B A V U s e r G r. BAV User Group 2008 Titel des Vortrags Name

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1 BAV User Group 2008 Titel des Vortrags Name BAV User Group 2009 Strukturreform Versorgungsausgleich Ergänzungen der PPS Christian Strasser

2 Ablauf Versorgungsausgleich Erster Schritt: Zweiter Schritt: 2

3 Erster Schritt (1) Erfassung relevanter Informationen in einem eigenen Infotyp Beginn und Ende der Ehezeit Bei individueller Bewertung Geburtsdatum des Ehepartners Weitere Informationen (Daten zum Gericht, ) Berechnung des Anrechts Allgemeingültiger Ansatz: zeitratierliche Bewertung nach 40 VersAusglG - Berechnung des Leistungsvektors (Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistung) über den Rentenermittler - Quotierung des Leistungsvektors (Ehezeit während der tatsächlichen Dienstzeit bis Scheidung / mögliche Dienstzeit) Individueller Ansatz: unmittelbare Bewertung nach 39 VersAusglG - Umsetzung in Abhängigkeit der Versorgungsordnung 3

4 Berechnung des Anrechts Berechnung des zu teilenden Anrechts ist abhängig von der Versorgungsordnung Eine einfache Aufteilung in unmittelbare Methode oder zeitratierliche Methode oft nicht möglich Anrechnungen von Leistungen Teilung von Startbausteinen Fehlende Historie Aus jetziger Sicht sind die Lösungen kundenindividuell Evtl. können Templates für verschiedene Sachverhalte erstellt werden 4

5 Erster Schritt (2) Berechnung des Ausgleichswerts Ermittlung des Barwerts des Leistungsvektors - Auf Basis der Richttafeln von Heubeck 2005G - Zinssatz variabel - Evtl. Berücksichtigung von Dynamiken Festlegung der Kosten als Prozentsatz des Ausgleichswertes mit oberer und unterer Grenze Meldung an das Gericht Neue Bescheinigung Begründung 5

6 Ermittlung des Barwerts Im Allgemeinen ist eine versicherungsmathematische Bewertung der Anrechte erforderlich Ausnahmen: Keine alters- oder dienstjahresabhängige Leistungshöhe Reine Altersrente Ermittlung der Leistungsvektoren ist individuell pro Versorgungsordnung Versicherungsmathematische Bewertung auf Basis der Leistungsvektoren ist bei Berücksichtigung von bestimmten Parametern Standard 6

7 Add-On zum SAP Standard SAP ERP HCM BAV Leistungsvektoren (in der Ehezeit ermittelten Anrechte) Add-On zu SAP ERP HCM BAV Grundwahrscheinlichkeiten Upload- Programm Ermittlung über Faktorentabelle Korrespondierender Kapitalwert Versicherungsmathematische Barwertermittlung Customizing Anspruchs- / Leistungsträgerabhängig - Zahlweise - vor-/nachschüssig - Dynamiken - Finanzierungsendalter - Zinssatz 7

8 Geplante Eigenschaften des Add-On Add-On mit Produktcharakter Geringer Einführungsaufwand Einspielung eines Transports Upload der Grundwahrscheinlichkeiten (aus Heubeck 2005 G) Customizing der Parameter Aktivierung der versicherungsmathematischen Bewertung Einführung kann vom Kunden übernommen werden 8

9 Erster Schritt (2) Berechnung des Ausgleichswerts Ermittlung des Barwerts des Leistungsvektors - Auf Basis der Richttafeln von Heubeck 2005G - Zinssatz variabel - Evtl. Berücksichtigung von Dynamiken Festlegung der Kosten als Prozentsatz des Ausgleichswertes mit oberer und unterer Grenze Meldung an das Gericht Neue Bescheinigung Begründung 9

10 Zweiter Schritt (1) Erfassung relevanter Informationen der Gerichtsentscheidung in einem eigenen Infotyp Festgestellter Ausgleichswert Weitere Informationen Berechnung der Kürzung Kürzung ausschließlich der Altersrente - Umrechnung des Ausgleichswerts in eine Altersrente und Abspeichern (Faktorentabelle oder Barwertformel) Alternativ: Proportionale Kürzung aller zugesagten Leistungen - Quotierung des ursprünglichen quotierten Leistungsvektors und Abspeichern (Ausgleichswert / Barwert des quotierten Leistungsvektors) 10

11 Zweiter Schritt (2) Weiterverarbeitung der Kürzungsbeträge Gespeicherte Kürzungsbeträge werden bei einer folgenden Leistungsermittlung am Ende der Berechnung vom Rentenermittler berücksichtigt Berücksichtigung der Kürzung bei der Meldung an den Gutachter zur korrekten Rückstellungsberechnung (Teilwert des ungekürzten Anspruchs Barwert der Kürzung) Anlage Ausgleichsberechtigter Ausgleichsberechtigter mit neuer Personalnummer Referenz beim Ausgleichsberechtigten auf Ausgleichpflichtigen Eigener Anspruch - Ausschließlich Altersleistung? - Rentendynamik analog zum Ausgleichspflichtigen 11

12 Noch Fragen? 12

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