Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von gate50
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- Holger Karlheinz Bach
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von gate50 V2.0 Stand Mrz Geltungsbereich Vielen Dank, dass Sie gate50 nutzen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen (Nutzer) und gate50 verbindlich und fair zu regeln. Die Evosource AG, Berliner Str. 80, Potsdam stellt unter eine webbasierte Datenbank und damit verbundene Services (nachfolgend insgesamt gate50 ) ausschließlich für Geschäftskunden (im Sinne des 14 BGB) und ausschließlich zu diesen AGB bereit. Diese AGB gelten für das Vertragsverhältnis mit den Unternehmen ( Nutzer ), die sich auf der Webseite ordnungsgemäß (d.h. vollständig und wahrheitsgemäß) registriert haben, um die dort angebotenen Services zu nutzen. 2 Leistungsumfang und Grundsätze der Leistungserbringung 2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Services ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Registrierung bzw. Servicebuchung gültigen Beschreibung des jeweiligen Services auf gate50 erbringt mit den Services keine Rechtsberatungsleistungen, sondern stellt lediglich eine technische Plattform für die eigenverantwortliche Nutzung von gate50 durch die Nutzer zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für die Eingabe, Hinterlegung und Abfrage von Compliance-Daten (d.h. Daten, die in gate50 von den Nutzern als Informationen zur Einhaltung von rechtlichen Anforderungen, Richtlinien und Vorschriften wie Tariftreue, Mindestlohn, Arbeitsschutz, Sicherheit, Qualifikation oder Vergaberecht bereitgestellt oder abgefragt werden) sowie daraus in gate50 erzeugten Bestätigungen (Pässen). Gültige Pässe beschränken sich auf die systemtechnische Bestätigung, dass der Nutzer die von gate50 als notwendig abgefragten Informationen, Erklärungen sowie Dokumente in gate50 hinterlegt und als richtig bestätigt hat. Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, prüft gate50 die betreffenden Informationen und Dokumente als rein technischer Leistungserbringer nicht, sondern dokumentiert lediglich den vollständigen Erhalt der Daten, Erklärungen und Dokumente durch den Nutzer nach den von gate50 erfragten Vorgaben. Zu den Sorgfaltspflichten der Nutzer bei Eingabe, Abruf und der Verwendung von Nutzerdaten vgl. die nachfolgenden Bestimmungen gemäß 7 dieser AGB. 3 Vertragsschluss, Änderungen 3.1 Mit der abgeschlossenen Registrierung durch den Nutzer kommt ein Vertrag über die Nutzung von gate50 zwischen dem Nutzer und gate50 zustande mit den zum Abschlussdatum gültigen Nutzungsbedingungen. Zur Änderung der Nutzungsbedingungen siehe Die Zugangsdaten erhält der Nutzer nach erfolgreicher Registrierung per . Unrichtige Angaben oder Pflichtverletzungen des Nutzers nach 6 berechtigen gate50 zur Vertragskündigung und Deaktivierung des Nutzers in gate Ändern sich die Kontaktdaten des Nutzers, ist dieser verpflichtet seine Kontaktdaten unverzüglich zu aktualisieren. AGB gate50 V2.0, Seite 1 von 6, (c) 2015 Evosource AG, Potsdam
2 3.4 gate50 ist zur Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit - auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse - berechtigt und informiert den Nutzer im Änderungsfall ausdrücklich per und - falls eine Mitteilung per nicht erwünscht ist - auf der Internetseite von gate50 über diese Änderungen. Der Nutzer kann diesen Änderungen schriftlich innerhalb von 6 Wochen widersprechen. Das Vertragsverhältnis wird ohne fristgerechten Widerspruch zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Bei fristgerechtem Widerspruch durch den Nutzer ist gate50 berechtigt, den bestehenden Nutzungsvertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten. In der Ankündigung über die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weist gate50 den Nutzer auf die Bedeutung der Frist und die Folgen eines nicht erhobenen Widerspruchs hin. 4 Nutzungsrechte, Schutzrechte 4.1 Der Nutzer erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf gate50 zuzugreifen und gate50 gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Weitere Rechte, insbesondere an der Softwareapplikation erhält der Nutzer nicht. Der Nutzer ist nicht berechtigt, gate50 über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder Teile davon zu veräußern oder zu vermieten/verleihen. 4.2 Alle Namens-, Marken-, Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte von gate50 bleiben der Evosource AG vorbehalten. 4.3 Der Nutzer gestattet es gate50, die Darstellung des Nutzers im Rahmen von gate50 durch die geschäftliche Bezeichnung und sein Unternehmens-Logo (Zeichen) zu ergänzen. In diesem Rahmen besteht dieses Nutzungsrecht weltweit und unentgeltlich im Bezug auf sämtliche bestehenden gewerblichen Schutz- und Urheberrechte und umfasst insbesondere die öffentliche Zugänglichmachung. Dieses Nutzungsrecht endet durch jederzeit möglichen Widerruf durch den Nutzer etwa durch an datenschutz@gate50.de oder mit der Vertragskündigung oder sobald der Nutzer die Zeichen löscht oder ersetzt. 5 Laufzeit, Kündigung 5.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Abschluss der Registrierung und läuft auf unbestimmte Zeit. 5.2 Jede Partei kann den Vertrag jeweils ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 20 Tagen zum Monatsende kündigen. Der Nutzer richtet seine Kündigung schriftlich an folgende Adresse: Evosource AG, Postfach , Potsdam. 5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei nicht fristgemäßer Zahlung der Gebühren und Vergütungen oder bei vertragswidrigem Verhalten vor. 5.4 Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Nutzer gesperrt und Daten/Inhalte können durch gate50 deaktiviert werden. AGB gate50 V2.0, Seite 2 von 6, (c) 2015 Evosource AG, Potsdam
3 5.5 In folgenden Fällen ist eine Rückerstattung schon gezahlter Vergütungen oder Gebühren ausgeschlossen: a) die Evosource AG kündigt den Vertrag aus wichtigem Grund; b) der Nutzer kündigt den Vertrag; c) bei vertragswidrigem Verhalten des Nutzers. Der Anspruch des Nutzers auf Rückerstattung schon gezahlter Vergütungen oder Gebühren ist jedoch nicht ausgeschlossen, wenn der Nutzer aufgrund eines wichtigen Grundes kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich von gate50 stammt. 6 Vergütung 6.1 Die Gebühren ergeben sich aus den durch den Nutzer über die Webseite beauftragten Services, der Gebührenregelung des jeweils beauftragten Services zum Zeitpunkt der Beauftragung und diesem Vertrag. Bei periodisch wiederkehrenden Gebühren erhöht sich die Gebühr um nicht mehr als 9 % alle 36 Monate ab erstmaliger Bestellung des Service durch den Nutzer. 6.2 Gebühren sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Der Rechnungsversand von gate50 an den Nutzer kann auch elektronisch via (Rechnung im pdf-format) erfolgen. 6.3 Bei Zahlungsverzug kann gate50 eine Erstattung der hieraus entstehenden Kosten verlangen und den Zugang sperren. Der Zahlungsanspruch besteht in diesem Fall weiter. 7 Pflichten des Nutzers 7.1 Der Nutzer ist zur sorgfältigen und wahrheitsgemäßen Eingabe der Daten und Informationen verpflichtet, die für die Nutzung der in gate50 angebotenen Services erforderlich sind. Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Angaben zu Compliance- Daten mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen und auf Vollständigkeit wie Richtigkeit zu kontrollieren sind. 7.2 Die Services in gate50 entbinden den Nutzer nicht von eigenen Sorgfaltspflichten; dies umfasst insbesondere die eigenständige Prüfung bei Compliance-Daten. Der Nutzer hat sich gewissenhaft und sorgfältig zu versichern, dass sämtliche vom Nutzer hinterlegten Daten, Erklärungen und Dokumente richtig sind. Etwaige Fehler, Mängel, Unvollständigkeiten sowie Unrichtigkeiten hat der Nutzer zu vertreten. 7.3 Der Nutzer haftet dafür, dass (z.b. bei Übernahme von Informationen Dritter in gate50 durch den Nutzer) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte sowie sonstige Rechte Dritter beachtet werden. 7.4 Der Nutzer wird in gate50 keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten einstellen oder übermitteln. 7.5 Der Nutzer wird gate50 von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von gate50 durch den Nutzer beruhen. AGB gate50 V2.0, Seite 3 von 6, (c) 2015 Evosource AG, Potsdam
4 7.6 Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten (Benutzerkennungen, Passwörter) geheim zu halten und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Ist zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist gate50 unverzüglich darüber zu informieren. 7.7 Der Nutzer verpflichtet sich, über gate50 keine wettbewerbswidrigen Handlungen zu tätigen oder zu fördern, andere Nutzer oder Personen nicht unzumutbar (z.b. SPAM) zu belästigen (vgl. 7 UWG) und gate50 nicht zu Zwecken des Strukturvertriebs (MLM Multilevel Marketing, Kettenvertrieb) zu nutzen. 7.8 Soweit einem Nutzer in gate50 Unternehmensdaten, welche nur nach individueller Freigabe eines anderen registrierten Nutzers zugänglich sind, zugänglich gemacht werden, ist der Nutzer nicht berechtigt, betreffende Daten über den Freigabezweck hinaus zu verwenden oder an unbefugte Dritte weiterzugeben. 8 Haftung 8.1 gate50 haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, unbeschränkt. 8.2 Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird mit Ausnahme für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend, auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) beschränkt. Es handelt sich dabei um Pflichten, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, und auf die der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Sofern gate50 für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, mit dessen Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbarer Schaden). 8.3 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen von gate gate50 haftet nicht für Mangelfolgeschäden, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung und entgangenen Gewinn oder Datenverlust. Weitergehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes zwingend gehaftet wird. 8.5 gate50 ist bestrebt, eine uneingeschränkte Verfügbarkeit der Webseite zu gewährleisten. Es wird jedoch keine Garantie für die Erreichbarkeit von gate50 während Wartungsarbeiten oder in Fällen von höherer Gewalt übernommen. Für daraus entstehende Schäden haftet gate50 nicht. 8.6 gate50 übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der an gate50 übermittelten Informationen (vgl. auch 7 zum Sorgfaltsmaßstab des Nutzers) 8.7 gate50 hat keinen Einfluss und haftet nicht für mangelnde Verfügbarkeiten und Qualitätsstandards von Kommunikationsnetzen, Datennetzen oder technischen Einrichtungen des Nutzers oder Dritter. AGB gate50 V2.0, Seite 4 von 6, (c) 2015 Evosource AG, Potsdam
5 8.8 Keine Vertragspartei haftet für Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, die durch kriegerische oder feindliche Handlung, Sabotage oder Naturkatastrophen verursacht worden ist. 8.9 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. 9 Datenschutz und Vertraulichkeit (siehe auch Datenschutzerklärung) 9.1 Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass gate50 personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erhebt, elektronisch speichert und zu den vertraglich definierten Zwecken nutzt. 9.2 Der Nutzer kann etwaig erteilte Einwilligungserklärungen jederzeit durch Erklärung an datenschutz@gate50.de widerrufen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass einzelne Services die Verarbeitung bzw. Nutzung von Daten, einschließlich personenbezogener Daten, voraussetzen (z.b. Bereitstellung von Unternehmensprofilen). Im Falle eines Widerrufs und/oder der Ausübung von Widerspruchsrechten nach Maßgabe des BDSG können einzelne Services nicht mehr in der vorgesehenen Weise genutzt werden. Die Regelungen über die Laufzeit und Kündigung gemäß 5 dieser AGB bleiben insoweit unberührt. 9.3 gate50 verpflichtet sich, soweit dies nicht für die Erbringung der von gate50 angebotenen Services vereinbart und/oder für die bestimmungsgemäße Erbringung der Services unter erforderlich ist (z.b. Bereitstellung von Unternehmensprofilen), alle Informationen, von denen gate50 im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangt, Dritten nicht zugänglich zu machen, ausgenommen die zweckgebundene Weitergabe von Vertragspflichten an hierzu beauftragte Dritte (z.b. Rechnungslegung). 10 Gesamte Vereinbarung 10.1 Die durch den Nutzer über gate50 elektronisch verwalteten oder abgefragten Informationen und getätigten Transaktionen kommen unmittelbar zwischen dem Nutzer und den durch den Nutzer über gate50 angesprochenen Nutzern in alleiniger Verantwortung der Nutzer für Inhalt und rechtliche Wirkung zustande und werden außerhalb von gate50 erfüllt und abgewickelt gate50 selbst führt keine Käufe oder Verkäufe fremder beweglicher Sachen oder fremder Rechte durch und beteiligt sich auch nicht an den jeweiligen Transaktionen der Nutzer. gate50 hat daher keinen Einfluss auf Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der in gate50 eingestellten, weiterverarbeiteten und abgefragten Informationen. 11 Sonstige Bestimmungen 11.1 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (C.I.S.G.) ist ausgeschlossen Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt/Main. AGB gate50 V2.0, Seite 5 von 6, (c) 2015 Evosource AG, Potsdam
6 11.3 Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn gate50 den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Nutzung von gate50 abgegeben werden, schriftlich postalisch an Evosource AG, Postfach , Potsdam oder per an zu senden. AGB gate50 V2.0, Seite 6 von 6, (c) 2015 Evosource AG, Potsdam
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