Kärntner Eishockeyverband Messeplatz 1 A-9020 Klagenfurt. DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN 2013/14 Version 1 vom
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1 Kärntner Eishockeyverband Messeplatz 1 A-9020 Klagenfurt DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN 2013/14 Version 1 vom der Kärntner- Nachwuchs - Meisterschaften im Eishockey für das Spieljahr 2013/143. Es gelten die Durchführungsbestimmungen des ÖEHV mit folgenden Ergänzungen des KEHV für die Eishockeysaison 2013/14. 1 MEISTERSCHAFTSEINTEILUNG 1) Die Meisterschaft wird in folgenden Gruppen ausgetragen: U17 KEHV Meisterschaft ( und jünger) UECR Huben/UEC Lienz 1. EHC Althofen EC Feld am See/ESC Steindorf Tarco Wölfe Klagenfurt EC St. Marein/VST Völkermarkt U15 KEHV Meisterschaft ( und jünger) UEC Sparkasse Lienz/Leisach UECR Huben/Virgen 1. EHC Althofen ESC Steindorf/ELV Zauchen UEC Velden Tarco Wölfe Klagenfurt VST Völkermarkt/EC St. Marein U13 KEHV Meisterschaft ( und jünger) GRUPPE OST GRUPPE WEST EC St. Marein UEC Sparkasse Lienz/Leisach/Irschen VST Völkermarkt UECR Huben/Virgen 1. EHC Althofen EC SV Spittal/EC Paternion ESC Steindorf/ELV Zauchen EC Feld am See/ESC Steindorf UEC Velden
2 2 TEILNAHMEVERPFLICHTUNG Es gelten die Durchführungsbestimmungen des ÖEHV für das Eishockey 2013/14 mit folgenden Ergänzungen. 1) Jeder teilnehmende Verein ist verpflichtet, mit seiner jeweils spielstärksten Mannschaft am Meisterschaftsbewerb teilzunehmen. 2) Die Vorgehensweise bei Zurückziehung der Nennung zur Teilnahme an der KEHV-Nachwuchs-Meisterschaft ist den Sonderbestimmungen des KEHV zu entnehmen. 3) Die Zurückziehung der Nennung zur Teilnahme an der KEHV-Nachwuchs- Meisterschaft nach Nennungsschluss oder die vorzeitige Rückziehung von der Teilnahme an diesem Bewerben ziehen nach sich: a) Strafe nach der Disziplinarordnung b) Ersatz des Schadens und der Kosten, die durch dieses Verhalten dem KEHV oder einem seiner angeschlossenen Vereine entstehen c) Verwirkung des Rechtes auf Bezug von Subventionen und/oder Vergütungen aller Art 4) Unberechtigtes Ausscheiden aus dem Meisterschaftsbewerb: Für Mannschaften, die während des Bewerbes ausscheiden, wurden vom Verbandsvorstand folgende Strafsätze festgesetzt: Landesmeisterschaftsbewerbe (Senioren und Nachwuchs) ANFRAGE KEHV Für Mannschaften, die nach Nennungsschluss aber vor Meisterschaftsbeginn ausscheiden, wurden vom Verbandsvorstand folgende Strafsätze festgesetzt: Landesmeisterschaftsbewerbe (Senioren und Nachwuchs) ANFRAGE KEHV 3 SPIELBERECHTIGUNG Es gelten die Durchführungsbestimmungen des ÖEHV mit folgenden Ergänzungen des KEHV für die Eishockeysaison 2013/14. a) Weibliche Spielerinnen können gemeinsam mit männlichen Spielern bis einschließlich Schüleralter Stichtag an Meisterschaftsspielen teilnehmen. Bis zur Altersgruppe U16 dürfen weibliche Spielerinnen pro Altersklasse jeweils um einen Jahrgang älter sein. b) In jedem Nachwuchsspielerpass muss ein in Österreich ausgestellter positiver ärztlicher Tauglichkeitsbefund enthalten sein und darf nur in den dafür vorgesehenen Rubriken aufscheinen und nicht vor dem 1. Mai des laufenden Jahres datieren. Nachwuchsspieler ohne Tauglichkeitsbefund dürfen an keinem Wettspiel teilnehmen. Die Teilnahme eines Nachwuchsspielers an einem Wettspiel ist bei fehlender Eintragung des ärztlichen Tauglichkeitsbefundes im Spielerpass nur bei Vorlage einer ärztlichen Originalbestätigung gestattet.
3 Die Schiedsrichter sind verpflichtet, Nachwuchsspieler ohne ärztlichen Tauglichkeitsbefund an einem Wettspiel nicht teilnehmen zu lassen. Die vorgelegte ärztliche Originalbestätigung ist ab dem Datum des ersten Schiedsrichtervermerkes 14 Tage gültig. Nach Ablauf der 14 Tage wird diese vom Schiedsrichter eingezogen. Die Vereine sind verpflichtet, sich frühzeitig um die jährliche Verlängerung des Arztstempels zu kümmern. Wenn keine Spielerpässe vorliegen, muss die Spielberechtigung anhand eines Personalausweises und das ärztliche Attest vom Schiedsrichter vor dem Spiel überprüft werden. Ein Jugendlicher, der einen positiven ärztlichen Tauglichkeitsbefund hat, darf o an Jugendbewerben je nach Ausschreibung mitwirken; o in Verbandsspielen (Meisterschafts-, Cupspielen u.dgl.) nur dann mitwirken, wenn diese im Rahmen eines Jugendbewerbes abgehalten werden. o Ein Jugendlicher kann auch in Senioren Meisterschaften teilnehmen, wenn er dafür vom Arzt einen positiven Tauglichkeitsbefund vorweisen kann. c) Sämtliche Nachwuchsspieler sind verpflichtet, mit einem von der IIHF approbierten Kopf- und Vollgesichtsschutz zu spielen. Der Vollgesichtsschutz muss aufklappbar sein. Während des Spieles sind der Vollgesichtsschutz und das Kinnband geschlossen zu tragen. Kunststoff-Vollvisiere sind für Torhüter nicht gestattet. Die Vollgesichtsschutzmasken müssen so konstruiert sein, dass weder der Puck noch eine Stockschaufel die Schutzvorrichtung durchdringen können. Alle Nachwuchsspieler (ab Jahrgang 1994) sind verpflichtet, einen Nacken- und Halsschutz (mit Zertifikat) zu tragen, dies wird vom Schiedsrichter überprüft. Außerdem ist für alle Nachwuchsspieler ein Mundschutz verpflichtend auch Zahnspangenträger. Diese Bestimmung kommt auch bei den learn to play-turnieren zum tragen. Von der Verpflichtung der Mundschutzregelung sind die Tormänner ausgenommen! d) In der KEHV-Nachwuchs-Meisterschaft dürfen keine Transferkartenspieler zur Anmeldung gebracht und eingesetzt werden. Davon ausgenommen sind Spieler mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die eine Transferkarte benötigen. e) Spieleranmeldungen (Nachwuchs bis U20) beim ÖEHV bis möglich.
4 f) In der Saison 2013 /2014 gibt es folgende Kooperationen zwischen den Vereinen. VST Völkermarkt/EC St.Marein U15 und U17 ESC Steindorf/ELV Zauchen U13 und U15 EC Feld am See/ ESC Steindorf U13 und U17 UEC Lienz/Lienz/Leisach/Irschen U13 und U15 UECR Huben/Virgen U13 und U15 EC SV Spittal / EC Paternion U13 UEC Sparkasse Lienz/Huben U17 Die Spieler der Kooperationen spielen jeweils mit ihren eigenen Spielerpässen (Heimvereine)! Kooperationen gelten in der Saison 2013/14 ausschließlich zwischen Landesvereinen und ausschließlich bis zur U20. Die Jugendspieler können nur von den Natureisvereinen zu den Kunsteisvereinen und nicht umgekehrt zum Einsatz gebracht werden. g) Genehmigte overage-spieler für die Saison 2013/14 Liste auf Anfrage beim KEHV. 4 AUSTRAGUNGSMODUS Es gelten die Durchführungsbestimmungen des ÖEHV mit folgenden Ergänzungen des KEHV für die Eishockeysaison 2013/14. 1) U17 KEHV Meisterschaft (Jahrgang: und jünger, der Tormann darf ein Jahr Älter sein) Doppelte Hin- und eine Rückrunde gegen alle Gegner. Punktebester Verein ist Meister. Alle Spiele dauern 3 x 20 Minuten. Keine overtime. Gezählt für die Tabelle werden nur jene Spiele die bis zum ausgetragen wurden. Die Rangordnung erfolgt nach IIHF-Regeln. 2) U15 KEHV Meisterschaft (Jahrgang: und jünger, Mädchen Der Tormann darf ein Jahr Älter sein) Hin- und eine Rückrunde gegen alle Gegner. Punktebester Verein ist Meister. Alle Spiele dauern 3 x 20 Minuten. Keine overtime. Gezählt für die Tabelle werden nur jene Spiele die bis zum ausgetragen wurden. Die Rangordnung erfolgt nach IIHF-Regeln.
5 3) U13 KEHV Meisterschaft (Jahrgang: , Mädchen und jünger. Der Tormann darf ein Jahr Älter sein) Doppelte Hin- und Rückrunde bei der 5er-Gruppe, doppelte Hin- und Rückrunde mit Zusatzrunde bei der 4er-Gruppe. Die 2 Gruppen-Besten spielen um den Kärntner Meister in einem Finalturnier (Spittal, ) Alle Spiele dauern 3 x 15 Minuten (netto) und werden NICHT unterbrochen um einen Linientausch durchzuführen(fliegender Wechsel erlaubt ). Nach dem ersten Drittel Eisreinigung. Zwischen zweiten und dritten Drittel je 5 Minuten Pause. Es gibt keine overtime. Kein time out. Die Meisterschaft wird ohne Körperkontakt gespielt, die Strafen sind laut Strafenkatalog auszusprechen. STRAFEN: 2 Minuten Strafe = 2 Minuten 5 Minuten Strafe = 5 Minuten 10 Minuten Strafe = 10 Minuten Gezählt für die Tabelle werden nur jene Spiele die bis zum ausgetragen wurden. (Austragung nach IIHF Regeln)
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