Die Organisation der Angehörigenpflege im österreichischen Wohlfahrtsstaat Systemimmanente Widersprüche und geschlechtsspezifische Zuschreibungen

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1 Soziale und gesundheitsbezogene Dienstleistungsarbeit im Wohlfahrtsstaat, Juni 2015, Hattingen Die Organisation der Angehörigenpflege im österreichischen Wohlfahrtsstaat Systemimmanente Widersprüche und geschlechtsspezifische Zuschreibungen Teilergebnisse eines Forschungsprojektes unterstützt durch Fördergeld des Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank (Projektnummer 16049) Ingrid Mairhuber und Karin Sardadvar

2 Überblick Teil 1: Bestandsaufnahme der Pflegelandschaft in Österreich Pflegebedürftige und Angehörigenpflege (Un-)Vereinbarkeit von Angehörigenpflege mit Erwerbstätigkeit Teil 2: Wohlfahrtsstaatliche Weichenstellungen und Widersprüche Familialisierung der Langzeitpflege Neuorientierung in der Langzeitpflege? Fazit 2

3 Pflegebedürftigkeit Keine umfassenden Erhebungen zum Pflegebedarf in Österreich Zahl der PflegegeldbezieherInnen als Anhaltspunkt PflegegeldbezieherInnen: 2013 ca BezieherInnen (zwei Drittel Frauen) 5,3% der Wohnbevölkerung (Pflegevorsorgebericht 2013) Nur ca. 20% der zumindest teilweise hilfsbedürftigen Menschen erhalten Pflegegeld in Österreich (2013, SHARE-Daten)(Halmdienst et al. 2014) 3

4 Wie werden PflegegeldbezieherInnen betreut? 4 Quelle: Rudda et al. (2008)

5 Angehörigenpflege durch Frauen als Hauptpfeiler Europa und Österreich: ca. 80% der Betreuungs- und Pflegearbeit für behinderte oder ältere Personen durch Angehörigenpflege abgedeckt (OECD 2011) Österreich: 65 bis 80 Prozent der familiären Betreuungsund Pflegearbeit von Frauen geleistet kaum Änderungen in den letzten Jahren 35% der (aufgesuchten) PflegegeldbezieherInnen werden von mindestens drei Angehörigen bzw. Bekannten betreut, die sich die Arbeiten aufteilen (Pflegevorsorgebericht 2013) 5

6 Vergeschlechtlichte Muster der Angehörigenpflege Männer pflegen eher, wenn nicht mehr erwerbstätig pflegen vor allem PartnerInnen sind häufiger Co- Pflegende Frauen pflegen auch im Haupterwerbsalter pflegen auch andere Angehörige sind häufiger Hauptpflegende 6

7 (Un-) Vereinbarkeit mit Erwerbsarbeit Erwerbstatus von pflegenden Angehörigen PensionistInnen Erwerbstätige Erwerbslose Hausfrau/-mann UK 10,6 77,9 1,4 5,3 Schweden 12,9 75,4 1,4 0,8 Dänemark 19,1 59,0 7,0 1,3 Irland 11,1 55,6 1,7 24,7 Niederlande 6,5 52,4 2,9 27,0 Frankreich 24,0 51,6 4,3 13,8 Deutschland 23,5 48,2 9,7 11,9 Tschechien 34,7 44,7 11,2 0,3 Belgien 22,3 39,0 10,5 16,5 Polen 37,6 33,6 3,4 9,8 Italien 36,2 33,5 3,2 24,5 Spanien 10,0 33,0 5,9 43,9 Österreich 48,9 31,8 3,3 11,6 Griechenland 18,7 31,4 2,4 46,0 Quelle: OECD 2011(SHARE- Datensatz) 7

8 (Un-)Vereinbarkeit mit Erwerbsarbeit oder 7,7 Prozent der österreichischen Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter (im Alter zwischen 15 und 64 Jahren) betreuen hilfebedürftige Angehörige/FreundInnen 10% der erwerbsfähigen Frauen 6% der erwerbsfähigen Männer Pflegende Angehörige im erwerbsfähigen Alter sind zu: 46% Vollzeit beschäftigt (Frauenanteil 45%) 20% Teilzeit beschäftigt (Frauenanteil 90%) 33% ohne Beschäftigung (Frauenanteil 70%) Quelle: Statistik Austria

9 (Un-)Vereinbarkeit mit Erwerbsarbeit Teilzeitquote mit und ohne Betreuungs- und Pflegeaufgaben Quelle: OECD 2011 (SHARE- Datensatz) 9

10 (Un-)Vereinbarkeit mit Erwerbsarbeit In Österreich stufen rund 12 % der in Vollzeit erwerbstätigen pflegenden Angehörigen die Vereinbarkeit als schwierig ein. Gründe: fehlende, zu teure oder qualitativ mangelhafte Betreuungsangebote für pflegebedürftige Erwachsene Von den nicht-erwerbstätigen pflegenden Angehörigen in Österreich geben 14 % an, berufstätig sein zu wollen, aufgrund fehlender oder unpassender Betreuungsangebote dies aber nicht umsetzen zu können. In Österreich würden etwa 10 % der teilzeitbeschäftigten pflegenden Angehörigen mehr Wochenstunden arbeiten, gäbe es geeignete Betreuungsangebote. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um Frauen. Quelle: Statistik Austria

11 Familialisierung der Langzeitpflege Pflegestufen und Höhe des Pflegegeldes in Euro Stufe Durchschnittlicher Pflegebedarf pro Monat Pflegegeld ab 2009 Stufe 1 > 65 Stunden (seit 2014) 154,20 Stufe 2 > 95 Stunden (seit 2014) 284,30 Stufe 3 >120 Stunden 442,90 Stufe 4 >160 Stunden 664,30 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 >180 Stunden und außergewöhnlicher Pflegaufwand >180 Stunden und dauernde Beaufsichtigung >180 Stunden und praktische Bewegungsunfähigkeit 902, ,- (seit 2011) 1.655,80 11

12 Österreichisches Pflegegeld (1993) Universeller und individueller Anspruch auf pauschale Geldleistung, ohne Einkommens- und Vermögensprüfung, nur der Pflegebedarf ist ausschlaggebend Gegensatz zum konservativen öst. Wohlfahrtsstaat der über Sozialversicherung den Status der versicherten Personen und seiner Angehörigen absichert! Mehrheit der PflegegeldbezieherInnen sind Frauen (2/3) nicht auf Sozialversicherung(sbeiträge) oder Familienstand angewiesen Pflegegeld wird ohne weitere Bedingungen an die pflegebedürftige Person ausbezahlt Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen 12

13 Verteilung der Pflegegeldbeziehenden auf Pflegestufen 13 Quelle: Statistik Austria

14 Österreichisches Pflegegeld Geringes Leistungsniveau (ca. 2,3 Euro bis 5 Euro/Stunde) verunmöglicht bedarfsgerechte, professionelle Pflege und fördert(e) somit informelle, irreguläre Pflege (Mairhuber 2000, 2011) Baut implizit auf der kostenlosen bzw. kostengünstigen Pflege im Rahmen familiärer Beziehungen auf (und verfestigt damit die geschlechtliche Arbeitsteilung)(Mairhuber 2000) Trotz hoher Kosten des Pflegegeldes für die Allgemeinheit die billigste Variante: Ausgaben Pflegevorsorge (Geld- und Sachleistungen): 3,3 Mrd. Euro; geschätzte Kosten für private im Haushalt erbrachte Betreuung und Pflege: 3 Mrd. Euro (Schneider 2006) 14

15 Förderung des Berufsausstieges 1998: Einführung der begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige, die aus Erwerbstätigkeit aussteigen seit 2009 volle Kostenübernahme der Beiträge (ab Pflegestufe 3) 2009: pflegende Angehörige können eine beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung beantragen (ab Pflegestufe 3) 2002: Einführung einer unbezahlten Familienhospizkarenz (max. 6 bzw. 9 Monate) (geringe Inanspruchnahme) 15

16 24-Stunden-Betreuung (2007) Legalisierung und finanzielle Förderung der 24-Stunden- Betreuung Unselbständige BetreuerInnen (max Euro/Monat) Selbständige BetreuerInnen (max. 550 Euro/Monat) 99% selbständige BetreuerInnen (Pflegevorsorgebericht 2013) Zugelassene Arbeitsbedingungen im Widerspruch zu sonstigen Bestimmungen für Erwerbstätige Langzeitpflege bleibt mit 24-Stunden-Betreuung im privaten, familiären Bereich verortet Geschlechtliche Arbeitsteilung nunmehr entlang nationaler Zugehörigkeiten zementiert (Mairhuber 2011) 16

17 Pflegekarenz und Pflegeteilzeit (2014) Zur (Organisierung der) Betreuung und Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (ab Pflegestufe 3) kein Rechtsanspruch Pro pflegender/m Angehöriger/n 1 bis 3 Monate (plus 3 Monate) kann von mehreren Angehörigen jeweils für max. 3 Monate in Anspruch genommen werden Kann auch von BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beansprucht werden 17

18 Pflegekarenz und Pflegeteilzeitgeld Pflegekarenzgeld (maximal 6 Monate pro Pflegebedürftigen - plus 6 Monate) Höhe: Arbeitslosengeld (55% des Nettoeinkommens) bzw. mindestens 406 Euro und maximal Euro Im Falle der Pflegeteilzeit/Familienhospizteilzeit gebührt Pflegekarenzgeld aliquot Kurzer Ausstieg und parallele Vereinbarkeit wird gefördert Mehrere Angehörige können hintereinander Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen fördert Teilung und Netzwerke Aliquote Pflegekarenzgeldleistung im Falle von Teilzeitarbeit (für Elternteilzeit gibt es das nicht) 18

19 Fazit Österreichisches Langzeitpflegeregime setzt primär auf unbezahlte Angehörigenpflege durch Frauen Vereinbarkeit mit Erwerbstätigkeit (noch) kein/kaum Thema Informell Pflegende zahlen den Preis geringere Arbeitsmarktintegration, Einkommenseinbußen und schlechtere soziale Absicherung Keine Wahlfreiheit für pflegende Angehörige Schlecht bezahlte und schlecht abgesicherte Betreuung und Pflege durch Migrantinnen als legalisierte Not -Lösung Widersprüche zum österr. Wohlfahrtsstaatsmodell Pflegegeld als universelle Leistung, ohne einkommens- und Vermögensprüfung, ohne Beitragszahlungen, vom Familienstand unabhängig Erwerbstätige zweiter Klasse (24-Stunden-Betreuung) 19

20 Fazit Bezahlte Pflegekarenz und -teilzeit Schritt in Richtung Adressierung des Vereinbarungsproblems Wirkung jedoch wesentlich vom Ausbau der Dienstleistungsangebote abhängig Ersetzt Reform des Pflegegeldes nicht mehr Dienstleistungen, weniger Geldleistungen Derzeitige und zukünftige Veränderungen setzen gegenwärtiges Langzeitpflegeregime weiter unter Druck Veränderungen in Familienstrukturen, geografischer Distanz, demografischen Strukturen, Wertewandel (Pflegebereitschaft) Steigende und längere Frauenerwerbstätigkeit: auch aufgrund von Pensionsreformen widersprüchliche Politik 20

21 DANKE FÜR IHR INTERESSE! 21

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