Erfa 2007 KVS / SWISSMECHANIC. René Hammer / Markus Schnyder. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an

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1 Erfa 2007 KVS / SWISSMECHANIC Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehen alle an René Hammer / Markus Schnyder 1

2 Revidierte ASA-Richtlinie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz effizient und einfach umgesetzt. 2

3 Jeder Berufsunfall ist einer zuviel Berufsunfälle pro Jahr über 1000 Berufsunfälle pro Tag Details unter:

4 KMU sind besonders betroffen. Höhere Unfallhäufigkeit bei KMU Arbeitnehmende müssen gleichen Schutz geniessen Quelle: Suva Anzahl Berufsunf älle pro 1000 Arbeitnehmende > 300 Mitarbeitende < 6

5 Unternehmen sind zur Prävention verpflichtet. Allgemeine Pflichten gemäss UVG, VUV und ArG: Arbeitgeber ermitteln Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden. treffen Schutzmassnahmen und Anordnungen nach anerkannten Regeln der Technik. instruieren die Mitarbeitenden. überprüfen regelmässig die getroffenen Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen.

6 Die revidierte ASA-Richtlinie: ein Schritt nach vorn. pointiert und klar konkret und praxisorientiert vereinfacht zugunsten einer effizienten, leicht umsetzbaren Prävention Sichere, gesunde Arbeitsplätze bleiben das oberste Ziel.

7 Vereinfachte Einteilung in 4 Kategorien. Betriebe mit besonderen Gefährdungen und mehr Mitarbeitende weniger als 10 Mitarbeitende Betriebe ohne besondere Gefährdungen und mehr Mitarbeitende weniger als 50 Mitarbeitende

8 Betriebe mit besonderen Gefährdungen. Besondere Gefährdungen, deren Erkennung und Beurteilung spezielle Kenntnisse oder Untersuchungsmittel erfordern: besondere Arbeitsplatzverhältnisse Brand- und Explosionsgefährdungen Chemische und biologische Einwirkungen Physikalische Einwirkungen Die besonderen Gefährdungen sind in der Liste Anhang 1 aufgeführt.

9 Besondere Gefährdungen 13B, Maschinen- /Anlagebau: - Montage (grössere Montagestellen) - Mechanische Gefährdungen: Pressen, Stanzen, Schneiden usw. - CNC-Bearbeitungszentren - Konventionelles Drehen, Fräsen - usw.

10 Besondere Gefährdungen 23C, Kunststoff: - Spritzgiessen - Fertigungsinseln (SPGM mit Handlinggerät) - Thermoformen, Blasformen - Extrudieren, Kalandrieren (Folien, Profile) - Schäumen - Laminieren - Mechanische Bearbeitung (analog 13B) - usw.

11 Besondere Gefährdungen Allgemein 13B und 23C: - Krananlagen - Bewegte Transportmittel, z.b. Stapler - Hochregallager - Instandhaltung - Allein arbeitende Personen - Leichtbrennbare Flüssigkeiten - Gesundheitsgefährdende Stoffe - Ionisierende und nichtionisierende Strahlen, Laser - Lärm, Vibrationen - Manuelles Bewegen grosser Lasten - usw.

12 Betriebe Kategorie Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb besondere Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der 10 Mitarbeitende oder mehr beschäftigt, weist die getroffenen Massnahmen nach. Er regelt zweckmässig die Zuständigkeiten und Abläufe betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Diese Organisation ist nachzuweisen

13 Nachweis des Beizugs. Nachweis der getroffenen Massnahmen. Nachweis der Organisation. Umsetzung von Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösungen oder: direkter Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit Umsetzung technischer Massnahmen, Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen Bescheinigung von Berufs-, Aus- und Weiterbildungen Regelungen von Zuständigkeiten und Abläufen

14 Betriebe Kategorie Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb besondere Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt, weist die getroffenen Massnahmen mit einfachen Mitteln nach

15 Nachweis des Beizugs. Nachweis der getroffenen Massnahmen mit einfachen Mitteln. Umsetzung von Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösungen. oder getroffene Massnahmen / mündliche Auskünfte Protokolle Schulungsunterlagen Ausfüllen von Checklisten der ASA-Spezialisten gegebenenfalls Nachweis über Beizug

16 Betriebe Kategorie Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb keine besonderen Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der 50 Mitarbeitende oder mehr beschäftigt, regelt zweckmässig die Zuständigkeiten und Abläufe betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Diese Organisation ist nachzuweisen

17 Nachweis der Organisation. Erfüllung der Grundanforderungen gemäss VUV und ArGV3 Regelung der Zuständigkeiten Definition der Abläufe betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

18 Betriebe Kategorie Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb keine besonderen Gefährdungen gemäss Anhang 1 auftreten und der weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt, hat die allgemeinen Pflichten gemäss Art VUV zu erfüllen

19 Grundanforderungen erfüllen. Erfüllung der Grundanforderungen gemäss VUV und ArGV

20 Wege zu einem griffigen Sicherheitskonzept. Überbetriebliche Lösungen sind immer noch der Königsweg: 76 Branchenlösungen 15 Betriebsgruppenlösungen 16 Modelllösungen oder: individuelle Lösung

21 Die Branchenlösung bietet viele Vorteile. spart Zeit und Kosten branchenspezifisches Sicherheitssystem mit vielen Tools eröffnet Zugang zu Spezialisten der Arbeitssicherheit beinhaltet diverse Schulungsangebote vermittelt die neusten Erkenntnisse

22 Bezug der EKAS Richtlinie 6508 Die Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) kann bezogen werden unter : (Bestell-Nr. 6508)

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. «Einen grossen Vorsprung im Leben hat, wer da schon handelt, wo die anderen noch reden.» Zitat John F. Kennedy

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