MEDIADATEN 2015 PREISLISTE NR. 49 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2015
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- Julian Geier
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1 MEDIADATEN 2015 PREISLISTE NR. 49 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2015 Mitglied der SÜDWESTPRESSE Gaildorf Nielsen III b
2 INHALT Seite 2 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Verlagsangaben 3 Verbreitungsgebiete & Auflagen 4 7 Technische Angaben 8 Verbreitungsanalyse 9 Platzierungen & Anzeigensonderformate Anzeigenpreise Anzeigenpreise Stellenmarkt Abweichende Anzeigenpreise 16 Regio Business 17 Sonderthemen Prospektbeilagen & Preise Online-Werbung Allgemeine Geschäftsbedingungen RUNDSCHAU Ticketverkauf Informieren, auswählen, buchen. Wir beraten Sie gerne! Vorverkaufsstelle von CTS-Eventim, Easy Ticket, Reservix und vieles mehr... Grabenstraße Gaildorf Tel. (07971) Mo. Fr Sa Uhr
3 VERLAGSANGABEN ALLGEMEINE VERLAGSANGABEN Seite 3 Verlag NEUE KREIS-RUNDSCHAU GmbH 130, Gaildorf, Grabenstraße 14, Gaildorf Telefon Telefax ( ) ( ) anzeigen.nkr@swp.de Direktkontakt Telefon Telefax Anzeigenleitung Thomas Birnbaum t.birnbaum@swp.de (07 91) (07 91) Anzeigenverkauf Mathias Ehlert ( ) ( ) m.ehlert@swp.de Direktkunden + Werbeagenturen anzeigen.nkr@swp.de ( ) ( ) Stellenanzeigen Christine Adamietz anzeigen.nkr@swp.de ( ) ( ) Prospektbeilagen m.mammel@swp.de ( ) ( ) Erscheinungsweise werktags, morgens Format Berliner Format Bankverbindungen Konto-Nummer BLZ Volksbank Hohenlohe eg IBAN: DE BIC: GENODES1VHL Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim IBAN: DE BIC: SOLADES1SHA Zahlungsbedingungen Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz erhoben. Schlusstermine für Aufträge und Druckunterlagen s/w-anzeigen für Montag Freitag, Uhr und Farbanzeigen für Dienstag bis Freitag Vortag, Uhr für Samstag Donnerstag, Uhr für Kreiskurier Freitag, Uhr Rubrikenanzeigen Todesanzeigen Vortag, Uhr Minimarktanzeigen Rücktrittstermine Anzeigen-Sonderformate Rabatte Malstaffel für Mittwoch Montag, Uhr für Freitag Donnerstag, Uhr wie Schlusstermine bereits entstandene Satzkosten werden in Rechnung gestellt siehe Seite 10 und 11 3 Anzeigen 3 % 24 Anzeigen 15 % 6 Anzeigen 5 % 52 Anzeigen 20 % 12 Anzeigen 10 % Rabatte Mengenstaffel Bonusstaffel mm 3 % ab mm 2 % mm 5 % ab mm 3 % mm 10 % ab mm 4 % mm 15 % ab mm 5 % mm 20 % ab mm 6 % Chiffregebühr Abholung: 5,00 1 zzgl. MwSt. Zusendung: 9,00 1 zzgl. MwSt. Geschäftsbedingungen Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. Verlagsangaben
4 VERLAGSANGABEN VERBREITUNGSGEBIET Seite 4 Niederstetten Schrozberg Rothenburg o. d. T. Gebsattel Öhringen nstein Waldenburg Pfedelbach Künzelsau Kupferzell Gschwend Braunsbach Langenburg Untermünkheim Wolpertshausen Schwäbisch Hall Blaufelden Gerabronn Ilshofen Rot am See Wallhausen Kirchberg a.d. J. Satteldorf Crailsheim Finsterrot Michelfeld Michelbach/Bilz Vellberg Mainhardt Frankenhardt Wüstenrot Rosengarten Obersontheim Stimpfach Großerlach Bühlertann Gaildorf Rosenberg Oberrot Bühlerzell Fichtenberg Fornsbach Sulzbach- Laufen Schillingsfürst Schnelldorf Kreßberg Fichtenau Feuchtwangen Dinkelsbühl verkaufte Auflage verbreitete Auflage Druckauflage Quelle: IVW I/2014
5 VERLAGSANGABEN VERBREITUNGSGEBIET Seite 5 Külsheim Großrinderfeld Tauberbischofsheim Boxberg Lauda Königshofen Bad Mergentheim Weikersheim Creglingen verkaufte Auflage verbreitete Auflage Druckauflage Quelle: IVW I/2014 KOMBINATION: Niederstetten Schrozberg Rothenburg o. d. T. Künzelsau Blaufelden Langenburg Kupferzell nstein Braunsbach Waldenburg Pfedelbach Untermünkheim Wolpertshausen Schwäbisch Hall Rot am See Gerabronn Ilshofen Wallhausen Kirchberg a.d. J. Satteldorf Crailsheim Finsterrot Michelfeld Michelbach/Bilz Vellberg Mainhardt Frankenhardt Wüstenrot Rosengarten Obersontheim Stimpfach Großerlach Bühlertann Gaildorf Rosenberg Oberrot Bühlerzell Fichtenberg Fornsbach Sulzbach- Laufen Gschwend Schnelldorf Kreßberg Fichtenau Verlagsangaben
6 VERLAGSANGABEN VERBREITUNGSGEBIET Seite 6 Niederstetten Schrozberg Rothenburg o. d. T. Gebsattel KOMBINATION: Öhringen nstein Waldenburg Pfedelbach Künzelsau Kupferzell Gschwend Braunsbach Langenburg Untermünkheim Wolpertshausen Schwäbisch Hall Ilshofen Blaufelden Gerabronn Rot am See Wallhausen Kirchberg a.d. J. Satteldorf Crailsheim Finsterrot Michelfeld Michelbach/Bilz Vellberg Mainhardt Frankenhardt Wüstenrot Rosengarten Obersontheim Stimpfach Großerlach Bühlertann Gaildorf Rosenberg Oberrot Bühlerzell Fichtenberg Fornsbach Sulzbach- Laufen Schillingsfürst Schnelldorf Kreßberg Fichtenau Feuchtwangen Dinkelsbühl Verbreitete Auflage: Quelle: IVW I/2014 KreisKurier Quelle: ADA I/2014
7 VERLAGSANGABEN VERBREITUNGSGEBIET Seite 7 Ausgaben ZIS-Nr. Verkaufte Verbreitete Druck- Auflage Auflage auflage Lokalausgaben (26) KreisKurier Kombinationsausgaben (26) KreisKurier (26) (25) (26) (25) KreisKurier (26) Hohenloher Tagblatt (27) (26) Hohenloher Tagblatt (27) (24) (26) Hohenloher Tagblatt (27) (25) Tauber-Zeitung (28) Quellen: IVW und ADA I/2014, Verlagsangaben Verlagsangaben
8 VERLAGSANGABEN TECHNISCHE ANGABEN Seite 8 Technische Grunddaten Satzspiegel 420 x 274,08 mm Spaltenbreiten 1sp. 2sp. 3sp. 4sp. 5sp. 6sp. Anzeigenteil in mm: 44,43 190,36 136,29 182,22 228,15 274,08 Textteil in mm: 49,20 103,40 157,60 211,80 266,00 Panorama-Anzeigen Satzspiegel 420 x 595 mm Druck Druckverfahren: Offset gemäß DIN ISO Druckform: Computer to Plate (CTP) Grundschrift Anzeigenteil: Helvetica 8 Punkt = ca. 3 mm Sonderfarben werden grundsätzlich aus dem 4c-Farbmodus aufgebaut (z.b. HKS). Verarbeitet werden Composite-Daten mit korrekter Farbseparation. Duplex-Abbildungen im 4c-Farbmodus anlegen. Nach Möglichkeit keine RGB- oder LAB-Daten. Bei gewandelten Daten von RGB/LAB zu CMYK besteht kein Reklamationsrecht. Technische Angaben Rasterweite Rasterform Tonwertumfang Tonwertzunahme Strichbreite Druckunterlagen bis 48 L/cm elliptisch lichter Ton 3 % bei technischem Rasterton, zeichnende Tiefe 90 % 26 % gemessen im 50 %-igen Rasterfeld positiv 0,10 mm, negativ mindestens 0,15 mm digital Anzeigenauftrag / Digitale Druckunterlagen Anzeigenauftrag Stellen Sie sicher, dass dem Verlag der Anzeigenauftrag vorliegt. Liefern Sie zu Ihrem Anzeigenauftrag immer einen Ausdruck der Datei per Fax an den Verlag. Dokumentangaben Dateiname, Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße, Ansprechpartner mit Telefon- und Faxnummer Empfangszeiten Mo. So. durchgehend Beratung/Betreuung für technische Fragen Mo. Fr bis Uhr, Telefon ( ) Anlieferung entsprechend Anzeigenschlusszeiten Druckdateien Druckvorlagen bitte nur mit geschlossenen Dateien digital anliefern oder übertragen, keine DCS2 - Bilder verwenden, CMYK- und Graustufen-Bilder mit 200 dpi, Bilder im Strichbereich ab 600 dpi. Formate PDF/X-4 (Ausgabebedingungen CMYK, ISOnewspaper26v4, EPS (Schrift inkludiert) Schriften Sämtliche Schriften müssen mitgeliefert werden oder im EPS/PDF inkludiert sein. Schriften die in Zeichenwege umgewandelt sind, können im Onlineportal nicht anhand des Anzeigentextes recherchiert werden. Begleitunterlagen Für eine farbverbindliche Wiedergabe benötigen wir einen zeitungsgerechten Andruck/Proof gemäß DIN ISO Farbandrucke in 2-facher Ausführung Datenübertragung technik.ht@swp.de FTP: auf Anfrage (Telefon / )
9 VERLAGSANGABEN VERBREITUNGSANALYSE Seite 9 Auszug aus der IVW-Verbreitungsanalyse 2014 Dt. Einwohner Dt. Haushalte verkaufte Marktin Tsd. in Tsd. Auflage anteil in % Verbreitungsgebiet Fichtenberg 2,6 1, Gaildorf 10,4 4, Gschwend 4,7 2, ,5 Oberrot 3,2 1, ,9 Sulzbach-Laufen 2,4 1, Verbreitungsgebiet Haller Tagblatt Braunsbach 2,2 1, Bühlertann 2,9 1, Bühlerzell 2,0 0, Ilshofen 5,8 2, ,3 Mainhardt 5,5 2, Michelbach an der Bilz 3,2 1, Michelfeld 3,5 1, Obersontheim 4,4 1, Rosengarten 4,8 2, Schwäbisch Hall 33,04 14, ,7 Untermünkheim 2,8 1, Vellberg 4,0 1, Wolpertshausen 1,9 0, Dt. Einwohner Dt. Haushalte verkaufte Marktin Tsd. in Tsd. Auflage anteil in % Landkreis Schwäbisch Hall 173,7 73, ,5 Verbreitungsgebiet Hohenloher Tagblatt Blaufelden 4,8 2, Crailsheim 29,4 12, ,8 Fichtenau 4,3 1, Frankenhardt 4,5 1, Gerabronn 4,0 1, Ilshofen 5,8 2, ,7 Kirchberg an der Jagst 4,1 1, Kreßberg 3,7 1, Langenburg 1,6 0, Rot am See 4,9 2, Satteldorf 4,9 2, Schrozberg 5,3 2, Stimpfach 2,8 1, ,1 Wallhausen 3,4 1, Quellen: IVW-Verbreitungsanalyse 2014 und regionale Abo-Tageszeitungen Technische Angaben & Verbreitungsanalyse
10 PLATZIERUNGSBEDINGUNGEN ANZEIGEN-SONDERFORMATE Seite 10 Satzspiegel 420 mm x 274,08 mm Spaltenbreiten Anz.-teil in mm: 1sp. 44,43 2sp. 90,36 3sp. 136,29 4sp. 182,22 5sp. 228,15 6sp. 274,08 Textteil in mm: 1sp. 49,20 2sp. 103,40 3sp. 157,60 4sp. 211,80 5sp. 266,00 Panorama-Anzeigen BF: 420 mm x 595 mm Textteilanzeigen Zusatzfarbe möglich Mindestgröße: 1 Textspalte / 20 mm hoch Maximalgröße: 2 Textspalten / 80 mm hoch Anmerkungen zur Berechnung: Zusatzfarbe, Farbzuschlag Blatthohe Anzeigen auf Textseiten Mindestgröße: 1 Textspalte / 420 mm hoch Maximalgröße: 3 Textspalten / 420 mm hoch Anmerkungen zur Berechnung: Umrechnungsfaktor: 1,2 Blattbreite Anzeigen auf Textseiten Mindestgröße: 6 Anzeigenspalten / 70 mm hoch Maximalgröße: 6 Anzeigenspalten / 350 mm hoch Anmerkungen zur Berechnung: blattbreite An zeigen unter 80 mm können nur im Anzeigenteil platziert werden. Eckfeldanzeigen auf Textseiten Mindestgröße: 3 Textspalten / 175 mm hoch Maximalgröße: 4 Textspalten / 310 mm hoch Anmerkungen zur Berechnung: Umrechnungsfaktor: 1, er-Eckfeld auf Textseiten Größe: 4 Textspalten / 208 mm hoch Anmerkungen zur Berechnung: Umrechnungsfaktor: 1,2 L-Anzeigen auf Textseiten, Zusatzfarbe möglich Mindestgröße: 6 Anzeigenspalten / 70 mm + 1 Textspalte / 350 mm hoch Maximalgröße: 6 Anzeigenspalten / 100 mm + 2 Textspalten / 320 mm hoch Anmerkungen zur Berechnung: Umrechnungsfaktor: 1,2
11 PLATZIERUNGSBEDINGUNGEN ANZEIGEN-SONDERFORMATE Seite 11 Panorama-Anzeigen Mindestgröße: 13 Anzeigenspalten / 140 mm hoch Maximalgröße: 13 Anzeigenspalten / 420 mm hoch Tunnel-Anzeigen auf Textseiten, Zusatzfarbe möglich Mindestgröße: 5 Textspalten inkl. Bundsteg / 140 mm hoch Maximalgröße: 7 Textspalten inkl. Bundsteg /280 mm hoch Anmerkungen zur Berechnung: Umrechnungsfaktor: 1,2 Satelliten-Anzeigen nur im Anzeigenteil, Zusatzfarbe möglich Mindestgröße: 3 x 1 Anzeigenspalte / 50 mm hoch Maximalgröße: 5 x 1 Anzeigenspalte / 50 mm hoch Anzeigenstrecken Mindestgröße: mindestens 4 aufeinanderfolgende Seiten in einer Ausgabe Streckenrabatt: ab 4 Seiten 20 % ab 6 Seiten 25 % ab 8 Seiten 30 % Anzeigensonderformate
12 ANZEIGENPREISE GRUNDPREISE Seite 12 Grundpreise zzgl. MwSt. KreisKurier + KreisKurier + KreisKurier + Hohenloher Tagblatt + Hohenloher Tagblatt + Hohenloher Tagblatt + Tauber-Zeitung s/w Preis je mm Preis 1/1 Seite 1 ZF bis 500 mm Farbzuschlag auf s/w-preis 1 ZF ab 501 mm Farb-mm-Preis Preis 1/1 Seite ZF bis 500 mm Farbzuschlag auf s/w-preis ZF ab 501 mm Farb-mm-Preis Preis 1/1 Seite Textteilanzeigen s/w je mm Eckfeldanzeigen 630 mm, s/w 1.000er-Format 998 mm, s/w 1, ,00 90,00 1, ,60 285,00 1, ,40 2,87 724, ,70 1, ,00 125,00 1, ,00 395,00 2, ,80 2, ,80 170,00 2, ,60 535,00 3, ,20 2, ,20 180,00 2, ,40 560,00 3, ,60 5, , ,68 2, ,60 240,00 3, ,20 760,00 4, ,00 2, ,80 165,00 2, ,40 545,00 3, ,60 5, , ,62 3, ,40 280,00 4, ,60 915,00 5, ,00 9, , ,76 4, ,80 385,00 4, , ,00 6, ,60 11, , ,82
13 ANZEIGENPREISE ORTSPREISE Seite 13 Ortspreise zzgl. MwSt. KreisKurier + KreisKurier + KreisKurier + Hohenloher Tagblatt + Hohenloher Tagblatt + Hohenloher Tagblatt + Tauber-Zeitung s/w Preis je mm Preis 1/1 Seite 1 ZF bis 500 mm Farbzuschlag auf s/w-preis 1 ZF ab 501 mm Farb-mm-Preis Preis 1/1 Seite ZF bis 500 mm Farbzuschlag auf s/w-preis ZF ab 501 mm Farb-mm-Preis Preis 1/1 Seite Textteilanzeigen s/w je mm Eckfeldanzeigen 630 mm, s/w 1.000er-Format 998 mm, s/w 0, ,60 75,00 1, ,60 245,00 1, ,40 2,44 617,40 978,04 1, ,60 105,00 1, ,80 335,00 1, ,00 1, ,40 145,00 2, ,20 460,00 2, ,60 1, ,80 150,00 2, ,80 475,00 2, ,80 4, , ,32 2, ,80 200,00 2, ,80 640,00 3, ,40 1, ,40 135,00 2, ,80 460,00 2, ,80 4, , ,26 3, ,60 235,00 3, ,00 775,00 4, ,60 7, , ,84 3, ,60 325,00 4, ,60 885,00 5, ,00 9, , ,04 Anzeigenpreise
14 ANZEIGENPREISE STELLENMARKT GRUNDPREISE Seite 14 Grundpreise zzgl. MwSt. KreisKurier + KreisKurier + KreisKurier + Hohenloher Tagblatt + Hohenloher Tagblatt + Hohenloher Tagblatt + Tauber-Zeitung s/w Preis je mm Preis 1/1 Seite 1 ZF bis 500 mm Farbzuschlag auf s/w-preis 1 ZF ab 501 mm Farb-mm-Preis Preis 1/1 Seite ZF bis 500 mm Farbzuschlag auf s/w-preis ZF ab 501 mm Farb-mm-Preis Preis 1/1 Seite 1, ,40 95,00 1, ,20 295,00 1, ,20 1, ,20 125,00 1, ,20 395,00 2, ,00 2, ,60 160,00 2, ,00 540,00 3, ,20 2, ,00 180,00 2, ,20 585,00 3, ,40 3, ,80 235,00 3, ,20 770,00 4, ,60 2, ,20 185,00 2, ,60 580,00 3, ,40 3, ,80 305,00 4, ,00 935,00 5, ,20 4, ,80 385,00 4, , ,00 6, ,60 jobs.swp.de Stellenanzeigen online Anzeigen bis 20 mm 9,00 1 Anzeige eine Woche auf jobs.swp.de Anzeigen bis 100 mm 24,00 1 Anzeige zwei Wochen auf jobs.swp.de Anzeigen bis 180 mm 35,00 1 Anzeige zwei Wochen auf jobs.swp.de Anzeigen ab 181 mm 142,00 1 Anzeige vier Wochen auf jobs.swp.de 1 Printanzeige nur in Kombination mit Online möglich. Die Onlinepreise sind nicht rabattfähig.
15 ANZEIGENPREISE STELLENMARKT ORTSPREISE Seite 15 Ortspreise zzgl. MwSt. KreisKurier + KreisKurier + KreisKurier + Hohenloher Tagblatt + Hohenloher Tagblatt + Hohenloher Tagblatt + Tauber-Zeitung s/w Preis je mm Preis 1/1 Seite 1 ZF bis 500 mm Farbzuschlag auf s/w-preis 1 ZF ab 501 mm Farb-mm-Preis Preis 1/1 Seite ZF bis 500 mm Farbzuschlag auf s/w-preis ZF ab 501 mm Farb-mm-Preis Preis 1/1 Seite 1, ,00 75,00 1, ,00 250,00 1, ,00 1, ,40 105,00 1, ,60 340,00 2, ,00 1, ,20 130,00 2, ,40 455,00 2, ,40 1, ,20 155,00 2, ,40 500,00 2, ,20 2, ,60 200,00 2, ,60 655,00 3, ,80 1, ,40 160,00 2, ,80 495,00 2, ,20 3, ,60 255,00 3, ,80 795,00 4, ,40 3, ,60 325,00 4, ,60 885,00 5, ,00 Anzeigenpreise
16 ABWEICHENDE ANZEIGENPREISE SCHWARZ/WEISS Seite 16 Anzeigen von Vereinen Gemeinnützigen Einrichtungen nicht erwerbswirtschaftlicher Art und die nicht an Dritte weiterberechnet werden mm-preis zzgl. MwSt. mm-preis inkl. MwSt. Private Familien- und Gelegenheitsanzeigen außer Grundstücke, Gebäude, Beteiligungen, Stellenangebote mm-preis zuzügl. MwSt. mm-preis inkl. MwSt. Farbzuschlag zuzügl. MwSt. inkl. MwSt. 0,85 1,01 0,79 0,94 50,00 59,50 1,47 1,75 1,44 1,71
17 SONDERKOMBINATIONEN ANZEIGENPREISE Seite 17 KITZINGEN Külsheim Großrinderfeld WÜRZBURG Tauberbischofsheim Widdern HOHENLOHE- Möckmühl KREIS Simprechtshausen Sindringen nstadt Ballenberg Öhringen Kupferzell nstein Waldenburg Bretzfeld Pfedelbach Adolzfurt Finsterrot Mainhardt Wüstenrot Großerlach Boxberg Krautheim Lauda Michelfeld Königshofen Bad Weikersheim Mergentheim Dörzbach Dörrenzimmern Braunsbach Untermünkheim Wolpertshausen Schwäbisch Hall KREIS SCHWÄBISCH HALL Fornsbach Michelbach/Bilz Rosengarten Gaildorf Oberrot Fichtenberg Gschwend Niederstetten Ingelfingen Weddingsfelden Blaufelden Weißbach Künzelsau Langenburg REMS-MURR-KREIS MAIN-TAUBER-KREIS Vellberg Obersontheim Bühlertann Sulzbach- Laufen Bühlerzell Kirchberg a.d. J. Creglingen Rot am See Gerabronn Ilshofen Schrozberg Frankenhardt Wallhausen Satteldorf Crailsheim Stimpfach Rosenberg NEUSTADT AISCH BAD WINDSHEIM Rothenburg o. d. T. Gebsattel Schillingsfürst Schnelldorf Kreßberg Fichtenau Feuchtwangen Dinkelsbühl Verteilung über die örtlichen Tageszeitungen: Das Wirtschaftsmagazin für Hohenlohe-Franken RegioBusiness beleuchtet das ökonomische Geschehen grenzübergreifend in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Main-Tauber, Ansbach und dem Hohenlohekreis. Wirtschaft geht jeden an: Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Konsumenten und Sparer, Anleger und Steuerzahler. RegioBusiness berichtet monatlich über das aktuelle Wirtschaftsgeschehen in der Region. Mit einer Auflage von über Exemplaren (Verlagsangabe) erreichen Sie mit RegioBusiness die Macher der regionalen Wirtschaft. Das Magazin wird in den Räumen Crailsheim, Schwäbisch Hall, Gaildorf und Bad Mergentheim mit den Tageszeitungen HOHENLOHER TAGBLATT, HALLER TAGBLATT, RUNDSCHAU und TAU- BER-ZEITUNG verteilt. Zudem erhalten Management und Unternehmen RegioBusiness per Post direkt auf den Schreibtisch auch in den angrenzenden Regionen. Beste Voraussetzungen um sich im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verankern. Noch Fragen? Wir informieren Sie gerne! Direktzustellung Anzeigenpreise & RegioBusiness
18 VERLAGSANGABEN SONDERTHEMEN 2015 Seite 18 Januar Jugend Euro Cup Gaildorf Energietage Gaildorf Forstwirtschaft Trau Dich Banken und Versicherungen Leben und Wohnen im Alter April AOK-Jobbörse Gaildorf Musik als Hobby So schmeckt der Frühling Mode im Frühling mit Frisuren Auf in den Mai Schlemmen an Ostern Juli Gastronomie unter freiem Himmel Gaildorfer Samstag Moto Cross Rund ums Bauen Tipps für die Urlaubszeit Rund ums Auto Februar Pferdemarkt Gaildorf Valentinstag Kickstart Mein eigenes Heim Gesundes Schlafen Mai Günstige Bauplätze / Baufinanzierung Muttertag Mein schönes Zuhause Spargel- und Erdbeerzeit Start in die Freibadsaison Gesund und Vital August Sommerfest Honkling Kohlwaldfest Fußball-Report Lanz Bulldog und Dampffestival März Konfirmation und Kommunion Landwirtschaft Flott auf Rädern Tag der Rückengesundheit Garten im Frühling Recht und Rat Juni Gastronomie unter freiem Himmel Rosensamstag in Gaildorf Trau Dich Start ins Berufsleben E-Mobil September Langer Einkaufsabend Gaildorf Schulanfang Tag des Friedhofs Mode im Herbst mit Frisuren Leben und Wohnen im Alter Tag der Küche Frisuren- und Mode-Trends
19 (IN BEGLEITUNG 1 ERWACHSENEN) SAISON SONDERVERÖFFENTLICHUNG DER RUNDSCHAU GAILDORF 02 SEPT 14 AZUBI-MAGAZIN FÜR HOHENLOHE Sonderveröffentlichung VERLAGSANGABEN SONDERTHEMEN 2015 Seite 19 Oktober Lichttest Musik als Hobby Kickstart Land- und Forstwirtschaft In stillem Gedenken Kachelofentage Magazine RUNDSCHAU 78. Gaildorfer Pferdemarkt Freitag, 7. bis Montag, 10. Februar 2014 November Adventsausstellungen Kirbe Gaildorf So schmeckt der Herbst Weihnachtsmarkt Gaildorf Fit in den Autowinter Mit Spaß in den Winter Dezember Sonderveröffentlichung der EINTRITT FREI UNTER 16 JAHREN ADAC MX MASTERS ADAC MX YOUNGSTER CUP ADAC MX JUNIOR CUP QUALIFIKATION: SAMSTAG 13:00 UHR RENNBEGINN: SONNTAG 11:30 UHR Bildnachweis: Kawasaki, Suzuki Design: Storz Medienfabrik GmbH Esslingen PLUS: Berufe in den Medien Ratgeber & Fuhrmannstreffen Pferdeschau Pferde- Prämierung Festzug Verkaufsoffener Sonntag Landmaschinenausstellung Kunstausstellung Geschenketipps Weihnachtsmarkt Fichtenberg Schlemmen an Weihnachten Weihnachtsglückwünsche Jahresrückblick Geschäftsgründungen 2014 Traumberufe aus der Kindheit im Realitäts-Check Tim Bendzko Fußballer, Auktionator, Popstar Handfeste Berufe: Straßenwärter, Goldschmied, Konditorin und Co. im Porträt Baugrundstücke Planungen Renovierungen Energie sparen Sonderthemen
20 PROSPEKTBEILAGEN ALLGEMEINE ANGABEN ZUSATZBEDINGUNGEN Seite 20 Direktkontakt Prospektbeilagen Tel. ( ) Fax ( ) Rücktrittstermin 14 Tage vor Erscheinen (bei Unterschreitung dieser Frist fällt ein Ausfall-Honorar in Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe an) Mindestformat 148 x 210 mm Höchstformat 230 x 310 mm Größere Formate können verwendet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt werden. Höchstgewicht 50 g 1-Blatt-Beilagen müssen ein Mindest-Gewicht von 8 Gramm aufweisen. Postgebühren nein Anlieferungstermin drei Tage vor Erscheinen (frei Haus) Prospekte maschinengerecht gefaltet auf Europaletten (Poolpaletten), 80 cm x 120 cm und je nach Produktstärke verschränkt zu je 50 oder 100 Stück abgesetzt anliefern. Lieferadresse DHO Druckzentrum Hohenlohe-Ostalb GmbH & Co. KG Ludwig-Erhard-Str Crailsheim Anlieferungszeiten Mo. bis Fr Uhr und von Uhr Verbundbeilagen Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. sich werblich ergänzende Einzelhandelsfirmen beteiligt sind, werden zum gültigen Beilagenpreis, zuzüglich einem Aufschlag von 25 % je beteiligter Firma berechnet. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Prospektbeilagen Für Prospektbeilagen in der RUNDSCHAU gelten die Allgemeinen Geschäfts be dingungen dieser Preisliste, siehe Seiten Darüber hinaus bitten wir folgende Punkte zu beachten: 1. Die Hereinnahme des Auftrages erfolgt vorbehaltlich der Einsichtnahme eines Prospektes, um dessen Übersendung wir 14 Tage vor Beilegung bitten. Beilagen dürfen nicht zeitungsähnlich sein und keine Fremdanzeigen enthalten. Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen müssen mindestens acht Seiten Umfang haben oder bei vier und sechs Seiten gefalzt angeliefert werden. In jedem Fall müssen sie zur deutlichen Unterscheidung vom normalen An zeigenteil auf der ersten Seite in einer 16-Punkt-Schrift den Hinweis tragen: seitiger Prospekt der Firma. 2. Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. werblich ergänzende Einzelhandelsfirmen beteiligt sind, werden zum gültigen Beilagenpreis, zuzüglich einem Aufschlag von 25 % je beteiligter Firma berechnet. 3. Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich. Liegen mehrere Beilagenaufträge für eine Ausgabe vor, werden aus technischen Gründen die verschiedenen Prospekte ineinandergelegt. 4. Wesentlicher Bestandteil des Abonnements der Zeitung ist die illustrierte Funk- und Fernsehbeilage rtv, die einmal wöchentlich, jedoch in den einzelnen Lokalausgaben an unterschiedlichen Tagen, zur Einschaltung kommt. Prospekte für diese Tage werden, sofern technisch not wendig, der rtv beigelegt. 5. Eine Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt oder technischer Störungen kann nicht übernommen werden, ebenso nicht für Einsteckfehler im technischen Bereich (Toleranzgrenze 3 %). 6. Abbestellungen oder Änderungen bereits erteilter Aufträge bedürfen auch bei telefonischer Ankündigung für deren Wirksamkeit der rechtzeitigen schriftlichen Mitteilung an den Verlag. 7. Die Beilagen bitten wir spätestens drei Tage vor Beilegung frei Haus an die vom Verlag angegebene Versandanschrift zu liefern. Bei Terminunterschreitungen ist eine Ausführung des Beilagenauftrages leider nicht möglich. Bitte achten Sie darauf, dass die Beilagen in einwandfreiem Zustand angeliefert werden. Bei der Entgegennahme der Lieferung können die Stückzahl und der einwandfreie Zustand der einzelnen Beilagen nicht überprüft werden. Diese Prüfung bleibt dem Tag der Beilegung vorbehalten. 8. Letzter Rücktrittstermin: 14 Tage vor Erscheinen. Bei Unterschreitung dieser Frist fällt ein Ausfall-Honorar in Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe an. 9. Ein Beilagenhinweis erfolgt kostenlos. 10. Bei Warenanlieferungen in nicht unmittelbar maschinentauglicher Form (gebündelt, verschränkt, usw.) behalten wir uns vor, den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand mit 13,00 Euro pro Exemplaren zu berechnen. 11. Doppelbelegungen sind nicht völlig auszuschließen, vor allem bei Einzelblättern oder niederem Papiergewicht. Fehlstreuungen, Fehlbelegungen oder Doppelbelegungen unter 120g/m² von ca. 2 % sind branchenüblich. Problembeilagen welche dem Verlag gemeldet wurden und beigelegt werden müssen, können eine Fehlbelegung über 3% verursachen.
21 PROSPEKTBEILAGEN GRUND- UND ORTSPREISE Seite 21 Grund- und Ortspreise zzgl. Mindestlohnaufschlag und zzgl. MwSt. Grundpreise sind für Werbeagenturen und Firmen, die nicht im Verbreitungsgebiet der SÜDWEST PRESSE (Gesamtausgabe) ansässig sind. Ortspreise sind für Firmen, die im Verbreitungsgebiet der SÜDWEST PRESSE (Gesamtausgabe) ansässig sind. Sowohl auf die angegebenen Grund- als auch die Ortspreise wird ein Mindestlohn-Aufschlag i.h.v. 5,85 (Grundpreis) bzw. 5,00 (Ortspreis) je Tausend Exemplare berechnet. Digitale Beilage online (Ankündigungsfläche, Beilage, Kundenhomepage) Grundpreise pro bis 20 g je weitere angefangene 5 g Ortspreise pro bis 20 g je weitere angefangene 5 g Stückzahlen: Zahl der erforderlichen Beilagen Mo. Do. Fr.+Sa. 99,00 2,80 84,00 2, Ihre Beilage auf Schaltung am Erscheinungstag + an drei weiteren Tagen Ankündigungsfläche auf der Startseite mindestens vier Seiten Umfang Pauschalpreis 365, zzgl. MwSt. Mindestauflage Ex. Teilbelegungen sind auf Anfrage möglich Resthaushaltsabdeckung Wir bieten Ihnen zusätzlich die Möglichkeit der Resthaushaltsabdeckung. Anlieferung spätestens drei Arbeitstage vor Verteilung. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie: M. Mammel, Telefon / Prospektbeilagen
22 6 ONLINE-MARKETING-SERVICES Seite 22 Unser Nachrichtenportal südwestpresse.de, das Onlineportal der SÜDWEST PRESSE, ist das reichweitenstärkste Nachrichtenportal in der Region. Sowohl mobil als auch stationär bieten wir das passende Werbeformat. Fragen Sie einfach nach! SÜDWEST PRESSE SÜDWEST PRESSE 3 ALS REGIONAL VERWURZELTES MEDIENHAUS ERREICHEN WIR MENSCHEN ALLER BEVÖLKE- RUNGSGRUPPEN VOM LEDIGEN GUTVERDIENER ÜBER KINDERLOSE EHEPAARE BIS HIN ZU GROSSEN FAMILIEN UND AGILEN RENTNERN Unsere Rubrikenmärkte: Egal ob Immobilien, Stellen oder Autos auf unseren Online Rubrikenmärkten erreichen Sie die Suchenden mit Ihrem Inserat. Über unsere Märkte können Sie schnell und einfach Ihre Objekte zu stark vergünstigten Konditionen auch in unseren Printmedien inserieren. 7 ALTER ,6 % 20,7 % 20,7 % 22,4 % 12,6 % 8,2 % Junge Zielgruppe mit deutlicher Entwicklung hin zu Silver Surfern ,8 % Fast ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen Tendenziell finanziell gut situierte Leserschaft 39 % HHN > Gut gebildete Zielgruppe 44 % ABITUR, DAVON 26 % (FACH-) HOCHSCHULABSCHLUSS
23 WEBSITE-SERVICES Seite 23 Mobil optimierte Websites Für den Unternehmenserfolg ist eine ansprechende, nutzerfreundliche Website auf neuestem technischen Stand unerlässlich besonders im lokalen Umfeld. Wir erstellen Ihre individuelle, für Smartphone und Tablet optimierte Website und sorgen dafür, dass Kunden sie schnell bei Google und Co. finden. IHRE VORTEILE: INDIVIDUELL. MOBIL OPTIMIERT. NUTZERFREUNDLICH. Ihre Kunden sind mobil. Ihre neue Website ist es auch! AB 99 * DIE WEBSITE- PAKETE Domains inklusive (.de) Funktionen Mobil optimierte Ansicht Fotogalerie Fotos aus Bilddatenbank SEO-Basisoptimierung Inhaltsanpassung (Text + Bild bestehende Seiten) Reporting Textpaket BASIS PAKET Klein, aber fein Seiten : 5 Inhaltsanpassung: 1x im Quartal 99 /Monat* x im Quartal 1x im Quartal - PLUS PAKET Immer aktuell Inhaltsanpassung: 1x im Monat 149 /Monat* BASIS PLUS PREMIUM x im Monat 1x im Quartal - PREMIUM PAKET Unbeschränkte Flexibilität Inhaltsanpassung: Unbeschränkt 199 /Monat* Flatrate 1x im Quartal 1x Gratis News/Monat Adressen MOBILES NUTZUNGS VERHALTEN Videoeinbindung Google Analytics Hosting - Preis pro Monat* Einrichtungsgebühr % 30% 41% Alle angegebenen Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. *Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Bei Nichtkündigung verlängert sie sich automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Laufzeitende. (Stand: Juni 2014)...brechen den Besuch von Websites ab, die nicht für Mobilgeräte optimiert sind...nutzen keine nicht-optimierten Websites bzw. wechseln gleich zur Website eines Mitbewerbers...sagen, Schnelligkeit ist das Wichtigste für sie im mobilen Internet Quelle: netbisquits Wir haben Ihr Interesse an der Welt der Online-Märkte geweckt? Ob Website-Services, Displaywerbung oder Social-Media-Kampagnen wir sind der richtige Ansprechpartner für all Ihre Online-Fragen: Silke Thiele Markus Hopf Online-Sales Online-Rubriken / / s.thiele@swp.de m.hopf@swp.de Online-Werbung
24 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN Seite Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 12. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der er sten Anzeige abzuwikkeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 13. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 14. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 15. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 16. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklär termaßen ausschließlich in be - stimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 17. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort,,Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 18. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder be hörd liche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und derenbilligung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremd anzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftrag geber unverzüglich mitgeteilt. 19. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei un vollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigen entgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Ver antwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tat sächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
25 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN Seite Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Voraus - zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung erlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftrag gebers ist der Verlag berechtigt auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungs ziel, von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Filme und Aufsichtsvorlagen, sowie vom Auftraggeber ge wünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden lnsertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie folgende Auflagenhöhe beträgt: bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20 v. H. bei einer Auflage bis zu Exemplaren 15 v. H. bei einer Auflage bis zu Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über Exemplaren 5 v. H. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Ange bote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-,Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen, sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Kosten übernimmt. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kauf leuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht- Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. AGB`s
26 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN Seite 26 Zusätzliche Geschäftsbedingungen a) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. b) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft. c) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Ände rungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax. d) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bild unterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. e) Der Auftraggeber übernimmt dem Verlag gegenüber alle Kosten, die aus eventueller Gegendarstellung oder einem aus der Anzeige sich ergebenden Rechtsstreit entstehen. f) Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder Beilagen geleistet. g) Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer Beteiligung von mindestens 51 %. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung erfolgt z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. h) Für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffent lichungen und Kollektiven behält sich der Verlag das Recht vor, Sonderpreise festzulegen. Diese sind nicht Rabattfähig. i) Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet. Abbe stellungen müssen schriftlich erfolgen, rechtzeitig zum Anzeigenannahmeschluss. j) Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber ver pflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden. k) Die Gewährung einer Agenturprovision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig vom Werbungtreibenden sind. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Anzeigen und Beilagen aus dem Ortsgeschäft werden über Werbungsmittler angenommen und zum Grund -preis abgerechnet. Anzeigen zu Ortspreisen (abweichende Preise) werden nichtprovisioniert. l) Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten in einer Daten verarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. m) Mit der Auftragserteilung zur Veröffentlichung seiner Anzeige in der Zeitung erklärt sich der Inserent auch mit der Verbreitung des Anzeigeninhalts im Internetauftritt des Verlags einverstanden. n) Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftraggeber (Angebot) und Bestätigung der Buchung durch den Verlag in Textform (Annahme): Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Informationen zu OBS finden Sie unter Widerrufsrecht Wenn Sie den Anzeigenvertrag in Ihrer Eigenschaft als Verbraucher abschließen, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an die Verlagsadresse Grabenstraße Gaildorf Tel.: ( ) Fax: ( ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefon, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden ( das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Das Recht zum Widerruf erlischt mit dem Anzeigenschluss/Erscheinen der Anzeige.
27 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN Seite 27 Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien der Pressegesellschaft mbh & Co. KG finden Sie unter AGB`s
28 Grabenstraße Gaildorf Tel.: ( ) Fax: ( )
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
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