als Vorlage 13/1207 an A02
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- Hermann Felix Fuhrmann
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1 als Vorlage 13/1207 an A02 Sitzung des Ausschusses für Europa- und Eine-Welt-Politik am Pipeline-Projekt in Ecuador und WestLB Auftrag: Im Zusammenhang mit dem Ölpipeline-Projekt in Ecuador wurde der Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst mit Schreiben vom um Unterstützung für die Beratungen der Sitzung des Ausschusses für Europa- und Eine-Welt-Politik am gebeten. Dabei ging es insbesondere um Struktur und Wirkungsweise des Finanzierungskonsortiums Beziehungsstruktur des Finanzierungskonsortiums und der Weltbank Struktur und Aufgaben der Weltbank Hinweis: Zu den grundsätzlichen Fragenbereichen Privatisierung, Verhältnis Parlament und Landesregierung, WestLB, parlamentarische Fragerechte und Antwortpflichten der Regierung liegen bereits Ausarbeitungen für den Landtag vor. Der besonderen Aufmerksamkeit empfehlen wir Ihnen die Vorlagen 12/2053 "Parlamentarische Kontrolle des Engagements der Landesregierung in privatrechtlich organisierten Unternehmen" und 12/2932 "Die Verantwortung von Parlament und Regierung bei Privatisierungen" sowie die Information 13/342 "Parlamentarische Fragerechte und Antwortpflichten der Regierung". Hierin finden Sie u. a. auch zukunftsorientierte und konkrete Handlungsempfehlungen. Die gesamten allgemein zugänglichen Arbeiten des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes sind im parlamentsinternen Intranet eingestellt bzw. auch im Internet ( unter der Rubrik "Dokumente". Bearbeitung: Parlamentarischer Beratungs- und Gutachterdienst in Zusammenarbeit mit dem Referat Europa- und Eine-Welt-Politik Datum: 9. Januar 2002
2 - 2 - Struktur und Wirkungsweise des Finanzierungskonsortiums Laut Angaben der WestLB und Greenpeace hatten sich mehrere deutsche und internationale Banken in einem Bietungsverfahren um die Finanzierung der 500 Kilometer langen OCP- Pipeline (Oleoducto de Crudo Pesado, dt. Pipeline für schweres Rohöl) in Ecuador beworben. 1 Mit Hilfe der Pipeline soll Öl aus der Amazonasregion im Osten Ecuadors über das Hochland bis an die Pazifikküste der Provinz Esmeraldas im Nordwesten des Landes transportiert werden. 2 Das Bauvorhaben soll von einem Firmenkonsortium, dem so genannten OCP-Konsortium, durchgeführt werden, an dem mehrere internationale Ölfirmen prozentual wie folgt beteiligt sind: Alberta Energy Cooperation (Canada) zu 31,4 %, Repsol-YPF (Spanien/Argentinien) zu 25,69 %, Perez Companc (Argentinien) zu 15 %, Occidental Petroleum (USA) zu 12,26 %, Agip Oil (Italien) zu 7,51 %, Techint (Argentinien) zu 4,12 % und Kerr- McGee Corporation (USA) zu 4,02 %. 3 Als Bauzeit ist August 2001 bis Mitte 2003 geplant. 4 Am erteilte die ecuadorianische Regierung die Genehmigung zu diesem Projekt, dessen Gesamtkosten bei 1,1 Milliarden US$ liegen. 5 Die WestLB hat den Zuschlag von den Projektsponsoren erhalten und am den Finanzierungs- und Syndizierungsvertrag abgeschlossen. 6 Es geht dabei um ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 900 Millionen US$ (1,02 Milliarden Euro) und damit 80 % der Gesamtkosten. Die Laufzeit des Kreditvertrages beträgt 17 Jahre. 7 Laut Angaben von Nichtregierungsorganisationen steht die WestLB mit Abschluss des Finanzierungs- und Syndizierungsvertrages nunmehr an der Spitze eines Bankenkonsortiums, das den Bau der OCP-Pipeline finanzieren will. 8 Aus der offiziellen Stellungnahme der WestLB vom , die sie auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, lassen sich keine Einzelheiten hinsichtlich der Zusammensetzung des Finanzierungskonsortiums entnehmen. Die WestLB teilt darin mit, dass weitere internationale Banken an der Finanzierung beteiligt seien. 9 Um welche einzelnen Banken es sich dabei handelt und welche konsortialvertraglichen Abreden im Einzelnen abgeschlossen worden sind, war nicht recherchierbar vgl. OCP-Pipeline in Ecuador, ; Greenpeace, WestLB finanziert Urwaldzerstörung, V.i.S.d.P.: Michaela Braun, Wald-Kampagne 11/2001, S. 5 Greenpeace, WestLB finanziert Urwaldzerstörung, aao, S. 2, Amazon Watch, The New Heavy crude Pipeline in Ecuador, OCP Alert, S. 3, Vorlage 13/1053, Anlage 1; Greenpeace, WestLB finanziert Urwaldzerstörung, aao, S. 4f, Amazon Watch, aao, S.1 Greenpeace, WestLB finanziert Urwaldzerstörung, aao, S. 5; Greenpeace, Wälder: WestLB hat Nicht vollständig informiert, , Archiv; Poonal, Deutsche Ausgabe des wöchentlichen Pressedienstes lateinamerikanischer Agenturen Nr. 483 vom 22. Juni 2001, S. 9 OCP-Pipeline in Ecuador, ; Amazon Watch, aao, S. 3 vgl. Fußnote 5 Amazon Watch, aao, S.3; Greenpeace, WestLB finanziert Urwaldzerstörung, aao, S. 5; Pro Regenwald: News, Deutsche Gelder dürfen keine Öl-Pipeline durch Regenwald finanzieren: Stopp die Westdeutsche Landesbank, Nachtrag vom ; so auch: Tagesspiegel Online Dienste Verlag GmbH, Ölspur durch den Regenwald vom , S. 1 vgl. OCP-Pipeline in Ecuador,
3 - 3 - Allgemeine Informationen über Bankenkonsortien bei international strukturierten Finanzierungen Ein Kreditkonsortium in einer strukturierten Finanzierung ist ein Zusammenschluss von einzelnen Banken zur gemeinsamen Kreditgewährung an eine Projektgesellschaft. Sinn und Zweck dieses Konsortiums ist, den zumeist recht hohen Kreditbedarf der Projektgesellschaft zu decken, das Kreditrisiko durch weitgehende Streuung zu begrenzen und eine Refinanzierung für die einzelnen beteiligten Banken zu erleichtern. Von Vorteil ist ferner die um die Zahl der Konsorten vervielfältigte Kreditprüfung, was seinerseits die Sicherheit der Kreditgewährung erhöht. Das Rechtsverhältnis zwischen den einzelnen Konsorten, das Innenverhältnis, wird per Konsortialvertrag oder Konsortialvereinbarung geregelt. Im internationalen Geschäft werden die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen der Konsorten regelmäßig in einer einheitlichen Vertragsurkunde geregelt. Wesentliche Änderungen des einmal abgeschlossenen Konsortialvertrages unterliegen dem Prinzip der Einstimmigkeit. Der Konsortialvertrag enthält Vereinbarungen über die Höhe der Beteiligung an dem Gemeinschaftskredit, über die Sicherstellung, die Laufzeit und die Abwicklung. Bei einem Konsortialkredit entsprechen die Quoten den anteiligen Kreditbeträgen, welche die Konsorten zur Verfügung zu stellen haben. Bei einem internationalen Bankenkonsortium tritt jede Bank als selbständiger Kreditgeber ihres jeweiligen Anteils am Gesamtkredit auf. Üblicherweise wird daher im Kreditvertrag festgehalten, dass die Kreditverbindlichkeiten des Kreditnehmers gegenüber den einzelnen Banken unabhängig bestehen. Daraus folgt, dass jede Bank ihre Ansprüche auf fällige Geldzahlungen des Kreditnehmers grundsätzlich auch individuell durchsetzen muss. Auch die vertraglichen Pflichten der einzelnen Banken bestehen unabhängig von den vertraglichen Pflichten der übrigen Kreditgeber. Daher kann der Kreditnehmer im Falle des pflichtwidrigen Ausbleibens einer Zahlung eines Kreditgebers weder den gesamten Vertrag kündigen, noch eine andere Bank auf Ausgleich in Anspruch nehmen: Jede Bank haftet quotal nur in Höhe ihres Anteils am Gesamtkredit. Somit begrenzen die Konsorten durch eine geteilte Haftung ihr Ausfallrisiko auf ihre Beteiligungsquote. Ebenso nehmen die Konsorten entsprechend ihrer Quote an einem eventuellen Verlust teil, falls der Konsortialkredit notleidend wird. Bei Vertragsanbahnung eines Konsortialkredites hat der so genannte "Manager" oder "Lead Arranger" eine zentrale Position inne. Der Kreditnehmer bzw. die Sponsoren eines Projektes erteilen ihm das Mandat zur Zusammenstellung eines Bankenkonsortiums und Ausarbeitung eines Kreditvertrages. Infolgedessen übernimmt der Lead Arranger gleichzeitig für die potentiellen Kreditgeber organisatorische und koordinierende Aufgaben. Unter Zusendung eines von ihm ausgearbeiteten "information memorandum" lädt der Lead Arranger potentielle Konsortialbanken im eigenen Namen zur Teilnahme am Konsortium ein. Das "information memorandum" enthält Informationen über den Kreditnehmer sowie die Konditionen des Kredites. Der erfolgreiche Abschluss eines Konsortialkreditvertrages setzt stets voraus, dass Lead Arranger und Kreditnehmer sich auf einen endgültigen Vertragstext einigen. Des Weiteren müssen auch die übrigen Konsortialbanken diesem Vertrag zustimmen. Meist verpflichtet sich der Lead Arranger im Rahmen des so genannten "underwriting", eigene Mittel für den Kredit zur Verfügung zu stellen, wenn seine Bemühungen, andere Banken für den Kredit zu gewinnen, fehlschlagen.
4 - 4 - Bei der Vergabe eines Konsortialkredites übernimmt im allgemeinen eine Bank die technische und planmäßige Abwicklung des Kredites. Diese Bank wird als "agent", "Facility A- gent" oder "Administrative Agent" bezeichnet. Der "agent" ist streng zu unterscheiden vom Lead Arranger. Während die Aufgabe des Lead Arrangers in der Konsortiumzusammenstellung liegt und mit Unterzeichnung des Kreditvertrages endet, beginnt die Tätigkeit des "agent" erst zu diesem Zeitpunkt. In der Praxis übernimmt der Lead Arranger jedoch häufig auch die Rolle des agent. Die Vertretung des Konsortiums im Außenverhältnis erfolgt allein durch den "agent", der die Zahlungsvorgänge abwickelt und auch die Mehrheitsbeschlüsse der Konsorten ausführt. Im Rahmen der Abwicklung des Kredites werden dem "agent" meist damit in Zusammenhang stehende Kompetenzen eingeräumt, die insbesondere die Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen, die Zahlungsabwicklung und die Überwachung der vertraglich vereinbarten Konditionen umfassen. Als Vertreter der Banken unterliegt der "agent" nicht nur vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich seiner Vertretungsmacht, sondern auch gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere muss er in Ausübung der ihm übertragenen Pflichten besonders sorgfältig und bestmöglich nach seinen Fähigkeiten handeln und darf sich nicht in eine Position begeben, in der sich zwischen seinen Pflichten als "agent" und eigenen Interessen (beispielsweise als Konsortialbank) ein Konflikt ergibt. Der "agent" steht in keinem Vertretungsverhältnis zum Kreditnehmer. Demzufolge kann zwar der Kreditnehmer mit befreiender Wirkung an ihn zahlen; Leistungen der Konsorten gelten jedoch erst als bewirkt, wenn der "agent" sie an den Kreditnehmer weitergeleitet hat. Mit der so genannten "sharing-clause" des Kreditvertrages werden alle Kreditgeber gleichmäßig and den Zahlungen eines Kreditnehmers beteiligt. Zahlungen des Kreditnehmers erfolgen in der Regel an den "agent", der sie dann anteilig an die Kreditgeber weiterleitet. Sobald der Kreditvertrag unterzeichnet ist, sind die einzelnen Banken verpflichtet, bei Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen den von ihnen zugesagten Kreditanteil zur Verfügung zu stellen und die Bestimmungen des Kreditvertrages zu beachten. Eine vorzeitige Beendigung des Kreditvertrages ist daher nur möglich bei Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes. Die Kündigungsgründe sind in den üblicherweise dem englischen bzw. New Yorker Recht unterliegenden Kreditverträgen vertragsspezifisch und abschließend geregelt. Selbst wenn ein solcher Kündigungsgrund vorliegt, bedarf eine vorzeitige Fälligstellung eines Gesamtkredites allerdings einer Mehrheitsentscheidung des Konsortiums, welche je nach Vertragsgestaltung entweder durch einfache Mehrheit oder durch Zweidrittelmehrheit ermittelt wird. Die Stimmen der Konsorten werden dabei im Verhältnis ihres Anteils an der Gesamtkreditsumme gewichtet. Wesentliche Änderungen des Kreditvertrages unterliegen darüber hinaus dem Erfordernis der vorherigen Zustimmung des Kreditnehmers sowie jeder beteiligten Konsortialbank. Anlass für die Konsortialbildung ist somit der konkrete Finanzierungsbedarf eines bestimmten Kunden. Und nur für diese Kreditgewährung und Sicherung schließen sich die Banken zusammen. Ist der Kreditbetrag vollständig zurückgezahlt, löst sich das Konsortium wieder auf.
5 - 5 - Im Hinblick auf das Finanzierungskonsortium zum OCP-Projekt konnte folgendes ermittelt werden: Die WestLB übernahm das so genannte Underwriting (Gegenzeichnen) für den vollen Betrag der Finanzierung in Höhe von 900 Millionen US$. Damit übernahm sie das Risiko, andere Banken für den Erwerb von Finanzierungsanteilen zu finden. Gelingt es einem Underwriter nicht, Teilbeträge bei anderen Banken zu den gleichen Bedingungen, wie sie den Kreditnehmern gewährt haben, unterzubringen, verbleibt der gesamte Betrag bei ihm. Die Konsortialbanken bieten anderen Instituten Teilbeträge zu bestimmten Konditionen an; und zwar im Allgemeinen für einen Teil der dem Kreditnehmer berechneten Abschlussgebühr. Im Falle von OCP hat die WestLB andere Kreditgeber eingebunden und den Hauptanteil an den ursprünglich 900 Millionen US$ weitergegeben. Somit verblieb nur ein geringer Darlehensanteil (englisch: minority) bei der WestLB. Nunmehr besteht dieses Konsortium. Die Entscheidungen über Darlehensvertrag und Vorgehen gegenüber dem Kreditnehmer unterliegen den unter den Kreditgebern ausgehandelten Vereinbarungen. Die Stimmabgabe bei allgemeinen Abstimmungen richtet sich nach der von den Konsorten übernommenen Quote. Für bestimmte Entscheidungen, wie z. B. geringfügige Änderungen, reicht eine einfache Mehrheit. Dagegen müssen Fragen von größerer Tragweite einstimmig beschlossen werden. Die Konsortialbanken übernehmen im Allgemeinen die Rolle des Vermittlers ( agent ) und handeln im Namen der anderen Kreditgeber bei ihren Verhandlungen mit dem Kreditnehmer. Sie können jedoch nur im Rahmen der Weisungen handeln. Ihr individuelles Entscheidungsrecht ist auf ihre Quote beschränkt. Im Falle von OCP ist die WestLB agent und hat ein Minderheitsstimmrecht. Somit liegt das Mehrheitsstimmrecht für alle Entscheidungen bei den übrigen Mitgliedern des Konsortiums. Im Zusammenhang mit der Finanzierung der OCP-Pipeline tauchen auch die Namen der HypoVereinsbank und der Vereins- und Westbank auf. 10 Ob es sich hierbei um eine Beteiligung an dem Finanzierungskonsortium mit dem Kreditvolumen in Höhe von 900 Millionen US$ oder um eine Beteiligung an der Finanzierung der restlichen 20 % der Gesamtkosten für den Bau der OCP-Pipeline handelt, ist unklar. 11 Nach Informationen von Nichtregierungsorganisationen werden die restlichen 20 % der Gesamtkosten durch einen 200 Millionen-US$- Kredit der Citibank und der Deutschen Bank finanziert. 12 Bei dem Kredit handelt es sich um einen kurzzeitigen Kredit, der über ein Jahr läuft und dem Unternehmen Pecom Energia gewährt werden soll, ein Unternehmen, das zur Perez Companc gehört und damit zum OCP- Konsortium Umweltbrief Ausgabe Sept. 2001, Ecuador; Regenwald Report, Die Deutsche Bank und die Pipeline, 2/01, S. 11; Poonal, aao; Amazon Watch, aao, S. 3 vgl. hierzu die Angaben in Poonal, aao Regenwald Report, aao; INKA e.v., Vermischtes weltweit, Juni 2001: Wertvolles Bergwaldgebiet bei Mindo durch Pipeline-Bau bedroht, S. 2; Amazon Watch, aao, S. 3 Greenpeace, WestLB finanziert Urwaldzerstörung, aao, S. 4f.; Amazon Watch, aao, S. 3; INKA e.v., aao
6 - 6 - Die Deutsche Bank hat aktuellen Presseberichten zufolge allerdings wieder Abstand von einer derartigen Finanzierung genommen und scheidet somit als möglicher Geldgeber aus. 14 Der ecuadorianische Botschafter in Deutschland, Werner Moeller-Freiling erklärte gegenüber dem WDR, dass die Deutsche Bank nicht wegen Umweltbedenken aus der Finanzierung ausgestiegen sei, sondern weil sie mit dem Angebot der WestLB nicht habe konkurrieren können. 15 Finanzierungskonsortium 900 Millionen US$ Internationale Banken, unter anderem WestLB( Agent ) Baukonsortium Alberta Energy Cooperation (Kanada) 31,4 % Repsol-YPF (Spanien/Argentinien) 25,69 % Perez Companc (Argentinien) 15 % Occidental Petroleum (USA) 12,26 % Zusätzliche Kredite 200 Millionen US$ Citibank u.a. Agip Oil (Italien) 7,51 % Techint (Argentinien) 4,12 % Kerr-McGee Corporation (USA) 4,02 % Beziehungsstruktur Finanzierungskonsortium und der Weltbank Was die Frage einer Beziehungsstruktur zwischen Finanzierungskonsortium und Weltbank anbelangt, so konnte festgestellt werden, dass sich das OCP-Projekt nicht auf der offiziellen Liste der von der Weltbank geförderten Projekte in Ecuador befindet. 16 Es gibt auch keine offizielle Bewertung der Weltbank bezüglich der Einhaltung von Umweltstandards des OCP-Pipeline-Projektes nach Weltbank-Richtlinien. 17 Umweltschutzorganisationen hatten behauptet, dass sich die Weltbank kritisch zu dem Projekt geäußert habe vgl. stern, 28/2001, Ölgeschäft im Vogelparadies, S. 19 WDR, Kritik an WestLB-Kredit für Ecuador, Stand vom , S. 2 so auch Staatssekretär Dr. Harald Noack in der Sitzung des Ausschusses für Europa- und Eine-Welt-Politik am , Landtag intern online, Expertengespräch im Januar, Ausgabe vom , S. 1
7 - 7 - Pressemeldungen der taz 18 vom sowie des manager-magazins 19 vom zufolge habe Ministerpräsident Wolfgang Clement seinen Bürochef Klaus Brückner in Washington informell nachfragen lassen, wie die Weltbank das Projekt bewerte. Herr Brückner soll darauf hin berichtet haben, dass nach Meinung der Weltbank der Umweltschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Struktur und Aufgaben der Weltbank Struktur Die Weltbank wurde 1944 im Rahmen der Wirtschaftskonferenz in Bretton Woods als Sonderorganisation der Vereinten Nationen gegründet. Zeitgleich wurde dort auch der Internationale Währungsfond (IWF) ins Leben gerufen. Weltbank und IWF werden häufig als Bretton Woods Institutionen bezeichnet. Hinter dem Begriff Weltbank, besser der Weltbank-Gruppe, stehen fünf eng miteinander verbundene Institutionen: IBRD International Bank for Reconstruction and Development (im Deutschen auch bezeichnet als IBWE, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung); Kreditvergabe nur an Staaten mit Garantieübernahme, Vergabe zu marktüblichen bzw. marktnahen Konditionen; derzeit 183 Mitglieder. IDA IFC International Development Association (seit 1960), bietet LDCs (Low Developed Countries) Kredite zu weichen Bedingungen (soft loans), die eine Laufzeit von 50 Jahren haben und in den ersten zehn Jahren tilgungsfrei sind; es qualifizieren sich nur Länder mit einem Bruttosozialprodukt von nicht mehr als 657US$ pro Kopf; derzeit 161 Mitglieder. International Finance Cooperation (seit 1956), dient in erster Linie dazu, private Direktinvestitionen in Entwicklungsländern zu vergrößern, vergibt Darlehen an Privatfirmen und -finanzinstitute; derzeit 174 Mitglieder. MIGA Multilateral Investment Guarantee Agency (seit 1988), dient auch der Förderung privater Investitionen, indem Investoren Garantien gegen nicht kommerzielle Risiken gegeben werden; derzeit 154 Mitglieder. ICSID International Center for Settlement of Investment Disputes (seit 1966), ist das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten; derzeit 133 Mitglieder die tageszeitung, Ölflecken auf weißer Weste, taz Nr vom , S. 10 manager-magazin.de, Schmutzige Pipeline,
8 - 8 - Im allgemeinen Sprachgebrauch bezieht sich die Bezeichnung Weltbank auf die IBRD und die IDA. Im Haushaltsjahr 2001, vergab die Weltbankgruppe Kredite in Höhe von mehr als 17 Mrd. US$. Nach Angaben der Weltbank ( sind derzeit 183 Länder Anteilseigner der IBRD. Bevor ein Land Anteilseigner der Weltbank werden kann, muss es dem Internationalen Währungsfond beitreten. Mit der Mitgliedschaft in der IBRD verbunden ist i.d.r. auch die Mitgliedschaft in den anderen vier Institutionen der Weltbank-Gruppe. Die Stimmanteile berechnen sich nach den Finanzeinlagen. Die mit Abstand höchsten Stimmanteile haben die USA (IBRD: 16,5%, IFC: 23,7%), gefolgt von Japan (IBRD: 7,8%, IFC: 5,9%), Deutschland (IBRD: 4,5%, IFC: 5,8%), Frankreich (IBRD: 4,3%, IFC: 5,0%) und Großbritannien (IBRD: 4,3%, IFC: 5,0%) alle weiteren Länder haben ca. 3% der Stimmanteile oder weniger. Die G7-Staaten (Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Großbritannien und die USA) stellen 45% der Kapitalanteile an der Weltbank und haben als die größten Industrienationen dementsprechendes Gewicht bezüglich der internationalen Wirtschaft und der Politik der Weltbank. Die wichtigsten Organe der Weltbank sind der Gouverneursrat (Board of Governors), die Exekutivdirektoren (Board of Directors) und der Präsident. Oberstes Organ ist der Gouverneursrat. Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Gouverneur, alle Gouverneure wählen einen Vorsitzenden. Die Amtszeit der Gouverneure beträgt fünf Jahre, Wiederwahl ist möglich. Der Gouverneursrat tagt einmal jährlich, entlässt und nimmt Mitgliedstaaten auf, entscheidet über Veränderungen des zugelassenen Aktienkapitals, legt die Verteilung des Nettoeinkommens fest und bestätigt den Haushaltsabschluss und etat. Deutsche Gouverneurin bei der Weltbank ist die Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul. Stellvertretender Gouverneur ist Caio Koch- Weser, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Zur Zeit hat die Weltbank 24 Exekutivdirektoren. Fünf von ihnen repräsentieren die Mitgliedstaaten mit den höchsten Finanzeinlagen, Frankreich, Deutschland, Japan, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika. Die restlichen 19 Exekutivdirektoren repräsentieren jeweils Wahlkreise und werden alle zwei Jahre von einem Land oder einer Ländergruppe gewählt. Die Exekutivdirektoren sind für die Führung der allgemeinen Geschäfte verantwortlich, beraten über Darlehensvergaben, -beteiligungen und -garantien. Bevor im Gesamtplenum abgestimmt wird, werden verschiedene Aufgaben in verschiedenen Ausschüssen beraten. Der Präsident, der Vorsitzender der Exekutivdirektion ist, wird von diesen alle fünf Jahre gewählt und wird vom amerikanischen Präsidenten vorgeschlagen. Bei Stimmengleichheit hat er Stimmrecht. Zur Zeit wird dieses Amt bekleidet von James D. Wolfensohn (USA). Er ist Präsident der Weltbank seit 1995, im Jahr 2000 wurde er von den Exekutivdirektoren wiedergewählt.
9 - 9 - Die Weltbank beschäftigt derzeit ca Mitarbeiter (Staff) in Washington, DC, und weitere 2000 Mitarbeiter in über 100 Büros im Ausland. Daneben spielen auch so genannte Regionale Entwicklungsbanken eine Rolle, in denen Deutschland Kapitalanteile zwischen 2 und 5% hält (Afrikanische Entwicklungsbank, AfDB; Interamerikanische Entwicklungsbank, IDB; Asiatische Entwicklungsbank, AsDB; Karibische Entwicklungsbank, CDB). Aus von den Geberländern gespeisten Sonderfonds, erhalten besonders die ärmsten Länder zinsgünstige Kredite. Weltbank und Regionale Entwicklungsbanken verfügen über ein Gesamtkapital von 500 Mrd. US$, sowie ein Kreditportfolio von 300 Mrd. US$. Sie vergeben jährlich Kredite in Höhe von 50 Mrd. US$. Was die Struktur der Kreditvergabe und die Liste der Empfänger betrifft, gibt es weitreichende Überschneidungen zwischen der Weltbank und den Regionalbanken. Aufgaben der Weltbank Gemäß ihrer Statuten gehört es zu den Aufgaben der Weltbank, bei der Wiederherstellung und Entwicklung der Volkswirtschaften ihrer Mitglieder mitzuhelfen. Insbesondere soll für eine Wiederausrichtung auf das Wirtschaften in Friedenszeiten gesorgt werden. Dabei sollen die Rahmenbedingungen für privates Kapital verbessert werden; wo dieses nicht zur Verfügung steht, soll die Weltbank selbst tätig werden. Die angestrebte Stärkung des Welthandels soll gleichzeitig zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen, erhöhter Produktivität und gestiegenem Lebensstandard führen. In der Regel gibt die Weltbank Kredite an die Regierungen der Bezugsländer. Dabei dienen die Kredite vornehmlich dem Haushaltsausgleich. In den umfangreichen Articles of Agreement sind die selbstauferlegten Regeln formuliert, nach denen die IBRD operiert. Die einschlägigen Artikel des 1944 formulierten Weltbankmandates entsprechen der traditionellen Auffassung, dass Entwicklung ein rein wirtschaftliches Problem darstelle und daher auch ausschließlich mit wirtschaftlichen Mitteln gelöst werden könne. Auch Artikel 3 Abs. 5 b und 5c (Articles of Agreement der IBRD) begrenzt die Tätigkeit der Bank auf das Feld der Wirtschaft und schließt politische Überlegungen aus. Gemäß Artikel 4 Abs. 10 (Articles of Agreement der IBRD) ist es der Weltbank verboten, nicht-ökonomische Faktoren in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Über die heutige praktische Umsetzung heißt es jedoch: Das Mandat, Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage wirtschaftlicher Gesichtspunkte zu treffen und sich jeglicher Bewertungen politischer Art zu enthalten, ist buchstabengetreu nicht umsetzbar, weil sich die wirtschaftliche und die politische Sphäre immer wieder überschneiden. Inzwischen hat sich insoweit ein Konsens gebildet, dass zum Beispiel die Kritik an Korruptionspraktiken nicht mehr als politische Einmischung angesehen wird. Die Geberländer sehen aber auch beim Aufbau einer nuklearen Rüstung oder bei kriegerischen Auseinandersetzungen Gründe, den verantwortlichen Regierungen entgegenzutreten, nicht zuletzt im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Politik. Aspekte des Schutzes der Menschenrechte und der Umwelt werden ebenso ü- berwiegend als Bereiche angesehen, die nicht mehr ausschließlich der Bewertung nationaler Souveräne unterliegen
10 Etwa seit Mitte der siebziger Jahre verwendet die Weltbank eine breitere Definition des Begriffes ökonomisch, um ihre Projekte erfolgreich in ein günstiges soziales Umfeld einbinden zu können. Neben Zielen wie Armutsbekämpfung, Umweltschutz oder Schutz der Menschenrechte werden auch Kriterien der good governance berücksichtigt. 21 Seit einigen Jahren engagiert sich die Weltbank zunehmend als Begleiter von Umwelt- und Sozialprojekten. Schwerpunkte sind AIDS-Bekämpfung, Artenschutz, Besserung des Status der Frauen, Bildung und Gesundheit. Dort findet eine enge Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen in den jeweiligen Ländern statt. Strukturanpassungsprogramme (SAP) In Artikel 3 Abs. 4 (VII), (Articles of Agreement der IBRD) verpflichtet sich die Bank dazu, nur projektgebundene Kredite zu vergeben, was nur unter besonderen Umständen umgangen werden dürfe. Allerdings nahm der Anteil nicht projektgebundener Darlehen sowohl bei IBRD und IDA in den 80-er Jahren mit der Einführung von Strukturanpassungsprogrammen stark zu. In den Finanzjahren 1998 und 1999 stiegt der Anteil nicht projektgebundener Darlehen schließlich auf 53%. Die Strukturanpassungsprogramme werden als nicht unproblematisch angesehen. Ein wesentlicher Unterschied zu Projekthilfen besteht darin, dass die Gewährung eines Kredits an Bedingungen geknüpft wird, die über eine einfache Sicherstellung der Rückzahlung hinausgehen. Hierzu gehört z.b. die Verpflichtung zu Maßnahmen der Exportsteigerung und Importsubstitution. Nicht selten profitieren hiervon allerdings vor allem große Unternehmen. Auch führen die Strukturveränderungen u.u. zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit. Eine weitere Bedingung ist die Bekämpfung von Budgetdefiziten durch Erhöhung der staatlichen Einnahmen bzw. Erniedrigung der staatlichen Ausgaben. Letzteres betrifft insbesondere auch Sozialleistungen. Die SAP setzen auf die Anwendung marktwirtschaftlicher Prinzipien und wirtschaftliche Stabilisierung und Wachstum durch eine Stärkung der Privatwirtschaft, der Einbindung in den Weltmarkt und ausländische Direktinvestitionen. Die Kritik an den SAP entzündet sich daran, dass die Bedingungen für den Erhalt von Krediten im Rahmen der Strukturanpassungsprogramme in die gesamte Ökonomie der Länder eingreifen und damit ihre Eigenständigkeit verringern. Nach 145 der UN- Agenda für Entwicklung haben die mit der Kreditvergabe verbundenen Auflagen die Handlungsfähigkeit der Regierungen eingeschränkt und somit die Gefahr innerstaatlicher Instabilität erhöht. 22 HIPC-Initiativen Die Durchführung von Strukturanpassungsprogrammen ist darüber hinaus auch die Voraussetzung für einen Schuldenerlass im Rahmen der HIPC-Initiative (High indepted poor countries) zu den Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank siehe Vorlagen 13/1200, 13/1092 und Zuschrift 13/1249 sowie: Operational Policies (OP)
11 Im Rahmen der 1996 von der Weltbank angeregten Entschuldungsinitiative HIPC beschlossen die Geberregierungen, Schuldenerlasse an die Durchführung eines sechsjährigen Strukturanpassungsprogramms mit dem IWF zu knüpfen (sog. ESAF-Programme). Erst wenn die Länder diese Auflage erfüllt hatten, konnten sie auf einen Teilerlass ihrer Schulden hoffen. Im Zusammenhang mit den schweren Finanz- und Wirtschaftskrisen am Ende der 90er Jahre mehrte sich die Kritik an den SAP. Vom Koalitionsvertrag der rot-grünen Regierung bis hin zum (ehemaligen) Chefökonomen der Weltbank, Joseph Stiglitz, wurde gefordert, die enge makroökonomische Ausrichtung von SAP um soziale und ökologische Ziele zu erweitern. Im Zusammenhang mit den in Köln 1999 von den G7-Ländern vereinbarten Schuldenerleichterungen für die 41 als arm und hoch-verschuldet eingestuften HIPC-Länder (HIPC II), stellten IWF und Weltbank einen neuen Ansatz vor: Zukünftig sollen SAP auf Armutsstrategien aufbauen. Statt ESAF heißen die jetzt PRGF-Programme (von Poverty Reduction and Growth Facility) und sollen auf nationalen Plänen zur Armutsbekämpfung aufbauen, die von den Regierungen der kreditnehmenden Länder selbst unter Einbeziehung ihrer Zivilgesellschaften entwickelt werden sollen. 23 Kritiker befürchten, dass die hochverschuldeten und sehr armen Länder der HIPC-Initiative in vorauseilendem Gehorsam Papiere vorlegen, die wenig von den bisher üblichen Strategien abweichen, da sie es sich nicht leisten können, auf die zugesagten Schuldenerleichterungen zu verzichten. Mittlerweile haben fünf Länder ein vollständiges PRSP vorgelegt und eine weitere Reihe von Ländern haben so genannte Zwischenpapiere erarbeitet. Die nationalen Prozesse gestalten sich schwierig und besonders die zivilgesellschaftliche Partizipation hinkt in den meisten Ländern hinter den Erwartungen zurück. Auch in der inhaltlichen Gestaltung von SAPs habe sich wenig verändert: Zum Teil haben Weltbank und IWF noch kurz vor dem Abschluss der PRSP-Prozesse mit den Ländern neue SAPs abgeschlossen. In sieben Ländern haben sich im Rahmen des so genannten SAPRI -Prozesses zivilgesellschaftliche Organisationen gemeinsam mit Regierungen und der Weltbank mit den Folgen von SAP auseinandergesetzt. Die Initiative kam auf Anstoß einer Reihe von Nichtregierungsorganisationen zustande und begann 1997 mit der Evaluierung von Anpassungsprogrammen in sieben Ländern (Bangladesh, Ecuador, Ghana, Ungarn, Mali, Uganda und Simbabwe). In einer Reihe von anderen Ländern bzw. Regionen (Argentinien, Brasilien, Kanada, Mexiko, Philippinen und Zentralamerika) wurden in den folgenden Jahren Wirkungsanalysen ohne Beteiligung der Regierungen und/oder der Weltbank begonnen (sog. CASA-Prozess). Allen Prozessen ist gemein, dass auch die Erfahrungen der "normalen Bevölkerung" in die Auswertungen einfließen sollen Für die Entschuldung können sich Länder qualifizieren, die bei der Weltbank Kredite ausschließlich zu den günstigsten Bedingungen erhalten und die einen Schuldenstand aufweisen, der mehr als 150% der Exporte oder mehr als 250 % der Staatseinnahmen ausmacht. Für die Qualifizierung anhand des Verhältnisses des Schuldenstandes zu den Staatseinnahmen muss das Land darüber hinaus eine Exportquote von mindestens 30% des BIP und eine Staatseinnahmenquote von mindestens 15% des BIP aufweisen. Auf dieser Basis wird von Weltbank und IWF erwartet, dass sich bis zu 36 hochverschuldete arme Länder (von den insgesamt 41 HIPC) qualifizieren könnten. Dabei werden besonders die afrikanischen Länder, die mehr als drei Viertel der HIPC-Ländergruppe stellen, von der Kölner Schuldeninitiative profitieren. Quelle: Vgl. insgesamt zu HIPC :
12 Reformüberlegungen Seit einigen Jahren wird viel über Reformen der Weltbank und des IWF diskutiert. Grundlage sind zum einen bankinterne Untersuchungen (z.b. Wapenhans-Report, 1992) sowie der Bericht einer Kommission, die im Auftrag des US-amerikanischen Kongresses Reformvorschläge erarbeiten sollte (Meltzer-Report, März 2000). Diese zielen u.a. darauf ab, von der Kreditvergabe hin zu Schenkungen zu gehen. Vor allem wird die Frage aufgeworfen, inwieweit die Weltbank zu ihrem übergeordneten Ziel der Armutsbekämpfung tatsächlich einen Beitrag leistet. Die Misserfolgsrate von Investitionsprojekten liegt gemäß weltbankeigener Evaluierungen bei knapp 60% 25. Nur jedes zweite Projekt ist nachhaltig, das heißt erfolgreich, auch nachdem die Experten wieder abgereist waren. Bei sozialen Projekten oder in armen Ländern ist diese Quote noch kleiner Zur Reform der Bretton-Woods-Institutionen Anmerkungen zu einem Report des US Congress, Andreas Hausknecht, in E+Z-Entwicklung und Zusammenarbeit, Nr.5, Mai 2000, S , Hrsg. Deutsche Stiftung für Internationale Entwicklung (DSE) Weltbank Der Reformer duldet keinen Widerspruch, Petra Pinzler, in: DIE ZEIT, 07/2001,
13 Literaturverzeichnis/Auswahl Amazon Watch Mega-Project Alert, The New Heavy Crude Pipeline in Ecuador, OCP Alert, S.1 ff; Vorlage 13/1053, Anlage 1 die tageszeitung Ölflecken auf weißer Weste, taz Nr vom , S. 10, 77 TAZ-Bericht Pascal Beucker, Greenpeace WestLB finanziert Urwaldzerstörung, V.i.S.d.P.: Michaela Braun, Wald-Kampagne, 11/2001 Wälder: WestLB hat Nicht vollständig informiert, , INKA e.v. Vermischtes weltweit, Juni 2001: Wertvolles Bergwaldgebiet bei Mindo durch Pipeline-Bau bedroht, S.2, manager-magazin.de Schmutzige Pipeline, , Poonal Deutsche Ausgabe des wöchentlichen Pressedienstes lateinamerikanischer Agenturen Nr. 483 vom 22. Juni 2001, Ecuador: Umweltschützer kämpfen gegen neue Öl-Pipeline. Deutsche Banken an Finanzierung beteiligt, von Marcia Cevallos; Pro Regenwald Regenwald News, Deutsche Gelder dürfen keine Öl-Pipeline durch Regenwald finanzieren: Stoppt die Westdeutsche Landesbank Nachtrag vom , Report 2/01, Die Deutsche Bank und die Pipeline, S. 10 ff. Stern 28/2001, Ölgeschäft im Vogelparadies, S. 19 Umweltbrief Ausgabe Sept. 2001, Regenwald, Ecuador, S. 2, WDR Kritik an WestLB-Kredit für Ecuador, von Tatjana Kimmel, Stand vom ,
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