Lohn- und Lohnnebenkosten. Saudi-Arabien

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1 Lohn- und Lohnnebenkosten Saudi-Arabien

2 Saudi-Arabien (April 2012) Privatfirmen stellen Ausländer ein / Leistungsträger durch Saudisierungspolitik schwerer zu halten Dubai (gtai) - Saudi-Arabiens dynamische Wirtschaftsentwicklung lässt den Arbeitskräftebedarf ansteigen. Offiziellen Schätzungen zufolge sind die Hälfte der Erwerbstätigen Ausländer. Im Privatsektor beträgt der Ausländeranteil rund 90%, im öffentlichen Sektor lediglich 10%. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit unter der jungen saudi-arabischen Bevölkerung wurde 2011 eine neue Saudisierungsoffensive gestartet, die den Privatsektor zur verstärkten Einstellung einheimischer Arbeitskräfte zwingen soll. Allgemeines zum Arbeitsmarkt Der saudi-arabische Arbeitsmarkt ist durch einen strukturellen Bruch gekennzeichnet, der die Regierung vor zunehmende Probleme stellt und das Potenzial hat, das absolutistisch regierte Königreich politisch zu destabilisieren. Die einheimischen (saudi-arabischen) Erwerbstätigen sind zu 80 bis 90% bei staatlichen Organisationen oder staatlich kontrollierten Unternehmen beschäftigt und beziehen dort hohe Löhne bei kurzen wöchentlichen Arbeitszeiten und langen Ferien. Die aktuell geschätzten 7 Mio. Erwerbstätigen im Privatsektor sind zu etwa 90% mit befristeten Arbeitsverträgen im Ausland angeworben, ohne Aussicht auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Die durchschnittlich gezahlten Löhne sind dort erheblich geringer und die Arbeitszeiten deutlich länger als im staatlichen Sektor. Entwicklung des Arbeitsmarktes von 2006 bis 2009 (in Mio. Personen beziehungsweise in %) Gruppe Bevölkerung 15,83 16,39 16,86 17,26 (ab 15 Jahre) Saudi-Araber 10,70 11,13 11,50 11,79 Ausländer 5,13 5,26 5,36 5,47 Erwerbsbevölkerung 8,02 8,22 8,45 8,61 (ab 15 Jahre) Saudi-Araber 3,90 4,05 4,17 4,29 Ausländer 4,12 4,17 4,28 4,32 Erwerbsquote (in %) 50,7 50,2 50,1 49,9 Saudi-Araber 36,4 36,4 36,3 36,4 Ausländer 80,3 79,3 79,9 79,0 Erwerbstätigkeit 7,52 7,74 8,02 8,15 Saudi-Araber 3,43 3,60 3,76 3,84 Ausländer 4,09 4,14 4,26 4,31 Arbeitslose 0,50 0,48 0,44 0,46 Saudi-Araber 0,47 0,45 0,42 0,45 Ausländer *) 0,03 0,03 0,02 0,01 Germany Trade & Invest 1

3 Saudi-Arabien (April 2012) Entwicklung des Arbeitsmarktes von 2006 bis 2009 (in Mio. Personen beziehungsweise in %) (Forts.) Gruppe Arbeitslosenquote 6,2 5,8 5,2 5,3 (in %) Saudi-Araber 12,1 11,1 10,1 10,5 Ausländer *) 0,7 0,7 0,5 0,2 *) arbeitslose Ausländer müssen in der Regel das Land innerhalb kurzer Frist verlassen Quellen: Ministry of Labor, Central Department of Statistics & Information Die stark unterschiedlichen Arbeitsbedingungen zwischen dem Staatssektor und der Privatwirtschaft wären unproblematisch, wenn Saudi-Arabien seinen Staatsbürgern genügend Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor anbieten könnte. Die Arbeitslosigkeit unter den Saudi-Arabern insbesondere in den Altersgruppen bis 30 Jahren ist aber hoch. Die Beschäftigung von Saudi-Arabern im Privatsektor scheitert zumeist, weil die Unternehmen nicht bereit oder in der Lage sind, den hohen Gehaltsforderungen der Saudi-Araber zu entsprechen. Zudem verfügen die Saudi-Araber häufig nicht über die notwendigen Qualifikationen und müssten zunächst aus- oder fortgebildet werden, wohingegen die billigen ausländischen Arbeitskräfte die notwendigen Berufserfahrungen in der Regel mitbringen. Das tatsächliche Ausmaß der Arbeitslosigkeit unter den Saudi-Arabern bilden die vorliegenden offiziellen Statistiken nicht annähernd ab. Die letzten veröffentlichten Daten beziehen sich auf 2009 und werden von Regierungsvertretern weiterhin zur Beschreibung des Arbeitslosenproblems herangezogen. Das Arbeitsministerium hat jetzt ein Projekt gestartet, um sich ein realistischeres Bild des Arbeitskräfteangebots zu schaffen. Es sollen unter anderem die derzeit getrennt erfassten Datenbestände verschiedener staatlicher Organisationen zusammengeführt werden. Aufzuklären wären auch die teilweise nicht zu harmonisierenden Angaben in den verschiedenen Datensätzen zum Arbeitsmarkt. Für 2009 weist die amtliche Statistik einen Anstieg der Zahl der saudi-arabischen Arbeitslosen auf 0,45 Mio. und eine Arbeitslosenquote von 10,5% aus. Eine besonders hohe Arbeitslosigkeit wird in den Altersgruppen ausgewiesen, die den Kern möglicher sozialer und politischer Proteste bilden würden. In der Gruppe der unter 30-Jährigen waren 27% der Erwerbsbevölkerung als arbeitslos registriert. Der Wert in der Kohorte der bis 24-Jährigen lag sogar bei 40%. Der Anteil der unter 30-Jährigen an der saudi-arabischen Bevölkerung liegt aktuell bei etwa 70%. Obwohl bereits die offiziellen Daten die Arbeitsmarktlage für die junge Generation der Saudi- Araber als prekär erscheinen lassen, spiegeln sie dennoch die Brisanz der tatsächlichen Verhältnisse nur sehr unzureichend wider. Das im Dezember 2011 eingeführte Arbeitslosengeld (Hafiz-Programm) wurde von 3,5 Mio. bis 4 Mio. Saudi-Arabern beantragt. Selbst unter der Annahme, dass viele der Registrierten nicht wirklich eine Erwerbstätigkeit anstreben, sondern lediglich versuchen, das Arbeitslosengeld in Höhe von monatlich Saudi-Riyal (S.Rl.; 530 US$) als willkommenes Zusatzeinkommen zu beziehen, ergibt sich daraus eine gewaltige Diskrepanz zu den offiziellen Arbeitslosenzahlen. 2 Lohn- und Lohnnebenkosten

4 Gegenwärtig erhalten immerhin 1,1 Mio. Personen Arbeitslosengeld, unter anderem bekommen verheiratete Frauen kein Arbeitslosengeld. Beobachter schätzten, dass die Zahl der tatsächlich Stellensuchenden vermutlich zwischen 1,5 Mio. und 2 Mio. liegen dürfte. Da es sich bei den Stellensuchenden überwiegend um Saudi-Araber unter 30 Jahren handelt, muss in dieser Altersgruppe - mit Blick auf den demografischen Aufbau der Bevölkerung - von einer Arbeitslosenquote von 35 bis 40% ausgegangen werden. Unter den jungen Frauen dürfte die Arbeitslosenquote weit über 50% liegen. Die Statistik des Arbeitsministeriums für 2009 rechnet nur 12% der Frauen zur erwerbstätigen Bevölkerung, nicht zur Erwerbsbevölkerung gehörend werden 5,2 Mio. der 5,9 Mio. Frauen ab 15 Jahren klassifiziert. Tätigkeiten im öffentlichen Raum sind Frauen grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme trat 2012 in Kraft: In Dessous- und Kosmetikgeschäften bedienen jetzt ausschließlich Frauen. Saudisierung nach Branchen 2009 (in Beschäftigte, Anteil in %) Branchen Beschäftigte insgesamt Saudi-arabische Beschäftigte Anteil der Saudi-Araber Beschäftigte insgesamt Landwirtschaft, Fischerei etc Öl und Bergbau Verarbeitende Industrie Strom, Gas, Wasser Bauwirtschaft Groß- und Einzelhandel Gaststätten- und Hotelgewerbe Transport, Kommunikation etc Banken und Versicherungen Immobilien, Business Services Allgemeine Verwaltung Bildung und Erziehung Gesundheitswesen Kommunale und soziale Dienstl Private Haushalte Internationale Organisationen Quelle: Central Department of Statistics & Information Unter dem Eindruck des Arabischen Frühlings hat die saudi-arabische Regierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit 2011 ein neues Programms zur Nationalisierung des saudi-arabischen Arbeitsmarktes gestartet: Das Nitaqat System schreibt privaten Betrieben Mindestquoten für die Beschäftigung von Saudi-Arabern vor. Arbeitsminister Adel Fakieh spricht zwar von exzellenten Ergebnissen des Nitaqat Systems, belastbare Daten werden allerdings nicht vorgelegt. Germany Trade & Invest 3

5 Saudi-Arabien (April 2012) Arbeitskräfte im privaten Sektor nach Regionen, Wirtschaftszweigen, Bildungsstand, Geschlecht und Staatsangehörigkeit 2010 Bereiche Männer Männer Frauen Frauen Insgesamt Saudi-Araber Ausländer Saudi-Araber Ausländer Regionen insgesamt Riyadh Makkah Ostprovinz Andere Gebiete Wirtschaftszweige insge- samt Landwirtschaft etc. Verarbeitende Industrie Bauindustrie Groß- und Einzelhandel Transport, Lagerung, Telekommunikation Andere Aktivitäten Bildungsstand (insgesamt) Kein Schulbesuch Schulbesuch ohne High School Abschluss High School *) Universität Ohne Angaben *) einschließlich Absolventen der High School mit anschließenden (zumeist zweijährigen) sogenannten Diplomprogrammen Quelle: Ministry of Labor Gemäß einer Statistik des Arbeitsministeriums für 2010 ist der private Bausektor mit über 3 Mio. Beschäftigten der mit Abstand größte Arbeitgeber des Landes. Hier lag der Anteil saudi-arabischer Arbeitnehmer bei 6,7%. Die große Mehrheit der im Bausektor Beschäftigten sind Arbeiter aus Indien, Pakistan, Bangladesch etc. ohne Schulbildung, vielfach Analphabeten. In dieser Branche 4 Lohn- und Lohnnebenkosten

6 wird keine Zunahme saudi-arabischer Beschäftigter erwartet, das neue Quotensystem schreibt hier einen Mindestanteil von lediglich 6% vor. Löhne und Gehälter In Saudi-Arabien sind auf Löhne und Gehälter derzeit keine Steuern zu entrichten. Zwar kommen immer wieder Diskussionen auf, ausländische Arbeitnehmer wieder zu besteuern, aber bislang blieben entsprechende Vorstöße erfolglos. Die Besteuerung wurde 1975 abgeschafft, dann 1988 erneut eingeführt, aber schnell wieder zurückgenommen. Im April 2012 scheiterte im Shura Council (vom König ernanntes beratendes Gremium) ein neuer Versuch, die Steuerpflicht wieder einzuführen. Unter Saudi-Arabern gelten die im staatlichen Sektor gezahlten Löhne als Maßstab für eine angemessene Bezahlung. Diese Messlatte wurde im vergangenen Jahr (2011) deutlich angehoben. Der erste Gehaltsschub für die öffentlich Beschäftigten kam im März mit einer Bonuszahlung in Höhe von zwei Monatsgehältern. Die Kosten der Maßnahme werden auf umgerechnet über 14 Mrd. US$ geschätzt. Die nächste Einkommensverbesserung folgte Ende Mai. Mit der Einführung einer neuen Vergütungstabelle für den allgemeinen öffentlichen Dienst (General Salary Ladder) hat sich der Mindestlohn im öffentlichen Sektor auf Saudi-Riyal (S.Rl.; 800 US$) erhöht. Dies ist der Monatslohn im ersten Jahr der Beschäftigung in der untersten von insgesamt 15 Qualifikationsstufen. Jedes Jahr der Beschäftigung bringt hier einen Aufschlag von monatlich 135 S.Rl. (36 US$). In der niedrigsten Qualifikationsstufe wird nach 15 Beschäftigungsjahren der Höchstwert von S.Rl. (1.304 US$) erreicht. Im Falle eines Beschäftigten im fünften Dienstjahr erhöhten sich die Bezüge gegenüber der 2010er-Vergütung von auf S.Rl. (944 US$). Der zuvor gezahlte Lohn basierte auf der Vergütungstabelle von 2007, zuzüglich eines 2008 bis 2010 schrittweise eingeführten Inflationsausgleichs von 15%. In der höchsten Qualifikationsstufe fielen die Zuwächse geringer aus. Nach fünf Jahren werden dort nun monatlich S.Rl. verdient, bisher waren es S.Rl. In der mittleren, achten Qualifikationsstufe ergab sich (ebenfalls bezogen auf das fünfte Beschäftigungsjahr) eine Erhöhung um 12%, von auf S.Rl. Vergütungsstruktur im staatlichen Sektor ): Gehaltsstufen nach Beschäftigungsjahren (pro Monat, in US$) 2) und jährliche Stufenerhöhung Qualifikationsstufen 1. Jahr 5. Jahr 10. Jahr 15. Jahr Erhöhung (in US$) Erhöhung (in %) , , , , , ,88 Germany Trade & Invest 5

7 Saudi-Arabien (April 2012) Vergütungsstruktur im staatlichen Sektor ): Gehaltsstufen nach Beschäftigungsjahren (pro Monat, in US$) 2) und jährliche Stufenerhöhung (Forts.) Qualifikationsstufen 1. Jahr 5. Jahr 10. Jahr 15. Jahr Erhöhung (in US$) 1) gültig am ; 2) 1 US$ = 3,75 S.Rl.; Werte sind gerundet Quelle: Ministry of Civil Service, Berechnungen von Germany Trade & Invest Erhöhung (in %) , , , , , , , , ,59 Neben der allgemeinen Vergütungstabelle wurden weitere 17 Tabellen für besondere Berufsgruppen in Kraft gesetzt (Hochschullehrer, Ärzte, Richter, Lehrer etc.). Das Spektrum der Richterbesoldung etwa reicht von S.Rl. (2.752 US$) bis S.Rl. (8.272 US$), jeweils in der letzten Dienstaltersstufe. Wer an einer Universität lehrt, erhält zwischen S.Rl. (2.548 US$) und S.Rl. (6.284 US$). Von der Gehaltsentwicklung im Staatsdienst können sich insbesondere größere private Firmen, Banken, Versicherungen etc. nicht völlig abkoppeln. So wurden im Zuge der oben genannten Bonuszahlung im öffentlichen Sektor auch in vielen privaten Unternehmen Sonderzahlungen gewährt. Die jetzt zu erwartende verstärkte Beschäftigung von Saudi-Arabern im Privatsektor dürfte Forderungen nach einer stärkeren Orientierung an den staatlichen Gehaltstrends weitere Nahrung geben. Die öffentliche Diskussion über eine als angemessen zu bewertende Bezahlung der im Privatsektor beschäftigten Saudi-Araber scheint sich zu intensivieren. In der Presse finden sich vermehrt kritische Berichte vor allem über die schlechte Arbeits- und Gehaltssituation der an privaten Schulen tätigen saudi-arabischen Lehrer, besonders gering scheint die Entlohnung von Lehrerinnen zu sein. Ein Bericht in den Arab News zitiert eine Privatschullehrerin, die Mehrheit der Lehrerinnen erhalte weniger als S.Rl. (400 US$), also weniger als 50% des staatlichen Mindestlohns in der untersten Qualifikationsstufe. In einem anderen Pressebericht über eine der wenigen öffentlichen (kleinen) Protestaktionen wird ein Demonstrant zitiert, Lehrer erhielten an privaten Schulen S.Rl. (480 US$) für eine Tätigkeit, die an staatlichen Schulen mit S.Rl. (2.400 US$) honoriert werde. Erhebliche Gehaltsunterschiede zwischen privaten und öffentlichen Beschäftigungen gibt es aber nicht nur im Schulwesen, sondern in fast allen Branchen. Von Seiten saudi-arabischer Beschäftigter wird die Forderung nach Einführung von Mindestlöhnen in der Privatwirtschaft laut. Die Regierung zeigt bislang allerdings wenig Bereitschaft, einer solchen Forderung nachzukommen. 6 Lohn- und Lohnnebenkosten

8 Mindestlohnvorschriften für den Privatsektor kämen zwar auch den Saudi-Arabern zugute, aber es würden mehrheitlich die ausländischen Kräfte profitieren, die nach Regierungszahlen 90% des von privaten Betrieben beschäftigten Personals stellen. Daran besteht aber seitens der Politik und der Wirtschaft kein Interesse. Das kostengünstige Arbeitskräfteangebot aus dem Ausland soll möglichst erhalten bleiben. Trotz des im Vergleich zum öffentlichen Sektor insgesamt niedrigeren Gehaltsniveaus im Privatsektor sollte jedoch nicht übersehen werden, dass Saudi-Araber in der Privatwirtschaft überdurchschnittliche Löhne beziehen. Einer Untersuchung des saudi-arabischen Arbeitsministeriums zufolge gibt es in der Privatwirtschaft einen gespaltenen Arbeitsmarkt. Für 2009 ermittelte das Ministerium in der Privatwirtschaft ein durchschnittliches Monatseinkommen der ausländischen Beschäftigten von nur 765 S.Rl. (204 US$), die Saudi-Araber kamen immerhin auf S.Rl. (836 US$). Das sehr geringe Lohnniveau der Ausländer spiegelt zwar vor allem den hohen Anteil der un- und angelernten Arbeiter aus Asien. Aber auch innerhalb der einzelnen Qualifikationsgruppen haben die Saudi-Araber die Nase (zumeist) weit vorn. Besonders groß sind die Lohnunterschiede zwischen Saudi-Arabern und Ausländern bei einfachen Tätigkeiten. Gemäß den Daten des Arbeitsministeriums bezogen 2009 saudi-arabische Arbeiter im industriellen Sektor mit durchschnittlich etwa S.Rl. (1.013 US$) mehr als das Fünffache ihrer ausländischen Kollegen. Deutlich geringer ist der Vorsprung der Locals im Bereich der Hochqualifizierten und der Führungspositionen. In der Kategorie Specialists in Scientific, Technical and Humanities fields verdiente ein Saudi-Araber mit durchschnittlich S.Rl. (1.280 US$) nur noch 50% mehr. In der obersten Gehaltsgruppe (Manager) lagen die Ausländer mit etwa S.Rl. (1.813 US$) lediglich 400 S.Rl. hinter den Saudi-Arabern. Aussagekräftige Daten zu den aktuellen Löhnen in der Privatwirtschaft sind rar. Eine gewisse Orientierung bieten die Recherchen von PayScale (Seattle), eines international führenden Onlineanbieters von Daten zu Gehaltsstrukturen. Allerdings liefert PayScale keine Angaben differenziert nach Saudi-Arabern und Ausländern oder nach Privat- und staatlichem Sektor. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die von PayScale ausgewerteten Gehaltsdaten nur zu einem sehr geringen Teil von öffentlich beschäftigten Saudi-Arabern stammen. Mittelwerte (Median) für Gehälter nach Berufsgruppen und Städten (in Saudi-Riyal) Berufsgruppen Riad Jeddah Dammam Dhahran Bauingenieur k.a. Senior-Software k.a. k.a. k.a. Ingenieur Elektroingenieur Maschinenbauingenieur k.a k.a. Ölingenieur k.a. k.a. k.a Projekt-Ingenieur k.a. k.a. k.a Projektleiter im k.a. Bausektor Buchhalter k.a. Human Resources Manager k.a. k.a. Germany Trade & Invest 7

9 Saudi-Arabien (April 2012) Mittelwerte (Median) für Gehälter nach Berufsgruppen und Städten (in Saudi-Riyal) Berufsgruppen Riad Jeddah Dammam Dhahran Business Development k.a. k.a k.a. Manager IT-Leiter k.a k.a. k.a. Geophysiker k.a. k.a. k.a Assistant Professor k.a. k.a. k.a Ökonom (Forschung) k.a. k.a. k.a Business Systems k.a. k.a. k.a Analyst Fahrer k.a. k.a. k.a. Reinigungskraft 700 k.a. k.a. k.a. Quellen: PayScale (April 2012), Stellenanzeigen PayScale weist (Stand: April 2012) als landesweiten Mittelwert (Median) für einen Maschinenbauingenieur ein Jahresgehalt von rund S.Rl. ( US$) aus, die Elektroingenieure kommen auf einen ähnlichen Wert, die Bauingenieure auf S.Rl. ( US$), Personalmanager auf S.Rl. ( US$) und Buchhalter auf S.Rl. ( US$). Projektleiter im IT-Sektor erhalten um S.Rl. ( US$), im Bausektor S.Rl. ( US$). Dass sich hinter diesen Medianwerten eine erhebliche Spannweite verbirgt, ist anzunehmen. Westliche Führungskräfte und hochqualifizierte Mitarbeiter großer Unternehmen dürften sich nicht selten im Gehaltsspektrum jenseits der S.Rl.-Marke ( US$) bewegen. Entsprechende Informationen liefert PayScale in einer Tabelle der erfassten Gehaltsspannen nach Unternehmen. Gehaltsspannen nach ausgewählten Arbeitgebern (in Saudi-Riyal) Unternehmen Minimum Maximum The ABB Group (Asea Brown Boveri) Aramco Saudi Arabian Airlines Schlumberger Siemens Energy & Automation Ernst and Young LLP HSBC Arab National Bank King Fahd University of Petroleum and Minerals Saudi Basic Industries Corporation Gesundheitsministerium Honeywell International PricewaterhouseCoopers Quelle: PayScale (April 2012) 8 Lohn- und Lohnnebenkosten

10 Eine 2011 vom Online-Personaldienstleister GulfTalent.com unter saudi-arabischen Hochschulabgängern durchgeführte Umfrage ergab bei Männern einen mittleren Wert für das erwartete Einstiegsgehalt von monatlich etwa S.Rl. (2.667 US$), Frauen erwarteten nur die Hälfte. Im obersten Quartil (Top 25%) ergab sich bei Männern ein Mittelwert von S.Rl. (3.200 US$), bei Frauen von S.Rl. (1.867 US$). Als Wunscharbeitgeber nannten 67% der Männer internationale Unternehmen, gefolgt vom Staatsektor (24%) und dem lokalen Privatsektor (9%). Frauen zeigten eine klare Präferenz für den öffentlichen Dienst (61%), auf internationale Unternehmen entfielen 33%, die saudi-arabische Privatwirtschaft kam auf nur 6%. Weitere Lohnbestandteile Zusätzlich zu den Löhnen gewähren viele Arbeitgeber jährliche Bonuszahlungen. PayScale gibt als Mittelwert (Stand: April 2012) bei Maschinenbauingenieuren S.Rl. (2.363 US$) an, bei Elektroingenieuren und Bauingenieuren sind es S.Rl. (1.361 US$) beziehungsweise S.Rl. (1.351 US$). Projektmanager im Bausektor erhalten S.Rl. (6.948 US$), Personalmanager S.Rl. (8.187 US$). Auch hier ist die Spannweite in den einzelnen Gruppen sehr groß. Im landesweiten Mittel aller Berufsgruppen gibt PayScale den Jahresbonus bei kleinen Unternehmen (bis neun Beschäftigte) mit S.Rl. (1.315 US$) an, in der Kategorie bis Beschäftigte sind es schon S.Rl. (3.273 US$). Die zumeist wichtigste Nebenleistung ist die Zahlung eines Mietzuschusses oder alternativ die Bereitstellung von Wohnraum kostenfrei oder unter Marktwert. Im Falle der einfachen Arbeiter aus Indien etc. wird oft nur eine Schlafmöglichkeit in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung gestellt. In gehobenen Funktionen gilt die Zahlung eines Mietzuschusses (Housing Allowance) in Höhe von 25% des Basisgehaltes als üblich. Viele Arbeitnehmer gehen irrtümlich davon aus, dass auf diese prozentuale Bestimmung der Housing Allowance ein Rechtsanspruch besteht. Gemäß Artikel 148 des Saudi Labor Law muss der Arbeitgeber die Kosten für den Transport zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tragen, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden können. Viele Arbeitgeber, die keinen firmeneigenen Transport anbieten, zahlen pauschal 10% des Grundgehalts als Fahrtkostenzuschuss. In höheren Positionen werden ausländischen Mitarbeitern häufig auch Zuschüsse zur Beschulung ihrer Kinder gezahlt, da den Ausländern nur private Schulen offen stehen. Weitere Nebenleistungen für Ausländer sind Zahlungen zur Finanzierung von Umzügen und regelmäßigen Heimfahrten. Ferner werden auch Zuschüsse für Lebensversicherungen und für die private Altersvorsorge gewährt. Sozialversicherungsbeiträge Gemäß dem Cooperative Health Insurance Law (CHIL) müssen private Arbeitgeber seit 2006 für ihre ausländischen Mitarbeiter (und deren Familien) eine Krankenversicherung abschließen. Diese Verpflichtung wurde stufenweise eingeführt, beginnend mit Unternehmen ab 500 Beschäftigten. Zwischenzeitlich sind fast alle privaten Firmen von der Versicherungspflicht erfasst. Zudem ist vorgesehen, die Krankenversicherungspflicht auch auf alle im Privatsektor tätige Saudi-Araber auszudehnen. Germany Trade & Invest 9

11 Saudi-Arabien (April 2012) Üblicherweise versichert ein Unternehmen seine Mitarbeiter im Rahmen einer kostengünstigen Gruppenversicherung. Zu den großen Krankenversicherern gehören unter anderem Tawuniya (National Company for Cooperative Insurance), MedGulf und Bupa; insgesamt sind derzeit 25 Versicherer zugelassen. Die jährliche Krankenversicherungsprämie bewegt sich zumeist zwischen und S.Rl. Die staatliche Krankenversicherungsbehörde (Council of Cooperative Health Insurance/CCHI) schreibt Mindeststandards für die Leistungen der vom Arbeitgeber abzuschließenden Krankenversicherungspolicen (Basisversicherung) vor. Als freiwillige Arbeitgeberleistungen werden aber vielfach Krankenversicherungen abgeschlossen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Ohne Krankenversicherungsnachweis wird keine Aufenthaltsgenehmigung (Iqama) erteilt beziehungsweise erneuert. Die Laufzeit einer Iqama wurde jetzt auf ein Jahr verkürzt, was der Regelvertragsdauer einer Krankenversicherungspolice entspricht. Die Einführung der Krankenversicherungspflicht spiegelt sich in einem rasanten Anstieg des Prämienaufkommens. Lag das Prämienvolumen der Versicherungswirtschaft aus Krankenversicherungspolicen 2006 bei lediglich 2,2 Mrd. S.Rl. (0,59 Mrd. US$), waren es 2008 bereits 4,8 Mrd. S.Rl. (1,28 Mrd. US$), für 2010 werden 8,7 Mrd. S.Rl. (2,32 Mrd. US$) gemeldet. Für alle Arbeitnehmer muss eine betriebliche Unfallversicherung (Occupational Hazards Insurance) abgeschlossen werden. Der Beitrag in Höhe von 2% des Monatslohns ist vom Arbeitgeber an die General Organization for Social Insurance (GOSI) zu zahlen. Im Falle eines Arbeitsunfalls übernimmt die Unfallversicherung Behandlungskosten, zahlt ein Krankentagegeld und gegebenenfalls eine Unfallrente. Für saudi-arabische Mitarbeiter sind zusätzlich Beiträge zur Rentenversicherung an die GOSI abzuführen. Die gesamte Rentenversicherungsprämie beträgt 18% vom Grundlohn und eventuell gewährter Mietbeihilfen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen sich mit jeweils 9%. Es gibt Beitragsbemessungsgrenzen: Derzeit sind mindestens 18% von monatlich 400 S.Rl. und von höchstens S.Rl. zu zahlen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter ist bei Männern mit 58 erreicht, bei Frauen mit etwa Lohn- und Lohnnebenkosten

12 Arbeitsrecht Gesetzliche Regelungen auf einen Blick Mindestlohn 1) nein Arbeitsstunden pro Woche 2) 48 Regelarbeitstage pro Woche 2) 6 Zulässige Überstunden 3) 2 Stunden/Tag bzw. 12 pro Woche Bezahlte Feiertage 4) Eid al-fitr, Eid al-adha, Nationalfeiertag Bezahlte Urlaubstage 5) 21 bis 30 Tage Sonderzahlungen pro Jahr in Monatslöhnen (13. und ggf. 14. Gehalt) keine gesetzliche Vorschrift, aber Sonderzahlungen sind üblich Tage mit bezahltem Arbeitsausfall keine Höchstdauer 6) Tage mit Lohnfortzahlung bei Krankheit 90 Tage 7) Probezeit 90 Tage 1) kein Mindestlohn im Privatsektor, im Staatsdienst S.Rl./Monat; 2) Artikel 98 Saudi Labor Law; 3) Artikel 106 Saudi Labor Law; 4) die Zahl der arbeitsfreien Tage zu den beiden Eids wird jährlich neu festgelegt, im Privatsektor sind es zusammen acht bis zwölf Tage; 5) je nach Betriebszugehörigkeit, Artikel 109 Saudi Labor Law; 6) wenn Arbeitsausfall durch Arbeitgeber zu verantworten, Artikel 62 Saudi Labor Law; 7) voller Lohn in den ersten 30 Tagen, dann dreiviertel in den folgenden 60 Tagen, Artikel 117 Saudi Labor Law Quelle: Saudi Labor Law, Recherchen von Germany Trade & Invest Rechtsgrundlagen Grundlage des saudi-arabischen Arbeitsrechts ist der Royal Decree No. M/51, 23 Sha ban 1426 / 27. September 2005 (Saudi Labor Law/SLL), der in 245 Artikeln alle wesentlichen Fragen der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. Es gilt ausschließlich die arabische Fassung, Übersetzungen dienen lediglich der unverbindlichen Information. Bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen darf das islamische Recht, die Scharia, nicht verletzt werden (Artikel 4 SLL). Zum Arbeitsgesetz wurden Durchführungsvorschriften (Implementing Rules and Regulations) erlassen. Vom Arbeitsgesetz nicht erfasst sind unter anderem Haushaltshilfen (auch Fahrer) und ausländische Arbeitskräfte, die sich zur Durchführung einer bestimmten Tätigkeit nicht länger als zwei Monate im Land aufhalten. Das Arbeitsgesetz gilt grundsätzlich gleichermaßen für In- und Ausländer. Die besonderen Bestimmungen zur Beschäftigung von Non-Saudis finden sich im Teil III des SLL (Artikel 32 bis 41). Eine Arbeitserlaubnis wird erteilt, wenn entsprechende saudi-arabische Arbeitskräfte nicht (in genügender Zahl) zur Verfügung stehen (Artikel 33). Das Arbeitsministerium legt fest, welche Tätigkeiten nicht von Ausländern ausgeübt werden dürfen (Artikel 36 SLL). Arbeitsverträge sind schriftlich auszufertigen und zu befristen; fehlt eine Befristung, gilt ersatzweise die Dauer der Arbeitsgenehmigung als Befristung (Artikel 37 SLL). Ausländer dürfen nur Tätigkeiten entsprechend ihrer Arbeitsgenehmigung ausüben (Artikel 38) und ausschließlich für ihren Arbeitgeber/Sponsor tätig werden (Artikel 39 SLL). Der Arbeitgeber hat die im Zusammenhang mit der Anwerbung einer ausländischen Arbeitskraft entstehenden Kosten (Verwaltungsgebühren etc.) zu tragen und muss nach Ende der Beschäftigung die Kosten der Rückreise ins Heimatland übernehmen (Artikel 40 SLL). Germany Trade & Invest 11

13 Saudi-Arabien (April 2012) Neue Saudisierungspolitik : Das Nitaqat-System Die Voraussetzungen für die Vergabe von Arbeitsgenehmigungen an ausländische Arbeitskräfte sind durch das 2011 eingeführte Saudisierungsprogramm (Nitaqat System) neu geregelt worden. Das Nitaqat System schreibt privaten Betrieben Mindestquoten für die Beschäftigung von Einheimischen vor. Die Quoten variieren je nach Größe der Firma und Branche. Erfüllt ein Unternehmen die jeweilige Vorgabe nicht, werden Arbeitsgenehmigungen für ausländische Beschäftigte nicht mehr oder nur mit Einschränkungen erteilt beziehungsweise verlängert. Das neue Quotensystem kennt vier Kategorien - beginnend mit ausgezeichnet, gefolgt von grün, gelb und rot - und unterteilt die privaten Firmen in über 160 Gruppen, für die jeweils gesonderte Quoten gelten. Zunächst erfolgt die Einordnung eines Unternehmens in eine von 42 Branchen (Economic Acitivities). Innerhalb der einzelnen Branchen wird dann nach Firmengröße (gemessen in Zahl der Beschäftigten) differenziert. Es gibt fünf Größenkategorien: unter 10, 10 bis 49, 50 bis 499, 500 bis und ab Mitarbeiter. Saudisierungsquoten für mittelständische Unternehmen (50 bis 499 Mitarbeiter) in ausgewählten Branchen (Anteil saudi-arabischer Mitarbeiter in %) Branche Rot Gelb Grün Ausgezeichnet Öl- und Gasförderung bis 9 10 bis bis 79 ab 80 Petrochemie bis 7 8 bis bis 44 ab 45 Energie und Wasser bis 9 10 bis bis 63 ab 64 Bauwirtschaft bis 1 2 bis 5 6 bis 27 ab 28 Telekommunikation bis 9 10 bis bis 69 ab 70 Verarbeitende Industrie bis 5 6 bis bis 29 ab 30 Druckerei, Presse, bis 9 10 bis bis 39 ab 40 Werbung Gesundheitswesen bis 9 10 bis bis 29 ab 30 Consulting, Business bis 5 6 bis bis 39 ab 40 Services Banken und Finanzwesen bis bis bis 89 ab 90 Quelle: Ministry of Labor Bei Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern existiert keine Differenzierung nach Branchen. Um von Restriktionen verschont zu bleiben, genügt grundsätzlich ein saudi-arabischer Mitarbeiter, wobei auch der Firmeneigentümer als Mitarbeiter gezählt werden kann. Besitzt jedoch eine juristische oder natürliche Person neben einem Kleinbetrieb noch andere Firmen, unterliegt der Kleinbetrieb einer bestimmten Gesamtquote, die sich (ebenfalls branchenunabhängig) nach der Beschäftigtenzahl der Firmengruppe richtet (siehe Tabelle). 12 Lohn- und Lohnnebenkosten

14 Saudisierungsquoten für Firmengruppen (in %) Gesamtzahl der Beschäftigten Rot Gelb Grün Ausgezeichnet der Unternehmens- gruppe 10 bis 49 bis 3 4 bis 9 10 bis 39 ab bis 499 bis 4 5 bis bis 39 ab 40 ab 500 bis 9 10 bis bis 39 ab 40 Quelle: Ministry of Labor Bei der Ermittlung der Saudisierungsquoten gibt es neben der einfachen Wertung eines normalen Saudi-Arabers höhere Gewichtungen für behinderte saudi-arabische Mitarbeiter sowie für Häftlinge und ehemalige Häftlinge. Allerdings werden Behinderte und Häftlinge mit der erhöhten Gewichtung nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen (Anteil an der Gesamtbeschäftigung) berücksichtigt, danach erfolgt eine einfache Wertung. So ergibt beispielsweise die Beschäftigung von fünf behinderten und fünf anderen Saudi-Arabern sowie 90 Ausländern gemäß dem auf der (arabischen) Internet-Seite des Arbeitsministeriums angebotenen Kalkulationsprogramm eine Saudisierungsquote von 25%, gegenüber 10% bei einfacher Gewichtung aller zehn Saudi-Araber. Einige Gruppen nicht-saudi-arabischer Staatsbürger werden im Quotensystem wie Saudi-Araber eingestuft. Dies gilt für alle Nationals aus den Staaten des Gulf Cooperation Council (GCC), für ausländische Ehepartner von Saudi-Arabern sowie für alle Ausländer, deren Mutter Saudi- Araberin ist. Beispiel: Saudisierungsquoten für verarbeitende Industrien nach Firmengröße (in %) Unternehmensgröße nach Rot Gelb Grün Ausgezeichnet Zahl der Beschäftigten unter *) k.a. 10 bis 49 bis 4 5 bis 7 8 bis 24 ab bis 499 bis 5 6 bis bis 29 ab bis bis 7 8 bis bis 34 ab 35 ab bis 7 8 bis bis 34 ab 35 *) ein saudi-arabischer Mitarbeiter erforderlich Quelle: Ministry of Labor Ausgezeichnete und grüne Unternehmen können weiterhin im Rahmen der geltenden Vorschriften Ausländer beschäftigten, zusätzlich werden ihnen besondere Privilegien eingeräumt. Mit Sanktionen werden gelbe und rote Firmen belegt. Jüngsten Informationen des Arbeitsministeriums zufolge erfüllt die große Mehrheit der Unternehmen die Mindestquoten (unterer Wert in der Kategorie Grün ) derzeit noch nicht. Die ausgezeichneten und grünen Unternehmen erhalten nicht nur einige Erleichterungen bei der Visabeantragung oder -verlängerung für ausländische Mitarbeiter, sie können jetzt auch deren Einsatzbereich relativ problemlos ändern (change of profession). Ausgezeichnete Firmen Germany Trade & Invest 13

15 Saudi-Arabien (April 2012) dürfen sogar ihre Expats in den meisten Berufen einsetzen, die grundsätzlich Saudi-Arabern vorbehalten sind. Auch gilt für ausgezeichnete Firmen nicht die Sperrfrist von zwei Jahren für den Transfer von einem anderen Arbeitgeber. Ferner können ausgezeichnete und grüne Firmen ausländische Mitarbeiter von Unternehmen mit mangelhaften Quoten abwerben, ohne dass die Zustimmung des abgebenden Arbeitgebers erforderlich wäre. Schon das neue Abwerbungsrecht ist für gelbe und rote Unternehmen eine erhebliche Bedrohung, denn sie müssen den Abgang ihrer Leistungsträger befürchten beziehungsweise sind gezwungen, teure Vertragsverbesserungen (Gehaltserhöhungen, Zusatzleistungen etc.) anzubieten. Als weitere Sanktion kommt für Rote hinzu, dass sie keine neuen Arbeitsgenehmigungen oder Verlängerungen für ausländische Mitarbeiter mehr erhalten. Gelbe können Verlängerungsanträge stellen, aber nur für ausländische Mitarbeiter, die weniger als sechs Jahre beschäftigt sind. Zusätzlich wird Gelben die Möglichkeit eingeräumt, einen Neuantrag für einen Expat zu stellen, wenn zuvor zwei bisher beschäftigte Ausländer Saudi-Arabien endgültig verlassen haben. Ein solcher Replacement -Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Ausreise des ersten Expats erfolgen. Vertragsabschluss Für im Ausland angeworbene Mitarbeiter ist der Arbeitsvertrag vor der Einreise schriftlich abzuschließen und bei der Beantragung eines Einreisevisums zusammen mit verschiedenen anderen Dokumenten vorzulegen. Musterarbeitsverträge gibt es nicht. Der Vertrag ist in arabischer Sprache abzufassen, eventuell beigefügte Übersetzungen haben keine Rechtsbindung. Der Vertrag sollte die wesentlichen Elemente des Arbeitsverhältnisses enthalten. Dazu gehören vor allem die Art der Tätigkeit, die Arbeitsbedingungen, der Einsatzort und die Dauer der Beschäftigung. Ferner sollten die Arbeitszeit und die Urlaubsregelungen sowie alle Einzelleistungen des Vergütungspaketes (Basisgehalt, Bonusregelungen, Mietzuschüsse, Schulgelder, Firmenwagen, Heimflüge, Umzugskosten etc.) aufgeführt sein. Die gesetzlichen Mindestvorschriften für den Inhalt eines Arbeitsvertrages sind in Artikel 52 SLL genannt. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Pflichten (Duties) der Vertragspartner sind in den Artikeln 61 bis 65 SLL aufgeführt. Der Arbeitgeber hat die Mitarbeiter gemäß den rechtlichen und vertraglichen Regelungen zu beschäftigen und ist zur pünktlichen (gemäß Artikel 90 SLL) und ungekürzten Zahlung der Entlohnung verpflichtet. Der Arbeitnehmer hat den Weisungen des Arbeitgebers zu folgen, seine Tätigkeit sachgerecht auszuführen und mit dem Firmeneigentum sorgsam umzugehen, zudem ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet. Mögliche Disziplinarmaßnahmen sind in den Artikeln 66 bis 73 SLL geregelt. Das SLL schreibt eine maximale tägliche Arbeitszeit von acht Stunden (ohne die unbezahlte 30-minütige Pause nach spätestens fünf Stunden) und eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden vor, der Freitag ist arbeitsfrei. Während des Fastenmonats Ramadan gilt für Muslime eine Regelung mit sechs beziehungsweise 36 Stunden. Ausnahmen von den allgemeinen Arbeitszeitregeln sind in den Artikeln 99, 100 und 106 SLL zu finden. Frauen ist Nachtarbeit untersagt. Für Überstunden und Arbeitszeiten an allgemein arbeitsfreien Tagen ist ein Zuschlag auf das Grundgehalt von 50% zu zahlen. 14 Lohn- und Lohnnebenkosten

16 Der Arbeitnehmer hat in den ersten fünf Beschäftigungsjahren Anspruch auf 21 Tage Erholungsurlaub, ab dem sechsten Jahr sind es 30 Tage. Zusätzlich gibt es bezahlte arbeitsfreie Feiertage (Eid al- Fitr, Eid al-adha, Nationalfeiertag), einen bezahlten Tag (für Väter) bei der Geburt eines Kindes, drei Tage bei Heirat oder Todesfällen im engen Familienkreis (Frauen erhalten 15 Tage beim Tod des Ehemannes). Für die erstmalige Durchführung der großen Pilgerreise (Hadsch) werden 10 bis 15 Tage gewährt. Im Krankheitsfall wird voller Lohn in den ersten 30 Tagen gezahlt, dann dreiviertel in den folgenden 60 Tagen. Krankheitstage werden pro Jahr summiert. Bei langanhaltender Krankheit ist eine Kündigung zulässig. Dies gilt nicht für arbeitsbedingte Krankheiten, hier ist auch nach den ersten 60 Krankheitstagen bis zum Ablauf eines Jahres weiterhin 75% des Gehalts zu zahlen. Wird der Arbeitnehmer infolge einer arbeitsbedingten Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig, ist eine Abfindung in Höhe von drei Jahresgehältern (mindestens jedoch S.Rl.) fällig, dies gilt auch bei tödlichen Arbeitsunfällen (Artikel 138 SLL). Frauen erhalten insgesamt zehn Wochen Schwangerschaftsurlaub, vier Wochen vor der Entbindung, sechs Wochen danach (Artikel 151 SLL). Bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens drei Jahren (bei Beginn des Schwangerschaftsurlaubs) wird voller Lohn gezahlt, ansonsten 50% (Artikel 152 SLL). Keine Lohnfortzahlung ist bei unter einjähriger Beschäftigungszeit vorgeschrieben. Bei voller Lohnfortzahlung entfällt im Jahr der Entbindung der bezahlte Erholungsurlaub, bei 50-prozentiger Lohnfortzahlung während des Schwangerschaftsurlaubs wird der Lohn während des jährlichen Erholungsurlaub um 50% gekürzt. Der Privatsektor orientiert sich im Wesentlichen an den Mindestregelungen des SLL. Deutlich bessere Bedingungen bietet der Staatsdienst. Dort wird in der Regel nur fünf Tage für jeweils sieben Stunden gearbeitet, Donnerstag und Freitag sind arbeitsfrei. Damit ergibt sich eine 35-Stundenwoche für öffentlich Bedienstete gegenüber 48 Stunden im Privatsektor. Im Staatssektor gibt es bis zu 45 Tage Erholungsurlaub und mehr arbeitsfreie Feiertage. Allerdings ist im Privatsektor vor allem bei höheren Funktionen eine Verringerung des Abstands zum Staatsdienst zu beobachten. Um den Privatsektor für Saudi-Araber attraktiver zu machen, wird im Arbeitsministerium über Gesetzesinitiativen zur allgemeinen Verkürzung der Arbeitszeit und zur Verlängerung des Erholungsurlaubs diskutiert. Vertragsbeendigung Die mit Ausländern geschlossenen befristeten Arbeitsverträge sind in der Regel nicht beziehungsweise nur einvernehmlich vorzeitig kündbar/auflösbar. Unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung in den in Artikel 80 SLL (Arbeitgeberkündigung) und Artikel 81 SLL (Arbeitnehmerkündigung) genannten Fällen. Unbefristete Verträge mit saudi-arabischen Beschäftigten können bei Vorliegen eines hinreichenden Grundes (Valid Reason) unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen (bei Beschäftigten mit monatlicher Gehaltszahlung) beziehungsweise 15 Tagen (nicht-monatliche Gehaltszahlung) gekündigt werden (Artikel 75 SLL). Streitigkeiten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer Vertragsbeendigung können den Commissions for the Settlement of Labor Disputes vorgetragen werden. Die Zuständigkeiten und die Verfahren der verschiedenen Kommissionen sind in den Artikeln 210 bis 228 SLL geregelt. Arbeitnehmer, denen unrechtmäßig gekündigt wurde, haben Anspruch auf Wiedereinstellung (Artikel 77 und 78 SLL). Germany Trade & Invest 15

17 Saudi-Arabien (April 2012) Arbeitnehmer haben bei Vertragsende Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses (Artikel 64 SLL) und auf Zahlung einer Abfindung (End-of-Service Award; Artikel 84 bis 88 SLL). Bei einer (rechtmäßigen) fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber besteht kein Abfindungsanspruch, bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer dagegen ein voller Anspruch. Die Abfindung beträgt für die ersten fünf Beschäftigungsjahre jeweils ein halbes Monatsgehalt, wobei das letzte Gehalt (einschließlich Nebenleistungen) zugrunde zu legen ist. Ab dem sechsten Beschäftigungsjahr ist jeweils ein Monatsgehalt fällig. Abfindungen für nicht volle Beschäftigungsjahre sind anteilig zu berechnen, dies gilt nicht für eine Kündigung während der 90-tägigen Probezeit. Hat der Arbeitnehmer ordentlich gekündigt, besteht ein Abfindungsanspruch erst nach mindestens zwei Beschäftigungsjahren. Bei einer Beschäftigungszeit von zwei bis fünf Jahren sind pro Jahr ein Drittel des Monatsgehalts zu zahlen, für das sechste bis zehnte Beschäftigungsjahr sind es jeweils zwei Drittel, danach ein volles Monatsgehalt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer ein vertraglich eventuell vereinbartes Wettbewerbsverbot zu beachten (Artikel 83 SLL). Wettbewerbsverbote gelten für maximal zwei Jahre. Kontaktanschriften Delegation der Deutschen Wirtschaft in Saudi-Arabien Futuro Tower, 4th Floor Ma ather Street, P.O. Box Riyadh Tel.: / , Fax: Internet: Ministry of Labor Riyadh Tel.: / , Fax: Internet: (arabisch) 16 Lohn- und Lohnnebenkosten

18 Kontakt Impressum Herausgeber: Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbh Villemombler Straße Bonn Tel.: +49 (0)228) Fax: +49 (0)228) Internet: Autor: Robert Espey, Dubai Redaktion/Ansprechpartner: Ulrich Binkert, Tel.: +49 (0)228/ , Redaktionsschluss: April 2012 Bestell-Nr.: Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck - auch teilweise - nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. Hauptsitz der Gesellschaft: Friedrichstraße 60, Berlin Geschäftsführer: Dr. Jürgen Friedrich, Michael Pfeiffer Layout: Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und vom Beauftragten der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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