Kundeninfo zu den SAP Hinweisen vom November 2014

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1 Kundeninfo zu den SAP en vom November 2014 Copyright Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Bezeichnungen und dergleichen, die in diesem Dokument ohne besondere Kennzeichnung aufgeführt sind, berechtigen nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedem benützt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um gesetzlich geschützte Warenzeichen handeln. Axel Kiltz abresa GmbH Alle Rechte, auch des Nachdruckes, der Wiedergabe in jeder Form und der Übersetzung in andere Sprachen, sind dem Urheber vorbehalten. Es ist ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers nicht erlaubt, das vorliegende Dokument oder Teile daraus auf fotomechanischem oder elektronischem Weg (Fotokopie, Mikrokopie, Scan u.ä.) zu vervielfältigen oder unter Verwendung elektronischer bzw. mechanischer Systeme zu speichern, zu verarbeiten, auszuwerten, zu verbreiten oder zu veröffentlichen. abresa GmbH, Katharina-Paulus-Str. 8, Schwalbach am Taunus

2 Kundeninfo zu den SAP en vom Oktober 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, hier unsere Kundeninfo SAP HR zum November Das Patch erscheint gemäß SAP Patch Schedule voraussichtlich am 13. November Es handelt sich um die folgenden Patchnummern: Release 6.00 B4 Release Release Wir stellen Ihnen von den in diesen SP s enthaltenen en in Abschnitt 1 die wichtigsten vor. Diese e haben wir ausgewählt, weil sie entweder weitergehende en von Ihnen erfordern (z.b. Stammdatenpflege oder Rückrechnungen), oder weil sie von SAP als besonders wichtig eingestuft sind, oder weil eine neue Funktionalität implementiert wurde, die Sie kennen sollten. In Abschnitt 2 zeigen wir Ihnen weitere interessante e, die nicht Bestandteile des Support Packages sind, sondern als Zusatzinfo, How To, Problem beratenden Charakter haben und die seit Veröffentlichung der letzten Kundeninfo (zum Jahreswechsel 2013/ 2014) von SAP heraus gegeben wurden. Hier sind ab und zu auch e aus anderen Moduln enthalten, wenn sie für HR eine Bedeutung haben, wie z.b. zum Thema SEPA. Im Abschnitt 3 schließlich führen wir e (evtl. mit Handlungsbedarf) für den öffentlichen Dienst auf, die aber nur für Kunden mit Merkmalen der ÖD Abrechnung interessant sind. Zusammen mit der vorliegenden Kundeninfo stellen wir Ihnen die Texte der hier aufgeführten e als PDF Dateien (in einer gepackten Datei) zur Verfügung. Für eine Gesamtsicht der e in den oben genannten SP s möchten wir Sie bitten, die entsprechenden Seiten auf dem SAP Support Market Place aufzusuchen. Bei Bedarf können wir Sie gerne beraten, um Ihnen einen performanten Zugang zu dem SAP system zu verschaffen. 1

3 Kundeninfo zu den SAP en vom Oktober 2014 Die folgende Grafik soll nochmals daran erinnern, wie unsere Kundeninfos aufgebaut sind: Angabe des s, unter dem dieser von SAP geführt wird (*) nummer und Titel, den die SAP dem gegeben hat (ggf. gekürzt) Kurze Zusammenfassung des s des es, Ggf. Zusatzinformationen. Für Ihre en nutzen wir folgendes Signalsystem: Dieser wurde bereits in einer sogenannten warnung versandt. Er wird der Vollständigkeit halber in dieser Kundeninfo nochmals erwähnt. Frage, die Sie dringend klären müssen. Wichtige. Wenn ein rotes Fragezeichen davor steht, ist die von der Antwort auf die Frage abhängig. Zu klärende Frage ohne besondere Dringlichkeit. ohne besondere Dringlichkeit. Wenn ein grünes Fragezeichen davor steht, ist die von der Antwort auf die Frage abhängig. (*) Die meisten e gelten für alle Releases. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, stehen die Patch-Nummern im Kästchen in der rechten oberen Ecke. Steht dort der Text info, so handelt es sich um einen, der keinem Support Package angehört (v.a. in Kapitel 2). 2

4 Kundeninfo zu den SAP en vom Oktober e aus den Support Packages (ohne ÖD) PA-PA-DE Deutschland Fristenberechnung: Max. Vorerkrankungstage in privatwirtschaftlichen Tarifverträgen Bei privatwirtschaftlichen Mitarbeitern mit tariflichen Krankengeldzuschussfristen werden maximal 287 Vorerkrankungstage berücksichtigt. Nur für OeD? Wenn diese verlängerten Fristen bei Ihnen benötigt werden, müssen sie im Customizing eingerichtet werden. PA-PF-DE Betriebliche Altersversorgung Deutschland Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen ab 2014 Über diesen wird die ab 2014 gültige Version der 'Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung' ausgeliefert. Die ab dem Bescheinigungszeitraum 2014 gültige Version wird als neues Formular HR_DE_AV_SPL_14 ausgeliefert. Dieses Formular ist der Bescheinigungs-ID 0096 zugeordnet (V_T5DF0_B). Bitte prüfen: Unter der Überschrift 'Grund für die Mitteilung' wurde der dritte Punkt geändert auf 'ausschließlich einmalige Leistungen im Sinne des 22 Nummer 5 EStG'. Um unter diesem Punkt sinnvolle Werte auszugeben, muss aber eine kundeneigene Routine geschrieben werden. Setzen Sie sich ggfalls. mit uns in Verbindung. PY-DE-FP-DU DEÜV Jahreswechsel 2014/2015 DEÜV Zum Jahreswechsel 2014/2015 wird das DEÜV-Eingangsverfahren (Datensatz DSKK) geändert. Die GKV-Monatsmeldungen und DSKK-Eingangsmeldungen für Mehrfachbeschäftigte in der Gleitzone (Datenbaustein DBGZ) entfallen komplett. Für Mehrfachbeschäftigte mit Überschreitung einer Bemessungsgrenze (Datenbaustein DBBG) wird das Verfahren umgestellt. Der enthält weitere Erläuterungen, bitte Original text lesen. Falls eine DSKK-Rückmeldung mit Baustein DBMM verarbeitet wird, wird diese Information im neuen Subtyp DBMM von Infotyp 0700 abgespeichert. Der Subtyp ist nicht rückrechnungsrelevant. Rückrechnungen können also erst dann entstehen, wenn die Krankenkasse aufgrund der GKV-Monatsmeldungen einen Datensatz DSKK mit Baustein DBBG und geänderten Daten zurückliefert. In diesem Fall wird weiterhin der Subtyp DBBG von Infotyp 0700 angelegt, der rückrechnungsrelevant ist. Falls GKV- Monatsmeldungen für Zeiträume vor dem aufgrund einer Rückrechnung zu korrigieren sind, werden die Stornierungen und neuen Monatsmeldungen im Status <fehlerhaft> erstellt. Sie können dann auf <manuell gemeldet> gesetzt werden, nachdem der Sachverhalt mit den anderen Arbeitgebern abgestimmt wurde. 3

5 Kundeninfo zu den SAP en vom Oktober 2014 PY-DE-FP-MV EEL, AAG, Zahlstellenverfahren : EEL: Datensatz-Version 07 Ab dem 1. Januar 2015 gilt im "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen" eine neue Datensatz-Version 07. Mit diesem werden die notwendigen Änderungen ausgeliefert, damit die EEL-Meldungen in der neuen Version erstellt werden können. Der enthält umfangreiche Erläuterungen zu den Anpassungen. Bitte Originaltext lesen. Beachten Sie, daß EEL-Meldungen, die in Version 06 im Status <neu> vorliegen, ab dem nicht mehr mit dem Report RPCEEHD0_OUT (Entgeltersatzleistungen Meldedateien erstellen) übertragen werden können, weil sie von diesem Report nicht mehr selektiert werden. Diese Meldungen werden beim nächsten Start des Reports RPCEEVD0_OUT automatisch durch Meldungen in Version 07 ersetzt. Um Irritationen zu vermeiden sollten Sie daher alle Meldungen, die noch in Version 06 erstellt wurden und versendet werden sollen, bis zum an die Annahmestelle übertragen. Der Lösungsteil des es enthält weitere Informatinen zur Vorgehensweise, die wir Ihnen hiermit zur Lektüre im Original text empfehlen möchten. PY-DE-FP-PJ Entgeltnachweis, Lohnkonto, Lohnjournal : Entgeltnachweis: Kennzeichnung Summenlohnarten Bei Summenlohnarten werden manchmal keine Lohnartenkennzeichen (ELSGZ) angezeigt. Im wird anhand eines Beispiels gezeigt, wie bei Summenlohnarten die Kennzeichnung gesetzt wird, wenn die darin enthaltenen Einzellohnarten keine einheitliche Kennzeichnung tragen. Bitte Original text lesen. PY-DE-GR-MP Mutterschutzgesetz : Untermonatiges Beschäftigungsverbot und Aliquotierung /57F Die Ermittlung des Ausgleichsbetrages für AG-Zusatzleistungen der betrieblichen Altersvorsorge (Lohnart/6H5) ist fehlerhaft, sofern ein untermonatiger Beginn bzw. ein untermonatiges Ende des Beschäftigungsverbotes vorliegt und gleichzeitig eine Entgeltumwandlung von AG Anteilen zu den vermögenswirksamen Leistungen aufgrund eines Infotypsatzes "Altersvermögensgesetz D" (0699) berechnet wird. In einem neuen BadI wird geprüft, ob im Infotyp Altersvermögensgesetz D (0699) der Datensatz zum Beginn bzw. Ende der Split-Zeiträume entsprechend dem Beschäftigungsverbot vorliegt. Wenn dies nicht der Fall ist, bricht das Abrechnungsprogramm ab mit der Fehlermeldung "Manuelle Bearbeitung des Infotyps 0699 notwendig". Um den Abbruch im Abrechnungsprogramm zu vermeiden, grenzen Sie im Infotyp Altersvermögensgesetz D (0699) den Datensatz zum Beginn bzw. Ende der Split- Zeiträume entsprechend des Beschäftigungsverbotes ab. 4

6 Kundeninfo zu den SAP en vom Oktober 2014 PY-DE-GR-MP Mutterschutzgesetz Beschäftigungsverbot AAG: Korrekturen für Berechnung der Erstattungsbeträge Mit diesem werden drei Fehler im Bereich Beschäftigungsverbot korrigiert. Wegen umfangreicher Erläuterungen bitte Original text lesen. Neu wird die Summenlohnart Nicht erstattungsfähige SV-Bezüge (NESV) in der Tabelle T596G zur Verfügung gestellt. Dieser Summenlohnart können Sie über die Sicht Zuordnung von Lohnarten zu Summenlohnarten (V_T596J) und die Teilapplikation Mutterschutzgesetz Beschäftigungsverbot (MGBV) kundeneigene Lohnarten zuordnen, die während des Beschäftigungsverbots nicht erstattungsfähig sind, aber als laufendes SV-Entgelt weitergezahlt werden sollen. PY-DE-NT-NI Sozialversicherung : Meldedialog Mehrfachbeschäftigung Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG) wird der mit dem GKV-FinG eingeführte Sozialausgleich zum abgeschafft. Außerdem werden die Meldetatbestände für Arbeitgeber und Krankenkassen zum Sozialausgleich und zur Anwendung der Gleitzonenregelung abgeschafft. Die Feststellung des Überschreitens einer BBG durch die Einzugsstellen sowie das Prüfergebnis wird den Arbeitgebern ab dem in einem modifizierten Dialogverfahren gemeldet. Der Symptomtext des es enthält weitere Ausführungen, bitte Originaltext lesen. Bitte im text die Vorgehensweise ab 2015 zur manuellen Vorgabe von Fremdentgelt zur Kenntnis nehmen: Mehrfachbeschäftigungen in der Gleitzone Mehrfachbeschäftigungen mit Überschreitung der eitragsbemessungsgrenzen PY-DE-NT-SR Altersteilzeit : Zeitraumgenaue Berechnung der RV-Aufstockung bei Berechnung Die Berechnung der Grundlage für die zusätzlich beitragspflichtige Einnahme bei Altersteilzeit (Lohnart/3AW) in der Funktion DATZ ATZM erfolgt nicht durchgängig mit einer genauen Zuordnung zu SV-Teilzeiträumen, sofern im Altersteilzeitmodell (Tabelle V_T5DA2) das Kennzeichen für die Berechnung nach Altregelung angekreuzt ist und damit die Berechnung als Unterschiedsbetrag von z.b. 90% bisherigem Arbeitsentgelt und Teilzeitentgelt erfolgt. In Monaten mit mehreren SV-Zeiträumen z.b. beim untermonatigen Wechsel in die Freiphase kann das Ergebnis in bestimmten Fällen vom Ergebnis einer durchgängig zeitraumgenauen Berechnung abweichen. Die geänderte Berechnung wird im SAP-Standard nicht aktiv ausgeliefert. Wenn Sie die geänderte Berechnung einsetzen möchten, aktivieren Sie die neue Teilapplikation ATZO in Tabelle V_T596D mit dem gewünschten Beginndatum. 5

7 Kundeninfo zu den SAP en vom Oktober 2014 PY-DE-NT-TX Steuern SV-Splitt bei untermonatigem Wechsel DBA/ ATE Bei untermonatigem Wechsel der Steuerbefreiung (DBA, ATE) wird nicht automatisch ein SV-Splitt erzeugt. Die berechneten Sozialversicherungsbeiträge für den ganzen Monat werden so nur anhand der Steuertage auf die Steuersplittzeiträume verteilt. Die Sozialversicherungsbeiträge, die aufgrund der SV-Tage für die jeweiligen Splittzeiträume berechnet werden, können davon abweichen. Der Symptomtext enthält ein Beispiel, bitte Originaltext lesen. Es wird bei Wechsel des Steuerbefreiungsgrundes ein SV-Splitt erzeugt. Die Lösung wird per Teilapplikation SVSS ('SV-Splitt bei Wechsel Steuerbefreiung') aktiviert, die Teilapplikation ist ab im Standard aktiviert. PY-DE-NT-TX Steuern : Steuerberechnung bei Versorgungsempfänger aus Sachsen Bei Versorgungsempfängern aus Sachsen wird innerhalb der Lohnsteuerberechnung bei der Berechnung der Vorsorgepauschale die Sachsenregelung (der Arbeitnehmeranteil trägt den bis geltenen Pflegeversicherungsbeitrag von 1 % allein) angewendet. Nach Auskunft des BMF darf diese Regelung nicht zur Anwendung kommen, wenn der "Beschäftigte"- wie bei Versorgungsempfängern üblich - keinen Beschäftigungsort hat. Die berechnete Lohnsteuer sowie die Anhangsteuern können zu niedrig sein. Haben Sie Versorgungsempfänger aus Sachsen? Die Steuerberechnung für Versorgungsempfänger aus Sachsen wird im Standard ab geändert. Soll die Änderung bereits früher erfolgen, führen Sie die manuellen Korrekturen durch und rechnen die betroffenen Mitarbeiter zurück. 6

8 Kundeninfo zu den SAP en vom Oktober Zusatzinfos PY-DE-FP-E2 ELStAM Verfahren Info ELStAM: Informationen zum Wechsel der Arbeitgebersteuernummer Im ELStAM-Verfahren wird vom Finanzamt eine neue Steuernummer für den Arbeitgeber vergeben bzw. diese ändert sich aufgrund betrieblicher Umstrukturierungen. Der enthält zu den unterschiedlichen Fallkonstellationen des Wechsels einer Steuernummer Vorschläge wie vorzugehen ist. Für nähere Infos bitte text lesen. PY-DE-FP-E2 ELStAM Verfahren Info ELStAM: VH "Anmeldung nicht möglich" obwohl vorherige Abmeldung bestätigt wurde Als Antwort auf eine Anmeldung erhalten Sie den Verfahrenshinweis "Erneute Anmeldung nicht möglich - Arbeitnehmer ist bereits angemeldet", obwohl eine vorausgehende Abmeldung bestätigt wurde. Die Arbeitnehmer, die in der ELStAM Datenbank fälschlicherweise noch angemeldet sind, können weder auf Seiten der Finanzverwaltung noch im Personalabrechnungssystem ermittelt werden. Es ist nur möglich, wenn die beschriebene Fallkonstellation auftritt, für den betroffenen Arbeitnehmer durch einen Workaround die Anmeldung zu erzeugen. Wenn Sie dieses Problem haben, bitte die Vorgehensweise dem text entnehmen. PY-DE-GR-MP Maternity Protection Act Info Abbruch des RPCALCD0 bei Wechsel der Tarifart während eines Beschäftigungsverbotes oder in der nachfolgenden Mutterschutzfrist 1. Eine Frau befindet sich im Beschäftigungsverbot oder im Mutterschutz mit einem davor liegenden Beschäftigungsverbot. 2. Die Abrechnung bricht nach der Ausgabe einer Warnung über das Vorliegen eines Wechsels der Tarifart während des Beschäftigungsverbotes im Fiktivlauf MBV1 oder MBV4 mit einer der oben genannten Fehlermeldungen ab. In diesen Fällen bitte gemäß jeweiligem Vorschlag im text vorgehen. 7

9 Kundeninfo zu den SAP en vom Oktober 2014 FI-BL-PT-FO payment forms Info PMW-Format in Abhängigkeit von Hausbank und Buchungskreis, Nachricht BFIBL Sie möchten, abhängig von der Hausbank und dem Buchungskreis, verschiedene Zahlungsformate für denselben Zahlweg verwenden. 2. wenn Sie eine Datei der Payment Medium Workbench (PMW) generieren, gibt das System die Nachricht BFIBL aus die besagt, dass das Format des Zahlungslaufs nicht mit dem Format im Customizing übereinstimmt. In diesen Fällen bitte gemäß jeweiligem Vorschlag im text vorgehen. PY-DE-BA Business to Administration Info SV: Sammelhinweis Datenaustausch 5/2014 a.) Warnung bei Zertifikaterzeugung: "SSF Kernel Fehler: ungültiger Parameter" b.) Zertifikaterzeugung: Schritt 1 läßt sich nicht auswählen c.) B2A-Manager: Keine XML-Anzeige bei RBM-/ZfA-Dateien Der ist unerläßlich, wenn Sie derzeit eine Neubeantragung des SV- Zertifikats benötigen, was bei vielen Kunden der Fall ist, weil die alten SHA1 Zertifikate auslaufen und weil diese häufig jetzt 3 Jahre alt sind. PY-DE-NT-NI Social Insurance Info RPUBGDD0: Änderungen zum Jahreswechsel 2014/2015 Im Lauf des Jahres 2015 wird eine neue Version der UV-Stammdatendatei zur Verfügung stehen, die um ein Endedatum für die Berufsgenossenschaft erweitert worden ist. Das Datum ist am Ende der Zeile in der jeweiligen UV-Datei angehängt. Bisher war es nicht möglich, eine ungültige Berufsgenossenschaft durch die UV- Stammdatendatei zeitlich abzugrenzen. Der Report RPUBGDD0 'Einlesen der Dateien für Berufsgenossenschaften und Gefahrtarife' wird mit diesem so erweitert, daß er auch die neue Version der UV-Stammdatendatei verarbeiten kann. Bitte Sachverhalt zur Kenntnis nehmen. Die Systeme werden sich laut SAp Erläuterungen im Jahr 2015 ab in jedem Falle noch korrekt verhalten, egal, ob Sie mit dem alten oder neuen Verfahren arbeiten. 8

10 Kundeninfo zu den SAP en vom Oktober e Öffentlicher Dienst Alternative Beschäftigungszeit bei Kündigungsfristen im TV-L Für Beschäftigte im Tarifvertrag der Länder (TV-L) gibt es unter Umständen zwei unterschiedliche Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen. Im Standard gibt es aber bislang nur ein Datumskennzeichen Beschäftigungszeit (15). Wir die zweite Fristenart benötigt, so muss sie mit Customizing in T548Y eingerichtet werden : ZfA: Abweichende Inperiodensicht für BZ01-Meldungen Für die Ermittlung des Mindesteigenbeitrags soll in der BZ01-Meldung die im Vorjahr des Beitragsjahres bezogene Besoldung gemeldet werden. Bei der Erstellung der BZ01-Meldungen mit dem Programm RPCZFAD0_BZ01 werden dazu die Abrechnungsergebnisse grundsätzlich aus Sicht der Dezemberabrechnung des Vorjahres gelesen. Nachzahlungen, die im Januar des Beitragsjahres für das Vorjahr bezahlt werden, werden damit erst in der BZ01-Meldung für das Folgejahr berücksichtigt. Bei einer vorschüssigen Abrechnung des Januars im Dezember des Vorjahres kann jedoch eine in der Januarabrechnung erfolgte Nachzahlung für das Vorjahr als im Vorjahr bezogen gelten und müsste bei dieser Sichtweise daher in der BZ01-Meldung bei den Bezügen für das Vorjahr berücksichtigt werden. Dies ist derzeit mit dem Programm RPCZFAD0_BZ01 nicht möglich. Die geänderte Auswertung wird über die neue Teilapplikation ZFAR gesteuert. Im SAP-Standard wird die Teilapplikation ZFAR nicht aktiv ausgeliefert. Dadurch bleibt im SAP-Standard das bisherige Verhalten des Programms RPCZFAD0_BZ01 unverändert Berücksichtigung ZV-Wandlungsbetrag in ATZ-Aufstockung während Krankengeldbezung Lt Rundschreiben des BMI vom wird das arbeitsrechtliche Bruttoarbeitsentgelt nicht vermindert um Arbeitnehmerbeiträge zur Pflichtversicherung im Kapitaldeckungsverfahren der Zusatzversorgung, da es sich nicht um einen aktiven Entgeltverzicht des Arbeitnehmers handelt. Der enthält weitere Erläuterungen, bitte Originaltext lesen. Die Korrektur wird über die neue Teilapplikation UKA5 abgegrenzt, die in der SAP- Standardauslieferung ab dem aktiv ist. Eine frühere Aktivierung ist über einen entsprechenden Eintrag in Tabelle T596D möglich. In diesem Fall führen Sie eine Rückrechnung für betroffene Personalfälle in Altersteilzeit durch. 9

11 Kundeninfo zu den SAP en vom Oktober : Tariferhöhung TV-L 2013/2014, TVöD 2014, BBVAnpG 2014/2015 Die Tarifvertragsparteien haben sich in der Tarifrunde o vom für den Tarifvertrag TV-L und o vom für den Tarifvertrag TVöD auf eine Tariferhöhung geeinigt. Eine Erhöhung der Tabellenentgelte (Sicht V_T510) kann ggfalls. über den Report RPU51000 erfolgen Korrektur Entgeltumwandlung in Fiktivberechnung KGZ/ZuschMuschG/ATZ Nach dem Einbau von SAP (Entgeltumwandlung in den Fiktivberechnungen KGZ/ZuschMuschG) und einer früheren Aktivierung der Teilapplikation DONU (Entgeltumwandlung in der Berechnung des maßgeblichen Nettoentgelts) werden fälschlicherweise auch die aus dem Arbeitsentgelt und damit individuell versteuerten freiwilligen Beiträge nach 26 Tarifvertrag Altersversorgung (ATV/ATV-K) bei der Berechnung des maßgeblichen Nettoentgelts im KGZ/ZuschMuschG berücksichtigt. Für die freiwillige Versicherung nach 26 ATV/ATV-K haben sich jedoch keine rechtlichen Änderungen ergeben. Die Korrektur wird nicht über eine neue Teilapplikation gesteuert. Alle betroffenen Fälle müssen zurückgerechnet werden : TVöD: Bewertung von Bereitschaftsdienstentgelten Die Bewertung von Bereitschaftsdienstentgelten erfolgt im TVöD nicht mehr mit der Grundlage /0OK auf Basis des im Infotyp Basisbezüge (0008) hinterlegten Vergleichstarifs, sondern mit einem eigenen Stundenentgelt gem. Anlage C zu 46 (TVöD Bund) bzw. Anlage 4 zum TVÜ-VKA. Importieren Sie das dem zugeordnete Support-Package und hinterlegen Sie die Stundenentgelte für Ihre Tarife in Tabelle T510 im Infotyp 0008 unter der neuen Lohnart /0OL. Die Stundenentgelte sind in der Musterauslieferung in Tarifart 39 enthalten : Dynamisierung der Bemessungsgrundlage bei TVöD-Tariferhöhung Im TVöD werden ab dem die Entgelte um 3 Prozent, mindestens aber um 90 Euro angehoben. Durch die Mindestanhebung funktioniert die Dynamisierung der Urlaubs- und Krankenlohnaufschläge nicht richtig. Im text sind umfangreiche Erläuterungen zu den Auswirkungen des es enthalten. 10

12 Kundeninfo zu den SAP en vom Oktober Personalstandstatistik: EF23U1 Bundes- bzw. landesinterne Zwecke Das Eingabefeld EF23U1 "Bundes- bzw. landesinterne Zwecke" ist nicht in der richtigen Länge definiert. Laut der Datensatzbeschreibung des Statistischen Bundesamtes (Stand 2014) hat das Feld hat eine Länge von 19 Stellen. In den Strukturen zum Programm der Personalstandstatistik (RPSPSTD0) ist das Feld EF23U1 aufgeteilt auf die zwei Felder "Lieferant" mit 3 Stellen und "Filler" mit 16 Stellen. Diese Aufteilung ist problematisch, da die e dann beim Füllen dieser Felder aufgeteilt werden müssen. Mit diesem wird im Erweiterungs-Spot HRDEPBS_PSST das neue Business- Add-In (BAdI) HRDEPBS_PSST_FILL_EF23U1 ausgeliefert. Hier kann das Feld individuell berechnet werden. PY-DE-PS-VA Versorgungsadministration Versorgungsausgleich: Anpassung des Kürzungsbetrages zum falsch Die Anpassung des Kürzungsbetrages nach 57 BeamtVG ist nicht korrekt, falls das Ende der Ehezeit vor dem liegt und ein Versorgungsabschlag vorliegt. Mit diesem wird auch eine formale Überarbeitung der Dokumentation der Teilapplikation VAAX (Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Ereignis 13) aus ausgeliefert. Die Korrektur wird mit der Teilapplikation VAAY aktiviert und ist im Standard ab dem gültig. PY-DE-PS-VA Versorgungsadministration Ermittlung der Zuschläge bei überlappenden Kindererz.-/Pflegezeiten 1. Wenn im PTV Zeiten für Kindererziehung/Pflege zum selben Kind sich überlappende Kindererziehungszeiten vorhanden sind, werden weder Zuschlagszeiten generiert noch Zuschläge berechnet. Dabei wird keine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben, sodass der Sachbearbeiter das Problem bei der Bearbeitung des PV in der VADM nicht erkennen kann. 2. Die Pflegezuschläge von mehreren Personen für denselben Zeitraum werden nicht korrekt ermittelt. Nach der ersten Iteration wird die Gesamtsumme (Spalte 4 in der Anlage Zuschläge ) für die nächsten Pflegezuschläge ohne Betrag gebildet. Dieser Fehler tritt nur beim Dienstrecht Bayern auf. Die Korrektur wird mit der Teilapplikation VAB0 aktiviert und ist im Standard ab dem gültig. Wenn Sie die Korrektur vorziehen wollen, so nehmen Sie einen entsprechenden Eintrag zur Teilapplikation VAB0 in der Sicht V_T596D auf. 11

13 Kundeninfo zu den SAP en vom Oktober 2014 PY-DE-PS-VA Versorgungsadministration Versorgungsausgleich: Hinterbliebenenberechnung mit manueller Versorgung und Versorgungsausgleich 57 bricht ab Die Versorgungsberechnung sowie die Bescheiderstellung bricht für Hinterbliebene mit manuellem Versorgungsbezug ab, wenn eine maschinelle Kürzung nach 57 BeamtVG beim Urheber vorliegt und die Lohnarten für die Vorgabe des manuellen Versorgungsbezuges nicht über den gesamten Dynamisierungszeitraum gültig sind, z.b. aufgrund einer Dienstrechtsänderung. Die Korrektur wird mit der Teilapplikation VAB0 aktiviert und ist im Standard ab dem gültig. Wenn Sie die Korrektur vorziehen wollen, so nehmen Sie einen entsprechenden Eintrag zur Teilapplikation VAB0 in der Sicht V_T596D auf. 12

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