Bildungsplan Kauffrau/Kaufmann EFZ für die schulisch organisierte Grundbildung
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- Rosa Goldschmidt
- vor 8 Jahren
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1 Bildungsplan Kauffrau/Kaufmann EFZ für die schulisch organisierte Grundbildung Ausgangslage und wichtigste Änderungen Am 1. Januar 2015 tritt der neue Bildungsplan Kauffrau/Kaufmann EFZ für die schulisch organisierte Grundbildung (SOG) in Kraft und ersetzt somit den Übergangsbildungsplan vom 26. September 2011 für privatrechtliche Handelsschulen sowie die Standardlehrpläne Schule und Praxis für HMS vom 28. Oktober Das 2004 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) enthält keine Grundlage mehr für ein eidgenössisch anerkanntes Handelsmittelschuldiplom. Der einzige anerkannte Abschluss in der beruflichen Grundbildung ist, neben dem eidgenössischen Berufsattest, das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ), das gemäss BBG grundsätzlich auch im Rahmen einer schulisch organisierten Grundbildung (SOG) an einer Handelsmittelschule oder an einer privaten Handelsschule erworben werden kann. Auf der Ebene der Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ wird nicht mehr zwischen privatund öffentlichrechtlichen Anbietern bzw. zwischen Anbietern mit einem Leistungsauftrag der Kantone und Anbietern mit einer Bildungsbewilligung differenziert. Vorbehältlich der Bewilligung durch die zuständige kantonale Behörde und der Beteiligung der entsprechenden Ausbildungs und Prüfungsbranche/n sind die Anbieter frei in der Wahl der Modelle und Umsetzungsvarianten (siehe nächster Punkt). Die bestehende Bildungsverordnung und der Bildungsplan für die schulisch organisierte Grundbildung unterscheiden nur noch zwischen dem konzentrierten und dem integrierten Modell. Die bisherigen Modelle (HMS 3+1, 4i und 3i, SOG privat 2+1, 3/2/1, 2/2/2 etc.) werden zu Umsetzungsvarianten. Am 18. Dezember 2012 hat das SBFI den Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität (RLPBM) erlassen und auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Er bildet bei den Umsetzungsvarianten 3+1 und 4i mit BM die Grundlage für den Unterricht und für die Prüfungen in den anerkannten Bildungsgängen (BM Typ Wirtschaft ) und führt zu Anpassungen in den Lektionentafeln der Schulen. Der Bildungsplan SOG regelt die Anforderungen zur Erlangung des EFZ. Aus diesem Grund können inskünftig keine darüber hinausgehenden Elemente für obligatorisch erklärt werden. Der schulische Unterricht kann optional durch zusätzliche allgemeinbildende Fächer, die sogenannte SOG+, ergänzt werden, diese entsprechen dem Berufsprofil. Die zusätzlichen allgemeinbildenden Fächer werden neu gemäss Bildungsplan SOG Kap. 3.3, S.9 in einem zusätzlichen, standardisierten Notenausweis aufgeführt. Der Bildungsplan regelt den Normalfall. Das Langzeitpraktikum findet im Anschluss an die schulische Ausbildung statt. Besondere Umsetzungsvarianten sind aufgrund der Bestimmungen der Bildungsverordnung nach wie vor möglich, sie können über die Bewilligungsverfahren der Kantone und unter Einbezug der zuständigen OdA geregelt werden.
2 Die Dauer der Berufspraxis schriftlich im QV beträgt neu min. (vgl. Art. 21 BiVo sowie S. 28, 29 und 40 im BiPla SOG). Zurzeit ist die Ausbildungs und Prüfungsbranche «Dienstleistung und Administration» die einzige, die die Dauer auf 90 min. heruntersetzt; bei allen übrigen Ausbildungs und Prüfungsbranchen beträgt die Prüfungszeit Berufspraxis schriftlich nach wie vor 120 min. Diese Regelung gilt bereits beim QV Umsetzung des Bildungsplans Vorbemerkungen Mit der Umsetzung der Standardlehrpläne Schule und Praxis für HMS erfolgte 2009 die Anpassung an das Ausbildungs und Prüfungsreglement Bei der Erarbeitung der HMSspezifischen Ausführungsbestimmungen konnten wichtige Punkte der Bildungsverordnung 2012 bzw. des Bildungsplans antizipiert werden. Die Umsetzung des Bildungsplans für die schulisch organisierte Grundbildung 2015 stellt nun den letzten Schritt zur vollständigen Anpassung an die Bildungsverordnung 2012 dar. Die Erarbeitung des Bildungsplans wurde zeitlich und inhaltlich mit der im Jahr 2014 abgeschlossenen Evaluation des Projekts Zukunft HMS (Phase 2 unter Einbezug der öffentlichrechtlichen und privaten Anbieter der schulisch organisierten Grundbildung) abgestimmt. Die Terminplanung für die Umsetzung nach der Inkraftsetzung des Bildungsplans entspricht den in der Berufsbildung üblichen Vorlaufzeiten für kleinere Anpassungen. Die Umsetzung des Rahmenlehrplanes für die Berufsmaturität ist bereits im Gange. Auf der inhaltlichen Ebene der Schullehrpläne geht es im Bereich des EFZ lediglich um Justierungen und Optimierungen. Akteure und Rollen Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs und Prüfungsbranchen (SKKAB) Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) Kauffrau/Kaufmann EFZ Kantone und Schweizerische BerufsbildungsämterKonferenz () Die SKKAB ist als zuständige Organisation der Arbeitswelt (OdA) Träger des Berufs Kauffrau/Kaufmann EFZ und damit zuständig für den Bildungsplan. Die Implementierung ist Sache der OdA und der Kantone. Die SKBQ Kauffrau/Kaufmann EFZ ist der Ort der strukturierten Zusammenarbeit zwischen den Verbundpartnern unter Einbezug der Schulkonferenzen. Kantone: Vollzug und Aufsicht auf kantonaler Ebene. : Koordination und Erarbeitung von Empfehlungen. 2
3 Anbieter der schulisch organisierten Grundbildung (Schulen) Beteiligte Ausbildungs und Prüfungsbranchen Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB IFFP IUFFP Umsetzung der Basisdokumente am Lernort Schule, Erarbeiten der Schullehrpläne, Überarbeiten der Schulungsdokumente sowie der didaktischen Ansätze. Organisationsentwicklung an der Schule. Erstellen der Umsetzungsinstrumente für das Langzeitpraktikum (Lernorte Betrieb und überbetrieblicher Kurs) und für den betrieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens. Pädagogische Begleitung der Umsetzung im Auftrag der SKKAB; Leistungen für Schulen (vgl. Seite 6). Verantwortlichkeiten und Aufgaben Verantwortung SKBQ Kauffrau/Kaufmann EFZ Bisherige Anbieter 2+1 (echtes 2+1 bzw. 4+2) Umsetzungsinstrument/ Dokument Kurzfristig: Ausführungsbestimmungen IKA: W&G: Standardsprache: 1. & 2. Fremdsprache: ÜfK: V&V / SA: IPT (neu): (bisher nur IPTKN) Mittelfristig: Manual SOG Aufgabe Ausweitung des Gültigkeitsbereiches auf SOG bei allen Ausführungsbestimmungen. Zusätzlich inhaltlich anzupassen: Teil zu SOG mit inhaltlichen Präzisierungen Passus zu ungenügenden Modulen streichen Ansprüche und Vorgaben zu IPT, der in IPT verwendeten LLD und zum IPT Kompetenznachweis Entwicklung eines Manuals für die Qualitätsentwicklung an den Schulen. Punktuelle Anpassungen bei den IPT, da die Zuordnung einzelner Ziele zu den IPT und zum LZP auf Wunsch der Schulen angepasst wurde. 3
4 Bisherige Anbieter 321 und 222 Bisherige Anbieter 3+1 mit BM Umstellung auf 4+2 bis spätestens Anpassungen des s sind zu prüfen. Überarbeitung nötig: BMFächer: Anpassung gemäss Rahmenlehrplan BM 2012; EFZFächer: IKA, V&V, ÜFK und IPT Änderungen gemäss neuem Bipla SOG und LZ Katalogen Bisherige Anbieter 3i Komplette Überarbeitung des s nötig. Bisherige Anbieter 4i mit BM Überarbeitung nötig: BMFächer: Anpassung gemäss Rahmenlehrplan BM 2012; EFZFächer: IKA, V&V, ÜFK und IPT Änderungen gemäss neuem BiPla SOG und LZ Katalogen Spezielle Umsetzungsvarianten (verlängerte Ausbildung bzw. Sportlerlehre, Mischformen BOG und SOG usw.) Überprüfung und ggf. Anpassungen nötig: Müssen über die Bewilligungsverfahren der Kantone und unter Einbezug der zuständigen OdA geregelt werden. 4
5 , delegiert an die Arbeitsgruppe Umsetzung Bildungsplan schulischer Teil der SKBQ Kauffrau/Kaufmann EFZ Qualitätssicherungskonzept zur Bildung in beruflicher Praxis an Handelsmittelschulen vom Standardlehrpläne für Mathematik und Geschichte/Staatslehre (Modell 3i EFZ) an Handelsmittelschulen Inhaltlich zu prüfen (Abgleich mit BiPla SOG) und Gültigkeit auf gesamte SOG anzupassen. Inhaltlich zu prüfen und in Lernzielkataloge für die SOG+ überführen. Danach Pflege der Dokumente. HMS spezifische Fächer Empfehlung Nr. 6 Ist aufzuheben. Standardisierter Notenausweis für die zusätzlichen allgemeinbildenden Fächer (SOG+) Bildungsgänge der SOG in privat und öffentlichrechtlichen Handels(mittel) schulen; Grundsätze für die Anerkennung und die Aufsicht Merkblatt Rahmenvertrag zwischen der Schule und dem Praktikumsbetrieb Empfehlung zur Promotion während der Ausbildung Vorlage und Hinweise zur Umsetzung Grundlagen aktualisieren; inhaltlich überprüfen; Gültigkeit auf gesamte SOG anpassen. Grundlagen aktualisieren; inhaltlich überprüfen. Ist neu zu erarbeiten. Dossier Praktikumsvertrag Inhaltlich überprüfen und falls nötig anpassen. 5
6 Leistungen des EHB IFFP IUFFP Inhalt Durchführung von Informationsveranstaltungen zu den wichtigsten Neuerungen des BiPla SOG Begleitung bei der Erarbeitung der EFZTeile des s Durchführen von Informationsveranstaltungen zu Vertiefen und Vernetzen (V&V) / überfachliche Kompetenzen (ÜfK) Durchführen einer ERFATagung zum Problemorientierten Unterricht (POU) Begleitung der SKBQ Kauffrau/Kaufmann EFZ bei der Überarbeitung der Ausführungsbestimmungen und bei der Erarbeitung des Manuals für die Umsetzung des BiPla SOG Bemerkungen Halbtägige Veranstaltung (1x DCH, 1x FCH, 1x TI) 1. Teil: Neuerungen des BiPla SOG 2. Teil: Vorschlag für Vorgehen bzgl. Wird in Arbeitsgruppen gemäss beschlossenem Vorgehen an der Informationsveranstaltung erarbeitet 1tägige Veranstaltung (1x DCH, 1x FCH, 1x TI) 1. Teil: V&V 2. Teil: ÜfK (nur HMS) 1tägige Veranstaltung (1x DCH, 1x FCH, 1x TI) 1. Teil: Input zu POU 2. Teil: Austausch guter Praxisbeispiele (HMS und privat) Das Manual beinhaltet sowohl die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, die von den Anbietern der SOG eingehalten werden müssen, als auch Empfehlungen. Kontakt Isabelle Lüthi, Projektverantwortliche Zentrum für Berufsentwicklung EHB IFFP IUFFP, Kirchlindachstrasse 79, Postfach, 3052 Zollikofen Direktwahl , Telefon isabelle.luethi@ehbschweiz.ch, Das vorliegende Informationsblatt ergänzt und konkretisiert das Informations und Ausbildungskonzept (IAK) der SKKAB vom 30. September 2011 zur Umsetzung der neuen Verordnung über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ ( > Grundlagendokumente: Weitere Informationen). 30. Oktober 2014 (Stand 10. Dezember 2014) SKKAB (R. Hohl) und EHB IFFP IUFFP (P. Lachenmeier, I. Lüthi) 6
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