Danke für Ihr Interesse an unseren Informationen.
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- Benedict Friedrich
- vor 8 Jahren
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1 Danke für Ihr Interesse an unseren Informationen. Der Streit zwischen Kreditnehmern und Konsumentenschützern auf der einen Seite und Banken auf der anderen Seite um wie wir meinen zuviel verrechnete Zinsen bei Verbraucherkrediten aus der Zeit vor 1997 dauert nun schon einige Jahre an. Der VKI führt Musterprozesse gegen jene Banken, die Rückzahlungen überhaupt verweigern; mit anderen Instituten (insbesondere Sparkassensektor und die Bawag-Gruppe) konnte eine taugliche außergerichtliche Lösung gefunden werden (Refundierung von 70 Prozent des Zinsschadens siehe (Home > Zinsenstreit / Kredite). Die Basis für Klagen wie Verhandlungen mit Banken ist aber, dass man genau berechnet, wie viel an Zinsen aus unserer Sicht zuviel verrechnet wurden. Unser Infopaket Unfaire Zinsanpassungen bei Verbraucherkrediten soll Ihnen helfen zu entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen. Seit Sommer 2003 ergehen in Musterprozessen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes (OGH). Die von den Banken vor verwendeten Zinsanpassungsklauseln wurden darin für gesetzwidrig und unwirksam erklärt. Der OGH hat sich aber noch immer nicht ausdrücklich dazu erklärt, auf welcher Basis diese Kredite generell abzurechnen sind; wohl aber lässt er eine Tendenz dahingehend erkennen, dass das Mittel aus SMR und VIBOR/EURIBOR am ehesten als solcher Ersatzparameter heranzuziehen ist. Bis dazu eine endgültige Entscheidung vorliegt, wird der VKI solche Kredite weiterhin anhand der seit 1997 verwendeten Zinsgleitklausel der betroffenen Bank kontrollieren und nachrechnen. Der OGH ging aber auch überraschend davon aus, dass bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern binnen 3 Jahren verjähren. Diese Frist beginnt mit der Überzahlung, d.h. eine Bereicherung der Bank tritt ein, wenn der Kunde Leistungen erbringt, obwohl seine Verbindlichkeit bei korrekter Verrechnung bereits getilgt wäre. Ansprüche auf Rückzahlungen können auch mit der Begründung des Schadenersatzes verlangt werden. Die dreijährige Verjährung des Schadenersatzanspruches beginnt nach der Rechtsprechung des OGH in der Regel dann, wenn sich die Medieninformationen derart verdichtet haben, dass für die Kreditnehmer ersichtlich werden musste, dass ihre konkreten Kreditverträge unkorrekt abgerechnet worden sind. Eines kann man im Lichte der Entscheidungen sagen: Kreditnehmer müssen rasch ihre Ansprüche geltend machen, ansonsten können diese gerichtlich wegen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden! Wir bieten Ihnen daher an: a) Ihren Kreditvertrag nachzurechnen (Kosten: 195,00 Euro); b) den Volltext der wesentlichen Entscheidungen zu diesem Thema und zur Unterstützung für Ihren Anwalt ein Handbuch Argumente im Zinsenstreit (Bestellungen über: ); beide Leistungen sind kostenpflichtig; c) der VKI informiert im Internet ( (Home > Zinsenstreit / Kredite)) laufend über weitere Entwicklungen im Zinsenstreit ; Kreditzinsennachrechnung Für eine detaillierte Kreditzinsennachrechung zur genauen Bemessung Ihrer Ansprüche sind alle Unterlagen laut dem beiliegenden Erhebungsblatt erforderlich. Diese Berechnung kostet 195,00. Generell empfehlen wir, bei Krediten unter einer Kreditsumme von ,-- und/oder kurzen Laufzeiten von einer Berechnung abzusehen, da sich erfahrungsgemäß nur sehr geringe Rückforderungsbeträge ergeben. Ihre Daten werden für diese Berechnung in eine Datenbank aufgenommen. Folgende Kredite sind von einer Überprüfung ausgenommen: (Erläuterungen siehe Beiblatt) 1) Kredite, die nach dem aufgenommen wurden 2) Kredite, die vor dem aufgenommen wurden 3) Kredite mit Fixzinsvereinbarung
2 4) Kredite mit klar definierten Zinsgleitklauseln (z.b. geförderte Wohnkredite) 5) Bausparkredite 6) Kredite, für die auf Grund einer Klage der Bank bereits ein gerichtlicher Exekutionstitel existiert 7) Kredite zu gewerblichen und geschäftlichen Zwecken Die Arbeiterkammern bieten ihren Mitgliedern kostenlose Unterstützung gegen unfaire Zinsanpassungen an. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Expertenhotline unter der Tel. Nr für Finanzierungsfragen Montag bis Freitag von 9.00 bis (Kostenbeitrag max. 1,08/ min), Auch unsere Experten des Info-Centers stehen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter (Kostenbeitrag 10 Euro). Freundliche Grüße Ihr Team Beilagen: Allgemeine Information über Zinsanpassung bei Verbraucherkrediten Zinsennachrechnung Erhebungsblatt mit Auftrag zur Kreditzinsennachrechnung Entbindung vom Bankgeheimnis Wichtiger Wichtiger Hinweis: Hinweis: Der 1) Der VKI VKI rät dringend, rät dringend, bei Interventionen bei Interventionen in laufenden in laufenden Kreditfällen Kreditfällen festzuhalten, festzuhalten, dass dass alle alle weiteren weiteren Ratenzahlungen vorbehaltlich nur vorbehaltlich Rückforderung Rückforderung und rechtlicher und rechtlicher Klärung Klärung geleistet geleistet werden werden und und Mitteilungen Mitteilungen das des Kreditverhältnis Kreditverhält-betreffennis ohne betreffend jede Rechtswirkung ohne jede Rechtswirkung zur Kenntnis zur genommen Kenntnis werden. genommen werden. Ratenzahlungen nur 2) Der VKI rät weiters Ansprüche nunmehr rasch geltend zu machen, da ansonsten Verjährung droht. 2
3 Infopaket: Unfaire Zinssatzanpassung bei Verbraucherkrediten Viele Kreditverträge vor dem ( Altverträge ) enthalten unbestimmte und einseitige (nur auf Zinserhöhungen abgestellte) Zinsgleitklauseln. 1 Das wurde durch eine Verbandsklage des VKI im Jahre 1995 aufgedeckt und solche Klauseln wurden durch das Gericht für gesetzwidrig erklärt 2. Dies entspricht der nunmehr ständigen Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes. 3 Auf Basis dieser gesetzwidrigen Klauseln haben die Banken bei Altverträgen in vielen Fällen nur Zinssatzerhöhungen vorgenommen, sinkende Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt jedoch entweder überhaupt nicht oder nur verzögert und unzureichend an ihre Kunden weitergegeben. Die Banken haben damit ihre Gewinnspanne erhöht, das ging zu Lasten ihrer Kreditnehmer. 10,000 KAPITALMARKT - INDIKATOR Mittelwert Sekundärmarktrendite + VIBOR (EURIBOR) Der Kreditzinsverlauf 9,000 8,000 Spanne der Bank 7,000 6,000 5,000 4,000 3,000 Die eingeschlossene Fläche ist ein Schaubild der zuviel bezahlten Zinsen So sollte sich der Zinssatz verändert haben 2, Rechnet man den Kredit anhand objektiver Geld- und Kapitalmarktsätze bzw nach jenen neuen Zinsgleitklauseln, die die Banken seit verwenden, rückwirkend neu durch, dann können sich große Differenzen ergeben, die der Kreditnehmer von seiner Bank zurückfordern kann. Welche Kredite sind betroffen? Grundsätzlich können alle Verbraucherkredite, die nach dem (Inkrafttreten des Konsumentenschutzgesetzes) und vor dem (Verwendung neuer, zum Großteil objektiver, Zinsgleitklauseln) mit einem flexiblen Zinssatz abgeschlossen 1 Beispiel: Wir sind berechtigt, im Fall der Erhöhung der Bankrate der OENB oder bei einer allgemeinen Erhöhung der Refinanzierungskosten, sowie bei einer generellen Steigerung der Personal- und Sachkosten, Kreditzinsen, Kreditprovisionen und Verzugszinsen in einem dieser Steigerung entsprechenden Ausmaß zu erhöhen. 2 OLG Wien , 6 R 571/94 Volltext bei der VKI-Rechtsabteilung ( ) erhältlich. 3 Für viele OGH , 4 Ob 73/03v; OGH , 7 Ob 222/04 d; OGH , 6 Ob 172/05w Volltext bei der VKI-Rechtsabteilung ( ) erhältlich. 3
4 wurden, von unfairen Zinssatzanpassungen betroffen sein; ab 1992 ist der Effekt siehe Diagramm oben - besonders stark zu beobachten. Welche Kredite sind nicht betroffen? Kredite, die vor dem / nach dem aufgenommen wurden Kredite mit Fixzinsvereinbarung Kredite mit klar definierten Zins gleitklauseln (z.b. geförderte Wohnbau- bzw Wohnungssanierungskredite, weil hier die Klauseln durch die jeweiligen Förderungsgesetze vorgegeben wurden) Bausparkredite, da in der Regel eine fixe Zinsverrechnung vorlag Kredite, für die auf Grund einer Klage der Bank bereits ein gerichtlicher Exeku- und geschäftlichen Zwecken (z.b. AIK Agrarinvestiti- tionstitel existiert 4 Kredite zu gewerblichen onskredit, Betriebsmittelkredit) Rückforderung zuviel bezahlter Zinsen Wenn eine Neuaufrollung Ihres Kredites ergibt, dass Sie zuviel Zinsen bezahlt ha- ben, dann können Sie diesen Mehrbetrag zurückfordern. Der OGH hat im Jahr 2003 entschieden, dass die bereicherungsrechtlichen Rückforderungsansprüche binnen 3 Jahren verjähren. 5 An dieser kurzen dreijährigen Verjährungsfrist gab es viel Kritik in der Lehre, von Untergerichten und auch seitens des VKI. Bislang liegt aber noch keine Entscheidung vor, in der der OGH von der dreijährigen zugunsten der vielfach geforderten dreißigjährigen Verjährungsfrist abgegangen wäre. Die Verjährungsfrist des bereicherungsrechtlichen Anspruches beginnt mit der Überzahlung zu laufen, dh eine Bereicherung der Bank tritt dann ein, wenn der Kunde Leistungen erbringt, obwohl seine Verbindlichkeit bei korrekter Verrechnung bereits getilgt wäre. Stützt man doppelt hält besser seine Ansprüche auch auf das Recht auf Scha- denersatz, müsste man Ansprüche binnen drei Jahren ab Kenntnis des Schadens (also ab der Erkenntnis, zuviel an Zinsen bezahlt zu haben) gerichtlich geltend machen. Nach dem OGH beginnt diese schadenersatzrechtliche Verjährungsfrist in der Regel dann, wenn sich die Medieninformationen derart verdichtet haben, dass für den Kreditnehmer ersichtlich werden musste, dass sein Kreditvertrag unkorrekt abgerechnet worden ist. Bei bereits ausbezahlten Krediten ist der zuviel bezahlte Betrag von der Bank zu- rückzuzahlen; bei noch laufenden Krediten ist jedenfalls der Kontostand zu berichtigen. Wenn Sie die Zinsenverrechnung bei Ihrer Bank bestreiten, sollten Sie jedenfalls schriftlich mit eingeschriebenem Brief festhalten, dass weitere Zahlungen nur vorbehaltlich der rechtlichen Klärung und vorbehaltlich der späteren Rückforderung erfolgen. Die Banken argumentieren sonst spätestens im Zuge einer Klage damit, dass Sie die gesetzwidrige Zinsenverrechnung anerkannt und damit genehmigt hätten. 4 Auch Landwirte sind Unternehmer im Sinn des KSchG und daher sind Kredite an Landwirte auch Geschäftskredite. 5 OGH , 4 Ob 73/03v und , 2 Ob 106,03g - Volltext bei der VKI-Rechtsabteilung ( ) erhältlich. 4
5 Verhandeln oder Klagen? 1.) Der VKI konnte (zusammen mit dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und mit den Arbeiterkammern) mit dem Sparkassenverband folgende außergerichtliche Lösung aushandeln: B ei Verbraucherkrediten aus der Zeit vor dem bietet der Sparkassen- Verband namens seiner Mitglieder an, alle Verbraucherkredite zu erfassen, bei denen vor variable Zinsen verrechnet wurden und die nicht vor Juni 1992 vollständig zurückbezahlt wurden. Eine Übersicht über das bisherige Verhalten der Banken im Bezug auf den Zinsen- streit finden Sie unter (Home > Zinsenstreit / Kredite > Reaktion der Banken). Es werden 70 Prozent jener Schadenssumme bezahlt, die sich auf der Basis des ungewichteten Mittelwertes von SMR und EURIBOR (nach der neuen Zinsgleitklausel der Bank bei kaufmännischer Rundung) errechnet. Diese Lösung erfolgt ohne Anerkennung der Rechtsposition der Konsumentenschüt- zer, führt aber zu einem tauglichen Ausgleich für die Kreditnehmer. Der Ersatz erfolgt an jene Kreditnehmer, die dies aktiv bei den Banken beantragen. Kreditnehmer, die sich mit einer solchen Lösung nicht zufrieden geben wollen, können ihre Ansprüche auch zu 100 Prozent geltend machen; VKI, Arbeiterkammer und Konsumentenstaatssekretariat können aber keine Unterstützung durch Verbandsoder Sammelklagen bzw Musterprozesse geben. 2.) Auch mit der Bawag-Gruppe (insbesondere Bawag PSK, Sparda, Gara) wurde im Frühjahr 2006 ein Vergleich geschlossen, in dem sich die Bawag verpflichtete, bei Krediten von Verbrauchern, die an der Sammelklagen beteiligt waren und die Kredite hatten, die vor abgeschlossen wurden und nicht bereits vor vollständig zurückbezahlt wurden, rund 70% der Schadenssumme zu begleichen. Wer heute erst schriftlich Ansprüche stellt, darf auf eine analoge Lösung hoffen. 3.) Andere Banken haben bislang nur ungenügende Angebote gemacht (viele der Raiffeisenbanken; Volksbanken). Wie sich die Banken im Lichte der Reihe der OGH Entscheidungen und der Vergleiche mit dem Sparkassenverband und der Bawag-Gruppe in Zukunft verhalten werden, ist derzeit nicht vorherzusagen. Wir empfehlen daher als ersten Schritt durchaus das Gespräch und den Aus- gleich mit der Bank zu suchen. Gibt es aber kein oder nur ein ungenügendes Entgegenkommen, dann kommt auch eine Durchsetzung am Rechtsweg in Betracht. Gibt eine Rechtsschutzversicherung Deckung, dann kann man auf sich gestellt die Klärung der Rechtsfragen suchen. Ohne Rechtsschutzversicherung muss man das durchaus beachtliche Kostenrisiko selbst tragen. In jedem Fall muss man rasch eine Klärung suchen, weil sonst die Gefahr besteht, dass die Ansprüche wegen Verjährung gerichtlich nicht mehr durchsetzbar sind. 5
6 Detaillierte Kreditzinsennachrechnung Der VKI bietet Ihnen eine detaillierte Kreditzinsennachrechnung für Abstattungskredite als kostenpflichtige Leistung um 195,00 an, um die Voraussetzungen für eine bessere Durchsetzbarkeit bei Ihrer Bank oder für eine eventuelle Klage zu schaffen. Diese Nachrechnung ist nur anhand einer lückenlosen Dokumentation Ihres Kredites möglich. Wir berechnen Ihre Ansprüche und teilen Ihnen das Ergebnis dieser Berechnung mit. Wir bitten Sie, das beiliegende Erhebungsblatt sorgfältig auszufüllen, sowie sämtliche genannten Kreditunterlagen zu kopieren und dieses Erhebungsblatt, die Kreditunterlagen sowie für allfällige direkte Rückfragen bei Ihrer Bank - die Entbindung vom Bankgeheimnis an den Verein für Konsumenteninformation, Bereich Untersuchungen, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18 zurück zu senden. Sollten Sie beim Ausfüllen des Erhebungsblattes Probleme haben, wenden Sie sich bitte an unsere Finanzierungs-Hotline unter der Telefonnummer 0 900/ , die Ihnen von Montag bis Freitag von bis Uhr zur Verfügung steht (Kostenbeitrag 0,9 bis 1,08 / min. je nach Tarif) oder an unser Infocenter ebenfalls zwischen 9.00 und Da eine Nachrechnung nur anhand der genannten Unterlagen möglich ist, bitten wir Sie, diese Unterlagen bei Ihrem Kreditinstitut, sofern sie nicht vorhanden sind, zu besorgen. Dies kann mit Kosten verbunden sein. 6
7 Erhebungsblatt Sie haben alle unten in der Checkliste genannten Kreditunterlagen vorliegen. Bitte füllen Sie das Erhebungsblatt 6 vollständig und wahrheitsgemäß aus und übersenden Sie dieses samt Kopien aller Unterlagen und der Vollmacht an: Verein für Konsumenteninformation, Bereich UNTERSUCHUNGEN, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18 Checkliste für Kreditunterlagen Kreditvertrag samt den Vertragsbedingungen sowie alle etwaigen Verträge über erfolgte Kreditaufstockungen Kontodokumentation (entweder durch eine vollständige Kontoabschrift durch die Bank oder Beibringung sämtlicher Kontoauszüge des Kreditkontos) Aufstellung der verrechneten Zinssätze bei Unregelmäßigkeiten im Kreditverlauf zusätzlich: Schriftverkehr über Stundungen, Verzug, Fälligstellungen,... Daten zum Kreditnehmer 1. Kreditnehmer Familienname Vorname Titel Geburtsdatum Postleitzahl Ort Strasse / Haus- / Türnummer Telefon privat Telefon dienstl. Mobiltelefon Fax 2. Kreditnehmer Familienname Vorname Titel Geburtsdatum Postleitzahl Ort Strasse / Haus- / Türnummer Telefon privat Telefon dienstl. Mobiltelefon Fax Daten zum Kreditvertrag Kreditinstitut Adresse Vertragsabschluss am Kreditkontonummer Kredithöhe in ATS Laufzeit in Monaten Monatliche Rate Zahlung mit Dauerauttrag Einzug / Lastschrift Zahlschein Kredit voll zurückbezahlt Ja Nein Verwendungszweck 6 Pro Kredit ein Erhebungsblatt! 7
8 Daten zu Verhandlungen mit dem Kreditinstitut Wurde das Kreditinstitut bereits zur Rückzahlung aufgefordert? Ja Nein Falls ja, in welcher Form: schriftlich (Bitte um Kopie des Schreibens) mündlich Falls ja, mit welchem Ergebnis: Ablehnung der Forderung Vergleichsangebot Falls ein Vergleich angeboten wurde, in welcher Höhe: Wurde der Vergleich angenommen? Ja Nein Auftrag zur Kreditzinsennachrechnung Ich beauftrage den VKI anhand der von mir vorgelegten (vollständigen) Unterlagen meinen Kredit nachzurechnen und mir das Ergebnis mitzuteilen. Den Kostenbeitrag von 195,00 werde ich sofort nach Erhalt eines Zahlscheines an den VKI zur Überweisung bringen. Datum: Unterschrift(en): 8
9 An die... (Bank)... (Adresse) Betrifft: 1. Kreditnehmer 2. Kreditnehmer Name: Geburtsdatum: Adresse: Kontonummer:... (Nummer des Kreditkontos) Vollmacht Entbindung vom Bankgeheimnis gemäß 38 Abs 2 Z 5 BWG Ich (Wir) bevollmächtige(n) den Verein für Konsumenteninformation und dessen Vertrauensanwalt meine (unsere) Interessen aus dem obengenannten Kreditvertrag Ihnen gegenüber wahrzunehmen und insbesondere meine Ansprüche Ihnen gegenüber geltend zu machen. Ich (Wir) entbinde(n) Sie daher gegenüber den Genannten betreffend den obgenannten Kredit auch von der Wahrung des Bankgeheimnisses. Datum: Unterschrift(en): 9
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