Auswirkungen der Regelungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld für Arbeitslose mit kurzen Anwartschaftszeiten ( 123 Absatz 2 SGB III)

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Lukrezia Jochimsen, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der DIE LINKE. Drucksache 17/8356 Auswirkungen der Regelungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld für Arbeitslose mit kurzen Anwartschaftszeiten ( 123 Absatz 2 SGB III) Vorbemerkung der Fragesteller VieleprekärBeschäftigtesindnichtinderLage,Anwartschaftenfürden (ausreichenden)bezugvonarbeitslosengeldiaufzubauen.diegründe: EntwederwardieBeschäftigungszeitzukurz,umAnsprüchezuerwerben,oderdas frühererzieltelohneinkommenwarzuniedrig,ummitdemdarausabgeleitetenarbeitslosengeld-anspruchdenbedarfzudeckenundmussmitarbeitslosengeldiiaufgestocktwerden,sodiebundesagenturfürarbeit.dereffekt:jede/jederviertebeschäftigte,derarbeitsloswird,istsofortaufarbeitslosengeldii (ALGII)bzw.HartzIVangewiesen.SoverlorennachAngaben derbundesagenturfürarbeitindenletztenzwölfmonatenbisendenovember2011etwa2,8millionenbeschäftigteihrenjob wandertendanachsofortinshartz-iv-system,promonatwarendies61000.vordreijahren,imnovember2008warenesmonatlichnoch51000.einbereichderbesondersvonhäufigkurzenbeschäftigungszeitencharakterisiertist,istderder Medien-undKulturschaffenden.AusdiesenReihensindinderVergangenheit mehrfachkonkreteforderungennacheinerüberprüfungundkorrekturder Anwartschaftszeitennach 123Absatz2desDrittenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIII)aufArbeitslosengeldIgegenüberderRegierungsparteigeltend gemachtworden.zwischenzeitlichistkeinebewegungzudiesemthemafestzustellen.obwohldieseregelungzeitlichbefristetistundnurnochbiszum 1.August2012geltensoll,gehtdieBundesregierungvoneinerAuswertung derbegleitendenwirkungsforschungimjahr2014aus (SchriftlicheFragen47 und48aufbundestagsdrucksache17/7902).dieswidersprichtallenerwartungen,denndieuntersuchungderbeabsichtigtenwirkungderbesonderen AnwartschaftsregelungensollteeigentlichvorderEntscheidungübereine Verlängerung überprüft werden. Vorbemerkung der Bundesregierung DerArbeitsmarkthatsichseitderWirtschaftskriseimJahr2009ausgesprochen positiventwickelt.diearbeitslosigkeitfielimjahresdurchschnitt2011aufun- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 22.Februar 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ter3millionen,dieerwerbstätigkeiterreichtemitüber41millionendenhöchstenstandseitderwiedervereinigung,unddiesozialversicherungspflichtige BeschäftigungistalleinindenvergangenenzwölfMonatenumrund Personengewachsen.DiepositiveArbeitsmarktentwicklungzeigtsichauchin einemdeutlichenanstiegderabgängevonarbeitslosenimrechtskreisdes ZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII)inBeschäftigungamErstenArbeitsmarktvon728000imJahr2009auf917000imJahr2011.MitdemAnstiegderAbgängeausArbeitslosigkeitsteigenauchdieZugängeausBeschäftigungamErstenArbeitsmarktinArbeitslosigkeitimSGBIIan,daeinTeilder PersonennurkurzfristigbeschäftigtistundanschließendwiederdenLeistungsbezugimSGBIIaufnimmtbzw.auchwährendderBeschäftigungweiterhin Leistungenbezog.DieDynamikdesArbeitsmarktesimBereichdesSGBII nimmtzuundbietetzunehmendbeschäftigungschancenfürleistungsberechtigtearbeitslose.dadieabgängeausarbeitslosigkeitimsgbiiinbeschäftigungamerstenarbeitsmarktmit917000imjahr2011diezugängein ArbeitslosigkeitinHöhevon737000deutlichübersteigen,wirddieseEntwicklungpositivbewertetundstelltausSichtderBundesregierungkeineBegründungfüreineVeränderungderZugangsvoraussetzungfürdenArbeitslosengeldbezug dar. 1.Isteszutreffend,dassbereits2007eineStudiedesInstitutsfürArbeitsmarkt-undBerufsforschungderBundesagenturfürArbeit (IAB)zuden AuswirkungenderVerkürzungderRahmenfristaufKünstlerinnenund KünstlersowieKulturschaffendeerarbeitetwurde,undzuwelchenErgebnissen kommt diese Studie gegebenenfalls? 2.IstdieseStudieveröffentlicht (gegebenenfallswo?),undfallsnein,aus welchem Grund ist sie nicht veröffentlicht worden? DasIABhatsichimJahr2007mitderFragebefasst,wiesichdiemitdemDrittenGesetzfürmoderneDienstleistungenamArbeitsmarkterfolgteVerkürzung derrahmenfristfüreinenanspruchaufarbeitslosengeldaufdenpersonenkreisderkünstlerinnenundkünstlersowiederkulturschaffendenauswirkt. Dabeihatsichgezeigt,dassdieEntwicklungvonArbeitslosigkeitundLeistungsempfängerzahlenbeidemPersonenkreisderKunst-undKulturschaffendenzwischen2005undMärz2007weitgehendparallelzurallgemeinen Arbeitsmarktentwicklungverlaufenist.AufBasisdervomIABanalysierten DatenkannkeinebesondershoheBetroffenheitderGruppederKunst-und KulturschaffendenvoneinerVerkürzungderRahmenfristenfestgestelltwerden. DasIABentscheidetgrundsätzlichineigenerZuständigkeitüberdieVeröffentlichungvonStudien.DieAuswertungendesIABwurdennichtveröffentlicht; dieergebnissewurdenzumdamaligenzeitpunktdembundesministeriumfür ArbeitundSoziales (BMAS)unddenKünstlerverbändenzurVerfügunggestellt. 3.WelcheStudienzuderVerkürzungderRahmenfristundihrenAuswirkungenaufdieInanspruchnahmevonArbeitslosengelddurchArbeitnehmer undarbeitnehmerinnenmitkurzenbeschäftigungszeitensindderbundesregierung ansonsten bekannt, und zu welchen Ergebnissen kommen diese? DerBundesregierungsindansonstenkeineStudienzuderVerkürzungderRahmenfristundderenAuswirkungenaufdieInanspruchnahmevonArbeitslosen-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/8716 gelddurcharbeitnehmerinnenundarbeitnehmermitkurzenbeschäftigungszeiten bekannt. 4.WiebewertetdieBundesregierungdieEffektederVerkürzungderRahmenfrist? DieRegelungenzurRahmenfristdesArbeitslosengeldeswurdenzuletztdurch dierot-grüneregierungskoalitionmitdemdrittengesetzfürmodernedienstleistungenamarbeitsmarktgeändert.zielderregelungenwares,diearbeitslosenversicherungwiederstärkerandengrundprinzipieneiner (Risiko-)Versicherungauszurichten.DieVerkürzungderRahmenfristvondreiaufzwei Jahrehatdabeiauchberücksichtigt,dasszuvorderVersicherungsschutzbei Arbeitslosigkeitdurchdie (fürdiebetroffenenbeitragsfreie)einbeziehungvon ZeitenderKindererziehungundvonZeitendesBezugseinerErwerbsminderungsrenteaufZeiterheblichverbessertwordenist.Darüberhinauswurdemit demdrittengesetzfürmodernedienstleistungenamarbeitsmarktfürdenpersonenkreisderselbstständigen (Existenzgründer),PflegendenundAuslandsbeschäftigtendieMöglichkeitderVersicherungspflichtaufAntrag (sog.freiwilligeweiterversicherung)eingeführt,umlückenimversicherungsschutzzu vermeiden. 5.WelchediesbezüglichenReformvorschlägekenntdieBundesregierung, und wie bewertet sie diese jeweils? DerBundesregierungsinddieAnträgederFraktionderSPD,derFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENundderFraktionDIELINKEbekannt,dieauf ÄnderungenbeiderRahmenfristundAnwartschaftszeitdesArbeitslosengeldes zielen (Bundestagsdrucksachen17/8574,17/8579,17/8586).DieBundesregierungsiehtderzeitkeinenHandlungsbedarffürgrundsätzlicheÄnderungenbei denregelungenzurrahmenfristundanwartschaftszeitdesarbeitslosengeldes.sowohldiezahlderarbeitslosenalsauchderbeziehervonarbeitslosengeldundarbeitslosengeldiiistaufdemniedrigstenstandseitdereinführung dergrundsicherungfürarbeitsuchende.diebundesregierungbeobachtetaber aufmerksamdieentwicklungaufdemarbeitsmarktundihreauswirkungen auf den Leistungsbezug. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 6.WannwurdenzwischendemBundesministeriumfürArbeitundSoziales (BMAS)unddemIABwelcheVerabredungenzurEvaluierungvon 123 SGBIII getroffen? DieaufdreiJahrebefristeteSonderregelungnach 123Absatz2SGBIIIwird imrahmenderwirkungsforschungnach 282SGBIIIdurchdasIABevaluiert.BMASundIABhabenZielsetzungundAusgestaltungderEvaluationin mehrerengesprächen,zuletztimjuli2011,erörtert.dieevaluationsollerkenntnissedazuliefern,obundinwieweitdiegeltenderegelunggeeignetist, diesozialesicherungvonkurzfristigbeschäftigtenimfallevonarbeitslosigkeitzugewährleisten,obhierzuggf.modifikationenerforderlichoderandere Ansätzegeeignetersind.AufgrundderzeitlichenAbläufebeidenMeldedaten stehendiefürdieevaluationerforderlichendatenderbeschäftigungsstatistik derbundesagenturfürarbeit (BA)jeweilserstgegenEndedesjeweiligenFolgejahreszurVerfügung.FürdieDatenbasisderEvaluationderSonderregelung bedeutetdies,dasssichmomentanerkenntnisselediglichaufdenzeitraum vom1.august2009biszum31.dezember2009beziehen.einebelastbare

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode WirkungsanalysedesgesamtenDreijahreszeitraumeskannerstimJahr2014 erfolgen. a)gibteszwischenzeitlicherstezwischenergebnisse,undwennja,wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht? EineersteUntersuchungwirdimFrühjahr2012abgeschlossenseinunddem BMASimzweitenQuartal2012übergeben.BisherwurdenvorläufigeAnalysenaufBasisderDatenfürdensehrkurzenBeobachtungszeitraumvon AugustbisDezember2009durchgeführt.ImnächstenSchrittwirddieDatenbasisumdasJahr2010erweitert.GleichesgiltfürdieunterFrage6bbeschriebenen und derzeit ebenfalls noch nicht abgeschlossenen Analysen. b)welcheberufsgruppenundbranchensindindieuntersuchungeinbezogen worden? FürdieEvaluationderSonderregelungwerdendieDatenderPersonenausgewertet,dieseitEinführungderSonderregelungeinenentsprechendenAntrag gestellthaben.fürdiesegruppewurden unabhängigdavon,obderjeweilige Antragbewilligtoderabgelehntwurde auchdieberufeermittelt,indenendie Antragstellerzuletzttätigwaren.NachPersonengruppenzusammengefasstergibtsichfürdieAntragstellerdesJahres2009folgendesBild:Personenaus dergruppe KünstlerundzugeordneteBerufe sindunterdenantragstellern amstärkstenvertreten.mitabstandfolgtdieberufsgruppe Warenprüfer,Versandfertigmacher.VergleichsweisehoheAnteileweisenauchdieBerufsgruppen Lagerverwalter,Lager-,Transportarbeiter, Warenkaufleute und Bürofach-,Bürohilfskräfte auf.auchdiebetrachtungnachbranchenunterstreicht, dasspersonen,diezuletztimkunst-undkulturbereichgearbeitethaben,sehr starkunterdenantragstellernvertretensind.vergleichsweisehoheanteileverzeichnenebenfallsdiewirtschaftszweige Einzelhandel (ohnehandelmit Kraftfahrzeugen), Gastronomie und Landwirtschaft,Jagdunddamitverbundene Tätigkeiten. 7.WievieleAnspruchsberechtigtehabenimBundsowieindeneinzelnen BundesländernseitInkraftsetzungdergesetzlichenRegelungnach 123 Absatz2SGBIIIArbeitslosengeldfürwelcheDauerundinwelcherHöhe erhalten (wennmöglichfürdenbundauchdieentwicklungimzeitverlauf darstellen und getrennt nach Frauen und Männer ausweisen)? FürdenjährlichenBerichtderBundesregierungandenHaushaltsausschussdes DeutschenBundestagesüberdieInanspruchnahmederSonderregelungfür überwiegendkurzbefristetbeschäftigtenach 123Absatz2SGBIIIübermittelt die BA entsprechende Daten. AufGrundlagedieserDatenauswertunghabenimerstenErhebungszeitraum vom1.august2009biszum31.märz2010insgesamt883personen (453 Männer,430Frauen)einenAntragaufArbeitslosengeldgestellt,dernachder Neuregelungdes 123Absatz2SGBIIIzubehandelnwar.In221Fällen (rund 25Prozent)warendieVoraussetzungenfürdenerleichtertenZugangzum Arbeitslosengelderfüllt (Männer:117 [52,9Prozent],Frauen104 [47,1Prozent]).DiebewilligteAnspruchsdauerbetrugimerstenErhebungszeitraumin 104FällendreiMonate,sodassdiezuberücksichtigendenVorversicherungszeitenwenigeralsachtMonateumfassten.EineAnspruchsdauervonvierMonatenwurdein64Fällenbewilligt;52PersonenhatteneineVorversicherungszeitvonmindestenszehnMonaten,sodassihneneinAnspruchvonfünfMonatenbewilligtwurde (beieinerpersonwurdediebewilligteanspruchsdauer

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/8716 nichtmitgeteilt).obundinwieweitarbeitslosengeldtatsächlichüberdiegesamtebewilligteanspruchsdauerinanspruchgenommenwurde,istnichterfasst.diehöhedesbewilligtenarbeitslosengeldesbeträgtdurchschnittlichca Euro monatlich. ImzweitenErhebungszeitraumvom1.April2010biszum31.März2011haben insgesamt436personen (239Männer,197Frauen)einenAntragaufArbeitslosengeldgestellt,dernachderNeuregelungdes 123Absatz2SGBIIIzubehandelnwar.In242Fällen (rund55prozent)warendievoraussetzungenfürden erleichtertenzugangzumarbeitslosengelderfüllt (Männer:114 [47,1Prozent], Frauen128 [52,9Prozent]).DiebewilligteAnspruchsdauerbetrugin152Fällen dreimonate,sodassdiezuberücksichtigendenvorversicherungszeitenweniger alsachtmonateumfassten.eineanspruchsdauervonviermonatenwurdein 57Fällenbewilligt;33PersonenhatteneineVorversicherungszeitvonmindestenszehnMonaten,sodassihneneinAnspruchvonfünfMonatenbewilligt wurde.obundinwieweitarbeitslosengeldtatsächlichüberdiegesamtebewilligteanspruchsdauerinanspruchgenommenwurde,istnichterfasst.die HöhedesbewilligtenArbeitslosengeldesbeträgtdurchschnittlichca.1156Euro monatlich. ÜberdenZeitraumvom1.August2009biszum31.März2011hinausgehende DatenliegenderBundesregierungnichtvor.FürdenvorgenanntenZeitraum liegtauchkeinedetaillierteretrennungvonanspruchsdauerund-höhenach Geschlecht oder eine nach Bundesländern getrennte Auswertung vor. 8.WievieleAnträgeaufArbeitslosengeldInach 123Absatz2SGBIII wurdenaufgrunddernichterfüllungdernummer1abgelehnt (bittegetrennt nach Frauen und Männern ausweisen)? AufGrundlagederDatenauswertungfürdenjährlichenBerichtandenHaushaltsausschussdesDeutschenBundestageshabendieAgenturenfürArbeitim Zeitraumvom1.August2009biszum31.März2011insgesamt740Anträge aufarbeitslosengeldabgelehnt,weildieinderzweijährigenrahmenfristliegendenbeschäftigungstagenichtüberwiegendausbiszusechswöchigenbeschäftigungenstammten (sog.beschäftigungsbedingungnach 123Absatz2 Nummer1SGBIII).Eskannnichtausgeschlossenwerden,dasssichhierunter auchsolchefällebefinden,indenendienotwendigevorversicherungszeitvon mindestenssechsmonatennichterreichtwurde.obundinwelcherzahlvon FällensowohldieBeschäftigungsbedingungalsauchdiesog.Entgeltbedingung ( 123Absatz2Nummer2SGBIII)nichterfülltwaren,lässtsichden vorliegendendatennichtentnehmen,weilfürdieagenturenfürarbeitkeine zwingendenotwendigkeitbesteht,weitereermittlungenanzustellen,wennbereits ein Grund für die Ablehnung eines Leistungsantrages vorliegt. ÜberdenZeitraumvom1.August2009biszum31.März2011hinausgehende DatenliegenderBundesregierungnichtvor.FürdenvorgenanntenZeitraum liegt keine nach Geschlecht getrennte Auswertung der Ablehnungsgründe vor. 9.WievieleAnträgeaufArbeitslosengeldInach 123Absatz2SGBIII wurdenaufgrunddernichterfüllungdernummer2abgelehnt (bittegetrennt nach Frauen und Männern ausweisen)? AufGrundlagederDatenauswertungfürdenjährlichenBerichtandenHaushaltsausschussdesDeutschenBundestageshabendieAgenturenfürArbeitim Zeitraumvom1.August2009biszum31.März2011insgesamt122Anträge abgelehnt,weildiemaßgeblicheentgeltgrenzenach 123Absatz2Nummer2 SGBIIIüberschrittenwurde.ImÜbrigenwirdaufdieErläuterungeninder Antwort zu Frage 8 verwiesen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.WiehochsinddiedurchschnittlichenLeistungeninderSummefür diejenigenantragstellendenausdemkultur-undmedienbereich,deren AnträgezurGewährungvonArbeitslosengeldInach 123Absatz2 SGB III nicht abgelehnt worden sind? ImZeitraumvom1.August2009biszum31.März2010ergibtsichaufGrundlagederDatenauswertungfürdenjährlichenBerichtandenHaushaltsausschussdesDeutschenBundestages,dassdasbewilligteArbeitslosengeldbei Versicherten,diederKunst-undKulturbranchezuzuordnensind,imDurchschnittbeica.1486Euromonatlichlag.ImzweitenErhebungszeitraumvom 1.April2010biszum31.März2011lagdasbewilligteArbeitslosengeldbei Versicherten,diederKunst-undKulturbranchezuzuordnensind,imDurchschnitt bei ca Euro monatlich. 11.WiebewertetdieBundesregierungdiebeidenRegelungenin 123 Absatz2 Nummer 1 und 2 SGB III? SinddiebeidenRegelungenangesichtsderAnzahlanerkannterAnträge zu eng gefasst und sollten daher gelockert werden? DieBundesregierungunterstütztaktuelleÜberlegungenausdenFraktionender CDU/CSUundderFDP,soweitdiederzeitgeltendeSonderregelungzursechsmonatigenAnwartschaftszeitfürüberwiegendkurzbefristetBeschäftigteüber den1.august2012verlängertunddabeidahingehendmodifiziertwerdensoll, die Beschäftigungsbedingung von sechs auf zehn Wochen zu erweitern. 12.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdasAusmaßunddie ZunahmevonBeschäftigungsverhältnissenmitkurzerDauer (soweitvorhanden bitte auch verfügbare Untersuchungen anführen)? DasIABprüftderzeit,inwieweitanhandderbeiderBAvorhandenenDaten einevalideauswertungmachbarerscheint,dieaussagenzubeschäftigungsverhältnissenmitkurzerdauerzulässt.dabeiistzuberücksichtigen,dassdie derzeitvorliegendendatenderbeschäftigungsstatistikderbakeinerückschlüssedaraufzulassen,welchervertragstyphinterevtl.kurzandauernden Beschäftigungsverhältnissenstehtbzw.auswelchenGründeneinBeschäftigungsverhältnisnurwenigeWochenandauerteundauswelchemGrundesbeendetwurde.SomitsindindenderzeitzurVerfügungstehendenDatenz.B. keineangabendazuenthalten,obessichumeinbefristetangelegtesbeschäftigungsverhältnis handelt. 13.WiehochistdieZahlderBeschäftigten,dieineinemgleitendenJahreszeitraummehrereBeschäftigungsverhältnissemiteinerDauervonjeweilsmaximalzwölfWochenhatten (wennmöglichgetrenntnachfrauen und Männern ausweisen)? 14.InwelchenzehnBranchenkommtdiekurzfristigeBeschäftigungam Häufigstenvor,untergliedertnachderDauerderBeschäftigungvonbis zusechswochen,biszwölfwochen,bissechsmonate,biszwölfmonate (bitte Frauen und Männer getrennt ausweisen)? 15.WielangsinddiedurchschnittlichenBeschäftigungszeitenvonBeschäftigtenmitArbeitsverhältnissenvonkurzerDauerindenzehnBranchen (bitte Frauen und Männer getrennt ausweisen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WiehochistdieAnzahlundderAnteilderBetroffenen,dieindie Arbeitslosenversicherungeinzahlen,aberkeineAnsprücheaufArbeitslosengeldIerlangen,weildieVoraussetzungendes 123Absatz2 Nummer 1 und/oder Nummer 2 SGB III nicht erfüllt sind? HierzukönnennachAngabenderBAkeinestatistischenAuswertungenvorgenommen werden. 17.WiestelltsichdieEntwicklungderZu-undAbgängeinderArbeitslosenversicherungausdenBereichenKunst/Kultur/MedienindenzweiJahren vorderinkraftsetzungderneuregelungdes 123Absatz2SGBIIIund indenzweijahrennachinkraftsetzungdar (bittefrauenundmännergetrennt ausweisen)? HierzuliegennachAngabenderBAkeinestatistischenDatenvor,weildieZuundAbgängevonArbeitslosengeldempfängernnichtnachdemWirtschaftszweig differenziert werden können. 18.PlantdieBundesregierung,dienach 123SGBIIIbiszum1.August 2012befristeteRegelungzuverlängern,unbefristetfortzuführen,oder durcheineneuregelungzuersetzen,undwiebegründetsieihreantwort? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 19.HältesdieBundesregierungfürnotwendig,dieAnzahlvonBeschäftigungenmitregelmäßigkurzerDauereinzugrenzen,undwiebegründet sie ihre Antwort? GrundsätzlichwirddieDauereinerBeschäftigungarbeitsvertraglichvereinbart. ImÜbrigenistaufgrundderAllgemeinheitderFragestellung,dieeinenRückschlussaufdieFormderBeschäftigungmitkurzerDauernichtzulässt,eineBeantwortung der Frage nicht möglich. 20.IstderBundesregierungdieStudiederWestfälischenWilhelms-UniversitätMünsterausdemJahr2010zurErhebungderArbeits-undLebenssituationvonSchauspielerinnenundSchauspielerninDeutschlandbekannt,undwelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarausgewonnen? Sind darüber hinaus weitere Studien bekannt? DieStudieistderBundesregierungbekannt.GleichesgiltfürErgebnisseder StudiezueinerBefragungvonFilm-undFernsehschaffendeninBezugauf derenarbeitslosengeldbezug,dieimjanuar2012gemeinsamvondergeorg- August-UniversitätGöttingenundderWestfälischenWilhelms-Universität Münsterveröffentlichtwurde.DieseStudiengebenAnhaltspunkte,diedie BundesregierungzurKenntnisgenommenhatundinihreÜberlegungeneinbezieht.BelastbareSchlussfolgerungensindnachAuffassungderBundesregierungerstimRahmenderalsWirkungsforschungdurchgeführtenEvaluationder Sonderregelungdes 123Absatz2SGBIIImöglich,dieauchDatenausder Beschäftigtenstatistik der BA einbezieht.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21.IstderBundesregierungbekannt,dassvondenrepräsentativbefragten Betroffenenlediglichca.5ProzentindieLageversetztsind,ArbeitslosengeldIzubeziehen,undwelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierung daraus? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 22.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassinderBundesrepublik DeutschlandfaireArbeitsbedingungenundsozialeStandardsvorhanden sind,diefüreinerfolgreichesnationalesundinternationaleswirkender Film-undFernsehindustrienotwendigsind,undwennja,wiebegründet siedies,undwennnein,warumsinddiesearbeitsbedingungennichtdie Regel? InDeutschlandsichernGesetzewiez.B.dasArbeitszeitgesetz,dasBundesurlaubsgesetz,dasTeilzeit-undBefristungsgesetzunddasArbeitsschutzgesetz einenmindeststandardvonarbeitsbedingungenfürallearbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. DerBundesverbandderFilm-undFernsehschauspieler (BFFS)istandenBeauftragtenderBundesregierungfürKulturundMedien (BKM)herangetreten undhaterheblicheeinkommensrückgängederschauspielersowieeineverschlechterungderarbeitsbedingungenbeitv-produktioneninfolgesinkender BudgetsundimmerkürzererDrehzeitenbeklagt.VersuchedesBFFS,mitden FernsehveranstalternhierüberinsGesprächzukommen,warenerfolglosgeblieben.DerBundesregierungistandemErhalteinervielfältigenKulturlandschaftgelegen,derenBestehenundWettbewerbsfähigkeitabernichtzuletzt vonderattraktivitätderdortvorgefundenenarbeitsbedingungenunddermöglichkeit,durchdiearbeitinkreativenberufendenlebensunterhaltzusichern, abhängigist.sowohlimbereichdesinländischenrundfunks (Hörfunkund Fernsehen)alsauchhinsichtlichderÜberwachungderEinhaltungarbeitsschutzgesetzlicherVorgaben (sieheauchantwortzufrage26)istdiebundesregierungandieföderalenzuständigkeitengebunden.derbkmhatsichdaher andenvorsitzendenderrundfunkkommissionderministerpräsidentender LändersowieandieFernsehveranstaltergewandtmitderBitte,sichderProblematik anzunehmen. 23.WiehochistdasBeitragsaufkommenindenKunst- /Kultur- /MedienbranchenindeneinzelnenJahrenseitderInkraftsetzungderneuenRegelung, und welche Leistungen an Arbeitslosengeld I stehen dem gegenüber? DieBeiträgezurArbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung)werdenvonden KrankenkasseneingezogenundderBAzugeführt.DieserfolgtalseineSumme jekasse.einezuordnungderbeiträgeaufpersonenoderberufsgruppen/branchenlässtdiesystematiknichtzu.einedifferenzierungderbeziehervon ArbeitslosengeldnachWirtschaftszweigderletztenBeschäftigungistebenfalls nicht möglich. 24.WielassensichnachAuffassungderBundesregierungdieAnforderungenausdemSGBIIundangrenzendenVerordnungendurchKünstlerinnenundKünstler,dieimBezugvonLeistungenderGrundsicherungfür Arbeitsuchendestehen,einhalten,wenndieseäußerstkurzfristigCastings oderandereberufsbedingteeventsbesuchenmüssen,umgegebenenfalls

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/8716 einenjobzuerhalten,aberobjektivnichtinderlagesind,sichbeispielsweise rechtzeitig abzumelden? FürKünstlerinnenundKünstler,dieLeistungenderGrundsicherungfürArbeitsuchendeerhalten,geltendiegleichenBestimmungennach 7Absatz4a SGBIIzurOrtsabwesenheitwiefüralleanderenLeistungsberechtigten.DanacherhaltenerwerbsfähigeLeistungsberechtigtekeineLeistungen,wennsie sichohnezustimmungdeszuständigenträgersnachdemsgbiiaußerhalb deszeit-undortsnahenbereichsaufhaltenunddeshalbnichtfürdieeingliederunginarbeitzurverfügungstehen.diezustimmungistzuerteilen,wennfür denaufenthaltaußerhalbdeszeit-undortsnahenbereichseinwichtigergrund vorliegtunddieeingliederunginarbeitnichtbeeinträchtigtwird.inentsprechenderanwendungdesrechtsgedankensdes 1Absatz3derErreichbarkeits-Anordnungvom13.Oktober1997i.d.F.derÄnderungsanordnungvom 16.September2008stehtesderVerfügbarkeitindiesemSinnenichtentgegen, wennsichderleistungsberechtigtewegendernachgewiesenenwahrnehmung einesvorstellungs-,beratungs-odersonstigenterminsausanlassderarbeitssuchenichtimortsnahenbereichaufhält.eincastingdientinderregelvergleichbareinemvorstellungsgesprächderarbeitssuche.sonstigeberufliche EventsstehenderVerfügbarkeitebenfallsnichtentgegen,wennsieausAnlass derarbeitssuchewahrgenommenwerden.jedenfallsistdiewahrnehmungder inderfragebenanntenereignisseimmerdanneinwichtigergrundfürdie Ortsabwesenheit,wennnachgewiesenermaßenhiermiteinBeschäftigungsverhältnisangestrebtwird.WarendieVoraussetzungenerfülltundkonnteaufgrund derkurzfristigkeitnichtrechtzeitigdienotwendigezustimmungeingeholt werden,ist soweitdieortsabwesenheitderzustimmungbedurfte dieseim Nachhineinzugenehmigen (vgl.auchdiefachlichenhinweisederbundesagentur für Arbeit zu 7 SGB II Nummer 7.62). 25.WelcheErgebnisseliegenderBundesregierungausdemjährlichenMonitoringvor,mitwelchemdieNeuregelungaufBittendesHaushaltsausschusses des Deutschen Bundestages begleitet werden sollte? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 bis 10 verwiesen. 26.WelcheKontrollenhatdieBundesregierunginderBranchederFilm-und Fernsehindustrieseit2009zurEinhaltungarbeitsrechtlicherundtarifvertraglicherNormen,beispielsweisezurEinhaltungdertäglichenMaximalarbeitszeit,unternommen,undwennerfolgt,welcheErgebnissebrachten diese Kontrollen? BeschäftigtekönneninDeutschlandihrearbeitsrechtlichenAnsprüchedurch diezuständigengerichtefürarbeitssachenüberprüfenlassen.nachderverfassungsmäßigenordnungderbundesrepublikdeutschlandkönnennurdiegerichtefürarbeitssachenstreitigkeitenausdemarbeitsverhältnisverbindlich entscheiden.nachdemarbeitsrechtlichenmaßregelungsverbotdürfenbeschäftigteimarbeitsverhältnisnichtbenachteiligtwerden,wennsieihrerechtegeltend machen ( 612a BGB). FürBeschäftigteexistierenfolgendestaatlicheSchutzmechanismenzurSicherung von fairen Arbeitsbedingungen und Einhaltung von Schutzvorschriften: RegelungenzurArbeitszeitfürArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer,insbesondereauchzurtäglichenHöchstarbeitszeitenthaltendasArbeitszeitgesetz (ArbZG)unddasJugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).Obwohlessichdabei umbundesgesetzehandelt,istdieüberwachungdereinhaltungdergesetzlichen Vorgaben wieauchbeianderenarbeitsschutzgesetzen nachartikel83des

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode GrundgesetzesAufgabederLänder.DementsprechendführtdieBundesregierungkeineKontrollennachdemArbeitszeitgesetzunddemJugendarbeitsschutzgesetzdurch. DieTrägerderRentenversicherungprüfennach 28pff.ViertesBuchSozialgesetzbuch (SGBIV)beiArbeitgebernundEinzugsstellendieDurchführung deraufgabenimzusammenhangmitdemgesamtsozialversicherungsbeitrag. DerPrüfdienstderDeutschenRentenversicherungprüftallgemein,obderArbeitgeberseinengesetzlichenBeitragspflichtennachkommtoderstichprobenartig,obdieversicherungsrechtlicheBeurteilungderBeschäftigungzutreffend erfolgt.imrahmenderbetriebsprüfungkannderprüfdienstderdeutschen RentenversicherungBundauchprüfen,obdasgezahlteEntgeltderarbeitsvertraglichenHöheentspricht.DieDeutscheRentenversicherungBundverfügt überkeinzahlenmaterialausdembereichderfilm-undfernsehindustrie.die Gründe für eine Beitragsnachforderung werden nicht gesondert ausgewiesen. DieFinanzkontrolleSchwarzarbeitderZollverwaltungprüftnach 2des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesu.a.,obsozialversicherungsrechtlicheund steuerrechtlichepflichtenerfülltwurden.diearbeitsstatistischenergebnisseder FinanzkontrolleSchwarzarbeitderZollverwaltunghaltenkeineInformationen überdiezahlvonprüfungen,derenergebnisseund/oderermittlungeninder Film-undFernsehindustrievor.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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