Das EDK-Konkordat zum sonderpädagogischen Bereich und das Betreuungsgesetz:
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1 Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten Das EDK-Konkordat zum sonderpädagogischen Bereich und das Betreuungsgesetz: Aktuelle Entwicklungen Herbsttagung der Vereinigung Aargauischer Amtsvormünder 2. November 2006
2 Themen Das EDK-Konkordat zum sonderpädagogischen Bereich Das Betreuungsgesetz Der Erwachsenenbereich Der Kinder- und Jugendbereich 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 2
3 Das EDK-Konkordat Nach Inkrafttreten der NFA sind die Kantone vollumfänglich für den sonderpädagogischen Bereich zuständig. Art. 62, 3, Bundesverfassung Die Kantone sorgen für eine ausreichende Sonderschulung aller behinderten Kinder und Jugendlichen bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr. Art. 20, Behindertengleichstellungsgesetz vom Die Kantone sorgen dafür, dass behinderte Kinder und Jugendliche eine Grundschulung erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen angepasst ist.... Koordinationszuständigkeit EDK für die Altersgruppe 0-20 Koordinationszuständigkeit SODK für Erwachsene 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 3
4 Regelungsbereich IV (heute) Heilpädagogische Früherziehung Vereinfachte Darstellung (Regelschule) Regelklasse integrative Formen der Förderung in Regelklasse Kleinklassen (verschiedene Formen möglich) Sonderschule rund 2% (Durchschnitt CH) IV-Versicherte: - IV trägt rund 50% der Kosten (im Jahr 2002: 731 Mio. CHF) - es gelten Vorschriften IV-Gesetz Pädagogisch-therapeutische Massnahmen Beratung, Unterstützung 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 4
5 Niederschwellige Angebote Schweizerischer Rahmen (neu) Heilpädagogische Früherziehung Interkantonale Vereinfachte Darstellung Vereinbarung sonderpäd. Bereich (Regelschule) Regelklasse integrative Formen der Förderung in Regelklasse Kleinklassen (verschiedene Formen möglich) Pädagogisch-therapeutische Massnahmen Beratung, Unterstützung Sonderschule rund 2% (Durchschnitt CH) Medizinisch-therapeutische Angebote 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 5
6 Instrumente CH (Art. 7) Die EDK entwickelt Instrumente zur gesamtschweizerischen Harmonisierung und Koordination 1 Gemeinsame Terminologie Gemeinsame Terminologie und Klassifizierung > Vorliegend per Ende 2007 Standards für die Erteilung einer Bewilligung an eine Institution > Vorliegend per Ende Einheitliche Qualitätsstandards 3 Einheitliches Abklärungsverfahren Diagnostisches Verfahren > Mandat Wissenschaft: Pilotphase 2007, vorliegend per 2008/ November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 6
7 Konkordat Sonderpädagogik: Zeitplan Vorbereitungsphase Übergangsphase START Politische Ebene Erarbeitung V Vernehmlassung Hearing V Beratung P Beratung 1. Lesung P Verabschiedung Ratifikation in den Kantonen P In-Kraft-S. Verabschiedung (als Anhang zum Konkordat) Kte Projektorganisation Gemeinsame Terminologie Fachl. Vernehmlassung Qualitätsstandards Anerkennungsreglement Einheitliches diagnostisches Verfahren Entwicklung kantonale Sonderschulkonzepte Pilotphase Fachl. Vernehmlassung EDK-Vorstand EDK-Plenarversammlung (Beschluss mit 2/3 Mehrheit) 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 7 V P
8 Das Betreuungsgesetz Regelungsbereiche Sonderschulung sowie besondere Förder- und Stützmassnahmen Heilpädagogische Ambulatorien (Früherziehung, Sprachheiltherapien, Stützangebote für Behinderte), Heilpädagogische Sonderschulen (HPS), Sonderschulheime, Sprachheilkindergärten stationäre Kinder- und Jugendhilfe Wohnheime, Lehrlingsheime, sozialpädagogische Wohngruppen, heilpädagogische Pflegefamilien Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderungen Wohn- und Beschäftigungsheime, Betreutes Wohnen, Werkstätten, Beschäftigungs- und Tagesstätten 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 8
9 Zielsetzungen Sicherstellung eines quantitativ und qualitativ bedarfsgerechten Angebots an Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen Sicherstellung des Angebots im Hinblick auf NFA weitest mögliche soziale Integration der Betroffenen Steuerung des Angebots auf der Grundlage einer kantonalen Planung (Bedarfs- und Finanzplanung) finanzielle Sicherheit für die Einrichtungen für behinderte Erwachsene Vermeidung von Sozialhilfebedürftigkeit behinderter Erwachsener Gestaltung des Angebots nach den Grundsätzen der Wirksamkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 9
10 Betriebsbewilligung und Anerkennung generelle Betriebsbewilligungspflicht und kantonale Aufsicht Anerkennung als Voraussetzung für die Finanzierung gemäss Betreuungsgesetz grundsätzliche Anerkennung aller heutigen IV-anerkannten Einrichtungen Betriebsbewilligung: fachkundige Leitung, angemessen ausgebildetes Personal, geeignete Räumlichkeiten Anerkennung: Leistungsvereinbarung, Vorgaben Rechnungsführung 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 10
11 Leistungsvereinbarung Rahmenvertrag kantonales Rahmenkonzept Leitbild Leistungskonzept Strukturkonzept Finanz- und Investitionsplan Leistungsvertrag Leistungskonzept, Menge, Pauschale Qualitätsziele Berichterstattung quantitativ qualitativ Entwicklungen 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 11
12 Neue Systematik der Rechtsgrundlagen I Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz) Schulgesetz Erziehungsheimgesetz Sozialhilfe- und Präventionsgesetz Sozialhilfegesetz Dekret Restkostenverteilung Dekret über die Sonderschulung Verordnung Restkostenverteilung Dekret - Betreuungsgesetz Dekret über die Organisation der Staatlichen Pestalozzistiftung Olsberg Dekret über die Leistungen des Staates für den Volksschulunterricht, die Erziehung und die berufliche Ausbildung in anerkannten Erziehungsheimen Verordnung über die Organisation der Kantonalen Behindertendienste Verordnung über die Sonderschulung Verordnung Betreuungsgesetz Sozialhilfe- und Präventionsverordnung Vollziehungsverordnung Sozialhilfeverordnung Verordnung Kantonale Einrichtungen Erlasse, die keine Bestimmungen für Einrichtungen im Neue Systematik Aufzuhebende Erlasse Geltungsbereich des Betreuungsgesetz mehr enthalten. 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 12
13 Neue Systematik der Rechtsgrundlagen II Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz) Schulgesetz (SAR ) Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung) Verordnung über die Sonderschulung, die integrative Schulung und die besonderen Förder- und Stützmassnahmen (V Sonderschulung) 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 13
14 Erwachsenenbereich Änderungen mit Betreuungsgesetz Betriebsbewilligung oder Anerkennung Abschluss Leistungsvereinbarungen Beitritt Kt. AG zur IVSE kantonale Garantie für allfälligen Anteil Sozialhilfe an Tagestaxen (individueller Beitrag der Betreuten) Vorgaben, Finanzierung, Qualität gemäss BSV bis Inkrafttreten NFA Tarifordnung Tagestaxe Fr / Tag in Tagesstätten Reduktion Tagestaxe um Fr / Abwesenheitstag 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 14
15 Kinder- und Jugendbereich Verordnung Sonderschulung Integrative Schulung Sonderschulung Schulung, Therapie, Tagesstruktur, Transport Wohnen Besondere Förder- und Stützmassnahmen Logopädie für Säuglinge und Kleinkinder Heilpädagogische Früherziehung Sozialberatung für Eltern und Kleinkind Sprachheilunterricht Psychomotoriktherapie Behindertenspezifische Beratung und Begleitung 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 15
16 Zielgruppen und Angebote Integratives Angebot Separatives Angebot Förderunterricht geistige Behinderung Beratung und Unterstützung Sprachheilunterricht SHP/IHP oder UME Sehbehinderung Hörbehinderung Körperbehinderung Autismus Sprachbehinderung Soz. Beeinträchtigung Verhalten, soziale Situation, Wahrnehmung, Psyche Sonderschulung 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 16
17 Grundsätze in der V Sonderschulung Kompatibilität mit NFA / EDK (und IV) Sonderschulung ist Teil des Bildungsangebots der Volksschule Sicherung des Grundangebots ohne Leistungsabbau Mitdenken der Integration Orientierung an den Bildungszielen und den Unterrichtspensen der Regelschule Trennung von abklärender und zuweisender Stelle (Vier-Augen-Prinzip) 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 17
18 Geplante finanzielle Änderungen Gemeindepauschale teilstationäre Sonderschulung bisher: Fr / Monat neu: Fr / Monat Gemeindepauschale integrative Sonderschulung bisher: Fr / Monat neu: keine Gemeindepauschale stationäre Schulung / Wohnen / Ausbildung bisher: Fr / Monat bisher: Tagesansätze Ausbildung (z.b. Neuhof Fr / Tag) neu für alle: Fr / Monat Elternbeitrag Mittagessen inkl. Betreuung bisher: Fr. 6.- / Mittag neu: Fr / Mittag Elternbeitrag stationärer Aufenthalt bisher: Fr / Aufenthaltstag neu: Fr / Nacht 2. November 2006 Departement BKS, Claus Detreköy 18
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