Kreditvertrag. RBI stellt dem Kreditnehmer über Konto Nummer ###.### einen einmal ausnützbaren Kredit in Höhe von. EUR ## ,-- (Euro...

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1 Kreditvertrag abgeschlossen zwischen Raiffeisen Bank International AG Am Stadtpark Wien FN m (im folgenden RBI ) und... Gesellschaft m.b.h.... FN ##### x. (im folgenden Kreditnehmer ) wie folgt: 1. Kreditbetrag RBI stellt dem Kreditnehmer über Konto Nummer ###.### einen einmal ausnützbaren Kredit in Höhe von zur Verfügung. 2. Kreditzweck und Inanspruchnahme EUR ## ,-- (Euro...) Der Kredit steht dem Kreditnehmer nach rechtswirksamer Bestellung der vereinbarten Sicherheiten in einer Tranche zur Finanzierung von.. zur Verfügung. 3. Kreditlaufzeit und Rückzahlung Der Kredit ist in XX gleichen halbjährlichen Kapitalraten in Höhe von EUR XXX zurückzuzahlen. Die Raten sind fällig jeweils am und. jeden Jahres, erstmals am.. Zur letzten Ratenfälligkeit sind sämtliche Beträge, die der Kreditnehmer der RBI aufgrund dieses Kreditvertrags schuldet, soweit diese nicht bereits früher fällig geworden sind, zur Zahlung fällig. 4. Zinsen Der Kredit wird zum 3-Monats-EURIBOR ( Indikator ) zuzüglich einer Marge von ##,# %- Punkten p.a verzinst. Der Zinssatz wird jeweils für eine Zinsperiode von 3 Monaten festgelegt, C:\Documents and Settings\wzbkbd\Desktop\Muster Überarbeitung\Muster Überarbeitung 2\Einmalkredit-Vertrag2.doc

2 Seite 2/6 wobei für die erste Zinsperiode auch ein kürzerer Zeitraum vereinbart werden kann. Für die erste Zinsperiode wird der zwei TARGET-Tage vor der Kreditausnützung aktuelle Indikator herangezogen. In der Folge wird der Zinssatz für eine Zinsperiode anhand des zwei TARGET- Tage vor Ablauf der vorangehenden Zinsperiode festgestellten Indikatorwerts festgesetzt. Die Zinsen werden dekursiv berechnet und sind am letzten Tag einer Zinsperiode zur Zahlung fällig. Der anwendbare Indikatorwert wird zum vorstehend vereinbarten Termin ( Zinsfeststellungstermin ) um ca. 11:00 Uhr MEZ festgestellt und auf das nächste 1/16 aufgerundet. Die Feststellung erfolgt bindend durch die RBI durch Einsichtnahme in eine für die Veröffentlichung der EURIBOR-Sätze bestimmte Seite eines elektronischen Informationsdienstes (derzeit Reuters [Seite EURIBOR ] oder Bloomberg). Für den Fall, dass zu einem Zinsfeststellungstermin in den oben angeführten Informationsquellen kein passender Indikatorwert verlautbart worden und der anzuwendende Indikatorwert auch sonst nicht feststellbar sein sollte, gilt als Indikatorwert das auf das nächste 1/16 aufgerundete arithmetische Mittel jener Sätze, die der RBI für Ausleihungen für die Dauer der jeweiligen Zinsperiode am Tag der Zinssatzfestsetzung von fünf am täglichen Fixing des Indikators beteiligten Referenzbanken quotiert werden. Die Auswahl dieser Referenzbanken liegt im freien Ermessen von RBI. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Grundlage der ausstehenden Kapitalbeträge auf Basis eines Jahres von 360 Tagen und der tatsächlichen Anzahl von Tagen der jeweiligen Zinsperiode. TARGET-Tage im Sinne dieses Kreditvertrags sind jene Kalendertage, an denen über das Trans European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System (weitere Informationen dazu unter Zahlungen abgewickelt werden. Sollte ein Fälligkeitstermin oder das Ende einer Zinsperiode nach diesem Kreditvertrag auf einen Tag fallen, der kein TARGET-Tag ist, so verschiebt sich dieser Termin auf den unmittelbar vorhergehenden TARGET-Tag, wenn im selben Monat kein weiterer TARGET-Tag mehr folgt, sonst den unmittelbar nachfolgenden TARGET-Tag. Sollte ein Zinsfeststellungstermin nach diesem Kreditvertrag auf einen Tag fallen, der kein Banktag ist, so fällt dieser Termin auf den unmittelbar vorhergehenden Banktag. Banktage im Sinne dieses Kreditvertrages sind jene TARGET-Tage an denen Banken in Wien zur Durchführung der in diesem Vertrag geregelten Transaktionen geöffnet sind. Falls und solange an einem Zinsfeststellungstermin ein Indikator gemäß den obigen Bestimmungen nicht ermittelt werden oder für RBI eine Refinanzierung zum Indikator auf dem Interbankenmarkt (trotz Veröffentlichung des Indikators) aus welchem Grund immer nicht möglich sein sollte, kommt jener Zinssatz zur Anwendung, zu welchem RBI im Interbankenverkehr für die jeweilige Laufzeit Ausleihungen in EURO vornehmen kann zuzüglich der vorstehend vereinbarten Marge. RBI wird den Kreditnehmer in einer Zinssatzmitteilung auf die Verwendung dieses Alternativzinssatzes hinweisen.

3 Seite 3/6 5. Verzugs- und Überziehungszinsen Für sämtliche Beträge, - die bei Fälligkeit vom Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß bezahlt werden oder - um die der vereinbarte Kreditrahmen überschritten wird berechnet die RBI zusätzlich zu den vorstehend festgelegten Konditionen Verzugs- bzw. Überziehungszinsen in Höhe von 4 % p.a. 6. Abgaben und Barauslagen, Abzüge und erhöhte Kosten a) Abgaben und Barauslagen Allenfalls aufgrund dieses Kreditvertrags, eventueller Nebenvereinbarungen oder deren Durchführung anfallende Gebühren, Steuern, Abgaben, Spesen und Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Kreditnehmers. Sie sind der RBI im Falle der Selbstauslage innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu ersetzen. b) Abzüge Sämtliche Zahlungen sind ohne jeden Abzug, aus welchem Titel immer (z.b. Abgaben, Aufrechnung), durch Überweisung an RBI zu leisten. Sollten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dennoch Abzüge vorgenommen werden müssen, hat der Kreditnehmer die Abzugsbeträge zusätzlich an RBI zu leisten, so dass RBI in jedem Fall die hier vereinbarten Beträge in voller Höhe erhält. c) erhöhte Kosten Wann immer der RBI erhöhte Kosten entstehen, kann sie dem Kreditnehmer eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Konditionen anbieten. Im Sinne dieser Regelung liegen erhöhte Kosten vor, wenn infolge einer nach Abschluss dieses Kreditvertrages wirksam werdenden gesetzlichen (insbesondere Änderung des Bankwesengesetzes) oder verwaltungsbehördlichen Regelung oder Maßnahme der Geld- oder Kreditpolitik dieser Kreditgewährung zurechenbare Kosten der RBI erhöht oder Forderungen der RBI verringert werden. Nimmt der Kreditnehmer dieses Angebot nicht binnen dreier Monate an, kann RBI diesen Kreditvertrag mit sofortiger Wirkung beenden und alle im Zusammenhang mit diesem Kreditvertrag ausstehenden Beträge fällig stellen. 7. Kontobelastung mit Kapitalraten, Zinsen und Kosten Die aufgrund der Kreditgewährung anfallenden Kapitalraten, Zinsen und Barauslagen werden bei Fälligkeit dem laufenden Konto des Kreditnehmers mit der Nummer Nr ###.### angelastet. Sollte auf diesem Konto keine ausreichende Deckung vorhanden sein, sind die jeweils zur Zahlung fälligen Beträge innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung eines entsprechenden Kontoauszuges vom Kreditnehmer zu überweisen. RBI ist berechtigt, auch Zahlung auf anderem Weg zu verlangen. 8. Vorzeitige Kündigung Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die RBI den Kreditvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Neben den in Z 23 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RBI (im

4 Seite 4/6 folgenden AGB ) angeführten wichtigen Gründen berechtigen insbesondere auch folgende Umstände die RBI zur sofortigen Kündigung des Kreditvertrags: - Zahlungsverzug; oder - Verletzung von Zusicherungen und Informationsverpflichtungen trotz Aufforderung durch RBI zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands unter Setzung einer angemessenen Nachfrist; - Verletzung von Verpflichtungen durch dritte Sicherheitengeber trotz Aufforderung durch RBI zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands unter Setzung einer angemessenen Nachfrist; oder - XXX. Die Annahme von Zahlungen des Kreditnehmers nach Eintritt eines Kündigungsgrunds schließt das Kündigungsrecht der RBI nicht aus. Mit Wirksamwerden der Kündigung sind sämtliche Beträge, die der Kreditnehmer der RBI aufgrund dieses Kreditvertrags schuldet, soweit diese nicht bereits früher fällig geworden sind, zur Zahlung fällig. Wird die Kündigung vor dem Ende einer Zinsperiode wirksam, wird der Kreditnehmer der RBI aus der Auflösung einer Refinanzierungsvereinbarung entstehende Kosten ersetzen. Die Feststellung der Höhe dieser Auflösungskosten obliegt ausschließlich der RBI. 9. Sicherheiten und Zusicherungen a) Sicherheiten Zur Sicherstellung aller Forderungen und Ansprüche, der RBI werden nachstehende Sicherheiten unter Verwendung der dafür von RBI vorgegebenen Textmuster bestellt: - Garantie der XXX ; - grundbücherliches Pfandrecht im Höchstbetrag von EUR XXX im ersten Rang ob der Liegenschaft EZ xxx GB xxx, Bezirksgericht xxx und Vinkulierung der für diese Liegenschaft bestehenden Feuerversicherung; - Globalzession hinsichtlich aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Kreditnehmers; -... b) Zusicherungen Der Kreditnehmer verpflichtet sich auf Dauer aller seiner gegenwärtigen und zukünftigen Kreditverträge, Darlehensverträge oder sonstigen Finanzierungsvereinbarungen mit der RBI und darüber hinaus bis zur vollständigen Erfüllung aller seiner Verpflichtungen gegenüber der RBI, seinen Zahlungsverkehr zumindest im Ausmaß des bei RBI abgewickelten Finanzierungsvolumens über RBI abzuwickeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der RBI - zugunsten Dritter weder selbst Sicherheiten zu bestellen oder Haftungen zu übernehmen noch durch andere für seine Verbindlichkeiten Sicherheiten bestellen zu lassen

5 Seite 5/6 - sein Vermögen oder wesentliche Teile davon weder zu belasten noch zu veräußern oder sonst darüber zu verfügen. 10. Informationspflichten Der Kreditnehmer verpflichtet sich, der RBI - Informationen über jede beabsichtigte Änderung der Gesellschaftsverhältnisse im voraus zu übermitteln und nach erfolgter Änderung im Firmenbuch einen aktuellen Firmenbuchauszug vorzulegen; - sofort nach Feststellung, jedoch spätestens vier Monate nach dem Bilanzstichtag, ein Exemplar des Jahresabschlusses sowie den Lagebericht, einschließlich Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers und Bestätigungsvermerk samt Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie einen Soll- Ist-Vergleich vorzulegen; - von ihm erstellte Quartalsberichte (Soll-Ist-Vergleich zum Planbudget und Ist-Ist-Vergleich zum Vorjahr) spätestens vier Wochen nach Ablauf des jeweiligen Quartals - über Ersuchen jederzeit weitere Auskünfte über seine rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse zu geben und der RBI auch aus eigener Initiative die über den üblichen Geschäftsablauf hinausgehenden wichtigen Vorkommnisse unverzüglich schriftlich mitzuteilen; - die Möglichkeit einzuräumen, das Unternehmen des Kreditnehmers jederzeit einer betriebswirtschaftlichen Überprüfung zu unterziehen und zu diesem Zweck in die Bücher und den Betrieb des Kreditnehmers Einschau zu halten, wenn dies nach Auffassung der RBI aufgrund geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse erforderlich erscheint. 11. Sonstige Vertragsbestimmungen Der Kreditnehmer ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder sonst darüber zu verfügen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages nicht berührt; die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung wird durch eine solche - wirksame - Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommt. Änderungen dieses Kreditvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formvorbehalt. Für die Feststellung der Höhe der RBI gegenüber dem Kreditnehmer zustehenden Forderungen gelten die Handelsbücher der RBI sowie die Auszüge hieraus als ausschließlich maßgebend, sofern und soweit der Kreditnehmer gegen die ihm übersandten Tagesauszüge nicht binnen 14 Tagen schriftlich reklamiert hat.

6 Seite 6/6 RBI haftet gegenüber dem Kreditnehmer nicht für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden. In Ergänzung zu Z 59 der AGB ist die RBI zur Aufrechnung auch dann berechtigt, wenn sich die Forderungen, seien diese fällig oder nicht, in unterschiedlichen Währungen gegenüberstehen oder unterschiedlichen Giroabreden unterliegen. Tritt die RBI ihre Forderungen gegen den Kreditnehmer als Sicherheit für eine erhaltene Refinanzierung an einen Refinanzierungsgeber ab, verzichtet der Kreditnehmer darauf, gegen die abgetretenen Forderungen mit Forderungen, die ihm aus welchem Titel immer gegen die RBI zustehen könnten, aufzurechnen. Die RBI ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Dritten, die Sicherheiten für dieses Kreditverhältnis gestellt haben, Auskünfte über das Kreditverhältnis zu erteilen. Der Kreditnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihn oder ein mit ihm konzernmäßig verbundenes Unternehmen betreffende Daten, die der RBI im Rahmen der Geschäftsverbindung auch über die hierin vereinbarte Kreditgewährung hinaus - mit dem Kreditnehmer bekannt geworden und zur Beurteilung der aus Geschäften mit der jeweils betroffenen Person oder Gesellschaft entstehenden Risiken notwendig oder zweckmäßig sind (insbesondere Bilanzdaten), an 1. potentielle) Konsortial-/Risikopartner der RBI zur Risikobeurteilung im Rahmen des Konsortialgeschäfts, 2. Refinanzierungsgeber der RBI (insbesondere Oesterreichische Nationalbank, Oesterreichische Kontrollbank AG, Europäische Zentralbank, European Investmentbank), denen gegenüber a. die Forderungen der RBI gegen den Kreditnehmer als Sicherheit dienen sollen, zur Beurteilung der bestellten Sicherheiten, b. die RBI aufgrund der Refinanzierungsvereinbarungen zum vertragsgegenständlichen Kredit auskunftspflichtig ist, zur laufenden Beurteilung des refinanzierten Geschäfts 3. Gesellschaften, die Vermögenswerte zur Bildung einer Haftungsgrundlage für die Begebung von Finanzierungsinstrumenten erwerben ( asset-backed securities Transaktionen ) zur Vorbereitung und Abwicklung von asset-backed securities Transaktionen, 4. die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG ( RZB ), Konzernunternehmen der RZB und der RBI und Unternehmen der Raiffeisen-Bankengruppe zur Risikobeurteilung bei eigenen Geschäften aller dieser Unternehmen mit der betroffenen Person oder Gesellschaft, weitergegeben werden. Der Kreditnehmer ist damit einverstanden, dass RBI hinsichtlich ihrer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kreditnehmer auch über die hierin vereinbarte Kreditgewährung hinaus - die in den Punkten 1 bis 3 angesprochenen Geschäfte eingeht. Dieses Einverständnis und

7 Seite 7/6 damit die Zustimmung zur Datenweitergabe kann vom Kreditnehmer widerrufen werden. Dieser Widerruf wirkt nicht für Geschäfte, die RBI vor dessen Einlangen bereits eingegangen ist. Ein zu Punkt 4 erklärter Widerruf hat keine Wirkung, soweit die Datenübermittlung innerhalb der Kreditinstitutsgruppe nicht auf der Zustimmung des Kunden, sondern auf zwingenden gesetzlichen Vorschriften beruht. Auf dieses Kreditverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden. Allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Kreditverhältnis werden ausschließlich durch die für Wien-Innere Stadt sachlich zuständigen Gerichte entschieden. RBI ist jedoch berechtigt, auch jedes andere zuständige Gericht innerhalb oder außerhalb Österreichs zur Entscheidung über derartige Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Ergänzend zu den Bestimmungen dieses Kreditvertrages gelten die AGB in ihrer derzeit gültigen Fassung, deren zustimmende Kenntnisnahme der Kreditnehmer hiermit bestätigt..., am Kreditnehmer Wien, am Raiffeisen Bank International AG

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