3. Welche Träger sind von Rückforderungen betroffen (Kommunen, Kirchen, Verbände, private Einrichtungen)?
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- Helga Hertz
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1 18. Wahlperiode Drucksache 18/96 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Franke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Rückforderung von Fördergeldern nach BayKiBiG Nicht-kommunale Betreiber von Kindertagesstätten haben gemäß Bayerischem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Anspruch auf finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand. Eine Reihe Kindertagesstätten im Starnberg sieht sich nach Überprüfung durch das Landratsamt wegen nachgewiesener Fehler in ihren Abrechnungen mit der Forderung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) konfrontiert, erhaltene Zuschüsse zurückzuzahlen. Die Fehler bei den Abrechnungen betreffen zumeist den Personalschlüssel. Landrat sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben sich mit den im Starnberg betroffenen Kitas solidarisiert. Die falschen Abrechnungen seien in den überwiegenden Fällen nicht vorsätzlich erfolgt, sondern vielmehr systembedingt. Die gesetzlichen Vorschriften seien sehr komplex und der zugrunde liegende gesetzlich geforderte Anstellungsschlüssel, an dessen Erfüllung die finanzielle Förderung geknüpft ist, gerate durch diverse Variablen regelmäßig ins Schwanken. Rückforderungen fünf- bis sechstelliger Zuschüsse seien in der Höhe unverhältnismäßig und bedrohten kleinere Kitas in ihrer Existenz. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Überprüfungen von Kinderbetreuungseinrichtungen hat es gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach en)? 1.2 Bei wie vielen davon gab es Beanstandungen? 2. Bei wie vielen Einrichtungen gibt es Rückforderungen von Fördergeldern 2.1 bei Kindertagesstätten, 2.2 bei Kindergärten, 2.3 bei Horteinrichtungen? 3. Welche Träger sind von Rückforderungen betroffen (Kommunen, Kirchen, Verbände, private Einrichtungen)? 4.1 Wie hoch sind die Rückforderungen im Durchschnitt? 4.2 Wie hoch sind die Rückforderungen im höchsten Fall? 5.1 Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, bei denen infolge der Höhe der Rückforderungen Kindertageseinrichtungen in ihrer Existenz bedroht sind? 5.2 Bei wie vielen Einrichtungen ist das der Fall? 6. Hält die Staatsregierung angesichts des Umstands, dass die tatsächlichen Betreuungsstunden etwa durch Krankheit der Kinder und andere Umstände variieren, es für die Kindertageseinrichtungen überhaupt für möglich, die Fördergelder immer richtig zu beantragen? 7. Hält die Staatsregierung es für vorstellbar, die Abrechnungsmodelle zu vereinfachen, um häufig auftretende Abrechnungsfehler künftig zu vermeiden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
2 Drucksache 18/96 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 2/3 Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom Wie viele Überprüfungen von Kinderbetreuungseinrichtungen hat es gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach en)? 1.2 Bei wie vielen davon gab es Beanstandungen? Die Prüfung der staatlichen und kommunalen kindbezogenen Förderung ist Aufgabe der staatlichen Bewilligungsstellen (Regierungen für kreisfreie Städte, Landratsämter im Übrigen) bzw. der betreffenden Gemeinden. Die Zahlen sowie die Anzahl der Beanstandungen sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen. Geringere Prüfquoten in einigen en sind in der Regel auf Personalengpässe/Personalwechsel zurückzuführen. 2. Bei wie vielen Einrichtungen gibt es Rückforderungen von Fördergeldern 2.1 bei Kindertagesstätten, 2.2 bei Kindergärten, 2.3 bei Horteinrichtungen? Die Zahl der erfassten Prüfungsbeanstandungen ergibt sich aus der Tabelle im Anhang. Zahlen zur Aufschlüsselung nach Trägerarten liegen der Staatregierung nicht vor. 3. Welche Träger sind von Rückforderungen betroffen (Kommunen, Kirchen, Verbände, private Einrichtungen)? Die staatlichen Bewilligungsbehörden prüfen ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Freistaat Bayern. Zahlen zur Rückforderung im Verhältnis der Gemeinden zu den freigemeinnützigen oder sonstigen Trägern liegen der Staatregierung nicht vor. 4.1 Wie hoch sind die Rückforderungen im Durchschnitt? Siehe Tabelle im Anhang. 4.2 Wie hoch sind die Rückforderungen im höchsten Fall? Die höchste Rückforderungssumme hat das Landratsamt Starnberg zurückgemeldet, nämlich Euro. 5.1 Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, bei denen infolge der Höhe der Rückforderungen Kindertageseinrichtungen in ihrer Existenz bedroht sind? 5.2 Bei wie vielen Einrichtungen ist das der Fall? Konkrete Hinweise auf und Informationen zur Existenzbedrohung von Trägern von Kindertageseinrichtungen infolge einer festgesteliten Rückforderung liegen der Staatsregierung nicht vor. 6. Hält die Staatsregierung angesichts des Umstands, dass die tatsächlichen Betreuungsstunden etwa durch Krankheit der Kinder und andere Umstände variieren, es für die Kindertageseinrichtungen überhaupt für möglich, die Fördergelder immer richtig zu beantragen? Aufgrund der Anwenderfreundlichkeit und der immanenten Plausibilitätsprüfungen des kostenfrei bereitgestellten, onlinegestützten Abrechnungs- und Bewilligungsverfahrens KiBiG.web sind angesichts der hohen Anzahl der Einrichtungen
3 Drucksache 18/96 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 3/3 (rund Einrichtungen) und der betreuten Kinder (rund Kinder) sehr wenige Beanstandungen festzustellen. Dazu trägt bei, dass Eintragungen im Förderprogramm auf ein Minimum beschränkt sind. Die tatsächlichen Betreuungsstunden sind bei den Kindern ohne Relevanz. Eintragungen zu den Betreuungsstunden der betreuten Kinder werden nur aufgrund der Buchungsbelege vorgenommen. Krankheits- und urlaubsbedingte Fehlzeiten von Kindern bleiben ausdrücklich nach Art. 21 Abs. 4 Satz 3 BayKiBiG bei der Förderung unberücksichtigt. Eintragungen zu den Arbeitszeiten des pädagogischen Personals werden im KiBiG.web aufgrund der Arbeitsverträge (regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, Fach- oder Ergänzungskraft) vorgenommen. Änderungen sind bei Abwesenheitszeiten nur vorzunehmen, wenn diese aufeinanderfolgend länger als 42 Tage andauern. Zu der geringen Fehlerquote tragen ferner die zahlreichen Schulungsmaßnahmen für die Anwender des KiBiG.web bei. 7. Hält die Staatsregierung es für vorstellbar, die Abrechnungsmodelle zu vereinfachen, um häufig auftretende Abrechnungsfehler künftig zu vermeiden? Wie in der Antwort auf Frage 6 dargestellt, sind Datenerfassung und Antragsverfahren einfach durchzuführen. Zur Fehlervermeidung enthält das System zahlreiche Plausibilitätsprüfungen. Zur weiteren Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit von KiBiG.web wurden und werden Anregungen aus der Praxis aufgegriffen und soweit möglich im System umgesetzt.
4 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/96 Anlage zu den Fragen 1.1., 1.2., 2. und 4.1. Aufstellung der staatlichen Belegprüfung Oberbayern Altötting Bad Tölz Berchtesgadener Land Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Anteil geprüfter Einrichtungen 9% 19% 0% 20% 11% 33% 20% 18% Anzahl Prüfungen Anzahl Beanstandungen Anzahl Rückforderungen Rückforderungsbetrag gesamt , , , , ,00 Rückforderung Durchschnitt 4.216, , ,86 689, ,57 Rückforderung max , , , , ,00 Freising Fürstenfeldbruck Garmisch- Neuburg Landsberg a. Lech Miesbach Mühldorf a. Inn München Partenkirchen a.d. Donau Anteil geprüfter Einrichtungen 20% 20% 17% 21% 3% 7% 15% 24% Anzahl Prüfungen Anzahl Beanstandungen Anzahl Rückforderungen Rückforderungsbetrag gesamt , ,52 96, , ,24 278, ,00 Rückforderung Durchschnitt , ,39 96,88 397, ,12 278,68 970,83 Rückforderung max , ,71 96,88 584, ,00 278, ,00 Pfaffenhofen Weilheim- Rosenheim Starnberg Traunstein a.d. Ilm Schongau Anteil geprüfter Einrichtungen 23% 17% 20% 20% 20% Anzahl Prüfungen Anzahl Beanstandungen Anzahl Rückforderungen Rückforderungsbetrag gesamt , , , , ,09 Rückforderung Durchschnitt 2.361,77 675, ,34 569, ,35 Rückforderung max 8.378,98 951, , , ,47 Niederbayern Deggendorf Dingolfing/ Freyung- Landau Grafenau Kelheim Landshut Passau Regen Anteil geprüfter Einrichtungen 11% 21% 21% 19% 20% 23% 20% 22% Anzahl Prüfungen Anzahl Beanstandungen Anzahl Rückforderungen Rückforderungsbetrag gesamt 235, , , ,00-474, ,42 - Rückforderung Durchschnitt 21, , , ,00-237, ,53 - Rückforderung max 117, , , ,00-252, ,38 - Rottal-Inn Straubing-Bogen Anteil geprüfter Einrichtungen 9% 16% Anzahl Prüfungen 5 7 Anzahl Beanstandungen 2 3 Anzahl Rückforderungen 1 0 Rückforderungsbetrag gesamt 275,00 - Rückforderung Durchschnitt 275,00 - Rückforderung max 275,00 - Regierung der Oberpfalz Amberg- Neumarkt Neustadt Cham Sulzbach i.d. Opf. a.d. Waldnaab Regensburg Schwandorf Tirschenreuth Anteil geprüfter Einrichtungen 16% 12% 20% 18% 12% 20% 20% 5% Anzahl Prüfungen Anzahl Beanstandungen Anzahl Rückforderungen Rückforderungsbetrag gesamt , ,22 725,58 781, ,42 173,00 - Rückforderung Durchschnitt 2.798,40-290,31 725,58 781,43 774,08 173,00 - Rückforderung max 9.831,91-372,17 725,58 781, ,75 173,00 -
5 - 2 - Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/96 Oberfranken Bamberg Bayreuth Coburg Forchheim Hof Kronach Kulmbach Anteil geprüfter Einrichtungen 0% 20% 13% 2% 2% 20% 17% 5% Anzahl Prüfungen Anzahl Beanstandungen Anzahl Rückforderungen Rückforderungsbetrag gesamt , Rückforderung Durchschnitt , Rückforderung max , Lichtenfels Wunsiedel i.f. Anteil geprüfter Einrichtungen 20% 20% Anzahl Prüfungen Anzahl Beanstandungen 0 1 Anzahl Rückforderungen 0 1 Rückforderungsbetrag gesamt ,92 Rückforderung Durchschnitt ,92 Rückforderung max ,92 Mittelfranken Ansbach Erlangen- Neustadt Weißenburg- Fürth Nürnberg Roth Höchstadt a.d. Aisch Gunzenhausen Anteil geprüfter Einrichtungen 8% 20% 22% 20% 1% 1% 24% 17% Anzahl Prüfungen Anzahl Beanstandungen Anzahl Rückforderungen Rückforderungsbetrag gesamt , , , Rückforderung Durchschnitt 1.373, ,00 575, Rückforderung max , ,00 862, Unterfranken Aschaffenburg Hassberge Bad Kissingen Kitzingen Miltenberg Main-Spessart Rhön- Grabfeld Anteil geprüfter Einrichtungen 37% 5% 19% 40% 19% 0% 20% 13% Anzahl Prüfungen Anzahl Beanstandungen Anzahl Rückforderungen Rückforderungsbetrag gesamt , , , ,00 Rückforderung Durchschnitt , ,77-856, ,00 Rückforderung max , , , ,00 Schweinfurt Würzburg Anteil geprüfter Einrichtungen 11% 20% Anzahl Prüfungen Anzahl Beanstandungen 0 0 Anzahl Rückforderungen 0 0 Rückforderungsbetrag gesamt - - Rückforderung Durchschnitt ,39 Rückforderung max ,00 Schwaben Aichach- Lindau Augsburg Dillingen Günzburg Friedberg (Bodensee) Neu-Ulm Oberallgäu Anteil geprüfter Einrichtungen 21% 25% 16% 21% 23% 28% 24% 11% Anzahl Prüfungen Anzahl Beanstandungen Anzahl Rückforderungen Rückforderungsbetrag gesamt , , , , Rückforderung Durchschnitt 2.595, , , , Rückforderung max , , , , Ostallgäu Unterallgäu Anteil geprüfter Einrichtungen 20% 20% Anzahl Prüfungen Anzahl Beanstandungen 6 0 Anzahl Rückforderungen 1 0 Rückforderungsbetrag gesamt 589,07 - Rückforderung Durchschnitt 589,07 - Rückforderung max 589,07 -
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