Vorbemerkung des Landes NRW

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1 Vorbemerkung des Landes NRW Der Abschluss der vorliegenden Zielvereinbarung ist für die Landesregierung ein wesentlicher Beitrag zum Bemühen, die nordrhein-westfälischen Hochschulen im Wettbewerb um Profil und Qualität zu stärken und Nordrhein-Westfalen als einen leistungsstarken Standort für Wissenschaft und Forschung zu festigen. Für die einzelne Hochschule bedeutet dies eine Profilierung innerhalb der Hochschullandschaft mit dem Ziel, ihre Stärken zu stärken und Schwächen zu beheben. Den notwendigen Spielraum für diese Profilbildung gewährleistet die Hochschulautonomie. Mit dem Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen der Landesregierung und den Hochschulen wird nach der Unterzeichnung des Qualitätspakts und der Querschnittuntersuchung durch den Expertenrat eine weitere Stufe der Hochschulreform erreicht. Auf dem eingeschlagenen Weg der Stärkung der Hochschulautonomie, der Einführung von Globalhaushalten und der Anwendung neuer, angemessener Steuerungsinstrumente hat die vorliegende Zielvereinbarung den Charakter eines Pilotprojekts. Erst unter den weiter auszugestaltenden Bedingungen der Hochschulautonomie und des Globalhaushalts werden Zielvereinbarungen künftig einen größeren Regelungsbereich umfassen. Zur Unterstützung der in der Zielvereinbarung festgelegten Vorhaben stehen die Mittel des Innovationsfonds zur Verfügung, die durch das Rektorat bewirtschaftet werden. Die Landesregierung delegiert darüber hinaus wesentliche Personal- und Planungsentscheidungen, soweit diese in der vorliegenden Zielvereinbarung genannt sind. Zusammen mit der durch das neue Hochschulgesetz gestärkten Stellung des Rektorates und dem erreichten Ausbaustand der Finanzautonomie ist damit schon jetzt ein hohes Maß an Eigensteuerung der Hochschulen erreicht. Zielvereinbarungen werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Ergebnisse der Überprüfung sind Grundlage für eine dynamische, den veränderten Bedingungen angepasste 1

2 Hochschulentwicklungsplanung, die sich an den gegenwärtigen und zukünftigen Bedürfnissen von Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft orientiert. Für die Landesregierung sind bei Abschluss dieser Zielvereinbarung gegenüber der einzelnen Universität darüber hinaus die folgenden landesplanerischen Globalziele wesentlich: Qualitätssicherung in Lehre und Forschung als Voraussetzung für herausragend hohe Leistungen in der akademischen Ausbildung und der wissenschaftlichen Forschung. Profilbildung in der Forschung unter Benennung von Themen und Gebieten, auf denen eine erreichte Spitzenstellung ausgebaut oder künftig eine Spitzenstellung erreicht werden soll. Studienreform mit dem Ziel, durch besser strukturierte Studiengänge zu verkürzten Studienzeiten und zu höheren Studienerfolgsquoten zu gelangen. Im Sinne der Ziele, auf die sich die Bildungsministerinnen und - minister der Europäischen Union in der Bologna- Erklärung vom 19. Juni 1999 festgelegt haben, stellen die Hochschulen sukzessive ihre Studienangebote auf das Modell gestufter Bachelor- und Masterstudiengänge um. Verbesserte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Gewinnung von jungen Spitzenkräften auch im Ausland. Ausbau der wissenschaftlichen Weiterbildung als Beitrag der Hochschulen zur Ermöglichung von lebenslangem Lernen. Weiterentwicklung der Internationalisierungsstrategie in Lehre und Forschung als notwendiger Bestandteil der Hochschulentwicklungsplanung. Hochschulweite Nutzung Neuer Medien als ein entscheidendes Kriterium für die Zukunftsfähigkeit von Lehre und Forschung. Verbesserung der Chancen für Frauen in allen Bereichen der Wissenschaft als Beitrag zur Qualitätssicherung, Leistungssteigerung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten. Einführung von geeigneten Mechanismen eines wirksamen Controllings als Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Fortschreibung der Hochschulentwicklungsplanung. 2

3 Vereinbarung Präambel Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen verabreden durch diese Vereinbarung auf der Grundlage des 9 des Hochschulgesetzes NRW vorläufige Zielvorgaben für die zukünftige Entwicklung der Universität und Leistungen des Ministeriums, die eine dauerhafte Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen und die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Rechte im Bereich der Struktur- und Personalaufgaben durch die Universität vorbereiten sollen. 1 Leitbild Die Universität ist eine international operierende, kooperations- und schwerpunktorientierte Forschungsuniversität. 2 Rahmenziele (1) Die Universität fördert die Stärkung der Forschungsleistung der Fächer. Vor allem die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Forschungsgruppen und Graduiertenkollegs findet die besondere Unterstützung. Die Universität unterstützt den Aufbau von interdisziplinären Zentren durch ihre Exzellenzfächer und ihre zukunftsrelevanten Schwerpunktbereiche. (2) Als Exzellenzfächer gelten Fächer, die pro Professur mehr als das Doppelte des Landesdurchschnitts des entsprechenden Faches an Drittmitteln einwerben oder die auf Grund herausragender wissenschaftlicher Leistung ihrer Professoren von der Universität und dem Ministerium als Exzellenzfächer anerkannt werden. (3) Die Universität stärkt die Exzellenzfächer und Schwerpunktbereiche über finanzielle Zuwendungen und Anreize, die Umwidmung von Professuren und über befristete Zuweisungen von Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter aus dem Rektoratspool für Anschubaktivitäten. 3

4 (4) Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Gewinnung von Spitzenkräften auch aus dem Ausland nehmen einen hohen Stellenwert ein. Forschungsförderung über den Anschub von Sonderforschungsbereichen und interdisziplinären Zentren bedeutet zugleich Nachwuchsförderung. Daneben fördert die Universität über ein Anreizsystem die Einrichtung von nationalen und internationalen Graduiertenkollegs und Zentren für die Doktorandenausbildung. Insbesondere im Bereich der Doktorandenausbildung fördert die Universität Begleitmaßnahmen und Strategien, die zu höheren Erfolgsquoten auch im Hinblick auf das Ausländerstudium führen. Die Universität betreibt eine konsequente Politik der Unwidmung von Dauerstellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter in Qualfikationsstellen. Sie steuert durch befristete Zuweisung von Nachwuchsstellen aus dem Rektoratspool entsprechende Struktur- und Profilierungsmaßnahmen. (5) Als internationale Forschungsuniversität ist die Universität bestrebt, ihren künftigen Absolventen eine solide forschungsgeleitete Ausbildung zu garantieren sowie über eine Arbeitsmarktorientierung die beruflichen Einstiegschancen zu sichern. Die Universität konzipiert neue Studiengänge in den zukunftsorientierten Bereichen. Im Hinblick auf die Internationalisierung und Studienzeitverkürzung modularisiert sie die Studiengänge unabhängig vom Abschlussgrad und stattet sie mit studienbegleitenden Prüfungen aus. Die Universität wird ihr Lehrangebot regelmäßig evaluieren. (6) Für die Universität stellt die Weiterbildung eine Aufgabe hohen Ranges dar. Die wachsende Komplexität des sich stetig wandelnden Lebensraumes erfordert lebenslanges Lernen. Dem trägt die Universität durch die Einrichtung einer Weiterbildungsakademie Rechnung, wobei sie sich primär in den Feldern engagieren will, in denen sie anerkannt wissenschaftliche Stärken aufweist und die von der Wirtschaft nachgefragt werden. Ferner ermöglicht die Universität berufsbegleitende Teilzeitstudien. 3 Stärkung der Forschungskompetenz Die Universität wird größte Anstrengungen unternehmen, um die bisherige hohe Zahl von Sonderforschungsbereichen über die Einrichtung von drei neuen Sonderforschungsbereichen aufrechtzuerhalten. Mittelfristig sollen noch zwei weitere Sonderforschungsbereiche eingeworben werden. Ferner wird sie um die Einwerbung weiterer Forschergruppen und Klinischer Forschergruppen nachdrücklich bemüht sein. 4

5 4 Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Die Universität wird die Einrichtung von sieben zusätzlichen Graduiertenkollegs oder Zentren für Doktorandenausbildung, davon möglichst vier internationalen, unter anderem in den Fächern und Schwerpunktbereichen Biowissenschaften, Physik und Ökonomie anstreben. 5 Aufbau der Biowissenschaften (1) Die Universität wird die bisherigen biowissenschaftlichen Aktivitäten, insbesondere die innovativen Aktivitäten von Life and Medical Sciences (LIMES), Life & Brain, des Bonner Forums Biomedizin und der molekularen Biotechnologie, zu bündeln versuchen und eine weitestgehend räumliche Konzentration anstreben. Geplant ist die Errichtung eines LIMES- Biozentrums möglichst in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden fachspezifischen Einrichtungen, in welchem die räumliche Unterbringung der biowissenschaftlichen Aktivitäten mit Ausnahme von Life & Brain erfolgen soll. Das Ministerium unterstützt dieses Bauvorhaben. Die Universität wird kurzfristig das erforderliche Raumprogramm erstellen und vorlegen. (2) In der Genetik sollen die Schwerpunkte mit der Universität zu Köln und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Region abgestimmt werden. Bis zum Ende des Studienjahres 2002/2003 soll dazu ein gemeinsames Konzept unter Beteiligung der Life Science Agency Nordrhein-Westfalen erarbeitet werden. (3) Geplant ist die Einrichtung eines interfakultären Masterstudiengangs Life and Medical Sciences, Molekulare Medizin sowie eines neuen interdisziplinären Masterstudiengangs Molekulare Biotechnologie. 6 Stärkung der Geowissenschaften (1) Die im Bereich der Geowissenschaften arbeitenden Professoren und Arbeitsgruppen, insbesondere das Technologiezentrum Geoinformationssysteme (TZGIS), das Zentrum für Geosystemforschung, das Zentrum für Naturrisiken und Entwicklung (ZENEB) und das Zentrum für Past Global Change (ZPAGES), werden in einem fakultätsübergreifenden Zentrum zusammengeführt. (2) Die Zusammenführung der Geowissenschaften einschließlich des Faches Geodäsie in einer neuen Organisationsform wird darüber hinaus geprüft. Bis zum Ende des Studienjahres 2003/2004 soll eine Konzeption erarbeitet werden. (3) Im Bereich der Geowissenschaften ist die Einrichtung eines Masterstudiengangs geplant. 5

6 7 Stärkung der Ethik (1) Die Universität wird den Bereich Ethik nachdrücklich stärken. Sie bündelt die Aktivitäten des Philosophischen Seminars, des Instituts für Wissenschaft und Ethik und des Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften. (2) Geplant ist die Einrichtung eines neuen Studiengangs. 8 Förderung der Weiterbildung Die Universität beabsichtigt, das Poppelsdorfer Schloss für den Betrieb einer Weiterbildungseinrichtung umzuwidmen und herzurichten. Gedacht ist an eine Public-Private- Partnership. 9 Katholisch-Theologische Fakultät Die Katholisch-Theologische Fakultät hat das Fach Katholische Theologie. Für die Katholische Theologie bleibt der Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Heiligen Stuhl unberührt. 10 Evangelisch-Theologische Fakultät Die Evangelisch-Theologische Fakultät hat das Fach Evangelische Theologie. Für die Evangelische Theologie bleibt der Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Evangelischen Kirche im Rheinland unberührt. 11 Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät hat die Fächer Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft. In der Rechtswissenschaft soll ein Masterstudiengang mit internationalem Bezug aufgebaut werden. 12 Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum (1) Die Universität, das Universitätsklinikum Bonn und das Ministerium schließen ihre Vereinbarungen auf der Basis der Empfehlungen der Strukturkommission Hochschulmedizin und des Strukturkonzepts der Medizinischen Fakultät von Mai 2001 ab. 6

7 (2) Um langfristig in Forschung und Lehre im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, streben die Medizinischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen eine stärkere Profilbildung im Sinne einer Schwerpunktbildung an. Der Profilbildung liegt die Formulierung und Vereinbarung von Zielen zu Grunde, deren Realisierung die Hochschule und das Ministerium als verbindliche Aufgabe anstreben. Der Formulierung und Vereinbarung von Zielen mit den Hochschulen ist eine Evaluation der Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen durch eine Expertenkommission vorausgegangen. Nach rund zweijähriger intensiver Untersuchung aller medizinischen Fachgebiete hat die Kommission den Hochschulen mit Medizinischen Fachbereichen eine deutlichere Schwerpunktsetzung für diese empfohlen und zu diesem Zweck den Basisbedarf von Lehre, Forschung und Krankenversorgung in den einzelnen medizinischen Fachgebieten ermittelt. Damit werden Wege aufgezeigt, wie die Hochschulen künftig ihre Strukturen gestalten und Mittel erwirtschaften können, die zur Verstärkung der Schwerpunkte eingesetzt werden. Die Empfehlungen der Kommission und der Strukturbericht der Medizinischen Fakultät sind die Grundlage für die Zielvereinbarung. (3) Die Medizinische Fakultät hat die Fächer Humanmedizin und Zahnmedizin. Im Studienjahr 2001/2002 wurden an der Universität 272 Studienanfänger in der Humanmedizin und 68 Studienanfänger in der Zahnmedizin zugelassen. Der Zuschuss des Landes für die Medizinische Fakultät betrug im Haushaltsjahr DM oder (4) Die derzeitigen Forschungsschwerpunkte der Medizinischen Fakultät sind Folgende: 1. Neurowissenschaften: Seit 1993 haben sich zwölf Arbeitsgruppen, die sich mit Erkrankungen des Nervensystems beschäftigen, zu einer interdisziplinären Forschungsinitiative zusammengeschlossen, aus der der Sonderforschungsbereich 400 (Molekulare Grundlagen zentralnervöser Erkrankungen) hervorgegangen ist. Der Sonderforschungsbereich 400 beschäftigt sich mit neurotransmitter-assoziierten Erkrankungen des Nervensystems und mit Tumoren des Nervensystems. Er vernetzt molekular-neurobiologisch und klinisch-neurowissenschaftlich orientierte Arbeitsgruppen mit dem Ziel, Pathomechanismen von Erkrankungen des Nervensystems fach- und fakultätsübergreifend zu bearbeiten. Zu dieser Thematik ist auch ein Graduiertenkolleg (Pathogenese von Krankheiten des Nervensystems) eingeworben worden. Hier werden medizinische und naturwissenschaftliche Doktoranden nebeneinander gefördert. Ein zweiter Sonderforschungsbereich TR 3 beschäftigt sich mit dem Thema Mesiale Temporallappen-Epilepsien. 7

8 2. Genetische Grundlagen und genetische Epidemiologie menschlicher Erkrankungen: Die Humangenetik ist als Brückenfach zwischen Biologie und den klinischen Disziplinen zu einem wichtigen Pfeiler der medizinischen Forschung geworden. Dies gilt für die Ursachenforschung von Krankheiten sowie für ihre Diagnostik, Therapie und Prävention. Hauptthemen sind die Genetik komplexer psychiatrischer Krankheiten und die genetische Analyse zentralnervöser Erregungsmuster bei Menschen, insbesondere Epilepsie sowie die Genetik neuromuskulärer Krankheiten. Es ist eine Nachwuchsgruppe Molekulare Analyse genetisch komplexer ideopathischer Epilepsien von der Volkswagen-Stiftung eingerichtet worden, deren Etablierung in einer gemeinsamen Initiative mit dem neurowissenschaftlichen Schwerpunkt gelungen ist. Außerdem wurde eine DFGgeförderte Forschergruppe Genetische Epidemiologie und medizinische Genetik komplexer Erkrankungen eingeworben. 3. Hepato-Gastroenterologie: Weiterentwicklungen in Pathogenese, Diagnostik und Therapie sowie grundlagenorientierte Forschungsvorhaben durch kompetente Gruppen haben diesen Bereich zu einem wissenschaftlichen Schwerpunkt werden lassen, der interdisziplinär bearbeitet wird. 4. Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems: Dieser wissenschaftliche Schwerpunkt wird durch mehrere ausgewiesene Arbeitsgruppen an verschiedenen Einrichtungen vertreten, um langfristig die Innovation in Diagnostik und Behandlung kardiovaskulärer Erkrankungen zu sichern. Zur gezielten internen Forschungsförderung hat die Medizinische Fakultät das BONFOR-Programm mit einem finanziellen Umfang von zuletzt pro Jahr eingerichtet. (5) Die Medizinische Fakultät wird bis Ende 2006 die in Absatz 4 genannten Forschungsschwerpunkte stärken und weiter ausbauen. Geplant ist die Schaffung einer vornehmlich neurowissenschaftlich ausgerichteten biomedizinischen Technologie-Plattform Life & Brain (Lebenswissenschaftliche integrierte Forschung und Entwicklung mit Schwerpunkt Gehirn). Das Zentrum soll sich aus vier Kerneinheiten zusammensetzen: 1. Genom- und Protheomanalyse, 2. Rekonstruktive Neurobiologie, 3. Kognitive neurowissenschaftliche und funktionelle Bildgebung im Nervensystem und 4. Bio- und Neuroinformatik. 8

9 Ein wesentlicher weiterer Baustein ist ein Inkubator, der Unternehmen die Möglichkeit bieten soll, Produkte für einen überwiegend neuro-psychiatrisch orientierten Markt in unmittelbarer Interaktion mit einem klinisch-neurowissenschaftlichen Zentrum zu entwickeln und zu erproben. Den akademischen Gruppen soll die Gelegenheit zu Ausgründungen und industrieller Verwertung geboten werden. Das Zentrum Life & Brain soll auch für andere exzellente Forschergruppen der Medizinischen Fakultät außerhalb der Neurowissenschaften nach externer Begutachtung offen stehen. Die Medizinische Fakultät hat sich verpflichtet, für die laufenden Kosten dieses Zentrums pro Jahr bis zu zur Verfügung zu stellen. Wegen der Einzelheiten zu den Forschungsschwerpunkten und den geplanten Maßnahmen wird auf das Strukturkonzept der Medizinischen Fakultät von Mai 2001 und den Bericht des Dekans der Medizinischen Fakultät vom 24. Oktober 2001 verwiesen. (6) Die Medizinische Fakultät und das Universitätsklinikum verpflichten sich, bis zum 31. Dezember neben den in den Absätzen 4 und 5 genannten laufenden Kosten für Life & Brain und der Fortführung des BONFOR-Programms - insgesamt für Zwecke der Forschung oder für Forschungsinvestitionen zur Verfügung zu stellen. Sie werden in den Wirtschaftsplänen der Jahre 2002 bis 2006 aus den Zuführungen des Landes eine entsprechende zentrale Mittelreserve bilden. Die Einsparungen sollen durch die im Strukturbericht genannten Maßnahmen erreicht werden. Die Medizinische Fakultät wird ihre Berufungspolitik und interne Ressourcenverteilung an den genannten Forschungsschwerpunkten ausrichten. Die Medizinische Fakultät wird sich mit der Medizinischen Fakultät der Universität Köln über die Forschungsschwerpunkte und die Ausrichtung von Professuren abstimmen. (7) Die Medizinische Fakultät berichtet dem Ministerium jeweils bis zum 31. Januar über die im vergangenen Jahr getroffenen Maßnahmen und das erzielte Einsparpotenzial und seine Verwendung. Das Ministerium verpflichtet sich, sich dafür einzusetzen, dass der Haushaltsgesetzgeber, unbeschadet der parametergesteuerten Mittelverteilung, die jährlichen Zuführungen für die Medizinische Fakultät während der Laufzeit dieser Vereinbarung zumindest in der Höhe des Jahres 2002 festlegt und im Falle zusätzlicher Aufwendungen (z.b. wegen Tarifsteigerungen) entsprechend erhöht. Darüber hinaus wird es sich dafür einsetzen, den Zuführungsbetrag ab dem Haushaltsjahr 2003 um weitere anzuheben, die für die personelle Ausstattung der Rekonstruktiven Neurobiologie eingesetzt werden sollen. Das Ministerium wird in den Jahren 2005 bis 2007 eine Anschubfinanzierung für Life & Brain von insgesamt , vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, leisten. 9

10 (8) Die mit Erlass vom 11.Dezember ausgesprochene Bitte, das Ministerium über entstehende Vakanzen bei Professuren frühzeitig zu informieren und Berufungsverfahren erst nach Abstimmung mit dem Ministerium einzuleiten, wird mit Abschluss der Vereinbarung gegenstandslos 13 Philosophische Fakultät (1) Die Philosophische Fakultät hat gegenwärtig die Fächer Ägyptologie, Anglistik, Archäologie, Byzantinistik, Christlicher Orient, Germanistik, Geschichte, Historische Geographie, Indologie, Islamwissenschaft, Japanologie und Japanwissenschaft, Keltologie, Klassische Philologie, Kommunikationsforschung und Phonetik, Kunstgeschichte, Literaturwissenschaft, Medienwissenschaft, Mittel- und Neulatein, Musikwissenschaft, Niederlandistik, Nordamerikawissenschaft, Philosophie, Politische Wissenschaft, Psychologie, Religionswissenschaft, Romanistik, Sinologie, Skandinavistik, Slavistik, Sprachwissenschaft, Südostasienwissenschaft, Übersetzen, Völkerkunde, Volkskunde, Vor- und Frühgeschichte sowie Zentralasienwissenschaft. (2) Die Philosophische Fakultät wird ihr Studienangebot unter Berücksichtigung des Leitbildes und der Rahmenziele der Universität verändern. Sie fasst im Sinne ihres Entwicklungsplanes vom 23. August 1999 Fächer zu Gruppen zusammen und bildet interdisziplinäre Zentren. Die Magisterstudiengänge sollen mittelfristig auslaufen. Bachelor- und Masterstudiengänge sollen neu eingerichtet werden. (3) In den Kleinen Fächern wird die Fakultät mit der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln kooperieren. Bis zu Ende des Studienjahres 2003/2004 soll ein gemeinsames Konzept erarbeitet werden, in dem das zukünftige Angebot dargestellt ist. Die Entscheidung über die Strukturierung bleibt einem externen Moderationsverfahren vorbehalten. 14 Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät (1) Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät hat die Fächer Astronomie, Biologie, Chemie, Geographie, Geologie und Paläontologie, Informatik, Mathematik, Meteorologie, Mineralogie und Petrologie, Pharmazie sowie Physik. (2) Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät wird die Veränderung ihres Studienangebots unter Berücksichtigung des Leitbildes und der Rahmenziele der Universität 10

11 prüfen. Bachelor- und Masterstudiengänge können bisherige Angebote ersetzen oder neu hinzutreten. (3) Gemeinsam mit der Technischen Hochschule Aachen und der Fraunhofer-Gesellschaft wird zur Förderung neuer Angebote in der Informations- und Kommunikationstechnologie das Center for Information Technology aufgebaut. Masterstudiengänge werden in den Bereichen Bio-, Geound Medieninformatik eingeführt. 15 Landwirtschaftliche Fakultät (1) Die Landwirtschaftliche Fakultät hat gegenwärtig die Fächer Agrarwissenschaft, Ernährungsund Haushaltswissenschaft, Geodäsie, Lebensmittelchemie und Lebensmitteltechnologie. (2) Die Landwirtschaftliche Fakultät wird ihre Lehre unter Berücksichtigung des Leitbildes und der Rahmenziele der Universität in Richtung auf ein international vergleichbares, forschungsorientiertes Angebot verändern. Bachelor- und Masterstudiengänge sollen die bisherigen Studiengänge in den Fächern Agrarwissenschaft sowie Ernährungs- und Haushaltswissenschaft ersetzen. Hierbei wird die Neuordnung der Fächer, insbesondere im Bereich Food Science and Human Nutrition, Berücksichtigung finden. Fachgebiete, die nicht agrarwissenschaftliche Kernbereiche sind, sollen von den anderen Fakultäten der Universität angeboten werden. Ein Konzept ist bis zum Ende des Studienjahres 2003/2004 zu erarbeiten. 16 ZEF und ZEI (1) Die Universität wird nach dem Auslaufen der Bundesfinanzierung die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen Zentrum für Entwicklungsforschung und Zentrum für Europäische Integrationsforschung mit zusammen 36 Stellen ausstatten. (2) Die Universität wird nach dem Auslaufen der Bundesfinanzierung für eine angemessene Sachmittelausstattung in Anwendung des in der Universität üblichen Verfahrens der formelgesteuerten, leistungs- und belastungsorientierten Mittelverteilung sowie für die Unterbringung der Zentren Sorge tragen. Die Sachmittelausstattung soll 7,5 Prozent des Betrages der von einem Zentrum eingeworbenen Drittmittel nicht unterschreiten. (3) Für die Zentren ist das Konzept der Universität vom 04. Mai 1995 weiterhin Grundlage. Zum Ende des Studienjahres 2009/2010 soll eine erneute Evaluierung der Zentren erfolgen. 11

12 17 Struktur- und Personalentscheidungen (1) Für die in den 5 bis 7 und 11 bis 15 genannten Vorhaben verzichtet das Ministerium auf die Genehmigung der Bachelor- und Masterstudiengänge im Sinne von 108 Abs. 2 des Hochschulgesetzes NRW, wenn die Eckwerte für die Genehmigung von Bachelor- und Masterstudiengängen an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2001 beachtet sind und ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich und vorbehaltlos abgeschlossen worden ist. Der Studienbetrieb kann mit dem Antrag auf Eröffnung des Akkreditierungsverfahrenes vorläufig aufgenommen werden. Entsprechende Maßnahmen zeigt die Universität dem Ministerium unverzüglich an. (2) Das Ministerium verzichtet auf die Genehmigung der Aufhebung der Diplom- und Magisterstudiengänge im Sinne von 108 Abs. 2 des Hochschulgesetzes NRW für die Fächer, in denen Bachelor- oder Masterstudiengänge eingeführt worden sind. Entsprechende Maßnahmen zeigt die Universität dem Ministerium unverzüglich an. (3) Nach 48 Abs. 1 Satz 5 des Hochschulgesetzes NRW verzichtet das Ministerium auf die Zustimmung zur Ausschreibung der Stellen in den in dieser Vereinbarung genannten Fächern, wenn die Änderung der Aufgabenumschreibung fachintern erfolgt. Bei fachübergreifenden Änderungen findet Satz 1 nur Anwendung, wenn die abgebende Lehreinheit nicht zu mehr als einhundert Prozent ausgelastet ist. Die Universität zeigt dem Ministerium entsprechende Maßnahmen unverzüglich an. (4) Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Änderung der Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung überträgt das Ministerium seine Befugnisse im Sinne des 47 Abs. 1 des Hochschulgesetzes NRW für die Besetzung von Professuren der Besoldungsgruppe C 3 in den in dieser Vereinbarung genannten Fächern auf die Universität. Entsprechende Maßnahmen zeigt die Universität dem Ministerium unverzüglich an. Haushaltsrechtliche Entscheidungen bleiben unberührt. Das Verfahren wird bis zu Ende des Studienjahres 2003/2004 evaluiert. (5) Das Ministerium berücksichtigt die von der Universität im Rahmen der Zielvereinbarungen getroffenen Maßnahmen in den Kapazitäts- und Auslastungsberechnungen. 12

13 18 Innovationsfonds (1) Das Ministerium wird die Hochschule beim Aufbau eines Biozentrums und eines Geozentrums aus dem Innovationsfonds im Jahr 2002 mit , im Jahr 2003 mit und im Jahr 2004 mit unterstützen. (2) Das Ministerium stellt der Universität zusätzlich im Jahr , im Jahr und im Jahr aus weiteren Mitteln des Innovationsfonds für Berufungs- und Bleibeverhandlungen zur Verfügung. (3) Diese Zusagen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Landtag des Landes Nordrhein- Westfalen die Mittel im Rahmen des jährlichen Haushalts bewilligt. 19 Controlling und Fristen (1) Die Vereinbarung gilt mit Ausnahme des 12 bis zum 31. Dezember gilt bis zum 31. Dezember (2) Änderungen der Vereinbarung sind nur durch entsprechende vertragliche Regelung möglich. (3) Die Universität gibt dem Ministerium jährlich zum Ende des Studienjahres eine Übersicht über die Personalzahlen der Fächer, getrennt nach Professuren, weiterem wissenschaftlichen und sonstigem Personal, die Zahlen der Drittmitteleinwerbung und Sachmittelausstattung der Fächer, die Auslastungszahlen und die Zahlen der Studienanfänger und Absolventen der Studiengänge. (4) Grundlage des Berichtswesens ist die Kosten- und Leistungsrechnung. Die Universität legt dem Ministerium jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Kosten und Leistungen vor. (5) Über eine Anschlussvereinbarung soll ab 01. April 2004 verhandelt werden. Hierzu wird die Universität dem Ministerium einen vorläufigen Sachstandsbericht über die Umsetzung der Vereinbarung geben. 13

14 Bonn, den 24. April 2002 Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein- Westfalen Der Rektor der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn In Vertretung (Hartmut Krebs) (Prof. Dr. Klaus Borchard) Der Ärztliche Direktor des Universitätsklinikums der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn In Vertretung (Prof. Dr. Andreas Hoeft) 14

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