Gehälter und Zulagen von Lehrern und Schulleitern

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1 Gehälter und Zulagen von Lehrern und Schulleitern in Europa, 2013/14 Eurydice Fakten und Zahlen Allgemeine und berufliche Bildung

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3 Gehälter und Zulagen von Lehrern und Schulleitern in Europa, 2013/14 Vergleichende Analyse Anmerkung: länderspezifische Beschreibungen ergänzen diese Zusammenfassung. Sie sind auf Englisch auf der Eurydice-Webseite verfügbar: Allgemeine und berufliche Bildung

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5 TEIL I: VERGLEICHENDE ANALYSE Einleitung Einleitung 3 In fast allen Ländern entscheiden die obersten Behörden über das gesetzliche Grundgehalt für Lehrer und Schulleiter an öffentlichen Schulen 4 Für Gehälter von Lehrkräften an staatlich subventionierten Privatschulen gelten in der Regel die gleichen Bestimmungen wie für öffentliche Schulen, unabhängige Privatschulen legen jedoch häufig selbst die Gehälter fest 5 Gesetzliche Mindestgehälter für Lehrkräfte im Primarbereich und allgemeinbildenden Sekundarbereich liegen in der Mehrzahl der Länder unter dem nationalen Pro-Kopf-BIP 6 Das gesetzliche Anfangsgehalt von Schulleitern ist in den meisten Ländern höher als das Pro-Kopf-BIP 10 In nahezu allen Ländern besteht eine positive Korrelation zwischen dem Anstieg der Gehälter von Lehrkräften, ohne sonstige Zulagen, und dem Dienstalter 13 Fünf Jahre nach Beginn der Wirtschaftskrise in Europa sind die Auswirkungen auf die Gehälter von Lehrkräften in vielen Ländern nach wie vor spürbar 16 In den meisten Ländern war 2013/14 ein Anstieg der Gehälter der Lehrkräfte zu verzeichnen 19 In nahezu allen europäischen Ländern erhalten Lehrkräfte Zulagen 21 Schlussfolgerungen 24 Attraktive Gehälter und die Möglichkeit, weitere Zulagen zu erhalten, sowie gute Arbeitsbedingungen sind einige der bedeutendsten Anreize, um Menschen für den Lehrberuf zu gewinnen und ein hohes Maß an Zufriedenheit und Motivation der Lehrkräfte und Schulleiter zu gewährleisten. Zunehmend müssen Lehrkräfte zusätzliche Aufgaben übernehmen, für die ein breites Kompetenzspektrum erforderlich ist. Lehrkräfte sind nicht mehr nur für die Wissensvermittlung verantwortlich, sondern müssen auch in der Lage sein, eine Vielzahl weiterer Aufgaben zu übernehmen, wie die Nutzung von Informationstechnologie, Teamarbeit, Hilfestellung bei der Integration von Kindern mit besonderen Lernbedürfnissen oder die Mitarbeit in der Schulverwaltung. Auch Schulleiter müssen vielfältigere Aufgaben wahrnehmen, nicht nur die Organisation des Unterrichts und Lernens, sondern auch die Finanz- und Personalverwaltung zählt zu ihrem Aufgabenfeld ( 1 ). Diese Ausweitung der Kompetenzen stellt eine Herausforderung für alle nationalen Bildungssysteme dar: Es stellt sich die Frage, wie mehr talentierte Menschen, die sämtliche neuen Anforderungen erfüllen und sich an die wandelnden Rahmenbedingungen anpassen können, für den Lehrberuf gewonnen werden können. Dies ist besonders schwierig in einer Zeit, in der das Bildungswesen zunehmend im Wettbewerb mit der Wirtschaft um die jungen Absolventen mit den besten Abschlüssen steht. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, dass Gehälter und Arbeitsbedingungen so wettbewerbsfähig gestaltet sind, dass eine ausreichende Zahl an wirklich geeigneten Menschen für den Lehrberuf gewonnen wird. Auch die Gewährleistung guter Berufsaussichten sowie die Zahlung von Gehaltszulagen als Ausgleich für zusätzliche Zuständigkeiten oder Arbeitsbelastungen sind Faktoren, die den Wunsch von Menschen, den Lehrberuf zu ergreifen, ( 1 ) Siehe EACEA/Eurydice, 2013, Schlüsselzahlen zu Lehrkräften und Schulleitern in Europa. [Online] abrufbar unter: [abgerufen am 21. Mai 2014]. 3

6 beeinflussen. Politische Maßnahmen und Strategien, die sich auf das Einkommen und die Berufsaussichten der Beschäftigten im Bildungsbereich auswirken, dürfen daher nicht außer Acht gelassen werden. Diese Übersicht bietet einen Vergleich der verschiedenen Entscheidungsebenen, die für die Festlegung der gesetzlichen Gehälter von Lehrkräften und Schulleitern im Primarbereich und im allgemeinbildenden Sekundarbereich in Europa zuständig sind. Die gesetzlichen Höchst- und Mindestgehälter werden nominal angegeben und mit dem Pro-Kopf-BIP jedes Landes verglichen. Auch die Berufsaussichten von Lehrkräften werden anhand von Daten zur Gehaltsprogression und ihrer Beziehung zur Berufserfahrung dargestellt. Darüber hinaus werden die Trends bei der Entwicklung der Gehälter zwischen 2009 und 2014 analysiert. Schließlich werden die verschiedenen Arten von Zulagen für Lehrkräfte dargestellt und wird erläutert, auf welchen Ebenen über diese Zahlungen entschieden wird. In fast allen Ländern entscheiden die obersten Behörden über das gesetzliche Grundgehalt für Lehrkräfte und Schulleiter an öffentlichen Schulen In fast allen europäischen Ländern entscheiden die obersten Bildungsbehörden über die Höhe der gesetzlichen Grundgehälter für Lehrkräfte und Schulleiter auf den verschiedenen Bildungsebenen ( 2 ). In Deutschland allerdings sind die Landesregierungen jedes Bundeslandes für die Festsetzung der Gehälter von Lehrkräften und Schulleitern zuständig, während in Spanien die Verantwortung zwischen der zentralstaatlichen Behörde (Grundgehalt und Zulagen entsprechend dem Dienstalter und dem Beamtenstatus) und den Autonomen Gemeinschaften (Zulagen für den Unterricht, Weiterbildung und sonstige Gehaltszulagen) geteilt wird. Abbildung 1: Für die Festsetzung der gesetzlichen Grundgehälter von Lehrkräften an öffentlichen Schulen zuständige Entscheidungsebenen (Behörden) vom Elementarbereich bis zum Sekundarbereich II (ISCED 0, 1, 2 und 3), 2013/14 Elementarbereich Sekundarbereich II Oberste Behörde (zentrale und/oder regionale Ebene) Kommunale Ebene Keine Daten verfügbar Quelle: Eurydice. Erläuterung In den meisten Staaten stellt die zentralstaatliche Behörde die oberste Verwaltungsebene für den Bildungssektor dar. Bei föderalen oder ähnlichen Regierungsstrukturen gilt jedoch Folgendes: Die oberste Ebene entspricht in Belgien den Regierungen der Gemeinschaften, in Deutschland den Bundesländern, in Spanien den Regierungen der Autonomen Gemeinschaften gemeinsam mit der zentralstaatlichen Regierung sowie im Vereinigten Königreich den Bildungsministerien in England, Wales, Nordirland und Schottland. ( 2 ) Weitere Informationen über die an der Mittelzuweisung für Schulen beteiligten Entscheidungsgremien (unter anderem für Lehrkräfte) finden sich in der folgenden Publikation: EACEA/Eurydice 2014, Financing Schools in Europe: Mechanisms, Methods and Criteria in Public Funding (Finanzierung von Schulen in Europa: Mechanismen, Methoden und Kriterien der öffentlichen Finanzierung) [Online] abrufbar unter: [abgerufen am 7. Juli 2014]. 4

7 Unter dem gesetzlichen Grundgehalt von Lehrkräften (Schulleitern) ist die Vergütung zu verstehen, die eine kinderlose und unverheiratete Lehrkraft (ein Schulleiter) erhält, die über die erforderlichen Mindestqualifikationen zum Unterrichten (bzw. zur Leitung einer Schule) auf einer bestimmten Ebene des Bildungssystems verfügt. Je nach Bildungsstufe kann das Grundgehalt variieren. In dieser Abbildung sind lediglich die Verwaltungsebenen dargestellt, die über gewisse Entscheidungsbefugnisse bei der Festlegung der gesetzlichen Grundgehälter verfügen. Untergeordnete Behörden, die die von höheren Ebenen festgelegten Gehaltstabellen oder Kriterien für die Festlegung der gesetzlichen Grundgehälter von Lehrkräften verwenden, gelten nicht als Entscheidungsträger, da sie lediglich die von anderen Stellen erlassenen Vorschriften anwenden. In Finnland und Schweden wird über die Grundvergütung von Lehrkräften im Rahmen von Verhandlungen zwischen den Bildungsbehörden und den Gewerkschaften entschieden. Daher handelt es sich nicht um gesetzliche Gehälter im engeren Sinne. In Finnland werden die Gehälter von Lehrkräften landesweit im Rahmen von Tarifvereinbarungen für zentralstaatliche und kommunale Beamte im Bildungswesen festgelegt. Diese Verhandlungen finden im Abstand von ein bis drei Jahren zwischen der Gewerkschaft für das Bildungswesen und den Kommunalbehörden als Arbeitgeber statt. In Schweden sind die Gehälter der Lehrkräfte leistungsbezogen und die Vereinbarungen auf kommunaler Ebene bilden einen Rahmen, innerhalb dessen die Gehälter von Lehrkräften auf individueller Basis verhandelt werden. In Island werden die Gehälter von Lehrkräften für den Elementarbereich und die Pflichtschulbildung und in Estland und Kroatien für den Elementarbereich auf kommunaler Ebene festgelegt. In Norwegen werden die Mindestgehälter für Lehrkräfte auf zentraler Ebene ausgehandelt, doch steht es den Kommunen frei, in direkten Verhandlungen höhere Gehälter festzulegen. Nur in Estland und Lettland wird von unterschiedlichen Verwaltungsebenen über die Gehälter von Lehrkräften und Schulleitern entschieden. In beiden Ländern werden die Gehälter von Lehrkräften auf zentraler Ebene festgelegt. In Estland schließen Schulleiter einen Arbeitsvertrag mit der Gemeinde, dem Bürgermeister einer Stadt oder einem beauftragten Bediensteten des Bürgermeisters. In Lettland sind die kommunalen Behörden für die Festlegung und Finanzierung der Grundgehälter von Schulleitern im Elementarbereich zuständig. Für Schulleiter des Primarbereichs sowie des Sekundarbereichs I und II wird das Grundgehalt von der zentralen Behörde festgelegt, wobei sich die tatsächlichen Gehälter je nach Größe der Schule unterscheiden. Diese Gehälter werden von den Trägern der kommunalen Behörde oder dem Ministerium festgelegt. Für Gehälter von Lehrkräften an staatlich subventionierten Privatschulen gelten in der Regel die gleichen Bestimmungen wie für öffentliche Schulen, unabhängige Privatschulen legen jedoch häufig selbst die Gehälter fest Staatlich geförderte (oder vom Staat abhängige) Privatschulen ( 3 ) erhalten den größten Teil ihrer Finanzierung aus öffentlichen Mitteln. Die Vergütungsregelungen für Lehrkräfte und Schulleiter an diesen Schulen beruhen gewöhnlich auf den gleichen Berechnungsmethoden und gesetzlichen Bezugsgrundgehältern wie im öffentlichen Bildungswesen. In Spanien werden die Finanzierungsgrundsätze für die Gehälter von Lehrkräften an staatlich geförderten Privatschulen jährlich im Rahmen des allgemeinen Staatshaushalts festgelegt; diese können anschließend von jeder Autonomen Gemeinschaft aufgestockt werden. Die tatsächlichen Gehälter dieser Lehrkräfte werden im Rahmen von Verhandlungen zwischen den Arbeitgeberorganisationen und den Lehrergewerkschaften bestimmt und werden jährlich in den geänderten Gehaltstabellen des entsprechenden Tarifvertrags veröffentlicht. Das Mindestgehalt für die vom Tarifvertrag erfassten Beschäftigten umfasst das Grundgehalt, eine an das Dienstalter geknüpfte Prämie, weitere Zulagen sowie (zweimal jährlich gewährte) Zusatzzahlungen. In Ungarn wird bei der Berechnung des gesetzlichen Grundgehalts von Lehrkräften das Arbeitsgesetzbuch angewandt, doch dürfen gemäß dem Gesetz über das öffentliche Bildungswesen die gesetzlichen Grundgehälter von Lehrkräften an staatlich geförderten Privatschulen nicht niedriger sein als die an öffentlichen Schulen. Unabhängige Privatschulen ( 4 ) legen häufig ihre eigenen Grundgehälter fest, wobei jedoch die Bestimmungen des nationalen Arbeitsgesetzbuches/Verhaltenskodex als Ausgangspunkt berücksichtigt werden. Dies ist unter anderem in Belgien (Französische Gemeinschaft), Estland, Litauen und Liechtenstein der Fall. In Frankreich verfügen unabhängige Privatschulen über vollkommene Autonomie bei der Festlegung ihrer Grundgehälter. In Dänemark müssen Lehrkräfte an unabhängigen Privatschulen des ( 3 ) Eine Definition staatlich geförderter Privatschulen findet sich in Teil III: Definitionen. ( 4 ) Eine Definition unabhängiger Privatschulen findet sich in Teil III: Definitionen. 5

8 Primarbereichs und des Sekundarbereichs I ihre Gehälter individuell aushandeln, können sich hierbei jedoch von der dänischen Lehrergewerkschaft unterstützen lassen. In Kroatien und Österreich werden die Grundgehälter in der Regel vom Träger der Schule bestimmt. Auch im Vereinigten Königreich (England, Wales, Nordirland und Schottland) legen die unabhängigen Privatschulen ihre eigenen Gehaltstabellen fest. In Portugal legen unabhängige Privatschulen die Gehälter ihrer Lehrkräfte nach einer Vergütungstabelle fest, die von der an öffentlichen Schulen verwendeten Gehaltstabelle abweicht, doch werden die an öffentlichen Schulen geltenden gesetzlichen Gehälter als unverbindliche Richtwerte herangezogen. In der Türkei darf das einer Lehrkraft an einer unabhängigen Privatschule gezahlte Nettogrundgehalt nicht niedriger sein als das Grundgehalt einer an einer gleichwertigen öffentlichen Schule beschäftigten Lehrkraft. Unabhängige Privatschulen können eine andere Gehaltspolitik anwenden und die Gehälter von Lehrkräften können sich zwischen den einzelnen Privatschulen deutlich unterscheiden. In Griechenland, Malta, Slowenien (nur staatlich geförderte Schulen), der Slowakei, Island und Norwegen werden die gesetzlichen Grundgehälter von Lehrkräften an allen öffentlichen Schulen, öffentlich geförderten oder unabhängigen Privatschulen nach den gleichen Methoden festgelegt. Gesetzliche Mindestgehälter für Lehrkräfte im Primarbereich und allgemeinbildenden Sekundarbereich liegen in der Mehrzahl der Länder unter dem nationalen Pro-Kopf- BIP Das gesetzliche Gehalt von Lehrkräften wird in der Regel anhand einer Gehaltstabelle mit unterschiedlichen Gehaltsstufen und Dienstgraden ermittelt. Die Lehrkräfte können somit entsprechend einer Reihe von Kriterien wie z. B. Dienstalter, Leistung, Zusatzqualifikationen usw. von einer niedrigeren zu einer höheren Stufe aufrücken. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das gesetzliche Grundgehalt keine Gehaltszulagen und Zusatzleistungen umfasst, die in einigen Ländern einen erheblichen Teil der Bezüge von Lehrkräften ausmachen können (mit Ausnahme Frankreichs, wo eine indemnité de residence gewährt wird; darüber hinaus umfasst für ISCED 2 bzw. ISCED 3 das gesetzliche Gehalt eines Professeur certifié eine Prämie für Nachhilfeunterricht und für zusätzliche Unterrichtszeit). Beim länderübergreifenden Vergleich der öffentlichen Ausgaben für die Vergütung von Lehrkräften zählt das Verhältnis zwischen den gesetzlichen Mindest- oder Höchstgehältern und dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) ein Indikator für den Lebensstandard in einem Land zu den am häufigsten verwendeten Indikatoren. Dieses Verhältnis kann entweder als prozentualer Anteil (Verhältnis zwischen Gehalt und Pro- Kopf-BIP) oder in absoluten Werten angegeben werden. Die zweite Option, die in manchen Abschnitten dieses Berichts verwendet wird, ist dabei hilfreich, die Größenordnung der beiden Variablen klar zu erkennen, die bei der ersten Option nicht hervorgeht. Beim Vergleich von Gehältern von Lehrkräften und Pro-Kopf-BIP muss berücksichtigt werden, dass eine positive Veränderung bei diesem Indikator nicht zwangsläufig eine Zunahme der realen Kaufkraft der Lehrkräfte zur Folge hat. Dies trifft auf Länder zu, in denen das Pro-Kopf-BIP aufgrund der Haushalts- und Finanzkrise gesunken ist, während die gesetzlichen Gehälter unverändert geblieben oder um einen geringeren Prozentsatz als das Pro-Kopf-BIP zurückgegangen sind. In etwa drei Viertel der Länder/Regionen liegt das gesetzliche Mindestjahresgehalt für Lehrkräfte des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I unterhalb des Pro-Kopf-BIP. Im Sekundarbereich II beträgt das gesetzliche Mindestgehalt in den meisten Ländern weniger als das Pro-Kopf-BIP. Am niedrigsten ist dieses Verhältnis (gesetzliches Mindestgehalt für Lehrkräfte/Pro-Kopf-BIP) in Lettland, Litauen und Rumänien, wo das Mindestgehalt von Lehrkräften aller Bildungsstufen weniger als 50 % des Pro-Kopf-BIP entspricht. Auch in Polen (ISCED 1) und der Slowakei beträgt das Verhältnis weniger als 60 %. In Montenegro (179 % für ISCED 1, 2 und 3), Deutschland (Bundesländer, 152 % für ISCED 3), Spanien (139 % für ISCED 2 und 3), Portugal (136 % für ISCED 1, 2 und 3) sowie Zypern (126 % für ISCED 1, 2 und 3) sind hingegen die höchsten Werte festzustellen. Bei Berücksichtigung der gesetzlichen Jahreshöchstgehältern für den Primarbereich sowie den Sekundarbereich I und II stellt sich die Situation jedoch anders dar. In den meisten Ländern liegt das gesetzliche Höchstgehalt für Lehrkräfte in allen Stufen des Bildungssystems über dem Pro-Kopf-BIP. Die höchsten Werte sind in Zypern (306 %, für ISCED 1, 2 und 3), Montenegro (284 % für ISCED 1, 2 und 3) 6

9 sowie Portugal (261 %, für ISCED 1, 2 und 3), Deutschland (209 %, für ISCED 3) und Spanien (206 % für ISCED 3, Catedráticos) festzustellen. Demgegenüber sind in Estland, Lettland, Litauen, der Slowakei und der Tschechischen Republik sogar die gesetzlichen Höchstgehälter für Lehrkräfte auf allen drei Bildungsstufen immer noch niedriger als das Pro-Kopf-BIP (Tabelle 1 sind detaillierte Daten zu entnehmen). In Schweden und Island ist dies bei ISCED 1 and ISCED 2 der Fall. Das Verhältnis zwischen gesetzlichem Mindest- bzw. Höchstjahresgehalt und Pro-Kopf-BIP muss auch vor dem Hintergrund der für das Erreichen des Höchstgehalts erforderlichen Zahl von Jahren bzw. Dienstalters gesehen werden (siehe Abbildung 4). Erläuterung (Abbildung 2) Das gesetzliche Bruttojahresgehalt ist der von einem Arbeitgeber in einem Jahr gezahlte Betrag einschließlich allgemeiner Erhöhungen in der Gehaltstabelle, des 13. Monatsgehalts und (gegebenenfalls) Urlaubsgeldes, jedoch ohne die Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherung und Altersvorsorge. Nicht berücksichtigt werden sonstige Gehaltszulagen oder finanzielle Zusatzleistungen (etwa aufgrund von Zusatzqualifikationen, Leistung, Überstunden, der Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben, der geografischen Lage, des Unterrichts mit Schülern unter schwierigen Bedingungen oder Beihilfen für Wohn-, Gesundheits- oder Reisekosten). Das Mindestgehalt ist das Bruttogehalt einer Lehrkraft zu Beginn ihrer Laufbahn. Das Höchstgehalt ist das Bruttogehalt, das Lehrkräfte und Schulleiter bei Eintritt in den Ruhestand oder nach einer bestimmten Zahl von Dienstjahren beziehen. Das Höchstgehalt umfasst lediglich Gehaltserhöhungen aufgrund des Dienst- und/oder Lebensalters. Informationen zu den Entscheidungsebenen sind Abbildung 1 zu entnehmen. Die in der Tabelle ausgewiesenen Werte zeigen das Verhältnis (in Prozent) zwischen den gesetzlichen Bruttomindestund -höchstjahresgrundgehältern nach Bildungsstufe in Euro und dem Pro-Kopf-BIP des betreffenden Landes (nominal, in Euro). Das Referenzkalenderjahr für das Pro-Kopf-BIP ist Quelle: Eurostat (Daten extrahiert im Mai 2014: nama_gdp_c). Als Bezugszeitraum für die Gehälter dient das Schuljahr 2013/14 oder das Kalenderjahr Wechselkurse, Quelle: Eurostat (Daten extrahiert im Mai 2014: ert_bil_eur_m). Den detaillierten nationalen Datenblättern sind zusätzliche Informationen zu entnehmen. Länderspezifische Anmerkungen (Abbildung 2) Belgien: Ausgegangen wird vom nationalen Pro-Kopf-BIP (nicht etwa vom Pro-Kopf-BIP in jeder der Gemeinschaften). Tschechische Republik: Die gesetzlichen Gehälter beruhen auf den Gehaltsstufen 8-11 für ISCED 0 und den Gehaltsstufen für ISCED 1-3. Dänemark: Für Schulen des Sekundarbereichs II ist der Bezugszeitraum ab 1. August Einkommensbezogene Pensionen werden berücksichtigt. Deutschland (Bundesländer): Bezugsjahr: 2012/13. Irland: Es bestehen drei unterschiedliche Gehaltstabellen, je nach Zeitpunkt der ersten Anstellung als Lehrkraft. Die in der Tabelle ausgewiesene Gehaltstabelle gilt für Lehrkräfte, die im Zeitraum zwischen 1. Januar 2011 und 1. Februar 2012 angestellt wurden. Dem nationalen Datenblatt sind zusätzliche Informationen zu entnehmen. Griechenland: Daten zum Pro-Kopf-BIP für Spanien: Die ausgewiesenen Gesamtbeträge entsprechen den Durchschnittsgehältern im öffentlichen Schulwesen und wurden als gewichteter Durchschnitt der Gehälter in den verschiedenen Autonomen Gemeinschaften errechnet. a) Daten zu den Gehältern für Lehrkräfte, die keine Catedráticos sind; b) Daten zu ISCED 2 und 3 für Catedráticos. Frankreich: Die für ISCED 1 ausgewiesenen Mindest- und Höchstgehälter beziehen sich auf das gesetzliche Gehalt eines Professeur des écoles und umfassen auch eine indemnité de résidence. ISCED 2 oder ISCED 3: Die Mindest- und Höchstgehälter beziehen sich auf das gesetzliche Gehalt eines Professeur certifié und umfassen eine Prämie für Nachhilfeunterricht und für zusätzliche Unterrichtszeit. ISCED 3: a) Daten zu Gehältern von Lehrkräften an Lycées; b) Daten zu Gehältern von Lehrkräften an Lycées professionnels. Italien: ISCED 3: a) Daten für Lehrkräfte mit Laurea magistrale (Master-Abschluss); b) Daten für Lehrkräfte mit nichtuniversitärer Ausbildung. Malta: Die Gehälter von Lehrkräften im Sekundarbereich II beziehen sich auf die Einrichtungen in der direkten Zuständigkeit der Bildungsdirektionen. Niederlande: Die Schulen können selbst entscheiden, in welcher Gehaltstabelle die Lehrkräfte ihre Laufbahn beginnen. Österreich: ISCED 2: a) Daten zu den Gehältern von Lehrkräften an Volksschulen und Hauptschulen; b) Daten zu den Gehältern von Lehrkräften an Allgemeinbildenden Höheren Schulen. Polen: Die gesetzlichen Bruttomindest- und höchstjahresgehälter im Primarbereich und Sekundarbereich II werden für Lehrkräfte mit der grundlegenden Mindestqualifikation berechnet. Allerdings verfügen etwa 90 % der Lehrkräfte über ein höheres Qualifikationsniveau und erhalten eine höhere Vergütung. Finnland: Das gesetzliche Bruttohöchstjahresgehalt ist das Mindestgehalt mit allen Alterszuschlägen, da in den Tarifverträgen kein gesetzliches Höchstgehalt festgelegt ist. Bezugsjahr: Schweden: Bezugsjahr: 2012/13. Island: Für ISCED 3 beziehen sich die Daten auf die tatsächlichen Bruttojahresgehälter von Januar bis Dezember Liechtenstein: ISCED 2: a) Daten zu den Gehältern von Gymnasiallehrern; b) Daten zu den Gehältern von Oberschul- /Realschullehrern. Pro-Kopf-BIP, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Pro-Kopf-BIP, Norwegen: ISCED 2: a) Daten zu Lehrkräften mit einer vierjährigen Grundausbildung, b) Daten zu Lehrkräften mit einer fünfjährigen Grundausbildung. ISCED 3: a) Daten zu Lehrkräften mit einer fünfjährigen Grundausbildung, b) Daten zu Lehrkräften mit einer sechsjährigen Grundausbildung. Höchstgehalt nicht zutreffend. Türkei: Pro-Kopf-BIP,

10 Abbildung 2: Gesetzliche Bruttomindest- und -höchstjahresgrundgehälter von vollständig qualifizierten und vollzeitbeschäftigten LEHRKRÄFTEN an allgemeinbildenden öffentlichen Schulen im Vergleich zum nominalen Pro- Kopf-BIP (ISCED 1, 2 und 3), 2013/14 ISCED 1 ISCED 2 ISCED 3 Quelle: Eurydice. ISCED 1 ISCED 2 ISCED 3 BIP Mindestgehalt Höchstgehalt 8

11 Daten (Abbildung 2) ISCED 1 BE fr BE de BE nl Gesetzliche Bruttomindest- und höchstjahresgehälter für LEHRKRÄFTE als % des BIP BG CZ DK DE EE IE EL Min. 87,9 88,7 89,3 : 62,6 94,0 128,8 67,1 78,1 75,3 ES (a) ES (b) 124,5 - FR (a) FR (b) HR IT (a) IT (b) CY LV LT LU HU 79,0-85,2 90,0-125,7 39,7 32,3 84,5 63,2 Max. 151,5 147,4 154,8 : 77,4 116,1 166,6 77,3 166,7 142,3 176,4-143,2-122,0 132,4-305,8 41,2 59,4 149,2 120,0 ISCED 2 Min. 87,9 88,7 89,3 : 62,6 94,0 140,2 67,1 78,1 75,3 139,4 148,8 87,6-85,2 97,1-125,7 39,7 32,3 95,7 63,2 Max. 151,5 147,4 154,8 : 77,4 116,1 184,7 77,3 166,7 142,3 196,8 206,2 152,3-139,3 145,4-305,8 41,2 59,4 166,4 131,5 ISCED 3 Min. 109,4 111,1 111,6 : 62,6 115,4 151,5 67,1 78,1 75,3 139,4 148,8 88,8 89,0 85,2 97,1 90,0 125,7 39,7 32,3 95,7 69,2 Max. 191,7 186,9 196,0 : 77,4 149,9 209,1 77,3 166,7 142,3 196,8 206,2 153,6 153,8 139,3 152,0 136,2 305,8 41,2 59,4 166,4 131,5 MT NL AT AT (a) (b) PL PT RO SI SK FI SE UK (1) UK- NIR UK- SCT IS LI (a) LI (b) ME MK NO (a) NO (b) TR ISCED 1 Min. 88,9 89,8 80,5-54,0 135,8 44,2 98,3 50,6 89,0 67,0 84,3 84,3 100,4 79,6 59,7-178,7 : 63,7 0,0 156,5 Max. 115,2 142,0 154,1-90,0 260,5 125,1 158,1 68,5 115,8 93,4 143,5 143,5 133,6 99,4 96,8-283,7 : ,8 ISCED 2 Min. 107,4 95,3 80,5 88,6 60,8 135,8 47,1 98,3 50,6 96,2 67,0 84,3 84,3 100,4 79,6 70,4 65,1 178,7 : 63,7 66,6 144,8 Max. 141,2 196,3 154,1 185,8 102,6 260,5 125,1 158,1 68,5 125,1 93,4 143,5 143,5 133,6 99,4 114,3 105,6 283,7 : ,1 ISCED 3 Min. 107,4 95,3 88,6 68,7 135,8 47,1 98,3 50,6 102,0 74,3 84,3 84,3 100,4 85,8 65,1-178,7 : 66,6 72,1 144,8 Max. 141,2 196,3 185,8 117,5 260,5 125,1 158,1 68,5 135,0 100,1 143,5 143,5 133,6 130,5 105,6-283,7 : ,1 Quelle: Eurydice. UK (1) = UK-ENG/WLS Gesetzliche Bruttomindest- und höchstjahresgehälter für LEHRKRÄFTE (in EUR) BE fr BE de BE nl BG CZ DK DE EE IE EL ES (a) ES (b) FR (a) FR (b) HR ISCED 1 Min : Max : ISCED 2 Min : Max : ISCED 3 Min : Max : IT (a) IT (b) CY LV LT LU HU MT NL AT (a) AT (b) PL PT RO SI ISCED 1 Min Max ISCED 2 Min Max ISCED 3 Min Max SK FI SE UK- UK- ENG/WLS NIR UK- SCT IS LI (a) LI (b) ME MK NO TR ISCED 1 Min Max ISCED 2 Min Max (-) (-) ISCED 3 Min Max (-) (-) Quelle: Eurydice. 9

12 Das gesetzliche Anfangsgehalt von Schulleitern ist in den meisten Ländern höher als das Pro-Kopf-BIP Das Mindestgehalt von Schulleitern ist immer höher als das Mindestgehalt von Lehrkräften, da generell mehrere Jahre Unterrichtserfahrung erforderlich sind, um Schulleiter zu werden. Auch das gesetzliche Höchstgehalt ist für Schulleiter aufgrund ihrer Verantwortung höher. Zwischen den Ländern bestehen Unterschiede, doch der Unterschied zwischen dem Land, in dem Schulleiter das höchste Gehalt (auf der höchsten Gehaltsstufe) beziehen, und dem Land, in dem das niedrigste Gehalt (auf der niedrigsten Gehaltsstufe) bezahlt wird, ist mit dem bei den Gehältern von Lehrkräften vergleichbar wobei das höchste Gehalt mehr als zwanzigfache des niedrigsten Gehalts beträgt. In einem Drittel der Länder besteht auf allen ISCED-Stufen eine positive Korrelation zwischen der Zahl der Schüler und der Höhe des Gehalts von Schulleitern, d. h. je höher die Zahl der Schüler, desto höher ist das Gehalt. Dies ist in Belgien (in allen drei Gemeinschaften, allerdings in der Flämischen Gemeinschaft nur für den Primarbereich), Dänemark, Spanien, Kroatien, Lettland, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Finnland, Liechtenstein und der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien der Fall. In drei Viertel der Länder ist das gesetzliche Mindestgrundgehalt für Schulleiter im Primarbereich und im Sekundarbereich I höher als das Pro-Kopf-BIP. Im Sekundarbereich II liegt das Mindestgehalt nur in sieben Ländern (Tschechische Republik, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei und Norwegen) unter dem Pro-Kopf-BIP. Mit Ausnahme der Tschechischen Republik (alle Bildungsstufen), Polen und der Slowakei (nur für ISCED 1) ist das Höchstgrundgehalt für Schulleiter in allen Ländern höher als das Pro-Kopf-BIP. Die höchsten Werte sind in Zypern (376 %), Portugal (307 %), im Vereinigten Königreich (England und Wales 289 %, Schottland 274 %) sowie Irland (286 %) festzustellen. Abbildung 3 sind die Gehälter von Schulleitern für ISCED 1, 2 und 3 zu entnehmen, da in nahezu allen Ländern (mit Ausnahme von Portugal und im Vereinigten Königreich) Unterschiede zwischen den verschiedenen Bildungsstufen bestehen. In Portugal beruht das Gehalt von Schulleitern auf ihrer beruflichen Position und der Zahl der Schüler an ihrer Schule oder ihrem Schulverbund und wird nicht von der Bildungsstufe beeinflusst. Im Vereinigten Königreich (England, Wales und Nordirland) besteht eine komplexere Regelung, nach der die gesetzlichen Gehaltstabellen für Schulleiter nur für Maintained Schools gelten. Grundlage für die Gehälter von Schulleitern ist die Vergütungsstruktur für Leitungsgruppen (leadership group spine). Jede Schule wird nach der Zahl, dem Alter und dem SEN-Status (Schüler mit besonderen Bedürfnissen) der Schüler einer von acht Gruppen zugeordnet. Innerhalb der Gruppe wird ein sieben Punkte umfassender individueller Schulbereich (individual school range (ISR)) berechnet, bei dem auf die Bezahlung anderer leitender Bediensteter an der Schule Bezug genommen wird. Abhängig von einer zufriedenstellenden Leistungsbewertung können die Schulleiter die sieben Gehaltspunkte aufrücken. Da Schulen des Primarbereichs in der Regel kleiner sind als Schulen des Sekundarbereichs, werden in der Praxis die Gehälter entsprechend den niedrigsten Punkten in der Tabelle nur für Schulleiter an sehr kleinen Primarschulen und die Gehälter entsprechend den höchsten Punkten nur an Schulleiter sehr großer Sekundarschulen bezahlt. 10

13 Abbildung 3: Gesetzliche Bruttomindest- und -höchstjahresgehälter von SCHULLEITERN an allgemeinbildenden öffentlichen Schulen in EUR im Vergleich zum nominalen Pro-Kopf-BIP (ISCED 1, 2 und 3), 2013/14 ISCED 1, 2 und 3 EUR ISCED 1 ISCED 2 ISCED 3 EUR BIP Mindestgehalt Höchstgehalt Quelle: Eurydice. Erläuterung (Abbildung 3) Das gesetzliche Bruttojahresgehalt ist der von einem Arbeitgeber in einem Jahr gezahlte Betrag. Es umfasst das gesetzliche Grundgehalt (siehe Abbildung 1 für eine Definition) sowie allgemeine Erhöhungen in der Gehaltstabelle, das 13. Monatsgehalt und (gegebenenfalls) Urlaubsgeld, jedoch ohne Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherung und Altersvorsorge. 11

14 Andere Kriterien als die ISCED-Stufen EUR BIP Nicht berücksichtigt werden sonstige Gehaltszulagen oder finanzielle Zusatzleistungen (etwa aufgrund von Zusatzqualifikationen, Leistung, Überstunden, der Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben, der geografischen Lage, des Unterrichts mit Schülern unter schwierigen Bedingungen oder Beihilfen für Wohn-, Gesundheits- oder Reisekosten). Das angegebene Mindestgehalt ist das Bruttogehalt von Schulleitern zu Beginn ihrer Laufbahn. Das Höchstgehalt ist das Bruttogrundgehalt, das Schulleiter bei Eintritt in den Ruhestand oder nach einer bestimmten Zahl von Dienstjahren beziehen. Das Höchstgehalt umfasst lediglich Gehaltserhöhungen aufgrund des Dienst- und/oder Lebensalters. Die in dem Diagramm ausgewiesenen Werte zeigen die gesetzlichen Bruttomindest- und -höchstjahresgrundgehälter in EUR sowie das Pro- Kopf-BIP (nominal in EUR) in den betreffenden Ländern. Das Referenzkalenderjahr für das Pro-Kopf-BIP ist Quelle der Wechselkurse: Eurostat: Daten extrahiert im Mai 2014 (ert_bil_eur_m). Als Bezugszeitraum für die Gehälter dient das Schuljahr 2013/14 oder das Kalenderjahr Für Deutschland (Bundesländer) und Estland liegen keine Daten vor. Deshalb wurden diese beiden Länder nicht in die Abbildung einbezogen. Den detaillierten nationalen Datenblättern sind zusätzliche Informationen zu entnehmen. Daten (Abbildung 3) Gesetzliche Bruttomindest- und -höchstjahresgehälter für SCHULLEITER (in EUR) ISCED BE fr BE de BE nl BG CZ DK DE EE IE EL ES Stufe a b c d a b a b a b P Min : K. A. K. A Max : K. A. K. A Sek. I Min : K. A. K. A Max : K. A. K. A Sek. II Min : K. A. K. A Max : K. A. K. A. K. A. K. A ISCED FR HR IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL Stufe a b a b c a b c a b P Min (-) Max K. A. K. A. K. A (-) Sek. I Min Max K. A. K. A. K. A Sek. II Min Max K. A. K. A. K. A ISCED PT RO SI SK FI SE VK IS LI ME MK NO TR Stufe a b c d a b a b P Min. (-) (-) Max (-) (-) Sek. I Min. (-) (-) Max (-) (-) Sek. II Min (-) Max (-) (-) Andere Kriterien als die ISCED-Stufen Portugal Schulen mit weniger als 301 Schülern Mindestgehalt Höchstgehalt Schulen mit zwischen 301 und 600 Schülern Schulen mit zwischen 601 und 900 Schülern Schulen mit zwischen 901 und Schülern Schulen mit zwischen und Schülern Schulen mit mehr als Schülern Min Max Vereinigtes Königreich England, Wales und Nordirland Gruppe 1 (L6 L18) Gruppe 2 (L8 L21) Gruppe 3 (L11 L24) Gruppe 4 (L14 L27) Gruppe 5 (L18 L31) Gruppe 6 (L21 L35) Gruppe 7 (L24 L39) Gruppe 8 (L28 L43) Vereinigtes Königreich Schottland a b c

15 Länderspezifische Anmerkungen (Abbildung 3) Belgien: Ausgegangen wird vom nationalen Pro-Kopf-BIP (nicht etwa vom Pro-Kopf-BIP in jeder der Gemeinschaften). Belgien (BE fr): ISCED 1 a) < 72 Schüler; b) Schüler; c) Schüler; d) > 209 Schüler. ISCED 2 und 3 a) nur D1; b) D1+D2+D3 oder D2+D3. Belgien (BE nl): ISCED 1 a) < 180 Schüler/100 Schüler in der Region Brüssel-Hauptstadt; b) >= 350 Schüler. Tschechische Republik: Die Schulleiter erhalten eine zusätzliche Gehaltszulage für die Leitung (5-60 % des Gehalts einer Lehrkraft, je nach Leitungsebene), die in der Tabelle nicht enthalten ist. Dänemark: für ISCED 3 a) > 700 Vollzeitschüler; b) 700 Vollzeitschüler. Spanien: a) größte Schulen (Typ A); b) kleinste Schulen (Typ F) im Primarbereich und (Typ D) im Sekundarbereich. Frankreich: Bei den Daten für Schulleiter von Schulen des Sekundarbereichs werden das Grundgehalt, eine Ortszulage für Paris (indemnité de résidence) sowie zwei Gehaltszulagen für die Leitungsverantwortung mit der Bezeichnung indemnité de responsabilité des personnels de direction und indemnités pour sujetions spéciales des personnels de direction berücksichtigt. ISCED 3 a) Lycées; b) Lycées professionnels. Kroatien: ISCED 1, 2, 3 a) mittlere Schule; b) große Schule; (c) kleine Schule. Lettland: ISCED 1, 2, 3 a) zwischen 251 und 400 Schülern; b) zwischen 601 und 800 Schülern; c) zwischen und Schülern. Ungarn: Die in dieser Abbildung dargestellten gesetzlichen Bruttojahresgrundgehälter von Schulleitern entsprechen dem gesetzlichen Gehalt von Lehrkräften zuzüglich einer Zulage für die Schulleitung (40-80 % eines Betrags von HUF oder HUF/Monat). Luxemburg: In Einrichtungen des Elementar- und Primarbereichs gibt es keine Schulleiter. Niederlande: Die Gehälter mancher Schulleiter können höher sein (abhängig von einer Entscheidung des Schulverwaltungsrats). Österreich: ISCED 1, 2, 3 a) große Schule; b) kleine Schule. Dem nationalen Datenblatt sind zusätzliche Informationen zu entnehmen. Rumänien: Pro-Kopf-BIP, Finnland: ISCED 1 a) große Schule; b) kleine Schule; ISCED 2 a) (<=6 Gruppen mit 32 Schülern); b) (7-14 Gruppen mit 32 Schülern); c) (15-19 Gruppen mit 32 Schülern); d) (> 20 Gruppen mit 32 Schülern). Schweden: Die Daten für die Höchstgehälter entsprechen dem 90. Perzentil der tatsächlichen Gehälter von Schulleitern im Schuljahr 2012/13. Es liegen keine Daten zu den Mindestgehältern (10. Perzentil) im April 2014 für das Schuljahr 2012/13 vor. Vereinigtes Königreich (ENG/WLS/NIR): Die acht Zeilen stellen die Mindest- und Höchstgehälter bei Schulen mit acht Gruppen dar, nach denen sich das Gehalt der Schulleiter richtet. Die Gruppen hängen von der Größe der Schule, dem Alter der Schüler und der Zahl der Schüler mit besonderen Bedürfnissen ab. Vereinigtes Königreich (SCT): andere Kriterien als die Bildungsstufe. Liechtenstein: ISCED 1, 2, 3 a) große Schulen; b) kleine Schulen. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Pro-Kopf-BIP, Norwegen: ISCED 1, 2, 3 a) große Schulen; b) kleine Schulen. Höchstgehalt nicht zutreffend. Türkei: Pro-Kopf-BIP, In nahezu allen Ländern besteht eine positive Korrelation zwischen dem Anstieg der Gehälter von Lehrkräften, ohne sonstige Zulagen, und dem Dienstalter Das Verhältnis zwischen den gesetzlichen Bruttohöchst- und -mindestjahresgehältern zeigt die langfristigen Perspektiven von Lehrkräften im Hinblick darauf auf, welchen Gehaltsanstieg sie während ihrer Laufbahn ausschließlich aufgrund des Dienstalters erwarten können. Abbildung 4 enthält eine Analyse des Unterschieds zwischen gesetzlichen Mindest- und Höchstgehältern sowie der Zahl der Jahre, die für den Bezug des Höchstgehalts geleistet werden müssen. Sie enthält somit keinen Vergleich der absoluten Werte der Gehälter von Lehrkräften. Von Land zu Land bestehen große Unterschiede zwischen den gesetzlichen Bruttohöchstund -mindestjahresgehältern. In einem Drittel der Länder/Regionen können Lehrkräfte einen Gehaltsanstieg zwischen 15 % und 40 % erreichen, während in einem weiteren Drittel der Länder/Regionen der Anstieg zwischen 60 % und 90 % betragen kann. In Irland, Zypern, Ungarn (Sekundarbereich), den Niederlanden, Österreich (Sekundarbereich Allgemeinbildende Höhere Schule) und Rumänien betragen die gesetzlichen Höchstgehälter mehr als das Doppelte der Anfangsgehälter. Die geringste Zuwachsrate ist hingegen in Lettland mit rund 4 % zu finden. Es lassen sich fünf verschiedene Ländergruppen unterscheiden (Abbildung 4). Gruppe 1 links unten in der Abbildung: Diese Gruppe ist durch ein kurzes bis mittleres Dienstalter (zwischen sechs und 20 Jahren) und einen relativ geringen Gehaltsanstieg (zwischen 4 % und 33 %) gekennzeichnet. Zu dieser Gruppe zählen Dänemark, Estland, Lettland, Malta, Finnland und das Vereinigte Königreich (Schottland). In diesen Ländern können Lehrkräfte mit weniger als 20 Jahren Berufserfahrung das gesetzliche Höchstgehalt erreichen, das etwa 30 % mehr als das Mindestgehalt beträgt. Gruppe 2 Diese Gruppe zeichnet sich durch ein kurzes bis mittleres Dienstalter, aber einen relativ hohen Gehaltsanstieg aus (zwischen 56 % und 106 %). Dazu zählen das Vereinigte Königreich (England, Wales und Nordirland), Litauen und die Niederlande. Im Vereinigten Königreich (England, Wales und Nordirland) kann mit einer zehnjährigen Berufserfahrung ein Gehaltsanstieg von 70 % erreicht werden, während in 13

16 Litauen nach einem Dienstalter von 15 Jahren ein Anstieg von etwa 85 % möglich ist. In den Niederlanden können Lehrkräfte ab 2014 nach einem Dienstalter von 15 Jahren im Primarbereich und von 12 Jahren im Sekundarbereich II einen Gehaltsanstieg von 58 % bzw. 106 % erzielen. Gruppe 3 Die Lehrkräfte in diesen Ländern (Belgien (alle Gemeinschaften), Luxemburg, Polen und Slowenien) können mit einem Dienstalter zwischen 20 und 27 Jahren das Höchstgehalt beziehen. Der Anstieg variiert zwischen 60 % in Slowenien und 70 % in Luxemburg. Gruppe 4 In der Tschechischen Republik, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, der Slowakei und der Türkei ist ein mittleres bis hohes Dienstalter für den Bezug des gesetzlichen Höchstgehalts erforderlich (von 27 Jahren in der Türkei bis zu 39 Jahren in Spanien). In diesen Ländern ist der relative Gehaltsanstieg weniger ausgeprägt. Eine Ausnahme bildet Frankreich, wo der Anstieg mehr als 70 % beträgt und ein durchschnittliches Dienstalter für den Bezug des gesetzlichen Höchstgehalts von 29 Jahren erforderlich ist. In den übrigen Ländern variiert der Anstieg von 16 % in der Türkei bis zu über 50 % in Italien. Gruppe 5 umfasst Griechenland, Ungarn, Österreich, Portugal und Rumänien. In diesen Ländern ist ein relativ hohes Dienstalter (von 33 Jahren in Griechenland bis zu 42 Jahren in Ungarn) für den Bezug des Höchstgehalts erforderlich. Allerdings ist in dieser Gruppe der Gehaltsanstieg sehr hoch, wobei in Griechenland und Ungarn (im Primarbereich) nahezu eine Verdoppelung (rund 90 %) und in Rumänien ein Anstieg von über 115 % festzustellen sind. Zypern und Irland sind Sonderfälle, da dort ein Gehaltsanstieg von 114 % bzw. 120 % bei einem Dienstalter von 22 Jahren gewährt wird. Auf allen Bildungsstufen (ISCED 1, 2 und 3) besteht in der Regel eine positive Korrelation zwischen dem Anstieg vom gesetzlichen Mindest- zum Höchstgehalt und dem Dienstalter. Die drei Länder mit dem größten Unterschied zwischen Mindest- und Höchstgehalt (mehr als 90 %) und dem höchsten Dienstalter, das für den Bezug des Höchstgehalts erforderlich ist (mindestens 34 Jahre), sind Ungarn (Sekundarbereich), Österreich und Rumänien. In manchen Ländern besteht keine Korrelation zwischen dem Gehaltsanstieg und der erworbenen Berufserfahrung. Dies ist beispielsweise in Schweden der Fall, wo die Gehälter im Rahmen von Verhandlungen festgelegt werden und nicht speziell an die Zahl der geleisteten Dienstjahre geknüpft sind. In Island ist eine Kombination aus Bildungsniveau, Berufserfahrung und Lebensalter für die Höhe der Gehälter maßgeblich. Auch in Liechtenstein ist das Dienstalter nicht der wichtigste Faktor für den Bezug des gesetzlichen Höchstgrundgehalts. Dort beruht der Gehaltsanstieg zu einem kleinen Teil auf dem Lebens- und Dienstalter, wichtiger ist jedoch ein leistungsabhängiges und indexbezogenes Element. In Montenegro ist die durchschnittliche Zahl der Dienstjahre für den Bezug des Höchstgehalts nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch das Dienstalter spielt zusammen mit weiteren Faktoren, wie das Bildungsniveau der Lehrkraft, eine Rolle. In den meisten Ländern sind der relative Anstieg des gesetzlichen Gehalts und die Zahl der Dienstjahre, die für den Bezug des Höchstgehalts erforderlich sind, für den Primar- und den Sekundarbereich gleich gestaltet. Zwar müssen in manchen Ländern für den Bezug des Höchstgehalts in allen Stufen des Bildungswesens gleich viele Dienstjahre geleistet werden, doch variiert der relative Anstieg der gesetzlichen Gehälter je nach Bildungsstufe. Die in Abbildung 4 ausgewiesenen Daten erklären möglicherweise teilweise, weshalb der Lehrberuf in manchen Phasen der Berufslaufbahn attraktiver ist als in anderen. So dürften Lehrkräfte, deren Gehälter während der gesamten Laufbahn einen deutlichen Anstieg erfahren, zweifellos weniger geneigt sein, aus dem Beruf auszuscheiden, als solche, deren Gehälter sich nach den ersten Dienstjahren nicht mehr weiterentwickeln. 14

17 Abbildung 4: Zusammenhang zwischen dem relativen Anstieg des gesetzlichen Gehalts im Primar- und im allgemeinbildenden Sekundarschulbereich I und II und den erforderlichen Dienstjahren für den Bezug des Höchstgehalts (ISCED 1, 2 und 3), 2013/14 Erforderliche Zahl von Dienstjahren für den Bezug des Höchstgehalts Relativer Anstieg des gesetzlichen Gehalts Relativer Anstieg des gesetzlichen Gehalts Daten Trends Quelle: Eurydice. Erläuterung Erforderliche Zahl von Dienstjahren für den Bezug des Höchstgehalts Primarbereich (ISCED 1) Sekundarbereich I (ISCED 2) Sekundarbereich II (ISCED 3) Die Abbildung zeigt den relativen Anstieg des gesetzlichen Gehalts, der als Differenz zwischen den Höchst- und den Mindestwerten berechnet wird, und die Zahl der bis zum Bezug des Höchstgehalts erforderlichen Dienstjahre. Die Trendlinien werden als nicht gewichtete lineare Regression zwischen den beiden Datensätzen ermittelt. In der Abbildung werden nur Länder dargestellt, in denen ein gesetzliches Mindest- und Höchstgehalt festgelegt ist und Daten zur Zahl der zu leistenden Dienstjahre bis zum Bezug des Höchstgehaltes vorliegen. Deshalb wurden Deutschland, Schweden, Island, Liechtenstein, Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Norwegen nicht berücksichtigt. Länderspezifische Anmerkungen Irland: Die ausgewiesenen Daten beziehen sich auf Lehrkräfte, die ab dem 1. Februar 2011 eingestellt wurden. Spanien: Die ausgewiesenen Gesamtbeträge entsprechen den Durchschnittsgehältern im öffentlichen Schulwesen und wurden als gewichteter Durchschnitt der Gehälter in den verschiedenen Autonomen Gemeinschaften errechnet. Es werden nur Daten zu Lehrkräften, die keine Catedráticos sind, aufgeführt. Frankreich: Die für ISCED 1 ausgewiesenen Mindest- und Höchstgehälter beziehen sich auf das gesetzliche Gehalt eines Professeur des écoles und umfassen auch eine indemnité de résidence. Für ISCED 2 bzw. ISCED 3 beziehen sich die Mindestund Höchstgehälter auf das gesetzliche Gehalt eines Professeur certifié und umfassen eine Gehaltszulage für Betreuung und zusätzliche Unterrichtszeit. Italien: Die Daten beziehen sich auf Lehrkräfte mit Laurea magistrale (Master-Abschluss). Österreich: Für ISCED 1 ist der Wert gleich mit dem Wert für Portugal (siehe Rechteck anstelle von Quadrat für beide Länder). 15

18 Finnland: Bei den Höchstgehältern können je nach Zahl der Dienstjahre und individuellen Gehaltserhöhungen der Lehrkräfte erhebliche Unterschiede bestehen. Bei den hier ausgewiesenen Bruttohöchstjahresgrundgehältern handelt es sich um Schätzwerte. Fünf Jahre nach Beginn der Wirtschaftskrise in Europa sind die Auswirkungen auf die Gehälter von Lehrkräften in vielen Ländern nach wie vor spürbar Änderungen der gesetzlichen Gehälter sind größtenteils auf drei Faktoren zurückzuführen: Gehaltsreformen im Bildungssektor, Anpassungen der Gehälter von Lehrkräften an die steigenden Lebenshaltungskosten und allgemeine Lohnsteigerungen im öffentlichen Sektor. Aufgrund eines gleichzeitigen Anstiegs der Lebenshaltungskosten führen absolute Gehaltsänderungen allerdings nicht immer zu realen Gehaltsänderungen. Real betrachtet zählt die Änderung der gesetzlichen Gehälter der Lehrkräfte zu den Hauptfaktoren, die darüber entscheiden, ob sie ihre Kaufkraft erhalten können. Bei einem Vergleich der Gehälter zwischen 2009 und 2013 in realen Werten und in Landeswährung zeigt sich, dass sich die wirtschaftliche Rezession in den meisten Ländern direkt auf die gesetzlichen Mindestgehälter von Lehrkräften ausgewirkt hat (siehe Abbildung 5). In rund der Hälfte der europäischen Länder mussten die Beschäftigten im öffentlichen Sektor im Zeitraum zwischen 2009 und 2014 in einem oder mehreren Jahren Gehaltsstopps oder Gehaltskürzungen hinnehmen, was einen Rückgang der Kaufkraft der Lehrkräfte zur Folge hatte. In wenigen Ländern (Belgien Flämische Gemeinschaft, Dänemark (ISCED 1 und 2), Litauen, Luxemburg, Österreich, Finnland (ISCED 1 und 2) sowie Italien (ISCED 3) beträgt der Rückgang weniger als 3 %. In Zypern, Italien (ISCED 1 und 2), den Niederlanden, Portugal, Rumänien (ISCED 1) und dem Vereinigten Königreich war ein Rückgang zwischen 5 % und 10 % zu verzeichnen. In Irland, Spanien, Rumänien (ISCED 2 und 3), Slowenien und Island ist der Rückgang stärker ausgeprägt und liegt zwischen 13 % und 17 %. Wenig überraschend sind die stärksten Rückgänge in den Ländern zu verzeichnen, die in den letzten Jahren am stärksten von der Wirtschaftskrise betroffen waren. Dies ist insbesondere in Griechenland der Fall, wo der stärkste Einbruch von rund 40 % zu verzeichnen war. Diese Feststellungen sind hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass in etwa der Hälfte der untersuchten europäischen Länder die Regierungen die gleichen politischen Maßnahmen in Bezug auf die Gehälter von Lehrkräften in den Schuljahren 2011/12 und 2012/13 umsetzten, wobei Gehaltsstopps und/oder Gehaltskürzungen die am häufigsten genutzten Instrumente der Entscheidungsträger waren ( 5 ). In einem Drittel der untersuchten Regionen/Länder war zwischen 2009 und 2014 ein Anstieg festzustellen. In neun Regionen/Ländern, insbesondere in Belgien (alle drei Gemeinschaften), Deutschland (Bundesländer), Frankreich, Lettland, Malta, der Slowakei und Schweden (ISCED 2) betrug der Anstieg mehr als 5 %. In weiteren vier Ländern (Estland, Schweden (ISCED 1), Polen und Norwegen) war ein Anstieg zwischen 5 % und 10 % zu verzeichnen. Die deutlichsten positiven Änderungen waren in der Türkei (28,02 % für ISCED 1, 18,42 % für ISCED 2 und 3) und in der Tschechischen Republik (22 % für ISCED 1, 2 und 3) infolge einer von den Bildungsbehörden durchgeführten Reform festzustellen, bei der die bisherigen Gehaltstabellen für Lehrkräfte unter Beibehaltung der Tabelle mit den höheren Gehältern zusammengelegt wurden. ( 5 ) Siehe EACEA/Eurydice, 2013, Teachers and School Heads Salaries and Allowances in Europe (Gehälter und Zulagen von Lehrern und Schulleitern in Europa). [Online] abrufbar unter: [abgerufen am 1. Juli 2014]. 16

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