Verstöße gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften, Ursachen und Bußgelder

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/7565 Verstöße gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften, Ursachen und Bußgelder Vorbemerkung der Fragesteller Am11.April2007istdieVerordnung (EG)561/06zurHarmonisierung undänderungdersozialvorschriftenimstraßenverkehrinkraftgetreten.weildas deutschefahrpersonalgesetz,dasunteranderemdievorschriftenüberordnungswidrigkeitenundbußgeldvorschriftenbeinhaltet,durchversäumnissederbundesregierungnichtrechtzeitigandieneueverordnungangepasstwordenwar,wurden inderfolgezeitlaufendeverfahrengemäß 4Abs.3desOrdnungswidrigkeitengesetzes (OWiG Meistbegünstigungsgebot)eingestellt.NeueVerstößekonntennicht geahndetwerden,weilzumzeitpunktdertatkeineordnungswidrigkeits-undbußgeldregelungen bestanden. DerDeutscheBundestagbeschlossam6.Juli2007dasFahrpersonalgesetz (FPersG), das am 14. Juli 2007 mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft trat. Am31.August2007leitetedieBundesregierungdemBundesratdenEntwurfeiner VerordnungzurAnpassungderFahrpersonalverordnungandieeuropäischeVerordnungzu (Bundesratsdrucksache604/07).InderFahrpersonalverordnung (FPersV) sindnebentechnischendetailsauchdieausnahmetatbeständegeregelt.inder BegründungdesVerordnungsentwurfsvertratdieBundesregierung imgegensatz z.b.zureuropäischenkommission dieansicht,dassdieals rollendesupermärkte bekanntenambulantenverkaufswagennachderverordnung (EG)561/06 nichtmehrvondenfahrpersonalrechtlichenvorschriftenausgenommenwerden dürften.daherbrachtediefraktionderfdpimdeutschenbundestageinenantrag ein,mitdemdiebundesregierungaufgefordertwurde,eineausnahmefürrollende Supermärktevorzusehen.NachmehrfacherBeratungimVerkehrsausschussdes BundesratesundeinerStellungnahmederEuropäischenKommissionzumThema musstediebundesregierungihrepositionaufgeben.derbundesratbeschlossinder Sitzungam30.November2007unteranderem,vondernunmehrunbestrittenbestehenden Möglichkeit der Ausnahme Gebrauch zu machen. Vorbemerkung der Bundesregierung DerEntwurfdesFahrpersonalgesetzeswurdeam20.Dezember2006vomBundeskabinettbeschlossen.DieBeratungdesEntwurfsimVorfelddesKabinettbeschlus- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 21. Januar 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode sesunddieberatungdervombundesratgestelltenanträgewarfenjedochimhinblickaufdieerforderlichennebenstrafrechtlichenregelungenunddaszugrunde liegendeeuropäischerechterheblicheproblemeauf,diezueinemerhöhtenberatungsbedarfzwischendenressortsführten,wassichauchaufdenzeitlichenablauf der Beratungen auswirkte. DerdemBundesratvonderBundesregierungzugeleiteteEntwurfderFahrpersonalverordnungsahvor,dassvonallenAusnahmemöglichkeitenGebrauchgemacht wird,diedasgemeinschaftsrechtzulässt.mitschreibenvom23.oktober2007hat dieeuropäischekommissionmitgeteilt,dass rollendeverkaufswagen unterdie AusnahmemöglichkeitdesArtikels13Abs.1Buchstabed,2.AnstrichderVerordnung (EG)Nr.561/2006gefasstwerdenkönnen.DieseAusnahmemöglichkeitwar vonanfanganindementwurfderbundesregierung ( 18Abs.1Nr.4Buchstabeb desentwurfs)enthalten.ausgründenderrechtsklarheithatderbundesratmitzustimmungdesbundesministeriumsfürverkehr,bauundstadtentwicklung (BMVBS)die rollendenverkaufswagen nunaberausdrücklichindentextder Fahrpersonalverordnung aufgenommen. 1.WievieleVerstößegegenfahrpersonalrechtlicheVorschriftenwurdenvomBundesamt für Güterverkehr (BAG) seit dem Jahr 2000 registriert? ImZeitraumvonAnfang2000bisOktober2007beiStraßenkontrollendurchdas BundesamtfürGüterverkehrfestgestellteVerstößegegendieVerordnung (EWG) Nr.3820/85,Verordnung (EWG)Nr.3821/85,Verordnung (EG)Nr.561/2006und gegendaseuropäischeabkommenüberdiearbeitdesiminternationalenstraßenverkehrbeschäftigtenfahrpersonals (AETR)sindinTabellenformalsAnlage1beigefügt. Insgesamt handelt es sich um circa festgestellte Verstöße. 2.WievieleVerstößegegenfahrpersonalrechtlicheVorschriftenwurdenvonden zuständigen Behörden der Bundesländer registriert? DieentsprechendenDatenfürdenZeitraum2001bis2006ergebensichaus Anlage2. 3.UmwelcheundwievieleVerstößehandelteessichindemZeitraumimEinzelnen? DieArtderVerstößeergebensichfürdasBAGausderAnlage1undfürdieLänder aus der Anlage 2. 4.WiehatsichimgleichenZeitraumdieZahlderaufdeutschenStraßenfahrenden Fahrzeuge,dieunterdiefahrpersonalrechtlichenVorschriftenfallen,entwickelt? VondenfahrpersonalrechtlichenVorschriftenwerdengrundsätzlichFahrzeuge erfasst,diedergüterbeförderungdienenundderenzulässigesgesamtgewicht einschließlichanhängerodersattelanhängermehrals2,8tonnenbeträgtsowie Fahrzeuge,diefürdieBeförderungvonmehralsneunPersoneneinschließlich desfahrerskonstruiertoderdauerhaftangepasstundzudiesemzweckbestimmt sind ( 1derFahrpersonalverordnung (FPersV),Artikel2derVerordnung (EG) Nr. 561/2006). ObeinFahrzeugunterdiefahrpersonalrechtlichenVorschriftenfällt,hängtauch vomkonkreteneinsatzdesfahrzeugsab.esliegennurdatenüberdiezahlderzugelassenenfahrzeugevor,diesichausdenstatistischenaufstellungendeskraftfahrt-bundesamtes, die auszugsweise als Anlagen 3 und 4 beigefügt sind, ergeben.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WelcheBußgelderwerdenvomBAGdurchschnittlichindenzehnamhäufigsten vorkommenden Fällen jeweils verhängt? AuserfassungstechnischenGründenkanndieFragenurfürdasJahr2006und 2007 beantwortet werden: Die im Jahr 2006 am häufigsten vorkommenden Zuwiderhandlungen: VerstoßAnzahl durchschnittlich verhängtes Bußgeld 1.EinSchaublatt,einAusdruckodereineAufzeichnunggemäßArtikel15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85 wurde nicht vorgelegt Euro 2. Die zulässige tägliche Lenkzeit wurde nicht eingehalten Euro 3.DieAufzeichnungenüberdieLenkzeiten,allesonstigenArbeitszeiten,die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten wurden nicht geführt Euro 4.Entgegen 20Abs.1Satz1FPersVwurdeeinedortgenannteBescheinigung oder ein anderer geeigneter Nachweis nicht vorgelegt Euro 5.Einenach 20Abs.1FPersVerforderlicheBescheinigungwurdemit unrichtigem Inhalt vorgelegt Euro 6.DieZeitgruppen,dieinfolgedesVerlassensdesFahrzeugsdurchdenFahrernichtaufgezeichnetwurden,warenaufdemSchaublattnichtvermerkt Euro 7.EinSchaublattodereineAufzeichnunggemäßArtikel10AETRwurde nicht vorgelegt Euro 8. Das Kontrollgerät war nicht eingebaut Euro 9.ÜberschreitungderzulässigenTageslenkzeitdurcheinenFahrer,derdem AETR unterfällt Euro 10. Das Nichteinhalten der Tagesruhezeit Euro Die im Jahr 2007 am häufigsten vorkommenden Zuwiderhandlungen: VerstoßAnzahl durchschnittlich verhängtes Bußgeld 1.EinSchaublatt,einAusdruckodereineAufzeichnunggemäßArtikel15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85 wurde nicht vorgelegt Euro 2.DieAufzeichnungenüberdieLenkzeiten,allesonstigenArbeitszeiten,die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten wurden nicht geführt Euro 3. Die zulässige tägliche Lenkzeit wurde nicht eingehalten Euro 4.Entgegen 20Abs.1Satz1FPersVwurdeeinedortgenannteBescheinigung oder ein anderer geeigneter Nachweis nicht vorgelegt Euro 5.Einenach 20Abs.1FPersVerforderlicheBescheinigungwurdemit unrichtigem Inhalt vorgelegt Euro 6. Das Kontrollgerät war nicht eingebaut Euro 7.DieZeitgruppen,dieinfolgedesVerlassensdesFahrzeugsdurchdenFahrernichtaufgezeichnetwurden,warenaufdemSchaublattnichtvermerkt Euro 8.DasKontrollgerätwurdenichtordnungsgemäßbenutzt,dadasSchaublatt überschrieben wurde Euro 9.Nichteinhalten der Tagesruhezeit Euro 10.DasKontrollgerätwarnichtvorschriftsgemäß,dadiePlombierungnicht ordnungsgemäß war Euro

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 6.HatdieBundesregierungKenntnisdavon,wievieleFahrzeugeunterdem RegimederfahrpersonalrechtlichenVorschrifteninderEUverkehren,wie vieleverstößeesgegenfahrpersonalrechtlichevorschrifteneuropaweit jährlich gibt, und welche Bußgelder jährlich europaweit verhängt werden? AufgrundArtikel16derVerordnung (EWG)Nr.3820/85undseitdem11.April 2007aufgrundvonArtikel17derVerordnung (EG)Nr.561/2006erstelltdie EuropäischeKommissionallezweiJahreeinenBerichtüberdieDurchführung derverordnung (EWG)Nr.3821/85unddieVerordnung (EG)Nr.561/2006und über die Entwicklungen auf diesem Gebiet. DieBerichtefürdieJahre2001und2002sowie2003und2004sindalsKOM- DokumenteKOM(2007)622undKOM(2006)321veröffentlicht.EinBericht dereuropäischenkommissionfürdiejahre2005und2006liegtnochnichtvor. DieVerstößegegenfahrpersonalrechtlicheVorschrifteneuropaweitfürdieJahre 2003und2004belaufensichdanachauf (ohneschwedenundgriechenland).fürdiejahre2001und2002werden zuwiderhandlungen angegeben. ErkenntnisseüberdieAnzahlvonFahrzeugeninEuropa,dieunterdiefahrpersonalrechtlichenVorschriftenfallen alsauchüberdiehöhedereuropaweit verhängten Bußgelder, liegen nicht vor. 7.WiehochistdiejährlicheSummederdurchdasBAGverhängtenBußgelder seit dem Jahr 2000? FürVerstößegegenfahrpersonalrechtlicheVorschriftenwurdenfolgendeBußgelder verhängt: DM DM Euro Euro Euro Euro Euro Euro WiebehandeltdasBAGVerstößegegenLenk-undRuhezeiten,wennder Fahrer vorträgt, keinen LKW-Stellplatz gefunden zu haben? SofernArtundGrundderAbweichungvondenLenk-undRuhezeitengemäß Artikel12derVerordnung (EG)Nr.561/2006handschriftlichaufdemSchaublattdesKontrollgerätesodereinemAusdruckausdemKontrollgerätoderim Arbeitszeitplanvermerktsindundsichhierausschlüssigergibt,dassdieAbweichungohneGefährdungderSicherheitimStraßenverkehrmöglichunderforderlichwar,umeinengeeignetenHalteplatzzuerreichenunddieSicherheitvon Personen,desFahrzeugsoderseinerLadungzugewährleisten,wirdimEinzelfall von einer Verfolgung abgesehen. 9.InwievielenFällenberuhenVerstößegegendieLenk-undRuhezeitenauf fehlendenparkplatzkapazitätenanderautobahn (bittewennmöglichabsolute und relative Zahlen)? EntsprechendesZahlenmaterialliegtbeimBAGundbeidenLändernnichtvor.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ InwievielenFällenwurdebishervonderRegelungdes 8Abs.3FPersG Gebrauchgemacht,nachwelcherdasin 4Abs.3OWiGnormierte MeistbegünstigungsprinzipkeineAnwendungaufbiszum10.April2007 begangene Ordnungswidrigkeiten findet? DasBAGhatOrdnungswidrigkeitengemäß 8desFahrpersonalgesetzes,die biszum10.april2007untergeltungderverordnung (EWG)Nr.3820/85 begangenwurden,grundsätzlichnachdenzumzeitpunktdertatgeltenden Bestimmungen geahndet. HinsichtlichderKontrollpraxisderLänderkonnteinderKürzederZeitvonden Ländern kein aussagekräftiges Gesamtbild geliefert werden. SowohldasBAGsowieauchdieLänderkönnenkeineVerfahrensanzahl benennen, da eine statistische Erfassung nicht erfolgt ist. 11.InwievielenFällenwurdenVerfahrenzwischendem10.April2007und deminkrafttretendesfahrpersonalgesetzesam14.juli2007aufgrundder Anwendung des Meistbegünstigungsgebots eingestellt? InderstatistischenErfassungdesBAGvonVerfahrenseinstellungenfürdas RechtssachgebietFahrpersonalrechtwirdnichtnachdemGrundderEinstellung selektiert.diebenennungdergenauenanzahlanverfahrenseinstellungenaufgrundderahndungslückeistdahernichtmöglich.aufgrundeinerschätzung geht das BAG von circa entsprechenden Verfahreneinstellungen aus. HinsichtlichderKontrollpraxisderLänderkonnteinderKürzederZeitvonden Ländern kein aussagekräftiges Gesamtbild geliefert werden. 12.WievieleKontrollenhatdasBAGindemZeitraumzwischendem 10.April2007unddem14.Juli2007imVergleichzurgängigenPraxis durchgeführt? DieAnzahlderkontrolliertenFahrzeugeproTagimZeitraumvom10.April 2007bis14.Juli2007 (1876Fahrzeuge/Tag)unterscheidetsichkaumvonder imübrigenzeitraumdesjahres2007 (1848Fahrzeuge/Tag).Gegenüber2006 isteinezunahmederkontrolliertenfahrzeugeprotagvon1676auf1876zu verzeichnen. 13.WiehäufighabendiezuständigenBehördenderBundesländerindiesem Zeitraum im Vergleich zur gängigen Praxis Kontrollen durchgeführt? DieKontrollenindenLändernfindensowohlimBetriebalsauchaufder Straßestatt.ZumTeilkonntehinsichtlichderStraßenkontrollenkeineAngaben geliefertwerden;sofernhierzuangabenerfolgtsind,wurdemitgeteilt,dass keineänderungderkontrollpraxiserfolgtist (Brandenburg,Bayern,Hamburg, Sachsen). BeiBetriebskontrollenistinderRegelkeineÄnderungderAnzahlderKontrollenerfolgt (ReduktioninNiedersachsenundBremen,ErhöhunginRheinland- Pfalz).EinTeilderLänderteiltemit,dassjedochwährenddesgefragtenZeitraumesderSchwerpunktderKontrolleaufdieÜberprüfungarbeitsrechtlicher Vorschriften verlagert wurde.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 14.WievieleVerstößegegendieVorschriftenüberdieLenk-undRuhezeit wurdenimvergleichzurübrigenzeitimrahmenderdurchgeführten Kontrollen erfasst? BeimBAGkonntenimZeitraumvom10.April2007bis14.Juli2007durchschnittlich28VerstößewenigerproTaggegenfahrpersonalrechtlicheVorschriftenalsimübrigenZeitraumdesJahres2007festgestelltwerden,wasauchinder ZahlderSicherheitsleistungenundVerwarnungen (jeweilsprotag)zumausdruck kommt. IndenmeistenLändernisteinemonats-bzw.taggenaueAuswertungderVerstöße nicht möglich. 15.IstdieBundesregierungderAnsicht,dassFahrzeugefürambulanteBank-, Wechsel-oderSpargeschäfte (rollendesparkassen),fahrzeuge,dieim RahmenderReligionsausübung,zumAusleihenvonBüchernoderanderenMedien (rollendebibliotheken)oderfürkulturelleveranstaltungen (abgesehenvondenunter 18Abs.1Nr.10FPersV-EnachBundesratsdrucksache604/07erwähntenFahrzeuge),diezudiesemZweckbesondersausgestattetsind,nachMaßgabevonArtikel13derVerordnung (EG) 561/06vondenfahrpersonalrechtlichenVorschriftenausgenommenwerden dürfen? DiegenanntenFahrzeuggruppenkonntengemäßArtikel13derVerordnung (EWG)Nr.3820/85vondenMitgliedstaatenausdemAnwendungsbereichder Verordnungausgenommenwerden.InDeutschlandistdiesdurch 18FPersV geschehen.gemäßartikel13derverordnung (EG)Nr.561/2006,diedieVerordnung (EWG)Nr.3820/85abgelösthat,isteineAusnahmemöglichkeitfür diese Fahrzeuge nicht mehr explizit vorgesehen. DiegenanntenFahrzeuggruppenkönnenvonderÄnderungdes 18Abs.1Nr.4 BuchstabebFPersVinderFassungdesBundesratsbeschlussesvom30.November2007 (Bundesratsdrucksache604/07)zuderzweitenVerordnungzurÄnderungfahrpersonalrechtlicherVorschriftenerfasstwerdenundvondemAnwendungsbereichderFPersVausgenommenwerden.DurchdieFormulierung z.b. öffnetderneue 18Abs.1Nr.4BuchstabebFPersVdenAnwendungsbereich der Ausnahmen für Fahrzeuge, die den Verkaufsfahrzeugen ähnlich sind. 16.WiebeurteiltdieBundesregierungdieBedeutungdergenanntenFahrzeuge? FürdieKontrollpraxisspielendiegenanntenFahrzeugewegenihrervergleichsweisegeringenZahlundihrerFahrtroutenabseitsderFernstraßeninländlichen GebieteneineuntergeordneteRolle.FürdieKontrollorganesinddieseFahrzeugeleichterkennbarundkönnenggf.daherohneWeiteresvonanderenzur Güterbeförderung bestimmten Fahrzeugen unterschieden werden. 17.IstdieBundesregierungderAnsicht,dassdieseFahrzeugevondenfahrpersonalrechtlichenVorschriftenausgenommenseinsollten,unddurch welcheregelunghatdiebundesregierunggegebenenfallsvondermöglichkeit der Herausnahme in diesen Fällen Gebrauch gemacht? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/7840 Jahr 2000Anlage 1

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Jahr 2001

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/7840 Jahr 2002

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Jahr 2003

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/7840 Jahr 2004

12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Jahr 2005

13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/7840 Jahr 2006

14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Jahr 2007

15 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/7840 Anlage 2

16 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

17 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 17 Drucksache 16/7840

18 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

19 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 19 Drucksache 16/7840

20 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

21 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 21 Drucksache 16/7840

22 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

23 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 23 Drucksache 16/7840

24 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

25 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 25 Drucksache 16/7840

26 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

27 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 27 Drucksache 16/7840

28 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

29 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 29 Drucksache 16/7840

30 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

31 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 31 Drucksache 16/7840

32 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Anlage 3

33 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 33 Drucksache 16/7840

34 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

35 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 35 Drucksache 16/7840 Anlage 4

36 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

37 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 37 Drucksache 16/7840

38 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

39 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 39 Drucksache 16/7840

40 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

41 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 41 Drucksache 16/7840

42 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

43 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 43 Drucksache 16/7840

44 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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