Exportieren in die USA. Wer die Regeln kennt, spart Geld und Zeit! Export- und Zollpraxis kompakt
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- Björn Jaeger
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1 Zoll.Export Juni Jahrgang Die Zeitschrift für Verantwortliche in der Zoll- und Exportabwicklung Export- und Zollpraxis kompakt Ausfuhren anmelden mit der IAA Plus Bei wenigen Exportgeschäften eine günstige Alternative Eingehende (L)LE prüfen Austellungsfehler schnell erkennen Zolllagerverfahren Nichtgemeinschaftswaren abgabenfrei zwischenlagern Zoll-Know-how für Verkäufer Mit den Basics Exportgeschäfte sicher abwickeln Risiken managen Methoden, die Lieferketten sicherer machen Exportieren in die USA Wer die Regeln kennt, spart Geld und Zeit! ISSN: Zoll.Export_06_2014.indb 1 FORUM VERLAG HERKERT GMBH :31:44
2 Inhalt Zoll.Export sunt fotolia.com RealPhotoItaly fotolia.com spiral media fotolia.com Aktuelles 6 Senkung oder Abschaffung von Zöllen auf Waren mit Ursprung in der Ukraine Ukraine-Konflikt: Erweiterung der restriktiven Maßnahmen Dialogforum zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft Carnet A.T.A. für Messen und Ausstellungen in Bahrain Textilkennzeichnungspflichten für USA geändert 7 Restriktive Maßnahmen EU/Iran Fünf Mythen über Exportkontrolle made in the USA Titelthema 8 Exportieren in die USA Wer die Regeln kennt, spart Geld und Zeit! Export- und Zollpraxis kompakt 14 Ausfuhren anmelden mit der IAA Plus Bei wenigen Exportgeschäften eine günstige Alternative 18 Eingehende (L)LE prüfen Ausstellungsfehler schnell erkennen 22 Zolllagerverfahren Nichtgemeinschaftswaren abgabenfrei zwischenlagern 26 Zoll-Know-how für Verkäufer Mit den Basics Exportgeschäfte sicher abwickeln 30 Risiken managen Methoden, die Lieferketten sicherer machen Aktuelle Matrix zur SAP- Kumulierung und zur Pan-Euro-MED-Kumulierung veröffentlicht 4 Zoll.Export06/14
3 Zoll.Export Inhalt Trezvuy fotolia.com rhg fotolia.com Beboy fotolia.com Arbeitshilfen 36 Checkliste zur Abwicklung von Exportgeschäften in die USA 37 Checkliste zur Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) 38 Checkliste zur Prüfung eingehender LLE auf Richtigkeit Länderhinweise 42 Kanada Kurz und kompakt Informationen für eine schnelle Exportabwicklung English for Business 44 Boosting the world economy TTIP proposed free-trade agreement with global impact Sonstiges 3 Editorial 34 Literaturempfehlungen 35 Veranstaltungen 49 Impressum 50 Vorschau 39 Checkliste zum Zolllagerverfahren 40 Checkliste zum Zoll- Know-how für Verkäufer 41 Checkliste zu Risiken entlang der Lieferkette managen Nachgefragt 46 BMWi-Markterschließungsprogramm Auslandsstarthilfe für Unternehmen 5
4 Export- und Zollpraxis kompakt Ausfuhren anmelden mit der IAA Plus Bei wenigen Exportgeschäften eine günstige Alternative Exporte in Länder außerhalb der Europäischen Union müssen vor der Ausfuhr beim Zoll angemeldet und von der Verwaltung bewilligt werden. Seit mehreren Jahren ist dies nur noch auf elektronischem Wege möglich. Die deutsche Zollverwaltung bietet für Betriebe mit wenigen Ausfuhrsendungen mit dem Programm IAA Plus eine kostenlose Variante an. Somit besteht eine preiswerte Alternative zur Anschaffung einer eigenen ATLAS-Software Mit der Einführung von ATLAS, dem Automatisierten Tarif- und Lokalen Zoll-Abwicklungs-System, schuf die deutsche Zollverwaltung ein EDV-Verfahren zur Automatisierung der Zollabwicklung und zur internen Vorgangsbearbeitung. Mit ATLAS wurden schriftliche Dokumente der Zollabwicklung (u. a. die Ausfuhranmeldung) durch elektronische Nachrichten im EDIFACT-Format ersetzt. Seit August 2009 besteht im Regelfall somit nicht mehr die Möglichkeit, Papierausfuhranmeldung zu erstellen. Alle Ausfuhranmeldungen müssen elektronisch mit einer Software abgegeben werden. Unternehmen können dabei auf verschiedene Anbindungskonzepte zurückgreifen. Die komfortabelste Möglichkeit, die die Bedürfnisse einzelner Unternehmens am besten berücksichtigt, ist die Anbindung über eine zusätzliche Software. Unternehmen mit einem hohen Im-/Exportaufkommen nutzen meist diesen Weg. Umfangreichere Lösungen ermöglichen bereits eine Anbindung an vorgelagerte Prozesse und an die Buchhaltung des Unternehmens. Unter dem Link gelangt man zur Internetausfuhranmeldung Plus. Als weitere Alternative kann die Kommunikation zwischen Unternehmen und Zoll über eine sogenannte ASP-Lösung realisiert werden. Die Anbindung an ATLAS erfolgt über zwischengeschalteter Dienstleister. Mit dem Erwerb einer Nutzungslizenz zu einer internetbasierten Applikation erhalten die Unternehmen den Zugang zur Zollverwaltung. Es muss keine Software erworben und integriert werden. Diese Lösung ist für Unternehmen mit begrenzten finanziellen Ressourcen und überschaubarem Im-/ Exportaufkommen interessant. Den niedrigsten Anbindungsgrad für Unternehmen bietet die Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus). Dabei werden Zollanmeldungen elektronisch mit einer ASP-Lösung des Zolls erfasst und übertragen. Diese Variante wird durch die Zollverwaltung kostenlos angeboten. Die Variante ist für Unternehmen geeignet, die unregelmäßige Exporte vornehmen, dabei aber über Basiswissen im Zollrecht verfügen. Bei unzureichenden Kenntnissen im Zollrecht ist stattdessen die Einbindung eines externen Dienstleisters zur Erstellung der Zollanmeldung zu empfehlen. Zollagenturen oder Speditionen übernehmen dann gegen Entgelt die Anmeldung der Waren zur Ausfuhr. Voraussetzungen zur Nutzung der IAA Plus Zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten bei einer automatisierten Zollab- Quelle : 14 Zoll.Export 06/14
5 Export- und Zollpraxis kompakt fertigung ist es notwendig, dass sich die Unternehmen mit einer EORI-Nummer (ehemals Zollnummer) anmelden. Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) wird in Deutschland auf Antrag kostenlos vom Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) vergeben. Darüber hinaus benötigt das Unternehmen ein gültiges ELSTER-Zertifikat. Hierbei ist zu beachten, dass in den Stammdaten des Zolls die Steuernummer hinterlegt sein muss, welche dem ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, da sonst eine Verbindung zwischen dem IAA Plus Nutzer und dem Zertifikatsinhaber nicht hergestellt werden kann. Das Elsterzertifikat ersetzt im folgenden Verfahren die Unterschrift. Von den drei bei Elster angebotenen Möglichkeiten können nur Elster-Basis (eine Datei) oder der Elster-Stick verwendet werden. Mit dem elektronischen Zertifikat können die Zollstellen feststellen, von wem eingehende Ausfuhranmeldungen stammen und gleichzeitig alle zollrechtlichen Entscheidungen zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren zurück an den Absender übermitteln. Technische Bedingungen Die Anwendung der IAA plus erfolgt internetbasiert, daher benötigen die Wirtschaftsbeteiligten einen Zugang zum Internet. Die Anwendung ist mit jedem Standardbrowser zu öffnen. Cookies müssen für die IAA Plus zugelassen sein. Für den abschließenden Ausdruck des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) ist die Schriftart Font 128 notwendig. Diese kann lizenzfrei von der Seite über die Seite der Zollverwaltung heruntergeladen werden. im Normalverfahren für das einstufige und zweistufige Ausfuhrverfahren, mit Antrag auf Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes gemäß 12 (4) AWV, für Marktordnungswaren, für genehmigungspflichtige Waren mit Online-Abschreibungen von Ausfuhrgenehmigungen des BAFA, für unvollständige Anmeldungen und mit Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer (ZA) erstellt und an die Zollverwaltung übermittelt werden. Es gilt aber zu beachten, dass Unternehmen ihre Ausfuhranmeldungen nur dann mit der IAA Plus erstellen können, wenn die Ausfuhrsendung bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle angemeldet (zweistufiges Verfahren) oder einer deutschen Ausgangszollstelle zum unmittelbaren Ausgang aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft gestellt wird (einstufiges Verfahren). Beantragung einer Ausfuhranmeldung mit IAA Plus Nach der Anmeldung über de gibt das Unternehmen die EORI-Nr. DE und die Daten zum Elster-Zertifikat ein. Anschließend erfolgt die Bestätigung der Eingabe mit Klick auf LOGIN (Achtung: Bestätigen mit der Enter-Taste funktioniert nicht). Die Eingabe beginnt mit den Kopfdaten. Es sind allgemeine Angaben zum Ausfuhrvorgang einzupflegen. Rosa hinterlegte Felder sind Pflichtangaben. Grüne Felder sind mit Wertelisten/Tabellen hinterlegt, die die Eingabe vereinfachen. Hierzu ist aber der Pop-up-Blocker des Browsers zu deaktivieren. Sind die letzten Angaben der Kopfdaten erfolgt, muss der Antragsteller wieder zum Seitenanfang zurückscrollen. Anschließend wird mit einem Klick auf den Link Warenposition die Eingabemaske für die Eingabe der Positionsdaten geöffnet. Es empfiehlt sich, die bisher eingegebenen Daten noch nicht zu speichern, da sonst eine Fehlermeldung wegen nicht vorhandener Positionsdaten erscheint. Bei der Eingabe erscheint auch nochmals die Abfrage nach den Angaben zum Empfänger der Ware. Diese Felder wurden bereits bei den Kopfdaten ausgefüllt. Eine Funktionsumfang Mit der IAA Plus steht den Unternehmen fast der vollständige Funktionsumfang des IT-Verfahrens ATLAS-Ausfuhr für die Abwicklung der Ausfuhrsendungen zur Verfügung. Somit können mit der IAA Plus Ausfuhranmeldungen Die Anwendung der IAA plus erfolgt internetbasiert, daher benötigen die Wirtschaftsbeteiligten einen Zugang zum Internet. Jürgen Fälchle fotolia_
6 Export- und Zollpraxis kompakt weitere Eingabe ist nur erforderlich, wenn mehrere Positionen mit unterschiedlichen Angaben in diesem Bereich angemeldet werden (z. B.: Eine Maschine als Kauf, eine zweite Maschine zur Ansicht). Zur Identifizierung der Ware empfiehlt es sich, eine Angabe zu den Packstücken mit Markierung (Zeichen/Nummer) zu machen. Dies ist nicht Pflicht, aber in Zweifelsfragen hilfreich. Werden weitere Felder für Eingaben benötigt, so ist das grüne + anzuklicken. Signieren und Speichern der Daten Nachdem auch die Positionsdaten ausgefüllt wurden, müssen die Daten mit dem Diskettensymbol in der Kopfleiste gespeichert werden. Das Programm IAA Plus führt anschließend eigenständig eine Schlüssigkeitsprüfung durch. Es werden alle Felder auf Vollständigkeit geprüft. Darüber hinaus wird ermittelt, ob Angaben gemacht wurden, die sich widersprechen. Sollten bei der Angabe Fehler gemacht worden sein, so wird darauf hingewiesen. Sind alle Angaben korrekt eingegeben worden, kann der Antragsteller anschließend durch Anklicken des Symbols Kugelschreiber das Dokument signieren. Das System leitet die Ausfuhranmeldung dann automatisch an die Ausfuhrzollstelle weiter. In der Übersichtsliste auf der Startseite der IAA Plus hat nun der Antragsteller die Möglichkeit, den Stand der Bearbeitung seines Antrages zu erfragen. Was prüft der Zoll? In der Regel prüft das Zollamt die Anmeldung und genehmigt die Gestellung nach 9 (2) AWV. Eine Ausfuhranmeldung wird dabei auf folgende Kriterien geprüft: Syntaktische Richtigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Ausfuhranmeldung (AM) gemäß aktuellem IHB (Implementierungshandbuch); Prüfung gegen aktuelle Codelisten; Prüfung gegen EZT (Gültigkeit der Warennummer); Prüfung gegen zollseitige Risikoprofile (meist warenbezogen); Prüfung gegen bestimmte Einträge in Verbotslisten. Nach Ablauf der Gestellungsfrist oder entsprechend durchgeführter Kontrolle durch den Zoll wird die Sendung zur Ausfuhr überlassen. Somit kann das Unternehmen den Transport der Ware veranlassen. Dazu ist das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) auszudrucken und der Ware mitzugeben. Leider etwas versteckt, muss zunächst der Vorgang aufgerufen werden und das Symbol angeklickt werden. Auf der Seite des Zolls gibt es eine Auflistung von Fragen und Antworten zur IAA Plus. Quelle: Anschließend findet der Anwender unter dem Bereich Überlassung zur Ausfuhr das ABD als pdf-datei zum Ausdruck bereit. Es empfiehlt sich, eine Kopie des ABD in digitaler oder Papierform in den eigenen Unterlagen aufzubewahren. Um beim Grenzübertritt eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, ist sicherzustellen, dass die Movement Reference Number (MRN) auf dem Ausfuhrbegleitdokument als Barcode dargestellt ist. Für die korrekte Darstellung des Barcodes muss auf dem Rechner lokal die Schriftart Code 128 installiert sein: 1. Öffnen des Eintrags Schriftartdatei/Font... und speichern dieser Datei. 2. Öffnen unter Windows Start/Systemsteuerung/Schriftarten. 3. Auswahl im Menü Datei --> Neue Schriftart installieren 4. Aktivieren der Option Lokale Schriften verwenden im Acrobat Reader. Achtung: Spätestens innerhalb von 150 Tagen nach der Überlassung zur Ausfuhr, d. h. der Abfertigung im Binnenzollamt muss nach den Artikeln 796 d und 796 e ZK-DVO die Ware das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen haben. Es besteht also keine Möglichkeit, Ausfuhranmeldungen auf Halde zu erstellen. Ist die Überlassung durch den Zoll erfolgt und wurde das Ausfuhrbegleitdokument im Unternehmen erstellt, dann kann der Transport der Ware bis zur Ausgangszollstelle der EU stattfinden. Dort ist die Ware dem Zoll zu gestellen und das ABD vorzulegen. Anhand der Angaben der Ausfuhrzollstelle identifiziert die Ausgangszollstelle die Waren und kontrolliert auf der Grundlage einer Risikoanalyse, ob sie den in der Ausfuhranmeldung angegebenen Waren entsprechen. Die Ausgangszollstelle überlässt die Waren zum Ausgang, wenn Kontrollen und Risikoanalyse keine Beanstandungen 16 Zoll.Export 06/14
7 Export- und Zollpraxis kompakt ergeben haben und überwacht anschließend den Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft. Ausgangsvermerk Das Ausgangszollamt der EU bestätigt dann den endgültigen Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet. Das versendende Unternehmen erhält automatisch eine elektronische Zustellung des Ausgangsvermerks in sein Postfach. Damit ist das Zollverfahren Ausfuhr abgeschlossen. Der Ausgangsvermerk gilt auch als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke und ist demzufolge auch sorgfältig zu archivieren. Was kann ich tun, wenn ich keinen elektronischen Ausgangsvermerk erhalte? Unternehmen benötigen, wenn sie das Verfahren elektronisch begonnen haben, einen elektronischen Ausgangsvermerk. Andernfalls ist das Zollverfahren nicht abgeschlossen und dem Betrieb fehlt der Nachweis für die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung. Was ist also zu tun, wenn dieser ausbleibt? Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ausfuhrzollstelle unter Angabe der MRN. Kontaktaufnahme mit dem Spediteur, der die Ware übernommen hat. Ggf. kann er bereits mitteilen, ob die Erledigungsinformation per ATLAS erfolgt ist. Sollte sich herausstellen, dass es keinen elektronischen Ausgangsvermerk gibt, so ein Alternativnachweis (z. B. abgestempeltes ABD, Weiße Spediteursbescheinigung, Frachtpapiere u. a.) zu beschaffen. Dieser Alternativnachweis ist für alle Sendungen seit dem der Ausfuhrzollstelle einzureichen, sodass diese einen elektronischen Ausgangsvermerk erstellt, der dann von der AT- LAS-Software eingelesen werden kann. Nur dann ist man abgesichert. Mit der IAA Plus steht den Unternehmen fast der vollständige Funktionsumfang des IT-Verfahrens ATLAS-Ausfuhr für die Abwicklung der Ausfuhrsendungen zur Verfügung. Aufbewahrung Für ATLAS gelten dieselben Fristen wie bisher für das Papierverfahren: Zollbelege müssen grundsätzlich sechs Jahre aufbewahrt werden, steuerliche Nachweise über die erfolgte Ausfuhr zehn Jahre. Daher sollten ATLAS-Belege mit sämtlichen ausgetauschten Nachrichten in elektronischer Form zehn Jahre aufbewahrt werden. Im Handbuch zur Internetausfuhranmeldung Plus unter Gliederungspunkt 3.6 werden Hinweise zur Archivierung gegeben. Durch Anklicken des Links können die Daten als ZIP-Datei gespeichert werden. Diese beinhaltet alle für diesen Vorgang gesendeten und empfangenen Nachrichten, eine Auflistung aller Nachrichten als Textdatei und alle zum Vorgang gehörenden PDF-Dokumente. Die IAA Plus bietet systemseitig auch die Anlage von Stammdaten. Ständig wiederkehrende Empfänger-Adressen und Warenbezeichnungen mit Warennummer können somit hinterlegt werden. Fazit Die IAA Plus ist eine kostengünstige Alternative um die Ausfuhr von Waren bei der Zollverwaltung zu beantragen. Mit dem Release Wechsel im März 2012 sind zahlrei- che Schwächen des Systems ausgemerzt worden. Dennoch ist die IAA Plus nur einem beschränkten Benutzerkreis zu empfehlen. Für die Nutzung der IAA Plus sollten im Unternehmen grundlegende Zollkenntnisse vorhanden sein. Anderenfalls droht der Anwender bei der Eingabe der Daten zu scheitern. Unternehmen mit geringen Zollkenntnissen sollten bei der Beantragung von Ausfuhranmeldungen einen kompetenten Dienstleister beauftragen. Trotz Stammdatenverwaltung eignet sich die IAA Plus auch nur bedingt für die Abwicklung einer größeren Anzahl von Ausfuhrvorgängen. Hier ist sicherlich die Nutzung einer zertifizierten Software zur direkten Anbindung an das Zollsystem (ASP- Softwarevariante) die geeignete Lösung. Seite 37 Gerhard Laudwein ist seit 1990 als Teamleiter für den Bereich International bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen in Münster tätig. Herr Laudwein ist Mitglied in der Arbeitsgruppe Außenhandelspraxis der IHKs in Nordrhein-Westfalen und als Dozent von verschiedenen Seminaren und Lehrgängen zum Thema Außenhandel aktiv. pressmaster fotolia_
8 Arbeitshilfen Checkliste zur Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) Die Zollverwaltung stellt den exportierenden Unternehmen mit der IAA Plus ein kostenfreies Medium zur Erstellung von Ausfuhranmeldungen zur Verfügung. Der Umgang mit der IAA Plus erfordert jedoch von den Beteiligten ein gewisses Maß an Kenntnissen im Zollrecht. Die IAA Plus lohnt sich nur bei wenigen Ausfuhrvorgängen. Darüber hinaus wird die Ausfuhranmeldung scheitern, wenn nicht ausreichende Kenntnisse im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht vorhanden sind. Bevor sich ein Unternehmen für die IAA Plus entscheidet, sollten deshalb folgende Fragestellungen vorab geklärt werden: Identifikation der Ausfuhrvorgänge: Wie viele Ausfuhrvorgänge werden vom Unternehmen direkt angemeldet und abgewickelt? Wie werden sich die Ausfuhren in Zukunft entwickeln? Welche Zollkenntnisse sind im Unternehmen vorhanden? Welche Mitarbeiter können demzufolge eine IAA Plus ausfüllen? Technische Voraussetzungen: PC mit Internetanschluss und Drucker Zulassung von Cookies und Pop-Ups Schriftart Font 128 Elster Zertifikat als Stick oder Datei Anforderungen bei der Eingabe: Nachfolgende Informationen und Daten sollten bei der Eingabe bekannt sein: Beabsichtigtes Verfahren (einstufig/zweistufig), Ausfuhr- bzw. Ausgangszollstelle, Ladeort,Endempfänger, Beförderungsroute, Lieferbedingung, Art des Geschäfts. Die Warennummern und die dazugehörenden Maßnahmen aus dem Elektronischen Zolltarif (EZT)müssen bekannt sein. Ausfuhrbeschränkungen sind zu beachten (Exportkontrolle: Angabe von Codierungen notwendig? Ausfuhrbegleitdokument: Nach Überlassung durch das Ausfuhrzollamt, Ausdruck des Ausfuhrbegleitdokumentes (ABD). Abfertigung der Ware mit Hilfe des ABD an der Außengrenze der EU. Ausgangsvermerk: Erhalt des Ausgangsvermerks auf elektronischem Weg, nach Ausgang der Waren aus der EU. Ggf. Beschaffung eines alternativen Ausgangsvermerks. Speichern und Archivierung der Daten: C062 Speicherung und Aufbewahrung der Daten in elektronischer Form über einen Zeitraum von 10 Jahren. 37
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