VERKAUFSUNTERLAGE Stand: 17. Februar 2014

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1 1 VERKAUFSUNTERLAGE Stand: 17. Februar 2014 LIEGENSCHAFT B20-Mariazellerstraße

2 2 Zusammenfassung Betriebsgebiet NOE Central Adresse B20 Mariazellerstraße Grundbuch EZ 505 GB Hart Flächen Grundstücksfläche lt. GB m² (Stand: ) Ihr Ansprechpartner ecopoint Wirtschaftsservice der Stadt St. Pölten Christoph Schwarz Rathauplatz 1, Telefon Fax

3 3 Abbildung 1: Betriebsgebiet NOE Central Luftbild, August 2011 (Quelle: Magistrat St. Pölten)

4 4 INHALTSVERZEICHNIS ZUSAMMENFASSUNG ALLGEMEINE LIEGENSCHAFTSDATEN Lage und Anfahrt Flächenwidmung / Bebauungsbestimmungen Grundbuchsauszug Eigentumsverhältnisse BESCHREIBUNG DES KAUFOBJEKTS Beschreibung der Liegenschaft Flächen Aufschließung / Anschlüsse / sonstige Aufwendungen Kontaminierungen GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / KAUFVERTRAGSBEDINGUNGEN Vertragsbedingungen Kaufvertrag / Kaufpreiserlag Rücktritt / Pönale ANGEBOTSLEGUNG Form und Inhalt von Angeboten Kaufgegenstand Kaufpreis Finanzierung PROVISIONSVEREINBARUNG SONSTIGES KONTAKT... 16

5 5 1 Allgemeine Liegenschaftsdaten 1.1 Lage und Anfahrt Das Betriebsgebiet NOE Central befindet sich im Süden der Landeshauptstadt St. Pölten und ist durch seine zentrale Lage in der Vienna Region gekennzeichnet. Die Nähe zu hochrangigen Verkehrsinfrastrukturen (Straße, Schiene und Flughafen Wien) und seine Nähe zur Bundeshauptstadt tragen zur hohen Standortqualität bei. Abbildung 2: Lage in der Vienna Region (Quelle: Vienna Region Marketing GmbH) Das Betriebsgebiet NOE Central liegt westlich der B20 Mariazeller Straße vor dem Ortsbeginn des Stadtteils St. Georgen. Abbildung 3: Betriebsgebiet NOE Central Landkarte / Anfahrtsplan (Quelle: Land Niederösterreich, NÖ Atlas)

6 6 Die Liegenschaft ist im Süden durch einen Grüngürtel von einem bestehenden Wohngebiet abgegrenzt, im Westen grenzt Agrarland an. Auf der gegenüberliegenden Seite der Mariazeller Straße befindet sich ein großes Gewerbegebiet der Stadt St. Pölten mit einem Cargozentrum der ÖBB, und der Firma Weichenwerke Wörth. Die Anbindung an das Straßennetz ist über die B 20 und in weiterer Folge über die Westautobahn gegeben. Weiters ist eine direkte Erschließung durch die S 34 Traisental Schnellstraße geplant. Die Anbindung an das hochrangige Schienennetz der Westbahnstrecke ist durch den nahe gelegenen Hauptbahnhof St. Pölten vorhanden. Abbildung 4: Betriebsgebiet NOE Central Lage im Umfeld (Quelle: Land Niederösterreich, NÖ Atlas)

7 7 1.2 Flächenwidmung / Bebauungsbestimmungen Lt. Flächenwidmungsplan ist das Areal als Bauland Betriebsgebiet, (BB) und Verkehrsfläche bzw. der südlichste Teil als Grünland Park (GP) bzw. als Grünland Grüngürtel Lärmschutz (Ggü Lärmschutz) ausgewiesen. Abbildung 5: Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Flächenwidmungsplan, Jänner 2012 (Quelle Magistrat St. Pölten)

8 8 1.3 Grundbuchsauszug Abbildung 6: Betriebsgebiet NOE Central Grundbuchsauszug, Februar Eigentumsverhältnisse Die Liegenschaft steht seit im Eigentum der NOE Central St. Pölten Verwertungs GmbH mit Sitz am,.

9 9 2 Beschreibung des Kaufobjekts 2.1 Beschreibung der Liegenschaft Die Liegenschaft ist ungenutzt und unbebaut. Derzeit wird das Areal aufgeschlossen. 2.2 Flächen Die Fläche der gesamten Liegenschaft beträgt laut Grundbuch m². Wie in Abbildung 7 dargestellt sind auf Basis der aktuellen Grundstückskonfiguration Einzelparzellen mit einer Fläche von bis zu rd m² möglich. Als Mindestparzellengroße wird von rd m² ausgegangen. Individuelle Konfigurationswünsche von Kaufinteressenten können soweit dadurch die Verwertbarkeit der verbleibenden Flächen nicht eingeschränkt wird berücksichtigt werden (ggf. ist auch eine Zusammenlegung von Einzelparzellen möglich (siehe Pkt. 2.3)).

10 10 Abbildung 7:Übersichtsplan auf Basis der aktuellen Konfiguration, Stand Februar 2014

11 Aufschließung / Anschlüsse / sonstige Aufwendungen Die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen werden derzeit hergestellt. Sämtliche Anschlusskosten (Kanal, Wasser etc.), die Aufschließungsabgabe sowie ggf. die Ergänzungsabgabe sind nicht im Kaufpreis enthalten und sind jedenfalls vom Käufer zu tragen. Der Käufer hat sich zu verpflichten, einen einmaligen Kostenbeitrag zur Erstellung des für die Parzellierung notwendig gewesenen Teilungsplanes in Höhe von 0,40 / m² des Kaufgegenstandes als Nebenkosten (nicht Bestandteil des Kaufpreises) zu leisten. Ohne diese Verpflichtungserklärung kann ein Kaufanbot nicht angenommen werden. 2.4 Kontaminierungen Eine Kontaminierung ist aufgrund der bisherigen Nutzung der Liegenschaft nicht wahrscheinlich. Die Liegenschaft ist weder im Verdachtsflächenkataster noch im Altlastenkataster aufgeführt. Aus den beim Magistrat aufliegenden Luftbildaufnahmen aus dem Jahr 1945 und der Auswertung sind keine Einschläge ersichtlich, die eine Kontamination mit Kriegsrelikten erwarten lassen würden.

12 12 3 Geschäftsbedingungen / Kaufvertragsbedingungen 3.1 Vertragsbedingungen Die Liegenschaft wird geldlastenfrei und im derzeitigen Zustand verkauft. Der Käufer erklärt, das Kaufobjekt sowie dessen Zustand aus eigenen Wahrnehmungen zu kennen. Die Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Zustand (insbesondere auch nicht für das Freisein von Altlasten, Bodenkontaminationen, Betonfundamenten oder dergleichen). Die Verkäuferin erklärt jedoch ausdrücklich, dass ihr keine Kontaminierungen bekannt sind und eine Kontaminierung aufgrund der bisherigen Nutzung der Liegenschaft auch nicht wahrscheinlich ist. Die Liegenschaft ist weder im Verdachtsflächenkataster noch im Altlastenkataster aufgeführt. Die Verkäuferin übernimmt weiters keine Gewähr für eine bestimmte Ertragserzielungsmöglichkeit oder bestimmte Eigenschaften der kaufgegenständlichen Liegenschaft. Für die kaufgegenständliche Liegenschaft bestehen keine Zahlungsrückstände, für die mit der Liegenschaft gehaftet werden müsste. Der Käufer ist in Kenntnis der grundbücherlich einverleibten Rechte und Pflichten und hat diese zu übernehmen. Seitens der Verkäuferin wird lediglich die geldlastenfreie Übergabe der Liegenschaft garantiert. Versicherungen Es bestehen keine Versicherungsverträge für die Liegenschaft. Hausverwaltung Die Liegenschaft wird von der Verkäuferin selbst verwaltet. Die Verwaltung der Liegenschaft durch die Verkäuferin endet daher zum Übergabestichtag. Übergabe und Übernahme Die Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes in den physischen Besitz und Genuss des Käufers erfolgt mit dem auf die beidseitige grundbuchsfähige Unterfertigung des Kaufvertrages folgenden Monatsersten. Mit diesem Tag gehen Gefahr und Zufall sowie Nutzen und Lasten auf den Käufer über. Dieser Tag gilt auch als Stichtag für die Verrechnung der auf den Kaufgegenstand entfallenden Abgaben.

13 Kaufvertrag / Kaufpreiserlag Kaufvertrag Der Vertragserrichter kann vom Käufer bestimmt werden. Der Kaufvertrag, in welchen die vorzitierten Vertragsbedingungen der Verkäuferin einzuarbeiten sind, ist der Verkäuferin vom Vertragserrichter an die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h., zu Handen Herrn Mag. Martin Hübner (martin.huebner@big.at) im Entwurf vorzulegen. Der Kaufvertrag ist zumindest in einem Original zu errichten, welches der Käufer erhält. Die Verkäuferin erhält eine beglaubigte Kopie auf Kosten des Käufers. Alle mit der Errichtung und der grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Gebühren und öffentliche Abgaben, insbesondere auch die Grunderwerbsteuer, trägt der Käufer. Kosten für eine rechtsfreundliche Vertretung trägt jeder Vertragsteil selbst. Kaufpreiserlag Der Käufer verpflichtet sich, den gesamten Kaufpreis sowie die Grunderwerbsteuer und die grundbücherliche Eintragungsgebühr vor verbücherungsfähiger Unterfertigung des Kaufvertrages durch beide Vertragsparteien auf das vom Vertragserrichter bekanntzugebende Treuhandkonto zu erlegen sowie bei Erwerb durch eine natürliche Person dem Treuhänder seinen Staatsbürgerschaftsnachweis im Original zu übergeben. Festgehalten wird, dass als Vertragserrichter nur ein öffentlicher Notar akzeptiert wird bzw. ein Rechtsanwalt, welcher als Mitglied der (freiwilligen) Treuhandrevision der jeweiligen Rechtsanwaltskammer registriert ist. Der Treuhänder ist verpflichtet, den Kaufpreis samt angereiften Zinsen an die Verkäuferin weiterzuleiten, sobald ihm die Verkäuferin sämtliche für die Einverleibung des Eigentumsrechts erforderlichen Originalurkunden wie Kaufvertrag und Rangordnungsbeschluss übergeben hat. Der Treuhänder ist erst zur Einverleibung berechtigt, wenn der Käufer den gesamten Kaufpreis samt Grunderwerbsteuer und Einverleibungsgebühr auf dem Treuhandkonto hinterlegt hat. Der Treuhänder ist zu verpflichten, binnen fünf Werktagen ab Erhalt des beidseits grundbuchsfähig gefertigten Kaufvertrages/der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Kaufvertrages die Grunderwerbsteuerselbstbemessung durchzuführen und binnen weiterer fünf Werktage ab Durchführung der Grunderwerbsteuerselbstbemessung die Einverleibung des Eigentumsrechtes beim Grundbuchsgericht zu beantragen. 3.3 Rücktritt / Pönale Sollte der Käufer, aus welchem Grund auch immer, den Kaufpreis nicht innerhalb von acht Werktagen ab Annahme seines Kaufanbotes hinterlegen, kann die Verkäuferin ohne Setzung einer Nachfrist durch einseitige Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Der Anbotsteller hat im Fall dieses Rücktritts ein Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich 20% USt. ohne Zeitaufschub zu bezahlen. Bei jedem Rücktritt vom Kaufvertrag durch einseitige Erklärung des Anbotstellers ist ein Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich 20% USt. sofort fällig und auf ein von der Verkäuferin bekannt zu gebendes Konto ohne Zeitaufschub spesenfrei zu bezahlen.

14 14 4 Angebotslegung 4.1 Form und Inhalt von Angeboten Verbindliche Angebote über den Kauf von Teilen der gegenständlichen Liegenschaft sind schriftlich an ecopoint Wirtschaftsservice der Stadt St. Pölten Christoph Schwarz Rathauplatz 1, Telefon Fax ecopoint@st-poelten.gv.at mit der Bezeichnung Kaufanbot NOE Central Mariazellerstraße zu richten. Im Angebot ist die Erklärung abzugeben, dass die Angebotslegung auf Basis der von der Verkäuferin herausgegebenen Verkaufsunterlage NOE Central,, Mariazellerstraße erfolgt, und die darin enthaltenen Angebots-, Geschäfts- und Kaufvertragsbedingungen vom Angebotsleger vollinhaltlich akzeptiert werden. Weiters hat das Angebot den Kaufgegenstand wie unter Punkt 4.2. dargestellt, sowie den angebotenen Kaufpreis wie unter Punkt 4.3. dargelegt, zu enthalten. Wenn die Anbotslegung für eine zu gründende Gesellschaft erfolgt, ist dies ausdrücklich zu vermerken. Wenn das Anbot durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter oder einen sonstigen Vertreter gestellt wird, ist der vollständige Name des Auftraggebers bekannt zu geben und eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Die Verkäuferin behält sich auch nach Erhalt eines Angebotes vor, das Verkaufsverfahren jederzeit und einseitig auch nach Erhalt eines Angebotes und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen, auszusetzen oder zu beenden. 4.2 Kaufgegenstand Kaufgegenständlich ist das unbebaute Grundstück Nr. xxx, Grundbuch Hart im Ausmaß von xxx m². 4.3 Kaufpreis Der für den angeführten Kaufgegenstand angebotene Kaufpreis beträgt EURO xxxxx,-- zuzüglich 20 % USt. Im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz vom 13. Mai 1998 und den damit verbundenen steuerlichen Änderungen bei Grundstückstransaktionen wird die Verkäuferin ausdrücklich ersucht, ihr Optionsrecht zur in Rechnung Stellung der Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen und der Käuferin die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen.

15 Finanzierung Ein Angebot gilt nur als gelegt, wenn mit gleicher Post eine unwiderrufliche Finanzierungszusage einer österreichischen Geschäftsbank den Erwerb der Liegenschaft bis zum angebotenen Gesamtkaufpreis zu finanzieren, beiliegt. Diese Finanzierungszusage erübrigt sich, wenn der Anbotsleger bei Abgabe seines Kaufanbotes in sonstiger geeigneter Weise nachweist, dass er über Finanzierungsmittel in Höhe des angebotenen Gesamtkaufpreises verfügt. Zu diesem Nachweis geeignet sind insbesondere Kopien von - den Namen des Erwerbers ausweisenden - Sparbüchern, Konto- und Depotauszüge sowie sonstige Bankbestätigungen. 5 Provisionsvereinbarung Der Verkauf der Liegenschaften erfolgt provisionsfrei. 6 Sonstiges Diese Liegenschaftsdokumentation richtet sich ausschließlich an Kaufinteressenten. Sofern Interessenten oder Dritte, die auch über eine Maklerkonzession verfügen, dieses Anbot erhalten, machen wir darauf aufmerksam, dass die Verwendung oder die Weitergabe der Unterlagen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet ist. Es besteht kein Anspruch auf eine Abgeberprovision. Alle Angaben und Daten erfolgen auf Basis der der Verkäuferin zum 1. August 2013 vorliegenden Informationen. Die Verkäuferin haftet gegenüber Kaufinteressenten nicht für allfällige im Zusammenhang mit der Untersuchung der Liegenschaft entstehende Kosten oder Gebühren, auch dann nicht, wenn sie sich dazu entscheiden sollte, den Verkaufsprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen. Für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich jeweils zuständige Gericht in Wien örtlich zuständig. Soferne der Käufer Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, wird durch diese Bestimmung dessen allgemeiner Gerichtsstand nicht ausgeschlossen.

16 16 7 Kontakt Besichtigung / Einsicht in Liegenschaftsunterlagen Für weitere Informationen über die Liegenschaft bzw. die Vereinbarung eines Besichtigungstermins steht Ihnen Herr Christoph Schwarz ecopoint Wirtschaftsservice der Stadt St. Pölten Rathauplatz 1, T F ecopoint@st-poelten.gv.at gerne zur Verfügung. Angebot / Vertragsbedingungen Bei Fragen zum Kaufangebot bzw. zu den Vertragsbedingungen kontaktieren Sie Herrn Mag. Martin Hübner Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h Wien, Hintere Zollamtsstraße 1 T M martin.huebner@big.at

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