wennsiealsgemeinschaftsschule,alsbekenntnis-oderweltanschauungsschuleerrichtetwerdensollundeineöffentlichevolksschuledieserartinder
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- Eleonora Brinkerhoff
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/7563 Zulassung von Schulen in freier Trägerschaft in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller DasGrundgesetz (GG)siehtdieErrichtungunddenBetriebvonSchulenin freierträgerschaftexplizitvor.dementsprechendräumtartikel7abs.4gg undartikel6abs.2ggelterndahingehendeinwahlrechtein,obsieihre KinderaufeinerSchuleinstaatlicherTrägerschaftoderaufeinerSchulein freierträgerschaft (Ersatzschule)anmelden.Dabeiistjedochseitensder Trägerzugewährleisten,dass einesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird (Artikel 7 Abs. 4 GG). AllerdingsschränktArtikel7Abs.5GGdiesesRechtfürGrundschulenüber KriterienderZulassungwiederumein.Hierheißtes: EineprivateVolksschule istnurzuzulassen,wenndieunterrichtsverwaltungeinbesonderespädagogischesinteresseanerkenntoder,aufantragvonerziehungsberechtigten, wennsiealsgemeinschaftsschule,alsbekenntnis-oderweltanschauungsschuleerrichtetwerdensollundeineöffentlichevolksschuledieserartinder Gemeinde nicht besteht. DerUmganghinsichtlichderGenehmigungundZulassungvonfreienSchulen variiertvonbundeslandzubundeslandsehrstark.einigebundesländerhaben indervergangenheitdierahmenbedingungenfürneugründungendeutlich verbessert,unterstützendieseschulenaktiv,umsodievielfaltdesbildungsangebotszustärken.anderebewertendieseentwicklungeherkritisch,meinen freieschulenseienkonkurrenten,vordenenschuleninstaatlicherschulträgerschaftgeschütztwerdenmüssten.umneugründungenzublockieren oderganzauszuschließenwirdinsolchenfällenartikel7abs.5ggherangezogen. Vorbemerkung der Bundesregierung NachArtikel7Abs.4desGrundgesetzes (GG)wirddasRechtzurErrichtung vonprivatenschulenalsersatzfüröffentlicheschulengewährleistet.diesebedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürBildungundForschungvom 20.Dezember 2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.WoraufführtdieBundesregierungdenUmstandzurück,dassinDeutschland3,1Prozent (AntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfrageder FraktionderFDPaufBundestagsdrucksache16/6583)bzw.nur1,8Prozent ( PrivatschuleninDeutschland,ForschungsberichteausdemInstitutder deutschenwirtschaftköln,nr.25,2007)dergrundschülereineschulein privaterträgerschaftbesuchen,diequoteimeu-19-durchschnittfürden Primarbereich mit 9,6 Prozent deutlich darüber liegt? InderBundesrepublikDeutschlandstehtdasgesamteSchulwesenunterAufsichtdesStaates (Artikel7Abs.1GG).DasherrschendeVerständnisderstaatlichenSchulaufsichtbegründetsichausseinerhistorischenEntstehung.Im AllgemeinenLandrechtfürdiepreußischenStaaten von1794wurdenimsinne einerverfassungsähnlichenrechtskodifikationschulenunduniversitätenals VeranstaltungendesStaats kodifiziert,waserstmalseinegenehmigungspflichtfürschulensowiediekontrolleüberlehrkräfte,lehrpläneundunterrichtsverhältnisseermöglichte.artikel7gggründetaufartikel144ff.derweimarerreichverfassung (WRV).NachArtikel147Abs.2WRVwaren private Volksschulen nurzuzulassen,wennfüreineminderheitvonerziehungsberechtigten, eineöffentlichevolksschuleihresbekenntnissesoderihrerweltanschauungindergemeindenichtbestehtoderdieunterrichtsverwaltungein besonderespädagogischesinteresseanerkennt.dieschulgesetzeallerländer haltenandeminrechtsprechungundjuristischerliteraturverbreitetenbegriff der staatlichen Schulaufsicht fest. MitderInstitutionalisierungdergemeinsamenGrundschuledurchdasReichsgrundschulgesetz1920aufderGrundlagedesArtikels146Abs.1WRVwurden diebisdahinnebendenvolksschulenbestehendensogenanntenöffentlichen VorschulenzurVorbereitungaufdenBesuchvonmittlerenundhöherenSchulen abgeschafft ( GesetzbetreffenddieGrundschulenundAufhebungderVorschulen vom28.april1920).damitwurdediebisdahinweitgehendüblichevöllige TrennungderSchullaufbahnennachsozialerSchichtaufgehobenundalleKinder wurden in den ersten Schuljahren gemeinsam unterrichtet 1. NachderArtderFinanzierungwerdeneuropaweitöffentlicheSchulen,öffentlichgefördertePrivatschulenundPrivatschulenohneöffentlicheFörderung unterschieden.infastalleneuropäischenstaatenbesuchtdiegroßemehrheitder SchüleröffentlicheSchulen,außerinBelgienundindenNiederlanden,woein größereranteilöffentlichgeförderteprivatschulenbesucht (Schlüsselzahlen zum Bildungswesen in Europa 2005 nach 1SekretariatderStändigenKonferenzderKultusministerderLänderinderBundesrepublikDeutschland. Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland Bonn 2007, S. 84.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/7659 Abbildung B7: Verteilung der Schüler und Studierenden (ISCED 1, 2, 3 und 4) nach Art der besuchten Einrichtungen (öffentlich oder Privat) 2001/2002 EU-25 BE CZ DK DE EE EL ES FR IE IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT SI SK FI SE UK % EU-25 BE CZ DK DE EE EL ES FR IE IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT SI SK FI SE UK IS LI NO (:) IS LI NO BG RO BG RO % Öffentliche Schulen Öffentlich geförderte Privatschulen Privatschulen ohne öffentliche Förderung UnterschiedezwischenderBundesrepublikDeutschlandundandereneuropäischenLändern (Niederlande,England)werdenindereinschlägigenForschung ebenfalls mit den historischen Traditionen erklärt 2. Privatschulen insgesamt EU-25 BE CZ DK DE EE EL ES FR IE IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT SI SK FI SE UK IS LI NO BG RO 79,9 43,2 94,5 88,9 94,3 97,8 93,0 68,7 79,0 99,2 94,1 91,9 98,9 99,7 87,9 90,6 68,1 23,7 92,5 95,0 87,6 98,3 94,6 94,9 95,4 58,9 96,9 (:) 95,8 99,3 98,6 17,4 56,8 5,5 11,1 (:) (-) (-) 26,4 20,6 (-) 0,5 (-) (-) (-) 5,6 9,4 22,5 76,3 (:) 0,4 (-) 1,7 5,4 5,1 4,2 37,2 3,1 (:) 4,2 (-) 1,4 2,7 (:) (-) (-) (:) 2,2 7,0 4,9 0,4 0,9 5,4 8,1 1,1 0,3 6,5 (-) 9,4 (-) (:) 4,6 12,4 (-) (-) (-) (-) 3,9 0,0 (:) (-) 0,7 (-) 20,1 (:) 5,5 11,1 5,7 2,2 7,0 31,3 21,0 0,9 5,9 8,1 1,1 0,3 12,1 9,4 31,9 76,3 7,5 5,0 12,4 1,7 5,4 5,1 4,2 41,1 3,1 (:) 4,2 0,7 1,4 Quelle: Eurostat, UOE 2.WoraufführtdieBundesregierunginnerhalbDeutschlandsdieerheblichen regionalendifferenzenbeimzulassungsverfahrenvonfreienschulenim Primarbereich zurück? DieEinrichtungprivaterSchulenalsErsatzfüröffentlicheSchulenobliegtinder BundesrepublikDeutschlandderLandesgesetzgebung (Artikel146Abs.2WRV, Artikel 7 Abs. 4 GG). 2Leschinsky,A./Roeder,P.M. (1983):SchuleimhistorischenProzess.ZumWechselverhältnisvon institutioneller Erziehung und gesellschaftlicher Entwicklung. Stuttgart: Klett-Cotta, S. 59.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdieZahlderNeugründungenundZulassungenvonGrundschuleninfreierTrägerschaftjenachBundesland? 4.WiehabensichdiePlatzkapazitätenanGrundschuleninfreierTrägerschaft imverhältniszurjeweiligengesamtpopulationdergrundschülerimländervergleich entwickelt? 5.InwiefernhatdieBundesregierungKenntnissedarüber,obundinwelchem UmfangElternihreKinderanGrundschuleninfreierTrägerschaftanmelden wollen und inwieweit die Nachfrage gedeckt werden kann? DieFragen3bis5werdenwegendesSachzusammenhangszusammenbeantwortet. DemSekretariatderKMKliegenhierzukeineInformationenvor.DerBundesregierungliegenebenfallskeineüberdievomStatistischenBundesamtveröffentlichtenDatenhinausgehendenAngabenvor (sieheantwortderbundesregierungaufdiekleineanfrage EntwicklungderSchuleninfreier Trägerschaft in Deutschland Bundestagsdrucksache 16/6583). 6.WelcheArgumentefindensichdafür,höhereMaßstäbefürGenehmigung undzulassungvongrundschuleninfreierträgerschaftanzusetzen,alsbei GrundschuleninstaatlicherSchulträgerschaftoderfreienSchulenanderen Typs? DieZulassungprivaterGrundschulenistnurbeiVorliegenderzusätzlichen BedingungendesArtikels7Abs.5GGmöglich,nämlichdann,wenndieSchulbehördeeinbesonderespädagogischesInteresseanerkenntoderwenndieEltern dieerrichtungeinergemeinschafts-,bekenntnis-oderweltanschauungsschule beantragenundeineöffentlicheschuledieserartindergemeindenichtbesteht. DieseEinschränkungderPrivatschulfreiheitliegtimInteressederZusammenfassungderKinderallerBevölkerungsschichteninderöffentlichen (Volks-) Schule.DasbesonderepädagogischeInteresseistnichtmitdemjeweiligen InteressedesSchulträgers,derElternoderderSchulverwaltunggleichzusetzen. AlsRechtfertigungfüreineAusnahmevondemGrundsatzder Schulefüralle mussvielmehrnachauffassungdesbundesverfassungsgerichtseinesinnvolle AlternativezumbestehendenöffentlichenundprivatenSchulangebotgeboten werden,welchediepädagogischeerfahrungbereichertundderentwicklungdes Schulsystemsinsgesamtzugutekommt.Diesgiltesangemessenzuüberprüfen 3. Im Übrigen siehe auch Antwort zu Frage 9. 7.AufwelcheErfahrungenkönnenandereStaatenmithoherQuoteanGrundschuleninfreierTrägerschaftwieBelgien (54,6Prozent),Spanien (31,7 Prozent) oder Frankreich (15,1 Prozent) verweisen? IndenmeistenStaatenderEuropäischenUnionstelltdassubventioniertePrivatschulweseneineErgänzungzumöffentlichenSchulwesendar,alskonfessionelle,weltanschaulicheoderpädagogischeAlternative.BelgienundSpanien gehörenzudergruppevonstaaten,indenenfüröffentlichgeförderteprivatschulendieselbengesetzlichenvorschriftenwieimöffentlichenschulwesen gelten.derzugangistunentgeltlich,sodasselterndiefreiewahlhaben,sich ohnemehrbelastungfüreinbildungsangebotzuentscheiden.infrankreichdür- fensubventionierteprivatschulenschulgelderheben,umeinenteilderbaukos- 3Avenarius,H. (2000):Schulrechtskunde.EinHandbuchfürPraxis,RechtsprechungundWissenschaft. Neuwied: Luchterhand, S. 212 ff.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/7659 tenzufinanzieren.inallengenanntenländern auchz.b.indenniederlanden mitfast80prozentschuleninprivaterträgerschaft obliegtdemstaatdieaufsichtundkontrolledesschulwesens.derstaatgibtverbindlichenationale Kernzielevor,derenErreichungdurchstaatlicheoderunabhängigeSchulinspektionenregelmäßigüberprüftwird.AufdieseWeisewirdgewährleistet, dass jeder erworbene Abschluss bestimmten Anforderungen genügt. ImRahmenderInternationalenGrundschul-Lese-Untersuchung (IGLU)2006 werdenkeinerelevanteninformationenüberdieträgerschaftdergrundschulen generiert.imvergleichdergrundschuleninsgesamtliegendieergebnissevon Spanien,FrankreichundBelgien (Fr.)unterhalbderMittelwertederVergleichsgruppenderteilnehmendenOECD-undEU-Staaten.FürBelgienzeigtsichein deutlicherunterschiedzwischendemflämischenunddemfranzösischenteil. Belgien (Fl.)gehörtewiedieBundesrepublikDeutschlandunddieNiederlande zumoberenviertelderteilnehmerstaaten.fürallegenanntenländerweisendie IGLU-ErgebnisseeineengeKoppelungzwischenSozialstatusderFamilieund Lesekompetenz aus. 8.InwiefernfindetindiesenLänderneineSegregation (SonderungnachBesitzverhältnissen der Eltern) der Schülerbevölkerung statt? DerBundesregierungliegenkeineländerbezogenenUntersuchungenvor.Auf derbasisderiglu-2006-ergebnisse (sieheantwortzufrage7)istfüralle genanntenländervoneinerrelativengenkoppelungzwischensozialstatusder Familien und Bildungserfolg der Kinder auszugehen. 9.InwieferngibteseinöffentlichesInteresse,dieUngleichbehandlungvon GrundschuleninfreierTrägerschaftundGrundschuleninstaatlicherSchulträgerschaft über Artikel 7 Abs. 5 GG festzuschreiben? Artikel7Abs.5GGstelltfürdieZulassungprivaterVolksschulen,dasheißtvon Grund-undHauptschuleninprivaterTrägerschaft,besondereVoraussetzungen auf.liegendiesegrundgesetzlichnormiertenvoraussetzungenvor,bestehtein RechtsanspruchaufZulassungderprivatenVolksschule.SinnundZweckdieser Vorschriftistes,diegesellschaftlicheIntegrationvonKindernindenerstenLebensjahreninderSchulebesonderszusichernundeineSonderungderSchüler nachdemsozialstatuszuvermeiden.hierbeihandeltessichnachwievorum einlegitimeszielstaatlicherschulpolitik.dieshatauchdasbundesverfassungsgerichtinseinembeschlussvom16.dezember1992 (1BvR167/87, BVerfGE88,40,49ff.)wiefolgtbestätigt: NachwievorverfolgendieinRede stehendenverfassungsbestimmungen ( )denzweck,diekinderallervolksschichtenzumindestindenerstenklassengrundsätzlichzusammenzufassen undprivatevolks-odergrundschulennurzuzulassen,wenndervorrangderöffentlichenschulenausbesonderengründenzurücktretenmuss.dahintersteht einesozialstaatlicheundegalitär-demokratischemgedankengutverpflichtete AbsageanKlassen,StändeundsonstigeSchichtungen.DasssolcheBemühungenschonwegeneinseitigersozialerZusammensetzungderBevölkerungder jeweiligenschulsprengel,aberauchausvielfältigenanderengründenhäufig nurbegrenztenerfolghaben,nimmtdiesemzielnichtseinebedeutung.auch jüngerepädagogische,gesellschaftlicheundverfassungsrechtlicheentwicklungenlassenesnichtalsüberholterscheinen.dennesistnichtausgeschlossen, dassprivatschuleneineinseitigesbildvonderzusammensetzungdergesellschaftwiderspiegelnunddenschülernvermitteln,wennsienurvonkindernder Anhängerbestimmterpädagogischer,weltanschaulicheroderauchreligiöser Anschauungenbesuchtwerden.BleibengesellschaftlicheGruppeneinander fremd,kanndieszusozialenreibungenführen,diezuvermeidenlegitimesziel auch staatlicher Schulpolitik ist.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 10.WelchevoraussichtlichenKonsequenzenhättedieAufhebungdesArtikels7Abs.5GGfürdieEntwicklungenimföderalenBildungsraum Deutschlands? ImFallederAufhebungdesArtikels7Abs.5GGwürdesichdieZulassungvon Grund-undHauptschuleninprivaterTrägerschaftdurchdiehierfürzuständigen LänderbehördennachdenVoraussetzungenrichten,diefüralleprivatenSchulen in Artikel 7 Abs. 4 GG bestimmt sind. DieAufhebungwürdedieunterschiedlicheEntwicklungindenLändernbeider Zulassung Freier Ersatzschulen befördern. 11.WelcheFunktionhatArtikel7Abs.6GG,undwelcheAuswirkunghater in Bezug auf das deutsche Bildungswesen? Artikel7Abs.6GG,demzufolgeVorschulenaufgehobenbleiben,knüpftan Artikel147Abs.3WRVanundistdaherindiesemhistorischenKontextzu betrachten (sieheauchantwortzufrage1).vorschulenwarenselbständig bestehende,zurvorbereitungfürdeneintrittinhöhereschulen,insbesondere Gymnasien,dienendeSchulklassenodersonstigeEinrichtungen,indenenUnterrichtanstellevonGrundschulen (gegenzahlungeinesentsprechendenschulgeldes)erteiltwurdeunddiedamitkindervonsozialundwirtschaftlichbessergestelltengegenüberanderenkinderninderbildungbegünstigten.artikel7 Abs.6GGbeugtderEntwicklungvonBildungsbiographieninAbhängigkeit vondersozialenschichtvor.diebundesregierungweistdaraufhin,dassunter dasverbotvonvorschulennichtvorklassenfallen,dieaufdenbesuchder Grundschulevorbereiten.DieVorschriftverbietetderSchulgesetzgebungnach allgemeinerauffassungnicht,einrichtungendervorschulischenerziehungoder der die Grundschulerziehung ergänzenden Förderung zu schaffen InwiefernsiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeit,anArtikel7 Abs. 5 GG und Artikel 7 Abs. 6 GG festzuhalten? ImHinblickaufArtikel7Abs.5GGwirdaufdieAntwortzuFrage9verwiesen. WasArtikel7Abs.6GGangeht,kommtdieserVorschriftangesichtsdes begrenztenhistorischenkontexteszwarkeinepraktischebedeutungfürdas heutigeschulwesenzu.esbestehtaberkeinerleianlass,artikel7abs.6ggzu streichen,dadiedarinenthalteneaussage,dassvorschulenaufgehobenbleiben, nach wie vor Gültigkeit besitzt. 4Vgl.hierzuBadura,inMaunz/Dürig,Grundgesetz-Kommentar,KommentierungzuArtikel7 (Juni 2007) Rn. 128 f. m. w. N.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
einesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11928 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion
MehrWirkungszeitpunkt von Beitragssatzveränderungen einer Krankenkasse auf die Beitragsbemessung von freiwillig versicherten Rentnern und Rentnerinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrWeitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5580 16. Wahlperiode 11. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen A. Problem und Ziel EinwirtschaftlichesBedürfnisfürdieAufrechterhaltungdesFreihafensBremen
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/1569
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1741 16. Wahlperiode 02. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835 16. Wahlperiode 16. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Jan Mücke, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter
MehrWettbewerbliche Auswirkungen der Öl-Gas-Preisbindung auf den deutschen Gasmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 16/506 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
MehrBedeutung der Forderungsausfallversicherung für den deutschen Mittelstand
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12607 16. Wahlperiode 09. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Brüderle, Frank Schäffler, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
Mehrgespeichertendatenzuentschlüsseln.dazusollendenerwerbernderzertifikatelizenziertecomputerprogrammeausgegebenwerden.diezertifikatesollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1880 16. Wahlperiode 20. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5299
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5508 16. Wahlperiode 29. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
MehrAuswirkungen der von der privaten Versicherungswirtschaft angenommenen Lebenserwartungen auf die Rendite von Riester-Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11363 16. Wahlperiode 12. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9336 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrUmsetzungsschwierigkeiten beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2272 16. Wahlperiode 20. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
MehrFörderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des Small Business Act
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10464 16. Wahlperiode 06. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrVorbemerkung der Fragesteller Biszum31.September2005warenSynchronschauspielerüberwiegendalsunständigBeschäftigtesozialversicherungspflichtig
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1367 16. Wahlperiode 02. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg),
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12580 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2927 16. Wahlperiode 12. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7001 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Markus Tressel, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10098
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11744 16. Wahlperiode 28. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Katja Kipping, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12244 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Hans-Josef Fell, Nicole Maisch, weiterer
Mehreine neue Liste für die Verbesserung der Qualität der Beratungen ausreicht.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9164 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrGrundstückderVillaVigonieingetragen.EinVerfahren,mitdemdieBundesregierungdieLöschungdieserHypothekbeantragthat,istvomLandgericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/709 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
Mehrfürwirtschaftundausfuhrkontrollegestelltworden,undaufwelcheskalkulatorische Subventionsvolumen belaufen sich diese?
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MehrArmutleben (MonitorJugendarmut2010,BundesarbeitsgemeinschaftKatholischeJugendsozialarbeite.V.).AberauchindenStadtstaatenBerlin,Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9462 17. Wahlperiode 27. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrder Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12688 16. Wahlperiode 22. 04. 2009 Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE. Bundesausbildungsförderung
Mehr1.WiesiehtderderzeitigePlanungsstandderCSAR-KerngruppederBundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4354 16. Wahlperiode 20. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
MehrErste Erfahrungen mit Riester-Renten Gründe für die häufig unter den Erwartungen liegenden Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6050 17. Wahlperiode 31. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrAusgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1249 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrDeutschlandnachwievorineinerschwierigenHaushaltslage.Somitstellt sichdiefrage,inwelchemumfanggeradederaufkommunalegebäudegerichteteteildesco
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8165 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, Eva Bulling-Schröter, weiterer
MehrKreditfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft und Finanzierungskreislauf Straße
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3036 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11539 17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
MehrDie Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9266 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter
MehrPatenschaften zwischen Einheiten der Bundeswehr und Städten, Gemeinden und Landkreisen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/2688)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrHaltung der Bundesregierung zur beabsichtigten EU-Regulierung der Roaming-Gebühren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4052 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Zeil, Gudrun Kopp, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), weiterer
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