis: Präambel 1. Anwendungsbereich 2. Grundsatz der internen Teilung 3. Ermittlung des Ehezeitanteils
MehrVerfahren zur Teilung von Anrechten aus nicht versicherungsformiger bav im Versorgungsausgleich aus aktuarieller Sicht
Verfahren zur Teilung von Anrechten aus nicht versicherungsformiger bav im Versorgungsausgleich aus aktuarieller Sicht Simona Clever, Maximilian Gabisch und Hans-Joachim Zwiesler Preprint Series: 2014-01
MehrMerkblatt. des Versorgungsausgleichs
Senatsverwaltung für Inneres und Sport I A 27-0469/0008 Klosterstr. 47 10179 Berlin Stand: 04/2010 Merkblatt Versorgungsausgleich Beachten Sie bitte den Hinweis am Ende! Rechtsvorschriften Abkürzung Fundstelle
MehrVersorgungsausgleich. Erläuterungen zu Barwertfaktoren und Zuschlag Seite 23. Merkblatt 40 über den Versorgungsausgleich Seite 24
Postanschrift: Postfach 81 08 51, 81901 München Hausanschrift: Arabellastraße 31, 81925 München Telefon: (089) 9235-6 Telefax: (089) 9235-8850 E-Mail: vddb@versorgungskammer.de Internet: www.buehnenversorgung.de
MehrDer neue Versorgungsausgleich aus anwaltlicher Sicht. Rechtsanwalt Klaus Weil
Der neue Versorgungsausgleich aus anwaltlicher Sicht Rechtsanwalt Klaus Weil 3 Monate später... Inkrafttreten VersAusglG heute 04.12.2009 Altes Recht Neues Recht 01.09.2009 Grundsatz der Anwendung neuen
MehrMerkblatt Versorgungsausgleich
Merkblatt Versorgungsausgleich Dieses Merkblatt ist nur zur allgemeinen Information bestimmt. Es soll Ihnen einen Überblick über die geltenden Bestimmungen verschaffen und dadurch Rückfragen vermeiden
MehrVersorgungsausgleich. Erläuterungen zu Barwertfaktoren und Zuschlag Seite 19. Merkblatt 40 über den Versorgungsausgleich Seite 20
Postanschrift: Postfach 81 08 52, 81901 München Hausanschrift: Arabellastraße 31, 81925 München Telefon: (089) 9235-6 Telefax: (089) 9235-8850 E-Mail: vddko@versorgungskammer.de Internet: www.orchesterversorgung.de
MehrStand: Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland (im Folgenden: Swiss Life AG) Teilungsordnung zum Versorgungsausgleich
Stand: 16.12.2014 Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland (im Folgenden: Swiss Life AG) Teilungsordnung zum Versorgungsausgleich Inhaltsverzeichnis: Präambel 1. Anwendungsbereich 2. Grundsatz der
MehrFaire Halbteilung betrieblicher Versorgungszusagen im Niedrigzinsumfeld Dr. Ingo Budinger
Faire Halbteilung betrieblicher Versorgungszusagen im Niedrigzinsumfeld Dr. Ingo Budinger Darmstädter Kreis, 18.03.2016 Agenda Der versicherungsmathematische Barwert im Versorgungsausgleich Rechenschritte:
MehrBarwert-Verordnung 2003
Barwert-Verordnung 2003 Änderungen durch die zweite Verordnung zur Änderung der BarwertVO sind fett und kursiv hervorgehoben 1 Barwert zur Errechnung des Versorgungsausgleichs (1) 1 Für die Ermittlung
MehrOrdnung für die interne und externe Teilung von Versorgungszusagen aufgrund des Versorgungsausgleichsgesetzes. (Teilungsordnung)
Ordnung für die interne und externe Teilung von Versorgungszusagen aufgrund des Versorgungsausgleichsgesetzes (Teilungsordnung) Stand: 01.04.2015 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 2 2 Grundsatz der internen
MehrTeilungsordnung für Versorgungsanrechte nach dem Vertreterversorgungswerk der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG
Teilungsordnung für Versorgungsanrechte nach dem Vertreterversorgungswerk der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG mit der Stammnummer VALLG1535Z0 Präambel Das am 01.09.2009 in Kraft getretene Versorgungsausgleichsgesetz
Mehr3. Welche Anrechte sind in den Versorgungsausgleich einzubeziehen?
Postanschrift: VddKO, Postfach 81 08 52, 81901 München Januar 2014 Verwaltungsgebäude: Arabellastr. 31, 81925 München Merkblatt 40 über den Versorgungsausgleich Die nachfolgenden Ausführungen gelten in
Mehr3. Welche Anrechte sind in den Versorgungsausgleich einzubeziehen?
Postanschrift: VddB, Postfach 81 08 51, 81901 München Januar 2014 Verwaltungsgebäude: Arabellastr. 31, 81925 München Merkblatt 40 über den Versorgungsausgleich Die nachfolgenden Ausführungen gelten in
Mehr40 ÜBER DEN VERSORGUNGSAUSGLEICH
Postanschrift: VddKO, Postfach 81 08 52, 81901 München Verwaltungsgebäude: Arabellastr. 31, 81925 München Januar 2017 Merkblatt 40 ÜBER DEN VERSORGUNGSAUSGLEICH Die nachfolgenden Ausführungen gelten in
MehrTarifvertrag zum Versorgungsausgleich
02 2010 NDR Handbuch Personal Seite1 2.12.3 2.12.3 Tarifvertrag zum Versorgungsausgleich vom 30.11.2009/11.12.2009 Zwischen den Rundfunkanstalten Bayerischer Rundfunk Rundfunkplatz 1 80300 München, Deutsche
MehrAktuarielle Aspekte aktueller Entwicklungen in der
Aktuarielle Aspekte aktueller Entwicklungen in der betrieblichen Altersversorgung Hartmut Engbroks, Köln qx-club am 3. August 2010 Agenda 1 Versicherungsmathematik im Einzelfall Eine neue aktuarielle Herausforderung
MehrStand 17. September 2014
Stand 17. September 2014 Tischvorlage zu TOP 3 VR-Sitzung BIngPPV 24.09.2014 Zwölfte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung Vom xx. yyyyy
MehrDie Strukturreform des Versorgungsausgleichs
G A S S N E R und P a r t n e r Mathematische Gutachter und Sachverständige für betriebliche Altersversorgung Telefon 07 11/22 29 64-0 Herdweg 44 70174 Stuttgart 18. März 2009 Die Strukturreform des Versorgungsausgleichs
MehrRegierungspräsidium Kassel Dezernat Beamtenversorgung
Regierungspräsidium Kassel Dezernat Beamtenversorgung Der Versorgungsausgleich Worum geht es? Mit diesem Merkblatt werden Sie über den Versorgungsausgleich informiert, der im Rahmen einer Ehescheidung
MehrVersorgungsausgleich in der Zusatzversorgung
Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung 1 Was ist ein Versorgungsausgleich?... 2 2 Welche Rentenanwartschaften werden in den Versorgungsausgleich einbezogen?... 2 3 Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?...
MehrBerechnung des Ausgleichswerts bei einer öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgung
OLG Nürnberg, Beschluss v. 09.02.2015 11 UF 27/15 Titel: Berechnung des Ausgleichswerts bei einer öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgung Normenkette: VersAusglG 1 I, 5 I Leitsatz: 1. Die ungleiche Teilung
MehrOrdnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
Mehr6 %, 5,5 %, 5 %, 4,5 %, 3,25%.. Beachtet mir den Rechnungszins!
6 %, 5,5 %, 5 %, 4,5 %, 3,25%.. Beachtet mir den Rechnungszins! 1. Gem. 5 Abs. 3 VersAusglG unterbreitet der jeweilige Versorgungsträger, bei dem ein auszugleichendes Anrecht besteht, dem Familiengericht
Mehr2. Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MDg Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 12. November 2010 BETREFF Betriebliche
MehrSofern der Ausgleichswert weniger als EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6).
Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.05.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung
MehrVersorgungsausgleich
Schriften zum Notarrecht 29 Sethe/Höland/Notarkammer Sachsen-Anhalt (Hrsg.) Versorgungsausgleich Nomos Band 29 Schriften zum Notarrecht Herausgegeben von der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e.v.
MehrDr. Birgit Uebelhack. "Bedeutung für die einzelnen Versorgungsträger Herausforderungen für die betriebliche Alterversorgung
Dr. Birgit Uebelhack aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge e.v., Heidelberg "Bedeutung für die einzelnen Versorgungsträger Herausforderungen für die betriebliche Alterversorgung 16:00
Mehr22. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - betreffend die Anlage 7 -
22. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - betreffend die Anlage 7 - Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung
MehrAllianz Lebensversicherungs-AG
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. August in der Familiensache. VersAusglG 10 Abs. 3, 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, Abs. 2; BetrAVG 4 Abs.
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 443/14 BESCHLUSS vom 19. August 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja VersAusglG 10 Abs. 3, 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, Abs. 2; BetrAVG 4 Abs. 5 a) Bei
MehrHinweise zum Eheversorgungsausgleich
Hinweise zum Eheversorgungsausgleich 1. Allgemeine Hinweise Zwischen geschiedenen Ehegatten findet seit der Familienrechtsreform von 1977 der Versorgungsausgleich statt. Das Kernkonzept des Versorgungsausgleiches
MehrTeilungsordnung für Pensionszusagen durch Entgeltumwandlung/Gehaltsverzicht. (Modelle: PZG/K, PZG/V, PZE/P, PZE/V, PZE/F, PZE/W)
Teilungsordnung für Pensionszusagen durch Entgeltumwandlung/Gehaltsverzicht PZE/G (Modelle: PZG/K, PZG/V, PZE/P, PZE/V, PZE/F, PZE/W) 1 1 Anwendungsbereich (1) Diese Teilungsordnung gilt für Anrechte,
MehrDLQuarterly. Die Reform des Versorgungsausgleichs (VersAusglG) - Die Neuregelungen für die betriebliche Altersversorgung - 02/2009
DLQuarterly 02/2009 Dr. Lutz Beratungsinstitut für Altersversorgung GmbH Die Reform des Versorgungsausgleichs (VersAusglG) - Die Neuregelungen für die betriebliche Altersversorgung - Am 01.09.2009 tritt
MehrGesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz VersAusglG)
Vorwort zur 2. Auflage... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 21 Einleitung... 23 Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz VersAusglG) Teil 1 Der Versorgungsausgleich
MehrHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 UF 120/10 = 152 F 411/10 S Amtsgericht Bremerhaven B e s c h l u s s In der Familiensache [ ], Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin [
MehrGrundsätzliche Analyse der Reform des Versorgungsausgleichs
Prof. Dr. Franz Ruland, München Grundsätzliche Analyse der Reform des Versorgungsausgleichs Münster, 4. 12. 2009 Verfassungsrechtliche Fragen Die stärkere Inpflichtnahme der privaten Versorgungsträger
MehrDonnerstag, Freitag, jeweils von 9.30 Uhr bis Uhr Donnerstag,
KVK ZusatzVersorgungsKasse, Postfach 10 41 44, 34041 Kassel An die Mitglieder der KVK ZusatzVersorgungsKasse KVK ZusatzVersorgungsKasse Kölnische Str. 42 34117 Kassel Ihr/e Ansprechpartner/in Ralf Labitzke
MehrVBL. Versorgungsausgleich. Das neue Recht.
VBL. Versorgungsausgleich. Das neue Recht. Juni 2011 2 Inhalt. 1. Reform des Versorgungsausgleichs 4 2. Allgemeines 5 2.1 Was ist ein Versorgungsausgleich? 5 2.2 Warum wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?
MehrAllgemeine Information zum Versorgungsausgleich
Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zum Versorgungsausgleich 1. Versorgungsausgleich Wird eine Ehe geschieden, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die Versorgungsanrechte aus den gemeinsamen
MehrNewsletter zur betrieblichen Altersvorsorge vom
Newsletter zur betrieblichen Altersvorsorge vom 13.09.2010 Die steuerliche Begleitung des Versorgungsausgleichs In den vergangenen Monaten nahm das BMF verschiedentlich zur steuerlichen Behandlung des
MehrB OCHUMER V ERBAND. Teilungsrichtlinie
B OCHUMER V ERBAND Teilungsrichtlinie Diese Teilungsrichtlinie gilt für die Fälle, in denen ein gegenwärtiger oder früherer Mitarbeiter oder eine gegenwärtige oder frühere Mitarbeiterin (nachfolgend für
MehrAllianz Pensionskasse AG
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.01.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
MehrAllianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung
Vertragsgesellschaft der Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese
MehrVBL-Versorgungsausgleich.
VBL-Versorgungsausgleich. April 2015. Inhalt. 1 Reform des Versorgungsausgleichs. 5 2 Allgemeines. 7 2.1 Was ist ein Versorgungsausgleich? 7 2.2 Warum wird der Versorgungsausgleich durchgeführt? 7 2.3
MehrWert Quartalsbuchung mit ZVE. Wert nachher "ÄRtiv. Reiter Quartalsbuchung
päteneingabeblatt: Quartalsbüchung mit ZVE 15.07.2013 Kontext Name Geschättsvorfall Partner Wert Quartalsbuchung mit ZVE Stichtag Status Sachbearbeiter Bearbeitungstag 15.07.2013 Berechnet zart ^ 15.07.2013
Mehr... Erstversand,
Erstversand, 03.08.2010 Inhaltsübersicht VII Erstversand Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Seite, Kommentierung... IX XIII Abkürzungsverzeichnis... XV XIX Literaturverzeichnis... XXI XXIII
MehrLandesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf - Tel / Merkblatt. Versorgungsausgleich
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-05 Merkblatt Stand: 07/2016 Versorgungsausgleich Die Versorgung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes
MehrLandesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf - Tel / Merkblatt. Versorgungsausgleich
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-05 Merkblatt Stand: 07/2017 Versorgungsausgleich Die Versorgung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes
MehrAllianz Lebensversicherungs-AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen mit Indexpartizipation aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung
MehrRichtlinie. zum Versorgungsausgleich gemäß 58a Abs. 1 VAPS. Richtl VersAusgl. der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost
VERSORGUNGSANSTALT DER DEUTSCHEN BUNDESPOST Der Vorstand: Beschlussfassung XV./14. Sitzung am 05.10.2010 VAP Richtlinie zum Versorgungsausgleich gemäß 58a Abs. 1 VAPS Richtl VersAusgl der Versorgungsanstalt
Mehr1. Fehlende Ausgleichsreife... 98 a) Verfallbare Anrechte... 98 b) Anrechte, die auf eine abzuschmelzende Leistung gerichtet sind...
Inhalt A. Grundlagen... 13 I. Zweck des Versorgungsausgleichs... 13 II. Verhältnis zum Unterhalt... 14 III. Verhältnis zum Güterrecht... 15 IV. Grundzüge des Versorgungsausgleichs... 17 B. Die Durchführung
MehrDer Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung
Der Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung von Prof. Dr. Reinhold Höfer 1. Auflage Der Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung Höfer ist ein Produkt von beck-shop.de
MehrMER-Pensionskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Tarif V / 2015
MER-Pensionskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Tarif V / 2015 - 2 - Inhaltsverzeichnis Präambel Abschnitt 0. Übersicht - Definitionen Abschnitt 1. Aufnahme
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 1
32721 Detmold Postfach 3144 32756 Detmold Doktorweg 2-4 Ausführungsbestimmung zu 15a der Versorgungsordnung (in der Fassung der Elften Änderung der Versorgungsordnung VO) Beschluss des Verwaltungsrates
MehrAktuelle Grundsatzentscheidungen. zum Versorgungsausgleich. Caroline Braun / Jan Hartloff / Ute Hoenes, München. VIII. Fazit. I.
zugunsten des Ausgleichsberechtigten vor. In solchen Fällen führt praktisch die Bezugnahme auf die Teilungsordnung dazu, dass der gesetzlich gewünschte Zustand herbeigeführt wird. Rechtlich handelt es
MehrRichtlinie Versorgungsausgleich Grundversorgung (1972)
Richtlinie Versorgungsausgleich Grundversorgung (1972) 1. Grundzüge der Teilung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs Der Ausgleichsberechtigte (nachfolgend Berechtigte) erhält die gleichen Leistungsarten,
Mehr1. Allgemeine Hinweise
Hinweise zum Eheversorgungsausgleich (in Klammern jeweils die bis 31.12.2010 geltenden Bestimmungen des BeamtVG, die für kommunale Wahlbeamte aber auch über diesen Zeitpunkt hinaus anwendbar sind) 1. Allgemeine
MehrRichttafeln 2018 G. Auswirkungen auf Pensionsrückstellungen
Richttafeln 218 G Auswirkungen auf Pensionsrückstellungen Die Richttafeln 218 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH (RT 218 G) ersetzen die Richttafeln 25 G (RT 25 G) als biometrische Rechnungsgrundlagen der
MehrMerkblatt. des Versorgungsausgleichs
Senatsverwaltung für Inneres und Sport I D 17-0469/0008 Klosterstr. 47 10179 Berlin Stand: 04/2013 Merkblatt Versorgungsausgleich Beachten Sie bitte den Hinweis am Ende! Rechtsvorschriften Abkürzung Fundstelle
MehrSchriftliche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) (BT-Drucksache 16/10144)
Deutscher Bundestag - Rechtsausschuss - Schriftliche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) (BT-Drucksache 16/10144) - von Dagmar Niehaus - Einleitung
Mehr