Artikel I. a) für den 120 Liter Behälter 13,20 für den 240 Liter Behälter 15,60. b) mit einem Fassungsvermögen von: 770 Liter 66,30 1.

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1 Anlage 1 zurds-nr. 122/2018 vom Achtzehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Goch (Abfallgebührensatzung) vom 19. Dezember 1991 in der aktuell gültigen Fassung Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW S. 90), der 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW S. 90) und der 5 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz) vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. April 2017 (GV. NRW S. 442), in Verbindung mit 23 der Satzung der Stadt Goch über die Abfallentsorgung in der Stadt Goch (Abfallentsorgungssatzung) vom 10. Mai 1991 in der Fassung der Änderung vom 7. März 2002 hat der Rat der Stadt Goch am folgende Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Goch (Abfallgebührensatzung) vom 19. Dezember 1991 in der aktuell gültigen Fassung beschlossen: Artikel I 4 Absatz 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert: 1. Für die blauen Abfallbehälter bis 240 Liter die Behältergebühr nach der Anzahl der auf dem Grundstück bereitgestellten Abfallbehälter. 4 Absatz 1 Nr. 4 wird wie folgt geändert: 4. Für die 770 und Liter-Großraumbehälter die Behältergebühr nach Art und Anzahl der auf dem Grundstück bereitgestellten Abfallbehälter sowie nach der Häufigkeit der Entleerung. 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert: Die Benutzungsgebühren für die blauen Wertstoffbehälter zur Sammlung von Papier, Pappe und Kartonage betragen jährlich: a) für den 120 Liter Behälter 13,20 für den 240 Liter Behälter 15,60 b) mit einem Fassungsvermögen von: 770 Liter 66, Liter 84,70 $ 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert: Die Benutzungsgebühren für das gemäß 10 Abs. 5 der Abfallentsorgungssatzung zusätzlich bereitgestellte blaue Wertstoff-Gefäßvolumen betragen jährlich für den 120 Liter Behälter 13,20 für den 240 Liter Behälter 15,60

2 5 5 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Die Benutzungsgebühr für den braunen Wertstoffbehälter zur Sammlung kompostierbarer Grünabfälle beträgt jährlich für den 120 Liter Behälter 69,40 für den 240 Liter Behälter 116,40 $ 5 Absatz 4 wird wie folgt geändert: Für die Benutzung der grauen Restabfallbehälter wird bei vierzehntägiger Entleerung folgende Grundgebühr und Gebühr je Person / Personengleichwert jährlich erhoben a) für den 120 Liter Behälter 57,50 für den 240 Liter Behälter 61,00 b) Gebühr je Person / Personengleichwert 33,10 Bei einer Benutzung von Abfallsäcken gem. 9 Abs. 7 Satz 1 der Abfallentsorgungssatzung gilt dieser Gebührenmaßstab entsprechend. c) Für Containerbehälter zur Restabfallentsorgung werden bei vierzehntägiger Entleerung folgende jährliche Gebühren erhoben: 770 Liter Container 769, Liter Container 1.101,00 5 Absatz 5 wird wie folgt geändert: Bei wöchentlicher Entleerung der Containerbehälter zur Restabfallentsorgung betragen die Benutzungsgebühren jährlich: 770 Liter Container 1.449, Liter Container 2.112,00 5 Absatz 6 wird wie folgt geändert: Die Benutzungsgebühren für das gem. 9 Abs. 5 der Abfallentsorgungssatzung zusätzlich bereitgestellte Behältervolumen für den Restabfall betragen bei vierzehntägiger Entleerung je 120 Liter Zusatzvolumen 156,80 je 240 Liter Zusatzvolumen 259,60 Die Satzung tritt am in Kraft. Artikel II

3 E

4

5 Anlage 2 zur DS-Nr. 122/2018 vom Gebührenberechnung für die Abfallentsorgung in der Stadt Goch Papierabfallbehälter Miete/Leerung der Behälter insgesamt ,45 davon Behälter davon Behälter davon Behälter davon Behälter 1.737, , , ,82 sonstige Kosten Behälter./. Erlöse Papier./. Entnahme aus der Gebührenausgleichsrückstellung llung zzgl. Aufwand aus der Berücksichtigung des Fehlbetrages etrages zu verteilende Kosten , , ,62 918, ,61 Behältervolumen Anzahl Menge Behälter Volumen Gesamtvolumen Behälter 120 I /120 I Zusatz ,59% Behälter 240 I / 240 I Zusatz ,25% Behälter 770 I ,82% Behälter I ,34% Gesamt Miete sonstige Kosten kosten Behälter 120 I / 120 I Zusatz 1.737,59 168, ,00 Behälter 240 I / 240 I Zusatz , , ,12 Behälter 7701 Container 1.820,89 232, ,53 Behälter I Container , , , , , ,06 Gebührensätze Miete/ Leerung sonstige Kosten Gesamtkosten gerundet bisher Differenz Gebühr 1201/1201 Zusatz Gebühr 2401/2401 Zusatz 12,07 13,28 1,17 2,34 13,24 15,62 13,20 15,60 5,80 5,80 7,40 9,80 Gebühr 7701 Container 58,74 7,50 66,24 66,30 18,80 47,50 Gebühr Container 73,97 10,72 84,69 84,70 26,80 57,90

6 Anlage 2 zur DS-Nr. 122/2018 vom Gebührenberechnung für die Abfallentsorgung in der Stadt Goch Bioabfallbehälter Miete/Leerung der Behälter insgesamt ,60 davon 120 I Behälter davon 240 I Behälter 1.636, ,97 sonstige Kosten Behälter Entsorgungskosten sonstige Kosten./. Quersubventionierung./. Entnahme aus der Gebührenausgleichsrückstellung zzgl. Aufwand aus der Berücksichtigung des Fehlbetrages ilbetrages zu verteilende Kosten , , , , , ,88 Behältervolumen Behälter 120 Behälter 240 Anzahl Behälter Menge Volumen Gesamtvolumen 0,45% 99,55% Behälter 120 Behälter 240 Miete 1.636, , ,60 sonstige Kosten 2.666, , ,88 Gesamtkosten 4.303, , ,48 Behälter 120 I Behälter 240 I Miete/Leerung je Behälter 26,40 30,35 sonstige Kosten je Behälter Gesamtkosten je Behälter 69,41 116,36 Gebührensätze: Behälter 120 I Behälter 240 I 69,41 116,36 gerundet 69,40 116,40 bisher 109,60 109,60 Differenz -40,20 6,80

7 Anlage 2 zur DS-Nr. 122/2018 vom Gebührenberechnung für die Abfallentsorgung in der Stadt Goch Restabfallbehälter a) Miete/Leerung der Behälter ,81 davon 120 I Gefäß davon 240 I Gefäß davon 770 I Behälter 14-tägig davon 770 I Behälter wöchentlich davon Behälter 14-tägig davon I Behälter wöchentlich , , , , , , I Gefäß 240 I Gefäß 770 I Behälter 14-tägig 770 I Behälter wöchentlich I Behälter 14-tägig I Behälter wöchentlich Anzahl Aufwand/Gefäß 25,56 29,11 99,14 142,23 158,39 258,94 b) sonstige Kosten , I Gefäß 120 I Zusatzgefäß 240 I Gefäß 240 I Zusatzgefäß 770 I Behälter 14-tägig 770 I Behälter wöchentlich I Behälter 14-tägig I Behälter wöchentlich Anzahl Äquivalenz , , , , , , , , Wert je Äquivalenz c) Grundgebühr je Gefäß Miete/ Leerung sonstige Kosten Gesamt gerundet 120 I Gefäß 120 I Zusatzgefäß 240 I Gefäß 240 I Zusatzgefäß 770 I Behälter 14-tägig 770 I Behälter wöchentlich I Behälter 14-tägig I Behälter wöchentlich 25,56 25,56 29,11 29,11 99,14 142,23 158,39 258,94 57,48 57,48 61,03 61,03 131,06 174,15 190,31 290,86 57,50 57,50 61,00 61,00 131,10 174,20 190,30 290,90

8 d) Personengebühr/Gebühren für Personengleichwert (P/PGW) Hierfür sind die von der Abfallmenge abhängigen Kosten (variable Kosten) zu Grunde zu legen: Gesamtaufwendungen für Restabfall./. fixe Kosten gem. a-c) variable Kosten./. Erlöse Metall./. DSD- Telefonberatung variable Kosten./. Entnahme aus der Gebührenausgleichsrückstellung zzgl. Aufwand aus der Berücksichtigung des Fehlbetrages zu verteilende variable Kosten nach Entnahme aus der Gebührenausgleichsrückstellung Die Anzahl der zu veranlagenden P/PGW beträgt zum Stand 08/2018: Kosten dividiert durch P/PGW = , , , , , , , , , ,06 Gebühr je P/PGW 33,10 bisher 36,00 Differenz -2,90 Zusatzgefäße: 120 i Zusatz Zusatz 156,80 259,60 167,30 275,30-10,50-15,70 Gebühren für Container 14-tägige Leerung Container Container 19,25 27,50 768, ,55 gerundet 769, ,00 bisher 884, ,00 Differenz -115,00-161,00 wöchentliche Leerung Container Container 19,25 27,50 x2 38,50 55, , , , , , ,00-128,00-140,00

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