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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/3721 Verfügbarkeit von Telekommunikationsverbindungsdaten seitens des Bundeskriminalamts und Rückschlüsse auf eine Schutzlücke bei der Verbrechensbekämpfung Vorbemerkung der Fragesteller InihrerAntwortaufdieKleineAnfragederFraktionDIELINKE. VorratsdatenspeicherungundSicherheitslücken (Bundestagsdrucksache17/1482) vom23.april2010teiltediebundesregierungmit,dassihrkeinestatistischen Angabendarübervorlägen,inwelchenFällensichseitEinführungderVorratsdatenspeicherungderpolizeilicheZugriffaufsogenannteVorratsdatenfür ZweckederGefahrenabwehrals einunverzichtbareselementderermittlungsinitiierungdurchidentifizierungvoneinzelpersonen,derstruktur-undnetzwerkaufhellungsowiederidentifizierungvonstraftäternbeientführungslagen (JörgZiercke,PräsidentdesBundeskriminalamts BKA,vordemBundesverfassungsgericht BVerfG)erwiesenhaben.GenausoweniglägenihrstatistischeAngabendarübervor,wievielenAnordnungsanträgenaufÜbermittlung dervorratsdatenmitwelchenbegründungennichtstattgegebenwurdeundob diepolizeikeinealternativeninstrumentezur Ermittlungsinitiierung gehabt hätte.auchaufdiefrage,wievieleermittlungsverfahrenzuwelchenstraftaten bundesweitalsfolgedesbverfg-urteilseingestelltwerdenmussten,konnte diebundesregierungkeineauskunftgeben.inihrerantwortsagtediebundesregierungzumindesteineprüfungderfrage,welchedeliktebeieinemvollständigenverzichtaufnutzungdervorratsdatendurchdiepolizeiüberhauptnicht mehr verfolgt werden könnten, zu. Am7.September2010wurdederBKA-PräsidentJörgZierckevon dpa folgendermaßenzitiert: DasBundeskriminalamtsiehtsichbeiInternet-Kriminalitätweitgehendhilflos,weilesseiteinemhalbenJahrkeinGesetzzurVorratsdatenspeicherungmehrgibt.60ProzentderErmittlungengeheninsLeere [ ]undinbiszu85prozentderfällekannseitderentscheidungdesbundesverfassungsgerichtsdieip-adresseeinescomputers,derfüreinestraftatbenutzt wurde, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden. Am29.September2010führtederBKA-PräsidentinderSitzungdesInnenausschussesdesDeutschenBundestagesüberzweiStundenähnlicheBehauptungenan,umseineForderungnachderWiedereinführungderVorratsdaten- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom25.November2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode speicherungzuuntermauern.einigetagespätermeldete DIEWELT (3.Oktober2010),dassihrein16-seitigesPapierdesBKAmitderEinstufung VS nurfürdendienstgebrauch vorliege,dasdiemachtlosigkeitdesbka beiderverbrechensbekämpfungbelege.in DIEWELT heißtesüberdas sogenanntebka-geheimpapier: EslistetzahlreicheungelösteKriminalfälle auf:mordeaneinempolizistenundeinemmitglieddermafia,angedrohte Sprengstoffanschläge,dieMitgliedschaftinTerrorgruppenundKinderpornografieimInternet.DerGrundistjedesMaldergleiche:DieErmittlerbekamen keinenzugriffauftelefon-undinternetverbindungsdatendertäter.schuld daranistdiepolitik,dieindemberichtallerdingsmitkeinersilbeerwähnt wird. NachAussagedesbayerischenInnenministersJoachimHerrmannam12.Oktober2010gegenüberder PassauerNeuePresse,habedasBKAdasPapierim Auftrag des Bundesministeriums des Innern erstellt. NachAngabendesBKAam8.Oktober2010gegenüberausgewähltenMedienvertreternfordertedieBehördeimZeitraumvom2.Märzbiszum17.September2010beiTelekommunikationsfirmenDatenzu1157Anschlüssenan. 85ProzentderAuskunftsersuchenbetrafenInhabervonInternetanschlüssen.Zu 880dererfragtenAnschlüsse (76Prozent)seidemBKAkeineAuskunfterteilt worden.in479der880ermittlungsverfahren (56Prozent),indenenTelekommunikationsanbieterdemBKAkeineAuskunfterteilten,seidieAufklärung der Straftat nicht gelungen. 1.WiesoerwähnteBKA-PräsidentJörgZierckeinderInnenausschusssitzung am29.september2010gegenüberdenmitgliederndesausschussesnichts vonderexistenzeinerregelrechtenlisteungelösterkriminalfälle,dienur aufgrundderfehlendenmöglichkeitdervorratsdatenspeicherungnichtaufgeklärtwerdenkonnten,sodassdieabgeordnetendavonerstdurchdie Medien erfuhren? DerPräsidentdesBundeskriminalamts (BKA)hatimRahmenseinerAusführungenzuTOP1derSitzungvom29.September2010ausdrücklichaufdiedem BKAbisdahinvorliegendenRechtstatsacheninBezugaufdieFolgenderEntscheidungdesBundesverfassungsgerichts (BVerfG)hingewiesen.Dieswird durchdaskurzprotokollder20.sitzungdesinnenausschussesdesdeutschen Bundestages bestätigt. 2.StimmtdieAussagedesbayerischenInnenministersJoachimHerrmann, wonachdiebundesregierungdasbkamitdemerstellendero.g.listebeauftragt habe? Wenn ja, wann geschah dies? Wenn nein, wer traf dann die Entscheidung? Nein.DieStändigeKonferenzderInnenministerund-senatorenderLänder (IMK)hatmitBeschlussausihrerFrühjahrssitzungvom27./28.Mai2010den ArbeitskreisII InnereSicherheit beauftragt,einenaufrechtstatsachengestütztenberichtzudenauswirkungendesurteilsvorzulegen.dergenannte Bericht wurde auf Bitte des Arbeitskreises II durch das BKA erstellt.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WiekameszuderVeröffentlichungdesals VS nurfürdendienstgebrauch eingestuftenpapiersin DIEWELT vom3.oktober2010,und wurdendiesbezüglichnachforschungenundggf.disziplinarrechtlichekonsequenzen gezogen? a)wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? DerBundesregierungistnichtbekannt,wieeszuderVeröffentlichungdeszu diesemzeitpunktbereitsdemarbeitskreisiiderimkvorliegendenberichts kam.dadieveröffentlichungzueinemzeitpunkterfolgte,zudemderbericht einervielzahlvonadressatenaußerhalbderbehördendesbundesvorlag,wurdeninermangelungvonanhaltspunktenkeineweiterennachforschungenerstellt. 4.SolldenMitgliederndesInnenausschussesdesDeutschenBundestagesder besagteberichtmitlistezurverfügunggestelltwerden,undwennja,zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht? Eine Entscheidung hierüber ist noch nicht getroffen worden. 5.WelchenPresseorganenund ausgewähltenjournalisten,dieam8.oktober 2010insBundesministeriumdesInnerngeladenwurden,hatdasBKAdie besagtelistezurverfügunggestellt,undwertrafdieauswahlderjournalisten nach welchen Gesichtspunkten? DergenannteBerichtwurdeimRahmenderPresseveranstaltungam8.Oktober 2010 nicht an die Presse weitergeben. 6.WiesobehauptetedieBundesregierunginihrerAntwortaufdieKleine AnfragederFraktionDIELINKE. VorratsdatenspeicherungundSicherheitslücken vom23.april2010,dasssiekeineangabendarüberhabe,wie vieleermittlungsverfahrenzuwelchenstraftatenbundesweitalsfolgedes BVerfG-Urteilseingestelltwerdenmussten,obwohldasBKAfürdenZeitraumvom2.Märzbiszum17.September2010eineentsprechendeListe führte? DiestatistischeErfassungumfasstnurErmittlungsverfahrendesBKA.Erkenntnissedarüber,wievieleErmittlungsverfahrenzuwelchenStraftatenbundesweit alsfolgedesbverfg-urteilseingestelltwerdenmussten,ergebensichnichtaus demgenanntenbka-berichtundliegenderbundesregierungauchimübrigen nicht vor. 7.WasergabdieangekündigtePrüfungderFrage,welcheDeliktebeieinem vollständigenverzichtaufnutzungdervorratsdatendurchdiepolizeiüberhaupt nicht mehr verfolgt werden könnten? Diese Frage wird weiterhin von der Bundesregierung geprüft.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.a)Inwievielender277Ermittlungsverfahren,indenenTelekommunikationsanbieterdemBKAAuskunfterteilten,istdieAufklärungderStraftat dennoch nicht gelungen? b)wievieleder277ermittlungsverfahrensindspätereingestelltworden, und wie viele endeten mit welchen Urteilen? Klarstellendwirddaraufhingewiesen,dassessichbeiderBezugsgröße,auf welchesichdiestatistischenaussagendesbkabeziehen,nichtumermittlungsverfahren, sondern Anschlüsse handelt. ZurRichtigstellungwirdnochmalsdieAufschlüsselungmitAuswertungsstand 17.September2010dargestellt.VondenAuskunftsersuchenbezogenauf 1157Anschlüsse wurden: 1 (0,09Prozent)nichtgestellt,dadieStaatsanwaltschaftdieStellungeines AntragszurAnordnungeinesAuskunftsersuchensnach 100gderStrafprozessordnung abgelehnt hat, 267 (23,85Prozent)gestelltunddurchdenTelekommunikationsanbieterentsprochen und 880 (76,06Prozent)gestelltunddurchdenTelekommunikationsanbieter nicht entsprochen. InformationenzumendgültigenAusgangderErmittlungsverfahren,indenendie Auskunftsersuchengestelltwurden,sindinderStatistiknichtenthalten.Hinzu kommt,dasserkenntnissebezüglichdessachverhaltseinschließlichdereinzelfalldarstellung lediglich zu den sog. negativen Fällen erhoben werden. 9.Befindensichunterden479lautBKAnacheinerAuskunftsverweigerung nichtaufklärbarenstraftatenauchsolche,indenendiestraftat wesentlich erschwertodererstzueinemspäterenzeitpunkt aufgeklärtwurde,wieeine weitere Kategorie des BKA lautet? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich? NachdenAngabendesBKAbetrafdienichterfolgteBeauskunftunginrd. 97ProzentderFälle (850Anschlüsse)denBereichderStrafverfolgungmitder Folge, dass die zugrunde liegende Straftat in 56,35ProzentderFälle (479 Anschlüsse) nicht, 18,47ProzentderFälle (157 Anschlüsse) unvollständig und 25,18ProzentderFälle (214Anschlüsse)erstzueinemspäterenZeitpunkt bzw. wesentlich erschwert aufgeklärt werden konnte. ZuderFragederFolgenderunterbliebenenAuskunftsersteilungstandendrei AntwortalternativenzurVerfügung,wobeiausschließlicheinederdreiangekreuzt werden konnte. Die Frage ließ also keine Schnittmengen zu.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ Wievieleder983AuskunftsersuchenzuIP-AdressenbetrafenInternetverbindungen,dieimZeitpunktdesErsuchenslängeralssiebenTageinder Vergangenheit lagen? 11.WievielediesermutmaßlichenStraftatenwareninnerhalbvonsieben Tagen zur Kenntnis der Polizei oder Staatsanwaltschaft gelangt? Insgesamtwaren85Prozent (983Anschlüsse)derinderBKA-Erhebungerfass- tenauskunftsersuchenaufdieerhebungderhintereinerdynamischenip- Adresse stehenden Bestands-/Kundendaten gerichtet. Erkenntnisse zu dem bzw. Rückschlüsse auf den Zeitraum zwischen derstattgefundenenundstrafrechtlichrelevanteninternetverbindungundder Stellung des Auskunftsersuchens sowie demereigniszeitraumderstraftatundderkenntniserlangungdurchdie Polizei/Staatsanwaltschaft ergeben sich aus der BKA-Erhebung nicht. 12.WelcheZeitspanneverstrichbeidenerfolglosenAuskunftsersuchenan InternetzugangsanbieterimZeitraumvom2.Märzbiszum17.September 2010zwischendemZeitpunkt,zudemdiePolizeioderStaatsanwaltschaft KenntnisvondemVerdachtderStraftaterlangteunddemZeitpunkt,zu demdasauskunftsersuchenandeninternetzugangsanbietergerichtet wurde a)durchschnittlich und b)maximal? StatistischwurdederZeitraumzwischenKenntniserlangungdesBKAüberdas VorliegenmöglicherweiseermittlungsrelevanterVerkehrsdatenzurAufklärung der Tat bis zum Zeitpunkt der Stellung des Auskunftsersuchens erfasst. Vonden negativen Auskunftsersuchenzu830Anschlüssenbezogenaufdie ErhebungderhintereinerIP-AdressestehendenBestands-/Kundendatenwurden: 93ProzentderAuskunftsersuchen (770Anschlüsse)innerhalbderersten 7Tage und 7ProzentderAuskunftsersuchen (60Anschlüsse)erstzueinemspäteren Zeitpunkt (> als 7 Tage) gestellt. 13.IstderBundesregierungbekannt,dassdemBKAErfahrungswerteaus derpolizeilichenpraxisvorliegen,diedasaktuellespeicherverhaltender einzelnen Anbieter in Grundzügen wiedergeben? Wennja,welcheSchlussfolgerungenwurdendarausgezogen,undresultierten daraus Anweisungen an das BKA (bitte erläutern)? DieTelekommunikationsunternehmensindbefugt,Verkehrsdatenfürdieinden 96,97,99,100und101desTelekommunikationsgesetzes (TKG)genannten Zwecke,insbesonderefürdieAbrechnungerbrachterLeistungenundfürdas ErkennenvonMissbrauch,Verkehrsdatenfür jenachgeschäftsmodell variierendezeiträume (biszusechsmonaten)zuspeichernundtundieszumteil auch.derbundesregierungistdasaktuellespeicherverhaltendereinzelnen

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode TelekommunikationsunternehmeninGrundzügenbekannt;dieErfahrungswerte ausderpolizeilichenpraxisbestätigendiesekenntnisse.dasichderbedarffür AuskunftsersuchenüberVerkehrsdatenausschließlichausaktuellzubearbeitendenErmittlungenergibtundnichtanGeschäftsmodellegebundenist,resultieren hieraus keine Anweisungen an das BKA. 14.Wurdendie880erfolglosenAnfragenanTelekommunikationsanbieter auchdanngerichtet,wenndembkaausfrüherenanfragenbekanntwar, dassderbetroffeneanbieterdieanfragenichtwürdebeantwortenkönnen? Wenn ja, wieso? AusdemLegalitätsprinzipergibtsichdieVerpflichtungfürdieStrafverfolgungsbehörden,StraftatenzuerforschenundallekeinenAufschubgestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. HierausergibtsichfürdieStrafverfolgungsbehördendieVerpflichtung,nach wievorauskunftsersuchenandieanbieterzustellen,zumalesderzeitgerade keinegesetzlichfestgelegten,einheitlichenmindestspeicherfristenfürtelekommunikationsverbindungsdatengibt.dietelekommunikationsunternehmenkönnenfürgeschäftlichezweckeverkehrsdatenfür jenachgeschäftsmodell variierendezeiträumespeichern.daherkannimeinzelfalleineanfrageüber dierelevantenverkehrsdatenoderdengenutztenanschluss,derhintereiner bereitspolizeilichbekannten,dynamischvergebenenip-adressesteht,zueiner positivenauskunftführen.welchesgeschäftsmodellderbetroffenenutzt,ist für die Polizei zum Zeitpunkt der Anfrage nicht erkennbar. 15.WelcherAnteilanAuskunftsersuchendesBKAanTelekommunikationsanbieter blieb in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils unbeantwortet? 16.WelcherAnteilderAuskunftsersuchendesBKAanInternetzugangsanbieterindenJahren2007,2008und2009betrafjeweilsInternetverbindungen, die länger als sieben Tage in der Vergangenheit lagen? 17.WelcherAnteilderErmittlungsverfahren,indenendasBKAindenJahren 2007,2008und2009AuskunftsersuchenanTelekommunikationsanbieter richtete, blieb jeweils unaufgeklärt? Hierzu liegen keine vergleichbaren statistischen Erkenntnisse vor. 18.WelcherAnteilderErmittlungsverfahren,indenendasBKAindenJahren 2007,2008und2009AuskunftsersuchenanTelekommunikationsanbieter richtete, führte jeweils zu einer Verurteilung? 19.WelcherAnteilderErmittlungsverfahren,mitdenendasBKAimZeitraum vom2.märzbiszum17.september2010insgesamtbefasstwarunddie keinemittelstelekommunikationbegangenestraftatzumgegenstand hatten, blieb unaufgeklärt? Hierzu liegen keine statistischen Erkenntnisse vor.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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