Erfa 2007 KVS / SWISSMECHANIC. René Hammer / Markus Schnyder. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an
|
|
- Otto Kappel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Erfa 2007 KVS / SWISSMECHANIC Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an René Hammer / Markus Schnyder 1
2 Revidierte ASA-Richtlinie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz effizient und einfach umgesetzt. 2
3 Jeder Berufsunfall ist einer zuviel Berufsunfälle pro Jahr über 1000 Berufsunfälle pro Tag Details unter:
4 KMU sind besonders betroffen. Höhere Unfallhäufigkeit bei KMU Arbeitnehmende müssen gleichen Schutz geniessen Quelle: Suva Anzahl Berufsunf älle pro 1000 Arbeitnehmende > 300 Mitarbeitende < 6
5 Unternehmen sind zur Prävention verpflichtet. Allgemeine Pflichten gemäss UVG, VUV und ArG: Arbeitgeber ermitteln Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden. treffen Schutzmassnahmen und Anordnungen nach anerkannten Regeln der Technik. instruieren die Mitarbeitenden. überprüfen regelmässig die getroffenen Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen.
6 Die revidierte ASA-Richtlinie: ein Schritt nach vorn. pointiert und klar konkret und praxisorientiert vereinfacht zugunsten einer effizienten, leicht umsetzbaren Prävention Sichere, gesunde Arbeitsplätze bleiben das oberste Ziel.
7 Vereinfachte Einteilung in 4 Kategorien. Betriebe mit besonderen Gefährdungen und mehr Mitarbeitende weniger als 10 Mitarbeitende Betriebe ohne besondere Gefährdungen und mehr Mitarbeitende weniger als 50 Mitarbeitende
8 Betriebe mit besonderen Gefährdungen. Besondere Gefährdungen, deren Erkennung und Beurteilung spezielle Kenntnisse oder Untersuchungsmittel erfordern: besondere Arbeitsplatzverhältnisse Brand- und Explosionsgefährdungen Chemische und biologische Einwirkungen Physikalische Einwirkungen Die besonderen Gefährdungen sind in der Liste Anhang 1 aufgeführt.
9 Besondere Gefährdungen 13B, Maschinen- /Anlagebau: - Montage (grössere Montagestellen) - Mechanische Gefährdungen: Pressen, Stanzen, Schneiden usw. - CNC-Bearbeitungszentren - Konventionelles Drehen, Fräsen - usw.
10 Besondere Gefährdungen 23C, Kunststoff: - Spritzgiessen - Fertigungsinseln (SPGM mit Handlinggerät) - Thermoformen, Blasformen - Extrudieren, Kalandrieren (Folien, Profile) - Schäumen - Laminieren - Mechanische Bearbeitung (analog 13B) - usw.
11 Besondere Gefährdungen Allgemein 13B und 23C: - Krananlagen - Bewegte Transportmittel, z.b. Stapler - Hochregallager - Instandhaltung - Allein arbeitende Personen - Leichtbrennbare Flüssigkeiten - Gesundheitsgefährdende Stoffe - Ionisierende und nichtionisierende Strahlen, Laser - Lärm, Vibrationen - Manuelles Bewegen grosser Lasten - usw.
12 Betriebe Kategorie Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb besondere Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der 10 Mitarbeitende oder mehr beschäftigt, weist die getroffenen Massnahmen nach. Er regelt zweckmässig die Zuständigkeiten und Abläufe betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Diese Organisation ist nachzuweisen
13 Nachweis des Beizugs. Nachweis der getroffenen Massnahmen. Nachweis der Organisation. Umsetzung von Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösungen oder: direkter Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit Umsetzung technischer Massnahmen, Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen Bescheinigung von Berufs-, Aus- und Weiterbildungen Regelungen von Zuständigkeiten und Abläufen
14 Betriebe Kategorie Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb besondere Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt, weist die getroffenen Massnahmen mit einfachen Mitteln nach
15 Nachweis des Beizugs. Nachweis der getroffenen Massnahmen mit einfachen Mitteln. Umsetzung von Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösungen. oder getroffene Massnahmen / mündliche Auskünfte Protokolle Schulungsunterlagen Ausfüllen von Checklisten der ASA-Spezialisten gegebenenfalls Nachweis über Beizug
16 Betriebe Kategorie Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb keine besonderen Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der 50 Mitarbeitende oder mehr beschäftigt, regelt zweckmässig die Zuständigkeiten und Abläufe betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Diese Organisation ist nachzuweisen
17 Nachweis der Organisation. Erfüllung der Grundanforderungen gemäss VUV und ArGV3 Regelung der Zuständigkeiten Definition der Abläufe betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
18 Betriebe Kategorie Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb keine besonderen Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt, hat die allgemeinen Pflichten gemäss Art VUV zu erfüllen
19 Grundanforderungen erfüllen. Erfüllung der Grundanforderungen gemäss VUV und ArGV
20 Wege zu einem griffigen Sicherheitskonzept. Überbetriebliche Lösungen sind immer noch der Königsweg: 76 Branchenlösungen 15 Betriebsgruppenlösungen 16 Modelllösungen oder: individuelle Lösung
21 Die Branchenlösung bietet viele Vorteile. spart Zeit und Kosten branchenspezifisches Sicherheitssystem mit vielen Tools eröffnet Zugang zu Spezialisten der Arbeitssicherheit beinhaltet diverse Schulungsangebote vermittelt die neusten Erkenntnisse
22 Bezug der EKAS Richtlinie 6508 Die Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) kann bezogen werden unter : (Bestell-Nr. 6508)
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. «Einen grossen Vorsprung im Leben hat, wer da schon handelt, wo die anderen noch reden.» Zitat John F. Kennedy
Arbeitssicherheit in der Schweiz
Christoph Liebi Arbeitssicherheit in der Schweiz und in Deutschland Erwin Stirnadel Felix, Stirnadel & Partner CH-4419 Lupsingen Folie 1 Gesetzlicher Rahmen Persönliches Leid Folie 2 1 Gesetzlicher Rahmen
MehrHerzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden
Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann
MehrArbeitssicherheit mit System. Systemkontrolle
Arbeitssicherheit mit System Systemkontrolle 1 Mit diesem Merkblatt soll aufgezeigt werden, nach welchen Kriterien eine Arbeitssicherheitssystemprüfung in den betrieben organisiert wird. 2 Gemäss Arbeitsgesetz
MehrNeun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage
Neun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:
MehrDie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist
MehrAcht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung
Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent
MehrArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen Bereich Gemeinde Spreitenbach und Killwangen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen Bereich Gemeinde Spreitenbach und Killwangen Mitglied Arbeitssicherheit Schweiz Inhalt Sicherheitsleitbild Sicherheitsziele Sicherheitsorganisation
MehrEKAS Verzeichnis. der Publikationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Ausgabe Juni 2015
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS EKAS Verzeichnis der Publikationen zu
MehrWir kennen den Weg. Sich im sprichwörtlichen Versicherungs-Dschungel. zurecht zu finden, benötigt Zeit und gutes Fachwissen.
Wir kennen den Weg. Sich im sprichwörtlichen Versicherungs-Dschungel zurecht zu finden, benötigt Zeit und gutes Fachwissen. Als unabhängiger Broker suchen wir für Unter- nehmungen passende Lösungen individuell
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure
MehrCheckliste Überwachung der Arbeitnehmenden
Checkliste Überwachung der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz Es gibt verschiedene Motive für das Betreiben eines technischen Überwachungssystems: Das Vermeiden von Diebstahl, Spionage, Sachbeschädigung,
MehrKursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten In dieser fünftägigen Ausbildungsreihe werden vertiefte Kenntnisse zum Datenschutzrecht vermittelt. Es werden alle Kenntnisse
MehrRechtsrahmen in Deutschland
Deutsch-französisches Forum Chaos auf der Baustelle: muss das sein? Rechtsrahmen in Deutschland Matthias Morath, E-Mail: Matthias.Morath@sm.bwl.de www.sm.baden-wuerttemberg.de Straßburg, Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen
MehrVerordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung
Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Vom 15. April 1997 (BArbBl. I 1997 S. 782) Die Verordnung dient der Umsetzung der Artikel
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen
MehrArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel
MehrStarten Sie jetzt erfolgreich an verschiedenen Kursorten in NRW durch mit Ihrem Spezialisten für:
Starten Sie jetzt erfolgreich an verschiedenen Kursorten in NRW durch mit Ihrem Spezialisten für: Geprüfter Industriemeister Metall (IHK) Geprüfter Industriemeister Chemie (IHK) Geprüfter Industriemeister
MehrErste-Hilfe-Schulung für Unternehmen
Erste-Hilfe-Schulung für Unternehmen Innovativ. Kooperativ. Effektiv. Mal ehrlich, wissen Sie noch, wie die stabile Seitenlage geht? Oder wie Sie bei Blutungen einen Druckverband anlegen? Es ist ganz normal,
MehrArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Branchen der Gebäudetechnik. Andrea Schulz. Geschäftsführung
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Branchen der Gebäudetechnik Andrea Schulz Geschäftsführung Wer ist BATISEC "Arbeitssicherheit ist kein Zustand sondern ein Prozess". Die Branchenlösung dient
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrZertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P)
Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P) Das S&P Unternehmerforum führt die Ausbildung zum Zertifizierten GmbH-Geschäftsführer (S&P) durch. Durch hochkarätige Referenten aus der Praxis bietet dieses zertifizierte
MehrPassau, den 2. 5. 2011 Radka Felgrová
FREIER GRENZÜBERSCHREITENDER ARBEITSKRAFT- UND DIENSTLEISTUNGSVERKEHR INNERHALB DER EU AUS DER SICHT DER TSCHECHISCHEN GESETZGEBUNG IM KONTEXT DES EU-RECHTES Passau, den 2. 5. 2011 Radka Felgrová Überblick
MehrRechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrIngenieurbüro S c h l ü t e r. www. ingenieurbuero-schlueter.de
Ingenieurbüro S c h l ü t e r www. ingenieurbuero-schlueter.de Architekt In meiner Eigenschaft als Dipl.-Ing.(FH) Architekt übernehme ich sämtliche Planungs- und Bauleitungsaufgaben für Sie. Ihre Vorstellungen
MehrArbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben
Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit
MehrCheckliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen
Sicherheit ist machbar. Checkliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen Sind in Ihrem Betrieb die Warenübergabestellen so gesichert, dass weder Personen noch Gegenstände abstürzen
MehrRT Request Tracker. Benutzerhandbuch V2.0. Inhalte
RT Request Tracker V2.0 Inhalte 1 Was ist der RT Request Tracker und wo finde ich ihn?...2 2 Was möchten wir damit erreichen?...2 3 Wie erstelle ich ein Ticket?...2 4 Wie wird das Ticket abgearbeitet?...4
MehrInformationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU
Informationen für Unternehmen Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Mehr gewinnen durch Qualifizierung wir helfen Ihnen dabei! Eigentlich ist dies eine ganz einfache
MehrArbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07
Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr 1 Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher
MehrVerbraucherkreditrichtlinie Änderungen zum 11.06.2010
Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen Begriffserklärungen: VKR = Verbraucherkreditrichtlinie Umsetzung der neuen VKR tritt in Kraft VVI = Vorvertragliche Informationen Vergütungsinformation & Stand des
MehrNachricht der Kundenbetreuung
Cisco WebEx: Service-Pack vom [[DATE]] für [[WEBEXURL]] Sehr geehrter Cisco WebEx-Kunde, Cisco WebEx sendet diese Mitteilung an wichtige Geschäftskontakte unter https://[[webexurl]]. Ab Samstag, 1. November
MehrGesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)
Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen
MehrU S N G omnicon engineering GmbH
SCHULUNGSANGEBOT U S N G omnicon engineering GmbH Wir... schulen mit modernsten Präsentationstechniken bieten praxisnahe Beispiele haben langjährige Dozentenerfahrung bei anerkannten Bildungsträgern schulen
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz
Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Bedburg, 26.07.2010 Ingenieurbüro Jörg Potesil Web: www.potesil.de Mail: Joerg.std@potesil.de Inhalt I II III Unternehmerpflichten Rechtsfolgen
MehrKanton Bern. Psychosoziale Risiken im Betrieb. Bei uns? Kein Problem. Das haben wir im Griff! beco Berner Wirtschaft Economie bernoise
Psychosoziale Risiken im Betrieb Bei uns? Kein Problem. Das haben wir im Griff! Herzlich willkommen Marta Kunz Dr. med. / MAS ETH UNIL A+G Arbeitsinspektorin Roland Schlup Betriebswirt / Executive MBA
MehrBundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)
Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrNeu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter
30.08.2016-2017 von Durchgang 10 / 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bonn und Berlin Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter Zielgruppe Obere Führungskräfte Ziele Sie wurden oder werden
MehrSymposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation
MehrAuswertung der Audit-Berichte 2012 Statistik
Auswertung der Audit-Berichte 2012 Statistik Allgemein Die folgende Auswertung der Audit-Berichte soll Ihnen helfen, Schwerpunkte des Unfallgeschehens bzw. der in der Branche vorkommenden Risiken zu finden
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
MehrUnternehmensleitbild. Vision Mission Werte Spielregeln
Unternehmensleitbild Vision Mission Werte Spielregeln Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir genießen heute bei unseren Geschäftspartnern einen ausgezeichneten Ruf. Dazu haben die langjährige erfolgreiche
MehrUniversität Zürich Stab Sicherheit und Umwelt
Winterthurerstrasse 190 CH-8057 Zürich Tel. +41 1 635 44 10 Fax +41 1 635 54 96 sidi@zuv.unizh.ch www.sidi.unizh.ch Konzept zur Umsetzung der EKAS-Richtlinie 6508 bezüglich Arbeitshygiene an der Universität
MehrMITARBEITENDE FÜHREN, ENTWICKELN, ENTLÖHNEN
MITARBEITENDE FÜHREN, ENTWICKELN, ENTLÖHNEN M-FEE ALS VORBILDLICHE ARBEITGEBERIN SCHAFFEN WIR VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN MOTIVIERENDES UND LEISTUNGS- ORIENTIERTES ARBEITSKLIMA, DAS DIE BESTEN KRÄFTE ANZIEHT.
MehrAus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich!
Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte Jetzt auch in Braunschweig möglich! Qualifikation zum Datenschutzbeauftragten: Aus- und Weiterbildung bei BEL NET Hohe Anforderungen an Datenschutzbeauftragte
MehrNeues Modul für individuelle Anlagen. Änderung bei den Postleitzahl-Mutationen
NEWSLETTER APRIL 2015 Neues Modul für individuelle Anlagen Die LESS Informatik hat in Zusammenarbeit mit einem Kunden die Umsetzung des neuen Moduls 1e für die Anwendung von individuelle Anlagen in Angriff
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrGefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3
Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Inhalte Wozu Arbeitsschutz? Gesetze im Arbeitsschutz Wo steht was zur Gefährdungsbeurteilung?
MehrIST IHRE LIEFERKETTE FIT FÜR DIE ZUKUNFT?
IST IHRE LIEFERKETTE FIT FÜR DIE ZUKUNFT? BEFRAGUNG 41% 32% 24% Diese Erhebung wurde im Juli 2014 mit einer Stichprobe von 2.061 Experten unter Unternehmen aus verschiedenen Branchen weltweit durchgeführt.
MehrAntrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren)
Arbeitsgebiet: Grundlagen Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr. CE08-1.d Europäisch notifiziert, Kenn-Nr. 1246 Ausgabedatum
MehrInserate Administra-on. Anleitung
Inserate Administra-on Anleitung ANLEITUNG Login Login Damit Sie Ihre Inserate verwalten können, müssen Sie angemeldet sein.. Auf der Seite www.jobcloud.ch können Sie sich mit Ihrer Kundennummer, dem Benutzernamen
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrArbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention
Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009 2 Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien
MehrAngebot für UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Al lpress RIES Hydraulikservice und Pressen GmbH - Postfach 1314-76291 Stutensee-Spöck Angebot für UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen
MehrBeschäftigung und Qualifizierung
Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich
MehrDer Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)
MehrDas Heilpraktikerwesen
Das Heilpraktikerwesen Ihr Gesundheitsamt informiert Überprüfungen Die schriftlichen Überprüfungen finden jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die Überprüfung im Allgemeinen
MehrPsychische Belastung aktuelle Entwicklungen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Psychische Belastung bei der Arbeit - Erkennen, Beurteilen, Handeln 19. März, Wetzlar Psychische Belastung aktuelle Entwicklungen Bettina Splittgerber
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrKurzleitfaden für Schüler
Wie melde ich mich in Schüler Online an? Geben Sie folgenden Link ein: www.schueleranmeldung.de Sie erhalten folgende Anmeldemaske: Mustermann Frank 31.05.1994 Nimmt Ihre Schule nicht an Schüler Online
MehrOnline-Dienste des EPA
Online-Dienste des EPA MyFiles Verwaltung 1 Inhaltsverzeichnis Online-Dienste des EPA...1 1. MyFiles aktivieren...3 2. Auf MyFiles zugreifen...4 3. Was Sie in MyFiles tun können...5 4. Vertretung zurücknehmen...6
MehrOrientierungstest für angehende Industriemeister. Vorbereitungskurs Mathematik
Orientierungstest für angehende Industriemeister Vorbereitungskurs Mathematik Weiterbildung Technologie Erlaubte Hilfsmittel: Formelsammlung Taschenrechner Maximale Bearbeitungszeit: 1 Stunde Provadis
MehrArbeitsschutz in Kleinunternehmen da geht was!
Arbeitsschutz in Kleinunternehmen da geht was! Ewald Mattes REX Granit - Brück 0 Mein Unternehmen 1 Mein Unternehmen 2 Mein Unternehmen 3 Mein Unternehmen 4 Mein Unternehmen 5 Mein Unternehmen 6 Die Entwicklung
MehrDefinierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz
Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze
MehrAufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis
Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel
MehrVorstand. Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?!
Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?! Ausgangslage Der Anhang 2 der BGV A 2 regelt die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Schon 2005 wurde mit einem
MehrAnimierte Fotoshow mit Fotostory 3
Frank Herrmann Animierte Fotoshow mit Fotostory 3 Programmname / Version: Fotostory 3 Hersteller / Download: Microsoft http://www.microsoft.com/downloads/details.aspx?displaylang=de&familyid=92755126-a008-49b3-b3f4-6f33852af9c1
Mehr11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften
11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11.1 Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit
MehrBlitzschutz und Versicherung Damit der Blitz nicht doppelt einschlägt. Firmenberater der R+V GVG Falk Helling
Damit der Blitz nicht doppelt einschlägt Firmenberater der R+V GVG Falk Helling Themen des Vortrages: Definition von Blitzschlag Regelwerk Relevanz in versicherungstechnischen Bereichen Welche Gefahr sichert
Mehrnach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).
Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB
Mehr3 Great Place to Work Institut Deutschland
3 Great Place to Work Institut Deutschland +9 Respekt -9-8 Fairness +7 +5-10 Teamgeist Glaubwürdigkeit Stolz Ergebnisindex 6 Great Place to Work Institut Deutschland Teamgeist Stolz Fairness Respekt Glaubwürdigkeit
MehrDatenschutzbeauftragte
MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/158 6. Wahlperiode 19.12.2011
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/158 6. Wahlperiode 19.12.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Strukturelle Zusammensetzung von geringfügiger Beschäftigung
MehrLebensziel Eigenheim. Die Rolle des Internets. Repräsentative Umfrage Allianz Deutschland 2012
Lebensziel Eigenheim Die Rolle des Internets Repräsentative Umfrage Allianz Deutschland 2012 Lebensziel Eigenheim Jeder Vierte hat bereits konkrete Vorstellungen vom eigenen Heim, weitere 51% der Befragten
MehrWorkshop Datensicherung
Herzlich willkommen zu den Workshops von Sage. In diesen kompakten Anleitungen möchten wir Ihnen Tipps, Tricks und zusätzliches Know-how zu Ihrer Software von Sage mit dem Ziel vermitteln, Ihre Software
MehrKurzanweisung für Google Analytics
Kurzanweisung für Google Analytics 1. Neues Profil für eine zu trackende Webseite erstellen Nach dem Anmelden klicken Sie rechts oben auf den Button Verwaltung : Daraufhin erscheint die Kontoliste. Klicken
Mehrwww.bueroweltbruns.de NEU Leitfaden für unseren neuen Online-Shop mit über 17.000 Produkten J.C.C. Bruns Bürocentrum Trippeldamm 20 32429 Minden
www.bueroweltbruns.de NEU Leitfaden für unseren neuen Online-Shop mit über 7.000 Produkten J.C.C. Bruns Bürocentrum Trippeldamm 0 9 Minden Ihre Vorteile und Möglichkeiten für den Anwender: individuelles
MehrSCC DOKUMENT 010 CHECKLISTEN FÜR DIE BEURTEILUNG VON SUBUNTERNEHMEN UND PERSONALDIENSTLEISTERN DURCH KONTRAKTOREN
SCC OKUMENT 010 CHECKLISTEN FÜR IE BEURTEILUNG VON SUBUNTERNEHMEN UN PERSONLIENSTLEISTERN URCH KONTRKTOREN ERLÄUTERUNGEN ZU EN FRGEN 11.1 UN 11.3 ES OKUMENTES 003 OKUMENT 010 VERSION 2011 Seite 1 1 EINLEITUNG
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrVerzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen
Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention
Mehrstatuscheck im Unternehmen
Studentische Beratungsgesellschaft für Sicherheitsangelegenheiten an der HWR Berlin statuscheck im Unternehmen Mit unserem statuscheck analysieren wir für Sie Schwachstellen, Risiken sowie Kosten und Nutzen
MehrAMS Alarm Management System
AMS Alarm Management System AMS ist das Alarm Management System für Mobotix Kamerasysteme. AMS ist speziell für die Verwendung in Einsatzzentralen bei Sicherheitsdiensten oder Werkschutzzentralen vorgesehen.
MehrKurzanleitung zur Nutzung des Vermittlungsportals
Kurzanleitung zur Nutzung des Vermittlungsportals Inhalt Anleitung für Sportvereine Anleitung für Mitarbeiter von Sportvereinen Anleitung für freie Trainer Anleitung für Schulen Anleitung für Mitarbeiter
MehrOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Probleme und Schwierigkeiten im Betrieb
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Probleme und Schwierigkeiten im Betrieb Referenten: Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner BG Verkehr Dipl.-Ing. (FH) Jörn Neumann Fachkraft für Arbeitssicherheit
MehrVorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft
Unfallanzeige Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherungen (VVG) Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen
MehrWeil Mobilität nichts mit Bürokratie zu tun hat. Die Alphabet Führerscheinkontrolle.
Weil Mobilität nichts mit Bürokratie zu tun hat. Die Alphabet Führerscheinkontrolle. Sie übernehmen das Steuer. Wir die gesetzlichen Auflagen. Als Halter eines Firmenwagens sind Sie rechtlich dazu verpflichtet,
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
MehrSuchen Sie den passenden Mitarbeiter?
Suchen Sie den passenden Mitarbeiter? Den schraubentippenden SoftwareHolzTreuhänder finden Sie bei uns. Wir bringen die richtigen Mitarbeiter mit den richtigen Arbeitgebern zusammen. Wir vernetzen Menschen.
MehrDuale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )
Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über
MehrKontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung
Seite 1a Welche Versicherungsträger Gesellschaften) gibt es? WICHTIG: Welche Berufszweige sind NICHT obligatorisch bei der SUVA versichert? Die fünf Merkmale zur Definition UNFALL. Keine Unfälle sind:
MehrPOINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige
POINT of Reha Sport e.v. Der Wegweiser zum Reha-Sport Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige Was ist Reha Sport? Reha Sport wird in Form von Wirbelsäulengymnastik und Bewegungsschule,
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrAntrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung und Sanierung industriell-gewerblicher Altlasten
Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbh (GAB) Innere Wiener Str. 11a 81667 München Seite 1 von 9 Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung Fragen zu den Verpflichteten gemäß 4 BBodSchG
MehrFreie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen
Freie Sicht auch mit Partikelfilter Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Oft müssen Baumaschinen nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden. Dabei können die Aufbauten
Mehr15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!
15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! Quelle: www.rohinie.eu Diese 15 Social Media Richtlinien sollte Ihr Unternehmen anwenden Glauben Sie, dass Ihr Unternehmen keine Social-Media-Richtlinien braucht?
Mehrsuva In wenigen Schritten zum Gefahren-Portfolio Einleitung
suva In wenigen Schritten zum Gefahren-Portfolio Einleitung Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten VUV (Artikel 11a) verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsärzte und andere
Mehr