Länderprofil Steiermark
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- Kristina Berg
- vor 5 Jahren
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1 Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre Karl-Franzens-Universität Graz Persönlichkeitsorien.erte Verhältniswahl: Länderprofil Steiermark 100 DirektmandatarInnen für Österreich Ass.Prof. Dr. Universität Graz Wien,
2 Ausgangssitua.on Krise des poli3schen Systems: - mangelnde Entscheidungseffizienz, Reformstau - Dominanz der poli3schen Parteien - schwach ausgeprägte Verantwortlichkeit der MandatarInnen gegenüber den BürgerInnen Demokra3ereform mit dem Kern einer Wahlrechtsreform Mehrheitsförderung/Mehrheitswahlrecht stärkere Persönlichkeitsorien3erung 2
3 Ein neuer Wahlrechtsvorschlag viele Modelle und Varianten vorgeschlagen und disku3ert Es gibt kein ideales Wahlsystem. Mehrheitswahlrecht derzeit nicht verwirklichbar. daher Vorschlag eines Modells, das: Persönlichkeitswahl fördert Verantwortlichkeit der MandatarInnen gegenüber den BürgerInnen stärkt leicht umsetzbar ist und konsensfähig erscheint (z.b. keine schwierigen Wahlkreisneugliederungen) 3
4 Das konkrete Modell Verhältniswahlrecht (Art. 26 B- VG) bleibt unangetastet Wahlkreisgliederung bleibt wie bisher (Bundeswahlkreis, 9 Landeswahlkreise, 43 Regionalwahlkreise) In den 43 Regionalwahlkreisen werden 100 MandatarInnen direkt von den WählerInnen gewählt WählerInnen können keine Partei mehr ankreuzen, sondern müssen einer Kandida3n/einem Kandidaten im Regionalwahlkreis ihre S3mme geben 4
5 43 Regionalwahlkreise beige: 1 Mandat türkis: 2 Mandate hellblau: 3 Mandate dunkelblau: 4 Mandate auf der Basis einer BMI- Grafik 5
6 Amtlicher S.mmzeNel Amtlicher S.mmzeNel Regionalwahlkreis 1A Kandidaturen sind als Parteiliste oder als Einzelkandidatur möglich (Unterstützung von 1% der bzw. max. 500 Wahlberechtigen erforderlich) Wähler/Wählerin muss Stimme an eine/n Kandidatin/en vergeben 6
7 Amtlicher S.mmzeNel Amtlicher S.mmzeNel Regionalwahlkreis 1A 7
8 Amtlicher S.mmzeNel Amtlicher S.mmzeNel Regionalwahlkreis 1A 8
9 Mandatsvergabe für jede Liste wird die Summe der für alle KandidatInnen der Liste abgegebenen S3mmen gebildet nach diesen Summen werden die Direktmandate propor3onal nach dem d Hondtschen System auf die Listen und EinzelkandidatInnen verteilt innerhalb der Listen entscheiden allein die direkt von den Wählerinnen und Wählern abgegebenen S3mmen 9
10 Mandatsvergabe - Beispiel SPÖ: ÖVP: FPÖ: BZÖ: GRÜNE: zu vergeben sind 2 Mandate 10
11 Mandatsvergabe - Beispiel SPÖ: = 1 DM ÖVP: = 1 DM FPÖ: BZÖ: GRÜNE: zu vergeben sind 2 Mandate, die nach d Hondt mit je einem Mandat an die SPÖ und die ÖVP gehen 11
12 Mandatsvergabe - Beispiel SPÖ: = 1 DM ÖVP: = 1 DM FPÖ: BZÖ: GRÜNE: Gewählt sind: Gabriele Nabinger (SPÖ) Leopoldine Rado (ÖVP) 12
13 Listenmandate die restlichen 83 Mandate werden wie bisher über Landeslisten im zweiten Ermiclungsverfahren (Hare sches Verfahren) und Bundeslisten im dricen Ermiclungsverfahren (d Hondtsches Verfahren) vergeben die Direktmandate werden angerechnet, sodass es zu einem propor3onalen Ausgleich kommt wie bisher werden im zweiten und dricen Ermiclungs- verfahren jene Listen, die zumindest ein Direktmandat oder 4 % der S3mmen bundesweit erreichen 13
14 Modellrechnung nach der NRW
15 Verteilung der Direktmandate auf WK wie viele Direktmandate in den einzelnen Wahlkreisen vergeben werden, soll aufgrund der jeweils abgegebenen gül3gen und ungül3gen S3mmen berechnet werden damit wirkt sich die Wahlbeteiligung aus: niedrige Wahlbeteiligung kann zum Verlust, eine höhere Wahlbeteiligung zum Gewinn eines Direktmandates für den Regionalwahlkreis führen Dies soll ein Ansporn für KandidatInnen und WählerInnen sein, durch eine hohe Wahlbeteiligung den Wahlkreis zu stärken 15
16 43 Regionalwahlkreise beige: 1 Mandat türkis: 2 Mandate hellblau: 3 Mandate dunkelblau: 4 Mandate auf der Basis einer BMI- Grafik 16
17 Veränderung bei der NRW 2008 je ein Mandat verloren: je ein Mandat mehr: 5A Salzburg Stadt 2B Villach 7D Oberland 3E Niederösterreich Süd 9B Wien Innen- West 4E Mühlviertel 9D Wien Süd 6B Steiermark Mice 17
18 Vorteile des Modells stärkere Personalisierung BürgerInnen können/müssen sich mit Auswahl unter Personen auseinander setzen und nicht nur mit der Auswahl aus Parteien 100 direkt gewählte MandatarInnen, die den BürgerInnen und primär nicht den Parteien verantwortlich sind Ziel: mehr verantwortungsbewusste, entscheidungswillige und entscheidungsfähige VertreterInnen mehr Einfluss der BürgerInnen sowie höhere Qualität und Verantwortlichkeit des polit. Personals und damit der Poli3k insg. 18
19 Vorteile des Modells II keine neue Wahlkreisgliederung erforderlich (kein Gerrymandering ) idr Mehrmandatswahlkreise: daher haben Personen aus mehreren Parteien die Möglichkeit, Mandate zu erringen und nicht nur die KandidatInnen jeweils einer (Groß- )Partei (kein nega3ver Einfluss auf Wahlbeteiligung!) NRW 2008 hochgerechnet: 1 Partei: 8 Wahlkreise 2 Parteien: 21 Wahlkreise 3 Parteien: 14 Wahlkreise 19
20 Vorteile gegenüber deutschem Modell Mehrmandatswahlkreise mit größerer Pluralität, auch kleinere Parteien mit Chancen auf Direktmandat Auswahl aus verschiedenen KandidatInnen jeder Partei und nicht nur jeweils ein Kandidat/eine Kandida3n keine so starke Zweiklassengesellschan der Parteien (Direktmandate an Großparteien, Listenmandate an kleine Parteien) fak3sch keine Überhangmandate kein S3mmensplipng (verstärkt Zweiklassengesellschan der Parteien; ist wenig nachvollziehbar) 20
21 Reformimpuls für Demokra.e die besten Köpfe ins Parlament den BürgerInnen gegenüber stärker verantwortliche MandatarInnen, die stärker legi3miert und gegenüber den poli3schen Parteien unabhängiger sind Steigerung von Entscheidungsfähigkeit, Effek3vität und Effizienz des poli3schen Systems rasche Umsetzung möglich wir hoffen auf eine sachliche Diskussion des Vorschlages 21
22 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 22
23 em.o.univ.prof. Dr. Theodor Öhlinger Das neue Wahlrechtsmodell aus verfassungsrechtlicher und verfassungspoli.scher Sicht
24 em.o.univ.prof. Dr. Theodor Öhlinger Art. 26 B- VG (1) Der Na3onalrat wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmicelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
25 em.o.univ.prof. Dr. Theodor Öhlinger (2) Das Bundesgebiet wird in räumlich geschlossene Wahlkreise geteilt, deren Grenzen die Landesgrenzen nicht schneiden dürfen; diese Wahlkreise sind in räumlich geschlossene Regionalwahlkreise zu untergliedern. Die Zahl der Abgeordneten wird auf die Wahlberech3gten der Wahlkreise (Wahlkörper) im Verhältnis der Zahl der Staatsbürger, die nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung im jeweiligen Wahlkreis den Hauptwohnsitz hacen, vermehrt um die Zahl der Staatsbürger, die am Zähltag im Bundesgebiet zwar nicht den Hauptwohnsitz hacen, aber in einer Gemeinde des jeweiligen Wahlkreises in der Wählerevidenz eingetragen waren, verteilt; in gleicher Weise wird die Zahl der einem Wahlkreis zugeordneten Abgeordneten auf die Regionalwahlkreise verteilt. Die Wahlordnung zum Na3onalrat hat ein abschließendes Ermiclungsverfahren im gesamten Bundesgebiet vorzusehen, durch das sowohl ein Ausgleich der den wahlwerbenden Parteien in den Wahlkreisen zugeteilten als auch eine Auneilung der noch nicht zugeteilten Mandate nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt. Eine Gliederung der Wählerschan in andere Wahlkörper ist nicht zulässig.
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