UMF im Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und jugendhilferechtlicher Umsorgung in Bayern, Deutschland und Europa
|
|
- Damian Brauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 UMF im Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und jugendhilferechtlicher Umsorgung in Bayern, Deutschland und Europa Rosenheim, den Dominik Bender, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main [Fotostory Ahmed bleib bei uns aus Bravo-Girl vom ] 1
2 SGB VIII vs. AufenthG Janusköpfiges Auftreten der lokalen Behörden: Jugendamt vs. Ausländerbehörde (und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) SGB VIII: Inobhutnahme, Kindeswohl, Schutz AufenthG: Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung 2
3 Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und jugendhilferechtlicher Umsorgung 1. bei innereuropäischen Abschiebungen 3
4 Zur Entscheidung über einen Asylantrag werden geprüft früher: Begründetheit Zur Entscheidung über einen Asylantrag werden geprüft früher: Begründetheit heute: Zulässigkeit + ggfs. Begründetheit 4
5 Zur Entscheidung über einen Asylantrag werden geprüft früher: Begründetheit heute: Zulässigkeit + ggfs. Begründetheit Zulässigkeitsprüfung = Zuständigkeitsprüfung, d.h. die Prüfung, ob Deutschland überhaupt für das Asylverfahren zuständig ist Drei Kernregeln: 1. Es ist verboten, in mehreren europäischen Ländern Asyl zu beantragen. 5
6 Drei Kernregeln: 1. Es ist verboten, in mehreren europäischen Ländern Asyl zu beantragen. 2. Es ist verboten, sich das EU-Land, in dem man Asyl beantragen möchte, selbst auszusuchen. Drei Kernregeln: 1. Es ist verboten, in mehreren europäischen Ländern Asyl zu beantragen. 2. Es ist verboten, sich das EU-Land, in dem man Asyl beantragen möchte, selbst auszusuchen. 3. Zuständig ist stattdessen grundsätzlich das EU-Land, dass die Einreise des Asylbewerbers möglich gemacht hat bzw. nicht verhindert hat. 6
7 Details zur Zuständigkeitsbestimmung (3. Kernregel): modifizierter Verantwortungsgrundsatz : zuständig ist bei Erwachsenen i.d.r. das Land, das die Einreise möglich gemacht hat Zuständig war bei UMF in der Praxis i.d.r. das Land, in dem der erste Asylantrag gestellt wurde Rückblick - UMF und Dublin II ( ): Dublinverfahren bei allen UMF, die vor der Einreise nach Deutschland schon in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt hatten Unangekündigte Abschiebungen auch aus Jugendhilfeeinrichtungen 7
8 Bei UMF hatte die Bundesregierung seinerzeit auf Druck hin einige besondere Verfahrensstandards zugesichert: (Bundestags-Drs. 17/5579 vom , S. 6; Vgl. im Übrigen den Doppel-Aufsatz Das Kindeswohl im Dublin-Verfahren aus dem Asylmagazin, abrufbar unter Und heute? Sind unangekündigte Abschiebungen aus Jugendhilfeeinrichtungen noch ein Thema? Antwort: Jein! EuGH-Urteil in der Rechtssache C-648/11 vom 6. Juni 2013 zu Art. 6 Dublin II (Art. 8 Dublin III) UMF dürfen grundsätzlich nicht überstellt werden! Ausnahme: es wurde bereits in einem anderen Staat über ihren Asylantrag entschieden 8
9 Art. 6 bzw. 8 Dublin-Verordnung: Handelt es sich bei dem Asylbewerber um einen unbegleiteten Minderjährigen, so ist der Mitgliedstaat, in dem sich ein Angehöriger seiner Familie rechtmäßig aufhält, für die Prüfung seines Antrags zuständig, sofern dies im Interesse des Minderjährigen liegt. Ist kein Familienangehöriger anwesend, so ist der Mitgliedstaat, in dem der Minderjährige seinen [ERSTEN / LETZTEN] Asylantrag gestellt hat, zuständig." EuGH: Lesart LETZTEN ist zutreffend, und zwar u.a. wegen Kindeswohlüberlegungen. EuGH-Urteil in der Rechtssache C-648/11 vom 6. Juni 2013 zu Art. 6 Dublin II (Art. 8 Dublin III) Rn. 55 Da unbegleitete Minderjährige aber eine Kategorie besonders gefährdeter Personen bilden, ist es wichtig, dass sich das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats nicht länger als unbedingt nötig hinzieht, was bedeutet, dass unbegleitete Minderjährige grundsätzlich nicht in einen anderen Mitgliedstaat zu überstellen sind. Rn 61: Ihnen ist vielmehr ein rascher Zugang zum Verfahren zur Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft zu gewährleisten. 9
10 Fallbeispiel Nawal und Said Nawal und Said sind 17 Jahre alt und aus Somalia. Sie flüchten gemeinsam nach Italien und beantragen dort Asyl. Drei Monate später werden sie obdachlos und flüchten weiter nach Deutschland. Nawal hat zu diesem Zeitpunkt schon den Flüchtlingsstatus in Italien erhalten. Das Asylverfahren von Said läuft noch. Said ist ein Dubliner (kein Problem!) Nawal ist eine Anerkannte (Problem!) Beispiel 26a-Bescheid 10
11 Wichtig für Jugendhilfeeinrichtung und Jugendamt: Bescheide werden unter Umgehung des Anwalts (falls es einen gibt) an den Ausländer selbst zugestellt! Frist für den Eilantrag (eine Woche!) läuft ab Zustellung! Zustellungen immer ernst nehmen, sofort öffnen, sofort den Anwalt informieren/einen Anwalt suchen! Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und jugendhilferechtlicher Umsorgung 2. bei der Frage der anwaltlichen Vertretung 11
12 2. Frage der anwaltlichen Vertretung Bestellung eines anwaltlichen Beistandes neben dem Vormund im familiengerichtlichen Verfahren? Ergänzungspfleger Mitpfleger Mitvormund 2. Frage der anwaltlichen Vertretung 12 (1) Asylverfahrensgesetz: Handlungsfähigkeit Minderjähriger Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen nach diesem Gesetz ist auch ein Ausländer, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, sofern er nicht nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfähig oder im Falle seiner Volljährigkeit in dieser Angelegenheit zu betreuen und einem Einwilligungsvorbehalt zu unterstellen wäre. Ebenso im Aufenthaltsgesetz ( 80) Führ(t)en oft zum Leerlaufen der Regelung in 42 SGB VIII (Inobhutnahme auch für 16-17jährige; Unterbringung durch das Jugendamt) 12
13 2. Frage der anwaltlichen Vertretung 2. Frage der anwaltlichen Vertretung BGH, Beschluss vom , Az. XII ZB 124/12 Die Besorgung der ausländer- und asylrechtlichen Angelegenheiten des Mündels gehört als Teil der Personensorge zum Aufgabengebiet des bestellten Vormunds; für die Bestellung eines besonders auf das Ausländer- und Asylrecht spezialisierten Anwalts zum Ergänzungspfleger eines UMF besteht daher kein Bedarf. (außerdem: Vergütung nur nach Beratungshilfesätzen, evtl. auch Stundenvergütung i.h.v. 33,50 netto) 13
14 2. Frage der anwaltlichen Vertretung Asylpaket von Juni 2013 Art. 6 Abs. 2 D-III-VO: Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass ein unbegleiteter Minderjähriger in allen Verfahren, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, von einem Vertreter vertreten und/oder unterstützt wird. Der Vertreter verfügt über die entsprechenden Qualifikationen und Fachkenntnisse, um zu gewährleisteten, dass dem Wohl des Minderjährigen während der nach dieser Verordnung durchgeführten Verfahren Rechnung getragen wird. Ebenso Art. Aufnahme-RL und Art. Verfahrens-RL 2. Frage der anwaltlichen Vertretung OLG Frankfurt am , 6 UF 289/13, veröffentlicht z.b. in JAmt 2014, 166 OLG Frankfurt, Beschluss vom , Az. 6 UF 28/14 Riegner: Die Vertretung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in asyl-und ausländerrechtlichen Angelegenheiten, NZFam 2014, 150 Bienwald, FamRZ 2013,
15 2. Frage der anwaltlichen Vertretung 12 AsylVfG und 80 AufenthG werden voraussichtlich 2015 abgeschafft (geplant im Koalitionsvertrag CDU/CSU-SPD 2013) Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und jugendhilferechtlicher Umsorgung 3. bei unmittelbar bevorstehenden Abschiebungen 15
16 3. Bevorstehende Abschiebung Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dem seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1990 fast alle Staaten der Welt beigetreten sind. Zentralnormen in Bezug auf Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge sind - Art. 1, Art. 2, Art. 3, - Art. 12, Art. 20, Art Bevorstehende Abschiebung Eine mit einem Kind befasste Behörde muss - erkennen, dass das Kindeswohl eine Rolle spielt - ermitteln, worin das Kindeswohl besteht - das Ermittlungsergebnis in seine Güterabwägungen (z.b. Art. 3 Abs. 2 D-II-VO, z.b. 60a Abs. 2 AufenthG) mit einstellen - beachten, dass es dabei als Vorrangprinzip einzustellen ist - im Streitfall beweisen, dass eine Maßnahme nicht gegen das Kindeswohl verstößt 16
17 3. Bevorstehende Abschiebung Ausgangslage: Amtsvormund und/oder anwaltlicher Mitvormund trägt ausführlich Umstände vor, die gegen eine Abschiebung aus Gründen des Kindeswohls sprechen. 3. Bevorstehende Abschiebung Akteure im Verfahren bei UMF Bundesamt Jugendamt Jugendhilfeeinrichtung Familiengericht Ärzte/Psychotherapeuten Ausländerbehörde 17
18 3. Bevorstehende Abschiebung 3. Bevorstehende Abschiebung Neuer Duldungsgrund seit November 2011: 58 Abs. 1a neu AufenthG Vor der Abschiebung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers hat sich die Behörde zu vergewissern, dass dieser im Rückkehrstaat einem Mitglied seiner Familie, einer zur Personensorge berechtigten Person oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung übergeben wird. Geht zurück auf Art. 10 Abs. 2 Rückführungs-RL 18
19 Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und jugendhilferechtlicher Umsorgung 4. bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen Aufenthaltserlaubnis wegen gelungener Integration z.b. 18a, 23a, 25a, 25b (neu) im Aufenthaltsgesetz 19
20 UMF als Gefahr, als schutzbedürftige Person, als Chance? Paradigmenwechsel: 18a AufenthG: Aufenthaltserlaubnis für gut ausgebildete geduldete Jugendliche und junge Volljährige 25a AufenthG: Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte geduldete Jugendliche und junge Volljährige Z.Zt. sogar vorgreifend zu 25a neu und 25b neu AufenthG Duldungen gem. 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG! UMF als Gefahr, als schutzbedürftige Person, als Chance? Hat ein Asylantrag keine Aussicht auf Erfolg, sollte keiner gestellt werden! (Fallgruppe neuerdings: Anerkannte, siehe Abschnitt 1.) Aussichtslose Asylverfahren mit negativem Ausgang belasten die Jugendlichen unnötig Aufenthaltsrechtlich fatal ist die Sperrwirkung des 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG: bei einer Ablehnung als offensichtlich unbegründet darf vor Ausreise kein Aufenthaltstitel mehr erteilt werden! 20
21 Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und jugendhilferechtlicher Umsorgung 5. bei der Altersfestsetzung Altersfestsetzung Alter in Deutschland: Alter in einem anderen EU- 16 Mitgliedstaat: 20 Jahre 21
22 Altersfestsetzung Ich bin 15. Sie sind 18! Sie sind 30! Übersetzungs- bzw. Verständnisfehler verschiedene Kalendersysteme Unterschiedliche Methoden der Altersfestsetzung Keine Kapazitäten für UMF unterschiedliche Ergebnisse 22
23 23
24 1. Grundlagen Eurodac-Verordnung von 2003, neu ab 2015 Kategorien der Eurodactreffer 1: Asylantrag gestellt z.b. IT1... 2: illegaler Grenzübertritt z.b. GR2... 3: illegaler Aufenthalt z.b. DE3... 2er und 3er-Treffer werden nur ans BAMF übermittelt, wenn in Deutschland ein Asylantrag gestellt wird, bis dahin heißt es kein Treffer Wie das Asylverfahren ausgegangen ist, ist dem Eurodactreffer (noch) nicht zu entnehmen. 47 Altersfestsetzung Ich bin 18. bewusstes Ältermachen durch die Jugendlichen im Einreisestaat vermeintlich oder tatsächlich schlechtere Bedingungen für UMF schwierigerer Zugang zum Asylverfahren für UMF Angst, von den Erwachsenen getrennt zu werden Wunsch der Jugendlichen und/oder Forderung der Schlepper, schnell Arbeit zu finden 24
25 Altersfestsetzung Darf das BAMF das Alter selbst ändern? Nein, laut Dienstanweisung muss Kontakt mit Vormündern/Betreuern aufgenommen werden, um Erkenntnisse zu gewinnen BAMF kann nur erneute Altersfestsetzung anregen, nicht selbst durchführen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage Es gilt das vom Jugendamt/Familiengericht festgesetzte Alter! Haltung des BAMF zur Altersfestsetzung (Quelle: Einzelentscheiderbrief des Bundes- Amtes 10/2011) 25
26 Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und jugendhilferechtlicher Umsorgung 6. beim Polizeieinsatz in der Jugendhilfeeinrichtung 6. Polizeieinsatz in der Jugendhilfeeinrichtung Vorfälle in Hessen u.a.: (Beiserhaus) (Orbishöhe) (AWO Jugendhilfe Dreieich) Rechtsgrundlage: 26
27 6. Polizeieinsatz in der Jugendhilfeeinrichtung Protokoll einer Abschiebung aus einer Jugendhilfeeinrichtung: Am Montag den morgens um Uhr standen 2 Polizeibeamte der Polizeistation sowie Herr..., Arzt der Ausländerbehörde..., unangekündigt vor der Tür unserer Wohngruppe, um... abzuholen und zum Frankfurter Flughafen zu begleiten. Geplant war die Überstellung... nach Italien. [ ] Der natürlich vollkommen ahnungslose und entsetzte [...] wurde somit aus dem Bett geholt, musste seine Sachen packen und wurde in Handschellen abgeführt. Sowohl für... als auch für seine Zimmernachbarn war die Situation absolut schockierend. Es kann vermutet werden, dass dieser Vorfall zu einer erneuten Traumatisierung... geführt hat, der keinerlei Möglichkeit hatte, sich auf die Situation vorzubereiten. 6. Polizeieinsatz in der Jugendhilfeeinrichtung Vermerk einer Jugendhilfeeinrichtung über die Folgen des Polizeieinsatzes in der Einrichtung: Am Mittagstisch klärten wir die anderen Jugendlichen auf, was in der Nacht und am Vormittag passiert war. Die Ängste und das Erschrecken der verbliebenen Jugendlichen galt es in der Folge entsprechend intensiv zu bearbeiten. Die Verunsicherung darüber wer u.u. der Nächste sein könnte der nachts kurzfristig geholt wird, war hierbei ebenso Thema, wie die Frage wie es mit in weitergeht. Nur mit viel Einfühlungsvermögen konnten Ängste ansatzweise wieder abgebaut werden. Diese sind jedoch bis heute in der Gruppe zu spüren. (Verhältnismäßigkeitsdiskussionen in der konkreten Situation dürften aussichtslos sein; es müssen im Interesse beider Seiten Vereinbarungen im Vorfeld gesucht werden.) 27
28 Im Interesse des Kindeswohls Schritte zu einem sicheren Aufenthalt: Duldung/Aufenthaltsgestattung Aufenthaltserlaubnis (immer befristet) Niederlassungserlaubnis (immer unbefristet) ggf. Einbürgerung 28
VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A BESCHLUSS
22/11/20*0 11:53 -t-4sbs13ö78521 VG FRANKFURT MAIN VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A MAIN BESCHLUSS In dem Verwaltungsstreitverfahren 1. der Frau 2. der 3.
MehrSelbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen
Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Fallstricke in der Praxis Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium
MehrÜbergangsregelungen vom Ausländergesetz zum Aufenthaltsgesetz
Kreisverband Aurich e.v. Bernd Tobiassen Projekt Förderung der beruflichen Eingliederungschancen von MigrantInnen im ländlichen Raum Große Mühlenwallstr. 32, 26603 Aurich Tel. 04941/604888 Fax 04941/604889
MehrJugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/0243 23.03.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Reform des Rückkehrrechts von Ausländerinnen und Ausländern im Aufenthaltsrecht Der Senat von Berlin SenInnSport I B 1 0345/51.1
MehrWie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?
Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren Gefördert durch: Vorwort Diesen Flyer finden Sie in mehrere Sprachen übersetzt unter www.landinsicht-sh.de/zugangzumarbeitsmarkt.html
Mehr1. Marler Flüchtlingsgipfel. am Donnerstag, 26. März 2015 in der insel-vhs
am Donnerstag, in der insel-vhs Inhalt I. Daten und Fakten zur Flüchtlingssituation II. Beispiele: Verschiedene Angebote für Flüchtlinge III. Austausch in Arbeitsgruppen Betreuung und Begleitung im Alltag
MehrMerkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten
Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten Vorbemerkung Dieses Merkblatt gibt Hinweise zu syrischen Staatsangehörigen, die sich bereits zum 1. Februar 2013
MehrFactsheet. Aufenthaltskategorien in der CH
Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrDIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen
MehrCaritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück
Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrInformationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen
Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Aufenthaltserlaubnis nach 16 Abs. 4 AufenthG Zielgruppe: erfolgreiche Absolventen eines Hochschulstudiums Aufenthaltszweck: Suche eines dem Studienabschluss
MehrRefugees in orbit. Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten
Refugees in orbit Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten Definition Drittstaatsangehörige, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU internationalen Schutz erhalten haben Internationaler Schutz
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
MehrVorbemerkung Scheidung online
Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ohne Wartezeiten und Anfahrt zum Anwalt den Auftrag auf Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause online
MehrMit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien
Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4
MehrWesentliche Inhalte dieses Gesetzes MI11. Die Blaue Karte EU. Stand der Präsentation: 1. Januar 2014
Wesentliche Inhalte dieses Gesetzes MI11 Die Stand der Präsentation: 1. Januar 2014 Die Teil 1: Gesetz zur Einführung der Blauen Karte Teil 2: Teil 3: Prozess zur Erteilung der Blauen Karte Teil 4: Weitere
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrDie richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen
Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die
MehrBürgerhilfe Florstadt
Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,
MehrFactsheet. Aufenthaltskategorien in der CH
Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrEndlich in Sicherheit?
Endlich in Sicherheit? Eine Fotoreportage über junge Flüchtlinge in Deutschland Von Christine Rohrer Wie sieht das Leben junger Flüchtlinge aus, die alleine nach Deutschland gekommen sind? Dieses Video
MehrKosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten
Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrDeine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung
Deine Meinung ist wichtig Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Text und Gestaltung Dr. phil. Ruth Donati, Psychologin FSP Lic. phil. Camille Büsser, Psychologe FSP unter Mitwirkung von:
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrGemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch
Gemeinsame elterliche Sorge 1 Gemeinsame elterliche Sorge als allgemeine Regel Gesetzliche Regelung für alle Eltern ohne Rücksicht auf ihren Zivilstand (Art. 296 rev. ZGB) Die elterliche Sorge dient dem
MehrAufnahmeanordnung des BMI für Schutzbedürftige aus Syrien vom 30. Mai 2013. Kein Resettlement! Ein Hilfesparprogramm der Bundesregierung
Aufnahmeanordnung des BMI für Schutzbedürftige aus Syrien vom 30. Mai 2013 Kein Resettlement! Ein Hilfesparprogramm der Bundesregierung Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486
MehrFamilienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015
Familienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015 Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.v. ein 15jähriger
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrAnwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen
Antwerpen, den 8. Mai 2004 Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Kurzreferat von radca prawny Marek Kacprzak I. Beratung Grundsatz: Honorarvereinbarungen Die Honorare sind am häufigsten auf Grund
MehrAuslandsaufenthalte: was ist zu beachten?
Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können
MehrES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei
20 Vertrauen aufbauen ES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei ThyssenKrupp schwört auf seine Azubis. Einer von ihnen,, wurde sogar Deutschlands Bester. Was sagt der
MehrAmtsgericht Heidelberg FAMILIENGERICHT. Beschluss
Aktenzeichen: 31 F 67/15 Amtsgericht Heidelberg FAMILIENGERICHT Beschluss - In der Familiensache, geboren am, Heidelberg - Betroffener - Weitere Beteiligte: Jugendamt: Stadt Heidelberg, Kinder- und Jugendamt,
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Januar 2010. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 36/08 BESCHLUSS vom 19. Januar 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja RVG-VV Nr. 1008 Wird ein Rechtsanwalt für eine im Wege des Direktanspruchs mitverklagte
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrFlughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8218 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer
MehrAntrag auf Einrichtung von Auskunfts-/ Übermittlungssperren
An: Straße/Postfach PLZ Ort Verwaltungsservice Bayern Antrag auf Einrichtung von Auskunfts-/ Übermittlungssperren Antragsteller nach dem Gesetz über das Meldewesen (Meldegesetz - MeldeG) vom 08.12.2006
Mehr"Optionskinder" Deutsche Staatsangehörigkeit ja oder nein?
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Pressegespräch am Dienstag, 29. Januar 2013 "Optionskinder" Deutsche Staatsangehörigkeit ja oder nein? 1. Wer ist ein Optionskind? Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz
MehrKinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.
KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
Mehr2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.
Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrBeurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht
Beurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht Möchten Sie eine Beurkundung vornehmen, z.b. über eine Unterhaltsverpflichtung, die Anerkennung der Vaterschaft, eine dazu notwendigen
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
MehrBevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012
Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrStellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster
Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.
MehrRechtlichen Situation von Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen
Rechtlichen Situation von Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen Runder Tisch gegen häusliche Gewalt im Rhein-Sieg-Kreis 03.11.2015 Rechtsanwältin Martina Lörsch info@martina-loersch.de Agenda Rechtliche Möglichkeit
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrUmgang des Rechtsstaates mit Ausschaffungshaft Nationale und internationale Fragestellungen: Ausschaffungshaft und das Dublin-System
Umgang des Rechtsstaates mit Ausschaffungshaft Nationale und internationale Fragestellungen: Ausschaffungshaft und das Dublin-System Bern, 4. April 2014 Dr. iur. Anne Kühler, LL.M., Universität Zürich
MehrEhescheidungsformular
Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrAufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrLernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation
Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden
MehrAgentur für Arbeit Hagen, 07.12.2015. Angebote der Agentur für Arbeit für Asylbewerber und Flüchtlinge
Agentur für Arbeit Hagen, 07.12.2015 Angebote der Agentur für Arbeit für Asylbewerber und Flüchtlinge Gesetzliche Grundlagen Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Beschäftigungsverordnung
MehrVorbemerkung Scheidung online
Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dass Sie ohne Anfahrt zum Anwalt und ohne Wartezeiten den Auftrag zur Einleitung eines Scheidungsverfahrens bequem von
MehrWir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung
Universität Siegen SoSe 2010 Dipl.-Soz.päd. Hans Günther Mischke Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung - - Sozialrechtlicher SGB I, SGB X, SGB VIII Strafrechtlicher Strafgesetzbuch (StGB) Zivilrechtlicher
MehrBeschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland. März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG. Künstler
Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG Künstler Künstler Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland Künstler aus den EU/EWR-Staaten sowie aus der
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrRechtsanwalt. Arbeitsverhältnis
Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrGute Beispiele. für selbstbestimmtes Leben. von Menschen mit Behinderung. Projekte zum Thema Wohnen:
Gute Beispiele für selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung Projekte zum Thema Wohnen: 1. Ifs Fundament Wohnen und Leben in Eigenständigkeit 2. IGLU = Inklusive Wohngemeinschaft Ludwigshafen
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrAngebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.
Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Teil Werner-Seelenbinder-Str. 14 D-99096 Erfurt Telefon 03 61-602
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrIhren Kundendienst effektiver machen
Ihren Kundendienst effektiver machen Wenn Sie einen neuen Kundendienstauftrag per Handy an Ihrem Monteur senden mag das ja funktionieren, aber hat Ihr Kunde nicht schon darüber gemeckert? Muss der Kunde
MehrHier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim
FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung
MehrExpatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster
Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates
MehrWelche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...
Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen
MehrDie Wirtschaftskrise aus Sicht der Kinder
Die Wirtschaftskrise aus Sicht der Kinder Telefonische Befragung bei 151 Kindern im Alter von 8 bis 12 Jahren Präsentation der Ergebnisse Mai 2009 EYE research GmbH, Neuer Weg 14, 71111 Waldenbuch, Tel.
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrKeine Anmeldeberechtigung des ausgeschiedenen ständigen Vertreters der Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit Sitz im Ausland
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx239_11 letzte Aktualisierung: 01.09.2011 OLG München, 10.08.2011-31 Wx 239/11 HGB 13e Abs. 2 S. 5 Nr. 3, Abs. 3, 48, 49 Keine Anmeldeberechtigung des ausgeschiedenen
MehrKreativ visualisieren
Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrE l t e r n f r a g e b o g e n
E l t e r n f r a g e b o g e n Sehr geehrte Eltern, um eine optimale Betreuung unserer Kinder zu erreichen, führen wir bei der Stadt Lauf a.d.pegnitz diese Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche
MehrMerkblatt zur Einreise von Angehörigen des Spätaussiedlers
Merkblatt zur Einreise von Angehörigen des Spätaussiedlers Mit diesem Merkblatt will Sie das Bundesverwaltungsamt über die Möglichkeiten der Einreise von Familienangehörigen des Spätaussiedlers informieren.
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 235/07 BESCHLUSS vom 25. September 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 61 Satz 1 Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern,
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
Mehr