Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation. Oliver Niemann Grundsatzreferat Rehabilitation
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- Götz Kraus
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1 Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation Oliver Niemann Grundsatzreferat Rehabilitation
2 Sie erhalten Informationen über Ziele Aufgaben Träger Organisation Arbeitsweise Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinsamen Servicestellen
3 Gesetzliche Grundlagen - Servicestellen 22 Sozialgesetzbuch IX Aufgabenkatalog 23 Sozialgesetzbuch IX Organisation, Einrichtung, Ausstattung, Sozialdaten
4 Ziele der Gemeinsamen Servicestellen Die Rehabilitationsträger bieten ein zusätzliches ortsnahes trägerübergreifendes Angebot zur Beratung und Unterstützung für jeden Bürger in allen Fragen der Rehabilitation an.
5 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Information über Leistungen der Reha- Träger Leistungsvoraussetzungen Verwaltungsabläufe
6 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Beratung und Unterstützung bei der Klärung des Reha- Bedarfs Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets
7 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Beratung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme der besonderen Hilfen im Arbeitsleben Erfüllung von Mitwirkungspflichten
8 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Ermittlung, Benennung und Einschaltung des zuständigen Reha- Trägers Hilfestellung bei der Antragstellung Weiterleitung des Antrages an den zuständigen Reha- Träger
9 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Vorbereitende Arbeiten für die Entscheidung zuständigen Reha- Trägers (z.b. Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung) Hinwirken auf eine zeitnahe Entscheidung und Leistungserbringung durch den Reha- Träger Unterstützende Begleitung bis zur Entscheidung des Reha- Trägers
10 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Koordinierung und Vermittlung zwischen mehreren Reha- Trägern und Beteiligten auch während der Leistungserbringung
11 Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen Bei Bedarf Beteiligung der Integrationsämter Pflegekassen Mit Einverständnis des Ratsuchenden Beteiligung Verbände behinderter Menschen Selbsthilfegruppen Interessenvertretung behinderter Frauen
12 Organisation der Gemeinsamen Servicestellen Gemeinsame Servicestellen gibt es in jedem Landkreis oder in kreisfreien Städten Eine Servicestelle kann auch mehrere Landkreise betreuen, wenn eine ortsnahe Beratung und Unterstützung gewährleistet ist In Niedersachsen sind das 46 Landkreise und kreisfreie Städte (insgesamt 74 Servicestellen)
13 Organisation der Gemeinsamen Servicestellen Erreichbarkeit Persönlich, telefonisch, per Fax oder Barrierefreiheit Zugangswege Kommunikation (z.b. Gebärdensprachdolmetscher) Informationsmittel (z.b. Internet, Vordrucke, Flyer)
14 Organisation der Gemeinsamen Servicestellen Jede Gemeinsame Servicestelle ist einem Reha- Träger zugeordnet In die Arbeit der Gemeinsamen Servicestellen sind aber alle Reha- Träger eingebunden durch trägerübergreifende Vernetzung auf regionaler Ebene
15 Die Reha-Träger Unterstützung der Gemeinsamen Servicestelle durch die Reha- Träger : Gesetzliche Krankenkassen, Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Träger der Kriegsopferversorgung / Kriegsopferfürsorge, Öffentliche Jugendhilfe, Sozialhilfeträger
16 527 eingerichtete Servicestellen (Bund) nach Art der Reha-Träger Stand 09/08 Bundesagentur für Arbeit Krankenkassen Landkreise Landwirtschaftl. Sozialversicherung Rentenversicherung Sozialhilfe Städte und Gemeinden Unfallversicherung
17 74 eingerichtete Servicestellen in Niedersachsen Stand 08/09 Bundesagentur für Arbeit Krankenkassen Landkreise Landwirtschaftl. Sozialversicherung Rentenversicherung Sozialhilfe Städte und Gemeinden Unfallversicherung
18 Arbeitsweise der Gemeinsamen Servicestellen Sicherstellung der trägerübergreifenden Arbeit der Servicestelle im Front-Office durch Bildung von Reha- Beratungsteams auf örtlicher Ebene Benennung fester Ansprechpartner von jedem Träger für das Reha- Beratungsteam (Back-Office) Regelmäßige Team-Treffen zum Erfahrungsaustausch und für regionale Abstimmungen
19 Gemeinsame Servicestelle mit Front- und Back-Office Beratungsteam Wohnortnahe Servicestelle Front-Office Die Mitarbeiter der Servicestelle beraten umfassend, trägerunabhängig. Der Bürger wendet sich mit einem Anliegen an die Servicestelle. Er wird gegebenenfalls begleitet durch einen Mitarbeiter einer Behindertenorganisation oder Selbsthilfegruppen Absprache mit Ansprechpartner der anderen Rehabilitationsträger per Fax oder Mail UV RV Back-Office Rücksprache mit dem Hausarzt, dem Arbeitgeber et cetera Arbeitsamt KV Sozialamt, Jugendhilfe Antragsaufnahme Zuständiger Rehabilitationsträger entscheidet über den Leistungsantrag Copyright: DRV Westfalen
20 Arbeitsweise der Gemeinsamen Servicestellen Zusammenarbeit mit Reha- Trägern Integrationsämtern Integrationsfachdiensten Arbeitgebern Ärzten Verbänden behinderter Menschen Selbsthilfegruppen Pflegekassen
21 Trägerübergreifende Schulungen Regionale gemeinsame trägerübergreifende Schulungen der Reha- Träger Aktualisierungen bei Bedarf und Rechtsänderungen (z.b. Persönliches Budget) Trägereigene Fortbildungsmaßnahmen (Workshop der Rentenversicherung 05/09) Bundeseinheitliches Schulungskonzepts auf Basis des BAR- Curriculums
22 Öffentlichkeitsarbeit Vielfältige regionale und landesweite gemeinsame Aktionen aller Reha- Träger und trägereigene Information Aktionstage Vortragsveranstaltungen Pressemitteilungen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften Internet und Broschüren Einheitliche Flyer und Plakate Kontaktaufnahme mit Verbänden und Selbsthilfegruppen
23 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen Angebote zur Diagnostik und Therapie. Im Rahmen von ambulanten oder stationären Leistungen (früher Kuren genannt) wird eine abgestimmte Behandlung durchgeführt. Dem Rehabilitationsteam gehören Ärzte, Psychologen, Physiotherapeuten, Sportlehrer, Diätassistenten und weitere Fachkräfte an. In der stets angebotenen Beratung werden Informationen über die Erkrankung vermittelt und Hinweise über die zukünftige Lebensführung gegeben. Mögliche zuständige Träger: - die gesetzlichen Krankenkassen - die gesetzliche Unfallversicherung - die gesetzliche Rentenversicherung - die Träger der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden (z.b. Gewaltopfer, Bundeswehrsoldaten, Kriegsopfer, Impfgeschädigte) gte) - die Träger der öffentlichen Jugendhilfe - die Träger der Sozialhilfe
24 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben früher berufsfördernde Leistungen- werden für Versicherte erbracht, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können und Hilfe benötigen, um in das Arbeitsleben möglichst auf Dauer wieder eingegliedert werden. Dabei geht es vor allem um Leistungen, die den vorhandenen Arbeitsplatz sichern. Hier ist an eine innerbetriebliche Umsetzung, eine Ausstattung des alten Arbeitsplatzes mit Hilfsmitteln oder Eingliederungszuschüsse für den Arbeitgeber zu denken.
25 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Ist ein Arbeitsplatz nicht (mehr) vorhanden, kommt eine Weiterqualifizierung oder eine Umschulung für einen neuen Beruf in Betracht, damit ein Arbeitsplatz gefunden werden kann, der den körperlichen Einschränkungen gerecht wird. Mögliche zuständige Träger: - die Arbeitsverwaltung - die gesetzliche Unfallversicherung - die gesetzliche Rentenversicherung - die Träger der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden (z.b. Gewaltopfer, Bundeswehr- soldaten,, Kriegsopfer, Impfgeschädigte) - die Träger der öffentlichen Jugendhilfe - die Träger der Sozialhilfe
26 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen Behinderte Menschen, die eine Leistung zur Teilhabe erhalten und daher nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, erhalten ggf. unterhaltssichernde Leistungen. Das können sein: Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Ausbildungsgeld, Unterhaltsbeihilfe, Übergangsgeld sowie Sozialversicherungsbeiträge.
27 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen Als ergänzende Leistungen können ggf. auch erbracht werden: Reisekosten, Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten sowie Rehabilitationssport und Funktionstraining. Mögliche zuständige Träger: - die gesetzliche Krankenversicherung - die Arbeitsverwaltung - die gesetzliche Unfallversicherung - die gesetzliche Rentenversicherung - die Träger der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden (z.b. Gewaltopfer, Bundeswehr- soldaten,, Kriegsopfer, Impfgeschädigte)
28 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft umfassen folgende Hilfen: Heilpädagogische Leistungen, Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Hilfen zur Verständigung mit der Umwelt, Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, sowie Eingliederungshilfe.
29 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Mögliche zuständige Träger: - die gesetzliche Unfallversicherung - die Träger der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden (z.b. Gewaltopfer, Bundeswehr- soldaten,, Kriegsopfer, Impfgeschädigte) - die Träger der öffentlichen Jugendhilfe - die Träger der Sozialhilfe
30 Die Adressen aller Gemeinsamer Servicestellen bundesweit finden Sie im Internet unter reha-servicestellen.de und für Niedersachsen auch unter servicestellen-nds.dends.de
31 Gemeinsame Servicestellen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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