Risikomanagement in der Landwirtschaft

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1 Risikomanagement in der Landwirtschaft Landwirtschaftliche Betriebe sind oftmals erheblichen Risiken ausgesetzt. Dies liegt bereits darin begründet, dass die Landwirtschaft unter freiem Himmel produziert und Schwankungen von Klima und Wetter ausgesetzt sind. Durch fortschreitende Spezialisierung vielfach auf lediglich einen Betriebszweig und große Wachstumsschritte, steigende Fremdfinanzierung werden Betriebe zunehmend anfälliger auf Schwankungen. Sich ständig ändernde Rahmenbedingungen auf die sich der Betrieb einstellen muss führen ebenfalls dazu, dass sich die Betriebsleitung mit dem Thema Risikomanagement und der Absicherung von Risiken auseinandersetzen muss. Voraussetzung hierfür ist eine genaue Kenntnis der betrieblichen Risiken. Genau dieser Punkt ist in der heutigen Zeit immer schwieriger und stellt hohe Anforderungen an das betriebliche Risikomanagement. Was versteht man unter dem Begriff Risikomanagement? Zunächst sollte an dieser Stelle erst einmal geklärt werden, was unter Risiko generell zu verstehen ist. Von Risiko wird gesprochen, wenn ein Schaden eintreten kann oder ein Verlust entstehen könnte. Weiterhin wird von Risiko gesprochen, wenn eine bestimmte Größe (z.b. der Erlös oder der Unternehmensgewinn) verschiedene Werte annehmen kann und im Vorfeld ungewiss ist, welchen Wert die Größe schlussendlich tatsächlich annimmt. Das Risiko wird traditionell als die Gefahr einer möglichen positiven oder negativen Abweichung eines zukünftig realisierten ökonomischen Wertes von einem erwarteten Wert verstanden oder auch kurz: die Abweichung des tatsächlichen Ergebnisses von dem erwarteten Ergebnis 1 Als Risiko im wirtschaftlichen Sinn kann jede mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbundene Verlustgefahr bezeichnet werden (weiter Begriff). Es kann sich sowohl um den effektiven 1

2 Verlust von eingesetztem Kapital als auch um die Nichtausnutzung möglicher Vorteile (Opportunitätsverluste) handeln. 2 Ein Risiko liegt immer dann vor, wenn eine unvollständige Information über eine Entscheidungssituation gegeben ist. Da nicht alle notwendigen Informationen vorhanden sind, besteht die Möglichkeit, mit Hilfe objektiver Wahrscheinlichkeiten den Eintritt von Erwartungen zu beurteilen. Mit dem Begriff Management werden im Allgemeinen die führenden Tätigkeiten in einem Unternehmen wie bspw. Unternehmensplanung, Steuerung und Kontrolle bezeichnet. Die Hauptaufgabe des Managements ist es, die Existenz eines Unternehmens dauerhaft zu sichern. Dies ist nur möglich, wenn Gewinne erzielt werden und so die Zahlungsfähigkeit / Liquidität des Unternehmens gesichert ist. Risikomanagement ist demnach ein Teil des Managements und befasst sich mit der Planung, Steuerung und Kontrolle aller unternehmensrelevanten Risiken. Aufgabe des Risikomanagements ist es also, unerwünschte Abweichungen von den festgelegten Unternehmenszielen zu verhindern oder zu begrenzen, um somit die Planungssicherheit für das Unternehmen zu erhöhen. Risikomanagement besteht somit aus einer systematischen Analyse, der Erkennung und schließlich der Behandlung von Risiken. Gesetzliche Grundlage des Risikomanagements Die das Management von Risiken betreffenden gesetzlichen Anforderungen richten sich zwar vor allem an Kapitalgesellschaften, die sich über den anonymen Kapitalmarkt finanzieren (d.h. Aktiengesellschaften), um deren Anteilseignern einen ausreichenden Schutz zu gewähren. Ziel ist es, bestandsbedrohende Risiken frühzeitig zu erkennen und nachvollziehbar zu überwachen. Sie betreffen aber auch zunehmend nicht börsennotierte Unternehmen. Das 1998 durch den deutschen Gesetzgebereingeführte Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG 3 ) verpflichtet Aktiengesellschaften zur Einrichtung eines Überwachungssystems zur Früherkennung von den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden

3 Risiken ( 91 II AktG 4 ). Darüber hinaus definiert des KonTraG Risikomanagement als Bestandteil der Sorgfaltspflichten eines jeden GmbH-Geschäftsführers ( 43 Abs. 1 GmbHG 5 ). Diese müssen zudem genau wie die Vorstände einer Aktiengesellschaft im Fall einer Unternehmenskrise beweisen, dass sie sich objektiv und subjektiv pflichtgemäß verhalten und Maßnahmen zur Früherkennung und Abwehr der Risiken getroffen haben. Im Zuge des Ratings, zu dem die Banken durch Basel III verpflichtet sind, werden auch Einrichtung und Betrieb eines unternehmensweiten Risikomanagementsystems wie bspw. das Management-Risk-Controlling (MRC) von den Banken kritisch hinterfragt und geprüft. Die Phasen des Risikomanagements Das Risikomanagement ist ein fortlaufender Prozess und gliedert sich im Wesentlichen in vier Phasen: 1. Risikoidentifikation Um Risiken analysieren zu können, müssen zunächst alle Risiken identifiziert werden. Hierzu können Checklisten hilfreich sein Risikoanalyse und bewertung Im Anschluss daran erfolgt eine Risikobewertung, d.h. hier wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos und dessen mögliche Auswirkungen auf den Betrieb analysiert. Diese Betrachtungen müssen immer einzelbetrieblich erfolgen. Ziel dieser Phase ist eine Wichtung der Risiken und die Prognose der Auswirkungen, die sie bei ihrem Eintritt auf das Unternehmen und das betriebliche Umfeld haben. Die Analyse und Bewertung eines Risikos dient in diesem Sinne der Prognose der Eintrittswahrscheinlichkeit der identifizierten Risiken und der Kosten, die sie verursachen können, um eine Aussage über das Risikoausmaß und dementsprechend in der Folgephase einen Handlungsbedarf ableiten zu können html html 6 l.pdf

4 3. Risikoplanung und steuerung Identifikation, Analyse und Bewertung sind als Vorbereitung für die Phase der Planung und Steuerung zu betrachten, die die eigentliche Behandlung der Risiken beinhaltet. Die Planung und Steuerung hat dabei das Ziel, eine Strategie zum Umgang mit den Risiken zu entwickeln. Dazu werden Maßnahmenpläne zusammengestellt, die Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Akzeptanzkriterien und notwendige Ressourcen umfassen. 4. Risikoüberwachung /-kontrolle Bei der Überwachung von Risiken geht es darum, zu erkennen ob sich ein identifiziertes Risiko im Projektverkauf verändert bzw. ob ein Risiko eintritt. Tritt diese Situation ein, ist es zwingend erforderlich diese Veränderung / den Eintritt umgehend den verantwortlichen Entscheidern mitzuteilen. Ändern sich die Rahmenbedingungen für den Eintritt eines Risikos, ist eine erneute Überprüfung und Analyse zwingend erforderlich. Der Umgang mit Risiken Grundsätzlich lassen sich im Umgang mit Risiken fünf verschiedene Strategien unterscheiden: - Risikovermeidung: Es wird versucht, Risiken zu umgehen. Risikovermeidung bedeutet jedoch auch Geschäftsverzicht (z.b. Ausstieg aus einem riskanten Geschäftsfeld oder Verzicht auf eine rentable aber riskante Investition) - Risikominderung: Es wird versucht, die Eintrittswahrscheinlichkeit für das Auftreten des Risikos zu verringern. Hierzu muss allerdings die Einflussnahme auf die Risikosituation möglich sein, was bei extern bedingten Risiken - bspw. Lieferantenausfälle nur begrenzt gegeben ist. Generell zielt die Risikoreduzierung darauf ab, das Gesamtrisiko durch innerbetriebliche Anpassungsstrategien zu verringern (z.b. durch Diversifizierung). - Risikobegrenzung: Hierbei wird das Auftreten des Risikos selbst zwar in Kauf genommen, die Auswirkungen werden allerdings eingegrenzt.

5 - Risikotransfer: Darunter versteht man die Übertragung von Risiken an Dritte oder diese werden an den Risiken (z.b. Risikoaufschläge) beteiligt. Wichtige Instrumente sind hier bspw. Versicherungen (Hagel-, Tierseuchen- oder Ertragsversicherungen). Die Übertragung von Risiken auf Dritte ist in der Regel mit einem Vertragsabschluss (z.b. Versicherungsvertrag) und der Zahlung von Prämien du Gebühren verbunden. - Risikoakzeptanz: Das Schadensausmaß des Risikos wird in Kauf genommen und es werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Dies erfordert jedoch eine gewisse Risikovorsorge, d.h. bspw. Bildung von Rückstellungen und Reserven oder die Erhöhung des Eigenkapitals. Welche Strategie für die verschiedenen Risiken angewandt wird, ist vom Schadensausmaß, der zuvor zugeordneten Priorität und den speziellen Eigenschaften des Risikos abhängig. Beispielsweise ist eine Vermeidungsstrategie bei Risiken, die das gesamte Projekt lahmlegen können, eher zu überdenken, als bei Risiken, deren Eintritt zwar mit extrem hohen Kosten verbunden ist, gleichzeitig aber als so unwahrscheinlich eingeschätzt wird, dass das Risikoausmaß sehr gering ausfällt. Welche Risiken gibt es im landwirtschaftlichen Betrieb? Risiken werden verschiedentlich systematisiert. Unterschieden werden in der Landwirtschaft externe und interne Risiken. Interne Risiken = Produktionsrisiken: diese ergeben sich im Pflanzenbau aus Unsicherheiten hinsichtlich der Erträge und Qualitäten. Sie resultieren aus dem Witterungsverlauf und dem Einfluss von Schädlingen sowie dem Auftreten von Krankheiten. In der Tierproduktion spielen Krankheiten und Seuchen ebenfalls eine erhebliche Rolle. Weiterhin besteht die Gefahr von Managementfehlern bezüglich Haltung, Fütterung und Hygiene. = Personenrisiken: diese stehen in Verbindung mit den in dem Betrieb beschäftigten Arbeitskräften. Die Gefahr, dass Familien- oder Lohnarbeitskräfte oder gar der Betriebsleiter

6 aufgrund von Krankheiten oder Todesfällen ausfallen, wird in vielen Betrieben unterschätzt. Weiterhin spielen Probleme der Mitarbeitermotivation und -führung sowie Schwierigkeiten, den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften zu decken, eine wachsende Rolle. = Finanzrisiken: hier spielt ist in erster Linie die Liquidität eines Betriebs eine große Rolle. Vor allem die mit Auszahlungen verbundenen Kosten, wie sie unter anderem für den Einkauf von Betriebsmitteln, für Lohn-, Zins- und Pachtzahlungen anfallen, sind unter Liquiditätsgesichtspunkten bedeutsam. = Zinsänderungsrisiko: dieses erhöht sich mit steigender Fremdkapitalbelastung eines Betriebs. Zudem können Schwierigkeiten auftreten, eine gegebenenfalls notwendige Anschlussfinanzierung sicherzustellen. = Anlagerisiken: diese betreffen alle zum Betrieb gehörenden Gebäude, Maschinen und Geräte. Außerdem sind alle in den Gebäuden gelagerten Produkte sowie die technischen Anlagen im Innenbereich Gefahren wie Feuer, Bruch und Entwertung wegen technischen Fortschritts ausgesetzt. = sonstige internen Risiken: hierzu zählen insbesondere Umweltrisiken, mögliche Rechtsstreitigkeiten und Haftpflichtschäden. Vor allem im Bereich der Umwelt- und Nahrungsmittelsicherheit sehen sich Landwirte zunehmend anspruchsvolleren gesetzlichen Regelungen und Vorschriften ausgesetzt. Externe Risiken = Marktrisiken: diese resultieren aus Preisänderungen auf Absatz- und Beschaffungsmärkten. Eine fortschreitende Liberalisierung der Agrarmärkte mit den damit verbundenen volatileren Preisen führt zu stark schwankenden Einkommen in der Landwirtschaft. Auch das Abnahmerisiko und das Risiko einer Insolvenz der Marktpartner zählen zu den Marktrisiken. = Politikrisiken: diese ergeben sich aufgrund veränderter Gesetze und Verordnungen im Bereich der Agrarpolitik sowie durch modifizierte umwelt-, steuer-, sozial-, handels- und außenpolitische Rahmenbedingungen.

7 = sonstige externe Risiken: hierunter sind unter anderem böswillige Fremdeinwirkungen wie Einbruch, Diebstahl oder Beschädigungen zu verstehen. Darüber hinaus sehen sich landwirtschaftliche Betriebe den Forderungen vielfältiger Anspruchsgruppen, zum Beispiel Umweltverbänden oder Bürgerinitiativen, gegenüber. Stallneubauten und andere Investitionsvorhaben werden dadurch häufig erheblich erschwert oder verzögert. Maßnahmen des Risikomanagements Traditionell ist das betriebliche Risikomanagement sehr stark auf Versicherungen ausgerichtet. So können wirtschaftliche Folgen des möglichen Eintritts bestimmter Gefahren reduziert werden. Die Zahlung der Versicherungsprämie wälzt das Risiko somit auf Dritte ab. Somit lassen sich - Risiken des laufenden Produktionsprozesses eingrenzen (Gebäude-, Inventar-, Betriebshaftpflicht-, Ertragsschadens- oder Betriebsunterbrechungsversicherung) - Risiken der Produktionsfaktoren verringern (Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung). Der Abschluss von Versicherungen spielt auch beim betrieblichen Rating durch Banken eine große Rolle. Es ist beim Abschluss der Versicherungen darauf zu achten, dass das Versicherungspaket auf den landwirtschaftlichen Betrieb und dessen betriebsindividuelle Risikosituation zugeschnitten ist. Versicherungen im Ackerbau Im Ackerbau spielen witterungsbedingte Ertragsausfälle eine große Rolle. Diese Risiken und das Ausmaß der Schäden sind in der Regel nur schwer kalkulierbar. Aus diesem Grund können hier Ertragsausfallversicherungen abgeschlossen werden. Hagelversicherung: Diese Form der Versicherung beschränkt sich im Wesentlichen auf mengenmäßige Ertragsverluste, d.h. hier ist ein durch die Einwirkung eines Hagelschlags geminderter Rohertrag

8 der (versicherten) Bodenerzeugnisse versichert. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem regulär erwarteten Ernteertrag ohne Hagelschaden. Aufgrund des Klimawandels werden im Ackerbau zunehmend Ertragsausfälle aufgrund von Auswinterung, Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen, Spätfrost oder Trockenheit zunehmen. Hier wird künftig der Bedarf eines Versicherungsschutzes zunehmen. Hier können so genannte Mehrgefahrenversicherungen helfen, die in Deutschland jedoch bisher nur von wenigen Versicherungsunternehmen angeboten werden. Indexbasierte Versicherungen Diese bieten eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung von Witterungsrisiken. Dazu gehören z.b. so genannte Wetterderivate. Im Unterschied zu den schadensbezogenen Versicherungen (z.b. Hagelversicherung), ist hier der Erhalt der Versicherungsleistung nicht an den Nachweis eines Schadens im einzelnen Betrieb gekoppelt. Stattdessen wird ein Recht gekauft, in Abhängigkeit von einem objektiv messbaren, vertraglich definierten außerbetrieblichen Index eine Zahlung zu erhalten. Dies erfolgt unabhängig von der Ursache des Schadens und der Produktionsleistung im Betrieb. Im Fall der Wetterindexversicherung kann dies zum Beispiel eine bestimmte Niederschlagssumme an einer nahegelegenen Referenzwetterstation sein. Wird der vereinbarte Wert nicht erreicht, wird eine Zahlung an den Landwirt ausgelöst. Diese ist unabhängig davon, ob es auf seinem Betrieb auch wenig geregnet hat oder wie seine Ernte ausgefallen ist. Vorteil: Die Zahlung erfolgt unabhängig einer Schadensbeurteilung. Nachteil: Ein Restrisiko bleibt, da hier die Referenzwetterstation die Werte vorgibt, die im landwirtschaftlichen Unternehmen nicht immer zutreffen müssen. Versicherungen in der Tierproduktion In der Tierproduktion spielen Tierseuchen eine große Rolle und ein zentrales Risiko. Es ist in der Regel schwer kalkulierbar jedoch mit hohem Schadensausmaß.

9 Tierseuchenkasse Die Tierseuchenkasse leistet grundsätzlich Entschädigungen und Beihilfen für Tierverluste, die durch anzeigepflichtige Tierseuchen oder andere übertragbare Tierkrankheiten entstanden sind. Grundlage für die Entschädigungen der Tierbesitzer ist das Tierseuchengesetz (TierGesG 7 ). Die Entschädigungssumme setzt sich zu 50% aus Landesmitteln und Beiträgen der Landwirte zusammen und ist durch Höchstbeträge gedeckelt ( 16 TierGesG). Somit bietet sie eine Basisdeckung, ist im Schadensfall jedoch nicht umfassend. Im Schadensfall wird ggf. der Wert des Tieres bei Keulung zugrunde gelegt. Wirtschaftliche Folgeschäden aufgrund von entgangenen Erträgen werden nicht berücksichtigt. Des Weiteren leistet die Tierseuchenkasse nur dann eine Entschädigung, wenn im Betrieb tatsächlich eine Tötung der Tiere stattgefunden hat. Liegt der landwirtschaftliche Betrieb in einem Sperrbezirk (Radius mindestens drei Kilometer), einem Beobachtungsgebiet (Radius mindestens zehn Kilometer) oder einer Schutzzone (Radius circa 20 Kilometer), wird der entstandene Schaden, der beispielsweise durch Vermarktungsrestriktionen entsteht, nicht über die Tierseuchenkasse ausgeglichen. In diesem Fall müsste eine separate Ertragsschadensversicherung abgeschlossen werden. Die Mitgliedschaft der Landwirte in der Tierseuchenkasse ist obligatorisch. Ertragsschadensversicherung Diese ist vor allem dann von Bedeutung, wenn es sich um spezialisierte Tierproduktionsbetriebe handelt und ein Produktionsausfall die Existenz des Betriebes gefährden könnte. Ausgeglichen werden eine Verminderung des Deckungsbeitrags der versicherten Produktionsverfahren durch die Wiederbeschaffung von Tieren, eine erhöhte Bestandsergänzungsrate sowie andere zusätzliche Kosten (z.b. Desinfektion, zusätzliche Schutzmaßnahmen im Gesundheitsmanagement, die Entsorgung toter Tiere, die Vernichtung oder Sonderverwertung erzeugter Milch usw.) Kontraktlösungen zur Minderung von Preisrisiken 7

10 Neben schadensbezogenen Versicherungslösungen, die Mengenrisiken ausgleichen, stehen zur Absicherung von Preisrisiken ebenfalls außerbetriebliche Risikomanagementinstrumente zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere der Abschluss von Liefer- und Vorverträgen sowie der Einsatz von Warenterminkontrakten. Während es sich bei Lieferverträgen um bilaterale Geschäfte mit einem konkreten Vertragspartner, zum Beispiel einem Landhändler handelt, werden Warenterminkontrakte anonym an Börsen gehandelt Kontrakte Kontrakte sind geeignet, Preisrisiken zu begrenzen, indem zum Beispiel die Verkaufszeitpunkte für die Erzeugnisse gestreut werden oder ein Teil der Ernte frühzeitig über einen Kontrakt festgeschrieben wird. Auch wenn sie Marktrisiken nicht vollständig ausschließen können, so haben sie doch einen positiven Einfluss auf die Liquidität und damit den Fortbestand der Betriebe. Auch die Deckungsbeiträge, Gewinne und Einkommen im Betrieb werden durch Kontrakte stabilisiert. Vorteil des Abschlusses von Kontrakten ist die Preissicherheit für die abgeschlossene Menge. Nachteil: diese Sicherheit wird in volatilen Märkten durch den Verzicht auf die Mitnahme aller Gewinnmöglichkeiten erkauft. Kontraktlösungen sind damit Ausdruck einer Strategie, langfristig in volatilen Märkten nicht in der Spitze den besten Verkaufserlös, sondern über die gesamte Wirtschaftsperiode gute Ergebnisse zu erzielen und Ausfälle zu vermeiden. Kontrakte mit dem Landhandel haben im Ackerbau inzwischen eine große und weiterhin wachsende Bedeutung. Die Absicherung der Erzeuger über Warentermingeschäfte ist dagegen bisher weniger verbreitet. Bei den wichtigen Veredelungsprodukten Milch, Schweine und Rinder werden von den Landwirten aktuell weder Vorkontrakte noch die Absicherung über Termin-Kontrakte zur Absicherung von Preisrisiken in größerem Umfang genutzt. Allein in der Geflügelwirtschaft besteht eine gewisse Absicherung des Preisrisikos, die allerdings über die Vertragsproduktion gegeben ist und nicht über die Warenterminbörse läuft.

11 Beim Einkauf von Betriebsmitteln sieht es schon anders aus: Hier sind bei Futtermitteln zum Beispiel Jahresverträge und Kontrakte zwischen dem Landhandel und den Erzeugern üblich. Obwohl sich prinzipiell jeder am Handel mit Warenterminkontrakten beteiligen kann, nehmen nur wenige Landwirte am Börsengeschehen teil. Börsenteilnehmer sind vielmehr überwiegend größere Unternehmen der nachgelagerten Erfassungs- und Verarbeitungsstufen, zum Beispiel Landhändler, Ölmühlen, Schlachtunternehmen und Molkereien, während Landwirte in der Regel allenfalls über den Landhandel am Börsengeschehen teilnehmen. Das hat unterschiedliche Gründe. So ist eine physische Erfüllung aufgrund der notwendigen Andienungsmengen durch einen einzelnen Landwirt in der Regel gar nicht möglich. Darüber hinaus fehlt vielen landwirtschaftlichen Betrieben die notwendige Liquidität zur Auflösung der Positionen sowie die Zeit, die Entwicklungen an den Rohstoffmärkten intensiv zu beobachten. Die Preisabsicherung durch bilaterale Verträge ist für viele Landwirte daher das bedeutsamere Risikomanagementinstrument. Zusammenfassung Ein Unternehmen ist durch seine Betätigung am Markt vielfältigen Risiken ausgesetzt. Das Erwirtschaften risikoloser Gewinne über einen bestimmten Zeitraum hinweg ist praktisch unmöglich. Risiken sind Bestandteil der Geschäftstätigkeit eines jeden Unternehmers, und sich mit den Risiken des Unternehmertums auseinander zu setzen gehört daher zu seinen wichtigsten Pflichten. Da Risiken also nicht vermieden werden können, sondern die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens vielmehr von Risiken bestimmt ist, kann von der Geschäftsleitung eines Unternehmens erwartet werden, dass sie in der Lage ist, potenzielle Risiken zu erkennen, zu überwachen und auch abzuwehren. Risikomanagement ist die systematische Analyse und Bewertung möglicher Risiken und die rechtzeitige Entwicklung von Präventivmaßnahmen. Risikomanagement zielt darauf ab, die Gesamtrisikolage im Betrieb zu begrenzen und die Wahrscheinlichkeit eines Schadens zu begrenzen und des Weiteren mittels geeigneter Instrumente eine schnellstmögliche Behebung eingetretener Schäden zu unterstützen.

12 Abschließend bleibt festzuhalten: Der Erfolg eines landwirtschaftlichen Betriebes wird zunehmend durch die strategische Ausrichtung der Vermarktungsplanung bestimmt. Dabei hängt die Wahl der Vermarktungsstrategie von der Risikobereitschaft des Betriebsleiters als auch der Risikotragfähigkeit des Betriebs ab. Im Sinne des Risikomanagements gilt für alle landwirtschaftlichen Produktionszweige gleichermaßen, dass die Vermarktung nicht erst geplant werden darf, wenn die Ernte eingefahren wird dann ist das Preisrisiko auf zunehmend volatilen Agrarmärkten oft deutlich zu hoch. Juni 2015

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