Der Exit im Wege des Asset Deals

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Exit im Wege des Asset Deals"

Transkript

1 Der Exit im Wege des Asset Deals Sabine Reimann, Rechtsanwältin, Partnerin 30. November 2012

2 Deutschland Grunderwerbsteuerkarte (Stand: 15. Oktober 2012) 2

3 Lohnt sich der Asset Deal noch? hängt von der "Dealgröße" ab je höher der Kaufpreis, desto eher Share Deal sinnvoll aber: Risiken und Folgekosten mit Grunderwerbsteuerersparnis abwägen höhere Beratungskosten und DD-Kosten bei Ankauf 5,1% Minderheitsgesellschafter erforderlich Verwaltungsaufwand Risiko über i.d.r. 5 Jahre (KG), dass bei Fehlern in späteren Handlungen doch noch Grunderwerbsteuer anfällt 3

4 Einführung Asset Deal notarielle Beurkundung für Kaufvertragsabschluss notwendig Kaufgegenstand: Immobilie, d.h. Eigentumserwerb erst mit Umschreibung im Grundbuch Mietverträge gehen gemäß (und nur (!) nach) der gesetzlichen Regelung ( 566 BGB) auf den Erwerber über Gebäudeversicherung geht auch auf den Erwerber über, aber Sonderkündigungsrecht (Achtung! Kosten!) Sonstige Verträge (Wartungsverträge, Versorgungsverträge, etc.) gehen nicht auf den Erwerber über; dies bedarf vielmehr gesonderter Vereinbarung ebenso Gewährleistungsansprüche 4

5 Einführung Asset Deal Aufbau KV Rubrum / Vertretung Kaufobjekt (Grundbuchstand) Kauferklärung Kaufpreis, Umsatzsteuerklausel, Kaufpreisfälligkeit, Sicherheiten, Vollstreckungsunterwerfung Übergabe, Übergang von Verträgen Garantien, Gewährleistung, Haftung, Abtretung schuldrechtliche Ansprüche Vormerkung / Auflassung Finanzierung Rücktrittsrecht Vollzugsvollmachten, Belehrungen Kosten, Grunderwerbsteuer Sonstiges 5

6 Kaufpreisfälligkeit typische Kaufpreisfälligkeitsregelungen Auflassungsvormerkungseintragung Verzicht auf gemeindliche Vorkaufsrechte Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen Löschungsbewilligung hinsichtlich nicht übernommener Belastungen (Eintragung (Notarbestätigung) von Grundpfandrechten zugunsten der den Kaufpreis finanzierenden Bank) 6

7 Kaufpreisfälligkeit Absicherung der Verantwortlichkeiten des Verkäufers weitere, vom Verkäufer vorab zu erbringende Leistungen: Schriftformheilende Nachträge Vollziehbare Baugenehmigung Abschluss weiterer Verträge (z.b. Grundstückstausch; öfftl.-rechtl. Verträge (Erreichung Vermietungsquote) Bestimmter Bautenstand (Bestätigung durch Sachverständigen) 7

8 Gewährleistung Typische Regelungen Wer gegen wen warum? Käufer gegen Verkäufer aus Kaufvertrag bzw. Gesetz Garantie Eigenständige Garantie nach 311 BGB Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie gem. 443 BGB Sach- und Rechtsmangelhaftung gem. 434, 435, 437 BGB Minderung Nacherfüllung Schadensersatz Rücktritt + Schadensersatz Wissenserklärung 8

9 Gewährleistung Absicherungen zugunsten des Käufers: Bürgschaft für dem Käufer gegebene Garantien / Gewährleistungsansprüche Rückgabe regeln! Kaufpreiseinbehalt ebenfalls denkbar Kosten bedenken! Notaranderkonto: 0,25 1% der Anlagesumme + 37,50 pro Auszahlung Bürgschaft: Avalkosten Treuhandkonto: Kosten für Treuhänder vereinbaren (Treuhandvertrag erforderlich) 9

10 Gewährleistung Abtretung von Gewährleistungsansprüchen und Sicherheiten gegen GU, Architekten, Fachplaner Rückgabe regeln Ansprüche abtretbar? Bauverträge verkäufterseits erfüllt? 10

11 Gewährleistung typische Gewährleistungsregelungen sind selbständige Garantie zur Grundstückssituation (Eigentum, Lastenfreiheit, Zahlung von Erschließungsbeiträgen oder Steuern etc.) Wissenserklärung bis (Teil-)Garantien zum Vorliegen öffentlichrechtlicher Genehmigungen bzw. Erfüllung von Auflagen Wissenserklärungen dazu, ob Gebäude im Einklang mit Genehmigungen / zum Zustand Gebäude Garantien bis Wissenserklärungen zu Rechtsstreitigkeiten bezüglich Immobilie sowie Mietverträgen Garantien bis Wissenserklärungen bzgl. Kontaminationen / Umweltbelastungen Garantien bis Wissenserklärungen bzgl. Richtigkeit der offen gelegten Informationen Sachmangelhaftung bei Neubau 11

12 Gewährleistung Gewährleistungs- und Haftungsklauseln: vollständiger Haftungsausschluss Haftungshöchstgrenzen Beschränkung auf Versicherungsleistungen Haftung nur für bestimmte Schäden bzw. Schadensursachen Selbstbeteiligungen keine Haftung, wenn Schäden im Einzelfall unter einer bestimmten Schwelle liegen Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen Dritte unter eigenem Haftungsausschluss Haftungshöchstgrenzen 12

13 Gewährleistung Wirksamkeit von Haftungsausschlussklauseln individualverträglich: Alles möglich bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit ( 138 BGB) ABG kein Ausschluss bei: Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder für grob fahrlässige Pflichtverletzungen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners entgegen den Geboten von Treu- und Glauben der Haftung für Hauptleistungen in jedem Fall: Belehrungspflicht Ein Haftungsausschluss ist nur wirksam, wenn der Erwerber über den Ausschluss und dessen Rechtsfolgen ausführlich belehrt wird (z.b. vom Notar) 13

14 Gewährleistung nur hinsichtlich Baumängeln möglich, nicht bei Grundstücks- und Mietvertragsmängeln Abtretung erforderlich / Beweislast (Mitwirkungspflichten und Dokumentenübergabe regeln!) 14

15 Besonderheiten und Absicherungsmechanismen bei Verkauf vor Fertigstellung Regelung hängt von Grad / Stadium der Fertigstellung ab Milestones sind Baugenehmigung Baufortschritt (nach oder in Anlehnung an MaBV) Abnahme der Bauleistung Übergabe an Mieter / 1. (vorbehaltlose) Mietzahlung Vollvermietung 15

16 Besonderheiten und Absicherungsmechanismen bei Verkauf vor Fertigstellung Kaufpreisfälligkeitsregelung vs. aufschiebende Bedingung Kaufvertrag bleibt schwebend unwirksam Vorteil für Käufer: Grunderwerbssteuer wird erst mit Wirksamkeit des Kaufvertrages ausgelöst, nicht mit Abschluss Grunderwerbssteuer muss nicht vorfinanziert werden Vorteil allgemein: Bindungswirkung beider Parteien einfache "Rückabwicklung" bei Nichteintritt der Bedingung (nur Kostenregelung erforderlich) Keine Maklercourtage bis Bedingungseintritt 16

17 Besonderheiten und Absicherungsmechanismen bei Verkauf vor Fertigstellung Nachteil: Nachweis des Bedingungseintritts gegenüber Notar gegenüber Grundbuchamt (Form!: 29 GBO, ggf. Vereinbarung, dass Bedingungseintritt gegenüber Grundbuch und Notar nicht nachzuweisen ist) idr: Bewilligungen und Vollmachten werden unbedingt vereinbart Vereinbarung, wann Bedingung als endgültig ausgefallen gilt, erforderlich (idr Datum) sinnvoll wenn Baugenehmigung noch nicht erteilt bestimmter Vermietungsstand noch nicht erreicht Dienstbarkeiten fehlen (idr Wegerechte) Finanzierung nicht gesichert Mietnachträge erforderlich (Ankermieter) 17

18 Besonderheiten und Absicherungsmechanismen bei Verkauf vor Fertigstellung gestaffelte Fälligkeit nach Baufortschritt (entsprechend MaBV möglich) Achtung: Notar kontrolliert Baufortschritt nicht Anzeige durch GU/Bauherr oder gemeinsam benannter Sachverständiger Schiedsklausel bei Streitigkeiten sinnvoll 18

19 Besonderheiten und Absicherungsmechanismen bei Verkauf vor Fertigstellung Kaufpreiseinbehalt Regelung, nach der der Käufer eine bestimmte Summe des Kaufpreises bis zum Eintritt bestimmter Umstände zurückbehalten darf regelungsbedürftig: Verfallsfrist Umschreibung des Eigentums wann? Prüfung des Bedingungseintritts (Notar, Parteien oder Sachverständiger) 19

20 Besonderheiten und Absicherungsmechanismen bei Verkauf vor Fertigstellung sinnvoll bei geringfügigen Mängeln, die beseitigt werden müssen oder Restarbeiten beizubringenden Mietnachträgen zur Schriftformwahrung Alternative: Kaufpreishinterlegung auf Notaranderkonto Stellung von Sicherheiten (idr Bürgschaften) 20

21 Garantien, Gewährleistung, Haftungsausschluss ein Beispiel Was ist an dieser Klausel falsch? Was ist an dieser Klausel verhandlungstechnisch unklug? Was ist gut gelungen? 21

22 Fragen? 22

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23

24 Sabine Reimann, Partnerin Düsseldorf Sabine Reimann arbeitet seit 2000 als Rechtsanwältin bei Hogan Lovells. Im Jahr 2006 wurde sie Counsel und im Jahr 2008 Partnerin. Als Mitglied der internationalen Praxisgruppe Immobilienwirtschaftsrecht spezialisierte sie sich auf Immobilientransaktionen, gewerbliches Mietrecht, Property- und Assetmanagement, das Führen immobilienrechtlicher Rechtsstreitigkeiten sowie Projektentwicklungen und nachhaltiges Bauen. Sie ist für nationale wie internationale Immobilienunternehmen ebenso wie für institutionelle Investoren und Banken tätig. Sabine Reimann veröffentlichte eine Vielzahl von Artikeln zum Immobilienrecht in nationalen und internationalen Zeitschriften und Zeitungen. Sie ist außerdem bei der Euroforum Verlag GmbH fachliche Leiterin des schriftlichen Managementlehrganges "Immobilienrecht" sowie Mitautorin der schriftlichen Managementlehrgänge "Erfolgreicher Umgang mit Bauprojekten" und "Gewerbliches Mietrecht". Darüber hinaus ist sie Referentin bei verschiedenen Konferenzen und Seminaren im Bereich Immobilienwirtschaft. Sabine Reimann ist Mitglied im Rechtsausschuss des DGNB e.v. Ausgewählte Mandate Beratung der GEWL GmbH (Objektgesell. der Patron Kummel Ltd., eines englischen Private Equity- Fonds) bei dem Erwerb, der Projektentwicklung und der Veräußerung des Eppendorfer Zentrums in Hamburg Beratung der Redevco Service Deutschland GmbH beim An- und Verkauf verschiedener Immobilienprojekte Beratung der Hahn - Gruppe beim Ankauf von Einzelhandelsimmobilien Beratung der aik Immobilien-Kapitalanlagegesellschaft mbh beim Verkauf der Portfolien Duedeni, Eleven und G-Pec sowie fondsspezifische Fragestellungen im Zusammenhang mit diesen Verkäufen Beratung einer Wohnungsbaugesellschaft bei der energetischen Sanierung von Beständen Beratung verschiedener Immobilien-Bestandshalter beim Abschluss von Property- und Assetmanagementverträgen Beratung verschiedener Industrieunternehmen bei der Beurteilung von Betreiberverantwortungen sowie beim outsourcen von Property- und Facilitymanagementdienstleistungen sowie im Rahmen des Betriebes von Industrieparks Beratung diverser Modelabel und Eigentümer beim Abschluss von Mietverträgen über Einzelhandelsflächen Sabine Reimann Real Estate Partnerin, Düsseldorf T sabine.reimann@hoganlovells.com "Leader in their Field" Chambers Europe 2011 und 2012 Sabine Reimann: "Clients say she understands their business objectives and 'knows we have to accomplish our needs and find a solution'" Chambers Europe 2011 "Das häufig empfohlene Büro in Düsseldorf profitiert ungebrochen vom Aufwind der vergangenen Jahre..." JUVE Handbuch 2009/2010 Hogan Lovells 24

25 Hogan Lovells has offices in: Abu Dhabi Alicante Amsterdam Baltimore Beijing Berlin Brussels Budapest* Caracas Colorado Springs Denver Dubai Dusseldorf Frankfurt Hamburg Hanoi Ho Chi Minh City Hong Kong Houston Jakarta* Jeddah* London Los Angeles Madrid Miami Milan Moscow Munich New York Northern Virginia Paris Philadelphia Prague Riyadh* Rome San Francisco Shanghai Silicon Valley Singapore Tokyo Ulaanbaatar Warsaw Washington DC Zagreb* "Hogan Lovells" or the "firm" is an international legal practice that includes Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP and their affiliated businesses. The word "partner" is used to describe a partner or member of Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP or any of their affiliated entities or any employee or consultant with equivalent standing. Certain individuals, who are designated as partners, but who are not members of Hogan Lovells International LLP, do not hold qualifications equivalent to members. For more information about Hogan Lovells, the partners and their qualifications, see. Where case studies are included, results achieved do not guarantee similar outcomes for other clients. Attorney Advertising. Hogan Lovells All rights reserved. *Associated offices

Update Arbeitsrecht Frühjahr 2014

Update Arbeitsrecht Frühjahr 2014 Update Arbeitsrecht Frühjahr 2014 Inhalt In gewohnter Art und Weise bringen wir Sie mit unserer Veranstaltungsreihe Update Arbeitsrecht an allen deutschen Hogan Lovells Standorten auf den neuesten Stand

Mehr

draft/version 05/04/20124

draft/version 05/04/20124 Umwandlungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht Breakfast Meeting Berlin, 10. Mai 2012 Tax und Corporate Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden Sie herzlich zu unserem Breakfast Meeting Umwandlungen

Mehr

Immobilienerwerb und Finanzierung in Norwegen. Deutsch Nordische Juristenvereinigung 15.10.06 - Advokat (H) Stein Hegdal

Immobilienerwerb und Finanzierung in Norwegen. Deutsch Nordische Juristenvereinigung 15.10.06 - Advokat (H) Stein Hegdal Immobilienerwerb und Finanzierung in Norwegen Deutsch Nordische Juristenvereinigung 15.10.06 - Advokat (H) Stein Hegdal Immobilienerwerb Aus der Sicht des Investors Etwas über den Markt Praktischer Vorgang

Mehr

Erläuterungen Kaufvertrag

Erläuterungen Kaufvertrag Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

Rechte und Pflichten beim Hauskauf

Rechte und Pflichten beim Hauskauf Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten

Mehr

Rechtliche Aspekte der Energieberatung

Rechtliche Aspekte der Energieberatung Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung

Mehr

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015)

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

M&A Update 2011 Damit Sie mit Ihrem nächsten Deal keinen Schiffbruch erleiden. Donnerstag, 12. Mai 2011. Corporate/M&A

M&A Update 2011 Damit Sie mit Ihrem nächsten Deal keinen Schiffbruch erleiden. Donnerstag, 12. Mai 2011. Corporate/M&A M&A Update 2011 Damit Sie mit Ihrem nächsten Deal keinen Schiffbruch erleiden Donnerstag, 12. Mai 2011 Corporate/M&A Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr möchten wir Ihnen bei einer Veranstaltung,

Mehr

HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND

HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - RAe HILDEBRANDT & M ÄDER CLAYALLEE 84-14199BERLIN DR. LAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND - RECHTSANW ÄLTIN - SEBASTIANWÖRNER

Mehr

Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson

Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson Aus gegebenem Anlass wollen wir nochmals auf die ganz offensichtlich nur wenig bekannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

8. Medizinprodukte Update. Hamburg, Dienstag, 29. November 2016 München, Dienstag, 06. Dezember 2016

8. Medizinprodukte Update. Hamburg, Dienstag, 29. November 2016 München, Dienstag, 06. Dezember 2016 8. Medizinprodukte pdate Hamburg, Dienstag, 29. November 2016 München, Dienstag, 06. Dezember 2016 Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten, sehr geehrte Damen und Herren, Wir möchten Sie herzlich zu unserem

Mehr

Was Sie beim Immobilienerwerb beachten müssen

Was Sie beim Immobilienerwerb beachten müssen Was Sie beim Immobilienerwerb beachten müssen Steffen Fabry Kundenberater Immobilien ImmobilienCenter Weinsberg Was Sie beim Immobilienerwerb unbedingt beachten sollten, ganz gleich, ob es sich um ein

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

Einladung Fashion & Law

Einladung Fashion & Law Einladung Fashion & Law Hamburg, 10. April 2014 Die Veranstaltung Hiermit laden wir Sie herzlich zur Hogan Lovells Fashion & Law Veranstaltung 2014 an unserem Standort in Hamburg ein. Im Rahmen von Kurzvorträgen

Mehr

Medizinprodukte Update Klinische Bewertung und klinische Prüfung. Hamburg, 23. November 2011 München, 1. Dezember 2011 jeweils 17.00 Uhr.

Medizinprodukte Update Klinische Bewertung und klinische Prüfung. Hamburg, 23. November 2011 München, 1. Dezember 2011 jeweils 17.00 Uhr. Medizinprodukte pdate Klinische Bewertung und klinische Prüfung Hamburg, 23. November 2011, 1. Dezember 2011 jeweils 17.00 hr Einladung Medizinprodukte pdate 2011 Beim Hogan Lovells Medizinprodukte pdate

Mehr

Sachmangel gemäß 434 BGB

Sachmangel gemäß 434 BGB Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als

Mehr

Der Bauträgervertrag

Der Bauträgervertrag Der Bauträgervertrag Hiermit möchten wir Sie gerne über Verträge zum Erwerb neuen Wohnraums von gewerblichen Unternehmen informieren. Ziel ist es typische Risiken derartiger Verträge aufzuzeigen und Möglichkeiten

Mehr

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg 11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des WEG-Verwalters bei unberechtigter Abberufung/Kündigung aus wichtigem Grund Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt,

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95. Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus.

Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95. Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus. Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95 Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus. I. Personalien 1. Name, Vorname des Fondserwerbers / der Fondserwerber

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Chancen und Risiken beim beim privaten Immobilienverkauf - Juristische Merkposten. Referent: Notar Timm Jenewein, Traunstein

Chancen und Risiken beim beim privaten Immobilienverkauf - Juristische Merkposten. Referent: Notar Timm Jenewein, Traunstein Chancen und Risiken beim beim privaten Immobilienverkauf - Juristische Merkposten Referent: Notar Timm Jenewein, Traunstein 1 Insbesondere diese Themen sind wichtig: Wann bin ich beim Immobilienkauf gebunden?

Mehr

Der Musterkaufvertrag für Gebrauchtyachten.

Der Musterkaufvertrag für Gebrauchtyachten. Der Musterkaufvertrag für Gebrauchtyachten. Hamburg Plymouth Monaco Skive Wien Palma de Mallorca Zagreb New York Grosser Grasbrook 10 20457 Hamburg Tel. +49-40-37 09 10 Fax +49-40-37 09 11 09 Ismaninger

Mehr

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen.

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Sie schmieden neue Pläne für Ihr Zuhause? Was Sie beachten müssen!

Mehr

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:

Mehr

Kaufvertrag für Auto-Kauf / Verkauf

Kaufvertrag für Auto-Kauf / Verkauf D ER K AUFFVERTRAG FÜR S KFZ BEI I HRER W ERKSTATT IN B ERLIN FINDEN S IE NOCH EINIGE WEITERE M USTERVORLAGEN UND KOSTENLOSE B EISPIEL-DOKUMENTE SOWIE ZAHLREICHE C HECKLISTEN RUND UM I HR A UTO BESUCHEN

Mehr

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m²

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m² Beispielhafte Darstellung Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m² Bebaubarkeit 3 Vollgeschosse GRZ 0,8 von ca. 2.641 qm GFZ 2,0 von

Mehr

Münchner Restrukturierungs-Summit 2013

Münchner Restrukturierungs-Summit 2013 Münchner Restrukturierungs-Summit 2013 4. Juni 2013, Literaturhaus in München Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden Sie herzlich ein zu unserem Münchner Restrukturierungs-Summit 2013 am 4.

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Die Behandlung von Mietsicherheit in Grundstückskaufverträgen Kann sich der Veräußerer von der

Die Behandlung von Mietsicherheit in Grundstückskaufverträgen Kann sich der Veräußerer von der Die Behandlung von Mietsicherheit in Grundstückskaufverträgen Kann sich der Veräußerer von der 1 Newsletter Spotlight Mai 2013 Die Behandlung von Mietsicherheit in Grundstückskaufverträgen Kann sich der

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

Informationsblatt. Der Grundstückskaufvertrag

Informationsblatt. Der Grundstückskaufvertrag Informationsblatt Der Grundstückskaufvertrag 1 2 Wie oft kauft man im Leben eine Immobilie? Normalerweise nicht öfter als 1 2 mal. Da es dabei um erhebliches Privatvermögen geht, hat der Gesetzgeber den

Mehr

Der Kauf eines gebrauchten Hauses

Der Kauf eines gebrauchten Hauses Notar Wilfried Schwarzer Tegernsee Kauf eines gebrauchten Hauses Rathausplatz 5 83684 Tegernsee Telefon (08022)7052-0 Telefax (08022) 705252 Mail: info@notariat-tegernsee.de Der Kauf eines gebrauchten

Mehr

Informationen zum Grundstücks kaufvertrag

Informationen zum Grundstücks kaufvertrag Informationen zum Grundstücks kaufvertrag Die Aufgabe des Notars 2 + 3 Deshalb sieht das Gesetz eine Vielzahl von Regelungen vor, die teilweise schwer verständlich sind. Weil es um hohe Werte und komplizierte

Mehr

Das Rücktrittsrecht I

Das Rücktrittsrecht I Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht

Mehr

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:

Mehr

DEUTSCH-RUSSISCHE AHK Seminar des Komitees für Rechtsfragen: Joint Venture in Russland :

DEUTSCH-RUSSISCHE AHK Seminar des Komitees für Rechtsfragen: Joint Venture in Russland : DEUTSCH-RUSSISCHE AHK Seminar des Komitees für Rechtsfragen: Joint Venture in Russland : Einlage und Nutzung von Immobilien in Joint Venture in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt, Partner (Moskau,

Mehr

hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend "Fondsgesellschaft" genannt)

hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend Fondsgesellschaft genannt) Präambel Vorname und Name Straße und Hausnr. PLZ und Wohnort (nachfolgend "Verkäufer" genannt) hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend "Fondsgesellschaft"

Mehr

Film und TV im neuen Jahrzehnt Rechtliche Hürden und Chancen. Berlin, 11. Februar 2011. Intellectual Property

Film und TV im neuen Jahrzehnt Rechtliche Hürden und Chancen. Berlin, 11. Februar 2011. Intellectual Property Film und TV im neuen Jahrzehnt Rechtliche Hürden und Chancen Berlin, 11. Februar 2011 Intellectual Property Über Hogan Lovells Mit ca. 2.500 Anwälten an über 40 Standorten in den bedeutendsten Geschäfts-

Mehr

Hogan & Hartson Raue LLP

Hogan & Hartson Raue LLP Unsere Immobilienrechtspraxis in Deutschland Hogan & Hartson Raue LLP Immobilienrechtspraxis Beratungsschwerpunkte Architektenrecht Baugenehmigungen Bauleitplanung Bauvertragsrecht Due Diligence Finanzierung

Mehr

Tablet & ipadverleih. Ready to Rent.

Tablet & ipadverleih. Ready to Rent. Tablet & ipadverleih Ready to Rent. 1 Kurzinformationen Unter 200 bis 300 Geschäftsideen befinden sich vielleicht 1 oder 2 wahre "Perlen": Das sind solche, die ein oft unglaublich hohes Potential haben

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 Leistungszeit und Leistungsort

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 Leistungszeit und Leistungsort Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 und Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 2 3 Was haben

Mehr

Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien.

Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien. Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien. Damit ist sie eine Form der langfristigen Kapitalanlage und dient zugleich der kurzfristig beginnenden Nutzung von Wohneigentum. 2011 Wolters Kluwer

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Fall: (Obersatz zu den 5 W s )

Fall: (Obersatz zu den 5 W s ) G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -

Mehr

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel

Mehr

Übung für Fortgeschrittene (ZR) Fall 5

Übung für Fortgeschrittene (ZR) Fall 5 Übung für Fortgeschrittene (ZR) Fall 5 Vorüberlegung Teil 1 keine Anspruchsprüfung, sondern Frage nach der dingliche Rechtslage (Eigentümerstellung) à historische/chronologische Prüfung verschiedene Aspekte

Mehr

Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre. Fall 7: (Lösung)

Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre. Fall 7: (Lösung) Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester 2006 Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre Fall 7: (Lösung) - BGH, NJW 2001, 1062, NJW 2000, 3127 ( misslungenes Scheingeschäft ); BGH, NJW 1999, 2892

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

Startnummer Klasse Nenngeld Versicherung www.amc-unterer-breisgau.de NENNUNG In Kenntnis und Anerkennung der Ausschreibung nenne ich zum BWJ-Lauf am 16.06.2012 Herbolzheim Name Vorname Straße PLZ / Wohnort

Mehr

Notarieller Kaufvertrag: Warum und wie ist die Abwicklung

Notarieller Kaufvertrag: Warum und wie ist die Abwicklung Notarieller Kaufvertrag: Warum und wie ist die Abwicklung Grundlagen und Vorbereitung der notariellen Beurkundung Für jeden Kauf einer Immobilie ist ein notarieller Kaufvertrag verpflichtend. Nur dieser

Mehr

BGH (+) da es erforderlich und zweckmäßig war einen Detektiv einzusetzen.

BGH (+) da es erforderlich und zweckmäßig war einen Detektiv einzusetzen. Fall 1: Vorüberlegung: I. Detektivkosten als Schadensersatz gem. 280 I: 1.Vertragsschluss schon mit dem Betanken. 2.Vertretbar, wenn man eine Pflicht des Kunden annimmt, sich nach dem Tanken an der Kasse

Mehr

Übersicht zum Immobiliar-Sachenrecht

Übersicht zum Immobiliar-Sachenrecht Dr. Philipp Hammerich Rechtsanwalt Übersicht zum Immobiliar-Sachenrecht Rechtsgeschäftlicher Erwerb von Grundstücken 873 I, 925 BGB Zu beachten, sind die Ähnlichkeiten zum Mobiliarsachenrecht. Der Aufbau

Mehr

M&A Transaktionsmodelle

M&A Transaktionsmodelle M&A Transaktionsmodelle 15. Oktober 2012 Dresden Dr. Johannes Weisser avocado rechtsanwälte Welche Arten des Unternehmens(ver)kaufs gibt es? Share Deal Erwerb des Rechtsträgers selbst (= Rechtskauf) Asset

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Sicherheit für Ihre Elektrogeräte

Sicherheit für Ihre Elektrogeräte Sicherheit für Ihre Elektrogeräte Einfach. Gut. Geschützt. Service plus Sicherheit Mit unserem Plus 3 Geräteschutz können Sie jetzt beim Kauf Ihr Neugerät nach Ablauf der 2-jährigen Gewährleistung für

Mehr

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der Darlehensvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Scuol, 7550 Scuol, Darlehensgeberin und der Hochalpines Institut Ftan AG, 7551 Ftan, Darlehensnehmerin 1. Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin

Mehr

awr Übersicht Referat

awr Übersicht Referat Unternehmensnachfolge aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Raphael Häring Partner AG für Wirtschaft und Recht, Bern Bern, 4. September 2015 Folie Nr. 1 Übersicht Referat 1. Share AG (Verkauf Aktien)

Mehr

Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer

Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer Zimmerstraße 3, 04109 Leipzig, Telefon (0341) 96400-0 www.msg-treuhand.de Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer von StB Peter Heberger 1 Grunderwerbsteuer In Sachsen (noch) 3,5% Bemessungsgrundlage

Mehr

ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht

ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht Der Bauträgervertrag in der Insolvenz des Unternehmers (Rechtslage in Deutschland) Prof. Dr. Florian Jacoby Gliederung I. Überblick über

Mehr

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, welche an dem Programm airberlin exquisite der Airberlin PLC & Co. Luftverkehrs

Mehr

Richtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg

Richtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg Richtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg 1 ZUWENDUNGSZWECK, RECHTSGRUNDLAGE 1.1 Zuwendungszweck In der Gemeinde Weidhausen b.coburg ist seit einigen

Mehr

Wir machen das Leben leichter! Plus 3. Geräteschutz

Wir machen das Leben leichter! Plus 3. Geräteschutz Wir machen das Leben leichter! Plus 3 Geräteschutz Einfach. Gut. Geschützt. Für Technik von A Z Service plus Sicherheit Mit unserem electroplus Plus 3-Geräteschutz können Sie jetzt beim Kauf Ihr Neugerät

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung und Sanierung industriell-gewerblicher Altlasten

Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung und Sanierung industriell-gewerblicher Altlasten Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbh (GAB) Innere Wiener Str. 11a 81667 München Seite 1 von 9 Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung Fragen zu den Verpflichteten gemäß 4 BBodSchG

Mehr

Überprüfung Bankenhaftung

Überprüfung Bankenhaftung Überprüfung Bankenhaftung Schäfer Riedl Baetcke Formular für geschädigte Erwerber von geschlossenen Immobilienfonds -Bitte berücksichtigen Sie, daß bei Darlehensabschluß/Erwerb vor dem 112004 die Ansprüche

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

- keiner Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung. Art. 233 4 Abs. 6 EGBGB, 2 Abs. 1, 3 Satz 1 GVO

- keiner Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung. Art. 233 4 Abs. 6 EGBGB, 2 Abs. 1, 3 Satz 1 GVO eitsatz Veräußern Gebäudeeigentümer, die nach der Wende das zugehörige Grundstück erworben haben, dieses nunmehr bei gleichzeitiger Aufgabe des Nutzungsrechts an Dritte weiter, bedarf der entsprechende

Mehr

Was ist Open Source Software und wem gehört sie?

Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Vortrag am 24. April 2012 im Rahmen der LPI Partnertagung in Kassel Referentin: Sabine Sobola. Rechtsanwältin. Lehrbeauftragte für IT-Recht, Urheber- und

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

3. Sollten der Verkäufer und der Halter nicht dieselbe Person sein, lassen Sie sich eine Verkaufsvollmacht geben.

3. Sollten der Verkäufer und der Halter nicht dieselbe Person sein, lassen Sie sich eine Verkaufsvollmacht geben. info@ Tipps für den Verkäufer 1. Nach Möglichkeit sollten Sie eine Zahlung des vollen Kaufpreises bei der Übergabe arrangieren. Auf diese Weise ersparen Sie sich mögliche Probleme nach Übergabe des Fahrzeugs.

Mehr

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem

Mehr

M&A im Streit Unternehmenstransaktionen im Stresstest. Management Representations. Dr. Benedikt Hohaus Dr. Tim Kaufhold. Freitag, 8.

M&A im Streit Unternehmenstransaktionen im Stresstest. Management Representations. Dr. Benedikt Hohaus Dr. Tim Kaufhold. Freitag, 8. Dr. Benedikt Hohaus Dr. Tim Kaufhold M&A im Streit Unternehmenstransaktionen im Stresstest Management Representations Freitag, 8. April Inhalt 1. Garantien des Managements aus Sicht des Veräußerers 2.

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

HARDOCK KG Immobilien-Makler. Notar-Anmeldeformular Kaufvertrag (Grundstück, Wohnung, Einfamilien- u. Mehrfamilienhaus) Seite 1 von 6

HARDOCK KG Immobilien-Makler. Notar-Anmeldeformular Kaufvertrag (Grundstück, Wohnung, Einfamilien- u. Mehrfamilienhaus) Seite 1 von 6 Seite 1 von 6 WICHTIGER HINWEIS: Der Verkaufs-/Kauf-Absichtserklärung ist diesem Anmeldeformular beizulegen! VERKÄUFER/IN: Eigentümer/in Miteigentümer/in Vorname, Nachname Vorname, Nachname Abweichender

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen

Mehr

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d.

Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10 Schuldnerverzug Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. 280 BGB Aber: Verzögerungsschaden nur nach 280 II BGB,

Mehr

Vertragsgestaltung: Mieten, Werken, Dienstleisten

Vertragsgestaltung: Mieten, Werken, Dienstleisten Vertragsgestaltung: Mieten, Werken, Dienstleisten Sabine Reimann, Rechtsanwältin, Partner Hogan Lovells Int. LLP November 2010 Asset Managementvertrag / Property Managementvertrag / Facility Managementvertrag

Mehr

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Diplom-Volkswirt Jörn W. Libbertz IMMOBILIEN-BÜRO

Diplom-Volkswirt Jörn W. Libbertz IMMOBILIEN-BÜRO V E R M I E T U N G S A U F G A B E Nr. 9072 Ladengeschäft Eppendorfer Baum 26 20249 HAMBURG Seite 1 von 6 Lage: In unmittelbarer Zentrumsnähe in bester Lauflage liegt dieses Mietobjekt. Alle öffentlichen

Mehr