Regierungsrat des Kantons Schwyz

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1 Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 944/2008 Schwyz, 2. September 2008 / bz Bekämpfung der Blauzungenkrankheit; Änderung der Kantonalen Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung von Tierseuchen Bericht und Vorlage an den Kantonsrat 1. Übersicht Die Blauzungenkrankheit ist eine von Insekten übertragene Infektionskrankheit der Wiederkäuer. Sie hat sich in den vergangenen zwei Jahren in ganz Europa explosionsartig ausgebreitet und lässt sich aus heutiger Sicht nur mit einer Impfung verhindern. Geimpft werden sollen Rinder, Schafe und Ziegen in der gesamten Schweiz. Die Gesamtkosten der Impfung belaufen sich nach Schätzungen des Bundesamtes für Veterinärwesen auf gegen 20 Mio. Franken. Die Kosten tragen Bund, Kantone und Landwirtschaft gemeinsam, wobei der Bund die Impfdosen im Umfang von 4.3 Mio. Franken beschafft, die Kantone die Impfkampagne organisieren und finanzieren und die Tierhalterinnen und Tierhalter an die Verabreichung des Impfstoffes einen Beitrag von Fr pro geimpftes Tier bezahlen. Die Blauzungenkrankheit wurde mit Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV; SR ) vom 14. Mai 2008 (in Kraft seit 1. Juni 2008) in die Kategorie der zu bekämpfenden Seuchen umgeteilt (Art. 4 Bst. g bis TSV). Die Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit verursacht im Kanton Schwyz Kosten von rund Fr im Jahr 2008 und von rund Fr im Folgejahr. Zur Erhaltung des Bestandes des Viehkassafonds im bisherigen Umfang von rund einer halben Million Franken soll der jährliche Kantonsbeitrag pro Einwohner als zweckgebundene Einlage in den Viehkassafonds von derzeit Fr in den Jahren 2008 und 2009 vorübergehend um Fr auf je Fr erhöht werden. Dadurch resultiert während der nächsten beiden Jahre ein um je rund 0.56 Mio. Franken höherer Beitrag des Kantons von rund 2.66 Mio. Franken. 2. Ausgangslage 2.1 Krankheitsbild und Bekämpfungskonzept Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) ist eine nicht direkt ansteckende, von Insekten übertragene Infektionskrankheit der Wiederkäuer. Die Krankheit wird durch eine Virusinfektion (Blueton-

2 gue-virus) verursacht und durch kleine Mücken der Gattung Culicoides übertragen, die von Frühling bis Herbst aktiv sind. Die Blauzungenkrankheit befällt Rinder, Schafe und Ziegen und führt zu Lahmheit, zu vermehrtem Speichelfluss, zu offenen Stellen am Maul und an den Klauen sowie zu Fieber. Die Zunge kann anschwellen und blau werden. Die Krankheit hat sich in den vergangenen zwei Jahren in Europa explosionsartig ausgebreitet meldeten weit über Betriebe in Deutschla nd, Belgien, den Niederlanden, Grossbritannien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg und Tschechien Fälle. Im Oktober 2007 erkrankte erstmals in der Schweiz eine Kuh am Virus. Mittlerweile wurden in der Schweiz 14 infizierte Tiere in 7 Betrieben entdeckt. Die Erfahrungen in Regionen Europas zeigen, dass im ersten Jahr vergleichsweise wenige Fälle zu verzeichnen sind, im Folgejahr aber Hunderte bis Tausende. Diese explosionsartige Ausbreitung der Blauzungenkrankheit lässt sich aus heutiger Sicht nur mit einer Impfung verhindern. Geimpft werden sollen Rinder, Schafe und Ziegen in der gesamten Schweiz. Die Blauzungenkrankheit gehörte bis anhin zu den hochansteckenden Seuchen. Mit der Teilrevision der Tierseuchenverordnung (TSV; SR ) vom 14. Mai 2008 (in Kraft seit 1. Juni 2008; AS ) wurde sie in die Kategorie der zu bekämpfenden Seuchen umgeteilt (Art. 4 Bst. g bis TSV). 2.2 Gesamtkosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Impfung belaufen sich auf gegen 20 Mio. Franken. Die Kosten tragen Bund, Kantone und Landwirtschaft gemeinsam. Dem stehen wirtschaftliche Verluste der Tierhalter und Bekämpfungskosten in unbekannter Höhe gegenüber, die ohne Impfung anfallen würden. Gemäss Entscheid des Bundesrates beschafft und finanziert der Bund die 4 Millionen benötigten Impfdosen mit 4.3 Mio. Franken und stellt diese den Kantonen zur Verfügung. Die Restfinanzierung wurde anlässlich der Branchensitzung vom 7. März 2008 zwischen dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), der Gesellschaft Schweizer Tierärzte (GST), dem Verein der Schweizer Ka n- tonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) sowie dem Schweizerischen Bauernverband (SBV) als Vorschlag für die Kantone gutgeheissen. Demnach wird empfohlen, dass die Logistikkosten zu Lasten Kanton gehen und die Tierhalterinnen und Tierhalter den Tierärztinnen und Tierärzten den Aufwand für die Applikation des Impfstoffes mit einem Beitrag von Fr pro geimpftes Tier bezahlen. 3. Durchführung des Impfprogramms im Kanton Schwyz Die Impfkampagne in den vier Urkantonen startete im Juni Alle Rinder, Schafe und Ziegen, die drei Monate oder älter sind, mussten im Juni und Juli geimpft werden. Masttiere, die kurz vor der Schlachtung stehen, werden nicht geimpft. Zudem werden Tiere, die auf Alpen sömmern, erst im September bei oder nach der Rückkehr in den Talbetrieb behandelt. Die Aufsichtskommission und die Geschäftsprüfungskommission des Laboratoriums der Urkantonen (LdU) empfehlen den Urkantonen den oben erwähnten Finanzierungsvorschlag gutzuheissen. 3.1 Kosten Der Veterinärdienst der Urkantone (VdU) organisiert und finanziert die Logistik in den Konkordatskantonen: Lagerung und Verteilung des Impfstoffes an die Kontrolltierärzte, Betriebsbesuche der Kontrolltierärzte (Rindviehhalter mit Alptieren 4 Betriebsbesuche, übrige Tierhalter 2 Betriebsbesuche), Einzeltieridentifikation beim Rindvieh mit elektronischer Datenerfassung im VdU, Datenübertrag in die Tierverkehrsdatenbank des Bundes sowie Informations-, Beratungs- und Vollzugsaufgaben. Entsprechend steigen die Kosten des VdU zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit im Kanton Schwyz um rund Fr im 2008 und um je rund Fr in den beiden Folgejahren

3 3.2 Finanzierung Die zweckgebundenen Einnahmen nach 22 der Kantonalen Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung von Tierseuchen (KVVzTSG; SRSZ ) vom 28. November 1991 werden heute vollumfänglich für die Finanzierung des Konkordatsbeitrages an den VdU benötigt. Bereits die Massnahmen zur Ausrottung der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) verursachen im Kanton Schwyz Kosten von insgesamt 1.6 Mio. Franken in den Jahren 2008 und Zur Erhaltung des Bestandes des Viehkassafonds im bisherigen Umfang von rund einer halben Million Franken hat der Kantonsrat am 21. November 2007 eine Änderung der KVVzTSG beschlossen (Abl ; RRB Nr vom 11. September 2007). Der dabei eingefügte 29 sieht vor, dass der jährliche Kantonsbeitrag pro Einwohner als zweckgebundene Einlage in den Viehkassafonds, der gemäss 22 Bst. c pro Einwohner Fr beträgt, in den Jahren 2008 und 2009 vorübergehend um Fr auf je Fr erhöht wird. Mit Beschluss Nr. 739 vom 1. Juli 2008 hat der Regierungsrat den Anträgen der Aufsichtskommission des LdU zugestimmt und die Ergänzung zum Leistungsauftrag sowie den angepassten Globalkredit 2006 bis 2009 des Laboratoriums der Urkantone genehmigt. Demnach verursachen, nebst der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit (2008: Fr ; 2009: Fr ) die Inspektion der Hygiene der Primärproduktion (2008: Fr. 0; 2009: Fr ) sowie die Schlachttieruntersuchung und Fleischkontrolle (2008: Fr. 0; 2009: Fr ) Mehrkosten von insgesamt Fr für 2008 und Fr für das Folgejahr. Ohne erneute Korrekturmassnahme fällt der Viehkassafonds per 31. Dezember 2008 und 2009 voraussichtlich trotzdem wieder ins Minus wie nachfolgende Tabelle 1 beweist. Tabelle 1 (Fondsbestand ohne erneute Zusatzeinnahmen) Fondsbestand am 31. Dezember 2007 (Fr.) Einnahmen 2008: - Tierseuchenbeitrag Kanton (Fr pro Einwohner) - Tierkörperentsorgung Gemeinden Ausgaben 2008 (Konkordatsbeitrag gemäss Globalkredit ) Fondsbestand am 31. Dezember Einnahmen 2009: - Tierseuchenbeitrag Kanton (Fr pro Einwohner) Tierkörperentsorgung Ausgaben 2009 (Konkordatsbeitrag gemäss Globalkredit ) Fondsbestand am 31. Dezember

4 Zur Erhaltung des Bestandes des Viehkassafonds im bisherigen Umfang von rund einer halben Million Franken soll der jährliche Kantonsbeitrag pro Einwohner in den Jahren 2008 und 2009 vorübergehend um weitere Fr auf je Fr erhöht werden. Tabelle 2 (Fondsbestand mit erneuten Zusatzeinnahmen) Fondsbestand am 31. Dezember 2007 (Fr.) Einnahmen 2008: - Tierseuchenbeitrag Kanton (Fr pro Einwohner) - Tierkörperentsorgung Gemeinden Ausgaben 2008 (Konkordatsbeitrag gemäss Globalkredit ) Fondsbestand am 31. Dezember Einnahmen 2009: - Tierseuchenbeitrag Kanton (Fr pro Einwohner) Tierkörperentsorgung Ausgaben 2009 (Konkordatsbeitrag gemäss Globalkredit ) Fondsbestand am 31. Dezember Im Jahre 2010 verursacht die Bekämpfung der Blauzungenkrankheit nochmals Kosten von Fr Da jedoch zu erwarten ist, dass das revidierte Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone vom 14. September 1999 (SRSZ ) bis dann in den vier Konkordatskantonen in Kraft gesetzt werden kann und die notwendigen gesetzlichen Anpassungen auf Kantonsstufe erfolgt sind, wird auch die Finanzierung des VdU neu geregelt sein. Zudem wird ab dem Jahre 2010 die Jährlichkeit von Leistungsauftrag und Globalbudget des LdU eingeführt. 4. Erläuterungen zur neuen Bestimmung 29 Da die Erhöhung des Kantonsbeitrages nur vorübergehend, d.h. für die Jahre 2008 und 2009 erfolgt, ist sie in den Schlussbestimmungen in 29 zu regeln. 22 Bst. c bleibt hingegen unverändert, sodass sich der jährliche Kantonsbeitrag pro Einwohner ab 2010 wieder auf Fr beläuft. 5. Personelle und finanzielle Auswirkungen Bei den unter Ziffer 3.1 genannten Kosten des VdU handelt es sich hauptsächlich um Persona l- kosten des VdU (RRB Nr. 739/2008). Es ist davon auszugehen, dass nach Abschluss der Impfkampagne die Aufwendungen des VdU wieder reduziert und auf Überwachungsaufgaben beschränkt werden können. Da die Beitragserhöhung bereits für 2008 gelten soll, hat dies Auswir

5 kungen auf die Rechnung des Amtes für Landwirtschaft. Das Konto wird gegenüber dem Voranschlag 2008 um rund Fr überschritten. Ebenso ist davon auszugehen, dass per Ende 2008 aus dem Viehkassafonds rund Fr entnommen werden müssen (Konto ). Der WOV-Leistungsauftrag des Amtes für Landwirtschaft wird nicht tangiert, da das Konto als Abgrenzungsposition gilt. Beschluss des Regierungsrates 1. Dem Kantonsrat wird beantragt, die beiliegende Vorlage anzunehmen. 2. Zustellung: Mitglieder des Kantons- und Regierungsrates; Staatskanzlei; Departement des Innern; Volkswirtschaftsdepartement (2, unter Rückgabe der Akten); Amt für Landwirtschaft; Veterinäramt der Urkantone (VdU), Föhneneichstrasse 15, Postfach 363, 6440 Brunnen. Im Namen des Regierungsrates: Dr. Georg Hess, Landammann Peter Gander, Staatsschreiber - 5 -

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