Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft. Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht

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1 Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht

2 Altersvorsorge nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Eingeführt erst im Jahr 1957 Ergänzt die Eigenvorsorge in den landw. Familien Altenteilsleistungen Pachterlöse Veräußerungserlöse Private Vorsorge (sparen, private Versicherungen) Keine Lebensstandard-, sondern nur Teilsicherung 2

3 Altersvorsorge nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Begrenzung auf Teilsicherung niedriges Rentenniveau Faustregel: Beitragsjahre x allgemeiner Rentenwert = Monatsrente Allgemeiner Rentenwert (west) = 12,96 Euro Monatsrente nach 40 Jahren: 518,40 Euro Tatsächliche Durchschnittsrenten heute: Unternehmer 468 Euro Ehegatten 240 Euro Grund für niedrigeres Niveau für Ehegatten: Einführung eigenständige Sicherung erst

4 Altersvorsorge nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Bis 1994 Sicherung nur für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige Agrarsozialreform 1995: Einführung der eigenständigen Sicherung der Ehegatten landwirtschaftlicher Unternehmer Seit 1995 gilt: In der gesetzlichen Alterssicherung der Landwirte werden Unternehmer und Ehegatte gleichbehandelt. 4

5 Wer ist in der Alterssicherung der Landwirte als Unternehmer versichert? Unternehmen beruht auf Bodenbewirtschaftung Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau erreicht die von der landw. Alterskasse festgesetzte Mindestgröße landwirtschaftliche Nutzfläche 8 Hektar forstwirtschaftliche Nutzfläche 75 Hektar u. a. m. 5

6 Wer ist in der Alterssicherung der Landwirte als Ehegatte versichert? Der Ehegatte eines in der Alterssicherung der Landwirte versicherten Unternehmers ist ebenfalls wie ein Landwirt versichert, wenn die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben, der Ehegatte des Unternehmers nicht voll erwerbsgemindert ist. Ohne Bedeutung für die Versicherungspflicht: Mitarbeit im Unternehmen, Teilhabe am unternehmerischen Risiko 6

7 Befreiung von der Versicherungspflicht (auf Antrag) z. B. wegen Erzielung außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommens regelmäßig mehr als Euro im Jahr wegen Rentenversicherungspflicht aufgrund Kindererziehung (in den ersten drei Lebensjahren des Kindes) Pflege eines Pflegebedürftigen 7

8 Leistungen an aktive Unternehmer und Ehegatten Medizinische Rehabilitation Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ( Reha vor Rente ) Betriebs- und Haushaltshilfe Risiko 1 Aufrechterhaltung des Unternehmens 8

9 Die Renten in der Alterssicherung der Landwirte Die Renten wegen Alters Regelaltersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze 67. Lebensjahr ab Geburtsjahrgang 1964, 65. Lebensjahr bis Geburtsjahrgang 1946, derzeit (Geburtsjahrgang 1948) 65 Jahre und 2 Monate Vorzeitige Altersrente ab 65 nach langjähriger Versicherung (verlängerte Wartezeit) Vorzeitige Altersrente an Ehegatten ermöglicht gleichzeitigen Rentenbeginn bei einem Altersunterschied von bis zu 10 Jahren 9

10 Die Renten in der Alterssicherung der Landwirte Die Renten wegen Erwerbsminderung Volle Erwerbsminderung bei Restleistungsvermögen von weniger als drei Stunden/Tag drei bis unter sechs Stunden pro Tag, wenn der Arbeitsmarkt für eine solche Teilzeittätigkeit verschlossen ist. Teilweise Erwerbsminderung, wenn das Restleistungsvermögen/Tag drei bis unter sechs Stunden beträgt und auf dem Arbeitsmarkt auch verwertbar ist. 10

11 Renten an Hinterbliebene Witwenrente oder Witwerrente Halbwaisenrente Vollwaisenrente 11

12 Wartezeiten für einzelne Rentenarten 15 Jahre für die Regelaltersrente 15 Jahre für die vorzeitige Altersrente an Ehegatten von Regelaltersrentenbeziehern 35 Jahre für die vorzeitige Altersrente ab 65 5 Jahre für die Erwerbsminderungsrenten und mindestens drei Beitragsjahre in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung Zeiten aus anderen Sicherungssystemen sind ggf. anrechenbar aber: Befreiung von der Versicherungspflicht als Unternehmer verhindert Anrechenbarkeit! 12

13 Die Hofabgabeklausel als Voraussetzung für den Rentenanspruch Kennzeichnend für das Sondersystem Grundsatz: Abgabe an die nächste Generation oder an Dritte Ausnahme: Abgabe an den Ehegatten bzw. Weiterbewirtschaftung durch den Ehegatten Das Sondersystem ist keine bloße Rentenversicherung der Landwirte, sondern bezweckt auch eine Veränderung der Agrarstruktur: Anreiz für eine Verjüngung des Unternehmerbestandes und eine wirtschaftlich leistungsfähige Unternehmensstruktur 13

14 Kennzahlen für das strukturwandelbedingte Defizit Rentenempfänger am Beitragszahler am Auf 100 Rentenempfänger kommen nur noch rd. 40 Beitragszahler Monatsbeitrag 2013: Monatsbeitrag in Ostdeutschland: 222 Euro 189 Euro Den Fehlbetrag trägt der Bund ( Defizithaftung ) Gesamtkosten der Alterssicherung im Jahr 2011: 2,9 Mrd. Euro Davon trug der Bund mehr als ¾: 2,2 Mrd. Euro 14

15 Herzlichen Dank! 15

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