1 Name und Sitz. 2 Zweck und Aufgabe. 3 Mitgliedschaft
|
|
- Ursula Steinmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen: Tennisclub Schloss Berg Nennig e.v. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Merzig eingetragen. 2) Der Verein hat seinen Sitz in Perl, Ortsteil Nennig. 3) Der Verein ist Mitglied des Saarländischen Tennisbundes. 2 Zweck und Aufgabe Der Zweck des Vereins ist die Leibesertüchtigung seiner Mitglieder, insbesondere durch sportliche Betätigung im Tennissport. Der Verein dient ausschließlich gemeinnützigen, sportlichen Zwecken. 3 Mitgliedschaft 1) Die Mitgliedschaft im Verein ist freiwillig. 2) Der Verein besteht aus aktiven und föderativen Mitgliedern. 3) Jeder kann die Mitgliedschaft schriftlich beantragen. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. 4) Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch den Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Sie wird wirksam mit der Zahlung des ersten Beitrages. 5) Ehrenmitglieder können auf Antrag des Vorstandes ernannt werden; dies sind Mitglieder, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben.
2 4 Austritt 1) Das Mitglied hat jederzeit das Recht, aus dem Verein auszutreten. Der Austritt ist dem Verein schriftlich mitzuteilen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. 2) Der Ausschluss eines Mitglieds wird durch den Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen und dem betreffenden Mitglied unter Angaben der Gründe mitgeteilt, wenn das Mitglied a) sich weigert den fälligen Beitrag zu zahlen. b) seine Mitgliedschaft missbraucht, indem es das Ansehen des Vereins schädigt. c) gegen Vereinsinteressen verstößt. d) die Sportdisziplin grob verletzt. e) gegen die Anordnung und Beschlüsse der Vereinsorgane verstößt. 3) Dem Ausgeschlossenen steht eine Einspruchsfrist von vier Wochen nach Zustellung des Ausschlussschreibens zu. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Das Ausschlussschreiben erfolgt per Einschreiben mit Rückschein. Die Frist beginnt mit dem Tag des Zugangs ( lt.rückschein ). 5 Verwaltung des Vereins Organe des Vereins sind: 1) Die Mitgliederversammlung 2) Der Vorstand
3 6 Mitgliederversammlung 1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand mindestens einen Monat vor Beginn unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt über das amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Perl. Mitglieder, die dieses Blatt nicht erhalten, werden schriftlich oder über elektronische Kommunikationsmittel eingeladen. 2) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal innerhalb eines Geschäftsjahres statt und muss folgende Tagespunkte enthalten: a) Jahresbericht des Vorsitzenden b) Kassenbericht c) Entlastung des Vorstandes 3) Über die gefassten Beschlüsse ist vom Schriftführer ein Protokoll zu führen. Das Protokoll wird vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer unterschrieben. 4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 5) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 6) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von einer Woche mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es a) der Vorstand beschließt. b) ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorsitzenden beantragt hat.
4 7 Der Vorstand 1) Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: 1. Vorsitzende/r Stellvertretende/r Vorsitzende/r Kassierer/in Schriftführer/in Presse und Organisation Sportwart/in Platzwart/in 1. Beisitzer/in 2. Beisitzer/in Ämter, außer Vorsitzende/r und stellvertretende/r Vorsitzende/r können in Personalunion geführt werden. 2) Vorstand im Sinne des 26 BGB sind 1. Vorsitzende/r und stellvertretende/r Vorsitzende/r. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich und zeichnen als gesetzliche Vertreter des Vereins. Beide vertreten den Verein gemeinsam. 3) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Mitglied in diese Position berufen. 4) Vorstandssitzungen werden im Bedarfsfall durch den/die Vorsitzende/n unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung soll mindestens acht Tage vorher erfolgen. In dringenden Fällen kann von dieser Frist abgewichen werden. 5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend ist. Abstimmungen finden mit einfacher Mehrheit statt. Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes muss geheim abgestimmt werden.
5 8 Wahl des Vorstandes 1) Der Vereinsvorstand wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. 2) Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit erfolgt die Wiederholung des Wahlvorganges. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Liegen mehrere Vorschläge vor, kann, wenn kein Einspruch erfolgt, per Akklamation gewählt werden. 3) Wiederwahl ist zulässig. 9 Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und ggfs. der Aufnahmegebühr richtet sich nach den Bedürfnissen des Vereins und wird von der Mitgliederversammlung in einer Gebührenordnung festgelegt. 10 Rechte der Mitglieder Jedes aktive oder förderaktive Vereinsmitglied ist berechtigt an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Mitglieder ab 16 Jahren haben Stimmrecht. Sie können wählen und gewählt werden Jährige können aber nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören. 11 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
6 12 Kassenprüfung Von der Mitgliederversammlung werden mindestens zwei Kassenprüfer für die Dauer von drei Jahren gewählt und dürfen dem Vorstand nicht angehören. Diese haben das Recht und die Pflicht, die Kassengeschäfte des Vereins zu überprüfen. Sie erstatten über die Prüfung der Mitgliederversammlung einen Bericht und stellen den Antrag auf Entlastung des Kassierers und des Vorstandes. 13 Regelung des Spielbetriebes Die Regelung des Spielbetriebs wird durch eine Platzordnung geregelt. 14 Satzungsänderungen Die Mitgliederversammlung beschließt über die Satzung und deren Änderungen. Bei Beschlüssen, die die Satzung betreffen, ist eine zwei Drittel Mehrheit erforderlich. 15 Auflösung des Vereins 1) Über die Auflösung des Vereins beschließt eine zu diesem Zweck besonders einberufene Mitgliederversammlung. Bei dieser Versammlung muss mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Wird die Anzahl nicht erreicht, so muss eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, die dann unabhängig von der Anzahl der Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen kann. 2) Zur Auflösung des Vereins ist ein Mehr von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich, über das vorhandene Vermögen entscheidet die Mitgliederversammlung. Perl - Nennig,
Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisclub Saar-Pfalz Einöd e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Homburg. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Der Verein gehört dem Saarländischen
MehrSatzung. des. Turn- und Sportverein Heiligenstein e.v.
Satzung des Turn- und Sportverein 1911 Heiligenstein e.v. 17.05.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 2 Mitgliedschaft 3 Beendigung der Mitgliedschaft 4 Beiträge 5 Stimmrecht und Wählbarkeit
MehrSATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
MehrSatzung. Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden. VEREINSSATZUNG Für den Verein Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lollar-Salzböden
Satzung Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden VEREINSSATZUNG Für den Verein Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lollar-Salzböden 1 1. Der Verein trägt den Namen: Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden
MehrSatzung TTC Michelbach e.v. 1954
Satzung TTC Michelbach e.v. 1954 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 01.04.1954 in Michelbach gegründete Tischtennis Verein führt den Namen: TTC Michelbach Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland im Landessportbund
MehrRADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012
RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung Revision 2012 Gültig ab dem 02.03.2012 Inhalt 1 Name, Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft...
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule Guxhagen
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist Guxhagen.
MehrSatzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder
Satzung 1 Namen, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Schützenverein Langwedel von 1878 e. V. und hat seinen Sitz in Langwedel. 2) Er ist im Vereinsregister eingetragen. 3) Das Geschäftsjahr
MehrLandFrauenVerein. Friedrichstadt und Umgebung e. V. Satzung
LandFrauenVerein Friedrichstadt und Umgebung e. V. Satzung Friedrichstadt, 19. Februar 2014 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenVerein Friedrichstadt und Umgebung
MehrSatzung. des. Neue Satzung gültig ab Mai 1996 Geänderte Fassung gültig ab September 1996
Satzung des Mini Truck Club Söhrewald e.v. Neue Satzung gültig ab Mai 1996 Geänderte Fassung gültig ab September 1996 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Mini Truck Club Söhrewald,
MehrAlzey. Anerkannte Denkmalpflegeorganisation und gemeinnütziger Verein. Ernst-Ludwig-Str Alzey Tel.: 06731/ Fax: 06731/992813
1 Alzey Anerkannte Denkmalpflegeorganisation und gemeinnütziger Verein Ernst-Ludwig-Str. 45 55232 Alzey Tel.: 06731/992818 Fax: 06731/992813 SATZUNG (nach Satzungsänderung vom 18. November 2016) l Name,
MehrGesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück
Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung für Sportverein
Satzung für Sportverein 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 25.08.2006 gegründete Verein führt den Namen Verein zur Förderung von Gesundheit und Rehabilitation im Westend. Er ist Mitglied des Behindertensportverbandes
MehrSatzung für den Reit- und Fahrverein Zeiskam
Satzung für den Reit- und Fahrverein Zeiskam 1 Der am 25.08.1954 gegründete Verein setzt die Tradition eines 1924 gegründeten Reitvereins fort und führt den Namen Reit- und Fahrverein Zeiskam e. V. und
MehrSatzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.
Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister
Mehrb) Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Satzung des Vereins Pfälzer Maler e.v. 1 Der am 15.12.1968 in Rhodt u. d. Rietburg gegründete Verein führt den Namen "Pfälzer Maler e.v.". Der Verein "Pfälzer Maler e.v." hat seinen Sitz in Landau i.d.
MehrSatzung des Fördervereins TSV Bitzfeld
Satzung des Fördervereins TSV Bitzfeld 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein TSV Bitzfeld e.v.. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Register Nr: VR
MehrSatzung des Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Pferdesportvereins Ludwigshafen/Rhein e.v. Der am 5. Oktober 1985 in Ludwigshafen/Rhein gegründete Verein führt den Namen "Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein
MehrVEREINSSATZUNG. der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz. 1 Name, Sitz, Rechtsform
1 VEREINSSATZUNG der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Armenhof. 2. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen
MehrNON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform
NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am 20.05.1986 SATZUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform Der Verein führt den Namen NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB und hat seinen Sitz in Braunschweig. Der Verein wird in das
MehrSatzung der. Schützengilde Lützow Salzgitter e.v. Amtsgericht Braunschweig Registernr
Satzung der Schützengilde Lützow Salzgitter e.v Amtsgericht Braunschweig Registernr. 140 080 Satzung der Schützengilde Lützow Salzgitter e.v in Salzgitter Lebenstedt Neufassung vom 11.01.2013 1 Name und
MehrFörderverein an der Realschule Schloß Neuhaus e.v.
S a t z u n g 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen (2) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Paderborn eingetragen und trägt den Zusatz e.v.. (3) Der Sitz des Vereins ist Paderborn,
MehrSATZUNG. Förderverein des American Football
SATZUNG Förderverein des American Football 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein des American Football". Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Böblingen eingetragen;
MehrS A T Z U N G. BTC BÖNNINGSTEDTER TENNIS - CLUB e. V. 1. Der am 25. Oktober 1979 in Bönningstedt gegründete Tennis-Club führt den Namen
S A T Z U N G BTC BÖNNINGSTEDTER TENNIS - CLUB e. V. Name, Sitz und Zweck 1 1. Der am 25. Oktober 1979 in Bönningstedt gegründete Tennis-Club führt den Namen BTC - BÖNNINGSTEDTER-TENNIS-CLUB e. V. abgekürzt:
MehrName, Sitz, Geschäftsjahr
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Swingolfclub Harz e.v. 2. Der Verein ist am 21.07.2005 gegründet und hat seinen Sitz in 38667 Bad Harzburg, Landkreis Goslar. Der Verein ist eingetragen
MehrName, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 23.10.96 in 10781 Berlin gegründete Verein führt den Namen " Verein zur Förderung des Juxirkus e.v.". Der Verein hat seinen Sitz in Berlin, er ist in das
MehrSeniorensport- und Förderverein e. v. Bruchköbel. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
Seniorensport- und Förderverein e. v. Bruchköbel 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.) Der Verein führt den Namen Seniorensport- und Förderverein e.v. Bruchköbel. Er hat seinen Sitz in Bruchköbel
MehrCircus Cabali Die Kleine Kunst e.v.
Satzung Circus Cabali die kleine Kunst e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Namen Circus Cabali die kleine Kunst e.v. Er hat seinen Sitz in 16321 Bernau,
MehrSatzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler
Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung Fluchtraum Bremen e.v.
Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,
MehrS a t z u n g für den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Prasdorf. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
S a t z u n g für den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Prasdorf 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Prasdorf. Der Verein hat seinen Sitz
MehrSatzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft 2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
MehrSatzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein
MehrS A T Z U N G. Walbecker Karnevalsclub 2012 e.v.
S A T Z U N G Walbecker Karnevalsclub 2012 e.v. 1 Inhalt 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 5 Mitgliederversammlung 6 Vorstand 7 Auflösung des Vereins
MehrSatzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.
Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 11. September 1996 in Velbert-Neviges gegründete Verein Bürgerverein Hardenberg e.v. trägt seit dem 28.07.2011 den Namen
MehrTischtennis-Club Lauterbach e.v. Satzung vom mit Änderung vom und vom
Tischtennis-Club Lauterbach e.v. Satzung vom 10.02.1974 mit Änderung vom 24.03.1978 und vom 21.08.2001 1 1. Der Verein führt den Namen Tischtennis-Club Lauterbach 2. Der Verein hat seinen Sitz in Lauterbach.
MehrSatzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Satzung des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. 1 NAME UND SITZ DES VEREINS 1.) Der Name des Vereins heißt: Arster Freizeitgestaltung e.v. 2.) Er hat seinen Sitz in 28279 Bremen-Arsten. 3.) Als Gründungsjahr
MehrSatzung des Brauchtums-Fördervereins der KG Rot-Weiß Gemünd 1955 e.v.
Satzung des Brauchtums-Fördervereins der KG Rot-Weiß Gemünd 1955 e.v. In der Änderung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. Juli 2006 Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13. September 2010
MehrSatzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.
Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Bürgerverein Küllenhahn e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal-Küllenhahn. Er ist im Vereinsregister
MehrSatzung des Sportverein DARSCHEID
- 1 - Satzung des Sportverein DARSCHEID 1 Name, Sitz und Zweck Der am 01. April 1950 in Darscheid gegründete Sportverein führt den Namen SV Darscheid e.v. und hat seinen Sitz in Darscheid. Der Verein ist
MehrVerein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Vereins
Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V.
MehrV E R E I N S S A T Z U N G. FV Vilja Wehr 1925 e.v.
V E R E I N S S A T Z U N G FV Vilja Wehr 1925 e.v. 1 Name und Vereinszweck 1. Der Verein führt den Namen Fußballverein Vilja Wehr 1925 e.v.. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Koblenz (VR10829)
MehrSatzung. des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v.
Satzung des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v. in der Fassung vom 21.09.1992 zuletzt geändert am 18.04.2002 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen "Mühlheimer Karneval-Verein e.v." und hat seinen Sitz
MehrSatzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v.
Satzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. 1 Name und Sitz Der in der Mitgliederversammlung am 30.10.1982 gegründete Verein führt den Namen Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. Er hat
MehrS a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER
S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER Er ist in das Vereinsregister eingetragen
MehrS a t z u n g Verlust der Mitgliedschaft 4 Maßregelungen 10 Protokollierung der Beschlüsse 11 Wahlen 5 Beiträge
S a t z u n g Badminton-Club Rot- Weiß Borbeck 1957 e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein trägt den Namen Badminton-Club Rot-Weiß Borbeck 1957 e.v. mit Sitz in Essen-Borbeck und ist im Vereinsregister
MehrSATZUNG 1 NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS
SATZUNG 1 NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS 1. Der am 29. November 1991 in Wriezen gegründete Verein führt den Namen Bushido Wriezen e.v.. Er ist Mitglied des Kreissportbundes Märkisch-Oderland und im Landessportbund
MehrSatzung. des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v.
Satzung des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v. in der Beschlussfassung vom 25.05.1988 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Gewerbe- und Verkehrsverein Sendenhorst-Albersloh
Mehrdry e. V. Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Satzung
Satzung dry e. V. - Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Kontakt: Barbara Merken Am Hügelfelsen 14 95493 Bischofsgrün 09276/9260-150 barbara@sozio.de -1- Satzung dry
MehrName, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit
S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr
MehrSatzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten
Satzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten 1 Name, Sitz und Trägerschaft (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dorumer Amtsgarten. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tostedt
MehrDer Verein führt den Namen Förderverein KiTa MS Piratenclub e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Burg/b. Magdeburg einzutragen.
Satzung des Förderverein KiTa MS Piratenclub 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein KiTa MS Piratenclub e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Burg/b. Magdeburg einzutragen.
MehrFörderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung. "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. "
Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung 1. Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. " im Folgenden "Verein" genannt. 1.2 Der
Mehrdes 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.
Satzung des 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v. 1 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 01.05.1973 in Mainz-Hechtsheim gegründete Fußballverein führt den Namen 1. FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.. 2.
MehrS a t z u n g. des Leichtathletik-Vereins Merzig e.v. gegründet am 14. Januar Name, Sitz und Zweck
S a t z u n g des Leichtathletik-Vereins Merzig e.v. gegründet am 14. Januar 1961 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der Verein hat den Namen Leichtathletikverein Merzig e.v. Er wurde gegründet am 14. Januar 1961
MehrSatzung des LAV Waren/Müritz e. V.
Satzung des LAV Waren/Müritz e. V. 1 Name und Sitz 1. Name: Leichtathletikverein Waren/Müritz 2. Kurzform: LAV Waren/M. 3. Sitz: Waren- Müritz 4. Gründungsdatum: 19.01.2001 5. Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrFreizeitsport Solingen e.v.
Freizeitsport e.v. Klemens-Horn-Straße 38 42655 A) Satzung 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 19. Mai 1982 in 5650 gegründete Sportverein führt den Namen Freizeitsport e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in.
MehrFreunde von Martinique und der Karibik in Baden-Württemberg e. V.
Freunde von Martinique und der Karibik in Baden-Württemberg e. V. Satzung vom 12.11.2003 gemäß Beschluss der Gründungsversammlung vom 12.11.2003 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz des Vereins 2 Vereinsziel
MehrS a t z u n g s s c h r i f t
S a t z u n g s s c h r i f t Trebur den, 15. März 2014 S a t z u n g 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Altkerweborsch Trebur. Er hat seinen Sitz in 65468 Trebur. [Streichung 2014] Das Geschäftsjahr
MehrFudokan Karate-Do Braunshausen e.v. Satzung
-1 Fudokan Karate-Do Braunshausen e.v. Satzung _Änderung vom 26.10.2007 Präambel Fudokan Karate-Do Braunshausen e.v. ist ein Karateverein, der der Bevölkerung von Braunshausen und Umgebung die Werte des
MehrSatzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. Er hat seinen Sitz in Dornburg - Camburg
MehrSATZUNG des Vereins. Altstadtverein Fürth e. V.
Stand: 102017 SATZUNG des Vereins Altstadtverein Fürth e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Altstadtviertel St. Michael, Bürgervereinigung Fürth e. V.. Die Kurzbezeichnung lautet
MehrSatzung des Vereins M A R A T H O N S O E S T
Satzung des Vereins M A R A T H O N S O E S T 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 24. November 1981 in Soest gegründete Verein führt den Namen "Marathon Soest". 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim
MehrSatzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.
Satzung Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "Kleinkunstbühne Pirna Q24". Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Der Verein
MehrSatzung. Eigenheimervereinigung Zorneding ev
Satzung Eigenheimervereinigung Zorneding ev Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Ebersberg Band VII Nr. 239, S. 71 SATZUNG DER EIGENHEIMERVEREINIGUNG ZORNEDING E.V. 1 Name und Sitz der Vereinigung
MehrSatzung. 2 Aufgabe: Aufgabe des Vereins ist die Pflege und Förderung des Tennissportes.
Satzung 1 Name: Der Verein führt den Namen Tennisclub Dalheim 1980 e.v. und hat seinen Sitz in 55278 Dalheim. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Mainz eingetragen werden. 2 Aufgabe: Aufgabe
MehrS A T Z U N G. Name und Sitz
S A T Z U N G 1 Name und Sitz (1) Der am 24. Oktober 2001 in Köln gegründete Verein führt den Namen "Kölner Triathlon-Team 01" und führt die Vereinsfarben Schwarz - Rot. (2) Sitz des Vereins ist Köln.
MehrFörderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.
Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz Förderverein der Christian-Heinrich-Zeller-Schule Karsau e.v.. Der Sitz des Vereins ist Rheinfelden (Karsau).
MehrSatzung der BSG Pneumant Fürstenwalde e.v.
Satzung der BSG Pneumant Fürstenwalde e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen BSG Pneumant Fürstenwalde e.v. Der Verein hat seinen Sitz in der Stadt Fürstenwalde/Spree. Er ist in das Vereinsregister
MehrNeue Schule Wolfsburg
Satzung des Vereins der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. FÖRDERVEREIN Name, Sitz und Zweck Der Verein der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. -Förderverein - verfolgt ausschließlich
MehrFreiwillige Feuerwehr Gonterskirchen
Freiwillige Feuerwehr Gonterskirchen VEREINSSATZUNG 1 Name, Sitz, Rechtsform 1) Der Verein trägt den Namen FREIWILLIGE FEUERWEHR GONTERSKIRCHEN 2) Er ist als gemeinnütziger Verein eingetragen 3) Der Sitz
MehrVEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name
VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Berufsschule I Regensburg e.v. Er ist unter
Mehr1 Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen der BIGS verstoßen
Satzung der BIGS 1 Name und Sitz Bürgerinitiative der Gemeinde St elle Gemeinde St elle 2 Die Gemeinschaft wird als eingetragener Verein geführt und trägt den Namen Bürgerinitiative der Gemeinde Stelle,
MehrSatzung des Karnevalsgesellschaft Jeläse Jecke e.v.
Satzung des Karnevalsgesellschaft Jeläse Jecke e.v. 1 Name, Sitz, Zweck, Vereinsregister, Geschäftsjahr 1. Name: Der Verein trägt den Namen: (s.oben) Kurzform KG Jeläse Jecke e.v. 2. Sitz: Der Sitz des
MehrSatzung des Husumer Handwerkervereins von 1857 e.v.
Satzung des Husumer Handwerkervereins von 1857 e.v. 1 Name und Sitz Der am 01.02.1857 in Husum gegründete Verein führt den Namen Husumer Handwerkerverein von 1857 e. V.. Er hat seinen Sitz in Husum und
MehrDie Nutzung des Gebäudes, des Geländes und der Einrichtung sind Zweck des Vereins. Die Erhaltung des Gebäudes ist dem Verein ein Anliegen.
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen KULTURMÜHLE RECHBERGHAUSEN. Der Sitz ist in Rechberghausen. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das
MehrDer Verein führt den Namen " Förderverein Schach ASP Hoyerswerda", nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e. V.
Satzung des Fördervereins Schach ASP Hoyerswerda 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Förderverein Schach ASP Hoyerswerda", nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz
MehrSatzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v.
Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der am 5. Januar 1955 in Wirges gegründete Tischtennisverein führt den Namen Tischtennis Club Wirges e.v. Er ist Mitglied des Sportbundes
MehrSatzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert
Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung des SVSH e. V. mit den Änderungen vom , , , und
Satzung des SVSH e. V. mit den Änderungen vom 5. 2. 83, 18. 11. 83, 16. 12. 86, 21. 1. 99 und 27. 2. 2015 1 Name, Gründung, Sitz, Geschäftsjahr, Vereinsfarben 1. Der Verein trägt den Namen Speckbrettverein
Mehr1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Apfelweinstiftung Hessen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz e.v. Sitz des Vereins ist Maintal.
MehrSatzung Gewerbeverein Riegelsberg e.v.
Satzung Gewerbeverein Riegelsberg e.v. Errichtet am 23. Mai 2007 im Sitzungssaal des Rathauses Riegelsberg (1. geändert am 27.02.08 anlässlich der Jahreshauptversammlung) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
MehrSATZUNG. Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v.
SATZUNG Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Benediktbeuern e.v.". Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2)
MehrSatzung des Budo Club Westrich
Satzung des Budo Club Westrich 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 17.02.1984 in Landstuhl gegründete Budo Sport Verein führt den Namen "Budo Club Westrich". Er ist Mitglied des Sportbundes Pfalz im Landessportbund
MehrSatzung vom
Mitarbeiter- und Pensionärsverein Siemens Kemnath e.v. Satzung vom 18.12.2014 Wahlordnung vom 16.04.2013-1 - 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Mitarbeiter- und Pensionärsverein
MehrMitglied kann jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat oder juristische Person werden.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Zunftarchiv der Freien Narrenzunft Hausach. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name
MehrSatzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "
1. Der Verein führt den Namen Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister
MehrSatzung. 1 Name, Sitz, Rechtsform. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform a) Der Verein führt den Namen Baseball und Softball Dresden Dukes. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden unter VR 3625 eingetragen. Der Vereinsname trägt
MehrSatzung. Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell".
Satzung Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell". Sitz des Vereins ist Gröbenzell. Postanschrift ist die des ersten Vorsitzenden. Zweck des
MehrSATZUNG. Name des Vereins Präambel Der Verein führt den Namen: Haus- und Wohnungseigentümerverein Nordkreis Aachen e.v.
SATZUNG 1 Name des Vereins Präambel Der Verein führt den Namen: Haus- und Wohnungseigentümerverein Nordkreis Aachen e.v. 2 Sitz des Vereins Der Sitz des Vereins ist Würselen. Der Verein soll im Vereinsregister
MehrTischtennisverein Stirpe Oelingen e.v. Satzung. 1 Name, Sitz und Zweck
Satzung 1 Name, Sitz und Zweck Der Tischtennisverein Stirpe-Oelingen e.v. mit Sitz in Bohmte, Ortsteil Stirpe-Oelingen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
MehrSatzung für den LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung
Satzung für den LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung e.v, mit Sitz in Breitenfelde.
MehrFörderverein Freibad Breidenbacher Grund e.v. Breidenbach, den 17. Juni Satzung. Förderverein Freibad Breidenbacher Grund e.v.
Satzung Förderverein Freibad Breidenbacher Grund e.v. 1 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein führt nach seiner Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Marburg den Namen:
MehrSatzung des Bernhausen aktiv e. V.
Satzung des Bernhausen aktiv e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Bernhausen aktiv und hat seinen Sitz in Filderstadt. Er ist beim Vereinsregister des Amtsgerichts Nürtingen
MehrS a t z u n g des Fördervereins Schwimmbäder Laubach
S a t z u n g des Fördervereins Schwimmbäder Laubach 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt nach seiner Eintragung in das zuständige Vereinsregister den Namen Förderverein Schwimmbäder Laubach e.v. 2. Der
MehrS A T Z U N G der Ski und Wanderfreunde Lambsborn 1978 e.v.
S A T Z U N G der Ski und Wanderfreunde Lambsborn 1978 e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 22.07.1978 in Lambsborn gegründete Volkssportverein führt den Namen Ski und Wanderfreunde Lambsborn 1978 e.v.
MehrVEREINSSATZUNG. 1 Name, Sitz und Zweck. 2 Erwerb der Mitgliedschaft
VEREINSSATZUNG 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 29.04.1962 in Hahnbach gegründete Tennis-Club-Verein führt den Namen Tennis-Club Hahnbach. Der Verein hat seinen Sitz in Hahnbach. Er ist in das Vereinsregister
MehrSatzung Förderverein Berumerfehner Kirche e.v.
Satzung Förderverein Berumerfehner Kirche e.v. 1 Name, Sitz des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Berumerfehner Kirche e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Berumerfehn. (3) Der Verein wird
MehrVereinssatzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins
Vereinssatzung 1 Name und Sitz 1. Der am 25. Februar 2018 gegründete Verein führt folgenden Namen: frankie-hilft e.v. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der
MehrSatzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung
Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen concept4sport, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. (eingetragener Verein). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig,
Mehr