Pflegestärkungsgesetz II

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1 Pflegestärkungsgesetz II Die große Reform Info Veranstaltung am im Rathaus der Stadt Hofheim Kerstin Jährling-Roth Bereichsleitung Gesundheitsdienste /Altenhilfe Caritasverband Main-Taunus 1

2 Pflegestärkungsgesetz II Entwicklung eines ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Erneute Stärkung der häuslichen und ambulanten Versorgung 2

3 Die bedeutenden Veränderungen Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Einführung eines neuen Begutachtungsinstruments Empfehlung pflegenaher Hilfsmittel Überleitungsregelungen und Besitzstandsschutz 3

4 Die bedeutenden Veränderungen Leistungen des Pflegerades 1 Die neue Pflegesachleistung nach 36 SGB XI Leistungen im Überblick Entlastungsbetrag nach 45 a und b Pflicht der Pflegekassen zur Anleitung und Schulung im häuslichen Bereich 4

5 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 14 SGB XI Definition (Abs. 1) Begriff der Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftige im Sinne diese Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperlich, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Es geht in erster Linie um den Grad der Selbständigkeit und der vorhandenen Fähigkeiten oder eben der Einschränkungen darin. 5

6 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Was bedeutet Selbstständigkeit? Unter Selbstständigkeit versteht man die Fähigkeit eines Menschen, eine Aktivität alleine - also ohne Unterstützung eines anderen ausführen zu können. Selbstständig ist auch, wer eine Handlung mit einem Hilfsmittel umsetzen kann. Der Begriff Fähigkeiten meint z.b. die Fähigkeit zu kommunizieren, oder z.b. die Fähigkeit sich zu orientieren 6

7 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 14 SGB XI (Abs. 2) Sechs Bereiche werden bei der Begutachtung beurteilt: 1. Mobilität (10 %) 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %) 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (unter Punkt 2) 4. Selbstversorgung (40 %) 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheitsoder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %) 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%) 7. Außerhäusliche Aktivitäten 8. Haushaltsführung 7

8 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 8

9 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Modul Aktivitätsbereich 1 Mobilität z.b. Aufrichten im Bett, Sitzposition und Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung und Treppen steigen 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten z.b. Personen erkennen, zeitliche und örtliche Orientierung, Erinnern an Ereignisse, Entscheidungen im Alltag treffen 3 Verhalten und psychische Problemlagen z.b. Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhen, Wahn und Ängste, inadäquate Handlungsweisen 9

10 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Modul Aktivitätsbereich 4 Fähigkeit zur Selbstversorgung z.b. Körperpflege, Toilettennutzung, An- und Ausziehen, Essen und Trinken 5 Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen z.b. Hilfeaufwand bei Medikation, Wundversorgung, häusliche Therapiemaßnahmen, Arztbesuche 6 Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte z.b. Pläne machen, sich beschäftigen, Kontaktpflege im und außerhalb des eigenen Haushalts 10

11 Ermittlung des Pflegegrades, Begutachtungsinstrument 15 SGB XI (1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstrument ermittelt. (2) Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Module gegliedert, die den sechs Bereichen im 14 Abs. 2 entsprechen 11

12 Bewertung der Selbständigkeit Punktbereich 0 Punktbereich 1 Punktbereich 2 Punktbereich 3 Punktbereich 4 Keine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Schwerste Beeinträchtigungen 12

13 Bewertung der Selbständigkeit 0 = selbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel selbstständig durchführen 1 = überwiegend selbstständig 2 = überwiegend unselbstständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbstständig durchführen Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Teil selbstständig durchführen 3 = unselbständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht durchführen bzw. steuern 13

14 Ermittlung der Pflegestufe - bisher Pflegestufe 1 Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens einmal täglich und mehrmals in der Woche bei zwei Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität Hilfe benötigt wird. Nachweis von 45 Minuten Pflege 45 Minuten Hauswirtschaft Der Pflegebedürftige erhält Pflegegeld: 244 ohne Demenz 316 mit Demenz Pflegesachleistung: 468 ohne Demenz 689 mit Demenz 14

15 Ermittlung des Pflegegrades, Begutachtungsinstrument Betrachtung der einzelnen Bereiche anhand von Kriterien Bewertung der Kriterien und Zuordnung von Punkten Summe der einzelnen Punkte fließt in einen gewichteten Punktwert Sechs gewichtete Punktwerte werden addiert Die Gesamtsumme wird einem Pflegegrad zugeordnet 15

16 Ermittlung des Pflegegrades, Begutachtungsinstrument Modul 1 Mobilität selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig 1.1 Positionswechsel im Bett m 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen

17 Ermittlung des Pflegegrades, Begutachtungsinstrument Modul 1 Mobilität / 1.1 Positionswechsel im Bett selbstständig Überwiegend selbstständig Überwiegend unselbstständig Unselbstständig Selbstständig ist eine Person, die ihre Position unter Nutzung von Hilfsmitteln allein verändern kann. Die Person kann beispielsweise nach Anreichen eines Hilfsmittels oder Reichen der Hand ihre Position verändern. Die Person kann beim Positionswechsel nur wenig mithelfen (alleine auf den Rücken drehen) Die Person kann sich beim Positionswechsel nicht beteiligen 17

18 Ermittlung des Pflegegrades, Begutachtungsinstrument Modul 1 Mobilität / 1.5 Treppen steigen selbstständig Überwiegend selbstständig Die Person kann ohne Hilfe durch andere Personen in aufrechter Position eine Treppe steigen Die Person kann eine Treppe alleine steigen, benötigt aber Begleitung wegen eines Sturzrisikos Überwiegend unselbstständig Unselbstständig Treppensteigen ist nur mit Stützen oder Festhalten der Person möglich Person muss getragen oder mit Hilfsmitteln transportiert werden, keine Eigenbeteiligung 18

19 Ermittlung des Pflegegrades, Begutachtungsinstrument Bewertung Modul 1 Mobilität Beeinträchtigung der Selbstständigkeit keine gering erheblich schwer vollständig Modul 1 Mobilität Einzelpunkte Gewichtete Punkte ,5 5 7,

20 Ermittlung des Pflegegrades, Begutachtungsinstrument Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 2.1 Erkennen von Personen aus dem Umfeld 2.2 Örtliche Orientierung 2.3 Zeitliche Orientierung 2.4 Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen 2.5 Steuern von Alltagshandlungen Fähigkeit vorhanden Fähigkeit größtenteils Fähigkeit in geringem Maße vorhanden Fähigkeiten nicht vorhanden

21 Ermittlung des Pflegegrades, Begutachtungsinstrument Modul 2 Kognitive Fähigkeiten / 2.3 Zeitliche Orientierung Fähigkeit, zeitliche Strukturen zu erkennen Dazu gehören Uhrzeit, Tagesabschnitte (Vormittag, Nachmittag, Abend etc.), Jahreszeiten und die zeitliche Abfolge des eigenen Lebens. Aufschluss über die Fähigkeiten zur zeitlichen Orientierung geben Antworten auf die Frage nach der Jahreszeit, dem Jahr, dem Wochentag, dem Monat oder der Tagszeit. 21

22 Ermittlung des Pflegegrades, Begutachtungsinstrument Modul 2 Kognitive Fähigkeiten / 2.3 Zeitliche Orientierung Fähigkeit vorhanden Fähigkeit größtenteils vorhanden Fähigkeit in geringem Maße vorhanden Fähigkeit nicht vorhanden Die zeitliche Orientierung ist ohne nennenswerte Beeinträchtigungen vorhanden. Die Person ist die meiste Zeit über zeitlich orientiert, aber nicht durchgängig. Braucht Orientierungshilfen (z.b. Uhr) Die zeitliche Orientierung ist die meiste Zeit nur in Ansätzen vorhanden, trotz Orientierungshilfen Das Verständnis für zeitliche Strukturen und Abläufe ist kaum oder nicht vorhanden 22

23 Ermittlung des Pflegegrades, Begutachtungsinstrument Bewertung Modul 2 Kognitive Fähigkeiten Beeinträchtigung der Fähigkeit keine gering erheblich schwer vollständig Modul 2 Kognitive Fähigkeiten Einzelpunkte Gewichtete Punkte ,75 7,5 11,

24 Die Pflegegrade und die Punktwerte Pflegegrad Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 5 Besondere Anforderungen Punktwert 12,5 bis unter 27 Punkte 27 bis unter 47,5 Punkte 47,5 bis unter 70 Punkte 70 bis unter 90 Punkte 90 bis unter 100 Punkte 24

25 18 SGB XI Empfehlungen von Pflegehilfsmittel Der Gutachter ist verpflichtet im Rahmen der Begutachtung konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel -und Pflegehilfsmittel versorgung abzugeben. Der Gutachter dokumentiert dies im Begutachtungsformular unter Zustimmung des zu Begutachtenden Es bedarf anschließend keiner ärztlichen Verordnung, die Dokumentation ist bindend 25

26 SGB XI Überleitungsregelungen / Bestandsschutz Personen, die bis zum nach altem Recht eingestuft sind, müssen keinen Antrag auf Feststellung des Pflegegrades stellen. Sie werden ohne erneute Begutachtung zum zu einem Pflegegrad zugeordnet. Es gilt lebenslanger Besitzstandschutz: Versicherte, die vor dem regelmäßig Leistungen aus dem SGB XI erhalten haben, haben Besitzstandsschutz. 26

27 140/141 SGB XI Überleitungsregelungen / Besitzstandsschutz Überleitung von den bisherigen Pflegestufen in die Pflegegrade Von Nach Pflegestufe 0 mit Demenz Pflegegrad 2 Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegestufe I mit Demenz Pflegegrad 3 Pflegestufe II Pflegegrad 3 Pflegestufe II mit Demenz Pflegegrad 4 Pflegestufe III Pflegegrad 4 Pflegestufe III/Härtefall Pflegegrad 5 Pflegestufe III mit Demenz Pflegegrad 5 27

28 28a Leistungen bei Pflegegrad 1 Pflegeberatung ( 7a und 7b) Beratung in der eigenen Häuslichkeit, halbjährlich ( 37 Abs. 3) zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Wohngruppenzuschlag ( 38a) Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ( 40 Abs ) Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen ( 40, Abs. 4) Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen ( 43b) Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen 45 Entlastungsbetrag ( 45b) bzw. Zuschuss bei vollstationärer Pflege in Höhe von 125 Euro monatlich 28

29 36 SGB XI Pflegesachleistung bei Pflegegraden von 2-5 Die Sachleistung nach 36 SGB XI nennt sich nun insgesamt Häusliche Pflegehilfe. Diese unterteilt sich in Körperbezogene Pflegemaßnahmen Pflegerische Betreuungsmaßnahmen Hilfen bei der Haushaltsführung 29

30 36 SGB XI Pflegesachleistung bei Pflegegraden von 2-5 Definition Häusliche Pflegehilfe Die häusliche Pflegehilfe wird erbracht, um Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen soweit wie möglich durch pflegerische Maßnahmen zu beseitigen oder zu mindern und eine Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Bestandteil ist auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld. 30

31 37 SGB XI Pflegegeld bei Pflegegraden von Abs. 3 Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet eine Beratungsbesuch abzurufen. Bei Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich Bei Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich Bei Pflegegrad 1: halbjährlich (haben Anspruch, aber kein muss) 31

32 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Verhinderungspflege wird bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr gewährt Leistungen können auch stundenweise abgerufen werden Kostenübernahme bis Erhöhung des Betrages bis zu 806 aus dem nicht in Anspruch genommen Leistungsbetrag aus der Kurzzeitpflege (50 %) Kostenübernahme erhöht sich dann bis

33 40 SGB XI Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Erstattungsbetrag für Pflegehilfsmittel beträgt monatlich 40 Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes beträgt 4000 pro Maßnahmen Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf begrenzt (Bei Wohngemeinschaften vier Pflegebedürftige) 33

34 41 SGB XI Tages- und Nachtpflege Die Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombi-Leistungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Pflegegrad Leistung pro Monat Entlastungsbetrag

35 42 SGB XI Kurzzeitpflege Die Kurzzeitpflege wird bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr gewährt Kostenübernahme bis Erhöhung des Betrages bis zu aus dem nicht in Anspruch genommen Leistungsbetrag aus der Verhinderungspflege (100 %) Kostenübernahme erhöht sich dann bis 3.224, dann Anspruch auf Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen 35

36 43 SGB XI Leistungen in vollstationären Einrichtungen Alle Heimbewohner zahlen ab den gleichen Eigenanteil Der Eigenanteil wird entweder durch Vertragsverhandlungen mit den Kassen festgelegt oder per Gesetz Alle Heimbewohner haben ab einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung ( 43 b) 36

37 45 SGB XI Anleitung und Schulung in der Häuslichkeit Ab dem ist die Leistung der Anleitung und Schulung in der Häuslichkeit ein von den Kassen zu erstattende Leistung Vorher konnte diese Leistung erstattet werden, jetzt müssen die Kassen diese Leistung erstatten 37

38 45 b SGB XI Entlastungsbetrag Alle Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege erhalten einen Entlastungsbeitrag von 125 pro Monat Für die Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Leistungen der : - Tages- und Nachtpflege - Kurzzeitpflege - Leistungen durch Pflegedienste mit besonderen Angeboten (Betreuung) - Niedrigschwellige Unterstützungsangebote anerkannt nach Landesrecht - Aufwendungen auch bei Verhinderungspflege Leistungen können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden 38

39 44 SGB XI Soziale Sicherung der Pflegeperson Die wöchentliche Mindestpflege wird von 14 auf 10 Stunden pro Woche gesenkt Einbeziehen der Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Es gibt ab eine Arbeitslosenversicherung für die Pflegeperson Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson vorher in einer Arbeitslosenversicherung gemeldet war oder Arbeitslosengeld bekommen hat. Die Pflegeperson hat damit die Möglichkeit nach der Pflege Arbeitslosengeld zu beantragen 39

40 36, 37, 43, 45 b SGB XI Leistungen Pflege- Grad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflege- Grad 5 Geldleistung Sachleistung Entlastungsbetrag Vollstationär

41 Ausreichend ambulant finanzierte Versorgungskette Beispiel 1 Pflegestufe 1 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Nutzbare Leistungen im Monat Pflegedienst bis zu 689,-- Tagespflege bis zu 689,-- Verhinderungspflege (in Verbindung mit der Kurzzeitpflege, pro Monat 201,-- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung: 104,-- Gesamt: 1.683,-- 41

42 Ausreichend ambulant finanzierte Versorgungskette Beispiel 1 Pflegegrad 3 Nutzbare Leistungen im Monat Pflegedienst bis zu 1.298,-- Tagespflege bis zu 1.298,-- Verhinderungspflege (in Verbindung mit der Kurzzeitpflege, pro Monat 201,-- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung: 125,-- Gesamt: 2922,-- 42

43 Ausreichend ambulant finanzierte Versorgungskette Beispiel 2 Pflegestufe 2 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Nutzbare Leistungen im Monat Pflegedienst bis zu 1.298,-- Tagespflege bis zu 1.298,-- Verhinderungspflege (in Verbindung mit der Kurzzeitpflege, pro Monat 201,-- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung: 104,-- Gesamt: 2.901,-- 43

44 Ausreichend ambulant finanzierte Versorgungskette Beispiel 2 Pflegegrad 4 Nutzbare Leistungen im Monat Pflegedienst bis zu 1.612,-- Tagespflege bis zu 1.612,-- Verhinderungspflege (in Verbindung mit der Kurzzeitpflege, pro Monat 201,-- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung: 125,-- Gesamt: 3.550,-- 44

45 Ausreichend ambulant finanzierte Versorgungskette Beispiel 2 Pflegestufe 2 Nutzbare Leistungen im Monat Pflegedienst bis zu 1.144,-- Tagespflege bis zu 1.144,-- Verhinderungspflege (in Verbindung mit der Kurzzeitpflege, pro Monat 201,-- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung: 104,-- Gesamt: 2.593,-- 45

46 Ausreichend ambulant finanzierte Versorgungskette Beispiel 2 Pflegegrad 3 Nutzbare Leistungen im Monat Pflegedienst bis zu 1.298,-- Tagespflege bis zu 1.298,-- Verhinderungspflege (in Verbindung mit der Kurzzeitpflege, pro Monat 201,-- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung: 125,-- Gesamt: 2.922,-- 46

47 Pflegezeitgesetz (ab ) Kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu 10 Arbeitstage Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, Antrag bei der Pflegekasse, der nahe Angehörige muss die Voraussetzungen einer Pflegebedürftigkeit im Sinne des 14 und 15 SGB XI erfüllen (Ärztliche Bescheinigung oder Bescheid der Pflegekasse) 47

48 Pflegezeitgesetz ( ) Vollständige oder teilweise Freistellung bis längstens 6 Monate (ohne Lohnzahlung oder als Darlehen) Neu ist seit dem die Möglichkeit, für diese Zeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen, um die Einkommensverlust in dieser Zeit abzufedern. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten. 48

49 Pflegezeitgesetz (ab ) Bis zu 3 Monate für die Begleitung in der letzten Lebensphase vollständige oder teilweise Auszeit (Flexibilität) auch wenn sich der pflegebedürftige nahe Angehörige in einem Hospiz befindet, das zinslose Darlehen kann für diese Zeit ebenso in Anspruch genommen werden, 49

50 Pflegezeitgesetz (ab ) Familienpflegezeit Freistellung bis längstens 24 Monate Die Arbeitszeit darf wöchentlich nicht 15 Stunden unterschreiten Betriebe von mehr als 25 Beschäftigen sind verpflichtet Antragsstellung mindestens acht Wochen vor Beginn (schriftlich) Falls Pflegesituation beendet oder nicht mehr im häuslichen Umfeld stattfindet, endet die Familienpflegezeit vier Wochen nach Eintritt Ebenfalls zinsloses Darlehen möglich Blockmodell d.h. die geforderte Mindestarbeitszeit muss nur im Durchschnitt eines Jahres vorliegen 50

51 Danke für die Aufmerksamkeit Haben Sie Fragen? 51

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