Mietpreisliste. Bingen Bad Kreuznach Simmern. 27. Auflage

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1 Mietpreisliste Bingen Bad Kreuznach Simmern 27. Auflage

2 Saarlandstr. 379 a Bingen am Rhein Zentrale: Fax: info@troglauer.net Mietstation Bingen Öffnungszeiten: Mo - Fr an Samstagen - Sonntagen und an Feiertagen geschlossen Schwabenheimer Weg Bad Kreuznach Ihr Ansprechpartner: Tel.: Herr Pfeiffer Fax: g.pfeiffer@troglauer.net Mo - Fr an Samstagen - Sonntagen und an Feiertagen geschlossen Im Industriepark Simmern Telefon: Fax: Mietstation Bad Kreuznach Mietstation Simmern Ihre Ansprechpartner: Frau Jung t.jung@troglauer.net Mo - Fr an Samstagen - Sonntagen und an Feiertagen geschlossen

3 Inhaltsverzeichnis Übersicht Niederlassungen... 2 Inhaltsverzeichnis... 3 Mietbedingungen... 4 Versicherungsbedingungen... 8 EVB-5 Sterne Mietpark... 9 Fahrtkostentabelle Schmutzwasserpumpen, Fäkalienpumpen.. 11 Bauschlauch, Raumentfeuchter, Feuchtemessgerät Hochdruckreiniger, Dampfstrahlreiniger Industriesauger Elektroheizgeräte, Gasheizgeräte Ölheizgeräte, Flammenwerfer Warmluftschlauch, Axialventilator Kompressoren, Abbauhämmer (Druckluft), Sandstrahlgerät Stromerzeuger, Stromaggregate Stromaggregate, Stromverteiler Baustromverteilerschränke, Kabeltrommeln, Rüttelplatten, Verdichtungsgeräte Rüttelstampfer, Vibrationswalzen Bomag Werbeseite Norton-Clipper Werbeseite Fliesenschneider, Nassschneider, Trennjäger Mauersteinsäge, Bandsäge, Styroporschneider, Kernbohrgerät Fugenschneider, Flügelglätter Estrichschleifer, Betonschleifer, Stripper Diamantschleifmaschinen, Betonfräsen, Diamantschleifmaschinen Innenrüttler, Betonmischer, Versetzgeräte, Winkelelementzange Absetzcontainer, Vakuumheber Takeuchi Werbeseite Takeuchi Minibagger Minibagger, hydr. Abbruchhämmer Hybridbagger Werbeseite Sotiergreifer, Erdbohrer f. Bagger Mobilbagger, Kompaktlader, Kettendumper Avant-Lader, Auffahrrampen, Dumper Radlader LKW, Tieflader und Anhänger Arbeitsbühnen, Scherenbühnen Bauaufzüge Fahrgerüste, Hubwagen Förderband, Nivellier- und Baulaser Container, Bürocontainer, Lagercontainer Materialcontainer, Bauwagen, WC-Boxen und Wagen, Dieseltank Bauzaun, Schuttrohre, Bautüren Grillgeräte, Festzelt Hochbaukrane Gabelstapler, Teleskopstapler Rasterschalung Stahlstützen, Schalungszubehör Schalungsträger und Zubehör, Bindegerät.. 54 Gerüstböcke, Baugeräte Druckluftgeräte, Tischkreissägen Parkettschleifmaschinen und Zubehör Handbandschleifer, Schwingschleifer Schlaghämmer, Akku-Bohrhämmer Bohrhämmer Bohrer, Meißel Elektrowerkzeuge Elektrogeräte Gartengeräte, Erdbohrgeräte, Vertikutierer. 65 Forstgeräte, Kettensäge, Holzspalter, Wippsäge Gartengeräte, Freischneider, Motorhäcksler, Motorhacke Absperrtechnik, Verkehrszeichen und Zubehör Absperrtechnik, Absturzsicherung, Sachregister A - Z Sachregister A - Z... 71

4 Mietpark Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Angebote, Vertragsabschluss, Geltungsbereich 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Mietvertragsbedingungen gelten für alle Vermietungsangebote und Mietverträge des Vermieters sowie der hieraus resultierenden Vermietungen. Diese Mietvertragsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters erkennt der Vermieter nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Bedingungen des Vermieters gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Mietvertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Mieters die Vermietung an den Mieter vorbehaltlos ausführt Die vorliegenden Allgemeinen Mietvertragsbedingungen des Vermieters gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Vermietung beweglicher Sachen mit demselben Mieter, ohne dass der Vermieter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Mietvertragsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Mieter gegenüber dem Vermieter abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Anmietung bestimmter Mietgegenstände seine Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu den Mietpark Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß deren Ziff. 1.5 für Großgeräte, mobile Hallen, Gebäude, Container, WC-Kabinen und sonstige vergleichbare Mietgegenstände sowie für Arbeitsbühnen und für die Durchführung von Reparaturen im Zusammenhang mit dem durch diese Bedingungen näher geregelten Mietvertrag die Allgemeinen Instandhaltungsund sonstigen Werkleistungsbedingungen des Vermieters gelten Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich Sämtliche mündlichen und schriftlichen Angaben über den Mietgegenstand, wie beispielsweise in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstigen Unterlagen, über technische Leistung, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit für den von dem Mieter beabsichtigten Verwendungszweck sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter Vertrags-bestandteil Der Vermieter behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als des angebotenen Mietgegenstandes aus triftigem Grund des Vermieters vor, falls der andere Mietgegenstand für den durch den Mieter beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet ist und die Vermietung des anderen Mietgegenstandes unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters für den Mieter zumutbar ist Der Vermieter behält sich vor, bei Abschluss des Vertrages, oder wäh-rend der Laufzeit des Vertrages, die Gestellung einer im Sinne des 315 BGB angemessenen zu verlangen. 2. Dauer des Mietverhältnisses 2.1. Falls die Vertragspartner keinen abweichenden Mietvertragsbeginn vereinbart haben beginnt das Mietverhältnis mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragspartner oder im Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. 2.2 Das Mietverhältnis eines über einen befristeten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrages endet mit Ablauf des vereinbarten letzten s; während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der zweite Nebensatz gilt entsprechend, falls im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages eine Mindestmietzeit vereinbart wurde. Das Mietverhältnis eines über eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mietvertrages kann von beiden Vertragspartnern ordentlich gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von einem Tag, wenn der Mietpreis pro Tag - zwei, wenn der Mietpreis pro Woche -10, wenn der Mietpreis pro Monat zu zahlen ist Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe rechtzeitig, mindestens jedoch fünf Werktage im Voraus, gegenüber dem Vermieter anzukündigen, falls das Mietverhältnis länger als zwei Monate andauern sollte Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das Mietver-hältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist mit Wirkung zu dem in der Empfangsbestätigung angegebenen Empfangszeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll zu übergeben, welches sowohl vom Mieter, als auch vom Nachmieter unterzeichnet ist und in dem der Zustand des Mietgegenstandes hinsichtlich eventueller Schäden dokumentiert ist. 3. Übergabe des Mietgegenstandes 3.1. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand mängelfrei und be-triebsbereit zu übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Inennpfangnahme auf Freiheit von erkennbaren Mängeln und Betriebs-bereitschaft zu prüfen. Mit beanstandungsfreier Inempfangnahme erkennt der Mieter den Mietgegenstand hinsichtlich erkennbarer Mängel als mangelfrei und betriebsbereit an. Der Mieter ist verpflichtet, später auftretende Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter des Weiteren den Empfang der Gerätepapiere (Bedienungsanleitungen etc.), soweit solche für die einzelnen zu vermietenden Geräte durch den jeweiligen Hersteller zur Verfügung stehen Mit der Übergabe des Mietgegenstandes gehen sämtliche Gefahren aus einer Verletzung der Obhutspflicht bezüglich des Mietgegenstandes durch den Mieter auf den Mieter über, insbesondere diejenigen des Unterganges, des Verlustes, des Diebstahls, der Verschlechterung, Beschädigung und der vorzeitigen Abnutzung. Für den Fall des Diebstahls, der Beschädigung durch Dritte und sonstiger Delikte ist der Mieter zur unverzüglichen Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle und der diesbezüglichen Beweis-sicherung sowie zur unverzüglichen Benachrichtigung des Vermieters in allen vorgenannten Fällen verpflichtet. Ist der Mieter Verbraucher, so ist er verpflichtet, auf seine Kosten eine Haft-pflichtversicherung abzuschließen Unbeschadet Ziff. 8 ist eine etwaige Schadensersatzpflicht des Vermieters aufgrund Verzuges auf höchstens zwei snettomieten pro Verzugstag begrenzt. 4. Nutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter, Reparatur- und Wartungsarbeiten, Einsatzort, Gebrauchsüberlassung, Pfändungsund sonstige Maßnahmen Dritter, Versicherungspflicht 4.1 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich an dem vertraglich vereinbarten Einsatzort im Rahmen der betriebstechnischen Eignung des Mietgegenstandes einzusetzen und ausschließlich durch geeignetes Fachpersonal bedienen und durch den Vermieter oder durch vom Vermieter autorisierte Unternehmen warten zu lassen und ausschließlich technisch geeignete und gesetzlich zulässige Betriebsmittel zu verwenden. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand gemäß den Bedienungs-und Wartungsvorschriften auf eigene Kosten täglich zu pflegen, insbesondere durch Durchführung von Schmierdiensten. Schäden aus unterlassener Pflege gehen zu Lasten des Mieters. Im Übrigen sind durch den Mieter und seine Erfüllungsgehilfen die Bedienungs- und Wartungsanleitungen vollumfänglich zu beachten und insbesondere eine Überlastung des Mietgegenstandes zu vermeiden Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Vermieter, falls sich nicht ein Mangel herausstellt, den der Mieter pflichtwidrig nicht beseitigt hat Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche durch ihn zu vertretenden Reparaturarbeiten auf seine Kosten durch den Vermieter ausführen zu lassen Die Verbringung des Mietgegenstandes an einen anderen Einsatzort, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und des schriftlichen

5 Mietpark Allgemeine Geschäftsbedingungen Nachweises des durch den Mieter zu beschaffenden umfassenden Versicherungsschutzes, insbesondere für die Risiken des Diebstahls, Brandes und sonstigen Abhandenkommens und der zeitweiligen Nichtrückführbarkeit. Die Versicherung muss auf den Vermieter als Begünstigten abgeschlossen werden. Vor einer entsprechenden Verbringung des Mietgegenstandes an einen anderen Einsatzort ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine entsprechende Versicherungsbestätigung gemäß den Bestimmungen dieser Ziff zu übergeben Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen Sollten Dritte durch Pfändung, Beschlagnahme oder aufgrund sonstiger Rechte oder unbefugt Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder diesen befugt oder unbefugt in Besitz nehmen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich nachweislich schriftlich und vorab mündlich bzw. telefonisch zu benachrichtigen sowie vorab den oder die Dritten auf das Eigentum des Vermieters ebenfalls unverzüglich und nachweislich schriftlich hinzuweisen und diesen schriftlichen Hinweis dem Vermieter ebenfalls unverzüglich zu übermitteln. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter sämtliche Kosten zur Wiedererlangung zu ersetzen und auf Verlangen des Vermieters für die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu leisten Der Vermieter bietet bei Vertragsabschluss gegen einen angemessenen Kostenzuschlag den Abschluss einer Maschinenbruchversicherung an, mit der auch die weiteren typischen Risiken wie Diebstahl u.a. abgedeckt werden können. Wenn der Mieter die Maschinenbruchversicherung abgeschlossen hat, ist im Schadenfall die in den Versicherungsbedingungen des Versicherers geregelte und im Mietvertrag ausgewiesene Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers/Mieters durch den Mieter zu tragen. Sofern der Mieter diese Versicherung nicht abschließt, verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand während der Mietzeit gegen alle einsatztypischen Gefahren zugunsten des Vermieters zu versichern, insbesondere gegen Brand, Diebstahl, sonstigen Verlust, fehlerhafte Bedienung, Baustellenunfälle jeglicher Art und bei für den Straßenverkehr zugelassenen Maschinen auch gegen die Risiken des Straßenverkehrs, soweit diese Risiken zu handelsüblichen Konditionen versicherbar sind und dem Vermieter auf Verlangen den Versicherungsschutz vor Übergabe des Mietgegenstandes schriftlich, unter Vorlage geeigneter Dokumente, nachzuweisen. Der Mieter tritt sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der von ihm abgeschlossenen Versicherung an den Vermieter ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Soweit in den Versicherungsbedingungen eine Abtretbarkeit der Ansprüche ausgeschlossen sein sollte, ermächtigt der Mieter den Vermieter unwiderruflich zur Geltendmachung und zum Inkasso des Anspruchs gegen den Versicherer Der Mieter trägt die Kosten der Betriebsmittel. Vorhandene Betriebsmittel werden bei Übergabe und Restbestände bei Rückgabe des Mietgegenstandes vermerkt und entsprechend abgerechnet. 5. Rückgabe des Mietgegenstandes, Schadenersatz 5.1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs fristgemäß im Sinne der Ziffer 2 dieser AGB mängelfrei und gesäubert zurückzugeben Bei Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt eine un-verzügliche gemeinsame Uberprüfung des Mietgegenstandes durch beide Vertragsparteien. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, wird der Zustand des Mietgegenstandes in einem durch den Mieter und den Vermieter zu unterzeichnenden Rückgabeprotokoll festgehalten. Soweit im Einzelfall über das Vorliegen von Mängeln keine Einigkeit der Vertragsparteien besteht, ist jede Vertragspartei berechtigt, die Aufnahme ihrer Ansicht in das Rückgabeprotokoll zu verlangen. Jede der Vertragsparteien kann die Untersuchung des Mietgegenstandes durch einen durch die für den Vermieter örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer zu benennenden öffentlich bestellten Sachverständigen verlangen. Die Sachverständigenkosten tragen die Vertragsparteien je nach dem Ergebnis der Feststellungen des Sachverständigen über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Mängeln im Verhältnis ihres Obsiegens oder Unterliegens. Der Sachverständige hat auch auftragsgemäß zu dokumentieren, in welchem Verhältnis die Vertragspartner die Sachverständigenkosten zu tragen verpflichtet sind. Soweit zahlenmäßig umfangreiche Mietgegenstände zurückgenommen werden, wie beispielsweise Schalungen und Kleinmaterial, erfolgt die Rücknahme durch den Vermieter unter dem Vorbehalt der nachträglichen Uberprüfung Werden bei der Rückgabe Mängel, Verschmutzungen oder sonstige Schäden oder die Wartungsbedürftigkeit des Mietgegenstandes festgestellt, ist der Mieter verpflichtet, die entstehenden angemessenen Kosten unter Zugrundelegung der Preisliste des Vermieters für die notwendigen Leistungen zu tragen, soweit diese durch den Mieter zu vertreten sind Werden Mängel, Schäden oder Wartungsbedürftigkeit erst später fest-gestellt, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter unverzüglich zu benachrichtigen und ihm eine Nachprüfung durch Besichtigung zu ermöglichen. Der Mieter ist in diesem Fall nur dann zum Ersatz der Reparatur- und Wartungskosten verpflichtet, wenn der Vermieter dem Mieter nachweist, dass der Mieter die Mängel, Schäden oder Wartungsarbeiten zu vertreten hat, bzw. diese während der Vermietung an den Mieter entstanden sind Ist der Mietgegenstand aufgrund durch den Mieter zu vertretender Umstände, insbesondere aufgrund von Schäden, vorzeitig notwendig gewordener Wartungsarbeiten oder mangels Rückgabe mit sämtlichem Zubehör oder aufgrund sonstiger durch den Mieter zu vertretender Umstände nicht anderweitig vermietbar, ist der Mieter schadensersatzpflichtig. Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes unvollständig, insbesondere hinsichtlich etwaigen Zubehörs, ist der Vermieter berechtigt und verpflichtet, nach seinem Ermessen etwa verfügbares Mietzubehör oder andere fehlende Teile mietweise und gegen zusätzliche Vergütung zur Verfügung zu stellen, um eine anderweitige Vermietung zu ermöglichen Der Mieter hat den Mietgegenstand dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf des Vertragsverhältnisses in vertragsgemäßem Zustand herauszugeben. Entspricht der Mietgegenstand bei Rückgabe nicht dem vertragsgemäßen Zustand, insbesondere ist der Gegenstand beschädigt, so ist der Mieter dem Vermieter zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Ziff. 5.3 gilt entsprechend. Für den Zeitraum, in dem der Mietgegenstand, infolge der nicht ordnungsgemäßen Rückgabe, nicht anderweitig vermietbar ist, ist der Mieter zur Fortzahlung des vertraglich vereinbarten Mietzinses verpflichtet, sofern der Vermieter die Möglichkeit zur anderweitigen Vermietbarkeit nachweist. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt. 6.Berechnung des Mietzinses und Abgeltungsumfang 6.1. Der Mietzins versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe ohne Kosten für etwaige Transporte ab der Betriebsstätte des Vermieters, sowie ohne Betriebsstoffe und ohne Personal des Vermieters Sofern nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, errechnet sich der Gesamtmietzins aus dem smietzins multipliziert mit der auf bezogenen Bei mit Betriebsstundenzählern ausgestatteten Mietgegenständen werden acht Einsatzstunden als ein Einsatz innerhalb eines Werktages im Durchschnitt zugrundegelegt. Nutzt der Mieter den Mietgegenstand mehr als acht Stunden im Laufe eines Werktages, erhöht sich der Mietzins. Pro Werktag ist jedoch mindestens eine durchschnittliche Mindesteinsatzzeit von acht Stunden zugrundezulegen und zu vergüten. 7. Fälligkeit, Zahlung des Mietzinses, Verzug 7.1. Die Abrechnung des Mietzinses und sonstiger Forderungen des Ver-mieters erfolgt nach Rückgabe des Mietgegenstandes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe. Der Vermieter behält sich vor die vollständige Bezahlung des Mietzins bei Rückgabe in bar zu verlangen Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Kauti- Bingen Bad Kreuznach Simmern

6 Mietpark Allgemeine Geschäftsbedingungen on, Vorauszahlung und/oder Abschlagszahlung vom Mieter zu verlangen Die berechneten Beträge sind spätestens innerhalb einer Woche ab Rechnungszugang bei dem Mieter ohne Abzüge eingehend bei dem Vermieter zahlbar Zahlungen des Mieters werden zunächst auf etwaige Auslagen und Fremdkosten des Vermieters, dann auf die Zinsen und zuletzt auf den Mietzins angerechnet. 8. Haftungsbegrenzung des Vermieters Schadensersatzansprüche können vom Mieter gegen den Vermieter aus-schließlich geltend gemacht werden in folgenden Fällen: - bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Vermieter, - bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters, - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht, - falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet, - bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertrags zwecks gefährdet wird, allerdings begrenzt hinsichtlich des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ausgeschlossen. 9. Sicherungsrechte des Vermieters, Forderungsabtretungen 9.1. Der Mieter tritt mit Unterzeichnung des Mietvertrages sicherungshalber in Höhe der gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Vermieters sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen und Leistungsansprüche gegen seine Versicherer (soweit dies nach den Bedingungen seiner Versicherer zulässig ist), sowie sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen seinen Auftraggeber hinsichtlich derjenigen Leistungen des Mieters ab, zu deren Erbringung der Mietgegenstand eingesetzt wurde. Der Vermieter nimmt die Abtretungen an. Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber dem Mieter, die Forderungsabtretung gegenüber dem oder den Drittschuldner(n) so lange nicht offenzu-legen, wie der Mieter sich nicht in Verzug befindet oder das Mietverhältnis nicht aus wichtigem Grunde gekündigt ist Falls der Vermieter den Vertrag aus wichtigem Grunde gekündigt hat oder der Mieter sich mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug befinden sollte, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auch ohne Zustimmung des Mieters in Besitz zu nehmen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Zugang zum Standort des Mietgegenstandes zu ermöglichen und die Wegnahme zu dulden. 10. Aufrechnung und Abtretung Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Mieter nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder in einem gerichtlichen Verfahren rechtskräftig festgestellt sind Die Befugnis des Mieters, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder Dritte zur Einziehung von Forderungen oder der Geltendmachung von Ansprüchen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung aus diesem Vertrag zu ermächtigen, wird ausgeschlossen. 11. Leistungsverweigerungsrecht des Vermieters Der Vermieter kann die ihm obliegende Leistung gegenüber dem Mieter verweigern, wenn nach Abschluss des Mietvertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf den Mietzins durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Mieters gefährdet wird. Dieses Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Mietzins jedoch bewirkt oder Sicherheit für ihn geleistet wird. 12. Kündigung aus wichtigem Grunde durch die Vertragsparteien Unbeschadet der ordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 2.2 kann der Mietvertrag von beiden Vertragspartnern bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich gekündigt werden. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Vermieter liegt insbesondere vor, wenn der Mieter mit der Zahlung von nicht nur geringfügigen Verbindlichkeiten im Sinne des 320 Abs. 2 BGB in Verzug ist, Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Mieter durchgeführt werden, bei dem Mieter im Sinne der 17 ff. Ins0 Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, der Mieter den Mietgegenstand trotz Abmahnung durch den Vermieter in technisch schädigender Weise oder sonstiger erheblich vertragswidriger Weise benutzt, der Mieter den Mietgegenstand unbefugt Dritten überlässt oder an einen vertraglich nicht vereinbarten Ort verbringt. 13.Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand Alle Fragen aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Vertragspartnern zugrunde liegenden Mietverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Mietverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermieters. Der Vermieter ist allerdings auch berechtigt, das Gericht am Geschäftssitz des Mieters anzurufen Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den Mietpark Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß deren Ziffer für Großgeräte, mobile Hallen, Gebäude, Container, WC-Kabinen und sonstige vergleichbare Mietgegenstände sowie für Arbeitsbühnen A Allgemeine Bestimmungen 1.1 Erfüllungsort, Übergabe, Rücktransport Erfüllungsort für die Übergabe und die Rückgabe des Mietgegenstandes ist der Lagerungsort am Sitz des Vermieters Ist die Anlieferung durch den Vermieter bei dem Mieter vereinbart, trägt der Mieter sämtliche Gefahren ab dem Beginn der Aufladung. Die Abladung ist durch den Mieter durchzuführen. Sofern die Abladung durch den Vermieter vereinbart ist, erfolgt die Abladung neben dem Fahrzeug. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bestmöglich gegen Witterungseinflüsse, Beschädigungen durch gefahrgeneigte Arbeiten Dritter und durch Bewachung während der gesamten Standzeit zu schützen Der Vermieter kann verlangen, dass zum technisch sicheren Transport Drittunternehmen nach Wahl des Vermieters durch den Mieter eingeschaltet werden. 1.2 Transport von Mietgegenständen durch Dritte Transporte durch Dritte erfolgen im Auftrag und für Rechnung des Mieters, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Soweit der Vermieter den Transportauftrag namens des Mieters vorbereitet und vergibt, erfolgt die Festlegung des Beförderungsmittels und des Beförderungsweges nach Wahl des Vermieters und unter Ausschluß der Haftung für etwaige Fehlleistungen durch das beauftragte Unternehmen. Sollte dieses den Transport nicht fristgemäß durchführen, lagert der Mietgegenstand nach einmaliger Mahnung gegenüber dem Mieter auf Rechnung und Gefahr des Mieters bei dem Vermieter Der Mieter ist verpflichtet, in eigener Verantwortung die jeweils geeignete An- und Abtransportstrecke und die geeigneten Transportmittel zu prüfen und dem Vermieter mitzuteilen. Die Kosten für etwa auftretende Verzögerungen, Unmöglichkeit oder sonstige Erschwernisse sind durch den Mieter zusätzlich zu vergüten, soweit sie nicht durch den Vermieter zu vertreten sind. 1.3 Anlieferung, Rücktransport Voraussetzung für die Anlieferung an den von dem Mieter angegebenen Bestimmungsort ist, dass dieser auf Straßen erreichbar ist, die auch durch schwere Lastzüge befahren werden können. Verlangt der Mieter, dass zur Anlieferung die geeignete Straße ver-

7 Mietpark Allgemeine Geschäftsbedingungen lassen werden muß, Gehsteige, Zuwege oder Grundstücke befahren werden müssen, haftet der Mieter für etwa auftretende Schäden oder Erschwernisse. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, die Anlieferung zu verweigern und den Mietgegenstand zu rück zu transportieren Bei der Abladung oder bei der Aufladung zum Rücktransport entste-hende Wartezeiten von mehr als 20 Minuten werden dem Mieter angemessen berechnet Im Falle von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder von sonstigen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen, verlängert sich die Ausführungsfrist für die durch den Vermieter übernommenen Leistungen angemessen. Gleiches gilt auch, falls der Mieter seinen Mitwirkungs- und/oder Beistellungsverpflichtungen nicht oder nicht gehörig nachkommt Vereinbarte Abrufzeiten sind durch den Mieter genau einzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, ab dem vereinbarten Abrufzeitpunkt den Mietzins zu entrichten. Der Mietgegenstand lagert ab diesem Zeitpunkt auf Gefahr des Mieters bei dem Vermieter. 2. Nebenleistungen 2.1 Der Mieter trägt sämtliche Kosten für Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit dem Transport, der Ab- und Aufladung sowie der Nutzung des Mietgegenstandes entstehen. Dazu gehören insbesondere Kosten für den Einsatz von Kränen und sonstigen Hebegeräten bei der Ab- und Aufladung und Kosten für die technisch ordnungsgemäße Vorbereitung des Untergrundes für die Aufstellung des Mietgegenstandes. 2.2 Der Mieter ist verpflichtet, rechtzeitig auf seine Kosten vor Aufstellung des Mietgegenstandes den technisch geeigneten Untergrund herzustellen, einschließlich etwa notwendiger Verdichtungen, Unterbauten, Fundamente und Ähnlichem. Der Vermieter kann hierzu ergänzende Vorgaben machen. 2.3 Gleiches gilt für etwa notwendige Ver- oder Entsorgungsleitungen und die Anschlüsse des Mietgegenstandes an diese. 3. Behördliche Genehmigungen 3.1 Die rechtzeitige Einholung etwa notwendiger behördlicher Sondergenehmigungen und die Durchführung der etwa notwendigen Folgemaßnahmen (z.b. Straßenabsperrmaßnahmen) erfolgt ausschließlich durch den Mieter und in dessen Verantwortung. 3.2 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nicht zu benutzen, bevor die etwa erforderlichen Genehmigungen und deren Folgemaßnahmen vorliegen bzw. durchgeführt sind und dem Vermieter die erforderlichen Genehmigungen auf Anforderung schriftlich, durch Vorlage der entsprechenden Dokumente, nachgewiesen wurden. B Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Geräte 1. Großgeräte Der Transport und die Montage von Geräten am Einsatzort, die durch den Vermieter demontiert zur Verfügung gestellt werden und am Einsatzort montiert werden müssen, erfolgen ausschließlich durch Beauftragte des Vermieters auf Kosten des Mieters. 2. Mobile Hallen, Gebäude, Container, WC-Kabinen und sonstige vergleichbare Mietgegenstände 2.1 Die Einmessung und Aufstellung des Mietgegenstandes erfolgt nach Wahl des Vermieters durch den Mieter oder den Vermieter nach den Aufstel-lungsanweisungen des Mieters und auf Kosten des Mieters. 2.2 Die Dächer insbesondere von Containern dürfen nicht als Lagerfläche genutzt oder belastet werden. 2.3 Soweit der Mieter eine Aufstellung vorgenommen hat, die für den Mietgegenstand eine Beschädigungs- oder Zerstörungsgefahr beinhaltet, ist der Vermieter berechtigt, die Aufstellung abweichend von den Plänen des Mieters auf dessen Kosten vorzunehmen. Der Vermieter hat hierüber den Mieter unverzüglich zu informieren. 2.4 Bei der Vermietung von WC-Kabinen ist der Mieter verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters einen zusätzlichen Vertrag mit einem Serviceunter-nehmen abzuschließen, das mindestens einmal wöchentlich die Reinigung und Entsorgung durchführt. In die Entsorgungsbehälter dürfen keinerlei Fremdkörper, insbesondere keine Flaschen oder sonstiger Müll, eingebracht werden. 3.Arbeitsbühnen 3.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Prüfung für die Eignung des Gerätes für den durch den Mieter vorgesehenen Einsatz genauestens durchzuführen und das Gerät nur zu Einsätzen zu verwenden, für das Gerät in vollem Umfang geeignet ist und Schäden Dritter und eine Beschädigung des Gerätes nicht zu befürchten sind. 3.2 Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät nicht (direkt oder indirekt) als Hebegerät für sonstige Gegenstände zu verwenden. 3.3 Der Mieter ist verpflichtet, täglich vor Arbeitsbeginn den Motorölund Hydraulik-Ölstand sowie den Wasserstand der Batterie zu prüfen und gege-benenfalls 01 und Wasser aufzufüllen. 3.4 Der Mieter ist des Weiteren verpflichtet, bei Auftreten eines Mangels die Benutzung des Gerätes sofort einzustellen und den Vermieter zu benachrichtigen und dessen Weisungen durchzuführen. 4. Baustellensicherungsgeräte 4.1 Der Aufbau erfolgt durch den Mieter in eigener Verantwortung. Sollte der Vermieter ohne hierzu verpflichtet zu sein Fehler bei der Aufstellung feststellen, ist er berechtigt, den Aufbau nach eigenem Ermessen zu gestalten. Der Vermieter hat hierüber den Mieter unverzüglich zu informieren. 4.2 Der Mieter verpflichtet sich, auf den Baustellensicherungsgeräten keinerlei Werbematerialien anzubringen. 5. Krane 5.1 Baustellenvorbereitung Die Baustellenvorbereitung erfolgt durch den Mieter in dessen fachlicher und technischer Verantwortung insbesondere für die Anwesenheit eines technischen Bauleiters des Mieters, die Vorbereitung des Untergrundes bezüglich der notwendigen statischen Festigkeit sowohl für den Standort des Kranes, als auch für die Arbeitsfahrzeuge des Vermieters einschließlich einer etwa notwendigen Fundamentverankerung, des notwendigen Arbeitsplatzes auch für die Gesamtlänge des Auslegers und die Arbeitsfahrzeuge des Vermieters, die Mitbenutzung von Nachbargrundstücken, die sonstigen Sicherungsmaßnahmen wie die Beseitigung von Hindernissen (z.b. Stromkabeln, Zäunen, Gerüsten, Lampen u.a., die Sicherung von öffentlichen Verkehrsflächen wie z.b. Straßenabsperrungen, die Bereitstellung des Stromanschlusses mit gesondertem Baustromverteiler, Verlängerungskabeln sowie Prüfgewichten und sonstigen Zusatzmaterial, die Gestellung von zwei Hilfskräften zur Montage des Kranes, sonstige Sicherungsmaßnahmen wie z.b. die Beleuchtung wegen Flughafennähe u.a. 5.2 Abnahmen Der Vermieter erstellt den Sachkundebericht gemäß BGV D 6. Der Mieter ist verpflichtet, die Richtigkeit des Berichtinhaltes zu prüfen und den Bericht durch den zuständigen Bauleiter des Mieters als Bestätigung unterzeichnen zu lassen. 5.3 Einweisung, Betrieb, Wartung Der Mieter verpflichtet sich, den Kran nur durch geeignetes Fachpersonal bedienen und dieses vor Inbetriebnahme des Kranes durch den Vermieter einweisen zu lassen, sowie das Kranbuch lückenlos zu führen und die nötigen Wartungsarbeiten wie Abschmieren u.a. vorzunehmen und den Kran gegen Beschädigungen zu schützen. 5.4 Demontage Ziffer 5.1 gilt sinngemäß 5.5 Freimeldung/Kündigung Bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit ist die Kündigung des Vertrages nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen möglich. Bingen Bad Kreuznach Simmern

8 Versicherungsschutz für gemietete Geräte Eine Maschinenbruchversicherung für alle (unvorhersehbaren) Fälle! Versichert sind Betriebsschäden, Unfälle, Vandalismus und Diebstahl. Während Sie bislang für diese Fälle das Risiko trugen, ist es jetzt möglich hierfür eine Versicherung für den eigenen Schutz zu erlangen. Diese Kosten sind je nach Gerät gestaffelt (siehe folgende Preisliste). Bei allen größeren Geräten und Maschinen (ab 6,- Euro Versicherungsgebühr) ist die Versicherung ein Bestandteil unserer Mietbedingungen und der Abschluss der Versicherung die Vorraussetzung für das Zustandekommen eines Mietvertrages. Bei Kleinmietgeräten und Maschinen (von 3,- bis 5,- Euro Versicherungsgebühr) ist es Ihnen freigestellt, die Versicherung in Anspruch zu nehmen! Sollten Sie hier keinen Versicherungsschutz wünschen haften Sie im Schadenfall für den Neuwert des Mietgegenstandes. Es gelten folgende Bedingungen: Versicherungsgebühr bei Schäden jedoch mindestens Selbstbeteiligung Selbstbeteiligung bei Diebstahl jedoch mindestens 3,- 10 % 25 % 5,- 10 % 25 % 6,- 20 % 500,- 20 % 1300,- 8,- 20 % 500,- 20 % 2000,- 15,- 20 % 2500,- 20 % 4000,- 18,- 20 % 2500,- 20 % 4000,- LKW generell SB 2500,- / Haftpflicht 15,- Alle Preise zzgl. Mwst. Die Versicherungsgebühren werden pro Kalendertag berechnet. Befindet sich der Mieter zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadens mit der Zahlung des berechneten Mietpreises und/oder der Versicherungsprämie in Verzug besteht keine Schadensdeckung. Erfolgt eine entsprechende Unterrichtung im Schadenfall nicht spätestens binnen 14 n nach Kenntnis des Mieters von dem Schadensereignis, so wird der Vermieter von seiner Pflicht zum Ersatz des Schadens freigestellt. Bei Diebstahl ist der Mieter zur Inanspruchnahme der Versicherung nur dann berechtigt, wenn er den Schaden unverzüglich nach Schadenseintritt bei der zuständigen Polizeibehörde gemeldet hat und dem Vermieter einen dementsprechenden Nachweis vorlegt. Kein Versicherungsschutz besteht im Fall der unbefugten Weitergabe von Mietsachen an Dritte. Im Schadensfall kann die Versicherungsvereinbarung durch den Vermieter ab dem Zeitpunkt des Schadenseintritts fristlos gekündigt werden. Nachträgliche Versicherungswünsche sind nicht zulässig!!

9 MIETSERVICE Top Maschinen Das exklusive Angebot von EVB Bau Punkt Die Profis für den Bau und Mehr Handel Vermietung Beratung Service D I E S TA R K E G E M E I N S C H A F T Top Mietmaschinen führender Hersteller Top Auswahl an Zubehör und Ausrüstung Top Verfügbarkeit der Maschinen Zufuhrund Abholservice Baustellenanlieferung zu günstigen Pauschalpreisen Fachkundige Einweisung vor Ort Termingerechte Erledigung Verlässlicher Notdienst Fachmännische Beratung Ständige Notfallbereitschaft Qualifiziertes Personal und Service- Fahrzeuge Schnelle Hilfe bei technischen Problemen Kompetente Beratung bei Auswahl der Maschinen Fachkundige Hinweise für Einsatz und Handhabung Kundengerechte Öffnungszeiten Professioneller Spezialservice Gestaffelte Mietpreise mit günstigen Langzeitpreisen Versicherungsservice zur Risikobegrenzung Faire Handhabung bei Schadensfällen

10 Fahrtkostentabelle Fahrtkosten Maschinen bis 8 Tonnen Abroller / LKW 7,5t Bingen 20,- Zone 1 bis 10 km 40,- Zone 2 bis 20 km 60,- Zone 3 bis 30 km 80,- Zone 4 bis 40 km 100,- Zone 5 bis 50 km 120,- Sonstige a. Anfrage Fahrtkosten Maschinen ab 8 Tonnen Sattelzug Bingen 60,- Zone 1 bis 10 km 100,- Zone 2 bis 20 km 120,- Zone 3 bis 30 km 140,- Zone 4 bis 40 km 160,- Zone 5 bis 50 km 180,- Sonstige a. Anfrage Kranentladung pro Hub 20,- zuzüglich Mautkosten andere Rheinseite zuzüglich Fährkosten Die Fahrtkosten werden nach gefahrenen Kilometern abgerechnet! Alle Preise zzgl. MwSt.

11 Schmutzwasserpumpen, Fäkalienpumpe Tsurumi LSC 1.4S 230 V flachabsaugend bis 1 mm Restwasser, max. Förderhöhe 11 m, 7,2 m³/h bei 6 m Förderhöhe, Eigengewicht 12 kg, Geka-Schlauchanschluss /Tag 16,- 25,- 20,- 15,- 100,- Tsurumi LB V max. Förderhöhe 11 m, 8,8 m³/h bei 6 m Förderhöhe, Eigengewicht 10,4 kg C-Schlauchanschluss /Tag 16,- 25,- 20,- 15,- 100,- Tsurumi HS V max. Förderhöhe 18 m, 10 m³/h bei 10 m Förderhöhe, Eigengewicht 18 kg, C-Schlauchanschluss /Tag 18,- 30,- 25,- 20,- 100,- Tsurumi Fäkalienpumpe 50 KTZ2.4S 230 V max. Förderhöhe 9 m, 15 m³ Fördermenge, 35 mm freier Durchlauf, Eigengewicht 17 kg, C-Schlauchanschluss /Tag 30,- 45,- 37,50 30,- 100,- Tsurumi Fäkalienpumpe 80 UZ V max. Förderhöhe 8 m, 27 m³ Fördermenge, Eigengewicht 66 kg, B-Schlauchanschluss /Tag 35,- 50,- 40,- 35,- 100,- Bingen Bad Kreuznach Simmern

12 Bauschlauch, Raumentfeuchter, Feuchtemessgerät Bauschlauch mit Kupplungen, 20 m Typ C-52 Durchmesser 52 mm /Tag 3,- 5,- 4,- 3,- 100,- Bauschlauch mit Kupplungen, 20 m Typ B-75 Durchmesser 75 mm /Tag 4,- 6,- 5,- 4,- 100,- Bauschlauch mit Kupplungen, 20 m Typ A-102 Durchmesser 102 mm /Tag 6,- 8,- 7,- 6,- 100,- Raumentfeuchter Heylo KT V, 325 m³/h Luftleistung, 65 l /24h Entfeuchtungsleistung bei ca r.f.% ab 30 /Tag 30,- 24,- 18,- 200,- Abrechnung nach Kalendertagen Feuchtemessgerät /Tag 10,- 7,50 5,- 100,- 12 Alle Preise zzgl. MwSt

13 Hochdruckreiniger, Dampfstrahlreiniger Anlaufstrombegrenzer GETIFIX /Tag 3,- 5,- 3,- 1,- 20,- Hochdruckreiniger 230 V, 3,3KW 570 l/h, 150 bar Kaltwassergerät /Tag 17,50 25,- 20,- 15,- 100,- Hochdruckreinigungsschlauch für Kanalreinigung 15 m lang /Tag 7,- 10,- 7,- 5,- 50,- Wasserschlauch 3/4, 25m lang /Tag 7,- 10,- 8,- 5,- 100,- Hochdruckreiniger 400 V 810 l/h, 205 bar Kaltwassergerät /Tag 20,- 30,- 25,- 18,- 100,- Dampfstrahlreiniger 230 V, 150 bar /Tag 20,- 30,- 25,- 18,- 200,- Dampfstrahlreiniger 400 V, 150 bar /Tag 22,- 35,- 30,- 20,- 200,- Terassenreiniger zu Kaltwasser- Hochdruckreiniger /Tag 7,- 10,- 8,- 5,- 50,- Bingen Bad Kreuznach Simmern

14 Industriesauger Industriesauger Nilfisk Alto Behältervolumen 45 l, Gewicht 14 kg, 230 V /Tag 20,- 30,- 25,- 20,- 100,- Feuerwehrsauger Nilfisk Alto mit eingebauter Schmutzwasserpumpe und C- Schlauchanschluss, Gewicht 32 kg, 230 V /Tag 22,50 40,- 35,- 25,- 100,- Industriesauger Nilfisk Alto Behältervolumen 80 l mit zwei Motoren 2 Leistungsstufen, Gewicht 30 kg, 230 V /Tag 22,50 40,- 35,- 25,- 100,- Filterbeutel zu Industriesauger Stück 5,- 14 Alle Preise zzgl. MwSt

15 Warmluft-Heizsysteme Elektroheizgerät 230 V 3,2 kw, 350 m³/h /Tag 15,- 10,- 7,50 100,- Elektroheizgerät 400 V Wärmeleistung 9 13,5 18,0 kw 32 kg Eigengewicht, mit CEE Anschluss 32 A /Tag 25,- 20,- 15,- 200,- Vers. 3 Propangasheizgerät Heylo DG 30 S 230 V, kw, 800 m³/h /Tag 15,- 12,- 8,- 200,- Propangasheizgerät 230 V, kw, 1450 m³/h /Tag 20,- 15,- 10,- 200,- Propangasheizgerät 230 V, kw, 3600 m³/h Vers. 3 /Tag 40,- 35,- 25,- 200,- Propangasflaschen 11kg, Preis auf Anfrage Propangasflaschen 33kg, Preis auf Anfrage Mehrgeräteanschluss für Propangasheizgerät, KW Tag 2,- Bingen Bad Kreuznach Simmern

16 Warmluft-Heizsysteme Ölheizgerät 36 kw, 605 m³/h, incl. Tank, 4 kg/h /Tag 35,- 30,- 20,- 200,- Vers. 3 Ölheizgerät IMA-111AX 101 kw, 8000 m³/h, Verbrauch 11 kg/h /Tag 70,- 65,- 60,- 500,- Öltank 1000 l doppelwandig /Tag 10,- 7,50 5,- 200,- Flammenwerfer einflammig /Tag 6, - 10,- 8,- 5,- 100,- Vers Alle Preise zzgl. MwSt

17 Axialventilatoren und Zubehör Heylo-Feuchtraumthermostat steckerfertig mit Anschlusskabel /Tag 5,- 4,- 3,- 50,- Heylo Power Vent 8000 Axialventilator 7000 m³/h max. Luftmenge, 230 V Schlauchdurchmesser 420 mm /Tag 30,- 25,- 15,- 200,- Vers. 3 Luftschlauch zu Power Vent 8000 Durchmesser 420 mm, 7,60 m lang /Tag 10,- 7,50 5,- 50,- Bingen Bad Kreuznach Simmern

18 Baukompressoren, Hämmer und Meißel, Sandstrahlgeräte Kaeser Dieselkompressor M 30 auf Achse, ungebremst, Eigengewicht 600kg, Volumenstrom 2,1 m³/min, Betriebsdruck 7 bar /Tag 20,- 35,- 25,- 15,- 250,- Vers. 6 Vers. 6 Die Preise für Kompressor Abbauhämmer gelten nur bei Anmietung mit einem Kompressor. Ohne Kompressor verdoppeln sich die Preise. Kaeser Dieselkompressor M 50 auf Achse, gebremst, Eigengewicht 850kg, Volumenstrom 5 m³/min, Betriebsdruck 7 bar Pressluftschlauch 3/4 zu Kompressor Länge einmalig mit Komp. täglich ohne Komp. 20m /Tag 10,- 10,- /Tag 30,- 55,- 45,- 35,- 250,- Gewicht Kompressor Abbauhämmer max. 4 Std. 8-15kg /Tag 4,- 7,50 6,- 4,- 100, kg /Tag 6,50 10,- 9,- 7,- 100,- Spitz- und Flachmeißel zu Kompressorhammer einmalig mit Kompressor Spitz- & Flachmeißel /Tag 4,50 Spatmeißel /Tag 6,- Sandstrahlgerät mit 100 l Behälter und Strahlzubehör komplett, nur einsetzbar bei Trockenheit /Tag 80,- 65,- 50,- 250,- Vers. 6 Sakret - Strahlgranulat Körnung 0,25-1,4 mm, per Sack a 40 kg / 40 kg Preis auf Anfrage 18 Alle Preise zzgl. MwSt

19 Stromerzeuger Stromerzeuger Leistung 2,5 kva, 2 kw 1 x 230 V, Benzinmotor, Verbrauch 0,9 l/h, 75% Last Eigengewicht 38 kg, Tankinhalt 4 l /Tag 12,50 20,- 15,- 10,- 100,- Stromerzeuger Leistung 4,2 kva, 4 kw 2 x 230 V, Benzinmotor, Verbrauch 1,6 l/h Eigengewicht 61 kg, Tankinhalt 30 l /Tag 15,- 25,- 20,- 15,- 100,- Stromerzeuger Leistung 400V 5,4 kva, 230V 3,1 kw 1 x 230 V, 1 x 400 V, 16 A CEE, Benzinmotor, Verbrauch 1,6 l/h, bei 75% Last, Eigengewicht 69 kg, Tankinhalt 30 l /Tag 17,50 30,- 25,- 20,- 250,- Stromerzeuger Leistung 400V 6 kva, 230V 4,0 kw 1 x 230 V, 1 x 400 V, 16 A CEE, Benzinmotor, Verbrauch 2,2 l/h, bei 75% Last, Eigengewicht 73 kg, Tankinhalt 30 l /Tag 20,- 35,- 30,- 25,- 250,- Stromzerzeuger Leistung 400V 10 kva, 6 kw 2 x 230 V, 1 x 16 A, Benzin, Eigengewicht 119 kg, Verbauch 2,9 l/h, Tankinhalt 16 l /Tag 22,50 40,- 35,- 30,- 250,- Veranstaltungen werden nach Kalendertagen abgerechnet! Bingen Bad Kreuznach Simmern

20 Stromerzeuger, Stromverteiler Stromerzeuger QAS 18 Leistung 17 kva 230/400 V, stationär, schallgedämpft Eigengewicht 800 kg, Verbrauch 3,1 l/h bei 75% Last, Tankinhalt 85 l, Diesel, 1x 230V, 1x 16A, 1x 32A /Tag 60,- 50,- 40,- 200,- Vers. 6 Stromerzeuger QAS 38 Leistung 38 kva 230/400 V, fahrbar auf Achse, Eigengewicht 1017 kg, Verbrauch 5,8 l/h bei 75% Last, Tankinhalt 100 l, Diesel, 1x 230V, 1x 16A, 1x 32A /Tag 100,- 85,- 70,- 500,- Vers. 8 Stromerzeuger ESE 110 DW-B Dieselmotor, Leistung 110 kva /86KW, 230/400 V, fahrbar auf Achse, Gesamtgewicht ca. 3,5t, Verbrauch 18 l/h,tankinhalt 310 l, Diesel, 1x 230V, 1x 16A, 1x 32A, 1x 64A /Tag 175,- 140,- 120,- 500,- Vers. 8 Stromerzeuger QAS 20 mit Lichtmast 9,4 m, Leistung 20 kva, 400 V, fahrbar auf Achse, Beleuchtung 6x Halogen á 1500 W, Lumen, Eigengewicht 1662 kg, Verbrauch 5,5 l/h bei 75% Last, Tankinhalt 45 l, Diesel /Tag 100,- 80,- 70,- 500,- Steckdosenverteiler verschiedene Anschlüsse, mit FI-Schalter /Tag 10,- 8,- 5,- 100,- Veranstaltungen werden nach Kalendertagen abgerechnet! 20 Alle Preise zzgl. MwSt

21 Baustromverteilerkasten, Kabeltrommel Anschluss-Verteiler-Schrank AV 40/3-3 2 x 400 V 16 A, 1 x 400 V 32 A, 3 x 230 V ab 30 /Tag 5,- 3,50 2,50 250,- Vers./mtl. 6 Anschluss-Verteiler-Schrank AV 63/4-3 2 x 400 V 16 A, 1 x 400 V 32 A, 1 x 63 A, 3 x 230 V ab 30 /Tag 7,- 4,50 3,50 250,- Abrechnung nach Kalendertagen Kabeltrommeln /Tag Tag Woche Monat 230 V, 50 m, 3 x 1,5 mm² 5,- 3,- 2,- Bingen Bad Kreuznach Simmern

22 Vers. 6 Rüttelplatten, Verdichtungsgeräte Rüttelplatte Bomag BP 6/30 oder 10/35 45/ 65 kg, vorwärtslaufend, Rüttelplatte Bomag BVP 18/45 oder 20/50 91 kg, vorwärtslaufend, 25 cm Tiefenwirkung, Benzin /Tag 17,- 25,- 20,- 15,- 250,- Rüttelplatte Bomag BPR 25/50 D 132 kg, Vor- und Rücklauf, 30 cm Tiefenwirkung, Diesel /Tag 22,- 35,- 30,- 20,- 250,- Rüttelplatte Bomag BPR 35/60 D 228kg, Vor- und Rücklauf, 45 cm Tiefenwirkung, Diesel /Tag 25,- 40,- 35,- 25,- 250,- Bomag Pflaster-Rüttelplatte BPR 35/60 D Stoneguard mit integrierter Spezial-Vulkollanplatte, Gewicht 228kg Rüttelplatte Bomag BPR 50/55 D/E 400 kg, Vor- und Rücklauf, 60 cm Tiefenwirkung, Diesel Rüttelplatte Bomag BPR 70/70 D 580 kg, Vor- und Rücklauf, 60 cm Tiefenwirkung, Diesel /Tag 27,- 45,- 37,- 27,- 250,- /Tag 30,- 50,- 40,- 30,- 250,- Rüttelplatte Bomag BPR 100/80 D 722 kg, Vor- und Rücklauf, 70 cm Tiefenwirkung, Diesel 15 cm Tiefenwirkung, Benzin /Tag 12,50 20,- 15,- 12,50 250,- /Tag 27,- 45,- 37,- 27,- 250,- /Tag 45,- 65,- 55,- 45,- 250,- 22 Alle Preise zzgl. MwSt

23 Ihre Vorteile: - schnellere Arbeitsgeschwindigkeit - verdichten über die komplette Arbeitsfläche, bis zum Rand - verhindert Risse und abgeplatzte Kanten Erhältlich in unserem Mietpark!

24 Vibrationswalzen, Verdichtungsgeräte Rüttelstampfer Bomag BT 60/4 o. BT 65/4 62/69 kg, 30 cm Tiefenwirkung, Benzin /Tag 17,50 30,- 25,- 20,- 250,- Vers. 6 Grabenwalze Bomag BMP 8500/851, Diesel 1548 kg, mit Kabelfernsteuerung, Schaffußprofil, 85 cm Arbeitsbreite /Tag 60,- 90,- 75,- 60,- 250,- Doppelvibrationswalze Bomag BW 65 H Glattbandagen, 757 kg, 65 cm Arbeitsbreite, handgeführt, Diesel /Tag 50,- 80,- 65,- 50,- 250,- Tandemwalze Bomag BW 80 AD-2 80cm breit, Glattbandagen, 1470 kg, Diesel /Tag 50,- 80,- 70,- 60,- 500,- Tandemwalze Bomag BW cm breit, Glattbandagen, 2490 kg, Diesel /Tag 70,- 100,- 90,- 70,- 500,- Vers. 6 Vers. 15 Walzenzug Bomag BW 211 D-3 11 t, Arbeitsbreite 2130 mm, Diesel /Tag 185,- 160,- 130,- 500,- Walzenzug BW 211 D-3 11 t, PDH mit Stampffußsegmente /Tag 200,- 175,- 140,- 500,- Bei längerer Anmietung auf Anfrage 24 Alle Preise zzgl. MwSt

25

26 Fliesenschneider, Naßschneidetische Vers. 3 Vers. 3 Fliesenschneidbrett Sigma 930 mm Schnittlänge Verbundsteinspalter Schnittlänge 330 mm, max. 10cm Pflaster /Tag 6,50 10,- 8,- 5,- 100,- Fliesenschneidgerät SMS 202 mit Wassertank 230 V, Schnitttiefe max. 35 mm /Tag 12,50 20,- 15,- 10,- 250,- Fliesen- Naßschneidetisch TR 250 H, 230V, 250 mm Blatt, Schnittlänge 1m, max. Materialstärke 1cm, Länge 1,11m, Breite 49 cm, Gewicht 66kg /Tag 12,50 20,- 15,- 10,- 200,- Naßschneidetisch Norton CM V, Schnittlänge max. 780 mm, 400 mm Blattdurchmesser Schnitttiefe max. 200 mm, Gewicht 90 kg /Tag 12,50 20,- 15,- 12,50 250,- /Tag 12,50 20,- 15,- 10,- 250,- Trennjäger mit 2-Takt Motor, Benzingemisch Blattdurchmesser 350mm, Schnitttiefe max. 120mm /Tag 22,50-40,- 35,- 25,- 200,- Diamantblätter werden nach Abnutzung berechnet 350 mm 35,- 400 mm 60,- 26 Alle Preise zzgl. MwSt

27 Kernbohrgeräte, Mauersteinsäge, Bandsäge NBM 201 nur für Mauerwerk max. 130mm Ø NBM 351 mit Ständer max. 350mm Ø Norton Kernbohrgerät 230 V 25,- 40,- 35,- 30,- 250,- 45,- 80,- 60,- 40,- 250,- Diamant-Kernbohrkronen Länge ca. 400 mm, Durchmesser mm Miete Bohrkrone ohne Gerät /pro Tag /pro mm 80,- 10,- Mauersteinsäge Norton Jumbo V 32 A, Schnittlänge 720 mm Schnitttiefe max.370 mm, Gewicht 360 kg /Tag 35,- 60,- 55,- 50,- 250,- Diamantblätter werden nach Abnutzung berechnet /pro mm 80,- Styroporschneider SPC 2011, 230 V Schnitthöhe 330 mm, Schnittlänge 1040 mm Baustein Bandsäge 230 V Schnitthöhe 510 mm, Schnittlänge 700 mm /Tag 50,- 80,- 65,- 50,- 250,- Sägeblatt zu Baustein Bandsäge /Tag 20,- 40,- 35,- 20,- 250,- /pro Stück Preis auf Anfrage Bingen Bad Kreuznach Simmern

28 Flügelglätter, Fugenschneider Elektro Fugenschneider C 99 E ,5kW, 400 V, 16 A-Anschluss, Schnitttiefe 165 mm, max. Blattdurchmesser 450 mm, Eigengewicht 105 kg /Tag 35,- 50,- 45,- 35,- 250,- Fugenschneider Norton CS451 mit Benzinmotor, max. Blattdurchmesser 450 mm, Schnitttiefe max. 170 mm, Eigengewicht 112 kg /Tag 35,- 50,- 45,- 35,- 250,- Fugenschneider Norton CS 501 mit Dieselmotor, max. Blattdurchmesser 500 mm, Schnitttiefe max. 190 mm, Eigengewicht 265 kg /Tag 50,- 80,- 65,- 50,- 250,- Diamantblätter werden nach Abnutzung berechnet Durchmesser 400 mm /pro mm 60,- Durchmesser 450 mm /pro mm 70,- Durchmesser 500 mm /pro mm 80,- Flügelglätter Norton MTA 36 mit Benzinmotor, 90 cm Durchmesser, Eigengewicht 80 kg, mit Flügel und Teller /Tag 75,- 100,- 80,- 60,- 250,- 28 Alle Preise zzgl. MwSt

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