Kooperationsvereinbarung

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1 Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Schule der Stadt Oldenburg Adresse: Bergstr. 25; Oldenburg Tel./Fax/Mail: / familie-schule@stadt-oldenburg.de und der Adresse: Tel./Fax/Mail Die unterzeichnende Schule und Person erklärt hiermit ihre Zustimmung zu den Inhalten dieser Kooperationsvereinbarung. Ziel ist die Verbesserung des Schutzes von Kindern bei Misshandlung, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung auf der Grundlage der Eckpunkte des Modellprojektes Koordinierungszentren Kinderschutz Kommunale Netzwerke frühe Hilfen. Zielgruppe sind Kinder in der Grundschule sowie deren Familien. Mit einer raschen und gesicherten Diagnostik von drohender Kindeswohlgefährdung, einem regelmäßigen, interprofessionellen Dialog, klaren Handlungsvereinbarungen sowie aufeinander abgestimmten Hilfen wird somit ein schützendes Netz geschaffen. Die Kooperationsvereinbarung versteht sich als Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Sinne einer Selbstverpflichtung. 1. Konkrete Kooperationsabsprachen Informationsaustausch: Die Kooperationspartner informieren sich gegenseitig über ihre Arbeitsfelder/ Aufgabengebiete und Angebote. Die Kooperationspartner vereinbaren regelmäßige Treffen mindestens einmal jährlich, um sich über die Bestandteile der Kooperationsvereinbarung abzustimmen, ihre Erfahrungen in der gemeinsamen Arbeit sowie inhaltliche Schwerpunkte auszutauschen und fallunabhängige Kooperationsgespräche zu führen. Diese Treffen sollten auch für eine konzeptionelle Weiterentwicklung, Überprüfung der

2 Kooperationsvereinbarung usw. genutzt werden. Reaktionskette Wahrnehmen Warnen Handeln : Die Kooperationspartner verpflichten sich auf den Gebrauch des Ablaufschemas, des Hinweisbogens für die Schulen, der Indikatorenliste und der Liste der Fachkräfte nach 8a SGB VIII. Weitere Kooperationsabsprachen: Das Koordinierungszentrum Kinderschutz organisiert zur Einführung der Kooperationsvereinbarung eine Schulung für die beteiligte Schule. Die Schule kann gemäß Ablaufschema im Falle eines Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung eine Fachkraft nach 8a SGB VIII zur Beratung hinzuziehen. 2. Geltungsdauer Die Vereinbarung beginnt mit Wirkung zum , ist ein Jahr gültig und verlängert sich, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Vereinbarungsjahres schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung ohne Frist kann erfolgen, wenn einer der Vereinbarungspartner bedeutsamen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht nachkommt. 3. Datenschutzbestimmungen Die Kooperationspartner verpflichten sich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Wenn keine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt ist eine Weitergabe von Daten/Informationen nur mit Einwilligung der entsprechenden Familien bzw. Personensorgeberechtigten möglich. Das Amt für Jugend, Familie und Schule stellt in diesem Zusammenhang die Arbeitshilfe Handlungsleitfaden zur Umsetzung des Schutzauftrages des 8 a unter Berücksichtigung der gesetzlichen Veränderungen des 72 a und der 61 ff. SGB VIII aus der Stadt Oldenburg zur Verfügung. 4. Unterschriften Dr. Frank Lammerding Amtsleiter Stadt Oldenburg

3 Anlage Ablaufschema für die Kooperation zwischen der Grundschule und dem Amt für Jugend, Familie und Schule hier insbesondere dem ASD Anhaltspunkte für einen Hilfebedarf durch das Amt für Jugend, Familie und Schule Verdacht auf Kindeswohlgefährdung aufgefallen in der Schule Verdacht einer Kindeswohlgefährdung beim Schüler/der Schülerin oder/ und seinen/ihren Geschwistern Hilfebedarf durch das Jugendamt beim Schüler/der Schülerin und/oder seinen/ihren Eltern Ersteinschätzung/ kollegiale Beratung mit eine/r/m erfahren/en/em Kolleg/in/en; ggf. dem Schulleiter Ausnahme: Verdacht auf sexuelle Kindesmisshandlung. Hier: Schriftliches Protokollieren aller Aussagen, möglichst in ursprünglicher Wortwahl, und Beobachtungen zu dem Verdacht mit Datum, Ort, Zeit und Personenangaben. Ersteinschätzung/ kollegiale Beratung mit eine/r/m erfahren/en/em Kolleg/in/en; ggf. dem Schulleiter Gewichtige Anhaltspunkte liegen vor Informationen sind nicht ausreichend Anhaltspunkte unbegründet Keine Gefährdung erkennbar, aber Weitergabe sinnvoll Eine weitere Veranlassung ist nicht notwendig Beobachtung und Infogewinnung wird eingeleitet und den Personensorgeberechtigten ggf. mitgeteilt, soweit der Schutz des Kindes nicht gefährdet wird. Ausnahme: Verdacht des sexuellen Missbrauchs!! z.b. Beratung mit der Fachberatung gegen Sex. Kindesmissbrauch im JA Weiterleitung an das Amt für Jugend, Familie uns Schule mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten ggf. gemeinsames Erstgespräch mit den Eltern, der Lehrerin/ dem Lehrer und dem ASD Bei Verdacht der sexuellen Kindesmisshandlung: - Ruhe bewahren, keine schnellen Interventionen einleiten - Wichtig für die Einschätzung der Verdachtsmomente ist ein schriftliches Protokoll aller Aussagen und Situationen mit Datum, Orts-, Zeit- und Personenangaben - Keine Information oder Konfrontation der Personensorgeberechtigten ohne Sicherstellung des Schutzes für das kindliche oder jugendliche Opfer Bei Verdacht auf Kindesmisshandlung/ Kindesvernachlässigung Einschätzung der Gefährdung, Einbeziehung einer Fachkraft nach 8a SGB VIII, Durchführung einer Fallkonferenz Ergebnis: Keine Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, aber Handlungsbedarf Ressourcen der Eltern reichen aus Ergebnis: Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung liegen vor Unterbreitung von Hilfeangeboten, Motivierung Hilfen in Anspruch zu nehmen Eine weitere Veranlassung ist nicht notwendig Informationsweitergabe an den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) unter Einbeziehung der Schulleitung (vorab möglichst telefonische Absprachen zu Kooperationsmöglichkeiten treffen und hausinterne Dokumentationsbogen versenden). Der ASD leitet die notwendigen Maßnahmen ein und informiert die Schule über den weiteren Verlauf. Der ASD verfährt nach der Arbeitsanweisung Kindeswohlgefährdung Achtung: Bitte Rückmeldung an die Schule geben. Stand:

4 Grundschule.. Datum: Anlage Hinweisbogen der Gefährdung Name des Kindes: Adresse: Telefon: Name der Mutter: Name des Vaters: Zuständige/r Klassenlehrer/in:, Tel: Körperliche Konstitution: (z. B. Erscheinungsbild des Kindes, Gesundheit, Körperpflege, Versorgung von zu Hause, Kleidung/auch witterungsrecht) Zuwendung durch die Eltern/verlässliche Bezugspersonen: (z. B. altersentsprechende Ansprache / Kontakt, Bindung, Beschäftigungs- und Spielangebote, verlässliche Bezugsperson, gemeinsame Familienaktivitäten, Wertschätzung des Kindes, Aufsicht, Bewusstsein) Beobachtungen im Unterricht und im Schulalltag: (z.b. Fehltage, zu spät kommen, kränklich im Unterricht, störend, sehr zurückhaltend etc.) Kooperationsbereitschaft der Eltern/ Bezugspersonen:

5 Psychosoziale Situation der Familie: (z. B. finanzielle Situation, Drogen- und Alkoholmissbrauch, Gewalt, psychische Erkrankung) Sonstiges Zusammenfassung: Schulbesuch seit: Auffälligkeiten seit: Letzter Kontakt zur Familie: Eltern sind über Einschalten des Amtes für Jugend, Familie und Schule informiert: Gemeinsames Gespräch ASD / Schule sinnvoll: SOFORTIGER HANDLUNGSBEDARF aus unserer Sicht erforderlich: Bitte Rücksprache ja nein Im Auftrage +2 = gute bis befriedigende Situation +1 = ausreichende Situation -1= mangelhafte Situation -2= ungenügende / gefährdende Situation 0 = es liegen keine Beobachtungen vor

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